Darum sind Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung wichtig

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Das erwartet Sie hier

Was Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung sind, wie sie funktionieren und wieso sie so wichtig sind.

Inhalt dieser Seite
  1. Was sind Altersrückstellungen?
  2. So funktionieren Altersrückstellungen
  3. Was passiert beim Versicherungswechsel?
  4. Rückstellungen in anderen Versicherungen
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung sollen im Alter Beitragserhöhungen abmildern.
  • Je früher Sie in die private Kranken­versicherung einsteigen, desto mehr Zeit haben Sie, Altersrückstellungen zu bilden.
  • Versicherer sind verpflichtet, einen Zuschlag von mindestens zehn Prozent zur Bildung von Altersrückstellungen zu erheben. Ab dem 61. Lebensjahr entfällt der Zuschlag automatisch.
  • Bei einem Wechsel des Versicherers gehen die Rückstellungen zu einem Großteil verloren.
  • Lassen Sie sich kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

Was sind Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung?

Altersrückstellungen sind Rücklagen, die von Ihrem Versicherer gebildet und angelegt werden, um Beitragserhöhungen im Alter zu dämpfen. In der privaten Kranken­versicherung kalkulieren die Versicherer nämlich nicht nur mit den aktuellen Gesundheitskosten, sondern auch mit den Kosten, die im Alter zu erwarten sind. Damit Sie später nicht durch stark steigende Beiträge belastet werden, zahlen Sie daher schon in jungen Jahren einen zusätzlichen Anteil zu Ihrem monatlichen Versicherungsbeitrag.

Icon Sparschwein

Diesen Einfluss hat Ihr Einstiegsalter

Je jünger Sie beim Einstieg in die private Kranken­versicherung sind, desto mehr Zeit bleibt Ihnen, diese Rücklagen aufzubauen – und desto stärker wirken sie sich im Alter entlastend aus. Ein späterer Einstieg bedeutet entsprechend weniger Zeit zum Aufbau ausreichender Rücklagen. Um das zu kompensieren, muss mehr in die Altersrückstellungen investiert werden, was zu höheren monatlichen Kosten führt.

Rechenbeispiel

In unserem Rechenbeispiel gehen wir von einem konstanten Leistungsanteil von 480 Euro im Monat aus. Für jedes Einstiegsalter wird bis zum vollendeten 60. Lebensjahr die gleiche Summe an Altersrückstellungen gebildet. Hier sehen Sie deutlich, welchen Einfluss ein spätes Einstiegsalter und eine dadurch verkürzte Ansparzeit auf den erforderlichen Sparanteil und somit auf den monatlichen Versicherungsbeitrag hat.

EinstiegsalterSparphase (Jahre)Mtl. SparanteilMtl. SparbetragMtl. Gesamtbeitrag
253520 %120 €600 €
352528 %190 €670 €
451543 %358 €838 €
55572 %1.207 €1.687 €
Die Berechnung in dieser Tabelle beruht auf stark vereinfachten Annahmen. Individuelle Vertragsdaten, Gesundheitsprüfungen, Tarifleistungen, Zinsänderungen und künftige Kostenentwicklungen können zu völlig anderen Beitragshöhen führen. Diese Beispielrechnung ersetzt daher keine persönliche Beratung oder die verbindliche Prämienkalkulation des Versicherers.

Ziel der Altersrückstellungen

Das Ziel der Altersrückstellungen ist es also, Ihnen über die gesamte Laufzeit der privaten Kranken­versicherung hinweg möglichst konstante Beiträge sicherzustellen. Auch wenn Ihre Gesundheitskosten im Alter zunehmen.

Wann muss man Altersrückstellungen zahlen?

Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2000 abgeschlossen wurden, ist zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr ein Zuschlag von mindestens zehn Prozent auf die Beiträge der privaten Kranken­versicherung gesetzlich vorgeschrieben. Dieser Zuschlag fließt vollständig in die Altersrückstellungen. Mit Vollendung des 61. Lebensjahres entfällt der Zuschlag automatisch.

Kinder zahlen keine Altersrückstellungen

In der privaten Kranken­versicherung sind Kinder in der Regel bis zum Abschluss ihrer Ausbildung oder bis zu einem bestimmten Alter über einen günstigen Tarif versichert. In diesen Tarifen werden keine Altersrückstellungen gebildet. Erst mit Eintritt in einen Erwachsenentarif – spätestens ab dem 21. Lebensjahr – beginnt die Bildung der Rückstellungen.


Icon Taschenrechner

Altersrückstellungen in Zahlen

Altersrückstellungen sind ein zentrales Instrument der privaten Kranken­versicherung. Im Jahr 2024 stiegen die Rückstellungen in der privaten Kranken- und Pflege­versicherung laut dem Verband der Privaten Kranken­versicherung auf über 341 Milliarden Euro.

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So funktionieren Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung

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Kapitaldeckungsverfahren der privaten Kranken­versicherung

Die private Kranken­versicherung basiert auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das bedeutet: Jeder Versicherte spart bereits heute für seine zukünftigen Gesundheitskosten im Alter und zahlt daher in jungen Jahren mehr, als er für medizinische Leistungen benötigt. Der Überschuss wird vom Versicherer verzinslich angelegt. Aus diesen Kapitalerträgen und dem angesparten Betrag ergeben sich dann die Altersrückstellungen.

Altersrückstellungen im Versicherungskollektiv

Die Altersrückstellungen werden nicht individuell für jeden Versicherten separat gesammelt, sondern innerhalb eines sogenannten Versicherungskollektivs verwaltet. Versicherte eines Tarifjahrgangs bilden gemeinsame Rückstellungen, aus denen dann im Alter entstehende Mehrkosten gedeckt werden. Personen, die im Alter mehr Leistungen in Anspruch nehmen müssen, profitieren also vom Ausgleich innerhalb des Kollektivs.


So setzen sich Altersrückstellungen zusammen

Altersrückstellungen setzen sich aus verschiedenen Beitragsbestandteilen zusammen – unter anderem aus dem gesetzlichen Zuschlag sowie aus individuell kalkulierten Beitragsbestandteilen. Die genaue Höhe hängt vom Eintrittsalter, vom gewählten Tarif und von der Höhe des Versicherungsbeitrags ab. In manchen Fällen kann der Rückstellungsanteil deutlich über den gesetzlich vorgeschriebenen zehn Prozent liegen, etwa bei einem späten Eintritt in die private Kranken­versicherung.

Icon Puzzle

Rechtliche Rahmenbedingungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Kalkulation der Altersrückstellungen sind im Versicherungs­vertrags­gesetz (VVG), im Versicherungs­aufsichts­gesetz (VAG) und in der Kranken­versicherungsaufsichtsverordnung (KVAV) festgelegt. Seit dem 1. Januar 2000 sind alle Versicherer verpflichtet, bei Neuverträgen einen Zuschlag von zehn Prozent zur Bildung von Altersrückstellungen zu erheben.

Keine Garantie für stabile Beiträge

Altersrückstellungen können jedoch nicht garantieren, dass die Versicherungsbeiträge im Alter vollkommen stabil bleiben. Denn die Rückstellungen werden auf Basis aktueller Annahmen unter anderem zur Lebenserwartung, den zu erwartenden Gesundheitskosten und den Zinserträgen kalkuliert. Sollten diese Annahmen nicht eintreffen, kann es zu einem zusätzlichen Finanzierungsbedarf kommen. Beitragserhöhungen dürfen allerdings nur dann erfolgen, wenn die tatsächlichen Kosten im Tarif von den ursprünglichen Annahmen signifikant abweichen.

Mögliche Ursachen für spätere Beitragserhöhungen

  • Steigende Lebenserwartung
  • Sinkende Zinserträge
  • Teurere medizinische Behandlungen (zum Beispiel durch technologische Entwicklung)
  • Inflation

Das gilt für Beitragsanpassungen in der privaten Kranken­versicherung


Besondere Situationen und Grenzen der Altersrückstellungen

Altersrückstellungen sind kein persönliches Vermögen, über das frei verfügt werden kann. Das heißt auch, dass sie bei einer Kündigung der privaten Kranken­versicherung nicht ausgezahlt werden. Dies hat der Bundesgerichtshof bereits 1999 entschieden. In einigen Situationen greifen Sonderregelungen oder Einschränkungen bei der Wirkung der Altersrückstellungen.

Icon Info

Notlagentarif

Wer seine Beiträge zur privaten Kranken­versicherung nicht mehr zahlen kann, wird in den sogenannten Notlagentarif überführt. In diesem Tarif werden die Altersrückstellungen zur Senkung der aktuellen Beiträge verwendet. Je länger man sich im Notlagentarif befindet, desto mehr Rückstellungen werden aufgebraucht. Dementsprechend werden während der Zeit im Notlagentarif auch keine weiteren Altersrückstellungen gebildet. Bei einer Rückkehr in den ursprünglichen Tarif fallen die Beiträge dann meist höher aus als vorher.

Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung

Ein Wechsel von der privaten Kranken­versicherung zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung führt zum vollständigen Verlust der Altersrückstellungen. Sie verbleiben beim bisherigen Versicherer und verfallen aus Sicht des Versicherten. Wer jedoch eine Rückkehr in die private Kranken­versicherung absehen kann, kann durch den Abschluss einer Anwartschafts­versicherung die Rückstellungen und Konditionen seines ursprünglichen Vertrags sichern.

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Wechsel des Versicherers?

Altersrückstellungen gehen zum Großteil verloren

Ein Tarifwechsel innerhalb desselben Versicherungs­unternehmens ist aus Sicht der Altersrückstellungen unproblematisch. Die Rückstellungen werden vollständig auf den neuen Tarif übertragen. Anders sieht es jedoch bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter aus:

  • Bei Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen wurden, gehen sämtliche Altersrückstellungen beim Wechsel verloren.
  • Bei Verträgen ab dem 1. Januar 2009 ist die Mitnahme eines Teils der Rückstellungen möglich. Dieser Teil wird als Übertragungswert bezeichnet und entspricht dem Betrag, der in einem Basistarif angespart worden wäre – unabhängig davon, wie hochwertig der tatsächliche Tarif war.

Wie hoch ist der Übertragungswert?

Wie hoch der Übertragungswert im konkreten Fall ist, hängt vom individuellen Vertrag ab. Die Versicherer sind gesetzlich verpflichtet, den Versicherungsnehmern den Übertragungswert einmal jährlich mitzuteilen. In der Regel beträgt der Übertragungswert jedoch ungefähr 20 bis 35 Prozent der bisher angesparten Altersrückstellungen.

Was passiert mit den restlichen Rückstellungen?

Die Rückstellungen aus den Beitragsanteilen, mit denen überdurchschnittliche Leistungen, wie zum Beispiel die sogenannte Chefarztbehandlung, abgesichert wurden, können nicht übertragen werden. Je leistungsstärker ein Tarif war, desto höher ist also auch der Verlust an Rückstellungen bei einem Anbieterwechsel.

Altersrückstellungen auf Krankenzusatz­versicherung übertragen

Einige Versicherer ermöglichen es, angesparte Altersrückstellungen zu erhalten, wenn bei einer Kündigung der privaten Kranken­versicherung eine private Krankenzusatz­versicherung beim gleichen Anbieter abgeschlossen wird. Voraussetzung ist, dass dies ausdrücklich in den Versicherungs­bedingungen geregelt ist.


Icon Achtung

Höhere Beiträge bei Anbieterwechsel

Sie sollten einen Wechsel der privaten Kranken­versicherung sorgfältig prüfen. Insbesondere, wenn Sie bereits langjährig privat krankenversichert sind. Denn in solchen Fällen können Ihnen durch den Verlust der Altersrückstellungen langfristig deutlich höhere Beiträge entstehen. Lassen Sie sich daher kostenfrei von unserem Partner von Buddenbrock zur passenden privaten Kranken­versicherung beraten – empfohlen von Finanztip.

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Altersrückstellungen in anderen Versicherungen

Private Versicherungen

Auch in anderen privaten Versicherungen gibt es Altersrückstellungen – allerdings mit abweichenden Regelungen:

  • In der privaten Pflegepflicht­versicherung werden ebenfalls Altersrückstellungen gebildet. Anders als in der privaten Kranken­versicherung können diese bei einem Anbieterwechsel vollständig mitgenommen werden.
  • In manchen Krankenzusatz­versicherungen, zum Beispiel in der Krankenhaus- oder Zahnzusatz­versicherung, gibt es Tarife mit Altersrückstellungen. Diese Rückstellungen sind nicht gesetzlich vorgeschrieben und können bei einer Kündigung verloren gehen – insbesondere bei leistungsstarken Tarifen.

Gesetzliche Kranken­versicherung

Die gesetzliche Kranken­versicherung kennt keine Altersrückstellungen. Sie funktioniert nach dem Umlageverfahren. Die Beiträge der jungen und gesunden Versicherten finanzieren die Gesundheitskosten der älteren und kranken Mitglieder.


Die häufigsten Fragen zu Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung

Wie funktionieren Altersrückstellungen in der privaten Kranken­versicherung?

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Altersrückstellungen sind Kapital, das Ihr Versicherer in jungen Jahren aus einem Zuschlag zu Ihrem Beitrag bildet und verzinslich anlegt. Im Alter wird dieses Guthaben genutzt, um Beitragserhöhungen abzufedern, sodass Ihr Monatsbeitrag möglichst stabil bleibt.

Warum sind Altersrückstellungen so wichtig?

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Ohne Altersrückstellungen würde Ihr Beitrag im Alter sprunghaft steigen, weil die Gesundheitskosten zunehmen. Die Rückstellungen wirken wie ein Sparpolster, das diese Mehrkosten auffängt und Ihnen Planungssicherheit gibt.

Welchen Einfluss hat mein Einstiegsalter?

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Je früher Sie in die private Kranken­versicherung wechseln, desto länger kann angespart werden. Ein früher Einstieg führt daher zu niedrigeren Sparanteilen und einem günstigeren Gesamtbeitrag, während ein später Einstieg höhere monatliche Kosten nach sich zieht.

Werden Altersrückstellungen beim Versicherungswechsel übertragen?

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Bei Verträgen ab 1. Januar 2009 wird ein Teil – der sogenannte Übertragungswert – zum neuen Versicherer mitgenommen. Alle vor 2009 abgeschlossenen Verträge verlieren ihre Rückstellungen vollständig beim Anbieterwechsel.

Was ist der Übertragungswert genau?

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Der Übertragungswert entspricht den Rückstellungen, die für den Basistarif angespart worden wären. Er ist damit meist deutlich geringer als die tatsächlichen Rückstellungen in einem leistungsstarken Tarif.

Kann ich mir Altersrückstellungen auszahlen lassen?

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Nein. Der Bundesgerichtshof hat 1999 entschieden, dass Altersrückstellungen kein frei verfügbares Vermögen sind. Sie dienen ausschließlich der Beitragssicherung und werden nicht ausgezahlt.

Was passiert mit den Altersrückstellungen beim Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung?

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Wechseln Sie von der privaten Kranken­versicherung in die gesetzliche Kranken­versicherung, verfallen Ihre Altersrückstellungen. Sie verbleiben beim privaten Versicherer und können nicht auf die gesetzliche Kranken­versicherung übertragen werden.

Zahlen Kinder auch Altersrückstellungen?

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Nein. In Kindertarifen der privaten Kranken­versicherung werden keine Rückstellungen gebildet. Erst ab dem 21. Lebensjahr – oder früher nach Tarifwechsel in einen Erwachsenentarif.

Können Altersrückstellungen Beitragserhöhungen komplett verhindern?

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Nicht zwingend. Rückstellungen basieren auf Annahmen zu Lebenserwartung, Kostenentwicklung und Zins. Weichen diese stark ab, kann es dennoch zu Anpassungen kommen – allerdings deutlich geringer, als es ohne Rückstellungen der Fall wäre.

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Lena Mierbach
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