Früher in Rente mit einer Sonderzahlung?

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer über 50 ist, kann Sonderzahlungen in die Rentenkasse leisten und damit die Abzüge für einen frühen Renteneintritt ausgleichen.
  • Mit der Sonderzahlung kauft man sich Rentenpunkte.
  • Sie können bei der Renten­versicherung eine individuelle Berechnung anfordern, wie hoch Ihre Einmalzahlung sein muss, um den geplanten Rentenbeginn ohne Abschläge zu ermöglichen.
  • Auch wenn Sie nicht früher in Rente gehen, erhöhen die zusätzlichen Punkte Ihre Rente.
  • Man kann Sonderzahlungen von der Steuer absetzen. Sie sind aber trotzdem nicht immer die kosteneffizienteste Form der Altersvorsorge.

Das erwartet Sie hier

Wie Sonderzahlungen Ihnen einen vorzeitigen Ruhestand ohne Abschläge ermöglichen und welche Vor- und Nachteile von Sonderzahlungen Sie unbedingt kennen sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. So funktionieren Sonderzahlungen
  2. Sonderzahlungen Schritt für Schritt
  3. Sind Sonderzahlungen sinnvoll?
  4. Fazit

So funktionieren Sonderzahlungen

Sonderzahlungen, um früher in Rente zu gehen

Die wichtigste Motivation für eine Sonderzahlung ist ein Ausgleich für die Abschläge, die mit einem früheren Rentenbeginn einhergehen. Diese betragen 0,3 Prozent pro Monat, der Ihnen zum Erreichen der Regelaltersgrenze fehlt, und maximal 14,4 Prozent. Mit Sonderzahlungen kann man die Rentenminderung ganz oder teilweise ausgleichen. Man kann solche Zahlungen jedoch nicht einsetzen, um die Anspruchsvoraussetzungen der Rente zu erfüllen.

Wann kann man früher in Rente gehen?


Was passiert, wenn man doch nicht früher in Rente geht?

Eine Sonderzahlung verpflichtet Sie nicht dazu, tatsächlich früher in Rente zu gehen. Sie können auch über Ihren geplanten Rentenbeginn hinaus arbeiten. In diesem Fall erhöht die Sonderzahlung dann einfach Ihre Rente. Eine direkte Rückzahlung einmal geleisteter Zusatzbeiträge ist jedoch nicht möglich.

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Wer kann Sonderzahlungen leisten?

Um Sonderzahlungen für Ihre Rente zu leisten, müssen Sie älter als 50 sein. Für einen früheren Rentenbeginn, bei dem Sie Abschläge mit Ihrer Einmalzahlung ausgleichen, müssen Sie beim geplanten Renteneintritt mindestens 35 Jahre lang in der Renten­versicherung versichert gewesen sein, also zu den langjährig Versicherten gehören.

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Auch mehrere Zahlungen sind möglich

Sie können sich entscheiden, ob Sie Ihre Zusatzbeiträge in Form einer Einmalzahlung oder als mehrere Teilzahlungen leisten. Es ist möglich, in einem Jahr mehrere Zahlungen zu leisten, aber die Renten­versicherung sieht keine regelmäßige Ratenzahlung vor. Eine Aufteilung der Summe auf mehrere Jahre kann aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein.


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Sonderzahlungen berechnen: Fragen Sie die Renten­versicherung

In die Berechnung einer Sonderzahlung fließen mehrere Faktoren ein, was sie recht komplex macht. Sie müssen die Rechnung aber nicht selbst durchführen, denn die Deutsche Renten­versicherung berechnet die Höhe der Sonderzahlungen, die für den Ausgleich der Rentenminderung bei einem früheren Renteneintritt notwendig sind, für Sie. Um eine individuelle Berechnung zu erhalten, stellen Sie einen Antrag. Die Renten­versicherung bietet auch Beratungen zum Thema Sonderzahlungen und früherer Renteneintritt an.

Antrag auf die Berechnung der Sonderzahlungen

Warten Sie nicht zu lange

Beachten Sie, dass die von der Deutschen Renten­versicherung genannten Summen nur für die nächsten drei Monate gültig sind. Die Höhe der nötigen Sonderzahlungen hängt auch davon ab, wie „teuer“ Rentenpunkte zu einem gegebenen Zeitpunkt sind, und das wird wiederum anhand des Durchschnittseinkommens berechnet.

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Sonderzahlung für die Rente: Beispielrechnung

Eine Beispielrechnung der Deutschen Renten­versicherung sieht so aus: Ein Rentner, der zwei Jahre früher in Rente geht, muss dafür Abschläge von 7,2 Prozent (0,3 pro Monat) in Kauf nehmen. Das reduziert seine Rente von 1.000 Euro pro Monat um 72 Euro. Um das auszugleichen, wären Zusatzbeiträge von etwa 15.600 Euro nötig.


Sonderzahlungen werden beliebter

In den letzten Jahren gab es einen steilen Anstieg bei der Anzahl von Menschen, die mit einer Einmalzahlung in die Renten­versicherung zusätzliche Rentenpunkte kaufen. Sie hat sich von 933 in 2012 auf etwa 35.000 in 2020 erhöht.

Das ist der Unterschied zu Nachzahlungen

Neben Sonderzahlungen in die Renten­versicherung gibt es in einigen Situationen auch die Möglichkeit, Rentenlücken durch Nachzahlungen zu schließen. Bis zum 45. Geburtstag kann man einen Antrag stellen und freiwillig Beiträge für Ausbildungszeiten nachzahlen, in denen man nicht bereits in die Renten­versicherung eingezahlt hat.

Dies erhöht die Rente und kann – anders als bei den Sonderzahlungen – auch dazu führen, dass man auf fünf Jahre Einzahlungen in die Rentenkasse kommt und damit überhaupt erst einen Anspruch auf eine Rente erwirbt. Auch zum Thema Nachzahlungen können Sie sich kostenlos bei der Deutschen Renten­versicherung informieren.

Informationen der Renten­versicherung zu Nachzahlungen

Sonderzahlungen beantragen: So gehen Sie vor

Sonderzahlungen beantragen und leisten

  • Beantragen Sie die Auskunft über die Höhe der Beitragszahlung.
  • Legen Sie eine Entgeltbescheinigung Ihres Arbeitgebers und aktuelle Gehaltsnachweise bei – das ist die Grundlage, auf der die Renten­versicherung die Höhe der Altersgrenze berechnet.
  • Der Antwort der Renten­versicherung können Sie entnehmen, wie hoch die Rente bei einem früheren Renteneintritt wäre und wie hoch Ihre Sonderzahlung sein müsste, um ohne Abzüge in Rente zu gehen.
  • Entscheiden Sie sich für eine einmalige Zahlung oder mehrere Teilzahlungen. Falls Sie sich für letztere Variante entschieden haben, informieren Sie sich, wie viele Zahlungen Sie insgesamt leisten dürfen.
  • Überweisen Sie innerhalb von drei Monaten das Geld unter Angabe Ihrer Versichertennummer und mit dem Verwendungszweck „Rentenminderung“ an die Renten­versicherung. Die entsprechenden Anweisungen finden Sie in dem Brief, der auch die Berechnung enthält.
  • Bewahren Sie die Beitragsbescheinigung, die Sie anschließend erhalten, gut auf. So können Sie Ihre Zahlung von der Steuer absetzen.

Wann sind Sonderzahlungen sinnvoll?

Sonderzahlungen sind von der Steuer absetzbar

Sie können Sonderzahlungen als Alters­vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Ab 2023 sind bis zu 100 Prozent absetzbar. Sie müssen jedoch den jährlichen Höchstbetrag beachten – dieser liegt 2024 bei 27.565 Euro. Insbesondere wenn Sie Teilzahlungen wählen, ist es aber möglich, unter diesem Betrag zu bleiben.

Spätere Versteuerung der Rente

Auf der anderen Seite wird die schließlich ausgezahlte Rente später versteuert. Es fallen nur dann keine Steuern auf die Rente an, wenn sie auch nach ihrer Erhöhung durch Sonderzahlungen nicht höher als der Freibetrag ist. Die Besteuerung wirkt sich also bei Gutverdienern stärker aus.

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Frei verfügbares Geld nötig

Um eine Sonderzahlung zu leisten, benötigen Sie mehrere tausend oder zehntausend Euro, die Sie vor dem Rentenbeginn nicht für einen anderen Zweck brauchen. Falls Sie diese Mittel zur Verfügung haben, sollten Sie darüber nachdenken und nachrechnen, ob das für Sie die beste Art ist, dieses Geld für Ihre Altersvorsorge anzulegen. Je nachdem, wie Ihre Situation aussieht und wie alt Sie sind, kann sich eine renditestärkere Form der Altersvorsorge mehr lohnen.

Arten der Altersvorsorge


Lassen Sie sich beraten

Nehmen Sie am Besten die kostenlose Beratung der Renten­versicherung zum Thema Renteneintritt in Anspruch. Falls Sie doch länger arbeiten möchten, denken Sie auch über Optionen wie Altersteilzeit oder Flexi-Rente nach. Zur Ergänzung Ihrer Rente durch private Altersvorsorge beraten wir Sie gerne oder senden Ihnen einen personalisierten Vergleich zu.

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Den richtigen Zeitpunkt wählen

Wie bereits erwähnt, sind Rentenpunkte mal mehr, mal weniger günstig. Wenn Sie Ihre Sonderzahlung in einem Jahr wie 2022 leisten, in dem das Durchschnittseinkommen niedriger war, müssen Sie weniger Geld aufwenden, um Ihre Rentenminderung auszugleichen.

Fazit

Wenn Sie früher in Rente gehen wollen, aber sich einen Ausgleich für die Abzüge wegen eines früheren Renteneintritts wünschen, können Sie eine Sonderzahlung leisten. Mit dieser stocken Sie Ihre Rente auf. Die Renten­versicherung rechnet für Sie durch, wie viel Sie zahlen müssen, um bei Ihrem geplanten Renteneintritt die Rentenkürzung auszugleichen. Ihre Angaben im Antrag und Ihre Zahlung ver­pflichten Sie jedoch nicht, tatsächlich früher in Rente zu gehen. Wenn Sie länger arbeiten, erhöht die Zahlung einfach die Rente, die Sie anschließend erhalten.


Ist eine Sonderzahlung für Sie sinnvoll?

Nehmen Sie am besten das kostenlose Beratungsangebot der Deutschen Renten­versicherung in Anspruch, um herauszufinden, ob sich Sonderzahlungen für Sie lohnen. Ob eine Sonderzahlung sich für Sie lohnt, hängt von Faktoren wie Ihrem individuellen Steuersatz und dem Angebot an renditestärkeren Arten der Altersvorsorge ab. Gerade eine auf mehrere Jahre verteilte Sonderzahlung kann sich steuermindernd auswirken.


Die häufigsten Fragen zu Sonderzahlungen

Kann ich durch Sonderzahlungen früher in Rente gehen?

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Wann Sie frühestens in Rente gehen können, hängt von Ihrem Alter und Ihren Beitragsjahren in der Renten­versicherung ab. Der Zweck von Sonderzahlungen ist es, die Abschläge, die normalerweise bei einem früheren Renteneintritt anfallen, auszugleichen oder die Rente zu erhöhen.

Was bringt eine Sonderzahlung in die Rentenkasse?

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Wenn Sie eine Sonderzahlung in die Rentenkasse leisten, reduziert oder verhindert dies eine Rentenminderung durch einen früheren Renteneintritt. Falls Sie doch länger arbeiten, erhöht sich durch die Sonderzahlung die Rente.

Kann ich meine Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen?

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Sie können Ihre Rente durch eine Einmalzahlung erhöhen. Dafür müssen Sie mindestens 50 Jahre alt sein und dies bei der Rentenkasse beantragen.

Sind Sonderzahlungen in die Rentenkasse steuerlich absetzbar?

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Sie können mehr als 90 Prozent Ihrer Sonderzahlungen von der Steuer absetzen. Beachten Sie allerdings die Obergrenzen, die für Aufwendungen für die Altersvorsorge gelten. Aus diesem Grund kann es sich lohnen, die Sonderzahlung in mehrere Teilzahlungen aufzuteilen.

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