Das erwartet Sie hier
Was nach der Scheidung mit der Riester-Rente passiert und was Sie beachten müssen, wenn Sie nur mittelbar begünstigt sind.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wer bekommt welche Zulagen?
Nach einer Scheidung kann sich für unmittelbar förderberechtigte Riester-Sparer in der Regel nur etwas bei den Kinderzulagen ändern. Was Sie als mittelbar förderberechtiger Riester-Sparer beachten müssen, erfahren Sie im Kapitel „Was passiert, wenn ein Ehepartner nur mittelbar förderberechtigt war?“
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Paare ohne Kinder
Trennt sich ein kinderloses Ehepaar, bei dem beide Partner unmittelbar förderberechtigt sind, ändert sich nach einer Scheidung bei den Zulagen und Steuervorteilen nichts. Beide erhalten weiter die Grundzulage.
Bei Paaren mit gemeinsamen Kindern
Geschiedene Ehepartner mit Kindern, die beide unmittelbar förderberechtigt sind, erhalten weiterhin die jährliche Grundzulage und profitieren gegebenenfalls von Steuervorteilen. Nur bei der Kinderzulage gilt, dass sie nach einer Scheidung grundsätzlich an den Ex-Ehepartner ausgezahlt wird, der auch das Kindergeld erhält.
Ändert sich der Kindergeldanspruch nach der Scheidung, müssen die Eltern dies der Zulagenstelle und dem Riester-Vertragspartner mitteilen. Beide Elternteile müssen dann neue Zulagen-Formulare ausfüllen. Die Kinderzulage wird auf den einzuzahlenden Eigenanteil angerechnet. Mit der Neuverteilung der Zulage ändert sich daher meist auch die Höhe der Summe, welche die ehemaligen Partner monatlich in ihren Riester-Vertrag einzahlen.
Alle Informationen zur Kinderzulage
Zulagen in der Riester-Rente
Grundsätzlich gibt es diese Zulagen in der Riester-Rente:
Was passiert mit dem Riester-Guthaben?
Aufteilung des Riester-Guthabens
Trennen sich Ehepartner, teilt das Gericht alle Anwartschaften auf eine spätere Rentenzahlung im sogenannten Versorgungsausgleich auf. Dabei werden alle Rentenansprüche, welche die Partner während der Ehe individuell aufgebaut haben, halbiert und die hälftigen Ansprüche dem jeweils anderen Ex-Partner zugeschrieben. Das betrifft gesetzliche, betriebliche und private Rentenansprüche – also auch die Riester-Rente.
Hat nur ein Partner einen Riester-Vertrag abgeschlossen, erhält der andere Partner die Hälfte der während der Ehezeit entstandenen Versorgungsansprüche, inklusive aller staatlichen Zulagen. Haben beide Partner einen Riester-Vertrag, wird der jeweilige Bestandswert auf die Rentenkonten aufgeteilt.
Gesetzliche Grundlage: Versorgungsausgleichgesetz
Die rechtliche Grundlage für den Versorgungsausgleich ist das Versorgungsausgleichgesetz (VersAusglG). Grundsätzlich ist die sogenannte „Halbteilung der Anrechte“ in § 1 festgehalten:
„(1) Im Versorgungsausgleich sind die in der Ehezeit erworbenen Anteile von Anrechten (Ehezeitanteile) jeweils zur Hälfte zwischen den geschiedenen Ehegatten zu teilen.
(2) Ausgleichspflichtige Person im Sinne dieses Gesetzes ist diejenige, die einen Ehezeitanteil erworben hat. Der ausgleichsberechtigten Person steht die Hälfte des Werts des jeweiligen Ehezeitanteils (Ausgleichswert) zu.“ (Quelle: VersAusglG)
In diesen Fällen erfolgt kein Versorgungsausgleich
Von einem Versorgungsausgleich sieht das Familiengericht in den folgenden Fällen ab:
Bei Ehen mit einer Dauer von unter drei Jahren kann ein Antrag auf Versorgungsausgleich gestellt werden. Wurde im Ehevertrag ein Ausschluss vereinbart, lässt sich dieser nur aufheben, wenn keine notarielle Beglaubigung vorliegt.
Was zählt zum zu teilenden Vermögen?
Findet die Scheidung in der Ansparphase statt, geht es nur um die Ansprüche beziehungsweise das Vermögen, das zu dieser Zeit besteht und während der Ehe angespart wurde (Ehezeitanteil).
Falls ein Partner einen Riester-Fondssparplan hat, der zum Zeitpunkt der Trennung weniger Geld enthält, als er eingezahlt hat, geht es nur um dieses Vermögen – die Riester-Garantie spielt hier noch keine Rolle.
Wie wird das Guthaben verrechnet?
Kommt es zur Scheidung, werden die Rentenansprüche der Ex-Partner durch den Versorgungsausgleich aufgeteilt. Die Verrechnung dieses Guthabens kann auf zwei Weisen erfolgen:
Zwei Verträge beim gleichen Anbieter: interne Teilung
Haben die ehemaligen Eheleute jeweils einen Riester-Vertrag bei dem gleichen Anbieter abgeschlossen, dann werden die Rentenansprüche vom Anbieter intern aufgeteilt (Quelle: VersAusglG, § 11). Der Anbieter zahlt dann später beiden eine entsprechende Riester-Rente aus.
Hat der Partner, der Anteile übertragen bekommt, noch keinen eigenen Riester-Vertrag, kann er nun einen abschließen und sich die Versorgungsanteile auf diesen Vertrag gutschreiben lassen. Der neue Vertrag wird meist nach den aktuell gültigen Konditionen geschlossen. Diese können von den Konditionen des alten Vertrags abweichen.
Die Kosten einer internen Teilung betragen bis zu 500 Euro, die anteilig von den Ex-Partnern übernommen werden.
Verträge und Altersvorsorge bei verschiedenen Anbietern: externe Teilung
Bei der externen Teilung werden die Rentenansprüche der geschiedenen Partner zwischen zwei Anbietern oder verschiedenen Trägern aufgeteilt (Quelle: VersAusglG, § 14). Das ist etwa der Fall, wenn die Ex-Partner Riester-Verträge bei unterschiedlichen Anbietern haben oder nur einer eine Riester-Vorsorge und der andere beispielsweise eine betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen hat. Dann können zum Beispiel die Versorgungsanrechte aus dem Riester-Vertrag auf die betriebliche Altersvorsorge angerechnet werden. Findet der ausgleichsberechtigte Partner keinen Versorgungsträger, der die Riester-Ansprüche annimmt, fließen diese notfalls in die Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Experten-Tipp:
Auszahlung nur mit Verlusten
„Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, sich den im Versorgungsausgleich übertragenen Riester-Anspruch direkt auszahlen zu lassen. Eine Auszahlung vor dem Ende der Laufzeit gilt steuerlich jedoch als schädliche Verwendung. Das bedeutet: Lassen Sie sich den Riester-Anspruch auszahlen, entfällt ‚rückwirkend‘ Ihr Anspruch auf staatliche Zulagen und Steuerermäßigungen. Sowohl die Zulagen als auch die im Rahmen der Einkommensteuererklärung über die Zulagen hinausgehende Steuerersparnis werden von der Zulagenstelle zurückgefordert.“
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Was passiert, wenn ein Ehepartner nur mittelbar förderberechtigt war?
Mittelbare Förderberechtigung entfällt
Haben Sie als mittelbar begünstigte Person mit Ihrem damaligen Partner mitgeriestert, dann entfällt mit der Scheidung diese mittelbare Förderungsberechtigung. Das bedeutet, dass Sie in Zukunft keine weiteren staatlichen Zulagen mehr erhalten. Alle bis zu diesem Zeitpunkt angesparten Zulagen dürfen Sie jedoch behalten.
Wer ist mittelbar begünstigt für die Riester-Rente?
Vertrag lieber ruhen lassen als kündigen
Sind Sie nur mittelbar förderfähig, sollten Sie Ihren Riester-Vertrag nach einer Scheidung trotzdem nicht kündigen. Nach einer Kündigung müssen Sie alle bereits erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen. Stellen Sie stattdessen den Riester-Vertrag beitragsfrei. Werden Sie später förderberechtigt, zum Beispiel, wenn Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, können Sie die Ruhendstellung rückgängig machen und den Riester-Vertrag weiter besparen.
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente bei Scheidung
Was passiert mit der Riester-Rente bei einer Scheidung?
Bei einer Scheidung unterliegt die Riester-Rente dem Versorgungsausgleich. Das bedeutet, dass die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften, einschließlich der staatlichen Zulagen und Erträge, hälftig zwischen den Ehepartnern aufgeteilt werden. Dies gilt unabhängig davon, wer den Vertrag abgeschlossen hat.
Wer erhält die Kinderzulage nach der Scheidung?
Nach der Scheidung erhält der Elternteil die Kinderzulage, der auch Anspruch auf das Kindergeld hat.
Was ist der Versorgungsausgleich und wie betrifft er die Riester-Rente?
Der Versorgungsausgleich ist ein gesetzlich vorgeschriebener Ausgleich der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften beider Ehepartner. Im Falle der Riester-Rente bedeutet dies, dass das während der Ehe angesparte Guthaben, inklusive Zulagen und Erträgen, zwischen den Partnern aufgeteilt wird.
Muss ich die Riester-Zulagen nach der Scheidung zurückzahlen?
Nein, grundsätzlich müssen die Riester-Zulagen bei einer Scheidung nicht zurückgezahlt werden. Allerdings werden die erhaltenen Zulagen im Rahmen des Versorgungsausgleichs berücksichtigt und anteilig dem Ex-Partner übertragen. Eine Rückforderung durch den Staat erfolgt nur, wenn Sie den Riester-Vertrag als mittelbar begünstigter Riester-Sparer kündigen.
Gilt der Versorgungsausgleich auch bei kurzer Ehezeit?
Der Versorgungsausgleich greift grundsätzlich bei Ehen, die länger als drei Jahre bestanden haben. Bei kürzerer Ehezeit kann das Gericht auf Antrag auf den Ausgleich verzichten, insbesondere wenn der Wert der Anwartschaften gering ist. In jedem Fall prüft das Familiengericht die Angemessenheit im Einzelfall.
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