Deutschland – Schweiz: So versichert man sich als Grenzgänger Die ideale Sonderlösung (2024)

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Das Wichtigste in Kürze

  • Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sollten sich im Vorfeld gut informieren.
  • Wichtig ist vor allem die Kranken­versicherung: Wer in Deutschland arbeitet, versichert sich auch dort. Arbeitet man in der Schweiz, hat man die Wahl zwischen deutscher und schweizerischer Krankenkasse.
  • Andere Sozial­versicherungen, wie Pflege- oder Unfall­versicherung, richten sich ebenfalls nach dem Arbeitsland.
  • Private Versicherungen, wie Haftpflicht-, Hausrat- und Berufs­unfähigkeits­versicherung, können Sie in Ihrem Wohnland abschließen. Der Versicherungsschutz greift in der Regel auch in Ihrem Arbeitsland.

Das erwartet Sie hier

Wie sich Grenzgänger zwischen Deutschland und Schweiz versichern müssen und was es für sie arbeitsrechtlich zu beachten gibt.

Inhalt dieser Seite
  1. Besondere Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz
  2. Kosten (mit Beispiel)
  3. Die richtigen Versicherungen wählen
  4. Grundlegende Unterschiede im Überblick
  5. Aktuelle Entwicklungen und Regelungen
  6. Tipps unserer Experten

Welche Versicherungen sind für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz besonders zu behandeln?

Kranken­versicherung für Grenzgänger

Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Kranken­versicherung ver­pflichtend.

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  • Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Grund­versicherung, die durch freiwillige Zusatz­versicherungen ergänzt werden kann
  • Während in Deutschland der Arbeitgeber anteilig die Kosten für die Kranken­versicherung übernimmt, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz die Versicherung selbst bezahlen.
  • Auch an den Kosten für die ärztlichen Behandlungen müssen sich Schweizer im Gegensatz zu Deutschen beteiligen. Zum einen müssen Patienten einen Selbstbehalt von 10 Prozent zahlen, außerdem muss auch ein vorab festgelegter Betrag, die Franchise, übernommen werden.
  • Für deutsch-schweizerische Grenzgänger gibt es spezielle Lösungen und Modelle.

So krankenversichern Sie sich richtig

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in der Schweiz
    In Deutschland krankenversichern: Entweder über eine gesetzliche Krankenkasse (GKV, dies muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, da er die Anmeldung und einen Teil der Kosten übernimmt) oder bei einer privaten Kranken­versicherung (PKV).
  • Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland
    In der Schweiz oder in Deutschland krankenversichern: Entweder über eine gesetzliche schweizerische Krankenkasse (ÖKK), eine gesetzliche deutsche Krankenkasse oder eine private deutsche Kranken­versicherung.

Renten­versicherung und Altersvorsorge

Das Altersvorsorgesystem der Schweiz ist dem in Deutschland recht ähnlich. Es gibt zum einen eine staatlich gesicherte Altersvorsorge, in die jeder Arbeitnehmer einzahlt und zum Rentenbeginn Leistungen aus dieser erhält. Darüber hinaus haben Deutsche und Schweizer die Möglichkeit, über private Renten­versicherungen oder andere Anlagemöglichkeiten für das Alter privat vorzusorgen.

  • In der Schweiz teilt sich die Renten­versicherung in die Alters- und Hinterlassenen­versicherung und in die Invaliden­versicherung auf, diese bilden die erste Säule der Alters- und Erwerbsausfallvorsorge. Versichert sind alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger. Der Beitrag in Höhe von 10,6 Prozent des Einkommens wird in der Schweiz zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt.
  • Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), auch sie ist obligatorisch. Wer nicht in der Schweiz wohnt, sollte sich in diesem Zusammenhang an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf wenden.
  • Die dritte Säule ist die freiwillige und individuelle private Vorsorge als Ergänzung der ersten beiden Säulen und zur Schließung der Lücke zwischen Grundversorgung und gewohntem Lebensstandard.

So funktioniert das Rentensystem in Deutschland

Das sollte man als Grenzgänger wissen

  • Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann zwar von den beiden ersten Säulen des schweizerischen Systems profitieren, nicht aber an der geförderten Variante der dritten Säule. Auch in Deutschland bleibt ihnen der Zugang zur Riester-Rente verwehrt.
  • Über den Schweizer Arbeitgeber kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Direkt­versicherung abgeschlossen werden.
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Arbeitslosen­versicherung

Bei der Arbeitslosen­versicherung gelten ebenso die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In der Schweiz und in Deutschland variieren die ­versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.

  • Deutschland
    Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld I) hat, wer als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit ­versicherungspflichtig beschäftigt war. Der Beitragssatz zur Arbeitslosen­versicherung beträgt 2,6 Prozent des Bruttogehalts. Es kann in Deutschland nur dann Arbeitslosengeld beziehungsweise Bürgergeld bezogen werden, wenn auch der Wohnsitz im Land ist.
  • Schweiz
    Anspruch auf Arbeitslosengeld hat, wer als Arbeitnehmer mindestens 12 Monate in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit ­versicherungspflichtig gearbeitet hat. Der Beitragssatz für die Arbeitslosen­versicherung (AVL) beträgt 2,2 Prozent des Jahreseinkommens.

Pflege­versicherung

Auch bei der Pflege­versicherung bestehen geringe Unterschiede zwischen dem schweizerischen und deutschen System. Allerdings ist in der Schweiz eine Pflege­versicherung, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, nicht ver­pflichtend. In Deutschland müssen von krankenversicherten Personen Pflichtbeiträge für die Pflege­versicherung gezahlt werden. Die Krankenpflege­versicherung nach KGV deckt entsprechende Leistungen (Spitex) ab.

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in der Schweiz
    Durch die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse zahlt man automatisch auch die Pflege­versicherung. Dadurch hat man einen Anspruch auf Pflegeleistungen je nach Pflegegrad, selbst wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält.
  • Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland
    Grenzgänger haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld, da der Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein muss.

Berufs­unfähigkeits­versicherung

In der Regel ist der gesetzliche Schutz im Falle einer Berufs- und längeren Arbeitsunfähigkeit weder in Deutschland noch in der Schweiz ausreichend:

  • In Deutschland gibt es die Erwerbsminderungs­rente im Rahmen der gesetzlichen Renten­versicherung. Um Anspruch darauf zu haben, muss man eine Mindest­versicherungszeit erfüllt haben und in der Regel nicht mehr in der Lage sein, mindestens sechs Stunden täglich zu arbeiten. Die Höhe der Rente hängt von den bisher eingezahlten Beiträgen und der verbliebenen Arbeitsfähigkeit ab.
  • In der Schweiz gibt es die Invaliden­versicherung (IV). Der Anspruch besteht frühestens nach Ablauf einer einjährigen Wartezeit und bei einer durchschnittlichen Arbeitsunfähigkeit von mind. 40 Prozent. Die Leistungen hängen von der Einschränkung der Arbeitsfähigkeit und den bisherigen Beitragsjahren ab.

So sichern Sie sich richtig ab

  • Sie arbeiten in Deutschland und wohnen in der Schweiz
    Sie können grundsätzlich Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungs­rente erlangen, da Sie in die deutsche Rentenkasse einzahlen. Ihren Schutz können Sie mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ergänzen. Diese leistet weltweit und Sie sind unabhängig von Ihrem Wohnsitz versichert.
  • Sie arbeiten in der Schweiz und wohnen in Deutschland
    Sie können grundsätzlich Anspruch auf die Invaliden­versicherung des schweizerischen Sozial­versicherungssystems erlangen. Ihren Schutz können Sie mit einer privaten Berufs­unfähigkeits­versicherung (BU) ergänzen. Diese leistet weltweit und Sie sind unabhängig von Ihrem Aufenthaltsort versichert.

So funktioniert die Berufs­unfähigkeits­versicherung

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Haftpflicht­versicherung

Die private Haftpflicht­versicherung ist keine Pflicht­versicherung, weder in Deutschland noch in der Schweiz. Dennoch empfiehlt sich der Abschluss, da die monatlichen Beiträge gering sind und die möglichen Schadenssummen sehr hoch ausfallen können.

Das sollte man als Grenzgänger wissen

  • Hauptwohnsitzprinzip
    Ob in Deutschland oder in der Schweiz: Sie schließen eine private Haftpflicht­versicherung in der Regel in dem Land ab, in dem Sie wohnen.
  • Deckungsumfang
    Grundsätzlich leistet die private Haftpflicht­versicherung weltweit. Als Grenzgänger sollten Sie besonders darauf achten, dass Schäden abgedeckt sind, die während der Arbeitszeit im jeweils anderen Land entstehen.

Hausrat­versicherung

Da es bei der Hausrat­versicherung um die Absicherung eigener Möbel, Einrichtungsgegenstände und Besitztümer in der Wohnung oder im Haus geht, wird die Hausrat­versicherung in der Regel im Wohnland abgeschlossen. Die Versicherung funktioniert in beiden Ländern sehr ähnlich: Versichert sind Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl. Auf Wunsch können zusätzliche Deckungen für Glasbruch, Elementarschäden oder Fahrraddiebstahl können hinzugefügt werden.

Beachten Sie: Bei beruflich genutzten Gegenständen im jeweils anderen Land sollten Sie prüfen, ob diese durch die schweizerische beziehungsweise deutsche Hausrat­versicherung abgedeckt sind. Das Gleiche gilt für längere Aufenthalte, beispielsweise in einer Zweitwohnung in der Schweiz oder in Deutschland.


Unfall­versicherung

  • In der Schweiz sind Arbeitnehmer in der Regel obligatorisch unfallversichert. Die Unfall­versicherung leistet bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden von dem Arbeitgeber bezahlt. Nicht-Berufsunfälle können mitversichert, allerdings muss der Arbeitnehmer die Beiträge dafür selbst zahlen.
  • In Deutschland sind Berufsunfälle über die gesetzliche Unfall­versicherung als Teil der Sozial­versicherung abgesichert. Nicht-Arbeitsunfälle können über eine private Unfall­versicherung abgesichert werden.
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Was kosten Versicherungen für Grenzgänger?

Welche Kosten Grenzgänger für ihre Versicherungen aufbringen müssen, hängt von vielen verschiedenen Faktoren ab – in erster Linie, wo der Wohnsitz und wo der Arbeitsort liegt. Die Beitragssätze zu Sozial­versicherungen sind meistens vorgegeben und orientieren sich am Bruttoeinkommen. Darüber hinaus sind viele Versicherungen freiwillig.

Rechenbeispiel: Komplettschutz für einen Arbeitnehmer, wohnhaft in Deutschland

  • Alter: 33 Jahre
  • Familienstand: Ledig
  • Bruttojahreseinkommen: 50.000 €
  • Keine Vor­erkrankungen
  • 55 qm-Wohnung

Gesetzlicher Versicherungsschutz

Die Beiträge zu gesetzlichen Absicherungen werden vom Bruttolohn beziehungsweise Gehalt unter Berücksichtigung von etwaigen Beitragsbemessungsgrenzen abgezogen. Die Beiträge muss der Arbeitnehmer nicht allein tragen, mindestens die Hälfte wird vom Arbeitgeber bezahlt.

Versicherungggf. BeitragssatzMonatlicher Beitrag
Gesetzliche Kranken­versicherung14,6 % + 1,6 (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber)337,50 €
Gesetzliche Renten­versicherung18,6 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber)387,50 €
Gesetzliche Arbeitslosen­versicherung2,6 % (Hälfte übernimmt der Arbeitgeber)54,17 €
Gesetzliche Pflege­versicherung4 % (Arbeitgeber übernimmt 1,7 %)95,83 €
Gesetzliche Unfall­versicherung1,3 % (Arbeitgeber übernimmt kompletten Betrag)0 €
Gesamt875 €

Privater Versicherungsschutz

Private Versicherungen zahlen Sie selbst von Ihrem Vermögen beziehungsweise Einkünften. Sie können sich grundsätzlich entscheiden, ob Sie die Beiträge monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich bezahlen möchten. Beachten Sie, dass Sie bei privaten Versicherungen bei einer tatsächlichen monatlichen Zahlweise mit einem Aufschlag für unterjährige Zahlung rechnen müssen.

VersicherungMonatlicher Beitrag*
Private Renten­versicherung200 € (frei wählbar)
Private Berufs­unfähigkeits­versicherung69,98 €
Private Haftpflicht­versicherung2,45 €
Private Hausrat­versicherung2,48 €
Gesamt274,91 €
* Umgerechnet aus dem Jahresbeitrag.

Was kosten Grenzgänger­­versicherungen für Sie?

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Wie wählt man als schweizerischer Grenzgänger die richtigen Versicherungen aus?

So finden Sie die passenden Versicherungen

Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz sollten bei der Auswahl und dem Abschluss von Versicherungen besonders auf folgende Punkte achten:

  • Geltendes Sozial­versicherungsrecht
    Prüfen Sie, welches Sozial­versicherungsrecht (deutsch oder schweizerisch) aufgrund des Arbeitsortes gilt, da dies Einfluss auf die notwendige Versicherungsdeckung hat. Informieren Sie sich auch über grundlegende Unterschiede auf dem Arbeitsmarkt.
  • Kranken­versicherung
    Darauf basierend, sollten Sie sich als Erstes um Ihre Kranken­versicherung kümmern. Je nachdem, ob Sie in Deutschland oder in der Schweiz arbeiten, haben Sie die Wahl zwischen deutscher oder schweizerischer gesetzlicher Absicherung, einer privaten deutschen Kranken­versicherung und/oder private Zusatz­versicherungen. Klären Sie auch, ob die Kranken­versicherung in beiden Ländern gültigen Schutz bietet, insbesondere bei Krankenhausaufenthalten und medizinischen Notfällen.
  • Weitere Sozial­versicherungen
    Gerade bei der Unfall­versicherung sollten Sie sich darüber informieren, inwieweit berufs- und freizeitbedingte Unfälle in beiden Ländern abgesichert sind. In der Schweiz können Sie beispielsweise den gesetzlichen Schutz auf nicht-berufsbedingte Unfälle erweitern.
  • Altersvorsorge
    Informieren Sie sich über die Altersvorsorgesysteme beider Länder und erwägen Sie für sich, ob ergänzende private Vorsorge­maßnahmen notwendig sind.
  • Weitere private Versicherungen
    Wägen Sie für sich ab, welche privaten Versicherungen für Sie sinnvoll sind, etwa eine private Unfall­versicherung, eine private Berufs­unfähigkeits­versicherung oder Hausrat- und Haftpflicht­versicherung. Stellen Sie sicher, dass diese auch Schäden in beiden Ländern abdeckt, insbesondere bei berufsbedingten Risiken. Denken Sie auch an beispielsweise eine Kfz-Versicherung oder Rechtsschutz­versicherung.
  • Steuerliche Aspekte
    Berücksichtigen der steuerlichen Auswirkungen der Versicherungen, besonders bei Lebens- und Renten­versicherungen. In Deutschland können Sie beispielsweise Beiträge zu vielen Versicherungen (auch privaten) in der Steuererklärung geltend machen.

Ihr Ansprechpartner für Grenzgänger­versicherungen

Als Grenzgänger benötigen Sie einen besonderen Versicherungsschutz – und für diesen Schutz benötigen Sie einen Spezialisten an Ihrer Seite! Das Rechtssystem der Schweiz unterscheidet sich mitunter deutlich vom deutschen Rechtssystem. Daher arbeiten wir bei der Absicherung von Schweizer Grenzgängern mit einem spezialisierten Anbieter zusammen, der sich auskennt und der zugleich unsere hohen Standards im Bereich Beratung und Vermittlung erfüllt.

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Diese Fehler sollten Sie als Grenzgänger beim Abschluss von Versicherungen unbedingt vermeiden

lesen
  • Unzureichende Recherche
    Nicht genügend Informationen über die spezifischen Anforderungen und Regelungen in beiden Ländern einholen.
  • Übersehen von Deckungslücken
    Nicht prüfen, ob der Versicherungsschutz in beiden Ländern gilt und ob es Deckungslücken gibt, besonders bei Haftpflicht-, Kranken- und Unfall­versicherungen.
  • Doppel­versicherung
    Abschluss von Versicherungen, die sich überschneiden, ohne Mehrwert, was zu unnötigen Kosten führt.
  • Vernachlässigung berufsspezifischer Risiken
    Nicht berücksichtigen von berufsspezifischen Risiken, die in einem der beiden Ländern höher sein könnten, insbesondere bei Berufs­unfähigkeits- und Unfall­versicherungen.
  • Ignorieren von Veränderungen im Lebensumfeld
    Nicht Anpassen des Versicherungsschutzes bei wichtigen Lebensereignissen wie Familienzuwachs, Wohnortwechsel oder Jobwechsel.
  • Keine professionelle Beratung einholen
    Auf die Beratung durch Fachleute verzichten, die Erfahrung mit den speziellen Bedürfnissen und Anforderungen von Grenzgängern haben.

Grundlegende Unterschiede zwischen schweizerischem und deutschem Arbeitsmarkt, Versicherungs- und Vorsorgesystem

Arbeitserlaubnis

DeutschlandSchweiz
Alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island haben die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig.Mit Ausnahme der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger ist daher nicht notwendig. Allerdings braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte.

Arbeitsbedingungen

DeutschlandSchweiz
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt.Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet.
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe.Wochenendruhe von 35 Stunden.
Eine Probezeit von bis zu 6 Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden.Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können 3 Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden.
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben.Ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei 2 Wochen zusammenhängen sollten.

Mindestlohn

DeutschlandSchweiz
Gesetzlicher Mindestlohn von 12,41 €Mindestlöhne der einzelnen Branchen können nur über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt werden

Überstundenzuschläge

DeutschlandSchweiz
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge.Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 25 Prozent oder ein Zeitausgleich.

Kündigung

DeutschlandSchweiz
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen.Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, man benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung.
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter.Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter.
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung.

Versicherungssystem

DeutschlandSchweiz
Gesetzliche Sozial­versicherungen werden vom Bruttogehalt abgezogen. Die Beiträge werden entweder von Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder nur vom Arbeitgeber getragen. Der Arbeitgeber ist für die Anmeldung verantwortlich und es gibt keine Auswahl zwischen mehreren Anbietern (Ausnahme: gesetzliche Kranken­versicherung).Kranken­versicherungsbeiträge werden vollständig vom Arbeitnehmer getragen. Berufliche Vorsorge wird von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Gesetzlicher Unfallschutz kann vom Arbeitnehmer durch eigene Finanzierung erweitert werden.
Kranken­versicherung ist für alle Einwohner ver­pflichtend; andere Sozial­versicherungen gelten für Arbeitnehmer.Kranken­versicherung ist für alle Einwohner obligatorisch; Unfall­versicherung ist für Arbeitnehmer ver­pflichtend.
Private Versicherungen ergänzen die gesetzliche Absicherung, z. B. private Kranken-, Lebens- oder Berufs­unfähigkeits­versicherung.Private Versicherungen spielen eine wesentliche Rolle, insbesondere in der ergänzenden Altersvorsorge und Kranken­versicherung.

Vorsorgesystem

DeutschlandSchweiz
Es gibt das 3-Säulen-Modell und das 3-Schichten-Modell. Beide bestehen aus gesetzlicher, betrieblicher und privater Vorsorge:

1. Gesetzliche Renten­versicherung basierend auf dem Umlageverfahren
2. Betriebliche Altersvorsorge mit verschiedenen Durchführungswegen
3. Private Altersvorsorge, z. B. Riester-Rente, Rürup-Rente, Lebens­versicherungen
Es gibt das 3-Säulen-Modell: staatliche, berufliche und private Vorsorge:

1. Alters- und Hinterlassenen­versicherung (AHV), basierend auf dem Umlageverfahren
2. Berufliche Vorsorge (Pensionskassen), basierend auf dem Kapitaldeckungsverfahren
3. Private Vorsorge, z. B. gebundene Vorsorge (Säule 3a) und freie Vorsorge (Säule 3b)
Gesetzliche Rente: Beiträge von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Betriebliche und private Vorsorge: Individuelle Beiträge.AHV: Beiträge von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Selbständigen. Berufliche Vorsorge: Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge. Private Vorsorge: Individuelle Beiträge.
Rentenanspruch basierend auf eingezahlten Beiträgen und Versicherungsjahren.AHV: Rentenanspruch abhängig von Beitragsjahren und Höhe der Beiträge. Pensionskassen: Abhängig vom angesparten Kapital.

Aktuelle Entwicklungen und neue Regelungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz

Neues multilaterales Rahmenübereinkommen

Seit Juli 2023 ist ein neues Rahmenübereinkommen in Kraft, das die Sozial­versicherungsregelungen für Grenzgänger, die im Homeoffice arbeiten, neu regelt. Dieses Übereinkommen ersetzt die Corona-Sonderregelung, die zuvor galt (Quelle: Die Techniker)​​​​.

Sozial­versicherungsrecht

Für Grenzgänger, die sowohl in den Geschäftsräumen als auch im angrenzenden Wohnstaat (zum Beispiel Deutschland und Schweiz) im Homeoffice arbeiten, gelten die sozial­versicherungsrechtlichen Vorschriften des Landes, in dem der Arbeitgeber seinen Firmensitz hat. Dies gilt, sofern die Homeoffice-Arbeit 25 bis 50 Prozent der Beschäftigung ausmacht, und bestimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind​​ (Quelle: Die Techniker).

Antragstellung bei der DVKA

Grenzgänger müssen einen Antrag auf eine Ausnahmevereinbarung bei der DVKA (Deutsche Verbindungsstelle Kranken­versicherung – Ausland) stellen, um das Sozial­versicherungsrecht des entsprechenden Landes anzuwenden. Dieser Antrag kann elektronisch eingereicht werden​​​​ (Quelle: Die Techniker).

Rückwirkende Geltung des Antrags

Anträge, die bis zum 30. Juni 2024 gestellt werden, gelten rückwirkend ab dem 1. Juli 2023. Für Anträge ab dem 1. Juli 2024 gilt eine rückwirkende Geltung von nur noch drei Monaten​​ (Quelle: Die Techniker).

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
Kranken­versicherungswahl strategisch treffen

„Grenzgänger haben oft die Wahl zwischen der gesetzlichen Kranken­versicherung im Arbeitsland und privaten Optionen. Eine strategische Wahl, die Faktoren wie Kostenerstattung, Deckungsumfang und Zugang zu medizinischen Leistungen in beiden Ländern berücksichtigt, kann zu besseren Leistungen und Kosteneinsparungen führen.“

Experten-Tipp 2:
Anpassung der Versicherungen bei Änderungen im Berufsleben

„Grenzgänger sollten ihre Versicherungssituation regelmäßig überprüfen und anpassen, insbesondere bei beruflichen Änderungen wie einem Wechsel des Arbeitsplatzes, Beförderungen oder Änderungen im Arbeitsumfang. Dies stellt sicher, dass der Versicherungsschutz immer aktuell ist und keine unerwarteten Deckungslücken entstehen.“

Experten-Tipp 3:
Berücksichtigung der Regelungen zur Telearbeit

„Mit den neuen Regelungen für Telearbeit und Homeoffice müssen Grenzgänger sicherstellen, dass ihre Versicherungen, insbesondere die Unfall­versicherung, auch bei der Arbeit von zu Hause aus im anderen Land gültig sind. Dies erfordert möglicherweise spezielle Anpassungen oder Zusatzvereinbarungen.“

Experten-Tipp 4:
Spezielle Grenzgänger-Policen prüfen

„Einige Versicherer bieten spezielle Policen für Grenzgänger an, die auf die spezifischen Bedürfnisse und rechtlichen Anforderungen in beiden Ländern zugeschnitten sind. Diese Policen können effektiver und kostengünstiger sein als Standard­versicherungen. Wir unterstützen Sie dabei, nutzen Sie unser kostenfreies Kontaktformular!“

Kostenfreier Tarifvergleich und Beratung zur Grenzgänger­­versicherung

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Die häufigsten Fragen zu Versicherungen für Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz

Welche Versicherung brauche ich als Grenzgänger zwischen Deutschland und der Schweiz?

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Als Grenzgänger in der Schweiz benötigen Sie verschiedene Versicherungen, um umfassend abgesichert zu sein. Dazu gehören die Kranken­versicherung, die in der Schweiz und in Deutschland für alle Einwohner obligatorisch ist, sowie möglicherweise eine Unfall­versicherung, die von Ihrem Arbeitgeber in der Schweiz bereitgestellt wird. Zusätzlich sollten Sie über eine Haftpflicht­versicherung und je nach Bedarf über weitere Versicherungen wie eine Berufs­unfähigkeits- oder eine Hausrat­versicherung nachdenken.

Wo bin ich als Grenzgänger krankenversichert?

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Als Grenzgänger sind Sie grundsätzlich in dem Land krankenversichert, in dem Sie arbeiten. Wenn Sie also in der Schweiz arbeiten, sollten Sie in der Schweiz krankenversichert sein. Dies ist Teil des schweizerischen Gesundheitssystems, das eine obligatorische Kranken­versicherung für alle in der Schweiz Erwerbstätigen vorsieht. Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Sie sich bei einer deutschen Krankenkasse oder einer deutschen privaten Kranken­versicherung versichern.

Kann ich in Deutschland leben und in der Schweiz krankenversichert sein?

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Ja, als Grenzgänger können Sie in Deutschland leben und in der Schweiz krankenversichert sein, wenn Sie in der Schweiz arbeiten. Dies wird durch das KVG-Grenzgängermodell ermöglicht, welches speziell für Personen konzipiert ist, die in Deutschland wohnen und in der Schweiz arbeiten. Dieses Modell bietet gesetzlichen Kranken­versicherungsschutz in beiden Ländern.

Kann ich meine deutsche Kranken­versicherung in der Schweiz behalten?

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Wenn Sie als Grenzgänger in der Schweiz arbeiten, können Sie normalerweise Ihre deutsche Kranken­versicherung nicht behalten. Sie müssen sich in der Schweiz krankenversichern, da die Kranken­versicherungspflicht an den Arbeitsort gebunden ist. Es gibt jedoch spezielle Regelungen und Ausnahmen, die in bestimmten Situationen eine Beibehaltung der deutschen Kranken­versicherung ermöglichen könnten. Es empfiehlt sich, dies individuell zu prüfen und sich beraten zu lassen.

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Katharina Burnus
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