Krankentagegeld­versicherung Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

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Was ist eine Krankentagegeld­versicherung, wer braucht sie und welche Anbieter wir Ihnen empfehlen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist eine Krankentagegeld­­versicherung?
  2. Wer braucht sie?
  3. Was leistet eine Krankentagegeld­­versicherung?
  4. Kosten (mit Beispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Die richtige Versicherung finden
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Foto von Talke Flörcken
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Krankentagegeld­versicherung zahlt einen vorher vereinbarten Tagessatz, wenn Sie durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig werden.
  • Angestellte erhalten bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit ab der siebten Woche Krankengeld. Krankengeld ist niedriger als das bisherige Einkommen und kann durch eine Krankentagegeld­versicherung ausgeglichen werden.
  • Besonders sinnvoll ist eine Krankentagegeld­versicherung für Selbständige und Freiberufler, da sie in der Regel keine Lohnfortzahlung und kein gesetzliches Krankengeld erhalten.
  • In der Regel gilt eine Wartezeit von drei Monaten – diese entfällt jedoch bei einem Unfall.
  • Ein Krankengeld von 15 Euro pro Tag können Sie bei uns bereits ab 6,53 Euro im Monat absichern.

Was ist eine Krankentagegeld­versicherung?

Was ist eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine Krankentagegeld­versicherung ist eine freiwillige Zusatz­versicherung. Angestellte, Freiberufler oder Selbständige erhalten mit dieser Versicherung pro Krankheits­tag eine vorher vertraglich festgelegte Summe. So können sie bei Krankheit Einkommensausfälle mindern oder ausgleichen (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz § 192 (5)). Damit die Versicherung zahlt, müssen jedoch folgende Bedingungen erfüllt sein (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung, § 1 (2 und 3)):

  • Sie müssen krank sein oder einen Unfall erlitten haben.
  • Sie müssen infolge arbeitsunfähig sein. Das bedeutet, dass Sie Ihre berufliche Tätigkeit vorübergehend in keiner Weise ausüben können.
  • Die Arbeitsunfähigkeit muss ärztlich festgestellt werden.
  • Sie müssen in Heilbehandlung sein.

Die Zahlung des Krankentagegeldes ist erst mal nicht zeitlich begrenzt – vorausgesetzt, Sie sind arbeitsunfähig. Die Auszahlung des Krankentagegeldes endet aber, wenn nach einem medizinischen Befund keine Arbeitsunfähigkeit mehr besteht. Das gleiche gilt, wenn Sie langfristig berufsunfähig werden. In der Regel läuft eine Krankentagegeld­versicherung nur bis zum 65. Lebensjahr, weil dann bei den allermeisten die Rente beginnt.


Vorteile einer privaten Krankentagegeld­versicherung

  • Keine Angst vor Einkommensverlust
    Das private Krankentagegeld reduziert oder schließt die Einkommenslücke bei Arbeitsunfähigkeit.
  • An Ihre Situation angepasst
    Egal ob angestellt oder selbständig, mit oder ohne gesetzliches Krankengeld: Sie bestimmen die Höhe der Krankentagegeld­versicherung und weitere Konditionen selbst.
  • Steuerfrei
    Die Zahlungen der privaten Krankentagegeld­versicherung müssen Sie nicht versteuern.
Icon Schutzschild

Gesundheitsfragen beachten

Anbieter von Krankentagegeld­versicherungen möchten vor einem Vertragsabschluss Ihr Risiko für eine Arbeitsunfähigkeit einschätzen. Dafür stellen sie Ihnen Fragen zu Ihrer Gesundheit, zum Beispiel zum Körpergewicht und zur Körpergröße, aber auch zu Erkrankungen der Psyche oder des Bewegungsapparates. Sieht der Versicherer bei Ihnen ein erhöhtes Risiko für eine Arbeitsunfähigkeit, kann er Ihnen einen Vertrag mit erhöhten Beiträgen anbieten (Risikozuschlag). Der Anbieter kann aber auch bestimmte Ursachen für eine Arbeitsunfähigkeit vertraglich ausschließen (Ausschlussklausel). Ist ihm Ihr Risiko zu hoch, kann er Ihren Antrag auch ablehnen.

Einige Versicherer bieten jedoch auch Aktionen an, bei denen die Gesundheitsfragen reduziert sind oder ganz wegfallen.


Wartezeit und Karenzzeit

Beachten Sie, dass bei einer Krankentagegeld­versicherung in der Regel eine Wartezeit von drei Monaten gilt. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss der Versicherung erst nach dieser Wartezeit bei Krankheit das Tagegeld erhalten. Diese Wartezeit entfällt allerdings bei Unfällen. Dann leistet die Krankentagegeld­versicherung auch schon vor Ablauf der drei Monate (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung, § 1 a (5)).

Icon Kalender

Bevor die Krankentagegeld­versicherung bei Mutterschutz und am Entbindungstag leistet, müssen in der Regel acht Monate vergehen (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung, § 1 a (5)).

Mehr Informationen zu Krankentagegeld während Mutterschutz

Nicht zu verwechseln ist die Wartezeit mit der Karenzzeit. Sie gibt an, ab welchem Tag der Arbeitsunfähigkeit der Versicherer das Tagesgeld auszahlt. Typische Karenzzeiten sind drei, 14, 28 oder 42 Tage.


Das ist der Unterschied zwischen Krankentagegeld und Krankengeld

KrankengeldKrankentagegeld
Art der AbsicherungGesetzlichPrivat
Für wen?Gesetzlich Versicherte, z. B. AngestellteAlle mit einer privaten Krankentagegeld­versicherung
ZahlungsbeginnAb Tag 43Vertraglich vereinbart; in der Regel ab Tag 43; bei manchen Anbietern auch früher möglich
Höhe Maximal 70 % des Bruttoeinkommens und 90 % des NettoeinkommensVertraglich vereinbart

Werden Arbeitnehmer durch Krankheit oder Unfall arbeitsunfähig, haben sie Anspruch auf maximal 42 Tage Entgeltfortzahlung (Quelle: Entgeltfortzahlungsgesetz § 3). Hält die Arbeitsunfähigkeit darüber hinaus an, erhalten Arbeitnehmer das gesetzliche Krankengeld. Die Höhe des Krankengeldes richtet sich nach dem Einkommen: Es beträgt maximal 70 Prozent des Bruttoeinkommens, darf aber 90 Prozent des Nettoeinkommens nicht übersteigen. Als Einkommensobergrenze wird die Beitragsbemessungsgrenze herangezogen. Wer also über dieser Grenze verdient, muss mit weniger Krankengeld rechnen (Quelle: SGB V, § 47).

Das Krankengeld ist eine gesetzliche Leistung, von der hauptsächlich gesetzlich versicherte Arbeitnehmer profitieren – Selbständige und Freiberufler haben in der Regel keinen Anspruch darauf. Demgegenüber kann eine Krankentagegeld­versicherung jeder abschließen, entweder als private Krankenzusatz­versicherung oder als Baustein der privaten Kranken­versicherung.

Krankentagegeld oder Krankenhaustagegeld?

Leicht zu verwechseln ist das Krankentagegeld auch mit dem Krankenhaustagegeld. Das Krankenhaustagegeld ist ebenfalls eine private Zusatz­versicherung, zahlt aber einen Tagessatz ausschließlich für Krankenhausaufenthalte. Über diesen Tagessatz können Sie frei verfügen und es für zusätzliche Leistungen wie ein Fernsehgerät oder ein Telefon im Zimmer einsetzen oder Kinderbetreuung oder eine Haushaltshilfe während Ihres Krankenhausaufenthaltes bezahlen.

Das leistet eine Krankenhaustagegeld­versicherung

Icon Krankenhaus

Unsere 2 Top-Empfehlungen

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  • Krankentagegeld auch für Sonn- und Feiertage
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  • Leistung auch bei Krankheit des Kindes

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  • Anpassung an das aktuelle Nettoeinkommen ohne erneute Gesundheitsprüfung
  • Besondere Berufe ohne Beitragszuschlag versicherbar
  • Krankentagegeld ohne zeitliche Begrenzung

Wer braucht eine Krankentagegeld­versicherung?

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Beispiele: So groß ist Ihre Versorgungslücke

Schwere Krankheiten können zu einer längerfristigen Arbeitsunfähigkeit führen. Folgen einer Arbeitsunfähigkeit sind in den allermeisten Fällen Einbußen beim Gehalt oder der Verlust der zentralen Einkommensquelle. So entsteht eine Lücke zwischen dem, was die Erkrankten benötigen, um ihren Lebensstandard zu halten, und dem, was ihnen während der Krankheit tatsächlich finanziell zur Verfügung steht.

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer

Arbeitnehmern wird, wenn sie durch Krankheit arbeitsunfähig werden, für sechs Wochen ihr reguläres Gehalt weiter ausgezahlt. Hält die Arbeitsunfähigkeit länger als 42 Tage an, haben sie Anrecht auf Krankengeld. Da dieses nur bei 70 Prozent des Bruttoeinkommens, maximal aber bei 90 Prozent des letzten Nettogehalts liegt und auf 128,63 Euro pro Tag begrenzt ist, müssen Bezieher von Krankengeld mit weniger Geld im Monat auskommen. In unserem Beispiel entsteht etwa eine Versorgungslücke von rund 445 Euro pro Monat:

Monatseinkommen (brutto)3.000 €
Monatseinkommen (netto)2.052 €
Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung1.606,72 €
Monatliche Versorgungslücke445,28 €

Privat versicherte Arbeitnehmer

Privat versicherte Arbeitnehmer haben keinen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld. Sie benötigen daher ab dem 43. Krankheits­tag (Ende der Lohnfortzahlung) privates Krankentagegeld, um die Versorgungslücke auszugleichen. Sie liegt in unserem Beispiel bei 3.514 Euro:

Monatseinkommen (brutto)5.400 €
Monatseinkommen (netto)3.514 €
Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung0 €
Monatliche Versorgungslücke3.514 €

Selbständige und Freiberufler

Freiberufler und Selbständige haben weder einen Arbeitgeber, der ihnen eine Entgeltfortzahlung im Krankheits­fall gewährt, noch erhalten sie als freiwillig gesetzlich oder privat versichert in der Regel Krankengeld. Sie können daher schon kurz nach dem Beginn ihrer Arbeitsunfähigkeit mit massiven Einkommenseinbußen konfrontiert sein. In unserem Beispiel würde eine Versorgungslücke von 3.000 Euro im Monat entstehen. Eine Krankentagegeld­versicherung zählt daher zu den wichtigsten privaten Zusatz­versicherungen für diese Berufsgruppe.

Monatseinkommen (alle Abgaben bereits abgezogen)3.000 €
Krankengeld der gesetzlichen Kranken­versicherung0 €
Monatliche Versorgungslücke3.000 €

Darum ist eine Krankentagegeld­versicherung so wichtig

Unsere Beispiele zeigen: Egal ob gesetzlich oder privat versicherter Angestellter, Selbstständiger oder Freiberufler: In den meisten Fällen entsteht durch Arbeitsunfähigkeit eine finanzielle Lücke. Diese kann bei wenigen hundert Euro bis zu mehreren tausend Euro pro Monat liegen. Menschen ohne Einkommen sind wiederum besonders stark von Armut betroffen (Quelle: Bundeszentrale für politische Bildung). 2023 war Arbeitslosigkeit die häufigste Ursache für Überschuldung (Quelle: statista). Mit einer Krankentagegeld­versicherung kann die Versorgungslücke verkleinert oder ganz geschlossen werden. Gerade für Personen, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheits­fall und/oder gesetzliches Krankengeld haben, ist dies eine wichtige Absicherung.


Beamte benötigen kein Krankentagegeld

Beamte benötigen in der Regel keine Krankentagegeld­versicherung, weil ihre Dienstbezüge auch bei Krankheit fortgezahlt werden. Es entsteht also keine Einkommenslücke nach sechs Wochen wie bei Arbeitnehmern mit einer gesetzlichen Kranken­versicherung, die auf Krankengeld wechseln. Wichtiger für Beamte sind meist die Beihilfeergänzung in der privaten Kranken­versicherung und eine Dienstunfähigkeitsabsicherung.

Was leistet eine private Kranken­versicherung für Beamte?

Icon rotes X

Wann und was zahlt eine Krankentagegeld­versicherung?

Wichtige Leistungen einer Krankentagegeld­versicherung

Icon Kalender

Krankentagegeld ab dem 43. Krankheits­tag; bei einigen Anbietern auch früher

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Ausgleich von bis zu 100 Prozent des Verdienstausfalles möglich

Icon Kalender

Keine Leistungshöchstdauer: Sie bekommen Krankentagegeld, bis Sie wieder arbeiten können oder berufsunfähig werden

Icon Krankenhaus

Auszahlung auch während Krankenhausaufenthalt

Icon Vater mit Kind

Tarifabhängig auch Krankentagegeld bei Erkrankung des Kindes möglich

Icon Sonne

Auszahlung auch für Sonn- und Feiertage


Krankentagegeld während Mutterschutz und am Entbindungstag

Sind Frauen während des Mutterschutzes oder am Entbindungstag nicht oder nur eingeschränkt beruflich tätig, zahlt der Versicherer das vertraglich vereinbarte Krankentagegeld. Mutterschaftsgeld, Elterngeld oder andere Ersatzleistungen werden auf das Krankentagegeld angerechnet. Das Krankentagegeld darf zusammen mit diesen Leistungen nicht höher als das Nettoeinkommen sein. Die Versicherung zahlt das Krankentagegeld in diesem Fall aber auch nur dann, wenn eine achtmonatige Wartezeit ab Versicherungsbeginn eingehalten wurde (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung, § 1 a).

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Das sind unsere 2 Top Empfehlungen.

Wann leistet sie nicht?

  • Wenn Krankheiten und Unfälle einschließlich deren Folgen vorsätzlich herbeigeführt wurden
  • Wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind
  • Bei einer Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung
  • Wenn sich die versicherte Person nicht an ihrem gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufhält
  • Wenn die ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit dem Versicherer nicht unverzüglich, spätestens aber innerhalb der im Tarif festgesetzten Frist, durch Vorlage eines Nachweises angezeigt wird

Wie hoch sollte das Krankentagegeld sein?

Icon Euro in Kreis mit Pfeilen

Grundsätzlich können Sie die Höhe des Krankentagegeldes selbst festlegen. Sie sollten sich dabei an der Einkommenslücke orientieren, die bei längerer Krankheit bei Ihnen auftreten würde. Wie groß diese Lücke ist, hängt sowohl von der Höhe Ihres Einkommens ab, als auch davon, ob Sie eine Lohnfortzahlung im Krankheits­fall erhalten und Anspruch auf Krankengeld haben. Wie Sie den optimalen Tagessatz für sich bestimmen, erfahren Sie in diesem Kapitel.

Beachten Sie: Einige Versicherer begrenzen die Höhe des Tagessatzes, den Sie erhalten können.


Kennen Sie Ihren Krankentagegeld-Bedarf?

Gesetzlich versicherte Angestellte

Das gesetzliche Krankengeld, das Angestellte nach der Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten, deckt circa 70 Prozent des Bruttogehalts ab. Ein Krankentagegeld wird also für die restlichen 30 Prozent benötigt.

Einkommen100 %
Lohnfortzahlung (sechs Wochen)100 %
Krankengeld (ab der siebten Woche)70 %
Versorgungslücke30 %

Privat versicherte Angestellte

Da Angestellte mit einer privaten Kranken­versicherung nach der Lohnfortzahlung kein Krankengeld erhalten, müssen sie ab der siebten Woche 100 Prozent ihres Einkommens ausgleichen, zum Beispiel mit einer Krankentagegeld­versicherung.

Einkommen100 %
Lohnfortzahlung (sechs Wochen)100 %
Krankengeld (ab der siebten Woche)0 %
Versorgungslücke100 %

Selbständige und Freiberufler

Selbstständige und Freiberufler erhalten in der Regel weder Lohnfortzahlung noch Krankengeld. Ihre Versorgungslücke liegt also bereits ab dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit bei 100 Prozent.

Einkommen100 %
Lohnfortzahlung (sechs Wochen)0 %
Krankengeld (ab der siebten Woche)0 %
Versorgungslücke100 %

Selbständige, die sich freiwillig gesetzlich versichern, können bei Vertragsabschluss den Anspruch auf Krankengeld vertraglich miteinschließen lassen. Sie erhalten dann gesetzliches Krankengeld in Höhe von circa 70 Prozent Ihrer Einkünfte. Sie zahlen dafür allerdings auch einen erhöhten Beitragssatz.

Mehr zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Selbständige


So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke und den Bedarf an Krankentagegeld

Um eine passende private Krankentagegeld­versicherung zu finden, müssen Sie in einem ersten Schritt wissen, wie groß Ihre monatliche Versorgungslücke konkret ist. In einem zweiten Schritt sollten Sie dann berechnen, wie viel Geld pro Tag Sie eigentlich benötigen.

Beachten Sie: Wählen Sie den Tagessatz zu hoch, dann zahlen Sie unnötig hohe Beiträge. Wählen Sie den Satz pro Tag zu niedrig, müssen Sie für die Differenz selbst aufkommen.

Gesetzliches Krankengeld (70 % des Bruttolohns, maximal 90 % des monatlichen Nettolohns)
Sozialabgaben (Renten-, Arbeitslosen-, Pflege­versicherung, ca. 12,4 %*)
= Monatliches Netto-Krankengeld
Monatliches Nettoeinkommen Netto-Krankengeld
= Monatliche Versorgungslücke
Monatliche Versorgungslücke ÷ 30
= Ihr notwendiger Tagessatz an Krankentagegeld
*9,3 Prozent Renten-, 1,3 Prozent Arbeitslosen- und 1,8 Prozent Pflegepflicht­versicherung (bei Versicherten ohne Kinder liegt er bei 2,4 Prozent); während eines Krankengeldbezugs müssen Versicherte keinen Beitrag zur Kranken­versicherung zahlen (Quelle: SGB V, § 224).
Rechenbeispiel für Angestellte

Der Angestellte in unserem Rechenbeispiel ist 30 Jahre alt, gesetzlich pflichtversichert und in der Steuerklasse 1.

Monatliches Bruttoeinkommen3.000 €
Monatliches Nettoeinkommen2.052 €
Krankengeld (max. 90 % vom Netto)1.846,80 €
Sozialabgaben auf das Krankengeld229,00€
Monatliches Netto-Krankengeld1.617,80 €
Monatliche Versorgungslücke434,20 €
Absicherungsbedarf Krankentagegeld14,47 € pro Tag
Rechenbeispiel für Selbstständige

Die Selbständige aus unserem Beispiel ist privat versichert und erhält kein Krankentagegeld im Tarif ihrer privaten Kranken­versicherung.

Jährlicher Gewinn aus selbständiger Tätigkeit36.000 €
Monatlicher Gewinn3.000 €
Krankengeld0 €
Monatliche Versorgungslücke3.000 €
Absicherungsbedarf Krankentagegeld100 € pro Tag

Icon Pfeil Reduktion

Gibt es eine Höchstgrenze für das Krankentagegeld?

Sie können die Höhe des Krankentagegeldes zwar grundsätzlich frei wählen, jedoch darf es zusammen mit dem gesetzlichen Krankengeld Ihr Nettoeinkommen nicht übersteigen. Um das Nettoeinkommen zu berechnen, wird meist der Durchschnittsverdienst der letzten zwölf Monate vor Antragstellung beziehungsweise vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit herangezogen (Quelle: Verband der Privaten Kranken­versicherung, § 4).


Kann man das Krankentagegeld nachträglich anpassen?

Ja, bei unseren Partnern können Sie die Höhe des Krankentagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit individuell anpassen, wenn sich Ihr durchschnittliches Nettoeinkommen nachweislich erhöht hat. Die Gehaltserhöhung müssen Sie dafür innerhalb von zwei Monaten nach Änderung des Nettoeinkommens beziehungsweise bei Selbstständigen nach Erhalt des Steuerbescheids dem Versicherer mitteilen.


Krankentagegeld ist steuerfrei

Die von Ihrer Krankentagegeld­versicherung ausbezahlten Summen sind von Steuern und Abgaben befreit. Somit muss es auch nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.

Übrigens: Die Beiträge zur Krankentagegeld­versicherung können Sie als Vorsorgeaufwendung steuerlich geltend machen. Mehr dazu hier:

Icon Geldschein Schere

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Was kostet eine Krankentagegeld­versicherung?

Diese Faktoren beeinflussen die Beitragshöhe

  • Gewünschte Höhe des Tagessatzes
  • Alter
  • Gesundheitszustand
  • Leistungsumfang
Icon Beleg

Rechenbeispiel: Krankentagegeld­versicherung für gesetzlich versicherten Arbeitnehmer

In unserem Beispiel erhält ein gesetzlich versicherter Arbeitnehmer das gesetzliche Krankengeld. Die Versorgungslücke liegt bei monatlich 434,20 Euro. Der benötigte Tagessatz liegt bei 14,47 Euro. Je nach Alter würde der Beitrag bei rund sieben oder neun Euro pro Monat liegen:

AlterBeitrag pro Monat
30 JahreAb 6,53 €
40 JahreAb 8,63 €

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Krankentagegeld­versicherungen im Test

Ausschnitt der aktuellen Testsieger (2025)

AnbieterMorgen & Morgen ØServiceValueGesamtwertung
von 100
Logo Concordia VersicherungenConcordiaSehr gutSehr gut87
Logo Allianz Deutschland AGAllianzSehr gutSehr gut76
Logo uniVersauniVersaSehr gutSehr gut76

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der Krankentagegeld­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle aktuellen Testberichte zur Krankentagegeld­versicherung (2025)

Wie finde ich die richtige Versicherung?

Darauf sollten Sie beim Vergleich achten

Um eine passende Krankentagegeld­versicherung für sich zu finden, müssen Sie zunächst berechnen, wie hoch Ihre Versorgungslücke und Ihr benötigter Tagessatz wären, wenn Sie arbeitsunfähig würden. Wie das geht, zeigen wir Ihnen im Kapitel „So berechnen Sie Ihre Versorgungslücke und den Bedarf an Krankentagegeld“.

Wenn Sie Ihren Tagesgeldbedarf kennen, können Sie sich an einen Vergleich verschiedener Anbieter und ihrer Krankentagegeld-Tarife machen. Die Tarife unterscheiden sich im Preis, aber auch bei den Konditionen und im Leistungsumfang. Schauen Sie allerdings nicht nur auf die Höhe der Monatsbeiträge, sondern achten Sie vor allem darauf, dass die Konditionen und Leistungen zu Ihren Bedürfnissen passen.

Icon Lupe mit Prozent
  • Tagesgeldhöhe realistisch wählen
    Wählen Sie Ihr Krankentagegeld so, dass Ihre laufenden Kosten gesichert sind – inklusive Miete, Krediten, Unterhalt, Praxis- oder Bürokosten. Orientieren Sie sich am Nettoeinkommen und vermeiden Sie Über­versicherung: Versicherer zahlen nur, was an tatsächlichem Verdienstausfall entsteht.
  • Passende Startzeit (Karenz) festlegen
    Für Angestellte beginnt der Einkommensausfall meist nach der Lohnfortzahlung (in der Regel ab Tag 43). Für Selbstständige kann schon ab Tag 1 bis 14 eine Absicherung sinnvoll sein. Wählen Sie die Karenzzeit so, dass sie mit Ihrem tatsächlichen Ausfall zusammenfällt – so sparen Sie Beitrag, ohne eine Lücke zu riskieren.
  • Leistungsdauer
    Der Tarif sollte Ihnen das Krankentagegeld unbegrenzt auszahlen, bis Sie wieder arbeiten können oder als berufsunfähig gelten.
  • Anpassung des Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung
    Wenn Ihr Gehalt steigt, sollten Sie Ihr Krankentagegeld nachträglich erhöhen dürfen, und das ohne erneute Gesundheitsprüfung oder Wartezeit.
  • Zusatzleistungen
    Achten Sie auf Tarife, die ein Krankentagegeld auch während einer Kur, Reha oder eines Krankenhausaufenthaltes auszahlen. Bei einigen Anbietern können Sie auch während einer Wiedereingliederung, zum Beispiel beim Hamburger Modell, Krankentagegeld erhalten.
  • Melden der Arbeitsunfähigkeit
    Sie sollten genügend Zeit haben, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einzureichen und die Auszahlung des Krankentagegeldes zu beantragen.
  • Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht
    Der Versicherer sollte auf das ordentliche Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre verzichten. Das bedeutet, dass er den Vertrag nach einem Leistungsfall nicht kündigen darf.
Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Krankentagegeld­versicherung begehen sollten
  • Tagessatz falsch einschätzen
    Viele Versicherte wählen ein zu niedriges Krankentagegeld, um Beiträge zu sparen. Das rächt sich schnell: Wenn die Lohnfortzahlung nach sechs Wochen endet, deckt das Krankentagegeld oft nicht mehr die laufenden Lebenshaltungskosten. Das Krankentagegeld sollte realistisch an das Nettoeinkommen angepasst werden – auch Miete, Kredite und andere Fixkosten müssen berücksichtigt werden.
  • Zu späte Absicherung oder falscher Beginn der Leistung
    Manche schließen die Versicherung erst ab, wenn sie bereits gesundheitliche Probleme haben, oder wählen eine zu lange Karenzzeit (also den Zeitraum, bis die Leistung einsetzt). Bereits bestehende Erkrankungen sind meist ausgeschlossen, und eine zu lange Karenzzeit kann bedeuten, dass Sie mehrere Wochen ohne Einkommen bleiben.
  • Fehlende Anpassung bei Gehaltsänderungen
    Ein häufiger Fehler ist, die vereinbarte Höhe des Krankentagegelds über Jahre unverändert zu lassen – obwohl das Einkommen steigt. Wenn das Krankentagegeld nicht regelmäßig angepasst wird, entsteht im Krankheits­fall eine Einkommenslücke. Viele Versicherer bieten Nach­versicherungsmöglichkeiten – diese sollten Sie regelmäßig prüfen und nutzen.

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Die häufigsten Fragen zur Krankentagegeld­versicherung

Wie sinnvoll ist eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine Krankentagegeld­versicherung ist in jedem Falle sinnvoll, da Sie mit ihr finanzielle Einkommensausfälle während einer Phase von Arbeitsunfähigkeit reduzieren oder ganz ausgleichen können. Gesetzlich Versicherten wird zwar der Lohn über sechs Wochen weitergezahlt und sie erhalten gesetzliches Krankengeld, jedoch deckt dieses nur einen Teil des Einkommens ab. Selbständige und Freiberufler profitieren in der Regel besonders von einer privaten Krankentagegeld­versicherung, da sie weder eine Lohnfortzahlung noch gesetzliches Krankengeld erhalten.

Was kostet eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine Krankentagegeld­versicherung gibt es bereits ab 6,53 Euro im Monat, wenn Sie später ein Krankentagegeld in Höhe von 15 Euro pro Tag erhalten möchten. Wie hoch die Beiträge sind, richtet sich maßgeblich nach Ihrem Alter und der gewünschten Höhe des Krankentagegeldes.

Wie lange zahlt eine Krankentagegeld­versicherung?

Eine gute Krankentagegeld­versicherung sollte unbegrenzt leisten. Das heißt, sie zahlt Ihnen Krankentagegeld so lange aus, bis Ihre Arbeitsunfähigkeit beendet ist, Sie also wieder arbeiten gehen können, oder Sie berufsunfähig werden.

Ab wann sollte das Krankentagegeld starten (Karenzzeit)?

Angestellte wählen meist als Beginn der Krankentagegeldzahlung den 43. Tag (Ende Lohnfortzahlung). Selbständige können schon ab dem ersten, je nach Rücklagen und Fixkosten, Krankentagegeld erhalten. Beachten Sie: Je früher der Auszahlungsstart, desto höher der Beitrag. Die Karenzzeit sollte den tatsächlichen Einkommensausfall treffen.

Zahlt die Krankentagegeld­versicherung bei Berufs­unfähigkeit?

Nein. Sobald Sie nicht mehr arbeits- sondern berufsunfähig sind – das heißt, Ihre berufliche Tätigkeit dauerhaft nicht mehr ausüben können –, endet die Zahlung des Krankentagegeldes. Einige Versicherer erleichtern Ihnen den Übergang zur Berufs­unfähigkeit, indem sie noch drei weitere Monate zahlen. Um sich während einer Berufs­unfähigkeit abzusichern, können Sie eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung abschließen.

Wann bekomme ich Kinderkrankentagegeld?

Einige Tarife zahlen ein Krankentagegeld aus, wenn Ihr Kind erkrankt. Dabei gelten unter anderem folgende Bedingungen:

  • Ihr Kind ist unter zwölf Jahre und gesetzlich krankenversichert.
  • Der Arzt bescheinigt, dass Ihr Kind erkrankt ist und Betreuung benötigt.
  • Sie werden von der Arbeit unbezahlt freigestellt.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.