Wie bin ich während eines Sabbaticals versichert?

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Wie sich ein Sabbatical auf Ihren Versicherungsschutz auswirken kann und wann Sie sich zusätzlich absichern müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kranken­­versicherung im Sabbatical
  2. Renten und Arbeitslosen­­versicherung
  3. Weitere Versicherungen im Sabbatjahr
  4. Was ist eigentlich ein Sabbatical?
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine berufliche Auszeit kann sich besonders auf Ihre Kranken­versicherung auswirken.
  • Bekommen Sie weiterhin Gehalt, ändert sich für Sie nicht viel.
  • Beziehen Sie während Ihrer beruflichen Auszeit kein Gehalt, müssen Sie unter Umständen die Beiträge zur gesetzlichen Kranken­­versicherung und Renten­­versicherung selbst zahlen.
  • Bei einem Sabbatical außerhalb der EU sollten Sie eine Auslandskranken­­versicherung abschließen.

Kranken­versicherung im Sabbatical

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Gesetzliche Kranken­versicherung

Sind Sie gesetzlich krankenversichert, sind Sie unter folgenden Bedingungen weiterhin versichert:

  • Beamte und Beschäftigte im öffentlichen Dienst
    Beamte oder Beschäftigte im öffentlichen Dienst haben gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Sie sind dann weiterhin über die gesetzliche Kranken­versicherung abgesichert, da ihr Arbeitgeber auch während der beruflichen Pause Gehalt zahlt, inklusive der Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Renten­versicherung.
  • Sabbatical bis zu vier Wochen
    Bei einem unbezahlten Urlaub bis zu vier Wochen sind Sie weiterhin über Ihre gesetzliche Kranken­versicherung abgesichert. Nehmen Sie jedoch unbezahlten Urlaub von mehr als vier Wochen oder kündigen Sie Ihren Job, dann müssen Sie sich freiwillig kranken- und pflegeversichern und die Beiträge selbst bezahlen. In der freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflege­versicherung gilt ein Mindestbeitrag, der auch bei geringem oder keinem Einkommen fällig wird. Dieser beträgt 2025 182,26 Euro im Monat (ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung).
  • Aufenthalt in der EU/EWR
    In allen Mitgliedstaaten der EU sowie Island, Liechtenstein, Norwegen (Europäischer Wirtschaftsraum (EWR)) und der Schweiz sind Sie bei einem vorübergehenden Aufenthalt über Ihre gesetzliche Kranken­versicherung abgesichert. Sie haben dann Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen. Dabei orientiert sich der Umfang der Versicherungsleistungen an dem Standard des jeweiligen Landes (Quelle: Bundesministerium für Gesundheit). Auch mit Ländern außerhalb der EU und EWR gibt es Abkommen zum Kranken­versicherungsschutz, zum Beispiel mit dem Vereinigten Königreich Großbritannien, Nordirland, Tunesien oder auch der Türkei.

Zusätzliche Kranken­versicherung fürs Ausland

Planen Sie ein Sabbatical außerhalb der EU oder EWR, dann sollten Sie für ausreichenden Versicherungsschutz zusätzlich zu Ihrer (freiwilligen) gesetzlichen Kranken­versicherung sorgen. Mit einer Auslandskranken­versicherung vermeiden Sie es, Krankheits­kosten zum Beispiel für Zahnbehandlungen, Rettungs- und Bergungsaktionen oder auch Rücktransporte ins Heimatland aus eigener Tasche zahlen zu müssen. Diese Versicherung kann entweder als kurzfristige Reise­versicherung oder als mehrjährige Langzeit-Auslandskranken­versicherung abgeschlossen werden.

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Private Kranken­versicherung

Grundsätzlich bleibt die private Kranken­versicherung auch während einer beruflichen Auszeit bestehen – sie ist nicht automatisch an das Arbeitsverhältnis gekoppelt wie bei der gesetzlichen Kranken­versicherung. Sie müssen weiterhin Ihre Beiträge zahlen – egal, ob Sie Gehalt erhalten oder kein Einkommen haben. Beachten Sie, dass Ihr Einkommen, um langfristig in der privaten Kranken­versicherung zu verbleiben, über der Versicherungspflicht­grenze von aktuell 73.800 Euro jährlich liegen muss (Stand: 2025). Unterschreiten Sie diese Grenze, müssen Sie in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln.

Icon Pfeil Reduktion

Anwartschaft ermöglicht Rückkehr ohne Hindernisse

Sie können Ihre private Kranken­versicherung pausieren. Dafür müssen Sie eine Anwartschafts­versicherung abschließen. Diese ermöglicht es Ihnen, sich später wieder zu den gleichen Bedingungen in der privaten Kranken­versicherung zu versichern. Dafür zahlen Sie stark reduzierte Beiträge. Eine Anwartschafts­versicherung gibt es in zwei Ausführungen:

  • Mit einer kleinen Anwartschaft müssen Sie sich nach Ihrer Rückkehr in den Beruf keiner erneuten Gesundheitsprüfung unterziehen.
  • Auch bei einer großen Anwartschaft müssen Sie bei einer Reaktivierung der privaten Kranken­versicherung keine Gesundheitsprüfung ablegen. Zudem werden Altersrückstellungen aufgebaut, sodass im Alter keine höheren Versicherungsbeiträge befürchtet werden müssen.

Achtung: Eine Anwartschaft bietet keinen aktiven Kranken­versicherungsschutz. Die private Kranken­versicherung übernimmt während einer Anwartschaft keine Leistungen.

So funktioniert die Anwartschaft in der privaten Kranken­versicherung

Absicherung bei Auslandsaufenthalten

Die private Kranken­­versicherung bietet in der Regel einen höheren, umfangreicheren und längeren Schutz im Ausland an als die gesetzliche Kranken­versicherung. In der Regel genießen Privatversicherte in EU und EWR zeitlich unbegrenzten Schutz. Für Reisen außerhalb der EU gelten zeitliche Grenzen. Standard ist aber mittlerweile eine einmonatige Absicherung außerhalb der EU und EWR. Bei vielen Anbietern sind sogar mehrere Monate möglich. Da die Leistungen bei privaten Kranken­versicherungen stark variieren können, lesen Sie unbedingt in den Versicherungs­bedingungen nach, womit Sie während Ihres Sabbatjahrs rechnen können.

Private Kranken­versicherung im Ausland


Betriebliche Kranken­versicherung

Haben Sie eine arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersvorsorge abgeschlossen, hängt es stark von dem Vertrag ab, ob Sie die Leistungen auch während eines Sabbaticals weiter nutzen können. In der Regel wird die betriebliche Kranken­versicherung während einer beruflichen Auszeit pausiert. Einige Versicherer bieten an, dass Sie die Beiträge privat weiterzahlen. Manchmal erhalten Sie aber auch weiterhin Leistungen, wenn weder Sie noch Ihr Arbeitgeber in die Versicherung einzahlen. Prüfen Sie daher unbedingt die Versicherungs­bedingungen.

Betriebliche Kranken­versicherung während einer Auszeit

Renten- und Arbeitslosen­versicherung während einer beruflichen Auszeit

Gesetzliche Renten­versicherung

Ob sich Ihr Sabbatical auf die gesetzliche Renten­versicherung auswirkt, hängt davon ab, ob Sie weiter Gehalt bekommen und wie lange Ihre berufliche Auszeit dauert:

Bei unbezahltem Sonderurlaub

  • Bis zu vier Wochen
    Nehmen Sie für Ihr Sabbatical bis zu vier Wochen unbezahlten Sonderurlaub, erhalten Sie vom Arbeitgeber zwar kein Gehalt, Ihre Sozial­versicherungsbeiträge zahlt er jedoch weiter. Ihre berufliche Auszeit hat also keine Auswirkungen auf Ihre gesetzliche Rente.
  • Mehr als vier Wochen
    Bei einem unbezahlten Urlaub von mehr als vier Wochen stellt der Arbeitgeber die Zahlung der Sozial­versicherungsbeiträge ein. Er zahlt dann keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung mehr. Infolgedessen mindert sich nicht nur Ihre Altersrente, sondern auch Auswirkungen auf Ihre Absicherung bei Erwerbsminderung oder auf Ihre Mindest­versicherungszeiten sind möglich. Die Deutsche Renten­versicherung bietet allerdings an, dass Sie Ihre Beiträge privat weiterzahlen können. Der Mindestbeitrag liegt 2025 bei 103,42 Euro und der Höchstbeitrag bei 1.497,30 Euro (Quelle: Deutsche Renten­versicherung). Sie können zudem unter bestimmten Bedingungen Fehlzeiten durch Einmalzahlungen ausgleichen.

Bei Gehaltsfortzahlung

Erhalten Sie während Ihres Sabbaticals Gehalt, weil Sie zum Beispiel im Vorfeld bei gleichbleibender Arbeitszeit auf die vollständige Auszahlung Ihres Gehalts verzichtet haben (siehe Sabbatical-Modelle), dann zahlt Ihr Arbeitgeber auch weiterhin Ihre Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung. Sie haben also keine Fehlzeiten. Nachteilig ist allerdings, dass die gezahlten Rentenbeiträge niedriger sind und somit Ihre Altersrente sinkt.


Private Altersvorsorge

Während eines Sabbaticals verzichten viele auf ihr monatliches Gehalt und müssen mit weniger Geld zurechtkommen. Die Beiträge zu einer privaten Altersvorsorge können dann mitunter eine finanzielle Belastung darstellen. Eine Kündigung der privaten Rente ist jedoch in der Regel keine empfehlenswerte Lösung, da sie in den meisten Fällen verlustreich ist. Da zeitgleich nicht in die gesetzliche Renten­versicherung eingezahlt wird, muss mit Abstrichen bei der Höhe der gesetzlichen Rente gerechnet werden. Umso wichtiger ist die Absicherung mit einer privaten Altersvorsorge.

Ob Riester- oder Rürup-Rente oder Kapitallebens­versicherungen – in der Regel ermöglichen Versicherer, die Beiträge für eine gewisse Zeit zu reduzieren, zu pausieren, zu stunden oder den Vertrag ruhen zu lassen. Auch dann mindert sich aber Ihre Rente und Sie verlieren mitunter den Anspruch auf staatliche Förderung. Bei einigen Formen der privaten Altersvorsorge können Sie allerdings durch Einmalzahlungen dies später ausgleichen. In Ihren Versicherungs­bedingungen finden Sie weitere Informationen dazu, welche Optionen Sie genau haben.


Betriebliche Altersvorsorge

Eine berufliche Auszeit kann Auswirkungen auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV) haben, je nach Gestaltung des Sabbaticals und der Art der bAV:

Erhalten Sie während Ihres Sabbaticals weiter Einkommen, dann läuft auch Ihre betriebliche Altersvorsorge in der Regel weiter. Beachten Sie aber, dass Sie, falls Ihr Gehalt in dieser Zeit niedriger ausfällt, auch weniger in die betriebliche Rente einzahlen.

Zahlt Ihnen Ihr Arbeitgeber während Ihres Sabbaticals kein Einkommen, dann können Sie in diesem Zeitraum auch die Entgeltumwandlung nicht nutzen und es fließt kein Geld in Ihre betriebliche Altersvorsorge. Grundsätzlich ist eine betriebliche Altersvorsorge nicht kündbar. Sie haben aber folgende Optionen:

  • Sie können mit dem Versicherer vereinbaren, dass Sie während des Sabbaticals keine Beiträge einzahlen.
  • Sie können unter bestimmten Umständen die Beiträge nach dem Sabbatical nachzahlen.
  • Sie können die Beiträge privat zahlen und sie gleichzeitig reduzieren.

Auch hier gilt: Zeiträume mit reduzierten Beiträgen zur betrieblichen Altersvorsorge mindern die spätere Betriebsrente.

Klären Sie am besten frühzeitig mit Ihrem Arbeitgeber oder Versicherer, welche Auswirkungen das Sabbatical auf Ihre betriebliche Altersvorsorge hat.


Arbeitslosen­versicherung

Viele spielen mit dem Gedanken, Phasen mit Arbeitslosengeld- oder Bürgergeldbezug für ein Sabbatical zu nutzen. Rein rechtlich müssen Sie sich in dieser Zeit im Inland aufhalten, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Termine der Arbeitsagentur oder des Jobcenters wahrnehmen können. Dies ist in der Regel bei einem Sabbatical nicht der Fall.

Kündigen Sie Ihren Job, um eine berufliche Auszeit zu nehmen, dann beachten Sie, dass Sie in der Regel Ihr Arbeitslosengeld I oder Bürgergeld (früher: Arbeitslosengeld II/Hartz IV) erst nach einer Sperrzeit von meist drei Monaten ausgezahlt bekommen. Auch ein mit Ihrem Arbeitgeber vereinbarter Aufhebungsvertrag kann zu dieser Sperrzeit führen. Sie müssten sich dann also mehrere Monate aus eigenen Mitteln finanzieren. Auch, wenn Sie in dieser Zeit kein ALG I oder Bürgergeld erhalten, müssen Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.

Icon Kalender

Weitere Versicherungen im Sabbatjahr

Icon Schutzschild

Haftpflicht­versicherung

Diese Versicherung sollten Sie in jedem Fall aufrechterhalten oder neu abschließen – falls Sie noch keine haben. Sie gilt in der Regel weltweit und schützt Sie somit auch bei Schadensfällen während Ihres Sabbaticals.

Warum eine Haftpflicht­versicherung wichtig ist

Icon Haus mit Schutzschild

Hausrat­versicherung

Halten Sie weiterhin Ihre Wohnung in Deutschland und vermieten Sie diese beispielsweise unter oder lassen sie leer stehen, sollte die Hausrat­versicherung bestehen bleiben. Ihr Hausrat kann auch während Ihrer Abwesenheit durch Feuer, Leitungswasser oder Sturm beschädigt werden. Nur, wenn Sie Ihren Haushalt komplett auflösen, ist es sinnvoll, die Versicherung zu kündigen.

Das leistet die Hausrat­versicherung

Icon blaues Auto

Kfz-Versicherung

Sollten Sie Ihr Auto abmelden, so sollten Sie auch die Kfz-Versicherung darüber informieren und kündigen oder ruhend stellen. Denken Sie daran, dass Sie Ihr Auto dann auf privatem Grund parken müssen. Sie dürfen es nicht auf öffentlichen Straßen stehen lassen.

Mehr Infos zur Kfz-Versicherung

Icon Hand mit Euromünze

Risikolebens­versicherung

Eine Lebens­versicherung sollten Sie in jedem Fall weiterführen, da durch eine Kündigung sonst Verluste entstehen können. Sie können die Beiträge zur Lebens­versicherung jedoch auch aussetzen und den Vertrag beitragsfrei stellen.

Mehr Infos zur Lebens­versicherung

Was ist eigentlich ein Sabbatical?

Icon Scheitern

Was ist ein Sabbatical?

Als Sabbatical wird gemeinhin eine längere Phase (un-)bezahlten Urlaubs bezeichnet. Die Länge eines Sabbaticals, auch Sabbatjahr, Langzeiturlaub oder Sonderurlaub genannt, ist nicht festgelegt, beträgt aber oft ein Jahr. Arbeitnehmer können das Sabbatjahr nach eigenem Ermessen gestalten. Viele nutzen diese berufliche Auszeit, um zu reisen, zur Persönlichkeitsentwicklung oder auch zur Fort- und Weiterbildung.


Wer hat Anspruch auf ein Sabbatical?

Beamte, Lehrer und Angestellte im öffentlichen Dienst haben gesetzlichen Anspruch auf ein Sabbatical. Einige Unternehmen in der freien Wirtschaft halten die Möglichkeit für eine Auszeit vom Beruf in der Betriebsvereinbarung fest. Alle anderen müssen ein Sabbatjahr individuell mit ihrem Arbeitgeber aushandeln.


Fünf Modelle des Sabbaticals

  • Teilzeitmodell
    Bei diesem Modell vereinbaren Arbeitgeber und Arbeitnehmer zwar Teilzeitarbeit mit einer Reduzierung der wöchentlichen Arbeitszeit. Der Arbeitnehmer arbeitet dennoch weiterhin in Vollzeit. Die vom Arbeitnehmer so angesammelten unbezahlten Überstunden werden auf einem Arbeitszeitkonto gesammelt und bei Freistellung ausgezahlt.
  • Zeitwertkonto/Langzeitkonto
    Mit dem Zeitwertkonto spart der Arbeitnehmer Geld für das Sabbatical an. Hierzu verzichtet er bei gleichbleibender Arbeitszeit auf die vollständige Auszahlung seines Gehalts. Neben dem Gehalt können auch bezahlte Überstunden, Boni oder Urlaubs- und Weihnachtsgeld gesammelt werden. Im Laufe des Sabbaticals erhält der Arbeitnehmer das Ersparte dann als Gehalt ausgezahlt.
  • Bezahlte Freistellung
    Bei einer bezahlten Freistellung bezahlt der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmer ohne Erbringung jeglicher Arbeitsleistungen weiter.
  • Unbezahlter Urlaub
    Arbeitnehmer und Arbeitgeber können sich auf unbezahlten Urlaub einigen. In dieser Zeit ist der Arbeitnehmer von seiner Arbeit freigestellt und erhält kein Gehalt. Bei bis zu vier Wochen unbezahltem Urlaub sind Sie weiter, wie gewohnt, sozialversichert.
  • Vorgezogener Ruhestand
    Bei diesem Modell kann der Arbeitnehmer früher in Rente gehen, ohne Abschläge in Kauf nehmen zu müssen. Dafür nutzt er zum Beispiel angesparte Arbeitsstunden (wie beim Modell „Zeitwertkonto“) kurz vor dem eigentlichen Rentenbeginn. So kann er nicht nur ein Sabbatical machen, sondern auch entweder mit reduzierter Wochenarbeitszeit oder gar nicht mehr an seinen Arbeitsplatz zurückkehren.

Die häufigsten Fragen zur Absicherung im Sabbatical

Bleibe ich während eines Sabbaticals in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert?

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Ob Sie während Ihres Sabbaticals weiterhin gesetzlich krankenversichert sind, hängt davon ab, wie Ihr Sabbatical vertraglich gestaltet ist. Wenn Sie weiterhin Gehalt beziehen – zum Beispiel durch ein Zeitwertkonto oder ein Arbeitszeitmodell mit Gehaltsfortzahlung – bleiben Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichert. In diesem Fall laufen Ihre Beiträge wie gewohnt weiter.

Anders sieht es aus, wenn Sie unbezahlt freigestellt sind. Dann endet nach vier Wochen Ihr ­versicherungspflichtiger Status, und Sie müssen sich entweder freiwillig gesetzlich versichern oder eine private Absicherung wählen. Die Beiträge zur freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung richten sich nach Ihrem letzten Einkommen und können mehrere hundert Euro pro Monat betragen. Wenn Sie während des Sabbaticals ins Ausland gehen, sollten Sie zusätzlich über den Abschluss einer Auslandskranken­versicherung nachdenken.

Was passiert mit meiner privaten Kranken­versicherung im Sabbatical?

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Wenn Sie privat krankenversichert sind, bleibt Ihre Versicherung grundsätzlich bestehen – solange Sie die Beiträge weiterzahlen.

Eine Anwartschafts­versicherung ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz zu „parken“: Sie zahlen nur einen reduzierten Beitrag und sichern sich Ihren aktuellen Tarif sowie Ihren Gesundheitszustand für die Rückkehr.

Hat mein Sabbatical Auswirkungen auf die Renten­versicherung?

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Wenn Sie während Ihres Sabbaticals keine Beiträge zur gesetzlichen Renten­versicherung leisten, entsteht eine Lücke in Ihrem Rentenverlauf. Diese kann sich später auf die Höhe Ihrer Altersrente auswirken. Um dies zu vermeiden, können Sie freiwillige Rentenbeiträge zahlen.

Welche Versicherung benötige ich, wenn ich während des Sabbaticals ins Ausland gehe?

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Wenn Sie während Ihres Sabbaticals ins Ausland reisen – insbesondere außerhalb der EU – benötigen Sie eine private Auslandskranken­versicherung. Diese übernimmt Behandlungskosten und medizinische Leistungen, die von Ihrer gesetzlichen oder privaten Kranken­versicherung nicht abgedeckt sind. Dazu gehören beispielsweise Rücktransporte nach Deutschland oder Behandlungen in Ländern ohne Sozial­versicherungsabkommen. Achten Sie bei der Auswahl besonders auf die Gültigkeitsdauer des Versicherungsschutzes, die versicherte Region und mögliche Zusatzbausteine wie Reise­haftpflicht oder Reiserücktritt. Bei längeren Auslandsaufenthalten empfiehlt sich eine Langzeit-Auslandskranken­versicherung, die speziell auf Sabbaticals, Work & Travel oder Weltreisen zugeschnitten ist.

Muss ich meine Haftpflicht­versicherung während des Sabbaticals anpassen?

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Grundsätzlich bleibt Ihre private Haftpflicht­versicherung auch während eines Sabbaticals bestehen – vorausgesetzt, Sie kündigen diese nicht. Sie schützt Sie weiterhin vor Schadensersatzforderungen, wenn Sie Dritten einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden zufügen.

Wenn Sie jedoch während Ihres Sabbaticals ins Ausland gehen, sollten Sie prüfen, ob Ihre Haftpflicht auch dort greift und für welchen Zeitraum. Viele Tarife beinhalten einen weltweiten Schutz, dieser ist aber oft auf ein bis zwei Jahre begrenzt.

Muss ich meine Hausrat­versicherung während des Sabbaticals anpassen?

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Sie müssen Ihre Hausrat­versicherung nur anpassen, wenn Sie Ihren Haushalt vollständig auflösen. Ansonsten sollte der Schutz bestehen bleiben, auch bei Unter­vermietung oder leer stehender Wohnung.

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Lena Mierbach
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Regelaltersgrenze Das gesetzlich festgelegte Renteneintrittsalter, ab dem eine Person ohne Abschläge die reguläre Altersrente beziehen kann. Aktuell liegt dies bei 67 Jahren. Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.