Das erwartet Sie hier
Wie Ihnen die Kfz-Versicherung bei typischen Schadensfällen hilft, wie Sie sich im Schadensfall verhalten müssen und welche Vorteile eine Kaskoversicherung hat.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Wie verhalte ich mich im Schadensfall?
Sich selbst sichern und Polizei informieren
Sind Sie und andere Beteiligte nicht weiter verletzt, rufen Sie die Polizei. Diese nimmt den Unfall oder Schaden auf. Hatten Sie einen Wildunfall, informiert die Polizei zusätzlich den zuständigen Jäger/Jagdausübungsberechtigten. Diese begutachtet den Tierkadaver, was für eine Rekonstruktion des Unfalls wichtig sein kann.
Versicherer kontaktieren und Schaden melden
Melden Sie den Schaden anschließend Ihrem Versicherer. Beachten Sie hierbei mögliche Fristen zur Schadensmeldung. Dieser wird daraufhin, wenn benötigt, den offiziellen Unfallbericht der Polizei abwarten. Danach wird mit der Prüfung und Regulierung des Schadens begonnen.
Schäden dokumentieren und Unterlagen sammeln
Dokumentieren Sie die Schäden gründlich durch Fotos und Videos. Auch bei Wildunfällen. Reichen Sie die Aufnahmen zusammen mit dem ausgefüllten Schadensformular bei Ihrem Versicherer ein.
Experten-Tipp:
„Ich empfehle immer, unmittelbar nach einem Unfall die Polizei zu rufen. Da spielt der Schaden keine Rolle. Die Polizei stellt sicher, wer der Verursacher ist, was passiert ist und welche Schäden entstanden sind. Anhand des Unfallberichts der Polizei kann der Versicherer den Schaden regulieren.“
Beispielfall 1: Verkehrsunfall
Herr König möchte mit seinem Auto die Spur wechseln. Dabei vergisst er zu blinken und verursacht dadurch einen Verkehrsunfall. Der Schaden am anderen Wagen beläuft sich auf etwa 2.500 Euro.
Verkehrsunfall ohne Kfz-Haftpflichtversicherung
Da die Kfz-Haftpflichtversicherung in Deutschland zu den Pflichtversicherungen gehört, wird in diesem Beispiel nur auf eine Situation mit Versicherung eingegangen. Wer ein Fahrzeug ohne gültige Kfz-Haftpflichtversicherung fährt, begeht eine Straftat (Quelle: § 6 PflVG) und muss mit dem Entzug des Führerscheins, empfindlichen Geldstrafen oder einem Freiheitsentzug von bis zu einem Jahr rechnen (Quelle: § 30 PflVG).
Verkehrsunfall mit Kfz-Haftpflichtversicherung
Mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung muss Herr König für den Schaden, der am anderen Auto entstanden ist, nicht selbst aufkommen. Die Kosten übernimmt die Versicherung. Bei geringeren Schäden kann sich die Schadensmeldung unter Umständen nicht lohnen, da gemeldete Schäden in der Regel zu einer Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse und dadurch zu steigenden Beiträgen führen.
Experten-Tipp:
„Vermeiden Sie einen Streit am Unfallort darüber, wen genau die Schuld trifft. Dafür sind die Polizei und letztendlich die Gerichte zuständig. Mit lauten Auseinandersetzungen noch am Unfallort ist niemandem geholfen.“
Beispielfall 2: Steinschlag
Marie fährt mit ihrem Fahrzeug auf der Autobahn. Aus dem Reifen eines vorausfahrenden Autos löst sich ein Stein und trifft ihre Windschutzscheibe. Er hinterlässt einen Steinschlagschaden, der sich innerhalb ihres Sichtfeldes befindet. Daher darf der Schaden nicht repariert, sondern die komplette Windschutzscheibe muss ausgetauscht werden. Die neue Windschutzscheibe inklusive des Austauschs kostet insgesamt 800 Euro.
Steinschlag ohne Teilkaskoversicherung
Ohne eine Teilkaskoversicherung muss Marie den Schaden von insgesamt 800 Euro alleine tragen. Ihr Auto ist nur mit einer Kfz-Haftpflichtversicherung nicht gegen Glasschäden versichert.
Steinschlag mit Teilkaskoversicherung
Marie hat zusätzlich eine Teilkaskoversicherung für ihr Auto abgeschlossen. Daher muss sie nur die vereinbarte Selbstbeteiligung von 150 Euro zahlen. Die restlichen Kosten in Höhe von 650 Euro übernimmt die Versicherung. Da es in der Teilkaskoversicherung keinen Schadenfreiheitsrabatt gibt, wird Marie nach der Regulierung des Schadens nicht zurückgestuft und muss keine höheren Beiträge zahlen.
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Beispielfall 3: Unfall mit Fahrerflucht
Nach der Arbeit fährt Frau Schröder mit ihrem Neuwagen nach Hause. Auf dem Weg wird sie in einen Autounfall verwickelt, an dem ein unbekannter Fahrer Schuld ist. Dieser begeht nach dem Unfall Fahrerflucht. Der Schaden an Frau Schröders Auto beläuft sich auf eine Summe von 4.000 Euro.
Unfall mit Fahrerflucht ohne Vollkaskoversicherung
Frau Schröder hat für ihr Auto keine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Da ihre Kfz-Haftpflichtversicherung und ihre Teilkaskoversicherung Schäden bei Fahrerflucht nicht erstatten, muss sie für den Schaden in voller Höhe selbst aufkommen.
Unfall mit Fahrerflucht mit Vollkaskoversicherung
Frau Schröder hat für ihren Neuwagen eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen. Diese übernimmt auch die Kosten für Schäden bei Fahrerflucht. Da der Unfallverursacher nicht ermittelt werden kann, wird der Schaden von 4.000 Euro, abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung, von der Vollkaskoversicherung übernommen.
Die häufigsten Fragen zu Schadensfällen in der Kfz-Haftpflichtversicherung
Was muss ich nach einem Kfz-Schaden tun?
Sichern Sie zuerst die Unfallstelle, leisten Sie Hilfe und rufen Sie die Polizei. Dokumentieren Sie dann die Schäden mit Fotos und Zeugen und melden Sie den Fall anschließend Ihrer Kfz-Versicherung.
Welche Frist gilt für die Schadensmeldung?
Melden Sie den Schaden „unverzüglich“. Viele Kfz-Versicherer verlangen eine Schadensanzeige binnen einer Woche. Melden Sie den Schaden erst später, riskieren Sie Kürzungen wegen Obliegenheitsverletzungen.
Wer zahlt bei einem selbstverschuldeten Unfall am eigenen Auto?
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen, übernimmt diese die Kosten für den Schaden am Eigenen Auto – abzüglich der vereinbarten Selbstbeteiligung. Ohne Vollkaskoversicherung zahlen Sie den Eigenschaden selbst. Die Kfz-Haftpflichtversicherung reguliert nur Schäden an fremden Eigentum.
Zahlt die Versicherung bei Fahrerflucht?
Für einen Schaden am eigenen Fahrzeug mit Fahrerflucht ist die Vollkaskoversicherung zuständig. Wird der Täter ermittelt, zahlt dessen Kfz-Haftpflichtversicherung.
Ist ein Steinschlag ein Teil der Kaskoversicherung?
Ja, die Teilkaskoversicherung übernimmt bei Glasbruch die Reparatur oder den Austausch. Da es in der Teilkaskoversicherung keine Schadenfreiheitsklassen gibt, erfolgt dies ohne Rückstufung.
Was bringt ein Rabattschutz?
Der Rabattschutz kann genutzt werden, um eine Rückstufung der Schadenfreiheitsklasse nach einem Schaden pro Jahr zu verhindern. Dieser Schutz kann jedoch nicht zu einem neuen Versicherer übertragen werden. Hier gilt dann die Schadenfreiheitsklasse, die Sie ohne Rabattschutz erhalten hätten.
Zahlt die Kfz-Versicherung auch bei grober Fahrlässigkeit oder Alkohol?
Die Kfz-Haftpflichtversicherung entschädigt Geschädigte, kann den Verursacher aber in Regress nehmen. Die Kaskoversicherung darf bei grober Fahrlässigkeit Leistungen kürzen oder ablehnen. Es gibt jedoch auch Tarife, die auf eine Kürzung bei grober Fahrlässigkeit verzichten.
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