Kleingarten­versicherung Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

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Was eine Kleingarten­versicherung ist, was sie leistet und wie Sie die passende Absicherung für Ihre Laube oder Schrebergarten finden.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann Sie eine Kleingarten­­versicherung brauchen
  2. Was zahlt die Lauben­­versicherung?
  3. Kosten (mit Beispiel)
  4. Aktuelle Testergebnisse
  5. Die richtige Schrebergarten­­versicherung finden
  6. Tipps unserer Experten
  7. Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Kleingarten­versicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden im Schrebergarten durch etwa Einbruch, Feuer und Vandalismus. Der Versicherungsschutz lässt sich auf weitere Schadensarten erweitern.
  • Im Schadensfall bezahlt die Versicherung die Reparatur oder Neubeschaffung Ihres beschädigten Eigentums.
  • Sie können nicht nur die Laube, ihre Verglasungen und den Hausrat, sondern auch zum Beispiel Gartenmöbel und Solaranlagen versichern.
  • Gartenlauben können ab 34,59 € pro Jahr gegen zahlreiche Schäden versichert werden.
  • Gruppen­­versicherungen – zum Beispiel für die Mitglieder eines Kleingartenvereins – sind grundsätzlich günstiger als Einzel­­versicherungen.

Wann Sie eine Kleingarten­versicherung brauchen

Eine Kleingarten­versicherung (auch: Lauben­versicherung) schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden in Ihrem Kleingarten. Sie ist meist eine Kombination aus einer Wohngebäude-, Hausrat- und Glasbruch­versicherung für Garten und Laube. Sie versichert also nicht nur Ihre Gartenlaube, sondern auch alles, was sich darin befindet.

Standort ist entscheidend

Ob Sie eine Kleingarten­versicherung für Ihren Garten benötigen, hängt von dessen Standort ab: Ist der Garten Teil des Grundstücks, auf dem auch Ihr Wohnhaus steht, können Sie die Ausstattung über die Hausrat­versicherung und das Gartenhaus über die Wohngebäude­versicherung absichern.

Icon Landkarte

Eine separate Versicherung für Ihren Garten und Ihre Gartenlaube wird nötig, wenn der Garten von Ihrem Wohnhaus entfernt ist, zum Beispiel, wenn es sich um einen Schrebergarten in einer Anlage handelt.


Vor- und Nachteile einer Kleingarten­versicherung

Vorteile

  • Die Versicherung zahlt für den Wiederaufbau oder Ersatz Ihrer Gartenlaube.
  • Der Versicherungsschutz lässt sich auf Solaranlagen, Gewächshäuser und Ähnliches erweitern.
  • Es gibt auch Tarife ohne Selbst­beteiligung.
  • Kostengünstiger Versicherungsschutz für Vereinsmitglieder

Nachteile

  • Wenn der Garten Teil Ihres Grundstücks ist, greifen die Hausrat- und die Wohngebäude­versicherung und es ist keine separate Kleingarten­versicherung nötig.
  • Bestimmte Gegenstände sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Vorteile für Vereinsmitglieder

Wenn der Schrebergarten an einen Verein angebunden ist, haben Laubenbesitzer oft die Möglichkeit, sich über eine preiswerte Gruppen­versicherung absichern zu lassen. Zusammen mit unserem Partner Finanzgewissen bieten wir auch Gruppen­versicherungen an. Kontaktieren Sie uns dazu gerne!


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Diesen Versicherer empfehlen unsere Experten

Unsere Experten empfehlen unseren Testsieger, die Feuersozietät Berlin, als Anbieter von Kleingarten­versicherungen.

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Die Testsieger 2026 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich.

Wann und was genau zahlt eine Kleingarten­versicherung?

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Was ist versichert?

Die Kleingarten­versicherung schützt nicht nur Garten und Laube, sondern in der Regel auch alle Gegenstände, die sich auf dem Gelände befinden, zum Beispiel Möbel, Garten- oder auch Elektrogeräte. Die Leistungen der verschiedenen Lauben­versicherungen unterscheiden sich jedoch in zahlreichen Details.


Das leistet die Versicherung von transparent-beraten.de und Finanzgewissen

  • Versichert die Laube, den Hausrat darin und alle Verglasungen
  • Versicherung gegen Feuer, Einbruchdiebstahl, Vandalismus
  • Bezahlt den Wiederaufbauwert der Laube/des Wochenendhauses
  • Versicherung von Gewächshäusern, Solaranlagen und der Entfernung gestürzter Bäume kann für einen Aufpreis hinzugefügt werden
  • Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten

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Optionale Zusatzleistungen

Am Gebäude

  • Erhöhung der Versicherungssumme (zum Neuwert) bei Brand-, Blitz- und Explosionsschäden
  • Erhöhung der Versicherungssumme bei Einbruchdiebstahlschäden, einschließlich Schäden durch Vandalismus

Weitere Absicherungsleistungen

Zusätzlich kann Folgendes abgesichert werden:

Icon Icon Windhose Sturm

Schäden durch Sturm

Icon Wolke mit Regen

Schäden durch Hagel

Icon Wasserhahn

Schäden durch Leitungswasser

Icon Liegestuhl

Schäden an Gartenmöbeln, die im Freien stehen


Was ist nicht versichert?

  • Bargeld, Kunstgegenstände, Schmucksachen, Antiquitäten, Pelze oder ähnliche Wertgegenstände
  • Unterhaltungselektronik, wie CDs, Funkgeräte, MP3-Player
  • Gartenerzeugnisse und Pflanzen, Vögel und Bienenvölker
  • Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger
  • Meist sind auch Mähroboter, Gartengrills oder Trampoline vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Was kostet eine Kleingarten­versicherung?

Kostenbeispiel

Beispiel 1Beispiel 2Beispiel 3
BauweiseHolzhaus oder MassivhausMassivhausHolzhaus
Gebäudewert5.000 €10.000 €15.000 €
Hausratwert2.000 €4.000 €6.000 €
Laufzeit3 Jahre 3 Jahre3 Jahre
Zahlungsweisejährlichjährlichjährlich
Versicherungs­beitrag (brutto) pro Jahr34,59 €63,40 €107,13 €

Was beeinflusst die Kosten?

  • Bauweise der Laube (Holz- oder Massivhaus)
  • Wert der zu versichernden Sachen
  • Versicherte Schäden
  • Erweiterungen des Versicherungsschutzes, zum Beispiel auf Gewächshäuser oder Garagen
  • Vertragslaufzeit (in der Regel Nachlass bei längeren Verträgen)
  • Zahlungsweise (meist Rabatt bei jährlicher Beitragszahlung)

Ob es im Schadensfall einen Selbstbehalt gibt, unterscheidet sich von Anbieter zu Anbieter. Sie liegt in der Regel zwischen 150 und 300 Euro.

Was kostet Sie eine Lauben-/Kleingarten­versicherung?

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Kleingarten­versicherungen im Test

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transparent-beraten.de testet Kleingarten­versicherungen

Wir haben zwei der größten Anbieter für Kleingarten­versicherungen und ihre Tarife mithilfe eines Modell-Kleingartens geprüft und bewertet. Unser Testsieger ist die Feuersozietät Berlin mit der Gesamtnote 1,7 vor der Generali mit der Note 3,5. Ausschlaggebend waren die großen Unterschiede bei den Leistungen der beiden Versicherer. Beispielsweise bietet die Feuersozietät in vielen Fällen eine deutlich höhere Versicherungssumme als die Generali.

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So wählen Sie die richtige Kleingarten­versicherung aus

Auf diese Leistungen sollten Sie bei Vertragsabschluss achten

Icon Feuerzeug

Absicherung bei Vandalismus

Icon Geheim

Absicherung bei Einbruchdiebstahl

Icon Feuer

Schutz bei Feuerschäden

Icon Fenster mit Vorhang

Absicherung der Gebäudeverglasung

Icon Ziegelsteine

Übernahme von Abbruch- und Aufräumkosten

Icon Sessel

Absicherung des Hausrats

Icon Kreissäge

Ersatz von Gartengeräten

Icon Sackkarre

Bewegungs- und Schutzkosten


So gehen Sie beim Abschluss vor

Auch, wenn es nicht so viele Anbieter von Kleingarten­versicherungen gibt, sollten Sie die Angebote vor Abschluss vergleichen. Darauf können Sie beim Vergleich achten:

  • Mitglieder­versicherung
    Haben Sie die Möglichkeit, als Mitglied eines Kleingartenvereins eine Versicherung abzuschließen? Die Lauben­versicherung über den Verein ist meistens sehr günstig, doch Sie sollten sich vorab informieren, was genau im Leistungsfall versichert ist.
  • Voraussetzungen
    Welche Voraussetzungen gelten bei dem Versicherer? Müssen Sie zum Beispiel Vereinsmitglied sein, um die Versicherung abschließen zu können? Gilt Ihr Garten als Kleingarten?
  • Versicherungsumfang
    Welche Gebäude und Gegenstände sind versichert? Gegen welche Schäden? Dies können Sie in den Versicherungs­bedingungen nachlesen.
  • Versicherungssumme
    Passt die Versicherungssumme zum Wert der Gegenstände, die Sie versichern möchten? Was ist die minimale und maximale Versicherungssumme? Achten Sie auch darauf, dass die Versicherung Ihnen den Neuwert, nicht den Zeitwert ersetzt.
  • Angaben
    Achten Sie auch darauf, korrekte Angaben zu Ihrem Grundstück zu machen. Sonst kann es sein, dass die Versicherung im Schadenfall weniger oder nicht zahlt.

Haben Sie sich für eine Lauben­versicherung entschieden und stellen Sie einen Antrag beim Versicherer, müssen Sie Angaben zu Ihrem Garten machen, etwa zur Bauweise und zum Wert der Laube und des Hausrats und zu den Gefahren, die Sie versichern möchten. Zudem können Sie Zusatzoptionen auswählen, wie die Versicherung eines Gewächshauses, einer Solaranlage oder die Absicherung gegen Vandalismusschäden. Nach Antragstellung überprüft der Versicherer, ob alle Voraussetzungen für eine Kleingarten­versicherung erfüllt sind. Nach Vertragsabschluss zahlen Sie dann den vertraglich vereinbarten Beitrag.

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss begehen sollten
  • Ersatz zum Zeitwert wählen
    Wird Ihnen im Schadensfall der Zeitwert erstattet, erhalten Sie meist weniger Geld als bei einer Erstattung zum Neuwert. Der Grund: Es werden wertmindernde Faktoren wie Abnutzung und Alter berücksichtigt. Wir empfehlen Ihnen daher, eine Erstattung zum Neuwert zu wählen.
  • Keine korrekten Angaben machen
    Machen Sie unbedingt korrekte Angaben zur Ausstattung und zum Wert Ihres Kleingartens, damit es nicht zu einer Unter­versicherung kommt. Das würde bedeuten, dass die Versicherungssumme zu niedrig angesetzt ist und unter dem Wert Ihres Kleingartens liegt. Im Schadenfall übernimmt dann der Versicherer nicht alle Kosten.
  • Sicherheitsvorschriften des Versicherers nicht umsetzen
    Einige Versicherer ver­pflichten Sie beim Abschluss einer Kleingarten­versicherung, Sicherheitsvorschriften zu befolgen. Eine Vorschrift kann beispielsweise sein, in der kalten Jahreszeit Rohrbrüche durch Frost zu verhindern, indem Sie entweder die Laube ausreichend heizen oder alle wasserführenden Anlagen entleeren. Lesen Sie unbedingt in den Versicherungs­bedingungen nach, welche Sicherheitsvorschriften Sie für einen vollständigen Versicherungsschutz einhalten müssen.
  • Versicherungsleistungen nicht anpassen
    Der Wert von Kleingärten kann sich stark unterscheiden: Während die einen nur einen Werkzeugschuppen auf dem Grundstück stehen haben, haben andere eine Laube, teure Gartenmöbel, ein Gewächshaus oder sogar eine Solaranlage. Passen Sie Ihre Versicherung der Ausstattung Ihres Gartens und den Risiken an.

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Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Voraussetzungen für eine Kleingarten­versicherung prüfen

„Ihr Garten kann nur mit einer Kleingarten­versicherung versichert werden, wenn er als Kleingarten gilt. Dafür muss er folgende Bedingungen erfüllen (Quelle: BKleingG § 1–3):

  • Er muss privat und zu Erholungszwecken genutzt werden.
  • Der Garten muss Teil einer Anlage mehrerer miteinander verbundener Kleingärten sein.
  • Er darf maximal 400 Quadratmeter groß sein.
  • Die Laube darf maximal 24 Quadratmeter groß sein und sich nicht zum dauerhaften Wohnen eignen.

Viele Anbieter setzen außerdem eine Mitgliedschaft in einem Kleingartenverein für einen Vertragsabschluss voraus. Wenn Sie keinem Verein angehören, achten Sie auf diesen Passus bei der Suche nach einer Versicherung.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 2:
Zum Neuwert abschließen

„Eine Lauben- beziehungsweise Kleingarten­versicherung sollten Sie immer zum Neuwert abschließen. Mit „Neuwert“ sind die Kosten gemeint, die Sie aufbringen müssten, um einen gleichartigen Kleingarten zu kaufen oder wiederherzustellen. Dies gilt für die Laube an sich und für den Hausrat der Laube.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 3:
So hoch sollte die Versicherungssumme sein

„Wenn Sie eine Kleingarten­versicherung beantragen, müssen Sie den Wert des Inhalts des Kleingartens schätzen. Zu diesem Inhalt zählen unter anderem:

  • Möbel
  • Gasherd/E-Herd
  • Kühlschrank
  • Grill
  • Küchengeräte
  • Kleidung
  • Rasenmäher
  • Gartengeräte

In der Regel beträgt die Versicherungssumme einer Laube etwa 5.000 Euro. Der Inhalt wird meist in Höhe von 3.000 Euro versichert. Diese Summe kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden – und natürlich auch von Tarif zu Tarif. Bei unserer Lauben­versicherung in Zusammenarbeit mit der Feuersozietät kann die Laube mit einer Summe von 5.000 bis 25.000 Euro und der Hausrat darin mit einer Summe von 2.000 bis 10.000 Euro versichert werden. Für einige Gegenstände, zum Beispiel Gartenmöbel, Fahrräder und Sportgeräte, sind gesonderte Versicherungssummen möglich. Beispielsweise sind bei Gartenmöbeln Versicherungssummen von 150 Euro bis 900 Euro möglich.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 4:
Grundschutz ergänzen

„Die meisten Gesellschaften bieten ihren Kunden einen Grundschutz an, der die Gefahr „Feuer“ bis zu einer bestimmten Versicherungssumme abdeckt. Wem das nicht reicht, kann die Versicherungssumme erhöhen und zudem weitere Gefahren absichern lassen.“

Foto von Benjamin Mai
Berater

Experten-Tipp 5:
Wertänderungen melden

„Vermeiden Sie eine Unter­versicherung und informieren Sie Ihren Versicherer, wenn sich durch Neuanschaffungen oder bauliche Maßnahmen der Wert Ihrer Laube oder Ihres Gartens erhöht. So stellen Sie sicher, dass Ihnen im Schadensfall der Schaden ohne Abzüge erstattet wird.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 6:
Sicherheitsvorschriften einhalten

„Der Versicherungsschutz des Testsiegers Feuersozietät ist an bestimmte Sicherheitsvorschriften gebunden. Die Türen müssen zum Beispiel mit einem Sicherheitsschloss gesichert sein. Das bedeutet, dass die Versicherung nach einem Diebstahl oder der Beschädigung des Inventars nur dann zahlt, wenn Sie die Vorschriften erfüllt haben.“

Foto von Martin Hacker
Berater

Experten-Tipp 7:
Kriterien laut Stiftung Warentest

„Wer einen Kleingarten besitzt, muss bestimmte Regeln und Vorschriften zum Beispiel des Kleingartenvereins oder regionaler Verbände einhalten, aber auch bundesweite Gesetze befolgen, etwa das Bundeskleingartengesetz (Quelle: BKleingG). Stiftung Warentest bietet in einem Artikel einen Überblick, was Kleingärtner bei der Nutzung ihrer Grundstücke beachten müssen (Quelle: Stiftung Warentest).“

Foto von Martin Hacker
Berater

Die häufigsten Fragen zur Kleingarten-/Lauben­versicherung

Welche Versicherung braucht man für den Kleingarten?

Kleingärten – inklusive Gartenlauben und Gartengeräten – können Sie mit einer Kleingarten- oder Lauben­versicherung gegen die wichtigsten Schäden (Feuer, Elementarschäden, Einbruchdiebstahl, Vandalismus) versichern.

Wie versichert man eine Gartenlaube?

Befindet sich die Gartenlaube in einem Garten, der direkt an das Wohnhaus anschließt, kann sie in der Gebäude­versicherung mitversichert werden. Ist der Garten als typischer Kleingarten oder Schrebergarten vom Wohnhaus getrennt, kann die Laube über eine Kleingarten- oder Lauben­versicherung versichert werden.

Was kostet eine Lauben­versicherung?

Eine Lauben­versicherung gibt es für wenige Euro im Monat – eine Laube aus Holz oder in massiver Bauweise mitsamt Hausrat kann zum Beispiel für 34,59 Euro im Jahr und also rund drei Euro im Monat versichert werden. Kostenfaktoren sind Wert und Bauweise der Laube sowie der Wert ihres Inhalts und die Schäden, gegen die sie versichert sein soll.

Was ist im Garten versichert?

Sie haben die Möglichkeit, eine Gartenlaube, deren Verglasung, Solaranlagen, Umzäunungen, die Entfernung umgestürzter Bäume und weiteres zu versichern. Dies kann über die Wohngebäude­versicherung und die Hausrat­versicherung oder eine separate Kleingarten- beziehungsweise Lauben­versicherung geschehen. Ist Ihr Garten in der Hausrat­versicherung abgedeckt? Das hängt davon ab, ob er direkt an das Haus anschließt.

Wie kündige ich meine Kleingarten­versicherung?

Falls Sie Ihre Versicherung nicht mehr benötigen, weil Sie Ihren Garten verkaufen oder ein besseres Angebot gefunden haben, können Sie diese schriftlich kündigen. Beachten Sie dabei die Kündigungsfrist. Typisch sind drei Monate. Falls Sie über Ihren Kleingartenverein versichert sind, sollten Sie diesen über Ihre Kündigung informieren. Kündigen Sie nicht, verlängert sich der Vertrag automatisch.

Ist in der Kleingarten­versicherung auch Haftpflichtschutz enthalten?

In der klassischen Kleingarten- oder Lauben­versicherung ist ein Haftpflichtschutz in der Regel nicht automatisch enthalten. Für Schäden, die Sie anderen zufügen, benötigen Sie eine separate private Haftpflicht­versicherung. Einige Anbieter bieten jedoch Kombipakete mit Haftpflichtbaustein an. Prüfen Sie daher genau, ob und in welchem Umfang Haftpflichtschäden eingeschlossen sind.

Sind auch Pflanzen und Gartenerzeugnisse versichert?

Die meisten Kleingarten­versicherungen schließen Pflanzen, Ernteerträge und Gartenerzeugnisse aus. Teilweise können bestimmte Schäden an Bäumen oder Sträuchern mitversichert werden. Gartenerzeugnisse selbst sind aber meist nicht erstattungsfähig. Ein Blick in die Leistungsübersicht des Tarifs bringt hier Klarheit.

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Lena Mierbach
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