Gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige Tarifvergleich, aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2025)

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Das erwartet Sie hier

Wann sich für Selbständige die gesetzliche Kranken­versicherung lohnt und welchen Beitrag sie zahlen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Die beste GKV für Selbständige
  2. Beitragskosten für Selbständige
  3. Vorteile und Nachteile
  4. Krankengeld für Selbständige
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Was tun bei Zahlungsproblemen?
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
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Von Lena Mierbach
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Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige können sich entweder für die private oder die freiwillige gesetzliche Versicherung entscheiden.
  • In der gesetzlichen Kranken­versicherung müssen sich Selbständige freiwillig versichern.
  • Je nach Höhe des Einkommens zahlen Selbständige zwischen 182,26 € und 804,83 € im Monat.
  • Als Selbständiger erhalten Sie keinen Arbeitgeberzuschuss – Sie zahlen daher den gesamten Beitrag selbst.
  • Für Geringverdiener kann die gesetzliche Kranken­versicherung günstiger sein – für Gutverdiener lohnt sich eher die private Kranken­versicherung.

Wie finden Selbständige die beste gesetzliche Kranken­versicherung?

Kosten sparen durch niedrigeren Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz ist bei allen gesetzlichen Kranken­versicherungen gleich: 14,6 Prozent (mit Krankengeldanspruch) oder 14,0 Prozent (ohne Krankengeldanspruch). Ein Einsparpotential haben Sie beim Zusatzbeitrag: Dieser wird individuell von der Krankenkasse bestimmt und unterscheidet sich zwischen den gesetzlichen Kranken­versicherern teilweise erheblich. Schauen Sie daher auf die Höhe des individuellen Zusatzbeitrages.


Legen Sie Wert auf Zusatzleistungen?

Die einen legen mehr Wert darauf, die anderen weniger: Sind Ihnen besondere Leistungen, wie ein Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung oder die Kostenübernahme von alternativen Heilmethoden wichtig, dann achten Sie beim Krankenkassenvergleich nicht nur auf den Preis. Dies gilt auch, wenn Ihnen digitale Services wichtig sind.

Selbständige haben ein Wahlrecht

Selbständige müssen, wie alle anderen Berufsgruppen auch, krankenversichert sein. Der Eintritt in die Selbständigkeit bedeutet für Unternehmer auch gleichzeitig den Wegfall der Versicherungspflicht. Sie können sich also entscheiden, ob sie sich privat versichern lassen oder freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung bleiben. Welche Versicherungsart im Endeffekt die passende ist, hängt von persönlichen und beruflichen Faktoren ab.

Ausnahme: Nebenberuflich Selbständige und Künstler

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Selbständige, die hauptsächlich als Angestellte arbeiten und damit auch mehr verdienen als mit ihrem nebenberuflichen Gewerbe, haben in der Regel kein Wahlrecht. Sie bleiben weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Die Einkommensgrenze für die nebenberuflich selbständige Tätigkeit liegt aktuell bei 73.800 Euro im Jahr. Das Gleiche gilt für Selbständige aus dem künstlerischen oder publizistischen Bereich. Diese sind über die Künstlersozialkasse pflichtversichert.

Jedoch kommt es in den meisten Fällen nicht nur auf das Einkommen an, sondern auch auf den Zeitaufwand. Dies wird oftmals mittels eines Feststellungsverfahrens geprüft.

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Welchen Beitrag zahlen Selbständige und Freiberufler in der gesetzlichen Kranken­versicherung?

Die Höhe der Kosten für die gesetzliche Kranken­versicherung ist einkommensabhängig und setzt sich aus dem allgemeinen Beitragssatz und dem kassenindividuellen Zusatzbeitrag sowie dem Beitrag zur Pflegepflicht­versicherung zusammen.

Aktuelle Werte 2025

Kosten der GKV für Selbständige

Allgemeiner Beitragssatz mit Krankengeldanspruch (ab dem 43. Krankheits­tag)14,6 %
Allgemeiner Beitragssatz ohne Krankengeldanspruch14,0 %
Zusatzbeitrag je nach Krankenkassedurchschnittlich 2,5
Pflege­versicherung für unter 23-Jährige oder mit Kindern3,6 %*
Pflege­versicherung für Kinderlose ab 23 Jahren4,2 %
*Die Höhe des Beitrags hängt davon ab, ob man mehrere Kinder hat und wie viele von diesen unter 25 sind.

Beitragsgrenzen für Selbständige in der GKV

Die Beiträge sind für Selbständige nach unten und nach oben hin gedeckelt. Hier zunächst ein Überblick, Details lesen Sie in den nächsten Abschnitten.

Höchstbetrag gemäß Beitragsbemessungsgrenze804,83 €*
Mindestbetrag gemäß fiktivem Mindesteinkommen182,26 €*
*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.

Rechenbeispiel

Ein 30-jähriger Selbständiger mit einem Kind, der auf den Krankengeldanspruch verzichtet, zahlt somit insgesamt 555 Euro im Monat für die gesetzliche Kranken- und Pflege­versicherung:

Monatliches Bruttoeinkommen3.000 €
14 % allgemeiner Beitragssatz420 €
2,5 % Zusatzbeitrag75 €
3,6 % Pflege­versicherungsbeitrag108 €
Monatsbeitrag603 €

Selbständige und Freiberufler tragen die Kosten allein

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Bei Angestellten teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Beiträge zur Hälfte. Da der Selbständige sozusagen sein eigener Arbeitgeber ist, muss er diese Kosten komplett allein tragen. Das bedeutet, je höher das Einkommen ist, umso höher ist auch der Beitrag zur freiwilligen gesetzlichen Krankenkasse.

Was zählt zum beitragspflichtigen Einkommen?

Da sich Selbständige freiwillig gesetzlich krankenversichern müssen, werden jegliche Einkünfte als Berechnungsgrundlage herangezogen. Dazu gehören:

  • Steuerrechtlicher Gewinn aus der Selbständigkeit
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltszahlungen
  • Kapitalerträge
  • Gesetzliche Rente und Betriebsrenten

Einkommensteuerbescheid bereithalten

Die Beiträge zur GKV werden jährlich anhand des Einkommensteuerbescheids berechnet, da Selbständige oft kein festes Monatsgehalt haben. Wird die Selbständigkeit neu aufgenommen, berechnen die Krankenkassen den Beitrag mit einer Einkommensschätzung. Daraus resultierend findet die finale Beitragsbemessung rückwirkend statt und kann Nach- und Rückzahlungen mit sich bringen.

Das zahlen Sie maximal: der Höchstbeitrag für Selbständige

Hier spielt die Beitragsbemessungsgrenze als Berechnungsgröße eine wichtige Rolle. 2025 liegt diese bei 66.150 Euro im Jahr bzw. 5.512,50 Euro im Monat. Verdienen Sie als Selbständiger über dieser Grenze, so werden trotzdem nur die Einkünfte bis zu dieser Grenze zur Berechnung Ihres Krankenkassenbeitrages herangezogen. Sie zahlen somit in der GKV maximal 804,83 Euro im Monat*.

*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.

Hinweis: Überschreitet Ihr Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze, müssen Sie übrigens keinen Einkommensnachweis einreichen, da Sie ohnehin den Höchstbeitrag zur Krankenkasse zahlen.

Das zahlen Sie mindestens: der Mindestbeitrag für Geringverdiener

Noch bis vor einigen Jahren haben Selbständige mit geringem Einkommen sehr hohe Beiträge zur gesetzlichen Kranken­versicherung gezahlt. Ausnahmen galten lediglich für Existenzgründer, da sie einen Gründerzuschuss von der Arbeitsagentur erhielten.

Für Selbständige gilt ein fiktives Mindesteinkommen, welches 2025 bei 1.248,33 Euro im Monat liegt. Egal, wie viel Sie darunter verdienen, wird diese Summe zur Beitragsberechnung herangezogen. Somit zahlen Sie in der GKV mindestens ca. 182,26 Euro im Monat*. Gerade für solche Selbständigen lohnt sich der Verbleib in der GKV, da die Beiträge in der privaten Kranken­versicherung in der Regel höher sind.

*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.

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Vorteile und Nachteile der gesetzlichen Kranken­versicherung für Selbständige

Welche Vorteile bietet die GKV für Selbständige?

  • Leichter Zugang für Personen mit Vor­erkrankungen: Denn die Beiträge berechnen sich aufgrund des Einkommens, nicht nach Alter oder Gesundheitszustand (wie in der PKV).
  • Beiträge leicht kalkulierbar: Die Beitragssätze sind bekannt und können selbst anhand des Einkommens eingeschätzt werden.
  • Keine großen Beitragssteigerungen: Große Sprünge sind eher unwahrscheinlich. Jedoch erhöht auch die GKV ihre Beiträge jährlich um ca. 3 Prozent.
  • Kostenfreie Mit­versicherung von Familienmitgliedern: Geringverdienender Ehepartner und Kinder bis 25 Jahren können beitragsfrei mitversichert werden.

Welche Nachteile kann es für Selbständige geben?

  • Beiträge sind vom Einkommen abhängig: Das bedeutet: Wer mehr verdient, zahlt auch mehr für die Kranken­versicherung.
  • Leistungsumfang nicht fest: In der gesetzlichen Kranken­versicherung können Leistungen gestrichen bzw. gekürzt werden.
  • Grundlegende Leistungen: Die medizinische Versorgung in der GKV ist eine Grundversorgung. Wer viel Wert auf umfangreiche Gesundheitsleistungen legt, ist in der privaten Kranken­versicherung besser aufgehoben.

Gesetzliches Krankengeld für Selbständige

Lieber mit oder ohne Krankengeldanspruch?

Selbständige haben in der gesetzlichen Kranken­versicherung die Wahl, ob gesetzliches Krankengeld ab dem 43. Krankheits­tag in Anspruch nehmen möchten. Dies ist wichtig, da sich der Beitragssatz unterscheidet (siehe „Beitragskosten“). Viele tendieren dazu, auf den Anspruch zu verzichten, um einen niedrigeren Beitrag zu zahlen. Jedoch handelt es sich hier um eine Ersparnis von 0,6 Prozent, die sich gerade für Selbständige mit geringem Einkommen nicht lohnt: Eine Kranken­versicherung inklusive Krankengeld würde nur 5,89 Euro im Monat mehr kosten.

Wie funktioniert gesetzliches Krankengeld für Selbständige?

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Selbständige in der GKV haben ab dem 43. Tag der Krankschreibung Anspruch auf Krankengeld. Um den Anspruch geltend zu machen, muss die Krankschreibung vom Arzt der Krankenkasse zugeschickt werden. Die Krankenkasse zahlt dem arbeitsunfähigen Selbständigen daraufhin 70 Prozent des regelmäßigen Arbeitseinkommens. Berechnet wird die Summe auf Grundlage des Betrags, der vor der Arbeitsunfähigkeit zur Berechnung der GKV-Beiträge diente.

Auch beim Krankengeld gilt eine Beitragsbemessungsgrenze. Daraus ergibt sich ein Höchstbeitrag des Krankengeldes von 128,63 Euro am Tag, also bis zu 3.987,53 Euro monatlich (Stand: 2025, Quelle: Die Techniker). Verdienen hauptberuflich Selbständige nichts oder machen gar Verlust, erlischt der Anspruch auf Krankengeld.

Kinderkrankengeld in der GKV

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Selbständige, die in der gesetzlichen Kranken­versicherung selbst Anspruch auf Krankengeld haben, haben auch einen Anspruch auf Kinderkrankengeld. Wenn sie ihr krankes Kind pflegen müssen, nicht arbeiten können und dadurch Verdienstausfälle eintreten, bekommen sie regulär ab dem 43. Krankheits­tag des Kindes finanzielle Unterstützung. Das wurde gerichtlich so festgelegt. Viele Krankenkassen zahlen jedoch schon ab dem ersten Krankheits­tag des Kindes.

Alternative: Private Krankentagegeld­versicherung

Für Selbständige lohnt sich eine private Krankentagegeld­versicherung, wenn sie auf das gesetzliche Krankengeld verzichten. Doch auch als Ergänzung ergibt die Absicherung Sinn: Im Gegensatz zum Krankengeld zahlt die private Krankentagegeld­versicherung 100 Prozent des Einkommens (statt 70 Prozent).

Leistungen aufstocken mit Krankentagegeld­versicherung

Gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige: Testsieger (2025)

Alle aktuellen Testsieger für Selbständige (2025)

Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat gesetzliche Kranken­versicherer umfassend getestet. Laut DFSI eignen sich vor allem die Bergische, die HEK, die IKK Südwest und die Securvita für Selbständige und werden mit der Bestnote „exzellent“ bewertet.

Logo Die Bergische Krankenkasse
Logo HEK - Hanseatische Krankenkasse
Logo IKK Südwest
Logo SECURVITA

Das DFSI-Rating

Das Deutsche Finanz-Service Institut (DFSI) hat 2024 die Leistungen der gesetzlichen Kranken­versicherer für ausgewählte Kundengruppen getestet. Darunter auch, welche gesetzliche Kranken­versicherung sich besonders für Selbständige eignet. Im Test werden zehn Kundenprofile erstellt und ihnen Leistungen zugeordnet, die über das gesetzliche Maß hinausgehen und einen Mehrwert für die jeweilige Kundengruppe darstellen.

Für Selbständige ist unter anderem wichtig, dass bei der gesetzlichen Kranken­versicherung die Beiträge einkommensabhängig sind und bei schwankenden Einnahmen angepasst werden. Zudem sollte die Möglichkeit bestehen, einen Wahltarif für Krankengeld abzuschließen, um sich gegen Verdienstausfälle bei längerer Krankheit abzusichern. Im Folgenden sehen Sie die vier gesetzlichen Kranken­versicherer, die für Selbständige mit der Bestnote „exzellent“ ausgezeichnet werden.

Icon Person mit Laptop

Testsieger Selbständige

KrankenkasseGeöffnetNote
Logo Die Bergische KrankenkasseBergischeRegionalExzellent
Logo HEK - Hanseatische KrankenkasseHEKBundesweitExzellent
Logo IKK SüdwestIKK SüdwestRegionalExzellent
Logo SECURVITASecurvitaRegionalExzellent

Ausschnitt der Testsieger für alle Berufe (2025)

KrankenkasseDFSI
Beste Kranken­versicherung
DISQ
Studie
ServiceValue
ServiceAtlas
Gesamtwertung
von 100
Logo Die Bergische KrankenkasseBergische KrankenkasseHervorragend100
Viactiv KrankenkasseSehr gutSehr gutSehr gut95
Logo energie BKKenergie-BKKSehr gut88

Die ganze Tabelle und die aktuellen Testsieger der gesetzlichen Kranken­versicherung sowie die Empfehlungen unserer Experten finden Sie hier:

Alle gesetzlichen Kranken­versicherer im Test (2025)

Zahlungsschwierigkeiten: Was, wenn ich die Beiträge nicht mehr zahlen kann?

Zu hoher Krankenkassenbeitrag, Umsatzeinbruch durch Krisenzeiten, Auftragsflaute: Es kann viele Gründe für Selbständige geben, dass sie die Beiträge zur Kranken­versicherung nicht mehr zahlen können. Gerade Selbständige müssen mit schwankenden monatlichen Einkünften rechnen.

Krankenkasse um Aufschub bitten

In solchen Fällen sollten Sie sich direkt mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen und das weitere Vorgehen absprechen. Oftmals gewähren Kranken­versicherer einen Zahlungsaufschub. Die fehlenden Beiträge können Sie dann später nachzahlen. Was Sie jedoch nicht tun sollten, ist einfach so weniger oder gar nicht mehr zu zahlen.

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Die häufigsten Fragen zur gesetzlichen Kranken­versicherung für Selbständige

Kann ich als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert sein?

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Ja, auch als Selbständiger oder Freiberufler kann man sich gesetzlich krankenversichern. Dazu treten sie der freiwilligen gesetzlichen Kranken­versicherung bei und zahlen den kompletten Beitrag allein, da sie keinen Arbeitgeber haben, der sie bezuschusst.

Was kostet eine gesetzliche Kranken­versicherung für Selbständige?

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Der Krankenkassenbeitrag für Selbständige errechnet sich auf Grundlage aller Einkünfte, also Gewinne aus der Selbständigkeit sowie andere Einnahmen, etwa durch Vermietung oder Kapitalerträge. Ein Selbständiger mit 3.000 Euro brutto im Monat zahlt beispielsweise ca. 513 Euro im Monat, bei einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag. Der Mindestbeitrag liegt hinsichtlich des fiktiven Mindesteinkommens bei 182,26 Euro im Monat*. Der Maximalbeitrag für Gutverdiener auf Grundlage der Beitragsbemessungsgrenze liegt bei 804,83 Euro im Monat*.

*Ohne individuellen Zusatzbeitrag und Beitrag zur sozialen Pflege­versicherung.

Wie berechnet sich die Kranken­versicherung bei Selbständigen?

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Der allgemeine Beitragssatz für die freiwillige gesetzliche Kranken­versicherung liegt derzeit bei 14,6 Prozent. Verzichten Selbständige auf den Anspruch auf Krankengeld, zahlen sie 14,0 Prozent. Dazu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag (ca. 2,5 Prozent) sowie der Beitrag zur Pflege­versicherung (3,6 Prozent, 4,2 Prozent für Kinderlose). Berechnungsgrundlage sind alle Einkünfte des Selbständigen.

Kann man als Selbständiger von der privaten zurück in die gesetzliche Kranken­versicherung wechseln?

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Wer von der GKV in die PKV übertreten möchte und die erforderlichen Bedingungen erfüllt, hat in der Regel einen einfacheren Wechsel als andersherum. Ein Krankenkassenwechsel zurück ist nur schwierig zu realisieren und für manche Personen gänzlich ausgeschlossen. Eine Voraussetzung für den Wechsel in die gesetzliche Kranken­versicherung ist die Aufnahme eines ­versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses. Des Weiteren muss das Einkommen dann unter der Versicherungspflicht­grenze von derzeit 73.800 Euro (Stand: 2025) liegen.

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Lena Mierbach
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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.