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Wer die Bestattungskosten zahlen muss und welche Versicherungen Sie dabei unterstützen können.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wer zahlt Beerdigungskosten?
Nach § 1968 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) muss der Erbe für Beerdigungskosten aufkommen. In erster Linie ist dies der Ehe- oder Lebenspartner. Ist dies aus bestimmten Gründen nicht möglich, erfolgt die sogenannte Kostentragungspflicht nach einer bestimmten Reihenfolge:
1. Erbe bzw. Erbengemeinschaft
Wer als Erbe beziehungsweise Teil der Erbengemeinschaft gilt, bestimmt das Testament des Verstorbenen. Gibt es kein solches Dokument, gilt die gesetzliche Erbfolge:
- Ehe-/Lebenspartner
- Kinder
- Enkel
- Eltern
- Geschwister
- Nichten/Neffen
- Großeltern
- Onkel/Tanten
- Cousins/Cousinen
Wie viel jeder Erbe beisteuern muss, richtet sich nach einer bestimmten Erbquote. Somit zahlt ein Erbe, der beispielsweise ein Viertel des Vermögens erbt, auch ein Viertel der Beerdigungskosten. Erben haften grundsätzlich mit ihrem Eigenvermögen. Meistens können die Bestattungskosten jedoch aus dem Nachlass des Verstorbenen gedeckt werden.
2. Staat
Haben alle erbberechtigten Personen das Erbe ausgeschlagen oder sind diese zahlungsunfähig, tritt der Staat oder die jeweilige Gemeinde ein. Der Staat tritt in diesem Fall als Erbe auf und handelt im Sinne der Nachlassbeschränkung, das heißt, er zahlt die Bestattung nur mit der hinterlassenen Erbschaft.
3. Erbberechtigte Personen
Übersteigen die Bestattungskosten die Höhe der Erbschaft, hat der Staat in der Regel das Recht, das noch fehlende Geld dennoch bei den erbberechtigten Personen einzufordern. Die Kostentragungspflicht geht in einem solchen Fall auf die folgenden Personen über (in absteigender Reihenfolge):
- Ehe-/eingetragene Lebenspartner
- Volljährige Kinder
- Eltern
- Volljährige Geschwister
- Nicht angeheiratete Partner
- Andere Sorgeberechtigte
- Großeltern
- Volljährige Enkelkinder
- Entfernte Verwandte (bis dritten Grades)
Lassen sich Beerdigungskosten umgehen?
Wenn kein Kontakt oder ein schlechtes Verhältnis zum Verstorbenen bestand oder schlicht keine finanziellen Mittel bestehen, können Erben die Beerdigungskosten vermeiden. Dazu haben sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten: das Erbe ausschlagen oder die Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen.
Das Erbe ausschlagen
Sind Sie Erbe eines ungewollten Nachlasses geworden, sollten Sie zunächst das Erbe ausschlagen. Mit diesem Schritt machen Sie deutlich, dass Sie das Erbe nicht anerkennen und nicht für die Beerdigungskosten – welche als Gegenleistung für das erhaltene Erbe gedacht sind – aufkommen möchten. Beachten Sie, dass die Erbausschlagung in öffentlich beglaubigter Form und innerhalb von sechs Wochen beim Nachlassgericht eingereicht werden muss.
Schlagen Sie als einzige Person innerhalb einer Erbengemeinschaft das Erbe aus, sind Sie in der Regel befreit, während die anderen Erben die Beerdigungskosten tragen müssen. Schlagen alle Erben das Erbe aus, kommt der Staat oder die Gemeinde für die Bestattungskosten aus, soweit diese aus der Erbmasse beglichen werden können. Reicht die Erbschaft nicht aus, geht die Kostentragungspflicht jedoch wieder auf die erbberechtigten Personen über.
Kostenübernahme beim Sozialamt beantragen
Personen, deren finanzielle Mittel knapp sind, können sich unter Umständen ebenfalls von den Bestattungskosten befreien lassen. Hierfür muss zunächst ein Antrag auf Bestattungskosten beim Sozialamt gestellt werden. Unter dem Tatbestand der „Zumutbarkeit“ wird anhand von Vermögensnachweisen überprüft, ob der Antragsteller auch alle Voraussetzungen für die Kostenübernahme erfüllt.
Das Sozialamt übernimmt im Falle einer Bewilligung des Antrages nur die erforderlichen Bestattungskosten wie Leichenschau, Überführung zum Friedhof sowie Erstbepflanzung des Grabes. Zudem muss die Beerdigung am letzten bekannten Wohnort des Verstorbenen erfolgen.
Welche Versicherungen helfen bei hohen Bestattungskosten?
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Es gibt einige Möglichkeiten, seine Angehörigen vor hohen Bestattungskosten zu bewahren und selbst vorzusorgen. Dazu gehören einige private Versicherungen, aber auch andere Optionen der Bestattungsvorsorge:
Risikolebensversicherung
Eine Risikolebensversicherung ist eine Versicherung, die im Todesfall des Versicherten eine festgelegte Summe an die begünstigten Personen auszahlt. Diese Versicherung dient in erster Linie dazu, die Hinterbliebenen finanziell abzusichern. Besonders wichtig ist sie für Familien, die sich auf das Einkommen des Versicherten verlassen. Mit der Auszahlung der Versicherungssumme können wiederum die Bestattungskosten bezahlt werden.
Mehr zur Risikolebensversicherung (inkl. Tarifvergleich)
Sterbegeldversicherung
Eine Sterbegeldversicherung ist eine spezielle Form der Lebensversicherung, die speziell dafür konzipiert ist, die Ausgaben für die Beerdigung und damit verbundene Kosten zu übernehmen. Der Vorteil einer Sterbegeldversicherung ist, dass unmittelbar nach Vertragsabschluss beziehungsweise der vertraglichen Wartezeit der Versicherungsschutz gültig ist. Das bedeutet: Die Bestattungskosten werden sofort von der Versicherung übernommen. Somit ist ein Abschluss dieser Versicherung auch im fortgeschrittenen Alter noch möglich, sollte dennoch so früh wie möglich erfolgen.
Mehr zur Sterbegeldversicherung (inkl. Tarifvergleich)
Gesetzliches Sterbegeld
Das Sterbegeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenkasse an Hinterbliebene, wenn der Versicherte verstirbt. Grundsätzlich gibt es seit 2004 kein gesetzliches Sterbegeld mehr, jedoch haben folgende Personengruppen weiterhin Anspruch auf eine solche Einmalzahlung:
Bestattungsvorsorgevertrag
Mithilfe eines Bestattungsvorsorgevertrages regeln Sie alle Details der Beisetzung sowie die finanzielle Absicherung Ihrer Bestattungswünsche. Die Kosten des Bestattungsvorsorgevertrages hängen stark von den Vorstellungen des Versicherten ab. Machen Sie Ihre Wünsche möglichst konkret, damit der Bestatter die Bestattungskosten korrekt vorkalkulieren kann. Anschließend wird der errechnete Betrag in voller Höhe auf einem Treuhandkonto hinterlegt oder durch eine Sterbegeldversicherung abgesichert.
Klassisches Sparbuch
Auf dieses Sparkonto kann der Besitzer schrittweise einzahlen, bis er die gewünschte Beerdigungssumme erreicht hat. Vorteil des Sparbuchs ist, dass alle Erben bereits vor Testamentseröffnung Zugriff auf das Geld des Sparkontos haben und dieses praktisch sofort für die Bestattung nutzen können. Nachteil des Sparbuchs ist allerdings, dass Sozialämter ebenfalls Zugriff darauf haben und das Geld einfordern können.
Wie viel kostet eine Beerdigung?
Durchschnittlich betragen die Bestattungskosten in Deutschland rund 13.000 Euro (Quelle: statista). Eine einfache, eher günstige Bestattung ist ab etwa 2.000 bis 4.000 Euro möglich.
Wie teuer eine Beerdigung wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig:
Durchschnittliche Kosten für eine Urnenbestattung
| Urnenbestattung | 2.190 € |
| Urne | 200 € |
| Trauerhallengestaltung | 250 € |
| Beisetzung | 550 € |
| Grabnutzung | 900 € |
| Trauerhalle Nutzung | 100 € |
| Grabmahlgenehmigung | 150 € |
| Grabstein | 1000 € |
| Grabeinfassung | 950 € |
| Totenschein | 160 € |
| Sterbeurkunde | 10 € |
| Einäscherung | 100 € |
| Blumenkranz | 165 € |
| Trauerredner | 200 € |
| Gesamt | 6.925 € |
Bestattungskosten können steuerlich abgesetzt werden
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für eine Bestattung, zum Beispiel für die Trauerfeier, Todesanzeige oder auch die Urkunde, als „außergewöhnliche Belastungen“ steuerlich geltend gemacht werden (Quelle: Einkommenssteuergesetz § 33). Folgende Voraussetzungen gelten:
Die häufigsten Fragen zum Thema Bestattungskosten für Angehörige
Wer muss sich um die Beerdigung kümmern?
Neben der Kostentragungspflicht gibt es in Deutschland auch eine Bestattungspflicht. Die Bestattungspflicht regelt, wer sich im Todesfall um die Formalitäten der Beerdigung wie Leichenschau, Ausstellung des Totenscheins und Bestattung kümmern muss. In der Regel gilt folgende Reihenfolge der bestattungspflichtigen Personen:
- Ehepartner
- Lebenspartner
- Kinder
- Eltern
- Geschwister
- Partner ohne eingetragene Lebenspartnerschaft
- Sorgeberechtigte (z. B. Nachbarn)
- Großeltern
- Enkelkinder
Sind mehrere Kinder als bestattungspflichtig eingetragen, muss meist nur das älteste Kind für die Bestattung sorgen. Auch Nachbarn sind berechtigt, die Totenfürsorge zu organisieren, sofern dies vom Verstorbenen testamentarisch geregelt wurde. Gibt es keine Hinterbliebenen, kümmert sich die jeweilige Gemeinde um die Bestattungsorganisation.
Wann müssen Kinder nicht für eine Beerdigung zahlen?
Auch bei einem zerrütteten Verhältnis zwischen dem verstorbenen Elternteil und einem Kind, muss das Kind für die Bestattungskosten des Elternteils aufkommen. Eine Ausnahme gilt nur unter bestimmten Voraussetzungen. Diese liegt vor, wenn es dem Kind unzumutbar ist, für die Beisetzung zu sorgen – beispielsweise bei schwerwiegendem elterlichen Fehlverhalten wie Misshandlungen oder schweren Straftaten des Verstorbenen. Eine Unterhaltspflichtverletzung oder kein Kontakt sind nicht ausreichend.
Wer zahlt die Beerdigungskosten bei Tötung?
Ist der Verstorbene durch einen Dritten umgekommen, beispielsweise weil dieser einen Verkehrsunfall schuldhaft verursacht oder eine fahrlässige Tötung begangen hat, muss diese Person für die Bestattungskosten aufkommen. Wurde die Bestattung von den Erbberechtigten bereits bezahlt, besteht in diesem Fall die Möglichkeit, die Beerdigungskosten von der schuldigen Person zurückzuverlangen.
Wer muss die Beerdigungskosten eines Verstorbenen tragen?
Nach § 1968 BGB trägt grundsätzlich der Erbe die Beerdigungskosten, meist also der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner des Verstorbenen. Gibt es kein Testament, richtet sich die Zahlungspflicht nach der gesetzlichen Erbfolge (zuerst Ehe-/Lebenspartner, dann Kinder, Enkel, Eltern usw.). In der Regel werden die Kosten vorrangig aus dem Nachlass bezahlt; reichen diese Mittel nicht aus, haftet der Erbe mit seinem Eigenvermögen.
In welcher Reihenfolge haften Angehörige für Bestattungskosten?
Zuerst haftet der Erbe bzw. die Erbengemeinschaft, wie sie durch Testament oder gesetzliche Erbfolge bestimmt ist. Sind alle Erben zahlungsunfähig oder haben das Erbe ausgeschlagen, übernimmt zunächst der Staat beziehungsweise die Gemeinde die Kosten, soweit sie aus der Erbmasse gedeckt werden können. Reicht der Nachlass nicht aus, kann der Staat das restliche Geld von erbberechtigten Personen wie Ehe-/Lebenspartnern, volljährigen Kindern, Eltern oder weiteren Verwandten bis zum dritten Grad einfordern.
Wann übernimmt das Sozialamt die Beerdigungskosten?
Bei knappen finanziellen Mitteln können Angehörige beim Sozialamt einen Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten stellen. Das Amt prüft unter dem Gesichtspunkt der Zumutbarkeit anhand von Einkommens- und Vermögensnachweisen, ob eine Kostenübernahme gerechtfertigt ist. Bewilligt das Sozialamt den Antrag, werden nur die erforderlichen Kosten wie Leichenschau, Überführung, einfache Grabgestaltung und Erstbepflanzung übernommen, und die Beerdigung muss am letzten bekannten Wohnort des Verstorbenen stattfinden.
Welche Versicherungen können Angehörige bei Beerdigungskosten entlasten?
Eine Risikolebensversicherung zahlt im Todesfall eine festgelegte Summe an begünstigte Personen aus, die auch für die Beerdigung genutzt werden kann. Eine Sterbegeldversicherung ist speziell auf Bestattungskosten zugeschnitten und übernimmt diese nach Ablauf einer vertraglichen Wartezeit, teilweise auch bei Abschluss im höheren Alter. Zusätzlich können Bestattungsvorsorgeverträge oder zweckgebundene Sparguthaben eingesetzt werden, um die Finanzierung der Bestattung vorab verlässlich zu regeln.
Müssen Kinder auch bei schlechtem Verhältnis die Beerdigung ihrer Eltern bezahlen?
Ein schlechtes oder abgebrochenes Verhältnis zum verstorbenen Elternteil befreit Kinder in der Regel nicht von der Pflicht, für die Bestattungskosten aufzukommen. Eine Ausnahme kann nur vorliegen, wenn dem Kind die Kostentragung unzumutbar ist, etwa bei schweren Verfehlungen des Elternteils wie Misshandlung oder schweren Straftaten. Reine Kontaktlosigkeit oder Verletzungen der früheren Unterhaltspflicht genügen dafür grundsätzlich nicht.
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