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Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich richtig versichern, welche Besonderheiten das Arbeits- und Sozialversicherungsrecht beider Länder mit sich bringt und worauf Sie bei privaten Versicherungen achten sollten.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich: Das gilt es bei Versicherungen zu beachten
Überblick
Ob Sie eine bestimmte Versicherung benötigen, ob Sie sie in Deutschland oder in Österreich abschließen müssen, und wer die Beiträge trägt, hängt vor allem davon ab, wo Sie wohnen und wo Sie arbeiten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Versicherungen im Vergleich sowie Hinweise, welche Regeln für Grenzgänger gelten.
Krankenversicherung
Bei der Krankenversicherung handelt es sich sowohl in Deutschland als auch in Österreich um eine Pflichtversicherung.
So versichern Sie sich richtig
Tipp: Krankenversicherung für Expats
Wenn Sie in Österreich arbeiten, aber Ihren Wohnsitz in Deutschland haben, besteht für Sie die Möglichkeit, eine spezielle Auslandskrankenversicherung für Expatriats oder Entsandte abzuschließen – oft zu besonders günstigen Konditionen. Damit sichern Sie sich zusätzlichen Schutz über das gesetzliche Maß hinaus. Nutzen Sie dafür einfach unseren kostenfreien Tarifrechner.
Rentenversicherung und Altersvorsorge
Wer als Grenzgänger arbeitet, zahlt seine Sozialversicherungsbeiträge – einschließlich der Rentenbeiträge – stets im Land seiner Beschäftigung. Das bedeutet: Auch wenn der Wohnsitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat liegt, erfolgt die Einzahlung in das Rentensystem des Staates, in dem die berufliche Tätigkeit ausgeübt wird.
Für die spätere Rentenberechnung greift das EU-Koordinierungsrecht. Dadurch werden Versicherungszeiten aus verschiedenen Ländern zusammengezählt, sodass ein nahtloser Rentenanspruch entsteht – ohne Nachteile durch den Wechsel zwischen nationalen Systemen.
So funktioniert das Rentensystem in Deutschland*
Arbeitslosenversicherung
Grundsätzlich zahlen Grenzgänger die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung im Land ihrer Beschäftigung. Welches nationale System gilt, richtet sich also nicht nach dem Wohnort, sondern ausschließlich nach dem Tätigkeitsstaat.
Der Anspruch auf Arbeitslosenleistungen richtet sich – entsprechend den EU-Koordinierungsregeln – nach dem Wohnland. Das bedeutet: Auch wenn die Beiträge in Österreich beziehungsweise in Deutschland gezahlt werden, werden Leistungen bei Arbeitslosigkeit im Wohnstaat des Grenzgängers beantragt und erbracht.
Pflegeversicherung
Die Pflegeabsicherung ist in Deutschland und Österreich sehr unterschiedlich ausgestaltet. In Deutschland existiert eine eigenständige, beitragsfinanzierte Pflegeversicherung* mit einem Beitragssatz von maximal 4,2 Prozent des Bruttoeinkommens – gestaffelt nach Kinderanzahl. In Österreich hingegen gibt es keine gesonderte Pflegeversicherung. Stattdessen erhalten pflegebedürftige Personen ein Pflegegeld, das in sieben Stufen eingeteilt ist und aus allgemeinen Steuermitteln finanziert wird.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Berufsunfähigkeitsversicherung
In der Regel ist der gesetzliche Schutz bei längerer Arbeitsunfähigkeit – sei es durch Krankheit oder Unfall – weder in Deutschland noch in Österreich ausreichend. Zwar existieren in beiden Ländern gesetzliche Leistungen, doch diese greifen oft nur unter strengen Voraussetzungen und decken den Lebensunterhalt meist nur teilweise.
So sichern Sie sich richtig ab
Haftpflichtversicherung
Die private Haftpflichtversicherung zählt zwar nicht zu den gesetzlich vorgeschriebenen Versicherungen, ist aber sowohl in Deutschland als auch in Österreich ein wichtiger Bestandteil der persönlichen Absicherung. Angesichts der vergleichsweise niedrigen Beiträge ist ein Abschluss daher in jedem Fall empfehlenswert.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Hausratversicherung
Die Hausratversicherung schützt persönliche Besitztümer wie Möbel, Haushaltsgeräte und Einrichtungsgegenstände gegen Risiken wie Feuer, Leitungswasserschäden, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Der Abschluss erfolgt üblicherweise im Land des Hauptwohnsitzes – also dort, wo sich Ihr Lebensmittelpunkt befindet. Die Leistungen und der Versicherungsumfang sind in Deutschland und Österreich weitgehend vergleichbar. Auf Wunsch lassen sich zusätzliche Risiken wie Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl mitversichern.
Das sollten Sie als Grenzgänger wissen
Unfallversicherung
Die gesetzliche Unfallversicherung sichert Arbeitnehmer in Deutschland und Österreich bei berufsbedingten Unfällen und Krankheiten ab. Sie ist verpflichtend und wird jeweils vom Arbeitgeber finanziert. Für Unfälle in der Freizeit hingegen besteht in keinem der zwei Länder ein gesetzlicher Schutz – hierfür ist eine private Unfallversicherung* empfehlenswert.
Auch wichtig für Grenzgänger
- Entsendungen und Homeoffice: Regelungen zu maximal 50 Prozent Heimarbeit, sonst Wohnlandprinzip (Art. 16 VO 883/2004).
- Leistungsnachweise: Formulare S1/E106 für Kranken- und Pflegeleistungen, U1 zur Arbeitslosenversicherung, U2 für Arbeitslosengeld-Export.
- Steuern: Doppelbesteuerungsabkommen D/AT regelt die Zuordnung der Besteuerung – generell Quellensteuer am Arbeitsort, Vollversteuerung im Wohnland mit Anrechnung.
- Pendlerpauschalen: Österreichische Grenzgänger können Pendlerpauschale und Pendlereuro nutzen, deutsche das Werbungskosten-Kilometergeld.
Was kosten Versicherungen für Grenzgänger nach Österreich?
Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort sind. Die Beitragssätze zu Sozialversicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.
Rechenbeispiel:
Komplettschutz für einen Arbeitnehmer
| Wohnort | Deutschland |
| Arbeitsort | Österreich |
| Alter | 35 |
| Familienstand | Ledig |
| Bruttojahreseinkommen | 48.000 € |
| Vorerkrankungen | keine |
| Wohnungsgröße | 55 m2 |
Gesetzlicher Versicherungsschutz
Die Beiträge zu den Pflichtversicherungen werden bei unserer Beispielperson vom Bruttolohn abgezogen. Die Kosten trägt sie nicht allein: In Österreich übernimmt der Arbeitgeber in der Regel die Hälfte, bei der Unfallversicherung sogar den gesamten Beitrag.
| Versicherung | In welchem Land? | ggf. Beitragssatz | Monatlicher Beitrag |
|---|---|---|---|
| Gesetzliche Krankenversicherung | Österreich | 7,65 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 154,80 € |
| Pensionsversicherung | Österreich | 22,8 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 410,00 € |
| Arbeitslosenversicherung | Österreich** | 5,9 % (Hälfte zahlt der Arbeitgeber) | 118,00 € |
| Unfallversicherung | Österreich | 1,1 % (Arbeitgeber übernimmt komplett) | 0 € |
| Gesamt | 682,80 € |
(Stand: 2026)
Privater Versicherungsschutz
Private Versicherungen zahlt unsere Beispielperson selbst von ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Da ihr Wohnsitz in Deutschland ist, kann sie Versicherungen abschließen, die auf dem deutschen Markt angeboten werden. Sie entscheidet sich für folgende private Absicherungen:
| Versicherung | Monatlicher Beitrag* |
|---|---|
| Private Rentenversicherung* | 200 € (frei wählbar) |
| Private Berufsunfähigkeitsversicherung* | 69,98 € |
| Private Haftpflichtversicherung* | 2,45 € |
| Private Hausratversicherung* | 2,48 € |
| Gesamt | 274,91 € |
Grundlegende Unterschiede zwischen österreichischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem
Arbeitserlaubnis
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Liechtenstein, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist daher nicht nötig. | EU/EWR-Bürger können ohne Arbeitserlaubnis in Österreich beschäftigt werden. Spätestens nach drei Monaten müssen sie jedoch die Beschäftigung und ihren Aufenthalt bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. dem Magistrat melden und eine Anmeldebescheinigung („Registrierungsbescheinigung“) beantragen. |
Arbeitsbedingungen
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt. | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden festgelegt, je nach Kollektivvertrag sind es häufig 38,5 Stunden. |
| 24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe | Wochenendruhe von 36 Stunden |
| Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden. | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis ohne Frist und jederzeit gekündigt werden. |
| Gesetzlicher Mindesturlaub von 24 Werktagen bei einer 6-Tage-Woche (= 20 Arbeitstage bei der heute üblichen 5-Tage-Woche) gemäß § 3 BUrlG. | Ein Urlaubsanspruch von 30 Werktagen (= 25 Arbeitstagen) pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei zwei Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Gesetzlicher Mindestlohn von 13,90 € | Es gibt keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. In nahezu allen Branchen schreiben jedoch Kollektivverträge ein Mindestentgelt vor; seit 2024 liegt dieses in der Regel bei mindestens 2.000 € brutto pro Monat (Vollzeit). |
Überstundenzuschläge
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge. Höhe und Ausgleich richten sich nach Tarif- oder Arbeitsvertrag. | Überstunden, die über die tägliche Normalarbeitszeit hinausgehen, sind mit einem 50 % Lohnzuschlag oder Freizeit gleicher Dauer abzugelten. Werden die Grenzen der zulässigen Wochenarbeitszeit (meist 40 Std.) überschritten, spricht man von Überzeit; hier gilt ebenfalls der 50 %-Zuschlag, sofern kein Zeitausgleich vereinbart ist. |
Home-Office
Sozialversicherungsrecht
Arbeiten Grenzgänger sowohl in den Geschäftsräumen des Arbeitgebers als auch von ihrem Wohnsitz im Nachbarland (zum Beispiel Wohnort Deutschland, Arbeitsort Österreich) im Home-Office, gilt grundsätzlich das Sozialversicherungsrecht des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Sitz hat. Voraussetzung ist, dass die Telearbeit weniger als 50 Prozent der gesamten Arbeitszeit ausmacht und die übrigen Bedingungen der seit 1. Juli 2023 gültigen EU-Rahmenvereinbarung zu grenzüberschreitender Telearbeit erfüllt sind.
Antragstellung bei der DVKA / ÖGK
Damit diese Ausnahme greift, müssen Arbeitgeber beziehungsweise Arbeitnehmer eine Telework-Ausnahmevereinbarung beantragen:
- Bei deutschem Arbeitgeber: elektronischer Antrag über die DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung – Ausland).
- Bei österreichischem Arbeitgeber: Antrag über den Dachverband der Österreichischen Sozialversicherungsträger (Portal ELDA).
Die Bescheinigung erfolgt in Form einer A1-Bescheinigung und kann rückwirkend für bis zu drei Monate beantragt werden. Ohne gültige Ausnahme gilt das Sozialversicherungsrecht des Wohnlandes, sobald die Home-Office-Tätigkeit 50 Prozent oder mehr der Gesamtarbeitszeit erreicht.
Kündigung
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. | Eine Kündigung ist grundsätzlich formfrei; in der Praxis wird sie meistens schriftlich ausgesprochen. Manche Kollektiv- oder Einzelverträge schreiben Schriftform ausdrücklich vor. |
| Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeitgeber | Kündigungsfristen unterscheiden sich ebenfalls: Für Arbeitgeber 6 Wochen bis 5 Monate – abhängig von der Beschäftigungsdauer; für Arbeitnehmer meist 1 Monat (verlängerbar durch Vertrag/Kollektivvertrag). |
| Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung | Kein klassischer Abfindungsanspruch. Bei Dienstverhältnissen, die vor 2003 begonnen haben, besteht jedoch die gesetzliche „Abfertigung alt“ (1–12 Monatsentgelte). Für neuere Verträge gilt das Abfertigung-neu-System: Der Arbeitgeber zahlt laufend 1,53 % des Bruttolohns in eine Mitarbeitervorsorgekasse ein; eine einmalige Zahlung bei Kündigung ist nicht vorgesehen. |
Versicherungssystem
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Alle fünf Sozialversicherungszweige (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung) werden direkt vom Bruttolohn abgezogen. Beiträge tragen entweder Arbeitgeber und Arbeitnehmer (paritätisch) oder – bei der Unfallversicherung – allein der Arbeitgeber. Der Arbeitgeber meldet den Beschäftigten bei den zuständigen Trägern an; nur bei der gesetzlichen Krankenversicherung besteht eine Wahl zwischen mehreren Kassen. | Die Beiträge zur Krankenversicherung (ÖGK bzw. berufsspezifische Träger), Pensions‐ und Arbeitslosenversicherung werden hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Bei der Unfallversicherung (AUVA) zahlt ausschließlich der Arbeitgeber. Eine eigenständige Pflegeversicherung existiert nicht; Pflegegeld wird steuerfinanziert ausgezahlt. |
| Krankenversicherung ist für alle Einwohner verpflichtend; die übrigen Sozialversicherungen gelten für Arbeitnehmer bzw. Auszubildende. | Krankenversicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung sind für Arbeitnehmer verpflichtend. |
| Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. | Private Versicherungen haben vor allem Bedeutung in der ergänzenden Altersvorsorge (z. B. prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge) und bei Zusatzleistungen zur Krankenversicherung. |
Vorsorgesystem
| Deutschland | Österreich |
|---|---|
| Die Altersvorsorge besteht aus drei Säulen (3-Säulen-Modell): 1. Gesetzliche Rentenversicherung basierend auf dem Umlageverfahren 2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen 3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente*, Rürup-Rente*, Lebensversicherungen* | Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge: 1. Staatliche Pensionsversicherung nach ASVG (Umlageverfahren) 3. Betriebliche Vorsorge – Mitarbeitervorsorgekassen („Abfertigung neu“), Pensionskassen, betriebliche Kollektivversicherungen (Kapitaldeckungsverfahren) 3. Private Vorsorge – etwa prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge („ZV-Fonds“) oder klassische Lebensversicherungen |
| Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge | Pensionsversicherung: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern Mitarbeitervorsorgekasse: Arbeitgeberbeiträge Private Vorsorge: Individuelle Beiträge |
| Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren Betriebs-/Privatrenten abhängig von Tarifwahl und Kapital | Staatliche Pension basiert auf Beitragsjahren und Bemessungsgrundlage Pensionskasse und Zukunftsvorsorge hängen vom angesparten Kapital ab |
Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich
Welche Sozialversicherungen gelten für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich?
Als Grenzgänger zahlen Sie Ihre Sozialversicherungsbeiträge grundsätzlich im Land Ihrer Beschäftigung, unabhängig davon, wo Ihr Wohnsitz liegt. Dies betrifft insbesondere Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung, die jeweils nach den Regeln des Beschäftigungsstaates erhoben werden. Für die spätere Rentenberechnung werden die Versicherungszeiten aus beiden Ländern nach EU-Koordinierungsrecht zusammengerechnet, sodass keine Lücken entstehen.
Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert und kann ich Leistungen in beiden Ländern nutzen?
Als Grenzgänger sind Sie in der Regel im Land Ihres Arbeitsplatzes krankenversichert – in Österreich bei der Österreichischen Gesundheitskasse, in Deutschland in der gesetzlichen oder gegebenenfalls privaten Krankenversicherung. Über das S1-Formular können Sie ärztliche Leistungen auch im Wohnland in Anspruch nehmen, ohne eine zweite Krankenversicherung abschließen zu müssen.
Darf ich gleichzeitig in Deutschland und Österreich krankenversichert sein?
Eine Doppelversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung beider Länder ist grundsätzlich nicht vorgesehen und wird in der Regel nicht zugelassen. Als Grenzgänger wählen beziehungsweise erhalten Sie den Versicherungsschutz im Beschäftigungsland, können medizinische Leistungen aber über entsprechende Anspruchsbescheinigungen in beiden Ländern nutzen.
Muss ich als Grenzgänger Rentenbeiträge in beiden Ländern zahlen und wie wirkt sich das auf die Rente aus?
Rentenbeiträge zahlen Sie nur im Land, in dem Sie arbeiten – entweder in die deutsche gesetzliche Rentenversicherung oder in die österreichische Pensionsversicherung. Die in beiden Staaten erworbenen Versicherungszeiten werden nach EU-Recht addiert, sodass Sie später aus jedem Land eine anteilige Rente entsprechend der dort zurückgelegten Zeiten erhalten können.
Wie ist ein Grenzgänger bei Arbeitslosigkeit abgesichert und welches Land zahlt das Arbeitslosengeld?
Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung werden im Beschäftigungsland gezahlt, der Leistungsanspruch entsteht jedoch im Wohnland. Wohnen Sie beispielsweise in Deutschland und waren in Österreich beschäftigt, melden Sie sich in Deutschland arbeitslos und erhalten dort Arbeitslosengeld, sobald die österreichischen Versicherungszeiten über das Formular U1 bestätigt sind.
Gibt es in Österreich eine Pflegeversicherung wie in Deutschland und was bedeutet das für Grenzgänger?
In Deutschland besteht eine eigenständige, beitragsfinanzierte Pflegeversicherung mit einkommensabhängigem Beitragssatz, die eng an die Krankenversicherung gekoppelt ist. Österreich kennt keine gesonderte Pflegeversicherung; hier erhalten Pflegebedürftige ein steuerfinanziertes Pflegegeld in sieben Stufen, was für Grenzgänger insbesondere bei Wahl einer deutschen Krankenkasse für den Pflegeversicherungsschutz relevant sein kann.
Welche privaten Versicherungen sind für Grenzgänger zwischen Deutschland und Österreich besonders sinnvoll?
Wichtige private Absicherungen für Grenzgänger sind vor allem Berufsunfähigkeitsversicherung, private Haftpflichtversicherung, Hausratversicherung und gegebenenfalls private Altersvorsorge.
Wie unterscheiden sich die Kosten der Pflichtversicherungen für einen Grenzgänger mit Arbeit in Österreich?
Die Beitragssätze der Pflichtversicherungen in Österreich richten sich nach dem Bruttoeinkommen und werden in der Regel hälftig von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen. Im Beispiel eines 35-jährigen Ledigen mit 48.000 Euro Jahresbrutto fallen für Kranken-, Pensions-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung zusammen rund 682,80 Euro monatlich an, wobei die Unfallversicherung vollständig vom Arbeitgeber übernommen wird.
Was kostet zusätzlicher privater Versicherungsschutz für einen typischen Grenzgänger?
Die Kosten privater Versicherungen hängen stark vom individuellen Bedarf ab, im Beispiel des Grenzgängers mit Wohnsitz in Deutschland summieren sich ausgewählte Policen jedoch auf rund 275 Euro im Monat. Enthalten sind dort etwa eine private Rentenversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung, Haftpflichtversicherung und Hausratversicherung, die der Versicherte vollständig selbst aus seinem Einkommen finanziert.
Welche Steuerregeln gelten für Grenzgänger mit Wohnsitz in Deutschland und Arbeit in Österreich?
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Österreich sieht vor, dass Sie Ihre Einkünfte grundsätzlich in Ihrem Wohnsitzstaat Deutschland versteuern. Österreich erhebt auf den dort erzielten Lohn eine Quellensteuer, die anschließend auf die deutsche Einkommensteuer angerechnet wird, sodass es nicht zu einer wirtschaftlichen Doppelbesteuerung kommt.
Wie lange darf ich als Grenzgänger im Homeoffice arbeiten, ohne dass sich das Sozialversicherungsrecht ändert?
Üben Sie Ihre Tätigkeit teilweise im Homeoffice im Wohnstaat und teilweise im Betrieb im anderen Staat aus, bleibt in der Regel das Recht des Arbeitgeberlandes maßgeblich, solange der Homeoffice-Anteil im Wohnland unter 50 Prozent der Gesamtarbeitszeit liegt. Voraussetzung ist eine Telework-Ausnahmevereinbarung mit A1-Bescheinigung, die bei der zuständigen Stelle (DVKA oder österreichischer Dachverband) beantragt wird; ohne diese Vereinbarung gilt ab einem Homeoffice-Anteil von 50 Prozent das Sozialversicherungsrecht des Wohnstaats.
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