Kündigung und Abfindung der betrieblichen Altersvorsorge

Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Tim Vogler
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Ob und wie man die betriebliche Altersvorsorge kündigen kann, warum unsere Experten davon abraten und welche Alternativen es zur Kündigung gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Ist die bAV kündbar?
  2. Ausnahmefälle für eine Kündigung
  3. Alternative Beitragsfreistellung
  4. Tipps unserer Experten
  5. Die häufigsten Fragen zur Kündigung und Abfindung der betrieblichen Altersvorsorge

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Kündigung und die damit vorzeitige Auszahlung der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Ausnahme besteht, wenn das spätere bAV-Kapital voraussichtlich sehr gering ausfallen wird.
  • Bei einer Kündigung der bAV handelt es sich in der Regel immer um eine Abfindung.
  • Bei Arbeitgeberwechsel oder Insolvenz der Firma ist eine vorzeitige Kündigung nicht garantiert.
  • Eine Kündigung bzw. Abfindung muss in der Regel zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend vereinbart werden.
  • Alternativ kann die bAV auf beitragsfrei gestellt werden.

Ist die betriebliche Altersvorsorge kündbar?

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Die Kündigung einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV) ist grundsätzlich nicht möglich. Sinn und Zweck der Betriebsrente ist es, die Auszahlung erst mit Erreichen des Rentenalters zu erhalten, um dank der bAV im Alter ein finanzielles Polster zu haben. Es gibt jedoch Ausnahmefälle, in denen eine Kündigung und damit eine vorzeitige Auszahlung möglich sein könnte.

Wir empfehlen, die jeweiligen Voraussetzungen und Bedingungen für eine solche Auflösung zu prüfen, mit Ihrem bAV-Berater zu sprechen und die Entscheidung genau abzuwägen, ob sich dies überhaupt für Sie lohnt.

Ausnahmefälle für eine Kündigung der bAV

Die Kündigung und vorzeitige Auszahlung einer betrieblichen Altersvorsorge ist nur in Ausnahmefällen möglich, die zudem relativ selten sind. Grundsätzlich kann keine Partei den bAV-Vertrag eigenständig kündigen: in der Regel muss eine Kündigung beziehungsweise Abfindung immer zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber entsprechend vereinbart werden.

1. Voraussichtlich sehr geringes bAV-Kapital

Wenn die spätere Betriebsrente – auch Metallrente – sehr gering ausfallen würde, können sich Arbeitnehmer einmalig abfinden lassen, sprich frühzeitig auszahlen lassen. Dies ist bei sogenannten Kleinstanwartschaften der Fall. Folgende Grenzwerte gelten 2026:

  • Alte Bundesländer: 59,33 Euro pro Monat
  • Neue Bundesländer: 59,33 Euro pro Monat

Solche Kleinstanwartschaften, die unter der Bagatellgrenze liegen, können auch einseitig vom Arbeitgeber abgefunden werden.

Aktuelle Regelungen zur bAV 2026


2. Firma existiert nicht mehr

Ist der Arbeitgeber insolvent oder wurde das Unternehmen aufgelöst, wird die Betriebsrente in der Regel nicht vorzeitig gekündigt und ausgezahlt. Arbeitnehmer haben folgende drei Möglichkeiten:

  1. Vertrag auf beitragsfrei stellen
  2. Vertrag privat weiterführen
  3. Vertrag auflösen und Kapital in Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übertragen

Andere Regelungen gelten bei der Unterstützungs­kasse und der Pensions- beziehungsweise Direktzusage. Bei diesen Durchführungswegen übernimmt in der Regel der Pensions-Sicherungs-Verein die Fortführung der bAV. Dies dient dem gesetzlichen Insolvenzschutz und der Absicherung der Betriebsrente.

Ausnahmen gelten für jenen Teil der betrieblichen Altersvorsorge, der während des Insolvenzverfahrens angespart wurde. Dies kann auch ohne die Zustimmung des Arbeitnehmers passieren, da das Unternehmen nicht mehr existiert und die Betriebsaktivitäten eingestellt sind.


3. Arbeitgeberwechsel

Auch bei einem Jobwechsel ist die vorzeitige Kündigung der bAV grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen sind auch hier die Auszahlungen bei Kleinstanwartschaften. Der Arbeitnehmer hat dennoch drei Möglichkeiten:

  1. Vertrag auf beitragsfrei stellen
  2. Vertrag privat weiterführen
  3. Vertrag auflösen und Kapital in Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers übertragen

Möglichkeiten beim Jobwechsel im Überblick


4. bAV über einen bestimmten Durchführungsweg

Eine vorzeitige Kündigung beziehungsweise Abfindung in Ausnahmefällen ist grundsätzlich nur bei folgenden Durchführungswegen möglich:

Die Abfindung muss grundsätzlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer entsprechend vereinbart werden. Dazu muss ein laufendes Arbeitsverhältnis bestehen. Lässt sich ein Arbeitnehmer sein bAV-Kapital auszahlen und kündigt am nächsten Tag, ist dies unzulässig. Ausnahmen sind Kleinstanwartschaften.

Achtung: Möglicherweise bekommen Sie Ihr Kapital dennoch nicht sofort ausgezahlt. In der Regel wird Ihr Vertrag auf beitragsfrei gestellt und die Auszahlung erfolgt frühestens mit Eintritt in das Rentenalter.

Was gilt bei Unterstützungs­kasse und Direktzusage?

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Eine Betriebsrente über eine Unterstützungs­kasse kann in der Regel nicht gekündigt, sondern nur stillgelegt werden. Die Kündigung einer Direktzusage ist Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber: Stimmen beide zu, kann die Versorgungsordnung aufgehoben werden.

Da die Direktzusage oft für die Geschäftsführerversorgung genutzt wird, müssen beide Seiten die eventuell sehr hohe Steuerlast beachten: Für das Unternehmen erhöht sich bei Auszahlung das steuerpflichtige Einkommen enorm. Für den Geschäftsführer besteht die Gefahr, dass die Auszahlung als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet wird.

Beitragsfreistellung: Die Alternative zur Kündigung

bAV liegt auf Eis, bleibt aber bestehen

Wer keine Beiträge mehr zur betrieblichen Altersvorsorge leisten will oder kann, sollte diese besser vorübergehend oder ganz auf beitragsfrei stellen, statt zu kündigen. Alternativ kann er die Beiträge auch reduzieren. Die betriebliche Altersvorsorge liegt dann sozusagen auf Eis, bleibt aber bestehen. Im Alter werden dann die Beiträge ausgezahlt, die man bis dahin angespart hat.

Je nach Bedingungswerk räumt der jeweilige Versicherer in der Regel eine Frist ein – beispielsweise von drei Jahren – in der die Beitragszahlung wieder aufgenommen werden kann, bevor der Vertrag endgültig beitragsfrei bis zur Leistung bleibt.

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Das sollten Arbeitgeber und Arbeitnehmer dabei beachten

„Stimmt der Arbeitgeber also zu, kann der Mitarbeiter den bAV-Vertrag bei der Versicherung kündigen. Wichtig ist dabei, dass der Arbeitgeber auch die Versorgungszusage aufhebt, sonst kann der Arbeitnehmer im Alter trotz gekündigter bAV-Police Ansprüche geltend machen. Die Kündigung ist also für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit einigem formalen Aufwand verbunden.

Wichtig: Trotz vorzeitiger Auszahlung werden für den Arbeitnehmer auf das ausgezahlte Kapital Steuern und Sozialabgaben fällig. Im Grundsatz sind diese gleich wie die Abgaben auf die bAV-Bezüge im Alter.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Experten-Tipp 2:
bAV bei bestehendem Arbeitsverhältnis wechseln

„Vielleicht sind manche Arbeitnehmer mit ihrer Versicherung nicht mehr glücklich und möchten die bAV deshalb kündigen. Grundsätzlich ist es möglich, dass sie das angesparte Kapital dann einfach in eine neue private Versicherung einzahlen. Nur lohnt sich dies finanziell meistens nicht, denn die Versicherungen verlangen für den Vertragsabschluss Gebühren und die Bedingungen sind allenfalls nicht mehr gleich gut wie beim alten Vertrag. Die Übertragung ist also nicht kostenfrei, wie beim Jobwechsel.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung und bAV-Experte

Experten-Tipp 3:
Warum wir von der Kündigung der bAV abraten

„Erstens verfolgt ein Arbeitnehmer mit der bAV den Zweck, sein Einkommen im Alter aufzustocken. Das sollte man nicht so leichtfertig für einen aktuellen Investitionsbedarf aufs Spiel setzen. Insbesondere, wenn Arbeitgeber Zuschüsse zur bAV leisten, möchten sie nicht, dass das Geld für andere Zwecke verwendet wird. Zweitens gerät ein Arbeitgeber schnell in Zugzwang, wenn er einem Mitarbeiter die Kündigung der bAV bewilligt. Weitere Arbeitnehmer könnten dann ebenfalls Ansprüche anmelden.“

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Experten-Tipp 4:
Das sollte man bei der Beitragsfreistellung beachten

„Die Versicherung verlangt aber allenfalls Verwaltungsgebühren bei einer Beitragsfreistellung. Zudem fallen die späteren Altersleistungen geringer aus, als ursprünglich vereinbart wurde. Damit man seinen Lebensstandard im Ruhestand halten kann, sollte man sich möglicherweise über eine alternative Altersvorsorge Gedanken machen wie eine Riester-Rente, Rürup-Rente oder der Altersvorsorgeaufbau über ETFs. Denn die gesetzliche Rente reicht in der Regel nicht.“

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Geschäftsführung und bAV-Experte

Die häufigsten Fragen zur Kündigung und Abfindung der betrieblichen Altersvorsorge

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge überhaupt kündigen?

Eine klassische Kündigung der betrieblichen Altersvorsorge ist in der Regel nicht möglich, weil die Leistung bewusst erst zum Rentenbeginn ausgezahlt werden soll. Nur in wenigen Ausnahmefällen – etwa bei sehr kleinen Anwartschaften (Kleinstanwartschaften) oder speziellen Durchführungswegen – kann eine Abfindung beziehungsweise vorzeitige Auszahlung vereinbart werden.

In welchen Ausnahmefällen ist eine vorzeitige Auszahlung der bAV möglich?

Eine vorzeitige Auszahlung kommt vor allem bei sogenannten Kleinstanwartschaften in Betracht, also wenn die spätere Betriebsrente voraussichtlich sehr gering ist. Zudem können in bestimmten Durchführungswegen wie Direkt­versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds Abfindungen vereinbart werden, sofern Arbeitgeber und Arbeitnehmer im bestehenden Arbeitsverhältnis einvernehmlich handeln.

Was passiert mit meiner bAV, wenn mein Arbeitgeber insolvent wird oder die Firma schließt?

Bei Insolvenz oder Auflösung des Unternehmens wird die bAV in der Regel nicht gekündigt, sondern über andere Wege gesichert. Je nach Durchführungsweg übernimmt häufig der Pensions-Sicherungs-Verein die Fortführung, oder Sie können den Vertrag beitragsfrei stellen, privat weiterführen oder das Kapital in das Versorgungssystem eines neuen Arbeitgebers übertragen.

Kann ich meine betriebliche Altersvorsorge bei einem Jobwechsel kündigen oder auszahlen lassen?

Beim Arbeitgeberwechsel ist eine Kündigung mit vorzeitiger Auszahlung grundsätzlich nicht vorgesehen. Sie können die bAV aber meist beitragsfrei stellen, privat weiterführen oder das vorhandene Kapital in die betriebliche Altersversorgung des neuen Arbeitgebers übertragen; eine Abfindung ist nur bei Kleinstanwartschaften möglich.

Welche Nachteile hat es, die betriebliche Altersvorsorge zu kündigen?

Mit einer Kündigung oder Abfindung verringern oder verlieren Sie Ihren zusätzlichen Rentenanspruch im Alter und damit einen wichtigen Baustein Ihrer Altersvorsorge. Zudem fallen auf eine vorzeitige Kapitalauszahlung in der Regel Steuern und Sozialabgaben an, sodass der Auszahlungsbetrag deutlich niedriger ausfallen kann als erwartet; häufig ist die Lösung wirtschaftlich unattraktiv.

Ist es sinnvoll, die bAV beitragsfrei zu stellen statt zu kündigen?

In vielen Fällen ist eine Beitragsfreistellung sinnvoller als eine Kündigung, weil der Vertrag bestehen bleibt und das bisher angesparte Kapital später zur Auszahlung kommt. Sie zahlen dann zwar keine oder reduzierte Beiträge mehr, müssen aber mit einer entsprechend niedrigeren Leistung im Alter rechnen und sollten gegebenenfalls alternative Vorsorgelösungen prüfen.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigung meiner bAV?

Typische Alternativen sind die Beitragsfreistellung, eine Reduzierung der Beiträge oder die Weiterführung des Vertrags außerhalb des Betriebs als private Versicherung. Zusätzlich können Sie ergänzende Altersvorsorgeformen wie Riester-Rente, Rürup-Rente oder ETF-Sparpläne in Betracht ziehen, um Versorgungslücken auszugleichen.

Darf der Arbeitgeber meine bAV einseitig abfinden oder kündigen?

Grundsätzlich kann keine Partei den bAV-Vertrag ohne Vereinbarung kündigen; Abfindungen erfordern üblicherweise eine Absprache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Ausnahme bilden Kleinstanwartschaften, die unterhalb gesetzlicher Bagatellgrenzen liegen, denn diese darf der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen einseitig abfinden.

Wie unterscheiden sich Kündigungsmöglichkeiten je nach Durchführungsweg der bAV?

Bei Direkt­versicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds können in engen Grenzen Abfindungen innerhalb eines laufenden Arbeitsverhältnisses vereinbart werden. Bei Unterstützungs­kassen ist meist nur eine Stilllegung möglich, während bei Direktzusagen die Aufhebung der Versorgungszusage Verhandlungssache zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist und hohe steuerliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Welche steuerlichen und sozial­versicherungsrechtlichen Folgen hat eine vorzeitige Auszahlung?

Auf eine vorzeitige Kapitalauszahlung aus der bAV fallen in der Regel Einkommensteuer und häufig auch Sozialabgaben an, ähnlich wie auf laufende Betriebsrenten im Alter. Dadurch reduziert sich der verfügbare Auszahlungsbetrag deutlich, weshalb eine genaue steuerliche Prüfung und gegebenenfalls individuelle Beratung empfehlenswert ist.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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