Das erwartet Sie hier
Wann die Winterreifenpflicht gilt und welche Folgen es hat, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen einen Unfall haben.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Unfall im Winter mit Sommerreifen: Welche Folgen drohen?
Situative Winterreifenpflicht in Deutschland
Seit dem 04.12.2010 schreibt die Straßenverkehrsordnung (StVO) eine situative Winterreifenpflicht in Deutschland vor. Demnach müssen Autofahrer laut §2 Abs. 3a StVO bei „Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte“ alle Räder mit entsprechenden Reifen ausstatten, die den Anforderungen der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung §36 Abs.4 StVZO genügen. Dies bedeutet, Reifen mit dem Alpine-Symbol aufzuziehen, sobald diese Witterungsbedingungen auf den Straßen herrschen.
Wenn Sie diese Pflicht vernachlässigen und es bei Schnee und Glätte zu einem Unfall mit Sommerreifen kommt, werten Versicherer dies als grobe Fahrlässigkeit und der Staat verhängt ein Bußgeld.
Mitschuld auch als Unfallopfer
Wenn Sie als Geschädigter in einen Verkehrsunfall verwickelt waren und mit Sommerreifen unterwegs waren, kann Ihnen eine Mitschuld zugesprochen werden. Wer bei Schnee, Eis oder Glätte noch auf Sommerreifen fährt, stellt eine erhöhte Gefahr für alle anderen Verkehrsteilnehmer dar. Vor allem, wenn der Unfall mit passender Winterbereifung hätte vermieden werden können, werden Sie als Unfallopfer mit in die Haftung genommen.
Versicherer dürfen die Leistung kürzen
Versicherung darf Leistung kürzen oder verweigern
Verursachen Sie mit Sommerreifen bei Schnee und Glätte einen Unfall, reguliert die Kfz-Haftpflichtversicherung diesen. Allerdings darf sie anschließend Regressforderungen von bis zu 5.000 Euro an Sie stellen. Die Kaskoversicherung hingegen darf die Leistung unter Verweis auf die grobe Fahrlässigkeit ganz verweigern.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
In einigen Kfz-Versicherungstarifen ist die grobe Fahrlässigkeit allerdings auch mitversichert. Schauen Sie also genau in Ihre Vertragsbedingungen, ob es einen „Verzicht auf Einrede der groben Fahrlässigkeit“ gibt. Ist dies der Fall, so leistet die Versicherung auch dann, wenn Sie im Winter mit Sommerreifen in einen Unfall verwickelt sind.
Die besten Kfz-Versicherer im Test (2025)
Wie so oft gilt: Überprüfen Sie Ihre Versicherungsunterlagen. Lesen Sie genau nach, ob das Fahren auf Sommerreifen nicht vom Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit ausgenommen ist.
Mit uns die ideale Kfz-Versicherung finden
Gemeinsam mit unserem Partner Check24 vergleichen wir für Sie die besten Kfz-Versicherungen in Deutschland – günstig, leistungsstark und auf Wunsch mit persönlicher Betreuung. So sichern Sie Ihr Fahrzeug optimal ab und sparen gleichzeitig bei den Beiträgen.
Strafe bei Sommerreifen im Winter
Auch wenn es nicht zu einem Unfall kommt: Wer sich nicht an die Winterreifenpflicht hält und mit Sommerreifen bei den in der StVO genannten Wetterbedingungen erwischt wird, muss mit polizeilichen Konsequenzen rechnen.
Wie hoch ist das Bußgeld?
| Tatbestand | Bußgeld | Punkte in Flensburg |
|---|---|---|
| Nicht zu Wetterverhältnissen passende Reifen | 60 € | 1 |
| … und Behinderung | 80 € | 1 |
| … und Gefährdung | 100 € | 1 |
| … und Unfall | ab 120 € | 1 |
| Als Halter des Fahrzeugs Fahrt mit Sommerreifen zulassen oder anordnen | 75 € | 1 |
So machen Sie Ihre Autoreifen wintertauglich
Wann sollten Winterreifen aufgezogen werden?
Autofahrer können sich an der klassischen O-bis-O-Regel orientieren: Autos sollten von Oktober bis zum Wochenende nach Ostern mit Winterreifen ausgestattet werden. In diesem Zeitraum muss mit Schnee oder Glätte gerechnet werden. Hierbei stehen dem Autofahrer zwei Bereifungsmöglichkeiten zur Auswahl: Winterreifen oder Ganzjahresreifen.
Achtung: Ausschlaggebend dafür, wann Sie Winterreifen brauchen, sind die tatsächlichen Wetterbedingungen, und nicht das Datum.
Wann sind Sommerreifen im Winter erlaubt?
Wenn keine Witterungsbedingungen vorliegen, welche die situative Winterreifenpflicht auslösen, dürfen Sie auch im Winter Sommerreifen nutzen, solange diese eine ausreichende Profiltiefe haben. Sie sind jedoch mit Winter- oder Ganzjahresreifen sicherer unterwegs, weil diese eine weichere Gummimischung und ein tieferes Profil haben und so bei kalten Temperaturen besseren Halt auf der Straße bieten. Zudem ist bei Nutzung im Winter ein vorzeitiger Verschleiß von Sommerreifen möglich. Daher sollten Sie zu Winter- oder Ganzjahresreifen wechseln, wenn die Temperatur unter acht Grad sinkt.
Voraussetzungen für eine wintertaugliche Bereifung des Autos
Damit die Wintertauglichkeit des Autos gegeben ist, müssen die Winterreifen einige Voraussetzungen erfüllen:
- Profil der Lauffläche und Struktur müssen bei Matsch und schmelzendem Schnee bessere Haftung ermöglichen. Es müssen Reifen mit dem Alpine-Symbol angebracht werden.
- Allwetter- und Ganzjahresreifen müssen ebenfalls mit dem Alpine-Symbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake-Zeichen) gekennzeichnet sein.
- Profiltiefe von mindestens 1,6 Millimetern, besser ist ein noch tieferes Profil.
Winterreifen oder Ganzjahresreifen?
Bei winterlichen Wetterverhältnissen wie Tiefschnee oder in den Bergen sind Ganzjahresreifen nur begrenzt geeignet. Wird das Fahren auf Ganzjahresreifen im Sommer fortgesetzt, wird ein schwammiges Fahrverhalten erkennbar, das längere Bremswege offenbart. Weiterhin haben Ganzjahresreifen einen wesentlich höheren und schnelleren Verschleiß.
Deshalb ist es Vielfahrern zu empfehlen, den Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen vorzunehmen. Wer wenig und nur in der Stadt fährt, wo auch in den Wintermonaten mit trockenen Straßen zu rechnen ist, ist hingegen unter Umständen mit Ganzjahresreifen gut bedient.
Die häufigsten Fragen zum Thema Winterunfall mit Sommerreifen
Seit wann und in welchen Situationen gilt die Winterreifenpflicht in Deutschland?
In Deutschland gilt seit dem 04.12.2010 eine situative Winterreifenpflicht. Das bedeutet: Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte müssen alle Räder mit geeigneten Reifen ausgestattet sein. Winter- oder Ganzjahresreifen müssen dabei die Vorgaben der StVZO erfüllen und das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Entscheidend ist immer die tatsächliche Witterung, nicht die Jahreszeit im Kalender.
Welche Folgen drohen, wenn ich im Winter mit Sommerreifen einen Unfall verursache?
Verursachen Sie bei winterlichen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen einen Unfall, reguliert Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung zunächst den Schaden des Unfallgegners. Anschließend kann der Versicherer jedoch Regress von Ihnen verlangen – in der Regel bis zu 5.000 Euro. Ihre Kaskoversicherung darf die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit sogar ganz verweigern. Zusätzlich drohen ein Bußgeld und ein Punkt in Flensburg, wenn die Bereifung nicht den Wetterverhältnissen entsprach.
Kann ich als Unfallopfer eine Mitschuld bekommen, wenn ich mit Sommerreifen unterwegs war?
Ja, auch als Geschädigter kann Ihnen eine Mitschuld angerechnet werden, wenn Ihr Fahrzeug bei Schnee oder Glätte mit Sommerreifen unterwegs war. Gerichte werten dies häufig als erhöhte Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer. Lässt sich nachvollziehen, dass der Unfall mit passenden Winterreifen vermeidbar gewesen wäre, kann Ihre Ersatzforderung entsprechend gekürzt werden. Im Zweifel sollten Sie sich zu Ihren konkreten Ansprüchen rechtlich beraten lassen.
Darf meine Kfz-Versicherung die Leistung wegen grober Fahrlässigkeit kürzen oder verweigern?
Bei einem Unfall mit Sommerreifen unter winterlichen Bedingungen kann der Versicherer grobe Fahrlässigkeit annehmen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung darf dann bis zu 5.000 Euro Regress von Ihnen fordern. Die Kaskoversicherung ist in solchen Fällen grundsätzlich berechtigt, ihre Leistung ganz oder teilweise zu verweigern. Ob und in welchem Umfang gekürzt wird, ergibt sich aus Ihren individuellen Versicherungsbedingungen, die Sie sorgfältig prüfen sollten.
Was bedeutet der „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“ im Kfz-Vertrag?
Steht im Kfz-Versicherungsvertrag ein „Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit“, verzichtet der Versicherer grundsätzlich darauf, Leistungen wegen grober Fahrlässigkeit zu kürzen. In diesen Tarifen wird der Schaden also auch dann reguliert, wenn Sie zum Beispiel im Winter mit Sommerreifen unterwegs waren. Häufig gibt es jedoch Ausnahmen, etwa für besonders riskante Verstöße, die im Vertrag gesondert aufgeführt sein können. Prüfen Sie daher genau, ob das Fahren mit Sommerreifen im Winter ausdrücklich von diesem Verzicht ausgenommen ist.
Mit welchem Bußgeld muss ich rechnen, wenn ich bei Schnee mit Sommerreifen fahre?
Wer bei den in der StVO genannten winterlichen Straßenverhältnissen ohne passende Bereifung fährt, zahlt in der Regel 60 Euro und erhält einen Punkt in Flensburg. Kommt es zusätzlich zu einer Behinderung, erhöht sich das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung auf 100 Euro. Führt die falsche Bereifung zu einem Unfall, werden mindestens 120 Euro fällig, ebenfalls mit einem Punkt. Als Halter, der eine Fahrt mit unzureichender Bereifung anordnet oder zulässt, müssen Sie mit 75 Euro und einem Punkt rechnen.
Wann sollte ich Winterreifen aufziehen?
Als Faustregel gilt die bekannte O-bis-O-Regel: Von Oktober bis Ostern sollte das Auto mit Winterreifen ausgerüstet sein. In diesem Zeitraum ist erfahrungsgemäß immer wieder mit Schnee, Glätte oder Reif zu rechnen. Entscheidend für die Winterreifenpflicht ist jedoch nicht das Datum, sondern die tatsächliche Witterung. Sinkt die Temperatur dauerhaft unter etwa acht Grad, sind Winter- oder Ganzjahresreifen in der Regel die sicherere Wahl.
Sind Sommerreifen im Winter überhaupt erlaubt?
Sommerreifen sind auch in den Wintermonaten nicht grundsätzlich verboten. Solange keine Bedingungen wie Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eisglätte oder Reifglätte vorliegen, dürfen Sie mit ausreichend profilierten Sommerreifen fahren. Allerdings bieten Winter- oder Ganzjahresreifen bei niedrigen Temperaturen aufgrund ihrer Gummimischung und Profilgestaltung deutlich besseren Halt. Fahren mit Sommerreifen im Winter kann zudem zu höherem Verschleiß und einem erhöhten Haftungsrisiko führen.
Welche Anforderungen müssen Reifen erfüllen, um als wintertauglich zu gelten?
Wintertaugliche Reifen müssen ein spezielles Profil und eine Struktur besitzen, die auf Matsch, Schnee und Schneematsch für bessere Haftung sorgen. Sowohl Winter- als auch Ganzjahresreifen müssen mit dem Alpine-Symbol (Three-Peak-Mountain-Snowflake) gekennzeichnet sein, um als wintertauglich zu gelten. Gesetzlich vorgeschrieben ist eine Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimetern, empfohlen wird jedoch ein deutlich tieferes Profil für mehr Sicherheit. Regelmäßige Kontrolle von Profil und Zustand der Reifen ist daher wichtig.
Sind Ganzjahresreifen eine gleichwertige Alternative zu Winter- und Sommerreifen?
Ganzjahresreifen können eine praktische Lösung sein, sind jedoch in extremen Situationen wie Tiefschnee oder Fahrten in den Bergen nur eingeschränkt geeignet. Im Sommer zeigen sie häufig ein weicheres, schwammigeres Fahrverhalten und längere Bremswege und nutzen sich schneller ab. Für Vielfahrer oder Personen, die regelmäßig in schneereichen Regionen unterwegs sind, ist der Wechsel zwischen Winter- und Sommerreifen meist die sicherere und wirtschaftlichere Wahl. Wer wenig fährt und überwiegend in der Stadt unterwegs ist, kann mit guten Ganzjahresreifen unter Umständen ausreichend abgesichert sein.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.
