Das erwartet Sie hier
Wann und wie Sie die gesetzliche Krankenversicherung kündigen können und in welchen Fällen Sie die Kündigung noch selbst durchführen müssen (inkl. Musterschreiben).
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
So funktioniert die Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Schneller Überblick: So gehen Sie vor
- Kündigen Sie regulär oder außerordentlich? Bei einer regulären Kündigung müssen Sie mindestens 12 Monate bei Ihrer alten Krankenkasse versichert gewesen sein. Bei der außerordentlichen Kündigung gilt dies nicht. In beiden Fällen müssen Sie die Kündigungsfrist von 2 Monaten beachten (mehr zu den Fristen im nächsten Abschnitt).
- Suchen Sie sich eine neue Krankenkasse. Tipps und unsere Empfehlungen dazu finden Sie hier.
- Melden Sie sich bei der neuen Krankenkasse an. Diese übernimmt dann den Rest für Sie: Sie müssen Ihrer alten Krankenversicherung keine Kündigung senden (bis auf wenige Ausnahmen).
- Informiere deinen Arbeitgeber über den Krankenkassenwechsel. Bei Arbeitslosen geht die Info an die Arbeitsagentur, bei Rentnern an die Rentenversicherung.
Voraussetzungen und Kündigungsfristen
Arten der Kündigung und Fristen
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es grundsätzlich 2 verschiedene Arten, wie Sie kündigen können:
| Variante | Bedingungen |
|---|---|
| Reguläre Kündigung und Wechsel | Bindungsfrist von 12 Monaten Kündigungsfrist von 2 Monaten |
| Außerordentliche Kündigung mit Sonderkündigungsrecht | Bei erstmaliger Erhebung/Erhöhung des Zusatzbeitrages Kündigungsfrist von 2 Monaten |
| Freiwillig Versicherte mit Wahltarifen | In diesem Fall sind Sie 1-3 Jahre an den Tarif gebunden und können erst danach wechseln. |
| Wechsel in die private Krankenversicherung | In diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen. |
| Umzug ins Ausland | In diesem Fall müssen Sie die Kündigung bei der alten Krankenkasse noch selbst durchführen. |
Reguläre Kündigung und Wechsel der Krankenkasse
Eine ordentliche bzw. reguläre Kündigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können Sie unter folgenden Bedingungen vollziehen:
Beispiele: Ab wann bin ich bei der neuen Kasse versichert?
Nachdem Ihre Mitgliedschaft bei der alten Krankenkasse mit einer Frist von 2 Monaten vor Monatsende gekündigt ist, sind Sie nach Ablauf von 2 Monaten in der neuen Krankenversicherung versichert:
| Kündigung spätestens bis… | wirksam zum… | Beginn der neuen Krankenversicherung ab… |
|---|---|---|
| 31.01. | 31.03. | 01.04. |
| 28.02. | 30.04. | 01.05. |
| 31.03. | 31.05. | 01.06. |
| 30.04 | 30.06. | 01.07. |
| 31.05. | 31.07. | 01.08. |
| 30.06. | 31.08. | 01.09. |
| 31.07. | 30.09. | 01.10. |
| 31.08. | 31.10. | 01.11. |
| 30.09. | 30.11. | 01.12. |
| 31.10. | 31.12. | 01.01. |
| 30.11. | 31.01. | 01.02. |
| 31.12. | 28.02. | 01.03. |
Kündigen Sie die Mitgliedschaft bei Ihrer alten Krankenkasse spätestens bis zum 30.06., wird Ihre Kündigung zum 31.08. wirksam und Sie sind ab 01.09. bei der neuen Krankenkasse versichert.
In diesen Fällen müssen Sie noch selbst kündigen
Es gibt 2 Ausnahmen, in denen Sie als Versicherter die Kündigung bei der bisherigen Krankenversicherung noch selbst übernehmen müssen:
In diesen Fällen benötigen Sie eine Kündigungsbestätigung, die Ihnen die alte Krankenkasse ausstellt.
Musterschreiben zum Download
Nutzen Sie für Ihre Kündigung der Krankenkasse gern unsere Vorlage. Füllen Sie diese einfach mit Ihren eigenen Angaben aus.
Sonderkündigungsrecht
Wann Sie vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen können
Das Sonderkündigungsrecht können Sie unabhängig von den 12 Monaten Mindestmitgliedschaft unter folgenden Bedingungen nutzen:
Beispiel Sonderkündigungsrecht
Sie bekommen im Dezember einen Brief Ihrer Krankenkasse über eine Erhöhung des Zusatzbeitrages und damit die Erhöhung des gesamten Beitragssatzes zum Januar des nächsten Jahres. Sie haben bis zum 31. Januar Zeit, Ihre Krankenkasse zu kündigen und zu wechseln. Beachten Sie: Die Mitgliedschaft bei der neuen Krankenkasse beginnt jedoch dennoch erst mit Ablauf der 2 Monate Kündigungsfrist. Es ergeben sich somit 2 Szenarien für Sie:
- Sie kündigen noch im Dezember: Ihre Kündigung wird zum 31.12. wirksam und die Mitgliedschaft bei der neuen Kasse beginnt zum 01.03. Sie zahlen nur 2 Monate den erhöhten Beitragssatz bei Ihrer alten Krankenversicherung.
- Sie kündigen erst im Januar: Dann wird Ihre Kündigung zum 31.01. wirksam und der Beginn der neuen Krankenversicherung verschiebt sich auf den 01.04. Somit zahlen Sie 3 Monate den erhöhten Beitragssatz der alten Krankenkasse.
Achtung: Ausnahme bei freiwillig Versicherten
Sind Sie freiwillig gesetzlich krankenversichert und haben einen Wahltarif mit Krankengeld, dann können Sie in der Regel nicht vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen und auch nicht bereits nach 12 Monaten Mitgliedschaft kündigen. Sie sind in der Regel 3 Jahre an diesen Tarif gebunden. Dies ist besonders für Selbständige, die freiwillig versichert sind, relevant.
Tipps zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Lückenloser Wechsel garantiert
Mit der Kündigung und dem Wechsel Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung gehen Sie kein Risiko ein. Da in Deutschland eine Krankenversicherungspflicht besteht, ist es nicht möglich, dass Sie auf einmal ohne Versicherungsschutz dastehen. Selbst wenn beim Wechsel etwas schief laufen sollte, bleiben Sie bei Ihrer alten Krankenkasse versichert – auch eine Doppelversicherung ist nicht möglich.
Kündigungsschreiben richtig absenden
Falls Sie selbst eine Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung durchführen müssen, dann muss diese Kündigung schriftlich bei dem Versicherungsunternehmen erfolgen. Um auf Nummer Sicher zu gehen, dass das Kündigungsschreiben auf jeden Fall bei der Versicherung eintrifft, können Sie diese per Einschreiben mit Rückschein verschicken lassen. So haben Sie auch gleich einen Nachweis über die fristgerechte Kündigung. Die Krankenkasse muss Ihnen dann innerhalb von 2 Wochen eine schriftliche Bestätigung der Kündigung zukommen lassen.
Keine Gesundheitsprüfung in der gesetzlichen Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenkasse ist verpflichtet, jeden Antragsteller ungeachtet seiner Vorerkrankungen und seines allgemeinen Gesundheitszustand aufzunehmen. Aus diesem Grund müssen Sie auch, anders als bei der privaten Krankenversicherung, im Vorfeld keine Gesundheitsprüfung ablegen.
Die Höhe des Zusatzbeitrags
Der allgemeine Beitragssatz in Höhe von 14,6 Prozent ist bei allen Krankenkassen gleich. Den Zusatzbeitrag legt jede Krankenkasse hingegen individuell fest, je nach ihrer wirtschaftlichen Situation: Geht es gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell gut, so verlangen sie in der Regel einen niedrigeren Zusatzbeitrag. Vergleichen Sie also den Zusatzbeitrag der für Sie infrage kommenden Krankenkassen.
Worauf Sie bei der neuen Krankenkasse achten sollten
Freiwillige Zusatzleistungen
Wenn Sie kündigen, um die Krankenkasse zu wechseln, sollten Sie dabei nicht nur vordergründig an den Zusatzbeitrag denken. Auch die gewährten Zusatzleistungen sollten ausschlaggebend für die Wahl des neuen Versicherers sein. 95 Prozent der medizinischen Leistungen sind zwar gesetzlich vorgeschrieben, die Zusatzleistungen variieren jedoch stark in ihrem Umfang.
Zu möglichen Zusatzleistungen gehören:
- Kostenübernahme für Homöopathie
- Kostenübernahme für Akupunktur
- Kostenübernahme für Reiseimpfungen
- Zuschuss zur professionellen Zahnreinigung
Überlegen Sie, welche Zusatzleistungen Ihnen besonders wichtig sind und achten Sie auf diese, wenn Sie die Krankenkassen vergleichen.
Service und Kundenorientierung
Zuletzt möchte man sich gut bei seiner gesetzlichen Krankenversicherung aufgehoben fühlen und diese auch schnell und einfach kontaktieren können, falls Fragen aufkommen. Auch hier unterscheiden sich die gesetzlichen Krankenversicherungen. So bieten einige Krankenkassen besondere Service-Leistungen an:
- 24/7-Servicetelefon
- Online-Portal oder Smartphone-App
- Unterstützung bei der Arztsuche
Legen Sie Wert auf eine gute Kundenorientierung und komfortable Service-Extras
Die häufigsten Fragen zur Kündigung der gesetzlichen Krankenversicherung
Wie kann ich meine Krankenkasse kündigen?
Sie können nach mind. 12 Monaten Mitgliedschaft zu jeder Zeit und mit einer Kündigungsfrist von 2 Monaten Ihre Krankenkasse wechseln. Erhöht Ihre Krankenversicherung die Beiträge, so können Sie auch außerordentlich kündigen und müssen keine 12 Monate Mitgliedschaft nachweisen. Sie müssen selbst nicht beim alten Versicherer kündigen – dies übernimmt die neue Kasse.
Wann kann man aus der gesetzlichen Krankenversicherung austreten?
Wenn Sie die gesetzliche Krankenversicherung wechseln, dann treten Sie mit einer Frist von 2 vollen Monaten aus Ihrer alten Krankenkasse aus und in die neue Krankenkasse ein. Das heißt: Melden Sie sich bei einer neuen Krankenkasse zum 31.07. an, dann wird Ihre Kündigung zum 31.09. wirksam und Sie sind ab dem 01.10. bei der neuen Krankenkasse versichert.
Was passiert wenn man die Krankenversicherung kündigt?
Kündigen Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherung, so müssen Sie sich bei einer neuen gesetzlichen Krankenversicherung anmelden oder eine private Krankenversicherung abschließen. In Deutschland besteht Versicherungspflicht, somit muss jede Person über eine Krankenversicherung verfügen.
Wer kündigt meine Krankenkasse?
Möchten Sie zu einer anderen gesetzlichen Krankenkasse wechseln, so übernimmt seit Januar 2021 die neue Krankenkasse die Kündigung bei der alten Krankenversicherung. Einzig wenn Sie zur privaten Krankenversicherung wechseln oder ins Ausland umziehen, müssen Sie die Kündigung Ihrer Krankenkasse selbst durchführen.
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