Das erwartet Sie hier
Neun Tipps, wie Fahranfänger in der Kfz-Haftpflichtversicherung sparen können und wieso sie eigentlich höhere Beiträge zahlen müssen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Fahranfänger zahlen mehr
Volle Beiträge wegen SF-Klasse 0
Fahranfänger bezahlen besonders viel für die Kfz-Haftpflichtversicherung – unabhängig davon, ob sie ein eigenes Auto haben oder sich eines mit ihren Eltern teilen. Denn Fahranfänger werden zunächst in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Das bedeutet, dass sie den vollen Beitragssatz zahlen müssen. Eine Hochstufung in eine höhere Schadenfreiheitsklasse findet nur statt, wenn sie den Führerschein bereits seit mehr als drei Jahren haben und in dieser Zeit auch Fahrpraxis sammeln konnten.
Höheres Risiko für junge Fahrer
Hinzu kommt noch, dass junge Fahrer statistisch gesehen mehr Unfälle verursachen und daher allein schon wegen ihres Alters mit weiteren Aufschlägen rechnen müssen. So ist es durchaus möglich, dass allein für eine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoschutz schon Kosten von 1.800 Euro anfallen – was insbesondere für junge Menschen, die vielleicht noch in der Ausbildung sind, eine große Belastung darstellt.
Schadenfreiheitsklasse M
Wer weniger als drei Jahre Fahrerfahrung hat, wird zunächst in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Kommt dann noch ein Schaden hinzu, wird daraus die Klasse M, die noch einmal mit einem hohen Aufpreis einhergeht. In dieser Klasse landet auch, wer eigentlich eine höhere Schadenfreiheitsklasse hatte, aber in einem Jahr mehrere Schäden meldet.
Niedrige Einstufung vermeiden
Je nach Ihren persönlichen Umständen ist es möglich, die Einstufung in die Schadenfreiheitsklasse 0 zu vermeiden und so Geld zu sparen. Darüber hinaus sollten Sie einen Tarifvergleich durchführen, um eine günstige Versicherung zu finden.
Mit uns die ideale Kfz-Versicherung finden
Gemeinsam mit unserem Partner Check24 vergleichen wir für Sie die besten Kfz-Versicherungen in Deutschland – günstig, leistungsstark und auf Wunsch mit persönlicher Betreuung. So sichern Sie Ihr Fahrzeug optimal ab und sparen gleichzeitig bei den Beiträgen.
Beiträge sparen mit Familienmitgliedern
Auto als Zweitwagen der Eltern versichern
Wer das Auto mit Hilfe der Eltern als Zweitwagen anmeldet, kann höheren Versicherungsbeiträgen entgehen. Hierzu muss das Auto des jungen Fahrers als Zweitwagen auf den Namen eines Elternteils angemeldet werden. Bei dieser Herangehensweise wird der Fahranfänger unmittelbar der Schadenfreiheitsklasse ½ zugeordnet. In dem Fall hat er mit einem Beitragssatz zwischen 120 und 140 Prozent zu rechnen. Im Fall eines Unfalls mit dem Zweitwagen wird lediglich der Zweitwagen zurückgestuft, die Schadenfreiheitsklasse des Erstwagens bleibt erhalten.
Familientarif nutzen
Dennoch können Fahranfänger auch bei Eigenanmeldung in die Schadenfreiheitsklasse ½ hochgestuft werden. Sie müssen nur darauf achten, dass das Fahrzeug bei demselben Versicherer versichert wird wie das der Eltern. Unter Umständen können Sie sich auch die Schadenfreiheitsrabatte eines Zweitwagens der Eltern übertragen lassen.
Schadenfreiheitsrabatte von Verwandten übernehmen
Wer als Fahranfänger das Auto seiner Eltern oder Großeltern regelmäßig gefahren ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen deren Rabatte in der Schadenfreiheitsklasse übernehmen. Jedoch können nicht alle Rabatte von Verwandten übernommen werden. Beispielsweise können nur die Rabatte übertragen werden, die der Übernehmende auch selbst hätte erreichen können. Wenn der Fahranfänger zum Beispiel lediglich drei Jahre im Besitz eines Führerscheins ist, kann er höchstens die Schadenfreiheitsklasse 3 vom Verwandten übernehmen – selbst wenn der Übertragende mit der Schadenfreiheitsklasse 25 versichert ist.
Verfahren zur Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte
Damit dem Fahranfänger die Schadenfreiheitsrabatte übertragen werden, muss der Verwandte seine Kfz-Haftpflichtversicherung darüber in Kenntnis setzen, dass er in Zukunft auf den Schadenfreiheitsrabatt des genutzten Autos verzichtet. Im Gegenzug muss der Führerscheinneuling die Übernahme des Rabattes beantragen. Hierbei muss er einen Nachweis erbringen, der die genaue Fahrtdauer mit dem Auto des Verwandten belegt. Wobei sich die Versicherer letztlich nur für die eigentliche Dauer des Führerscheinbesitzes interessieren. Die angegebene Fahrtdauer im Antrag bildet den Ausgangspunkt dafür, in welche Schadenfreiheitsklasse der Fahranfänger letzten Endes eingestuft wird.
Das sind die Voraussetzungen
Damit der Führerscheinneuling von dieser Möglichkeit Gebrauch machen kann, muss er nachweisen, dass er seit mindestens sechs Monaten im Besitz eines Führerscheins ist. Ist der Nachweis erbracht, wird er unmittelbar in die Schadenfreiheitsklasse ½ eingestuft. Im umgekehrten Fall hätte der Fahranfänger drei Jahre warten müssen, bis er der Schadenfreiheitsklasse ½ angehört. Einige Versicherungen setzen außerdem das Leben in einer häuslichen Gemeinschaft voraus. Bei wieder anderen ist ein bestimmter Verwandtschaftsgrad nötig, damit die Übertragung erlaubt wird.
Wann ist das sinnvoll?
Die Übertragung der Schadenfreiheitsrabatte hat aber auch einige Nachteile. Stimmt der Anspruchsberechtigte einer Übertragung seiner Schadenfreiheitsrabatte zu, kann er diese in Zukunft nicht mehr selbst in Anspruch nehmen. Daher lohnt sich dies meist nur bei Großeltern und Enkelkindern, also einer Konstellation, bei der der Überträger der Rabatte diese selbst nicht mehr braucht. Wird das Auto abgemeldet, bleiben die Schadenfreiheitsrabatte bis zu sieben Jahre danach noch erhalten.
Weitere Spartipps für Fahranfänger
Günstige Typklasse wählen
Die Höhe der Versicherungsbeiträge wird nicht nur von der Dauer des Führerscheinbesitzes beeinflusst, sondern auch von der Typklasse des Fahrzeugs. Je häufiger dieser Fahrzeugtyp in Unfälle verwickelt war oder geklaut wurde, desto höher ist die Typklasse und der entsprechend zu zahlende Versicherungsbeitrag. Durch die Wahl des richtigen Autos können Sie also Geld sparen.
Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings
Können Fahranfänger die Teilnahme an einem Fahrsicherheitstraining dokumentieren, werden sie von einigen Versicherungen mit günstigen Tarifen belohnt.
Schadenfreiheitsrabatt von einem anderen Fahrzeug mitnehmen
Schadenfreiheitsrabatte können auch zwischen verschiedenen Fahrzeugtypen übertragen werden. Wenn Sie vor dem Kauf Ihres Autos ein Motorrad oder einen Motorroller ab 50 Kubikzentimetern hatten und mit diesem schadenfrei unterwegs waren, können Sie die Schadenfreiheitsklasse auf Ihr Auto übertragen.
Durch Carsharing Fahrerfahrung sammeln
Wer zunächst kein eigenes Auto benutzt, aber ausreichend unfallfreie Tage und Kilometer in Carsharing-Autos gesammelt hat, kann sich bei einigen Versicherern dafür schadenfreie Jahre gutschreiben lassen. Dafür muss dem Versicherer eine schriftliche Bestätigung des Carsharing-Anbieters vorgelegt werden.
Telematik-Tarife
In einem Telematik-Tarif können mit einer sicheren Fahrweise die Kosten des Tarifs gesenkt und so die Nachteile als junger Fahrer ein Stück weit ausglichen werden. Dafür muss aber die Bereitschaft bestehen, Daten zum Fahrverhalten mit der Versicherung zu teilen. Dies geschieht zum Beispiel, indem eine App Sensordaten auswertet.
Führerschein mit 17 und begleitetes Fahren
Auch wer seinen Führerschein schon mit 17 macht und begleitet Auto fährt, erhält bei vielen Versicherern günstigeren Versicherungsschutz. Beim begleiteten Fahren sind Unfälle dank der Begleitung der Eltern seltener, weswegen hier in der Regel niedrigere Beiträge erhoben werden und anschließend wirkt sich das zusätzliche Jahr Fahrpraxis positiv aus.
So funktioniert der Führerschein mit 17
Ausbildung und Prüfung sind gleich
Die Führerscheinausbildung können Anwärter bereits sechs Monate vor ihrem 17. Geburtstag beginnen. Dieses Eintrittsalter ermöglicht ihnen auch, ihre Fahrkünste auf Verkehrsübungsplätzen unter Beweis zu stellen. Jüngere Fahrschüler absolvieren dieselbe Ausbildung und Prüfung wie jeder andere Fahrschüler auch. Grundsätzlich besteht sie aus einem theoretischen und praktischen Teil, der die Ableistung festgeschriebener Pflichtstunden vorsieht.
Wann darf die Prüfung frühestens abgelegt werden?
Bei dieser Form der Führerscheinausbildung kann die theoretische Prüfung drei Monate vor Vollendung des 16. Lebensjahres absolviert werden. Im Gegensatz dazu muss der Fahrschüler bis zu einem Monat vor seinem 17. Geburtstag warten, damit er die praktische Prüfung ablegen darf. Wird diese erfolgreich absolviert, erhält er die besondere Fahrerlaubnis.
Regelungen für begleitetes Fahren
Die besondere Fahrerlaubnis ermächtigt Fahranfänger unter 18, in Begleitung einer dafür eingetragenen Person Auto zu fahren. Damit der Teenager begleitet fahren darf, muss die eingetragene Person folgende Voraussetzungen erfüllen (Quelle: FeV § 48, Abs. 5):
- Mindestens 30 Jahre alt
- Führerschein seit fünf Jahren
- Nicht mehr als einen Punkt in Flensburg
Des Weiteren beschränkt sich das erlaubte Fortbewegen eines Fahrzeugs lediglich aufs Inland. Somit werden 17-Jährige im Ausland nicht ans Steuer gelassen. Die einzige Ausnahme bildet Österreich. Dort gelten dieselben Bestimmungen wie in Deutschland.
Bei Missachtung der Regeln droht Führerscheinentzug
Hält sich ein Führerscheinneuling nicht an die Regelungen des begleitenden Fahrens und wird beim Fahren ohne eingetragenen Begleiter erwischt, wird ihm die Fahrerlaubnis bis zum 18 Geburtstag entzogen. Zudem wird ein Bußgeld von mindestens 70 Euro fällig und der Fahranfänger erhält einen Punkt in Flensburg. Die Neuerteilung der Fahrerlaubnis erfolgt erst nach der Teilnahme an einem Aufbauseminar und die reguläre Probezeit von zwei Jahren wird um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre verlängert.
Die häufigsten Fragen zur Kfz-Versicherung für Fahranfänger
Warum zahlen Fahranfänger in der Kfz-Haftpflichtversicherung deutlich höhere Beiträge?
Fahranfänger werden in der Regel in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft und zahlen damit den vollen Beitragssatz, weil noch keine schadenfreien Jahre vorhanden sind. Zusätzlich gilt für junge Fahrer statistisch ein erhöhtes Unfallrisiko, was zu Alterszuschlägen führt. So können selbst für eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung ohne Kaskoversicherung hohe Jahresbeiträge im vierstelligen Bereich entstehen. Erst mit zunehmender Fahrpraxis und schadenfreien Jahren sinken die Beiträge Schritt für Schritt.
Was bedeuten die Schadenfreiheitsklassen 0 und M für Fahranfänger konkret?
In der Schadenfreiheitsklasse 0 zahlen Fahranfänger den vollen Beitragssatz, weil sie noch keine schadenfreien Jahre nachweisen können. Kommt es in dieser Phase zu einem Unfall, kann der Vertrag in die sogenannte Klasse M (Malusklasse) zurückgestuft werden, die mit einem nochmals erhöhten Beitrag verbunden ist. In die Klasse M geraten auch Versicherte mit eigentlich höherer Schadenfreiheitsklasse, wenn sie in kurzer Zeit mehrere Schäden melden. Umso wichtiger ist es, gerade in den ersten Jahren Unfälle möglichst zu vermeiden oder kleinere Schäden gegebenenfalls selbst zu bezahlen.
Wie können Fahranfänger durch eine Zweitwagenregelung über die Eltern Beiträge sparen?
Wird das Auto des Fahranfängers als Zweitwagen auf ein Elternteil zugelassen, kann der Vertrag oft direkt in einer besseren Schadenfreiheitsklasse, etwa Schadenfreiheitsklasse ½, starten. In dieser Klasse liegen die Beitragssätze typischerweise bei etwa 120 bis 140 Prozent und sind damit meist deutlich günstiger als die Einstufung in Schadenfreiheitsklasse 0. Im Schadenfall wird nur der Zweitwagen zurückgestuft, der Erstwagen der Eltern bleibt unberührt. Wichtig ist, die jeweiligen Bedingungen des Versicherers zur Zweitwagenregelung genau zu prüfen, da diese sich unterscheiden können.
Können Fahranfänger die Schadenfreiheitsrabatte von Eltern oder Großeltern übernehmen?
Unter bestimmten Voraussetzungen lassen sich Schadenfreiheitsrabatte innerhalb der Familie auf den Fahranfänger übertragen. Übertragen werden können allerdings nur so viele schadenfreie Jahre, wie der Fahranfänger aufgrund seiner Führerscheinzeit selbst hätte erfahren können, etwa maximal Schadenfreiheitsklasse 3 bei drei Jahren Führerscheinbesitz. Der bisherige Inhaber muss gegenüber seiner Versicherung auf den Rabatt verzichten, und der Fahranfänger beantragt die Übernahme schriftlich. Da der Übertragende seinen Rabatt danach nicht mehr nutzen kann, ist dies oft eher bei Großeltern sinnvoll, die das Fahrzeug künftig nicht mehr benötigen.
Welche weiteren Möglichkeiten haben Fahranfänger, ihre Kfz-Versicherungsbeiträge zu senken?
Neben Familienlösungen können Fahranfänger durch die Wahl eines Fahrzeugs mit niedriger Typklasse deutlich sparen, da für unfall- und diebstahlarme Modelle geringere Prämien fällig werden. Viele Versicherer honorieren außerdem die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings oder ein nachweislich vorsichtiges Fahrverhalten im Rahmen von Telematik-Tarifen. Auch durch Carsharing lässt sich Fahrpraxis sammeln, die einzelne Versicherer als schadenfreie Jahre anerkennen. Ein gründlicher Tarifvergleich lohnt sich, weil die Beiträge und Bedingungen für junge Fahrer von Versicherer zu Versicherer stark variieren können.
Wie wirkt sich die Typklasse des Fahrzeugs auf die Beiträge für Fahranfänger aus?
Die Typklasse zeigt an, wie häufig ein bestimmtes Fahrzeugmodell in Unfälle verwickelt war oder gestohlen wurde. Je höher die Schadenhäufigkeit, desto höher die Typklasse und damit auch der Beitrag zur Kfz-Versicherung. Für Fahranfänger kann ein vermeintlich günstiger, aber hoch eingestufter Wagen die Versicherung stark verteuern. Es ist daher sinnvoll, vor dem Autokauf die Typklasse zu prüfen und Modelle mit niedriger Einstufung zu bevorzugen.
Wie funktionieren Telematik-Tarife für junge Fahrer und welche Vor- und Nachteile haben sie?
Bei Telematik-Tarifen wird das Fahrverhalten des Versicherten etwa per App oder Zusatzgerät im Fahrzeug erfasst und ausgewertet. Wer defensiv fährt, nicht stark bremst und Nachtfahrten meidet, kann sich so Rabatte auf den Beitrag sichern und die anfangs hohen Kosten etwas ausgleichen. Im Gegenzug muss der Versicherte damit einverstanden sein, Daten zu Geschwindigkeit, Bremsverhalten und Fahrzeiten an den Versicherer zu übermitteln. Vor Abschluss sollten Sie daher sorgfältig abwägen, wie wichtig Ihnen Datenschutz im Verhältnis zur möglichen Ersparnis ist.
Bringt der Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren) Vorteile bei der Kfz-Versicherung?
Wer den Führerschein mit 17 erwirbt und bis zum 18. Geburtstag begleitet fährt, sammelt früh zusätzliche Fahrpraxis unter Aufsicht. Statistisch verursachen diese Fahrer weniger Unfälle, was viele Versicherer mit günstigeren Einstufungen oder geringeren Zuschlägen honorieren. Nach dem 18. Geburtstag kann sich das begleitete Fahren somit positiv auf die Einstufung auswirken. Die genauen Vorteile hängen jedoch vom jeweiligen Versicherer ab und sollten vor Vertragsabschluss erfragt werden.
Was passiert, wenn beim begleiteten Fahren die gesetzlichen Regeln nicht eingehalten werden?
Wer ohne eingetragene Begleitperson fährt oder andere Vorgaben des begleiteten Fahrens missachtet, riskiert empfindliche Konsequenzen. In der Regel wird die Fahrerlaubnis bis zum 18. Geburtstag entzogen, es fällt ein Bußgeld an und es kann ein Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg eingetragen werden. Zudem ist meist ein Aufbauseminar erforderlich und die zweijährige Probezeit verlängert sich typischerweise um weitere zwei Jahre. Ein solcher Verstoß kann sich auch negativ auf den Versicherungsschutz und zukünftige Beiträge auswirken.
Können Schadenfreiheitsrabatte von Motorrad oder Roller auf ein Auto übertragen werden?
Ja, in vielen Fällen lassen sich schadenfrei erfahrene Jahre von einem anderen Fahrzeugtyp, etwa Motorrad oder Motorroller über 50 ccm, auf einen Pkw übertragen. Voraussetzung ist, dass der bisherige Vertrag aufgelöst oder der Rabatt bewusst umgeschichtet wird. Die Versicherung stuft den Pkw dann entsprechend der bisherigen Schadenfreiheitsklasse des Zweirads ein, was insbesondere für junge Fahrer eine deutliche Ersparnis bringen kann. Die genauen Regeln zur Übertragbarkeit unterscheiden sich jedoch je nach Versicherer und sollten vorab geklärt werden.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:
