Mobbing und Cyber-Mobbing: Welche Versicherung hilft?

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Welche Versicherung bei Mobbing und Cyber-Mobbing hilft, welche Leistungen Betroffene erwarten und was sie sonst noch machen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Welche Versicherung hilft bei Mobbing?
  2. Wann ist Mobbing strafbar?
  3. Was tun bei Mobbing?
  4. Was ist Mobbing eigentlich?
  5. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Opfern von Mobbing kann mitunter eine Rechtsschutz-, Cyber- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung helfen.
  • Betroffene von Mobbing können Täter verklagen, wenn strafbare Handlungen vorliegen. Vor den Kosten eines Rechtsstreits schützt am besten eine Rechtsschutz­versicherung.
  • Eine Berufs­unfähigkeits­versicherung schützt, falls Betroffene infolge des Mobbings berufsunfähig werden.

Welche Versicherung hilft bei Mobbing?

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Wie hilft eine Rechtsschutz­versicherung?

Mobbing ist nicht per se strafbar. Doch häufig bedienen sich Täter strafbarer Handlungen, für die sie zur Rechenschaft gezogen werden können. Opfer von Mobbingattacken können also unter Umständen rechtlich dagegen vorgehen und Schmerzensgeld fordern. Hier hilft eine Rechtsschutz­versicherung. Findet das Mobbing am Arbeitsplatz statt, benötigen Betroffene eine Rechtsschutz­versicherung, die den Bereich Arbeits­rechtsschutz abdeckt. Bei Mobbing im privaten Bereich reicht die Privat­rechtsschutz­versicherung meistens aus.

Eine Rechtsschutz­versicherung hilft unter anderem mit folgenden Leistungen:

  • Anwaltlicher Erstberatung
  • Vermittlung von spezialisierten Fachanwälten
  • Übernahme von Kosten für Sachverständige oder Gutachter
  • Anwalt- und Gerichtskosten
  • Kosten für Mediation und Schieds- oder Schlichtungsverfahren
Icon Richterhammer und Gesetz

Wichtig: Die Rechtsschutz­versicherung hat eine Wartezeit – üblich sind drei Monate. Das bedeutet, dass sie erst bei Rechtsstreitigkeiten greift, die nach diesem Zeitraum beginnen. Eine Rechtsschutz­versicherung muss daher vorsorglich abgeschlossen werden – sie leistet in der Regel nicht rückwirkend.

Alle Informationen zur Rechtsschutz­versicherung

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Wie hilft eine Cyber-Versicherung?

Eine private Cyber-Versicherung kann Schutz bei Cyber-Mobbing bieten. Sie leistet, wenn rechtswidrig persönliche Daten im Internet veröffentlicht werden oder Ihr Ruf im Netz geschädigt wird. Das leistet eine Cyber-Versicherung in der Regel:

  • Anwaltliche Erstberatung
  • Einmalige psychologische Beratung
  • Löschung rufschädigender Inhalte und rechtswidrige Äußerungen (zum Beispiel Beleidigungen) im Internet
  • Löschen missbräuchlich verwendeter persönlicher Daten, um Ihre Reputation wiederherstellen

Eine private Cyber-Versicherung kann als eigenständige Versicherung abgeschlossen werden. Häufiger ist aber dieser Internetschutz als Zusatzbaustein in eine Privat­haftpflicht­versicherung oder Hausrat­versicherung integriert. Prüfen Sie also am besten Ihre bereits bestehenden Versicherungsverträge, ob solche Schäden nicht vielleicht schon abgedeckt sind.

Alle Informationen zur privaten Cyber-Versicherung


Wie hilft eine Berufs­unfähigkeits­versicherung?

Mobbing kann schwer belasten. Viele bilden als Folge psychische Krankheiten, wie eine Angststörung, Depression oder auch ein Burnout aus. Oftmals schränken diese Krankheiten Betroffene so ein, dass sie auch ihrer Erwerbsarbeit nicht mehr nachgehen können und berufsunfähig werden. In solch einem Fall springt die Berufs­unfähigkeits­versicherung ein, die dann eine monatliche Rente in vertraglich vereinbarter Höhe zahlt.

Icon Person im Bett

Voraussetzung für eine BU-Rente ist allerdings, dass die Berufs­unfähigkeit den Betroffenen mindestens zu 50 Prozent darin einschränkt, dem Beruf nachzugehen und mindestens sechs Monate anhält. Beachten Sie auch, dass oft Wartezeiten gelten und der Abschluss einer Berufs­unfähigkeits­versicherung deutlich erschwert ist, wenn bereits psychische oder auch körperliche Probleme bestehen.

Alle Infos zur Berufs­unfähigkeits­versicherung

Wann ist Mobbing strafbar?

Mobbing ist nicht per se strafbar. Es kann aber strafbare Handlungen umfassen, gegen die Sie rechtlich vorgehen können. Haben Sie eine Rechtsschutz- oder Cyber-Versicherung abgeschlossen, kann diese die finanziellen Folgen eines Rechtsstreits abmildern.

Was kann zu Geld- oder sogar Freiheitsstrafen führen?

  • Üble Nachrede
  • Körper­verletzung
  • Verleumdung
  • Erpressung
  • Beleidigung
  • Nötigung
  • Sachbeschädigung
  • Diebstahl

Wann ein Strafbestand vorliegt, ist für Laien häufig gar nicht so leicht einzuschätzen. Hier kann eine Beratung durch einen Anwalt weiterhelfen. Haben Sie eine Rechtsschutz­versicherung abgeschlossen, übernimmt diese in der Regel die Kosten für eine anwaltliche Erstberatung.


Gerichtsurteile zu Mobbingfällen

  • 24.000 Euro Schmerzensgeld
    Ein Kfz-Meister beleidigte seinen Arbeitnehmer massiv in Anwesenheit seiner Kunden. Dieser erkrankte daraufhin an einer Depression und war zwei Jahre arbeitsunfähig. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verurteilte den Arbeitgeber daraufhin zu einem Schmerzensgeld in Höhe von 24.000 Euro (Urteil vom 12.10.2005, 6 Sa 2132/03).
  • 25.000 Euro Schmerzensgeld
    Nach Konflikten mit anderen Führungskräften erhielt eine Führungskraft eines Automobilunternehmens zwei Jahre lang keine weiteren Arbeitsaufgaben zugewiesen. Schließlich bekam er eine Projektaufgabe zugeteilt, für die er jedoch überqualifiziert war. Der Mann entwickelte infolge psychosomatische Beschwerden und wurde arbeitsunfähig. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg sprach der Führungskraft ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000 Euro zu (Quelle: Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, 4 Sa 68/05).
  • 53.000 Euro Schmerzensgeld
    Ein Chefarzt degradierte einen Oberarzt, indem er ihm Operationen verbot und ihn ausschließlich in der Ausbildung einsetzte. Zudem legte er dem Arzt nahe, sich einen anderen Arbeitsplatz zu suchen. Er begründete dies damit, dass der Arzt schlecht operiert hätte. Das Gericht sah das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Oberarztes verletzt und sprach ihm ein Schmerzensgeld in Höhe von 53.000 Euro zu (Quelle: Arbeitsgericht Leipzig, 9 Ca 3854/11).
  • Ein Jahr und drei Monate Gefängnisstrafe
    Ein 28-Jähriger hatte jahrelang Polizisten und Richter bedroht, beleidigt, gestalkt und auf Internet-Plattformen verleumdet. Das Gericht verhängte dafür eine Gefängnisstrafe von einem Jahr und drei Monaten (Quelle: SWR aktuell).

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Was tun bei Mobbing?

Mobbing kann überall stattfinden: in der Schule, im Sportverein, in der Familie oder auch im Pflegeheim. Am häufigsten findet Mobbing jedoch am Arbeitsplatz statt. In diesem Kapitel erfahren Betroffene, was sie tun können:

Icon Sprechblase mit Gesicht

An Vertrauensperson wenden

Werden Sie gemobbt, sollten Sie sich an eine Person Ihres Vertrauens wenden. Dies kann im Arbeitsumfeld der Betriebsrat sein. Aber auch Freunde können erste Ansprechpartner sein.

Icon Mitarbeiter Team

Unterstützung suchen

Zudem ist es wichtig, dass Sie sich Unterstützung am Mobbingort suchen. Leider ist dies nicht immer möglich.

Icon Dokument

Vorfälle dokumentieren

Für ein rechtliches Vorgehen gegen Mobbingattacken sollten Sie die Vorfälle mit Datum und Ort im Detail dokumentieren. Sie können dies schriftlich machen oder den Vorfall mit Unterstützung einer vertrauten Person auch filmen. So können Sie Mobbing beweisen und den Täter zur Verantwortung ziehen.

Icon Schutzschild

Rechtliche Schritte einleiten

Haben Sie eine Privat­rechtsschutz­versicherung oder eine Arbeits­rechtsschutz­versicherung (für Mobbing am Arbeitsplatz) abgeschlossen, können Sie sich hier beraten lassen und mitunter rechtliche und finanzielle Unterstützung holen.


Wo gibt es Hilfe für Arbeitnehmer?

Bei Beratungseinrichtungen

Bei Mobbing oder Bossing können Sie sich psychische Unterstützung zum Beispiel bei Selbsthilfegruppen, psychosozialen Nothilfenummern oder Psychotherapeuten holen. Dies kann Ihnen helfen, besser mit der Situation zurechtzukommen.

Icon Sprechblasen

Im Arbeitskontext

In vielen Unternehmen gibt es Ansprechpartner und Anlaufstellen für Betroffene von Mobbing und Bossing. Sie können zum Beispiel – je nach Situation – das Gespräch mit anderen Mitarbeitern, Vorgesetzten, Vertrauenspersonen, Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten oder auch Personalrat suchen und diese über die Mobbing- oder Bossingvorfälle informieren.

Arbeitnehmer können sich auch beim Betriebsrat über Mobbing beschweren. Der Betriebsrat ist verpflichtet, diese Beschwerde entgegenzunehmen. Falls er sie für berechtigt hält, muss er beim Arbeitgeber auf Abhilfe hinzuwirken (Quelle: Betriebsverfassungsgesetz § 84, § 85).

Icon Person mit Pfeilen

Rechtliche Schritte

Damit Sie als Betroffener von Mobbing oder Bossing rechtliche Schritte gegen die Täter einleiten können, müssen strafrechtlich relevante Handlungen stattgefunden haben. Ob ein strafbares Mobbing oder Bossing vorliegt, können Sie zum Beispiel in einer anwaltlichen Beratung klären. Je nach Fall haben Sie die Möglichkeit, Strafanzeige zu stellen, eine zivilrechtliche Unterlassungsklage beim Arbeitsgericht oder eine Schadenersatzklage zu erheben oder auch Schmerzensgeld einzufordern. Bei Verhandlungen vor dem Arbeitsgericht müssen beide Parteien ihre Kosten selbst tragen, unabhängig davon, wer Recht bekommt. Bei Versicherten übernimmt diese die Arbeits­rechtsschutz­versicherung.

Icon Richterhammer und Gesetz

Was ist Mobbing eigentlich?

Besonders am Arbeitsplatz tritt Mobbing häufig auf. Laut einer Definition der Antidiskriminierungsstelle des Bundes liegt unter folgenden Bedingungen Mobbing am Arbeitsplatz vor:

  • Mobbing sind negative verbale, nonverbale oder tätliche Handlungen.
  • Mobbing erfolgt über einen längeren Zeitraum – über mindestens ein halbes Jahr und mindestens einmal pro Woche.
  • Mobbing hat zum Ziel, eine Person zu unterdrücken und aus dem Arbeitsumfeld auszugrenzen.
Icon Scheitern

(Quelle: Antidiskriminierungsstelle des Bundes)


Bossing: Mobbing durch Vorgesetzte

Bossing ist eine spezielle Form des Mobbings. Wesentlicher Unterschied zum Mobbing ist, dass Opfer und Täter auf unterschiedlichen Hierarchieebenen im Unternehmen stehen. Beim Bossing ist der Täter ein Vorgesetzter oder der Chef des Opfers. Das macht es für das Mobbingopfer umso schwerer, sich zur Wehr zu setzen. Mobbing durch Vorgesetzte ist besonders perfide, denn der Arbeitnehmer befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis. Seine wirtschaftliche Existenz hängt oft von der Erwerbstätigkeit ab.

Mobbing und Bossing: typische Handlungen

  • Die deutliche Bevorzugung anderer Mitarbeiter
  • Beleidigungen oder andere verletzende und demütigende Behandlungen
  • Zuweisung von sinnlosen, kränkenden oder unlösbaren Aufgaben
  • Handgreiflichkeiten bis zu direkter Gewalt
  • Verweigerung von arbeitsrelevanten Informationen, Kontakten oder Teilhabe an Gesprächen
  • Übermäßige Kontrolle der Arbeit
Icon Böses Gesicht

Cyber-Mobbing

Mit Cyber-Mobbing wird das Mobbing im Internet, in Messenger-Diensten oder auf Social Media, zum Beispiel auf WhatsApp, TikTok oder Instagram bezeichnet. Der Täter agiert in der Regel anonym. Dies muss jedoch nicht bedeuten, dass sich Opfer und Täter nicht kennen.

  • Ausschluss aus Gruppen, zum Beispiel WhatsApp-Gruppen oder Freundeskreisen
  • Posten von peinlichen Videos oder Bildern
  • Identitätsklau/Passwortklau, um falsche Nachrichten zu posten
  • Posten von Geheimnissen oder vertraulichen Informationen
Icon Hacking

So häufig ist Mobbing am Arbeitsplatz

Fast jede dritte Person (29 Prozent) in Deutschland gibt an, schon mal am Arbeitsplatz gemobbt worden zu sein. Frauen haben laut dieser Umfrage häufiger Erfahrungen mit Mobbing gemacht (35 Prozent) als Männer (22 Prozent). Von den Betroffenen gaben wiederum 81 Prozent an, in einer direkten sozialen Interaktion gemobbt worden zu sein. Mobbing per Mail, über Social Media oder per Telefon fand deutlich seltener statt. Mobbing am Arbeitsplatz kann für die Betroffenen psychisch stark belastend sein. 15 Prozent würden sogar bei Mobbing den Job wechseln (Quelle: YouGov).


Die häufigsten Fragen zu Hilfe bei Mobbing und Cyber-Mobbing durch Versicherungen

Welche Versicherungen bieten Schutz bei Mobbing am Arbeitsplatz?

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Eine Rechtsschutz­versicherung, insbesondere mit Arbeits­rechtsschutz, kann Betroffene unterstützen, indem sie die Kosten für anwaltliche Beratung und gerichtliche Auseinandersetzungen übernimmt. Dies ist besonders relevant, da bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten vor Gericht jede Partei ihre eigenen Kosten tragen muss, unabhängig vom Ausgang des Verfahrens.

Kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung bei Mobbing helfen?

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Mobbing kann zu einer psychischen Erkrankung führen, die eine Berufs­unfähigkeit nach sich zieht. Dann kann eine Berufs­unfähigkeits­versicherung helfen. Soweit alle Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Betroffene dann eine monatliche Rente in vertraglich vereinbarter Höhe ausgezahlt.

Gibt es spezielle Versicherungen gegen Cyber-Mobbing?

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Ja, einige Versicherer bieten Cyber-Versicherungen an, die speziell auf die Risiken des digitalen Raums zugeschnitten sind. Diese Versicherungen können Leistungen wie die Löschung rufschädigender Inhalte, rechtliche Unterstützung und psychologische Beratung beinhalten.

Was kann ich tun, wenn ich gemobbt werde?

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Dokumentieren Sie die Fälle, führen Sie zum Beispiel ein Mobbing-Tagebuch, um Vorfälle festzuhalten. Suchen Sie auch das Gespräch zu Vertrauenspersonen, Vorgesetzten oder dem Betriebsrat. Holen Sie sich professionelle Hilfe, zum Beispiel durch psychologische Beratung oder rechtliche Unterstützung. Schützen Sie sich schließlich selbst, indem Sie auf Ihre Gesundheit achten oder bei Bedarf ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

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Lena Mierbach
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