Wasserschaden am Auto – was tun?

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Das erwartet Sie hier

Was Sie im Fall eines Wasserschadens an Ihrem Auto tun sollten, wann die Teilkasko­versicherung zahlt und wann nur eine Vollkasko­versicherung weiterhilft.

Inhalt dieser Seite
  1. Wasserschaden: Was tun?
  2. Grenzen der Teilkasko­­versicherung
  3. Das zahlt die Vollkasko­­versicherung
  4. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Fall eines Wasserschadens sollten Sie zunächst Folgeschäden vermeiden.
  • Die Teilkasko­versicherung zahlt nur für Schäden, die unmittelbar aus einer Überschwemmung resultieren.
  • Wurde der Schaden durch menschliche Einwirkung, zum Beispiel das Befahren einer überfluteten Straße, ausgelöst, ist dies ein Fall für die Vollkasko­versicherung.

Wasserschaden an Ihrem Auto: So reagieren Sie richtig

Schritte für den Notfall

  1. Folgeschäden vermeiden: Finden Sie Ihr Auto überschwemmt vor, beziehungsweise bemerken Sie, dass Wasser in den Innenraum vorgedrungen ist, sollten Sie es nicht starten. Schieben oder schleppen Sie es zum nächstgelegenen trockenen Ort.
  2. Dokumentieren Sie die Schäden.
  3. Informieren Sie Ihre Versicherung unverzüglich.
  4. Lassen Sie den Wagen in die Werkstatt bringen. Nicht jeder Wasserschaden führt gleich zu einem Totalschaden.
Darum sollten Sie Ihr Auto nicht starten

Ein überflutetes Auto sollte auf keinen Fall gestartet werden, da folgende Risiken bestehen:

  • Wasser im Motor könnte einen Motorschaden verursachen
  • Kurzschlüsse in der Fahrzeugelektronik

Entsprechend sollte auch die Batterie so schnell wie möglich abgeklemmt werden.

Besonderheit E-Auto und Hybrid

Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen gelten bei einem Wasserschaden zusätzliche Sicherheitsregeln: Durch die Hochvoltbatterie besteht ein erhöhtes Risiko von Kurzschlüssen und elektrischen Gefahren. Daher sollten Sie ein überflutetes E- oder Hybridauto nicht mehr bewegen oder berühren, sondern Feuerwehr beziehungsweise Pannendienst informieren und das Fahrzeug nur in einer qualifizierten Fachwerkstatt prüfen lassen. Der Versicherungsschutz über Teil- oder Vollkasko­versicherung entspricht in der Regel dem für konventionelle Fahrzeuge, allerdings können die Reparaturkosten deutlich höher ausfallen.


Wie entstehen Wasserschäden?

Wasserschäden am Auto entstehen in den meisten Fällen, wenn ein Autofahrer mit seinem Fahrzeug in eine Überschwemmung hineinfährt. Aber auch ein abgestelltes Auto, welches über einen längeren Zeitraum unter Wasser stand, kann betroffen sein. Bauteile und auch die Autotechnik sind zwar gegen Spritzwasser geschützt, „tauchbadresistent“ ist die Autotechnik jedoch nicht.


Was kann repariert werden?

Ob und in welchem Umfang ein Kfz-Wasserschaden repariert werden muss, hängt zum großen Teil davon ab, wie tief das Auto im Wasser stand.

Wasser unter oder bis zum Türschweller

Bei einem Wasserstand, bei dem der Innenraum des Fahrzeugs trocken geblieben ist, besteht ein eher geringes Schadenrisiko. Trotzdem sollte das Auto in einer Werkstatt überprüft werden. Bereits eine Wasserhöhe von 25 cm kann für die Technik am Auto problematisch sein. So kann es hier zu Schäden an Sensoren, Elektronik, Fahrwerk und Bremsen kommen.

Wasser über dem Türschweller und im Innenraum

Reichte das Wasser bis über die Türschwellen, sodass auch der Innenraum betroffen ist, kann davon ausgegangen werden, dass das Kfz in Mitleidenschaft gezogen worden ist.

Hier rät der ADAC zum Austausch von Bodenbelägen und Dämmmatten. Außerdem sollten alle im Boden befindlichen Bauteile überprüft werden und sicherheitsrelevante Teile vorsorglich durch Neuteile ersetzt werden. Eine gründliche Trocknung der Innenbereiche der Türe ist ebenfalls empfehlenswert. Die Kosten für solche Maßnahmen können schnell im fünfstelligen Bereich liegen.

Auto unter Wasser

Stand das Auto komplett unter Wasser, das heißt, bis zur Scheibenunterkante oder noch höher, kann in den meisten Fällen von einem wirtschaftlichen Totalschaden ausgegangen werden. Der Grund ist, dass bei solchen Wasserständen sehr wahrscheinlich der überwiegende Teil der Elektronik betroffen ist. Eine qualitative Bestandsaufnahme kann nur von einer Kfz-Werkstatt durchgeführt werden.

Hohe Kosten durch Wasserschäden

In jedem Fall drohen Wasserschäden, hohe Kosten zu verursachen – im Fall eines Totalschadens muss das gesamte Auto ersetzt werden. Doch auch Reparaturen können sehr teuer werden. 3.500 Euro für die Beseitigung eines Motorschadens sind durchaus realistisch. Hier macht die Kasko­versicherung den Unterschied, ob die gesamten Kosten selbst getragen werden müssen oder ob der Versicherungsnehmer lediglich bis zur Höhe seiner Selbst­beteiligung zahlen muss.

Wann reicht die Teilkasko­versicherung nicht aus?

Teilkasko zahlt nur bei unmittelbaren Schadenereignissen

In der Teilkasko­versicherung sind Schäden aus Überschwemmungen abgedeckt. Doch ein durch einen Wasserschlag entstandener Motorschaden führt nur zu einer Leistungspflicht des Versicherers, wenn dieser direkt aus einer Überschwemmung resultiert und es sich entsprechend um ein unmittelbares Schadensereignis handelt.

Die Überschwemmung beziehungsweise der Starkregen müssen auch so plötzlich aufgetreten sein, dass der Fahrer keine Zeit mehr hatte, zu reagieren und zum Beispiel das Auto aus der Gefahrenzone zu fahren oder den Motor abzuschalten. Bei Schäden durch Wasserschlag kommt es häufiger zum Streit mit dem Versicherer, ob dieser leisten muss.

Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?


Wie muss der Wasserschaden aussehen, damit die Teilkasko­versicherung zahlt?

Die Teilkasko­versicherung wird nur zahlen, wenn der Schaden am Fahrzeug direkt aus den Wassermassen entsteht. Wenn ein geparktes Auto durch sintflutartige Regenfälle oder stark anschwellende Flüsse Schäden davon trägt, ist dies ein Naturereignis entsprechend den geltenden Versicherungs­bedingungen.

Anders sieht es aus, wenn der Fahrer mit seinem Wagen selbst in eine überflutete Unterführung fährt, weil er glaubt, diese noch passieren zu können oder weil er diese nicht vollständig einschätzen kann. In diesem Fall liegt das Risiko eines Fahrzeugschadens beim Fahrer. Es darf sich bei dem Schaden auch nicht um einen allmählichen Nässeschaden handeln. Dringt Wasser zum Beispiel bei Starkregen über die Entlüftung oder durch ein undichtes Panoramafenster ein, ist die Teilkasko­versicherung nicht verantwortlich.


Was ist in der Teilkasko­versicherung versichert?

  • Brand, Explosion
  • Entwendung (Diebstahl, Raub)
  • Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überschwemmung (unmittelbare Einwirkung auf das Fahrzeug)
  • Zusammenstoß des bewegten Fahrzeugs mit Haarwild, Pferden, Rindern, Ziegen und Schafen
  • Glasbruch
  • Kurzschlussschäden an der Verkabelung
  • Marderbiss an Kabeln, Schläuchen und Leitungen

Ein unmittelbares Schadensereignis ist dann gegeben, wenn ein Auto von einer herannahenden Wassermasse überschwemmt wird und das Wasser somit unmittelbar auf das Kfz einwirkt.

Mehr zu den Leistungen der Kfz-Versicherung

Gerichtsurteil zur Leistungspflicht einer Teilkasko­versicherung

Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem Pkw unterwegs. Er bog in eine Straße ein, die durch einen vorangegangenen Starkregen überschwemmt worden war. Aufgrund des Straßengefälles hatte der Fahrer die Wassermengen erst zu spät erkannt und konnte sein Fahrzeug nicht rechtzeitig bremsen. Somit ließ es sich nicht vermeiden, dass er das angesammelte Wasser durchfuhr. Am Fahrzeug entstand ein kapitaler Motorschaden. Die Beseitigung kostete über 3.500 Euro. Diese Summe machte der Kläger seiner Teilkasko­versicherung gegenüber geltend.

Der Versicherer lehnte die Regulierung des Schadens ab. Er führte zur Begründung aus, dass nach den Versicherungs­bedingungen nur Schäden versichert sind, die aus einer unmittelbaren Einwirkung aus Naturereignissen entstehen. Das Amtsgericht Krefeld bestätigte die Sicht der Versicherung. Für den Versicherer heißt das, dass er nicht für einen Schaden aufkommen muss, den der Fahrzeughalter verursacht hat, indem er mit seinem Wagen in eine sichtbare Überschwemmung fährt.

Da der Kläger mit seinem Wagen direkt in die Wassermenge gefahren war, ist das Merkmal der Unmittelbarkeit eines Naturereignisses nicht erfüllt (Az. 6 C 456/09 v. 27. Januar 2016).

Experten-Tipp:

„Was bedeutet eigentlich unmittelbare Einwirkung? Nach allgemeiner Auffassung in der Rechtsprechung wird vorausgesetzt, dass die Naturgewalt die einzige oder letzte Ursache für einen Schaden gewesen ist. Die Beschädigung des Fahrzeuges ist also ausschließlich auf die Überschwemmung zurückzuführen – nicht etwa auf einen Fahrfehler oder ein Einwirken Dritter.“

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Berater

Kfz-Wasserschaden: Ein Fall für die Vollkasko­versicherung

Größerer Leistungsumfang der Vollkasko­versicherung

Im Vergleich zur Teilkasko­versicherung ist der Leistungsumfang bei der Vollkasko­versicherung größer. Entsprechend sind jedoch auch die Kosten dieser Kfz-Versicherung deutlich höher.

Die Vollkasko­versicherung kommt für Wasserschäden am Kfz auf. Im Gegensatz zur Teilkasko­versicherung gilt dies nicht nur für unmittelbare Einwirkungen, sondern auch, wenn der Schaden durch Befahren einer überfluteten Straße ausgelöst wurde. Kommt es hier zum Motorschaden, ist die Versicherung in der Leistungspflicht.


Achtung: Grobe Fahrlässigkeit

Beruft sich die Kfz-Versicherung jedoch auf den Tatbestand der groben Fahrlässigkeit, kann sie unter Umständen die Leistung ganz oder teilweise verweigern. Ein typischer Fall von Fahrlässigkeit wäre zum Beispiel ein offenes Verdeck, wenn es regnet oder das vermeidbare Befahren einer offensichtlich überflutete Straße.


Versicherungsoptionen für Ihr Auto

Im Fall eines Wasserschadens an Ihrem Auto sparen Sie durch die richtige Kasko­versicherung eine Menge Geld – daher sollten Sie gerade, wenn Sie einen wertvollen Neuwagen besitzen, über eine Kasko­versicherung zusätzlich zur Kfz-Haftpflicht­versicherung nachdenken.

Haben Sie ein neues Auto, das Sie versichern müssen, oder möchten Sie überprüfen, ob Ihre Versicherung in puncto Preis und Leistung auf dem neuesten Stand ist? Mit unserem kostenlosen Online-Tarifrechner können Sie Tarifpakete der Kfz-Haftpflicht-, Teil- und Vollkasko­versicherung für Ihr Auto vergleichen und das für Sie optimale Angebot ermitteln.

Die häufigsten Fragen zum Versicherungsschutz bei Kfz-Wasserschäden

Was sollten Sie sofort tun, wenn Ihr Auto einen Wasserschaden hat?

Starten Sie ein überflutetes Auto auf keinen Fall, da Wasser im Motor einen schweren Motorschaden und Kurzschlüsse in der Elektronik verursachen kann. Schieben oder schleppen Sie das Fahrzeug nach Möglichkeit an einen trockenen Ort und klemmen Sie, wenn gefahrlos möglich, die Batterie ab. Dokumentieren Sie den Schaden mit Fotos und informieren Sie umgehend Ihre Versicherung. Anschließend sollte das Auto in einer Werkstatt auf versteckte Schäden geprüft werden.

Zahlt die Teilkasko­versicherung bei einem Wasserschaden am Auto?

Die Teilkasko­versicherung leistet bei Schäden durch Überschwemmung, Starkregen oder anschwellende Flüsse, wenn das Wasser unmittelbar auf das Fahrzeug einwirkt. Der Schaden muss also direkt durch das Naturereignis verursacht worden sein, etwa wenn ein geparktes Auto von plötzlich auftretenden Wassermassen überschwemmt wird. Nicht versichert sind in der Regel allmähliche Nässeschäden, zum Beispiel durch eindringendes Wasser über undichte Fenster oder Entlüftungen. Im Leistungsfall tragen Sie nur die vertraglich vereinbarte Selbst­beteiligung.

Bin ich versichert, wenn ich mit dem Auto in eine überflutete Straße fahre?

Fahren Sie bewusst oder erkennbar in eine überflutete Unterführung oder Straße, wird dies häufig als selbst eingegangenes Risiko gewertet. In der Teilkasko­versicherung fehlt dann meist die „unmittelbare Einwirkung“ des Naturereignisses, sodass der Versicherer die Leistung verweigern kann. In der Vollkasko­versicherung sind solche selbst verursachten Schäden grundsätzlich mitversichert, können aber bei grober Fahrlässigkeit zu Kürzungen führen. Im Streitfall kommt es auf die genauen Umstände und die Vertragsbedingungen an.

Was genau bedeutet „unmittelbare Einwirkung“ bei Wasserschäden in der Teilkasko­versicherung?

Von einer unmittelbaren Einwirkung spricht man, wenn die Naturgewalt selbst die einzige oder letzte Ursache des Schadens ist. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn plötzlich auftretende Wassermassen ein geparktes Fahrzeug überschwemmen und dadurch Motor oder Elektronik beschädigen. Greift der Fahrer aktiv ins Geschehen ein, etwa indem er in eine sichtbare Wasserfläche fährt, wird die Überschwemmung nicht mehr als alleinige Ursache angesehen. Dann kann der Versicherer die Leistung aus der Teilkasko­versicherung ablehnen und auf andere Versicherungsarten oder Eigenverantwortung verweisen.

Wann zahlt die Vollkasko­versicherung bei Kfz-Wasserschäden?

Die Vollkasko­versicherung hat einen erweiterten Leistungsumfang und deckt auch selbst verursachte Schäden am eigenen Fahrzeug ab. Dazu zählen in der Regel Wasserschäden, die entstehen, wenn Sie mit dem Auto in eine überflutete Straße fahren und es dabei zum Motorschaden oder zu Elektronikschäden kommt. Allerdings kann der Versicherer bei grober Fahrlässigkeit die Entschädigung kürzen oder verweigern, zum Beispiel bei eindeutig vermeidbaren Risiken. Maßgeblich sind immer die konkreten Versicherungs­bedingungen Ihres Vertrags.

Was gilt als grobe Fahrlässigkeit bei einem Wasserschaden am Auto?

Grobe Fahrlässigkeit liegt vor, wenn ein Fahrzeughalter naheliegende Gefahren außer Acht lässt, die jedem einleuchten müssten. Beispiele sind das Befahren einer offensichtlich überfluteten Unterführung oder das Abstellen eines Fahrzeugs mit offenem Verdeck bei starkem Regen. In solchen Fällen kann die Kasko­versicherung ihre Leistung ganz oder teilweise kürzen, je nach Schwere des Verschuldens und vertraglicher Regelung. Viele moderne Vollkaskotarife enthalten aber Klauseln, die grobe Fahrlässigkeit zumindest teilweise mitversichern.

Wie lässt sich einschätzen, ob ein Wasserschaden noch repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt?

Entscheidend ist vor allem, wie hoch das Wasser am Fahrzeug stand und welche Bauteile betroffen sind. Stand das Wasser nur unterhalb der Türschweller und blieb der Innenraum trocken, ist das Schadenrisiko eher gering, dennoch sollten Sensoren, Fahrwerk, Bremsen und Elektronik überprüft werden. Bei Wasser im Innenraum müssen oft Bodenbeläge, Dämmmatten und im Boden verbaute Komponenten erneuert werden, was schnell hohe Kosten verursachen kann. War das Auto bis zur Scheibenunterkante oder höher unter Wasser, liegt meist ein wirtschaftlicher Totalschaden vor, weil ein Großteil der Elektronik betroffen ist – die endgültige Einschätzung trifft die Werkstatt oder der Gutachter der Versicherung.

Sind Elektro- und Hybridfahrzeuge bei Wasserschäden anders versichert als Verbrenner?

Grundsätzlich gelten für Elektro- und Hybridfahrzeuge die gleichen Kaskoregelungen wie für herkömmliche Autos: Teilkasko­versicherung deckt direkte Überschwemmungsschäden, Vollkasko­versicherung zusätzlich selbst verursachte Schäden. Allerdings besteht durch die Hochvoltbatterie ein erhöhtes Risiko von Kurzschlüssen und elektrischen Gefahren. Ein überflutetes E- oder Hybridfahrzeug sollte daher weder bewegt noch berührt und ausschließlich von Fachleuten gesichert und überprüft werden. Die Reparaturkosten können wegen der komplexen Technik deutlich höher ausfallen, was bei der Wahl des Versicherungsschutzes berücksichtigt werden sollte.

Übernimmt die Kasko­versicherung auch Folgekosten wie Trocknung und Innenraumsanierung?

Deckt die Kasko­versicherung den Wasserschaden dem Grunde nach, werden in der Regel auch notwendige Reparatur- und Wiederherstellungskosten ersetzt. Dazu können der Austausch von Bodenbelägen, Dämmmatten sowie die Trocknung des Innenraums und die Instandsetzung betroffener Bauteile gehören. Überschreiten die Reparaturkosten jedoch den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs, wird meist nur dieser Wert abzüglich Restwert und vereinbarter Selbst­beteiligung erstattet. Welche Positionen im Detail übernommen werden, ergibt sich aus Gutachten, Werkstattkalkulation und Ihren Versicherungs­bedingungen.

Zahlt die Teilkasko­versicherung bei langsam eindringendem Wasser, etwa durch undichte Fenster oder Entlüftungen?

Allmähliche Nässeschäden sind in der klassischen Teilkasko­versicherung in der Regel nicht mitversichert. Dringt Wasser bei Starkregen beispielsweise über eine undichte Dachdichtung, ein Panoramadach oder Entlüftungsöffnungen ein, handelt es sich nicht um ein plötzliches, von außen wirkendes Naturereignis im Sinne der Bedingungen. Solche Schäden werden häufig als Wartungs- oder Verschleißthema eingestuft und gehen zu Lasten des Halters. Im Zweifel sollten Sie den konkreten Fall mit Ihrem Versicherer klären und prüfen, ob besondere Klauseln in Ihrem Vertrag abweichende Regelungen vorsehen.

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