Der Arbeitsmarkt – Unterschiede zwischen Deutschland und der Schweiz
Arbeitserlaubnis
Deutschland | Schweiz |
Mit Ausnahme der kroatischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis ist nicht nötig. | Mit Ausnahme der bulgarischen und rumänischen Staatsangehörigen, haben alle Bürger der EU-Mitgliedstaaten sowie von Lichtenstein, Schweiz, Norwegen und Island die uneingeschränkte Arbeitnehmerfreizügigkeit. Eine Arbeitserlaubnis für EU-Bürger ist daher nicht notwendig. Allerdings braucht man eine Anmeldebescheinigung, wenn man länger als drei Monate in der Schweiz arbeiten möchte. |
Arbeitsbedingungen
Deutschland | Schweiz |
Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden gesetzlich erlaubt | Es ist eine maximale wöchentliche Arbeitszeit von 45 bis 50 Stunden (je nach Branche) festgelegt. Üblicherweise werden 38,5 bis 42,5 Stunden in der Woche gearbeitet. |
24-stündige Sonn- und Feiertagsruhe | Wochenendruhe von 35 Stunden |
Eine Probezeit von bis zu sechs Monaten ist üblich, kann jedoch je nach Vertrag variieren. Innerhalb der Probezeit muss eine Kündigungsfrist von zwei Wochen eingehalten werden | Die Probezeit ist gesetzlich auf einen Monat beschränkt, maximal können drei Monate vereinbart werden. In dieser Zeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 7 Tagen gekündigt werden. |
Ein Urlaubsanspruch von 20 Arbeitstagen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben | Ein Urlaubsanspruch von 4 Wochen pro Jahr ist gesetzlich vorgeschrieben, wobei 2 Wochen zusammenhängen sollten. |
Mindestlohn
Deutschland | Schweiz |
Gesetzlicher Mindestlohn von 8,50 € | Mindestlöhne der einzelnen Branchen können nur über die Gesamtarbeitsverträge (GAV) geregelt werden |
Überstundenzuschläge
Deutschland | Schweiz |
Es besteht kein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge | Für Überstunden gebührt ein Zuschlag von 25% oder Zeitausgleich |
Kündigung
Deutschland | Schweiz |
Muss schriftlich erfolgen | Wenn im Arbeitsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, kann die Kündigung mündlich erfolgen, es benötigt keine besonderen Gründe für eine Kündigung. |
Keine unterschiedlichen Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter | Unterschiedliche Kündigungsfristen für Angestellte und Arbeiter |
Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung | Kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung |
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Die Arbeitslosenversicherung
Bei der Arbeitslosenversicherung gelten ebenso die Voraussetzungen des Wohnsitzstaates. In der Schweiz und in Deutschland variieren die versicherungspflichtigen Beschäftigungszeiten, welche benötigt werden, um einen Anspruch zu erhalten.
Deutschland
Der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung (Arbeitslosengeld I) kann in Deutschland geltend gemacht werden, wenn der Arbeitnehmer mindestens ein Jahr in den vergangenen zwei Jahren vor der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig beschäftigt war. Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt in Deutschland 3% des Bruttogehalts. Es kann nur in Deutschland Arbeitslosengeld bezogen werden, wenn auch der Wohnsitz im Land ist.
Schweiz
Wer in der Schweiz arbeitet und wohnt, kann nach den gleichen Regeln wie in Deutschland Arbeitslosengeld erhalten: Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten zwei Jahre vor der Meldung mindestens ein Jahr versicherungspflichtig gearbeitet haben.
Die Krankenversicherung
In der Schweiz und in Deutschland gibt es einige Unterschiede in Bezug auf die Krankenversicherung. Sowohl in der Schweiz als auch in Deutschland ist der Abschluss einer Krankenversicherung verpflichtend.
- Anders als in Deutschland gibt es in der Schweiz eine Grundversicherung, die durch freiwillige Zusatzversicherungen ergänzt werden kann
- Während in Deutschland der Arbeitgeber anteilig die Kosten für die Krankenversicherung übernimmt, müssen Arbeitnehmer in der Schweiz die Versicherung selbst bezahlen.
- Auch an den Kosten für die ärztlichen Behandlungen müssen sich die Schweizer im Gegensatz zu den Deutschen beteiligen. Zum einen müssen Patienten einen Selbstbehalt von 10 Prozent zahlen, außerdem muss auch ein Voraus festgelegter Betrag, die Franchise, übernommen werden.
Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz:
Ist man in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt, muss man sich bei einer deutschen Krankenkasse versichern. Spätestens beim Arbeitsantritt muss man dem Arbeitgeber mitteilen, bei welcher Krankenkasse man sich versichern lassen möchte, denn dieser übernimmt dann die Anmeldung und einen Teil der Kosten.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland:
Wenn man in der Schweiz sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist und in Deutschland wohnt, hat man die Möglichkeit, sich entweder in der Schweiz krankenversichern zu lassen oder in Deutschland. Dabei kann entweder eine gesetzliche Schweizer Krankenversicherung, eine gesetzliche deutsche Krankenversicherung oder eine private deutsche Krankenversicherung gewählt werden. Zudem gibt es spezielle Grenzgänger-Modelle, die sich aus der gesetzlichen Schweizer Krankenkasse ÖKK und einer privaten deutschen Krankenversicherung zusammensetzen.
Die Pflegeversicherung
Auch bei der Pflegeversicherung bestehen nur geringe Unterschiede zwischen dem österreichischen und deutschen System. Allerdings ist in der Schweiz eine Pflegeversicherung, wie sie in Deutschland vorgesehen ist, nicht verpflichtend. In Deutschland müssen von krankenversicherten Personen Pflichtbeiträge für die Pflegeversicherung gezahlt werden. Die Krankenpflegeversicherung nach KGV deckt entsprechende Leistungen (Spitex) ab.
Arbeiten in Deutschland, wohnen in der Schweiz:
Durch die Versicherung bei einer deutschen Krankenkasse zahlt man automatisch auch die Pflegeversicherung. Dadurch hat man einen Anspruch auf das Pflegegeld, selbst wenn man sich in einem anderen EU-Mitgliedsland aufhält.
Arbeiten in der Schweiz, wohnen in Deutschland:
Grenzgänger haben keinen Anspruch auf das Pflegegeld, da der Wohnsitz in der Schweiz eingetragen sein muss.
Rentenversicherung
- In der Schweiz gliedert sich die Rentenversicherung in die Alters- und Hinterlassensversicherung und in die Invalidenversicherung, diese bilden die erste Säule der Alters- und Erwerbsausfallvorsorge
- Versichert sind alle, die in der Schweiz erwerbstätig sind, also auch Grenzgänger
- Der Beitrag in Höhe von 10,3 Prozent wird in der Schweiz zur Hälfte vom Arbeitgeber und vom Arbeitnehmer gezahlt
- Die zweite Säule bildet die berufliche Vorsorge (Pensionskasse), auch sie ist obligatorisch. Wer nicht in der Schweiz wohnt, sollte sich in diesem Zusammenhang an die Schweizerische Ausgleichkasse in Genf wenden.
- Die dritte Säule ist die freiwillige und individuelle private Vorsorge, die zur Ergänzung der ersten beiden Säulen gewählt werden kann und die die Lücke zwischen Grundversorgung und gewohntem Lebensstandard schließen kann.
Wer in Deutschland wohnt und in der Schweiz arbeitet, kann zwar von den beiden ersten Säulen des Schweizer Systems profitieren, nicht aber an der geförderten Variante der dritten Säule. Auch in Deutschland bleibt ihnen der Zugang zur Riester-Rente verwehrt. Über den Schweizer Arbeitgeber kann allerdings unter bestimmten Umständen eine Direktversicherung abgeschlossen werden.
Unfallversicherung
In der Schweiz sind Arbeitnehmer in der Regel obligatorisch unfallversichert. Die Unfallversicherung leistet bei Berufsunfällen und Berufskrankheiten. Die Beiträge werden von dem Arbeitgeber bezahlt. Beiträge zur Absicherung von nicht-Berufsunfällen werden in der Regel auch mitversichert, allerdings muss der Arbeitnehmer diese selbst zahlen. Bei einem jährlichen Einkommen von bis zu 126.000 CHF beträgt der Beitragssatz 1,1%, danach 0,5 Prozent. In Deutschland sind Berufsunfälle über die gesetzliche Unfallversicherung als teil der Sozialversicherung abgesichert.
Fazit
Zwischen der Schweiz und Deutschland gibt es in Bezug auf die Arbeits- und Sozialversicherungsbedingungen Ähnlichkeiten aber auch Unterschiede. Allerdings sind die Regelungen innerhalb der EU für Grenzgänger sehr vorteilhaft ausgestaltet. Auf die zusätzliche private Rentenversicherung sollte der Arbeitnehmer besonders achten, denn diese kommt bei Grenzgängern oft zu kurz.