Lohnabrechnung mit betrieblicher Altersvorsorge

Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Tim Vogler
Zuletzt aktualisiert am

Das erwartet Sie hier

Wie Arbeitnehmer ihre betriebliche Altersvorsorge in der Lohnabrechnung erkennen und wie Unternehmen die bAV korrekt verbuchen. Inkl. Muster.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: bAV auf der Lohnabrechnung
  2. So sieht die Lohnabrechnung aus
  3. Rechenbeispiel mit und ohne bAV
  4. Das muss die Firma beachten
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) muss auf der Lohnabrechnung korrekt dargestellt und klar erkennbar sein.
  • Die Beiträge zur bAV werden direkt vom Bruttolohn abgezogen.
  • Daher finden sich die Angaben und Beiträge zur bAV unter den „Brutto-Bezüge“, unterteilt in Beiträge vom Arbeitnehmer und Zuschüsse vom Arbeitgeber.
  • Aufgrund der verringerten Sozialabgaben haben Mitarbeiter trotz bAV nicht viel weniger auf dem Konto. Dies zeigt unsere Beispielrechnung.
  • Unternehmen benötigen für die korrekte Darstellung der bAV keine spezielle Lohnsoftware. Sie müssen nur einige Dinge beachten.

Überblick: Die bAV auf der Lohnabrechnung

Icon Angestellte

Arbeitnehmer erkennen bAV auf ihrem Lohnzettel

Arbeitnehmer erkennen die bAV auf ihrer Lohnabrechnung an mehreren Stellen: Zunächst wird der Beitrag vom Brutto abgezogen, um das Steuer-Brutto zu ermitteln. Schließlich wird der bAV-Beitrag erneut aufgeführt, um das tatsächliche Netto zu ermitteln.

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Icon Hochhaus

Unternehmen können die bAV leicht abbilden

Für Unternehmen ist es gar nicht so kompliziert, die betriebliche Altersvorsorge korrekt in der Lohnabrechnung für die Mitarbeiter abzubilden. Personalsachbearbeiter müssen nur auf den korrekten Durchführungsweg und auf die richtige Höhe des Arbeitgeberzuschusses achten. Einzig für Geringverdiener-Förderung gibt es Besonderheiten. Außerdem ist das Führen eines Lohnkontos pro Mitarbeiter für das Unternehmen ver­pflichtend.

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Muster: So sieht eine Lohnabrechnung mit bAV aus

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Beispiel-Lohnabrechnung

Mittels dieser Beispiel-Lohnabrechnung erfahren Sie, wie die betriebliche Altersvorsorge genau abgerechnet wird. Klicken Sie auf das Bild, um die Lohnabrechnung größer zu sehen. Auf dieser sind folgende Angaben genau aufgelistet:

  • Der Bruttolohn
  • Der Nettoverdienst
  • Die betriebliche Altersvorsorge
  • Die Steuern und Sozialabgaben

In den unterstehenden Erläuterungen erfahren Sie, was die einzelnen Posten und Abkürzungen genau bedeuten.

Entgeltabrechnung erklärt

Persönliche Daten

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Im oberen Bereich der Lohnabrechnung finden sich die persönlichen Daten des Mitarbeiters: Dazu gehören das Geburtsdatum, die sozial­versicherungsrechtlichen Angaben, die Steuermerkmale, das Eintrittsdatum und die Wohnadresse.

Bruttolohn

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Es folgt die Angabe zum Bruttoverdienst, der in unserem Beispiel 4.000 Euro beträgt. In einigen Fällen sind an dieser Stelle noch sonstige Bezüge aufgelistet wie zum Beispiel der Stundenlohn, der Urlaubslohn oder das Urlaubsgeld.

Betriebliche Altersvorsorge

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Gleich unter dem Bruttolohn sieht man, wie viel in die betriebliche Altersvorsorge investiert wird. Die Abkürzung „Betr. AV.AG lfd.ST-frei“ bedeutet der Arbeitgeberanteil, der steuerfrei in die bAV fließt. In unserer Simulation sind das 56,70 Euro. Die Abkürzung „Betr. AV.AN lfd.ST-frei“ weist die Summe aus, die der Arbeitnehmer selbst steuerfrei in die bAV einzahlt. Hier sind dies 211,30 Euro.

Insgesamt zahlt der Arbeitnehmer gemeinsam mit seinem Chef also 268 Euro steuerfrei in die bAV ein. Für die weitere Lohnabrechnung ist jedoch nur der Arbeitnehmeranteil von 211,30 Euro relevant.

Gesamtbrutto

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Hier wird angezeigt, wie hoch der Bruttolohn ohne die betriebliche Altersvorsorge ist.

Steuerbrutto

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Der bAV-Beitrag von 211,30 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, wird vom Bruttolohn abgezogen, woraus sich das Steuerbrutto ergibt.

Steuerrechtliche Abzüge

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Aus dem Steuerbrutto werden die Lohnsteuer, die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag ermittelt. Mit dem Solidaritätszuschlag (Soli) wird die deutsche Einheit finanziert. Seit 2021 fällt dieser für den Großteil der Arbeitnehmer teilweise oder komplett weg. Insgesamt belaufen sich die steuerrechtlichen Abzüge in unserem Beispiel auf rund 721 Euro.

Sozial­versicherungsrechtliche Abzüge

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Ebenfalls aus dem Steuerbrutto werden die sozial­versicherungsrechtlichen Abzüge (SV-rechtliche Abzüge) berechnet. Diese setzen sich zusammen aus Beiträgen für die Kranken­versicherung (KV), Renten­versicherung (RV), die Arbeitslosen­versicherung (AV) sowie die Pflege­versicherung (PV).

Nettoverdienst

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Steuern und Sozialabgaben werden nun vom Gesamtbrutto abgezogen. Daraus ergibt sich der Nettoverdienst.

Auszahlungsbetrag

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Vor dem Auszahlungsbetrag ist nochmals der bAV-Beitrag, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt, aufgelistet. Dieser wird vom Nettoverdienst abgezogen, woraus sich der Auszahlungsbetrag ergibt. Unsere Beispielperson hat am Ende also 2.310,75 auf dem Konto.

Rechenbeispiele einer Lohnabrechnung mit und ohne bAV

Rechenbeispiel: Bruttolohn 4000 €

Folgendes Rechenbeispiel macht die Grundzüge der Lohnabrechnung greifbarer. Bei einem Bruttolohn von 4.000 Euro aus zahl der Arbeitnehmer 211 Euro in eine betriebliche Altersvorsorge über die Direkt­versicherung. Der Arbeitgeber gibt noch einmal 57 Euro als Zuschuss dazu. Einfluss auf das Gesamtbrutto hat jedoch nur der Betrag von 211 Euro, den der Arbeitnehmer selbst einzahlt.

Lohnabrechnungmit bAVohne bAV
Bruttolohn4.000 €4.000 €
bAV211 €0 €
Gesamtbrutto4.000 €4.000 €
Steuerbrutto3.789 €4.000 €
Steuern-721 €-791 €
Sozialbeiträge-757 €-799 €
Netto-Verdienst2.522 €2.410 €
bAV-211 €0 €
Auszahlung2.311 €2.410 €

Interessant ist der Vergleich mit der Lohnabrechnung des gleichen Gehalts ohne betriebliche Altersvorsorge: Hier beträgt der Auszahlungsbetrag am Ende 2.410 Euro. Der Arbeitnehmer hat also mit bAV nur 99 Euro weniger in der Tasche, obwohl er mit dem Zuschuss seines Arbeitgebers 268 Euro in die bAV investiert.

Das müssen Arbeitgeber bei der Lohnabrechnung beachten

Lohnkonto führen ist Pflicht

Für Unternehmen besteht die Pflicht zur Aufzeichnung, Mitteilung und Aufbewahrung aller relevanten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge der Mitarbeiter. Dazu gehört das Führen eines Lohnkontos für jeden Angestellten. Dies ist kein Konto, so wie man es in der Buchhaltung kennt. Vielmehr geht es um die Organisation der ordentlich und vollständig geführten Unterlagen des Arbeitnehmers.

Weitere Pflichten zur bAV für den Arbeitgeber


Achtung bei der bAV für einen Geringverdiener

Einzig, wenn ein Unternehmen von der Geringverdienerförderung profitiert, gestaltet sich die Lohnabrechnung etwas komplizierter. So erhält es Steuererleichterungen, wenn es in die bAV von Mitarbeitern investiert, die maximal 2.575 Euro brutto pro Monat verdienen. Wenn der Lohn plötzlich steigt, muss das Unternehmen dies natürlich in der Lohnabrechnung berücksichtigen. Deshalb gilt es, stets zu kontrollieren, ob das Gehalt schon über der Grenze liegt.

Änderungen ab 2027 durch BRSG II

Aktuell ist die Einkommensgrenze noch ein fester Wert. Durch das zweite Betriebsrenten­stärkungsgesetz soll sie ab 2027 jedoch dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten­versicherung gekoppelt werden. Dadurch führen regelmäßige Gehaltssteigerungen seltener dazu, dass Mitarbeiter aus der Förderung herausfallen. Zudem sollen der förderfähige Arbeitgeberbeitrag und der maximale Förderbetrag schrittweise angehoben werden.

Experten-Tipp:
Wir unterstützen Sie bei der korrekten Abrechnung

„Zur Einrichtung der betrieblichen Altersvorsorge in der Lohnabrechnung braucht es keine spezielle Software. In den herkömmlichen Lohnprogrammen kann man die bAV relativ unkompliziert verbuchen. Für die meisten Unternehmen ist das kein Problem, wenn sie einige Dinge beachten: So muss der Personalsachbearbeiter im Lohnprogramm etwa den richtigen Durchführungsweg der betrieblichen Altersvorsorge erfassen sowie die Zuschussregelung einhalten. Zudem haben wir spezielle Programme, die die Gehaltsabrechnung von Mitarbeitern nachbilden. So können wir in unseren Beratungen den Unternehmen und den Arbeitnehmern veranschaulichen, wie die Lohnabrechnung mit und ohne betriebliche Altersvorsorge aussieht.“

Foto von Stephan Seidenfad
Geschäftsführung

Die häufigsten Fragen zur betrieblichen Altersvorsorge in der Lohnabrechnung

Wie erkenne ich als Arbeitnehmer meine betriebliche Altersvorsorge (bAV) in der Lohnabrechnung?

Die betriebliche Altersvorsorge taucht in der Lohnabrechnung an mehreren Stellen auf: Direkt unter dem Bruttogehalt wird meist ausgewiesen, wie viel Arbeitgeber und Arbeitnehmer in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen, häufig mit Abkürzungen wie „Betr. AV.AG lfd. ST-frei“ (Arbeitgeberanteil) und „Betr. AV.AN lfd. ST-frei“ (Arbeitnehmeranteil). Der Arbeitnehmeranteil wird zunächst vom Bruttolohn abgezogen, um das Steuerbrutto zu ermitteln, und später vor dem Auszahlungsbetrag noch einmal gesondert ausgewiesen, weil er vom Nettoverdienst abgeht.

Wie wirkt sich die bAV auf Brutto, Steuerbrutto und Netto aus?

Bei Entgeltumwandlung wird der Arbeitnehmerbeitrag zur betrieblichen Altersvorsorge vom Bruttolohn abgezogen, sodass ein niedrigeres Steuerbrutto entsteht und entsprechend weniger Lohnsteuer sowie teils geringere Sozialabgaben anfallen. Anschließend werden vom Gesamtbrutto Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge abgezogen, woraus sich der Nettoverdienst ergibt; erst danach wird der bAV-Beitrag des Arbeitnehmers erneut abgezogen, um den tatsächlichen Auszahlungsbetrag zu berechnen.

Welche Abkürzungen zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es in der Lohnabrechnung?

Typische Bezeichnungen sind etwa „Betr. AV.AG lfd. ST-frei“ für den steuerfreien Arbeitgeberanteil und „Betr. AV.AN lfd. ST-frei“ für den steuerfreien Arbeitnehmeranteil zur betrieblichen Altersvorsorge. Zusätzlich finden sich im Umfeld Begriffe wie „Gesamtbrutto“ (Bruttolohn ohne betriebliche Altersvorsorge), „Steuerbrutto“ (Brutto nach Abzug der bAV-Umwandlung) sowie die üblichen Kürzel für Steuern und Sozial­versicherungen.

Muss mein Arbeitgeber die bAV im Lohnkonto und in der Abrechnung dokumentieren?

Arbeitgeber sind verpflichtet, alle relevanten Informationen zur betrieblichen Altersvorsorge ihrer Mitarbeiter zu dokumentieren, mitzuteilen und aufzubewahren, wozu auch das Führen eines Lohnkontos für jeden Beschäftigten gehört. Dieses Lohnkonto ist kein Bankkonto, sondern eine geordnete Sammlung aller abrechnungsrelevanten Unterlagen und Daten, einschließlich der bAV-Beiträge und Zuschüsse.

Benötigen Unternehmen spezielle Lohnsoftware, um bAV korrekt abzurechnen?

In der Regel reicht die herkömmliche Lohnsoftware aus, um eine betriebliche Altersvorsorge korrekt abzubilden, sofern der Personalsachbearbeiter die richtigen Einstellungen vornimmt. Wichtig ist insbesondere, den gewählten Durchführungsweg (zum Beispiel Direkt­versicherung) sowie die geltende Zuschussregelung korrekt im System zu hinterlegen, damit Beiträge, Steuerfreiheit und Sozialabgaben richtig berechnet werden.

Welche Besonderheiten gelten bei der bAV für Geringverdiener?

Für Arbeitnehmer mit einem Monatsbrutto bis 2.575 Euro kann der Arbeitgeber eine besondere Geringverdienerförderung nutzen, bei der seine bAV-Beiträge steuerlich begünstigt werden. Steigt das Gehalt über diese Grenze, muss der Arbeitgeber die Lohnabrechnung anpassen und regelmäßig prüfen, ob der Mitarbeiter weiterhin als Geringverdiener gilt, um Förderfehler zu vermeiden.

Welche Änderungen bringt das BRSG II ab 2027 für die Geringverdienerförderung?

Ab 2027 soll die Einkommensgrenze für die Geringverdienerförderung dynamisch an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Renten­versicherung gekoppelt werden, statt ein fester Eurobetrag zu sein. Dadurch führen normale Gehaltssteigerungen seltener dazu, dass Arbeitnehmer aus der Förderung herausfallen, außerdem sollen förderfähiger Arbeitgeberbeitrag und maximaler Förderbetrag schrittweise erhöht werden.

Lohnt sich eine bAV trotz geringerer Nettoauszahlung für Arbeitnehmer?

Im Beispiel mit 4.000 Euro Brutto investiert der Arbeitnehmer zusammen mit dem Arbeitgeber 268 Euro monatlich in seine Altersvorsorge, hat aber nur 99 Euro weniger Nettolohn zur Verfügung. Der Grund sind Steuer- und Sozialabgabenersparnisse, sodass ein Teil der Sparleistung praktisch aus „geschenkten“ Abgaben resultiert.

Welche steuerlichen und sozial­versicherungsrechtlichen Abzüge spielen bei der bAV eine Rolle?

Aus dem Steuerbrutto werden Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag berechnet, wobei der Soli seit 2021 für viele Beschäftigte teilweise oder vollständig entfällt. Ebenfalls aus dem Steuerbrutto ergeben sich die Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflege­versicherung; da die bAV-Entgeltumwandlung das Steuer- und teils das Sozial­versicherungsbrutto senkt, verringern sich diese Abgaben anteilig.

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Gemeinsam mit unserem mehrfach ausgezeichneten Partner von Buddenbrock können wir Ihnen eine moderne und steuerlich optimierte betriebliche Altersvorsorge anbieten:

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.
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