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Wichtige Neuigkeiten aus den Bereichen Finanzen, Immobilien, Versicherungen und Co. und was jetzt für Sie wichtig ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Was für Ihre Finanzen wichtig ist
Jetzt Steuerbescheid prüfen
Das Finanzamt macht Fehler: Fast 70 Prozent der Einsprüche gegen Steuerbescheide im Jahr 2023 waren gerechtfertigt (Quelle: Bundesministerium für Finanzen). Daher sollten Sie Ihren Steuerbescheid gründlich prüfen, wenn er zum Beispiel deutlich von den Vorausberechnungen abweicht. Vergleichen Sie hierzu Ihre eingereichte Steuererklärung mit dem Steuerbescheid. Achten Sie auf Rechenfehler, Zahlendreher oder Einträge, die aus Ihrer Steuererklärung nicht übernommen wurden. Lesen Sie auch gegebenenfalls die Erläuterungen des Finanzamts durch. Hier erklärt der Finanzbeamte, in welchen Punkten er von Ihren Angaben abgewichen ist.
Ist der Steuerbescheid aus Ihrer Perspektive fehlerhaft, können Sie veranlassen, dass er erneut geprüft wird. Hierfür müssen Sie förmlich schriftlich Einspruch einlegen (Quelle: Abgabenordnung, § 367). Sie haben dazu einen Monat Zeit – gerechnet ab dem Tag, an dem Sie den Steuerbescheid erhalten haben. Nachdem das Finanzamt Ihren Steuerbescheid nochmals geprüft hat, kann es Ihnen entweder recht geben oder bei seiner Einschätzung bleiben. Kommt es zu keiner Einigung, können Sie vor Gericht gegen den Bescheid klagen.
Mehr Sicherheit für Bankkunden bei Überweisungen
Ist Geld einmal überwiesen, ist es schwierig, es zurückzuerhalten. Dafür muss der Empfänger zustimmen. Ist hier ein Betrüger am Werk, sehen viele ihr Geld nicht wieder. Ab dem 09. Juli 2025 werden Banküberweisungen von Verbrauchern in der EU aber besser geschützt (Quelle: Europäische Union 2024/886, Artikel 5c).
Eine neue EU-Vorgabe sieht vor, dass Banken die Überweisungsdaten vor der Freigabe in Zukunft prüfen. Stimmt etwa der Name des Zahlungsempfängers und die eingegebene IBAN mit den Daten des Zielkontos überein? Diese sogenannte „Empfängerüberprüfung“ (Verification of Payee, kurz: VoP) müssen Banken ab dem 09. Oktober 2025 umsetzen. Der Verbraucher erfährt dann zum Beispiel bei einer Online-Überweisung in sekundenschnelle, ob seine Überweisungsdaten mit denen des Kontos übereinstimmen. Er kann so im Zweifelsfall entscheiden, ob er die Überweisung wirklich tätigen möchte (Quelle: Welt).
Mehr finanzielle Zukunftssorgen
Teurere Lebensmittel, gestiegene Kosten für Strom, Tanken und Heizen, höhere Beiträge bei Versicherungen – massive Preissteigerungen führen bei vielen Verbrauchern in Deutschland zu finanziellen Zukunftssorgen. Das hat der Informationsdienstleister CRIF bei einer Befragung ermittelt (Quelle: CRIF). Das waren die Ergebnisse:
80 %
80 Prozent der deutschen Verbraucher blicken mit Sorge auf ihre finanzielle Lage in den kommenden zwölf Monaten. 2024 waren es noch 75 Prozent. Zum Vergleich: 74 Prozent der anderen Europäer sorgen sich im Durchschnitt um ihre finanzielle Zukunft.
59 %
59 Prozent der Befragten gaben an, dass sie in den vergangenen zwölf Monaten sparsamer geworden sind.
28 %
28 Prozent erwarten eine Verschlechterung ihrer Lebensverhältnisse.
24 %
24 Prozent machen sich Sorgen, ihre Rechnungen nicht pünktlich bezahlen zu können. Das ist der höchste Wert im europäischen Vergleich.
Haben Sie auch finanzielle Zukunftssorgen, kann Sie möglicherweise ein Kredit entlasten. Erfahren Sie auf unserer separaten Seite, wie ein Kredit funktioniert, was er kostet und wie Sie in nur drei Schritten einen Online-Kredit aufnehmen.
Wie hoch ist Ihr Vermögen im Vergleich?
103.100 Euro – so hoch lag das Medianvermögen der deutschen Haushalte im Jahr 2023. Der Median liegt genau in der Mitte: Eine Hälfte der Haushalte hatte mehr Vermögen, die andere weniger. Gemessen wurde das Haushaltsnettovermögen. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) hat dafür 3.985 Haushalte befragt (Quelle: IW). Ein wichtiges Ergebnis ist, dass das Vermögen stark mit dem Alter der Befragten zusammenhängt: Je älter die Befragten, desto mehr Zeit hatten sie, Vermögen aufzubauen. Im Ruhestand wird das Vermögen wieder aufgebraucht:
Rente, Gehalt und Soziales
Warten auf mehr Mütterrente
Eine wichtige Sache vorab: Die Mütterrente ist keine spezielle zusätzliche Rente für Mütter. Im Übrigen können auch Väter sie bekommen. Mütterrente meint Folgendes: Kindererziehungszeiten werden – egal von wem geleistet – bis zu einer bestimmten Dauer auf die gesetzliche Rente angerechnet. Der Elternteil, der hauptsächlich in den ersten Jahren nach der Geburt das Kind betreut und daher nicht oder nur eingeschränkt einer Erwerbsarbeit nachgehen kann, erhält pro Erziehungsjahr einen Rentenpunkt (Quelle: Deutsche Rentenversicherung).
Die Bundesregierung hat nun die Ausweitung der sogenannten Mütterrente beschlossen. Im Koalitionsvertrag heißt es dazu: „Wir werden die Mütterrente mit drei Rentenpunkten für alle vollenden – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder –, um gleiche Wertschätzung und Anerkennung für alle Mütter zu gewährleisten“ (Quelle: Koalitionsvertrag, S. 20). Neu ist nun, dass alle Mütter oder Väter mit Erziehungszeiten bis zu drei Rentenpunkte gutgeschrieben erhalten, egal, wann das Kind geboren wurde. Vorher war dies vom Geburtsjahr des Kindes abhängig:
Geburtsjahr des Kindes | Rentenpunkte pro Kind |
---|---|
Vor 1992 | Bis zu 2,5 |
Seit 1992 | Bis zu 3 |
Allerdings kann es bis zur tatsächlichen Umsetzung noch etwas dauern. Geplant ist die Mütterrente III zum 1. Januar 2027. Da die Programmierung, laut deutscher Rentenversicherung, aufwendig und komplex ist und IT-Systeme dafür angepasst werden müssen, kann die Umsetzung noch bis 2028 dauern (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Die Mütterrente würde dann auch rückwirkend gezahlt.
Mit dem Boomer-Soli gegen Altersarmut?
Fast jeder Fünfte über 65 Jahre ist von Altersarmut gefährdet. Das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung hat daher die Einführung eines sogenannten „Boomer-Solis“ vorgeschlagen, um Armut im Alter zu bekämpfen. Es hat in einer Studie herausgefunden, dass durch solch eine Solidaritäts-Sonderabgabe der Babyboomer die Altersarmut von 18 auf 14 Prozent sinken würde. Dafür würden Rentner mit hohen Alterseinkünften* eine zusätzliche Abgabe leisten, die dann Menschen mit niedriger Rente zugutekommt. Damit würde die Rente ausschließlich innerhalb der älteren Generation umverteilt (Quelle: DIW).
*Als Alterseinkünfte gelten in diesem Fall: gesetzliche, betriebliche oder private Renten, Pensionen, sonstige Versorgungsbezüge und optional auch Vermögenseinkommen.
Zwei Drittel sind im Urlaub erreichbar
Urlaub ist ja die Zeit, in der ein Arbeitnehmer von der Arbeit zwecks Erholung freigestellt ist. Eine neue repräsentative Befragung von bitkom zeigt allerdings, dass viele in ihren Ferien dennoch dienstlich über Handy, Laptop, Kurznachrichten oder Anrufe kontaktiert werden können. 67 Prozent der Befragten, die in diesem Jahr einen Sommerurlaub machen, sind währenddessen dienstlich erreichbar. Selbständige sind mit 87 Prozent häufiger kontaktierbar als Angestellte (63 Prozent). Viele begründen die Ansprechbarkeit während der freien Zeit mit den Erwartungen von Kollegen, Vorgesetzten oder Kunden. Nur 15 Prozent sind aus eigenem Antrieb erreichbar. Demgegenüber möchten 32 Prozent dieses Jahr nicht auf berufliche Anfragen im Urlaub reagieren (Quelle: bitkom).
Müssen Arbeitnehmer erreichbar sein?
Grundsätzlich gilt: „Während des Urlaubs darf der Arbeitnehmer keine dem Urlaubszweck widersprechende Erwerbstätigkeit leisten.“ Der Urlaub soll darüber hinaus der Erholung dienen (Quelle: Bundesurlaubsgesetz, § 1, § 8). Der Arbeitnehmer ist daher nicht verpflichtet, während des Urlaubs Anrufe, E‑Mails oder Ähnliches entgegenzunehmen oder zu beantworten. Er darf deshalb auch nicht benachteiligt werden. Nur in absoluten Notfällen können Arbeitgeber Arbeitnehmer rechtmäßig kontaktieren, oder wenn eine Rufbereitschaft ausdrücklich im Vertrag festgehalten ist.
Verlängerung der Mietpreisbremse
In Berlin sind die Angebotsmieten zwischen 2022 und 2024 um stolze 22,2 Prozent gestiegen. Um den Anstieg der Mieten auch in Zukunft zu verlangsamen, verlängert die Bundesregierung die Mietpreisbremse bis 31. Dezember 2029. Eigentlich sollte sie 31. Dezember 2025 auslaufen. Landesregierungen bestimmen dazu „Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt“. In diesen darf die Miete zu Beginn des Mietverhältnisses die ortsübliche Vergleichsmiete höchstens um zehn Prozent übersteigen (Quelle: Bürgerliches Gesetzbuch, § 556d Abs. 1). Die Mietpreisbremse gilt nicht bundesweit, aber in 13 der 16 Bundesländer (Ausnahme: Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein) und in 410 von insgesamt 11.000 Gemeinden zum Beispiel in Großstädten wie Berlin, München, Bremen, Hamburg oder auch Leipzig (Quelle: Deutscher Mieterbund).
Vermieter aufgepasst: Die Mietpreisbremse gilt nicht für Wohnungen, die nach dem 01. Oktober 2014 erstmals genutzt und vermietet werden (Quelle: Die Bundesregierung).
Mieterhöhung: Das können Sie tun
Immobilien: Für Hausbesitzer und Investoren
Klimagerechter Umbau lohnt sich
Um den Klimawandel zu bekämpfen, ist es unerlässlich, den CO2-Ausstoß zu senken. Aktuell werden 14 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland durch Wohngebäude verursacht. Daher ist der klimagerechte Umbau deutscher Wohnungen eine wichtige Stellschraube beim Erreichen von Klimaneutralität. Der ein oder andere Hausbesitzer überlegt sicher, ob ein klimagerechter Umbau sinnvoll sein kann.
Der Versicherer Allianz und der Kreditversicherer Allianz Trade haben gute Argumente dafür: Sie schätzen, dass ein klimagerechter Umbau deutscher Wohnungen bis 2050 1,4 Billionen Euro kosten würde. Als Folge könnten sich Immobilien zwar um 0,5 Prozentpunkte verteuern, gleichzeitig ist eine Wertschöpfung in der Immobilienbranche um 1,4 Billionen Euro wahrscheinlich. Zudem würden dadurch neue Arbeitsplätze geschaffen (Quelle: Wirtschaftswoche).
Nachhaltigkeit bei Kapitalanlage-Immobilien
Wo sich Immobilienkauf gerade mehr lohnt als Mieten
Die Preise für Immobilien und Mieten steigen wieder. Gleichzeitig haben sich die Bauzinsen stabilisiert. Stiftung Warentest hat für alle, die aktuell über einen Immobilienkauf nachdenken, das Verhältnis von Kaufpreis und Miete in 400 Städten und Kreisen analysiert. Für das sogenannte Kaufpreis-Miete-Verhältnis wird der Kaufpreis für Eigentumswohnungen durch die Jahresnettokaltmiete für eine vergleichbare Mietwohnung geteilt. Je niedriger das Kaufpreis-Miete-Verhältnis ist, desto niedriger fällt die Monatsbelastung beim Kauf im Vergleich zur Mietwohnung aus. Günstig ist ein Wert unter 22, ungünstig einer über 27 (Quelle: Stiftung Warentest).
Kaufpreis-Miete-Verhältnis für Ein- und Zweifamilienhäuser sowie Eigentumswohnungen in Deutschlands Top-7-Städten
Stadt | Kaufpreis-Miete-Verhältnis |
---|---|
Frankfurt am Main | 24,2 |
Düsseldorf | 25,6 |
Stuttgart | 26,9 |
Köln | 27,0 |
Hamburg | 28,0 |
München | 29,9 |
Berlin | 34,5 |
Städte mit einem besonders niedrigen Kaufpreis-Miete-Verhältnis
Städte oder Kreise | Kaufpreis-Miete-Verhältnis |
---|---|
Görlitz | 13,5 |
Suhl | 15,2 |
Harz | 17,0 |
Dessau-Roßlau | 17,3 |
Emden | 17,4 |
Sächsische Schweiz-Osterzgebirge | 17,7 |
So finden Sie eine passende Kapitalanlage-Immobilie
Neues im Bereich Versicherungen
Finanzloch in der Pflege
Machen Sie sich Sorgen, dass Sie sich Pflege im Alter nicht mehr leisten können? Dann geht es Ihnen wie vielen anderen Menschen in Deutschland (Quelle: Volkshilfe, S. 3). Tatsächlich geht der Bundesrechnungshof davon aus, dass 12,3 Milliarden Euro – eine Zahl mit neun Nullen – in der gesetzlichen Pflegeversicherung bis 2029 fehlen werden. Sie drängt daher auf Reformen. Als Grund für dieses Finanzloch sieht der Rechnungshof den unerwartet starken Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen sowie die Deckelung des Eigenbedarfs bei Pflegeleistungen im Heim. Die Bundesregierung möchte die Pflegekassen durch Darlehen entlasten – aus Sicht des Bundesrechnungshofs ist dies allerdings nicht ausreichend. Nun ist zum ersten Mal eine Bund-Länder-Kommission zusammengekommen, um über eine Pflegereform zu beraten (Quelle: Tagesschau).
Sie können selbst vorsorgen, indem Sie Ihre gesetzliche Pflegeversicherung mit einer privaten Pflegezusatzversicherung ergänzen. Erfahren Sie mehr in unserem Ratgeber „Ist eine private Pflegeversicherung sinnvoll?“
Ombudsfrau: Beschwerdezahlen gehen nach oben
Gerade beschweren sich deutlich mehr Verbraucher über ihre Versicherungen als sonst. Bei der Verbraucherstreitschlichtungsstelle „Ombudsfrau für Versicherungen“ sind im ersten und zweiten Quartal 2025 rund 20 Prozent mehr Beschwerden eingegangen als im gleichen Zeitraum des Vorjahres (Quelle: Versicherungsombudsfrau; Jahresbericht 2024, S. 117).
1. und 2. Quartal | Anzahl der Beschwerden |
---|---|
2025 | 12.680 |
2024 | 10.550 |
Veränderung | + 2.130 (+ 20 Prozent) |
Dieser Anstieg kann unterschiedliches bedeuten: Entweder hat tatsächlich die Qualität der Versicherer nachgelassen oder Verbraucher haben unrealistische Erwartungen an die Leistung von Versicherern. Zu beachten ist, dass nicht jede Beschwerde zulässig ist. 2024 waren von 14.012 Beschwerden 4.337 unzulässig.
In den meisten unserer Testberichte zu Versicherungen stellen wir unter anderem auch die Beschwerdestatistik dar:
Leserfrage des Monats: Vorauszahlungen in der PKV
Die Frage
„Ich bin beim Lesen Ihres Artikels zur Vorauszahlung der privaten Krankenversicherung (PKV) auf folgende Aussage gestoßen: Wenn Sie Ihre PKV-Beiträge für mehrere Jahre im Voraus zahlen, können Sie die gesamten Beiträge im Zahlungsjahr steuerlich absetzen und dadurch Ihre Steuerlast senken.
Nach meinem Verständnis ist genau dies nicht der Fall: Demnach müssen Vorauszahlungen für die PKV zeitanteilig auf die jeweiligen Leistungsjahre verteilt werden und können nicht in voller Höhe im Vorauszahlungsjahr abgesetzt werden, anders als bei der GKV. „
*Anmerkung der Redaktion: Die ursprüngliche Lesernachricht wurde so angepasst, dass keine personenbezogenen Daten mehr erkennbar sind und keine Rückschlüsse auf die Identität der betreffenden Person gezogen werden können.
Unsere Experten-Antwort
„Die steuerliche Absetzbarkeit der Kranken- und Pflegeversicherung findet sich im Einkommenssteuergesetz § 10 Sonderausgaben (Abs. 1):
3 a. […] Für Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung sind dies die Beitragsanteile, die auf Vertragsleistungen entfallen, die, mit Ausnahme der auf das Krankengeld entfallenden Beitragsanteile, in Art, Umfang und Höhe den Leistungen nach dem Dritten Kapitel des Fünften Buches Sozialgesetzbuch vergleichbar sind […]
b. gesetzlichen Pflegeversicherungen (soziale Pflegeversicherung und private Pflege-Pflichtversicherung)
[…] Beiträge, die für nach Ablauf des Veranlagungszeitraums beginnende Beitragsjahre geleistet werden und in der Summe das Dreifache der auf den Veranlagungszeitraum entfallenden Beiträge überschreiten, sind in dem Veranlagungszeitraum anzusetzen, für den sie geleistet wurden; […].
Bedeutet: Die PKV ist absetzbar im Rahmen der Basisversorgung, das entspricht in der Regel um die 80 Prozent. Die Pflegeversicherung ist zu 100 Prozent absetzbar.
§ 10 (4) erklärt, dass das Dreifache der Jahresbeiträge im Zahljahr abgesetzt werden können:
(4) Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 und 3a können je Kalenderjahr insgesamt bis 2 800 Euro abgezogen werden. […] Übersteigen die Vorsorgeaufwendungen im Sinne des Absatzes 1 Nummer 3 die nach den Sätzen 1 bis 3 zu berücksichtigenden Vorsorgeaufwendungen, sind diese abzuziehen […].
Bedeutet: Vorsorgeaufwendungen können bis zu 2.800 EUR steuerlich abgezogen werden. Überschreitet der absetzbare Betrag der Krankenversicherung diesen Betrag, kann der tatsächliche (umgangssprachlich unbegrenzte) Betrag abgezogen werden.“
*Bitte beachten Sie: Für Fragen, die sich auf eine Versicherung beziehen, die nicht durch uns vermittelt oder betreut wird oder wurde, würde es sich bei einer Beratung um eine individuelle Rechtsberatung handeln, die uns als Versicherungsmakler nach § 34d GewO vom Gesetzgeber strikt verboten ist und die nur von Anwälten oder Versicherungsberatern durchgeführt werden darf. Die von uns gegebenen Antworten und Hinweise sind stets allgemeingültige Auskünfte und ersetzen keine individuelle Beratung in den oben genannten Sachbereichen.
Neu bei transparent-beraten.de
Berufsunfähigkeits(zusatz)versicherung
Manager und Geschäftsführer können sich nun auf einer speziellen Seite zum Thema Berufsunfähigkeitsversicherung informieren. Möchten Sie eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung abschließen, dann kann Ihnen unsere Seite mit Testberichten eine erste Orientierung bieten.
Unsere Beratungsangebote
Zusammen mit unseren Kooperationspartnern bieten wir von transparent-beraten.de Ihnen nicht nur Beratung zum Thema private Altersvorsorge, Berufsunfähigkeit oder zum Thema Immobilienteilverkauf, sondern auch zum Thema Kunst- und Pflegeversicherungen. Erfahren Sie, wie unsere Beratung zur Kunstversicherung oder privaten Pflegeversicherung abläuft.
Eigenbedarfskündigung
Lesen Sie in unserem neuen Ratgeber „Eigenbedarfskündigung: Welche Versicherung hilft?“, wann Ihnen Ihr Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen darf, was Sie nach einer Kündigung tun sollten und welche Versicherung Sie vor den Rechtskosten schützt.
Unsere Versicherungsberater in den Medien
Berater Martin Hacker von transparent-beraten.de wurde vom Versicherungsmagazin procontra zum Thema „Fahrlässigkeit und Versicherungsschutz“ interviewt. Martin Hacker erklärt, wie Versicherer Fahrlässigkeit überprüfen und wie sich Leistungskürzungen bei Fahrlässigkeit umgehen lassen:
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