Die betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit

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Was mit Ihrer betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit passiert und welche Möglichkeiten Sie haben, um diese Altersvorsorge sinnvoll weiterzuführen.

Inhalt dieser Seite
  1. Überblick: bAV während der Elternzeit
  2. Das können Sie mit Ihrer bAV tun
  3. Was passiert nach der Elternzeit?
  4. Infos für Arbeitgeber
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Während der Elternzeit können Arbeitnehmer keine Beiträge mehr in die betriebliche Altersvorsorge (bAV) über die Entgeltumwandlung einzahlen.
  • Arbeitgeber müssen den Arbeitgeberzuschuss während der Elternzeit nicht zahlen.
  • Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, die bAV beitragsfrei zu stellen, die Beiträge nach der Elternzeit nachzuzahlen oder privat in die bAV einzuzahlen.

Was passiert mit der betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?

Während einer Elternzeit kann die betriebliche Altersvorsorge nicht wie bisher weitergeführt werden. Das hat in der Regel zwei Nachteile: Sie können nicht mehr durch die betriebliche Altersvorsorge Steuern sparen und Sozialabgaben reduzieren und Ihre betriebliche Altersvorsorge wächst in diesem Zeitraum meistens nicht weiter an.

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Keine Entgeltumwandlung mehr möglich

Während des Mutterschutzes oder der Elternzeit erhalten Sie zwar Geld vom Arbeitgeber, der gesetzlichen Kranken­versicherung oder vom Staat, jedoch handelt es sich dabei nicht um einen Lohn, sondern um eine sogenannte Ersatzleistung. Da Sie während dieser Zeit kein Entgelt erhalten, können Sie auch nicht die Entgeltumwandlung nutzen.

Was ist eine Entgeltumwandlung?


Keine Steuer- und Sozialabgabenersparnis mehr möglich

Sie haben zwar grundsätzlich das Recht, die Betriebsrente mit eigenen Mitteln zu finanzieren. Dann können Sie aber keine Steuern und Sozial­versicherungsbeiträge in Abzug bringen, da Sie die Entgeltumwandlung nicht nutzen können. Die eingezahlten Beiträge werden stattdessen in der Anspar- und Auszahlungsphase der bAV wie eine private Altersvorsorge versteuert.


Elterngeld kann sich wegen bAV verringern

Seit dem 1. April 2025 wurde die Einkommensgrenze für Elterngeld auf 175.000 Euro gesenkt. Eltern, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen über dieser Grenze liegt, haben keinen Anspruch mehr auf Elterngeld (Quelle: Die Bundesregierung). Eltern, die wiederum Anspruch auf Elterngeld haben, sollten Folgendes beachten: Durch die Entgeltumwandlung in der betrieblichen Altersvorsorge erhält der Arbeitnehmer in der „normalen Zeit“ weniger steuerpflichtigen Lohn ausgezahlt. Je nach Gehalt kann sich dadurch auch das spätere Elterngeld verringern. Denn bei der Berechnung des Elterngeldes sind die steuerpflichtigen Einkünfte entscheidend, die in den letzten zwölf Monaten vor der Geburt erzielt wurden.

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Ausnahme: Die Elternzeit dauert weniger als ein Jahr

Es gibt eine Möglichkeit, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber während des Mutterschutzes oder der Elternzeit doch in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen können, und zwar so, dass Einsparungen bei den Steuern und Sozialabgaben möglich sind. Die Pause vom Berufsleben muss dann aber weniger als ein Jahr dauern. Zudem muss im Versorgungsvertrag festgehalten sein, dass die bAV-Beiträge nur einmal jährlich geleistet werden. Wer also eine Schwangerschaft plant, könnte diese Zahlungsweise von Anfang an wählen, um von dieser Regelung zu profitieren.

Diese Möglichkeiten gibt es während der Elternzeit

Die betriebliche Altersvorsorge ist in der Regel nicht kündbar – auch nicht während der Elternzeit oder des Mutterschutzes. In dieser Situation haben Sie je nach Versicherungsvertrag mehrere Möglichkeiten, Ihre betriebliche Altersvorsorge dennoch sinnvoll weiterzuführen.

Arbeitgeber informiert Versicherer

Möchten Sie innerhalb der ersten drei Lebensjahre Ihres Kindes in Elternzeit gehen, müssen Sie Ihren Arbeitgeber spätestens sieben Wochen im Voraus informieren. Ist Ihr Kind zwischen drei und acht Jahren alt, beträgt die Frist 13 Wochen. Ihr Arbeitgeber muss dann den Versicherer darüber informieren, dass sich durch die Elternzeit Änderungen bei Ihrem Vertrag ergeben.

Es ist ratsam, die Regelungen zur Elternzeit in den Versicherungs­bedingungen Ihrer betrieblichen Altersvorsorge genau durchzulesen. So wissen Sie, was die Elternzeit für Ihre betriebliche Altesvorsorge bedeutet. Sollten Sie davon abweichende Regelungen treffen wollen, müssen Sie sich mit Ihrem bAV-Versicherer in Verbindung setzen.


Icon Pause

Vertrag beitragsfrei stellen

Stellen Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei. Dann bleibt sie während des Mutterschutzes oder der Elternzeit bestehen, nur leisten Sie dafür keine Beiträge mehr. Manchmal fordern Versicherer dafür eine Mindestlaufzeit des Vertrags – so können Sie erst nach zwei oder drei Jahren die Beitragszahlungen pausieren.

Beachten Sie, dass weniger eingezahlte Beiträge eine Verringerung der ursprünglich vereinbarten Leistung zur Folge haben. Das heißt, Sie erhalten im Alter weniger Rente oder ein kleineres Kapital als geplant. Dies gilt auch für die Leistungen im Todesfall oder bei Berufs­unfähigkeit.


Icon Zeit ist Geld

Nachzahlung der Beiträge

Sofern Ihre Versicherung dazu bereit ist, können Sie die Beiträge für Ihre Betriebsrente auch stunden. Sie schieben damit Ihre Zahlungen auf, bis die Elternzeit vorbei ist. Die Beiträge können einmalig oder laufend nachgezahlt werden. So haben Sie die Möglichkeit, im Nachhinein von der Entgeltumwandlung zu profitieren und Ihre Rente verkleinert sich nicht.

In der Praxis kommt es jedoch selten zu Nachzahlungen der Beiträge, da nach der Elternzeit häufig nicht unbedingt mehr Geld zur Verfügung steht.


Icon Euroscheine und Münzen

Privat einzahlen und Beiträge reduzieren

Möchten Sie Ihre betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit privat weiterführen, können Sie auch Ihre Beiträge reduzieren. Damit reduziert sich jedoch die Kapitalsumme und somit auch die spätere Rente beziehungsweise Auszahlung. Häufig können Sie die Beitragshöhe nur bis zu einem bestimmten Mindestbetrag herabsetzen. Eine betriebliche Altersvorsorge privat weiterzuführen kann eine sinnvolle Möglichkeit sein, wenn beispielsweise der arbeitende Elternteil viel verdient.

Wie sieht es nach der Elternzeit mit der bAV aus?

Alle Optionen wieder verfügbar

Wird nach der Elternzeit die Arbeit wieder aufgenommen, ist die betriebliche Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung wieder möglich. Versicherte können also die gleichen Beiträge wie vorher oder je nach Verdienst reduzierte Beiträge einzahlen und somit von einer Steuer- und Sozialabgabenersparnis profitieren.

Selbstverständlich besteht auch die Option, die Versicherung weiterhin ruhen zu lassen oder privat weiterzuführen, wenn zum Beispiel die Arbeitsstelle nicht mehr angetreten wird.


Andere Tarife nach der Elternzeit

Je nach den Versicherungs­bedingungen kann es passieren, dass die Versicherer sich nach einer längeren Beitragspause (zum Beispiel von mehr als drei Jahren) das Recht einräumen, den genutzten Tarif an die dann gültigen Tarifbedingungen anzupassen, beispielsweise, wenn sich der Rechnungszins oder die hinterlegte Sterbetafel verändert hat. Ist die Berufs­unfähigkeit abgesichert, wird manchmal sogar eine neue Gesundheitsprüfung nötig. Wir empfehlen daher, die Versicherungs­bedingungen gut durchzulesen und sich im Vorfeld beim Anbieter zu erkundigen, was die konkreten Regelungen während und nach der Elternzeit sind.

Das sollten Arbeitgeber beim Thema Elternzeit beachten

Arbeitgeberzuschuss entfällt

Bei einer betrieblichen Altersvorsorge über die Entgeltumwandlung müssen auch Arbeitgeber keine Beiträge mehr leisten, wenn Mitarbeiter in Elternzeit gehen. Der ab 2019 beziehungsweise 2022 obligatorische Arbeitgeberzuschuss von 15 Prozent entfällt also bis zum Ende der Auszeit, auch wenn der Arbeitnehmer den Vertrag privat weiterführt.

Meldepflicht

Wichtig ist, dass der Arbeitgeber die Versicherung oder Versorgungseinrichtung über die Änderung informiert.

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Die häufigsten Fragen zur bAV während der Elternzeit

Was passiert mit meiner betrieblichen Altersvorsorge während der Elternzeit?

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Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis, und Arbeitnehmer erhalten in der Regel keine Gehaltszahlung. Daher können keine Beiträge über die Entgeltumwandlung in die betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden. Auch der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, Zuschüsse zu leisten, es sei denn, es bestehen spezielle Vereinbarungen.

Kann ich meine bAV während der Elternzeit privat weiterführen?

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Ja, Sie haben die Möglichkeit, Ihre betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit privat weiterzuführen. Das heißt, Sie zahlen Ihre Beiträge in dieser Zeit selbst, um den Versicherungsschutz aufrechtzuerhalten und Versorgungslücken zu vermeiden.

Ist eine Beitragsfreistellung der bAV während der Elternzeit möglich?

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Ja, Sie können Ihre betriebliche Altersvorsorge während der Elternzeit beitragsfrei stellen. Der Vertrag bleibt bestehen, Sie zahlen jedoch keine Beiträge. Beachten Sie, dass dies zu einer geringeren Rentenleistung führen kann.

Kann ich nach der Elternzeit Beiträge nachzahlen?

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Ja, es besteht die Möglichkeit, die während der Elternzeit ausgesetzten Beiträge nachzuzahlen. Entweder können Sie alles auf einmal zahlen oder die Differenz durch erhöhte Beiträge nach der Rückkehr in den Beruf begleichen.

Was sollte ich vor der Elternzeit bezüglich meiner bAV beachten?

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Vor Beginn der Elternzeit sollten Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber und dem bAV-Anbieter abstimmen, um die Optionen für die Fortführung oder Beitragsfreistellung Ihrer betrieblichen Altersvorsorge zu klären. So können Sie sicherstellen, dass Ihre Altersvorsorge optimal an Ihre Lebenssituation angepasst ist.

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Lena Mierbach
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Entgeltumwandlung Bei der Entgeltumwandlung zahlen Arbeitnehmer einen Teil ihres Bruttoeinkommens in eine betriebliche Altersversorgung. Dadurch verringert sich das zu versteuernde Einkommen, wodurch Arbeitnehmer Steuern- und Sozialabgaben sparen.