Carsharing- und Mietwagen­versicherung Tarifvergleich, Aktuelle Testergebnisse und Ratgeber (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einer Carsharing- bzw. Mietwagen­versicherung (auch: Selbst­beteiligungs­versicherung) müssen Sie keine Selbst­beteiligung bei der Anmietung eines Autos zahlen.
  • Kommt es zu einem Unfall mit einem gemieteten Auto, beträgt die Selbst­beteiligung regulär bis zu 1.500 €.
  • Die separate Versicherung ist viel sinnvoller als eventuelle Reduzierungsoptionen, da sie bei allen Anbietern Ihre Selbst­beteiligung komplett übernimmt.
  • Bei uns können sich Carsharing-Nutzer ab 4,58 € pro Monat europaweit gegen eine Selbst­beteiligung bei Unfällen absichern.

Das erwartet Sie hier

Was eine Carsharing- bzw. Mietwagen­versicherung ist und wie Sie damit keine Selbst­beteiligung mehr bei einem Unfall oder anderen Schäden am Leihwagen zahlen müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Selbstbehalt weltweit versichern
  2. Selbstbehalt ohne Versicherung
  3. Mietwagen­­versicherung: Leistungen und Bedingungen
  4. Kosten (inkl. Kostenbeispiel)
  5. Aktuelle Testergebnisse
  6. Tipps für den Tarifvergleich

Mietwagen- und Carsharing-Versicherung: So zahlen Sie weltweit keine Selbst­beteiligung

Versicherungslücken schließen

Wer einen Unfall mit einem Mietwagen oder einem Carsharing-Auto hat, muss in der Regel einen Teil der Reparaturkosten tragen. Statt diese Selbst­beteiligung zu zahlen oder sie bei jedem einzelnen Mietauto einzeln auszuschließen oder zu reduzieren, können Sie sich auch durch eine Versicherung davor schützen.

Die Carsharing- beziehungsweise Mietwagen­versicherung, auch Selbst­beteiligungsversichung genannt, zahlt im Versicherungsfall anstelle des Versicherungsnehmers die Selbst­beteiligung an der Kasko- oder Haftpflicht­versicherung. Das kann angesichts von bis zu vierstelligen Selbst­beteiligungssummen eine große Kostenersparnis bedeuten.

Vorteile unserer Mietwagen- und Carsharing-Versicherung

  • Versicherungsschutz bei Mietwagen weltweit, bei Carsharing-Autos europaweit möglich
  • Kostenübernahme von bis zu 3.000 Euro für Reparaturen und bis zu 5.000 Euro für Regressforderungen der Haftpflicht­versicherung
  • Auch Abschleppkosten, Glasbruch, Marderbisse und viele andere Schäden sind versichert

Für wen ist eine Selbst­beteiligungs­versicherung sinnvoll?

Wer nur sporadisch Leihwagen nutzt, stört sich womöglich nicht sonderlich an den Aufpreisen der Anbieter für die Reduzierung der Selbst­beteiligung. Doch, wer häufig Auto­vermietung oder Carsharing in Anspruch nimmt, profitiert unter Umständen sehr davon, die Selbst­beteiligung im Fall eines Unfalls durch eine Mietwagen­versicherung auszuschließen.

Als Leihwagen-Nutzer können Sie mit einer solchen Versicherung Autos sämtlicher Anbieter nutzen, ohne sich Gedanken um Selbstbehalt im Versicherungsfall oder Aufpreise für dessen Ausschluss oder Reduzierung machen zu müssen. Wählen Sie einen Jahresvertrag für die Versicherung, spielt es keine Rolle, wie oft Sie ein Mietauto nutzen. Die Selbst­beteiligung ist in allen Fällen abgesichert.

Wie hoch ist die Selbst­beteiligung ohne separate Versicherung?

Selbst­beteiligung bei Mietautos – was kostet das?

Im Mietvertrag für einen Leihwagen ist meist der Versicherungsschutz inbegriffen. Kommt es jedoch tatsächlich zu einem Unfall, müssen Mieter trotzdem meist eine Selbst­beteiligung zahlen, die von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich hoch ausfällt. Bei einem selbstverschuldeten Unfall muss sich der Kunde meistens mit 500 Euro bis 1.500 Euro an den Reparaturkosten beteiligen.

Carsharing-Anbieter und Mietwagenfirmen bieten an, die Selbst­beteiligung durch monatliche oder jährliche Zuzahlungen oder Aufpreise für jede einzelne Fahrt zu reduzieren. Es gibt auch Carsharing und Mietwagen ohne Selbst­beteiligung. Das ist zum Beispiel in den USA die Regel und in Deutschland als Teil teurerer Versicherungspakete erhältlich. Die Selbst­beteiligung muss trotzdem gezahlt werden, aber wird den Kunden später erstattet.


Beispiele: Das zahlen Sie bei verschiedenen Anbietern

So ist die Selbst­beteiligung bei vier großen Carsharing- und Mietwagenfirmen geregelt (beachten Sie: Die erweiterten Versicherungspakete der Mietwagenfirmen leisten mehr als lediglich die Reduktion der Selbst­beteiligung):

FirmaSelbst­beteiligung bei KleinwagenAufpreis für Reduktion der Selbst­beteiligung
Share Now1.000 €
Mit Plus-Schutz: 250 €
Ab 0,99 €
Miles900 € für Pkw Kategorie S, 900 € für Kategorie M, 1.000 € für Transporter Kategorie L, 1.000 € für Pkw PremiumDerzeit keine Möglichkeit, die Selbst­beteiligung zu reduzieren
AvisOhne Super Cover oder Super Cover Plus: 950 € bis 1.250 € für Standardflotte
Mit Super Cover oder Super Cover Plus: 0 € für Standardflotte, Reduzierung der Selbst­beteiligung für Spezialfahrzeuge
Aufpreis für Super Cover: ab 19 € pro Tag
Aufpreis für Super Cover Plus: ab 28 € pro Tag
EuropcarBasic-Schutzpaket: 950 €
Medium-Schutzpaket: 450 €
Premium-Schutzpaket: 0 €
Upgrade auf Medium-Schutzpaket für einen Tag: 26,23 €
Upgrade auf Premium-Schutzpaket für einen Tag: ab 33,72 €
(Auto: Renault, in Berlin abgeholt und zurückgegeben)
Quelle: Webseiten und Rechner der Anbieter, Stand: 1/2024

Leistungen und Voraussetzungen der Mietwagen- und Carsharing-Versicherung

Wann die Carsharing-Versicherung zahlt

Die Carsharing-Versicherung zahlt, wenn es zu einem Unfall mit dem geliehenen Fahrzeug kommt. Sie übernimmt die im Vertrag mit dem Autovermieter vereinbarte Selbst­beteiligung bis zu einer bestimmten Summe, zum Beispiel 3.000 Euro für Reparaturkosten. Mögliche Leistungen sind:

  • Versicherungsschutz auch im europäischen Ausland oder weltweit: Übernahme der Selbst­beteiligung
  • Übernahme der Servicegebühr des Vermieters für die Bearbeitung des Schadensfalls
  • Kosten von Schäden an Rädern und Scheiben oder nach Zusammenstößen mit Wildtieren

Wann die Carsharing-Versicherung nicht zahlt

Leistungsausschlüsse gibt es in den folgenden Fällen:

  • Je nach Versicherer sind bestimmte Fahrzeugtypen (zum Beispiel Wohnmobile oder Motorräder) unter Umständen nicht versicherbar
  • Keine Deckung bei vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Unfällen im Zusammenhang mit betrunkenen Fahrern oder Autorennen
  • Keine Deckung bei Schäden durch unberechtigte Fahrer
  • Schäden am gegnerischen Fahrzeug bei einem Unfall (das ist ein Fall für die Kfz-Haftpflicht)

Zahlreiche Angebote

Verschiedene Anbieter bieten diese oder ähnliche Leistungen (zum Beispiel eine Reduzierung der Selbst­beteiligung auf eine bestimmte Summe) unter verschiedenen Bezeichnungen an. Darunter sind zum Beispiel:

  • Carsharing­versicherung
  • Mietwagen­versicherung
  • Selbst­beteiligungs­versicherung
  • Selbstbehalt-Ausschluss-Versicherung
  • CDW Selbstbehaltreduzierung

Die Zeiträume und Leistungen, die angeboten werden, können sich ebenfalls unterschieden: Während einige Versicherungen einzelne Reisen versichern, werden andere langfristig geschlossen, um zum Beispiel die häufige Nutzung von Carsharing-Fahrzeugen abzusichern.

Was bedeutet CDW?

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Im Zusammenhang mit Carsharing und Mietwagen und entsprechender Versicherungen fallen oft die Abkürzungen CDW und LDW. CDW steht für „Collision Damage Waiver“ und ist eine Vollkasko­versicherung, zu der meist eine Selbst­beteiligung gehört. Im Gegensatz dazu ist bei einem LDW, einem „Loss Damage Waiver„, keine Selbst­beteiligung vorgesehen.

Voraussetzungen

Nicht jeder Fahrer kann für jedes Fahrzeug eine Versicherung abschließen – typisch sind zum Beispiel Altersbeschränkungen oder Beschränkungen des Fahrzeugtyps. Unser Partner Carassure zum Beispiel versichert nur Autofahrer zwischen 21 und 85 und zum Beispiel keine Wohnanhänger und Nutzfahrzeuge. Teilweise gelten auch für Carsharing und Mietwagennutzung bestimmte Regeln – so lässt sich ersteres nur europaweit, letzteres aber weltweit versichern. Beachten Sie auch Einschränkungen bei der Nutzungsdauer. Zudem gibt es beim weltweiten Schutz Ausnahmen für Länder, für die Reisewarnungen gelten.

Was ist eigentlich der Unterschied zwischen Carsharing und Mietwagenverleih?

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In den letzten Jahren sind immer mehr Menschen mit Mietautos unterwegs. Gerade in Großstädten ist Carsharing besonders beliebt. Aber was ist eigentlich der Unterschied zwischen Carsharing und traditioneller Auto­vermietung?

Auto­vermietung

Fahrzeuge werden mindestens tageweise angemietet und später vollgetankt zum Vermieter zurückgebracht. Es werden vor allem Pkw und Lkw verliehen.

Carsharing

Fahrzeuge werden stunden- oder sogar minutenweise angemietet. Die Abholung und Rückgabe ist meist flexibler gestaltet. Hier werden Fahrzeuge oft mithilfe von Apps reserviert, gefunden und geöffnet.

Carsharing gibt es in zwei Varianten: Als privates und kommerzielles Carsharing. Beim privaten Carsharing handelt es sich bei den Mietautos um Autos von Personen, die ihr Fahrzeug nur selten brauchen und es daher an andere vermieten. Beim kommerziellen Carsharing holen sich die Kunden Leihwagen aus der Pkw-Flotte (mehr zur Kfz-Flotten­versicherung) einer Firma von Stationen oder von den Stellen ab, wo sie die vorherigen Nutzer geparkt haben (stationsbasiertes versus free-floating Carsharing).

Das kostet eine Mietwagen- bzw. Carsharing-Versicherung

Geringe monatliche Kosten

Es gibt mehrere Möglichkeiten, sich gegen eine unter Umständen sehr hohen Selbst­beteiligung zu versichern. Bei unserem Versicherungspartner Carassure sehen die möglichen Versicherungstarife so aus. Die Versicherungsbeiträge werden jährlich erhoben.

VersicherungBeitrag (pro Jahr)
Carsharing europaweit54,90 €
Mietwagen europaweit89,90 €
Mietwagen weltweit99,90 €
Mietwagen europaweit + Carsharing europaweit129,90 €
Mietwagen weltweit + Carsharing europaweit139,90 €

Bei anderen Versicherern hingegen können Fahrzeuge auch tageweise versichert werden, zum Beispiel für 6,50 Euro pro Tag.

Was kostet Sie eine Mietwagen- und Carsharing-Versicherung?

Die Testsieger 2024 aus Stiftung Warentest, Ökotest und Focus Money im Vergleich:

Carsharing- und Mietwagen­versicherungen im Test (2024)

Zurzeit liegen keine aktuellen unabhängigen Tests zur Carsharing- oder Mietwagen­versicherung vor. Sie können sich jedoch ansehen, wie Anbieter, bei denen Sie über eine Versicherung nachdenken, in allgemeineren Tests abschneiden – beispielsweise führt die Ratingagentur ServiceValue regelmäßig Kundenbefragungen zum Thema „Fairness von Versicherern“ durch.

Darauf sollten Sie beim Tarifvergleich achten

Fragen für den Tarifvergleich

Als Autofahrer, der sich gelegentlich oder regelmäßig Fahrzeuge ausleiht, haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, Ihre Selbst­beteiligung mit einer zusätzlichen Versicherung abzusichern. Die folgenden Fragen könne Ihnen helfen, einen Tarif auszuwählen, mit dem Sie ausreichend geschützt sind, aber auch nicht zu viel zahlen:

  • Wie oft sind Sie mit gemieteten Autos unterwegs? Lohnt sich eher eine Versicherung für eine einzelne Reise oder fürs ganze Jahr?
  • Welche Schäden sind abgedeckt?
  • Wo und für welche Nutzungsdauer gilt die Versicherung?
  • Für welche Fahrzeuge gilt die Versicherung?
  • Wie hoch ist der Versicherungsbeitrag?
  • Wird eine Selbst­beteiligung ausgeschlossen oder lediglich reduziert?

Welche Fehler Sie auf keinen Fall bei Abschluss einer Mietwagen- und Carsharing-Versicherung machen sollten

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  • Die eigenen Bedarfe nicht prüfen: Wie oft nutzen Sie ein Miet- oder Carsharingauto? Brauchen Sie es meist für einen längeren Zeitraum oder für einzelne Tage? In welchen Ländern sind Sie damit unterwegs? Wie wahrscheinlich sind Schäden oder Unfälle? Wir empfehlen Ihnen, Ihren Bedarf vorher gut zu prüfen. Sonst schließen Sie womöglich eine Versicherung ab, die gar nicht zu Ihnen passt.
  • Ausschlüsse der Versicherung nicht kennen: Altersbeschränkungen, Ausschluss von Fahrzeugtypen oder Ausnahmen für Länder? Informieren Sie sich am besten genau über die Ausschlüsse der Carsharing- oder Mietwagen­versicherungen, damit Sie im Schadenfall auch wirklich versichert sind.
  • Zeiträume und Leistungen nicht vergleichen: Carsharing- und Mietwagen-Versicherer bieten unterschiedliche Leistungen und Versicherungszeiträume an. Zwar kostet Sie ein Vergleich etwas Zeit, Sie erhöhen aber so auch die Chance, ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis für sich zu finden.
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Weitere wichtige Mietwagen­versicherungen

Kfz-Haftpflicht

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Die Kfz-Haftpflicht­versicherung zahlt für die Sach- und Personenschäden, die der Fahrer verursacht hat. Achten Sie darauf, ob es in dem Land, in dem Sie unterwegs sind, eine gesetzlich geregelte Mindestdeckungssumme gibt.

Kfz-Vollkasko

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Die Vollkasko­versicherung deckt alle Schäden am Fahrzeug ab, die durch das Verhalten des Fahrers oder Umwelteinflüsse entstanden sind. Nicht abgedeckt sind jedoch:

  • grobe Fahrlässigkeit
  • Getriebeschäden
  • Schlüsselverlust

Mallorca-Deckung

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Die Mallorca-Deckung, auch Mallorcapolice genannt, schließt eventuell vorhandene Lücken zwischen der Deckungssumme der vorhandenen Haftpflicht­versicherung eines Mietfahrzeugs im Ausland und der in Deutschland üblichen Deckungssumme.

Weitere Versicherungen

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Darüber hinaus gibt es noch weitere Versicherungen, die Lücken in der Kasko-Versicherung abdecken. Das sind zum Beispiel:

  • Glas- und Reifen­versicherung
  • Dach- und Unterboden­versicherung
  • Diebstahl­versicherung
  • Mietwagenzusatz­versicherung – Sie sollten hier sorgfältig prüfen, ob diese Versicherung Schutz anbietet, der noch nicht durch andere Versicherungen abgedeckt ist. Oft ist eine solche Zusatz­versicherung unnötig. Lesen Sie Ihren Voucher genau.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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