Gesundheitsfragen in der privaten Kranken­versicherung

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Das erwartet Sie hier

Warum Sie Gesundheitsfragen beantworten müssen, wenn Sie eine private Kranken­versicherung (PKV) abschließen möchten und worauf Sie achten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Warum Gesundheitsfragen in der PKV?
  2. Typische Gesundheitsfragen
  3. Tipps fürs Beantworten
  4. Gibt es eine PKV ohne Gesundheitsfragen?
  5. Tipps unserer Experten
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Vor Abschluss einer privaten Kranken­versicherung (PKV) müssen Sie dem Versicherer Fragen zu Ihrem Gesundheitszustand, Vor­erkrankungen oder auch medizinischen Behandlungen beantworten.
  • Mithilfe der Gesundheitsfragen analysiert der Versicherer Ihr Risiko, zu erkranken, und kalkuliert so die möglichen Kosten.
  • Gesundheitsfragen werden bei Antragsstellung und ggf. beim Wechsel des Versicherers gestellt. Auch bei einem Tarifwechsel kann der Versicherer die Beantwortung verlangen.
  • Wichtig ist, dass Sie die Fragen ehrlich beantworten, die Abfragezeiträume beachten und nur dokumentierte Krankheiten angeben.
  • Sie können mit einem anonymen Antrag Ihre Chancen bei einer privaten Kranken­versicherung ausloten. Lassen Sie sich vorher unbedingt von unseren erfahrenen PKV-Experten beraten.

Warum Gesundheitsfragen in der PKV?

Um eine private Kranken­versicherung (PKV) abschließen zu können, müssen Sie sogenannte Gesundheitsfragen beantworten, damit der Versicherer Ihr persönliches Risiko für Erkrankungen einschätzen kann. Diese Risikoeinschätzung ist für den Versicherer wichtig, damit er die Kosten realistisch kalkulieren kann. Jemand, der kerngesund ist, verursacht einem privaten Kranken­versicherer natürlich weniger Kosten als ein Versicherungsnehmer, der schwer chronisch erkrankt ist. Würde der Versicherer nicht anhand des Risikos die Kosten abschätzen, könnte es sein, dass er die Beiträge aller Versicherten erhöhen muss, um die Ausgaben abzudecken.

Icon Personalbeschaffung

Dieses Vorgehen unterscheidet die private Kranken­versicherung zentral von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Dort sind die Beiträge vom Einkommen abhängig und werden nicht anhand des individuellen Risikos bestimmt.

Die Gesundheitsfragen sind Teil einer umfassenden Gesundheitsprüfung und werden nicht bei einem Vor-Ort-Termin gestellt, sondern Sie sind in der Regel Teil des Antragsformulars.


Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung

Eine Gesundheitsprüfung kann unterschiedliche Ergebnisse haben. Sieht der Versicherer bei Ihnen kein besonderes Risiko für Krankheiten, kann er Sie normal annehmen. Sieht er hingegen ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen und damit Behandlungskosten, sind drei Reaktionen auf Ihren Antrag möglich:

  • Risikozuschlag
    Der Versicherer kann als Ausgleich für das erhöhte Krankheits­risiko, das er bei Ihnen sieht, einen erhöhten Beitrag fordern. Beachten Sie: Reduziert sich zu einem späteren Zeitpunkt Ihr Risiko, weil Sie zum Beispiel geheilt wurden, dann können Sie unter Umständen die Herabsetzung oder Aufhebung des Risikozuschlags beantragen (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 41).
  • Leistungsausschluss
    Der Versicherer kann auch vertraglich vereinbaren, dass bestimmte medizinische Behandlungen oder Krankheits­bilder vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Dies geschieht häufig bei Vor­erkrankungen, die ein schwer kalkulierbares Risiko für die Versicherung darstellen. Dann übernimmt die Kranken­versicherung keine Kosten, die im Zusammenhang mit der ausgeschlossenen Leistung oder Erkrankung entstehen, und der Versicherungsnehmer muss diese vollständig selbst tragen.
  • Ablehnung des Antrags
    Schätzt der Versicherer Ihr Risiko als zu hoch ein, kann er Ihren Antrag auch ablehnen. Eine Ablehnung sollten Sie unbedingt vermeiden. Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich vor Antragsstellung fachkundig beraten.


    Verweigert Ihnen ein Anbieter die Aufnahme, muss dies allerdings nicht automatisch bedeuten, dass Sie sich gar nicht mehr privat krankenversichern können. Sie haben unter anderem folgende Möglichkeiten: Sie können bei nachlassenden Beschwerden einen neuen Antrag stellen. Auch die Absicherung im Basistarif ist möglich. Schließlich können Sie sich auch freiwillig in der gesetzlichen Kranken­versicherung versichern und zusätzlich eine private Krankenzusatz­versicherung abschließen. Lassen Sie sich aber unbedingt von Experten beraten, bevor Sie diesbezüglich Schritte unternehmen.

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Experte für Gesundheitsvorsorge

Wann werden Gesundheitsfragen gestellt?

Icon Vertrag

Bei Neuabschluss

Schließen Sie eine private Kranken­versicherung neu ab, findet eine Gesundheitsprüfung statt, bei der Gesundheitsfragen gestellt werden.

Icon Pfeile nach oben

Bei Tarifwechsel

Sind Sie bereits Mitglied einer privaten Kranken­versicherung und möchten Sie in einen Tarif mit besseren Leistungen wechseln, ist eine erneute Gesundheitsprüfung üblich.

Wechseln Sie hingegen in einen neuen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen, werden Ihnen keine Gesundheitsfragen gestellt (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 204).

Icon gegensätzliche Pfeile

Bei Wechsel des Versicherers

Möchten Sie den Anbieter der privaten Kranken­versicherung wechseln, wird dieser eine Gesundheitsprüfung samt Gesundheitsfragen durchführen.

So sehen typische Gesundheitsfragen aus

Diese Bereiche werden abgefragt

  • Größe
  • Gewicht
  • Sehhilfen
  • Zahnzustand
  • Allergien
  • Schwangerschaft
  • Regelmäßige Einnahme von Medikamenten
  • Operationen
  • Rehas und Kuren
  • Chronische Krankheiten
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Psychische Erkrankungen
  • Sucht­erkrankungen
  • HIV-Infektionen
  • Behinderungen und körperliche Gebrechen

Versicherer können Vor­erkrankungen, Behandlungen oder auch körperliche Gebrechen unterschiedlich beurteilen und je nach Einzelfall entscheiden. Eine bestimmte Erkrankung muss also nicht per se ein Ausschlusskriterium für eine private Kranken­versicherung sein. Lassen Sie sich am besten von uns beraten. Unsere Berater haben langjährige Erfahrung mit unterschiedlichen Anbietern und können Ihnen eine Einschätzung geben, wo Sie mit welchen Vor­erkrankungen eine Chance auf Annahme mit einem guten Preis-Leistung-Verhältnis haben.

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Beispiele für Gesundheitsfragen

Ist bei Ihnen eine ambulante oder stationäre Operation, Behandlung, Untersuchung oder Beratung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder anderen Therapeuten angeraten, beabsichtigt oder geplant (zum Beispiel Desensibilisierung gegenüber Allergenen, Entfernung der Gallenblase)?“

Wurde in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt
oder angeraten?“

„Besteht oder bestand in den letzten drei Jahren eine Parodontose/Parodontitis?“

„Fehlen Zähne (ausgenommen Weisheitszähne oder Milchzähne)? Sind Zähne überkront oder ersetzt?“


Gesundheitsfragen als PDF

Sie möchten einen umfassenden Überblick, welche Gesundheitsfragen beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung möglich sind? Dafür haben wir Ihnen typische Gesundheitsfragen zusammengestellt. Sie finden im Folgenden drei Originaldokumente von den Versicherern Allianz, Barmenia und Signal Iduna als Beispiel.

Gesundheitserklärung der Allianz als PDF

Hier finden Sie die ausführliche „Risikovorprüfung“ des Versicherers Allianz (gültig vom 1.1.2025–31.12.2025) zum Herunterladen.

Gesundheitserklärung der Barmenia als PDF

Lesen Sie nach, welche Gesundheitsfragen der Versicherer Barmenia bei Abschluss einer Kranken­versicherung stellt (Stand: 07/2025).

Gesundheitserklärung von Signal Iduna als PDF

Welche Fragen Signal Iduna bei Antragsstellung an zu versichernde Personen stellt, können Sie im folgenden PDF nachlesen (Stand: Juli 2025).

Tipps fürs Beantworten von Gesundheitsfragen

Warum können Sie uns vertrauen?

Unsere Berater haften persönlich für ihre Empfehlung. Wenn unsere Beratung falsch ist und Sie dadurch im Leistungsfall Nachteile haben, stehen wir dafür ein. Das unterscheidet unsere Beratung von jeder AI-generierten Auskunft, für die niemand haftet.

Die Inhalte dieser Seite wurden von unserer Fachredaktion in enger Zusammenarbeit mit unseren zertifizierten Experten zu diesem Themenbereich erstellt, um Ihnen aktuelle und fachlich korrekte Informationen zu bieten. Qualitätskontrollen stellen sicher, dass die Inhalte dieser Seite regelmäßig aktualisiert und ergänzt werden.

Icon Liste

Fragen ehrlich beantworten

Viele fragen sich, ob Sie wirklich alle Krankheiten oder auch Behandlungen angeben müssen. Beachten Sie: Sie sind durch die sogenannte vorvertragliche Anzeigepflicht gesetzlich verpflichtet, diese Fragen ehrlich und korrekt zu beantworten (Quelle: Versicherungs­vertrags­gesetz, § 19). Verschweigen Sie etwa Krankheiten oder machen vorsätzlich falsche Angaben, dann kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend kündigen oder auch gezahlte Leistungen zurückfordern. Nutzen Sie also keine ausweichenden Beschreibungen oder verharmlosen Sie Ihre Erkrankungen oder Behandlungen, sondern geben Sie am besten offizielle Diagnosen und Codes an.

Icon Kalender

Abfragezeiträume beachten

Versicherer fragen Krankheiten oder auch Behandlungen in der Regel für einen bestimmten Zeitraum ab, beispielsweise der vergangenen drei, fünf oder zehn Jahre. Lag eine Erkrankung vor diesem Zeitraum, müssen Sie sie nicht angeben. Diese Abfragezeiträume können je nach Versicherer variieren. Wo ein Anbieter psychische Erkrankungen abfragt, die bis zu zehn Jahre zurückreichen, interessiert sich ein anderer nur für die letzten fünf Jahre. Hier besteht also eine Chance, Behandlungen oder Krankheiten legitim nicht angeben zu müssen. Achten Sie also genau auf die Abfragezeiträume.

Icon Behandlung Kreuz

Nur dokumentierte Krankheiten zählen

Für den Versicherer sind nur faktisch dokumentierte Krankheiten, Behandlungen oder auch Medikamentierung relevant – nicht Ihre persönlichen Einschätzungen. Was für Sie dokumentiert ist, können Sie etwa Ihrer Patientenakte, Facharztberichten, Entlassungsbriefen oder Medikamentenlisten entnehmen. Auch ein diagnostizierter Verdacht ist relevant und anzugeben.

Icon Fragezeichen

Anonyme Voranfrage nutzen

Mit einer anonymen Voranfrage können Sie Ihre Aufnahmechancen und mögliche Konditionen bei einem Versicherer risikofrei prüfen. Hierzu werden Ihre Gesundheitsdaten ohne die Angabe Ihres Namens oder anderer persönlicher Identifikationsmerkmale an verschiedene Versicherungsgesellschaften übermittelt. Daraufhin geben Ihnen die Versicherer eine verbindliche Auskunft, ob und zu welchen Bedingungen Sie aufgenommen würden. Werden Sie abgelehnt, führt dies nicht zu einem negativen Eintrag in der zentralen Wagnisdatei der Versicherer (HIS). So können Sie ohne negative Konsequenzen den Markt sondieren und das für Sie passende Angebot finden. Erst wenn Sie sich für eine Gesellschaft entschieden haben, die Ihnen eine Zusage erteilt, werden Ihre persönlichen Daten für den finalen Antrag offengelegt.

Icon Sprechblasen

Beraten lassen – Ablehnung vermeiden

Mit jeder Ablehnung eines offiziellen Antrags kann es schwieriger werden, eine private Kranken­versicherung abzuschließen. Das liegt unter anderem daran, dass Sie eine Ablehnung in Folgeanträgen angeben müssen und dass Versicherer diese in einer Datenbank einsehen können. Vermeiden Sie daher, dass Ihr Antrag auf eine private Kranken­versicherung abgelehnt wird. Nutzen Sie beispielsweise eine kostenfreie und unverbindliche Beratung bei unseren langjährigen Experten. Diese kennen den Markt und können Ihnen Versicherer empfehlen, bei denen Sie gute Chance auf Annahme haben.

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  • Immer ein direkter Ansprechpartner
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Fehler schnell korrigieren

Ist Ihnen nach Antragsstellung aufgefallen, dass sich in Ihren Angaben ein Fehler eingeschlichen hat, nehmen Sie unbedingt unverzüglich mit Ihrem Versicherer Kontakt auf und bitten Sie um Korrektur.

Private Kranken­versicherung ohne Gesundheitsfragen?

Möchten Sie eine vollwertige private Kranken­versicherung abschließen, müssen Sie immer die Gesundheitsfragen des Versicherers beantworten – solch eine Krankenvoll­versicherung gibt es nicht ohne Gesundheitsprüfung.

Icon rotes X

Keine oder vereinfachte Gesundheitsfragen sind nur bei sogenannten Basis- oder Standardtarifen üblich. Die Leistungen dieser Tarife ähneln denen der gesetzlichen Kranken­versicherung und nicht denen einer privaten Krankenvoll­versicherung. Diese Option wurde für Menschen mit Vor­erkrankungen oder Gesundheitsproblemen geschaffen, die sonst Schwierigkeiten hätten, sich privat zu versichern.

Das sind die Unterschiede zwischen der GKV und PKV

Wichtige Tipps unserer Experten für Sie

Experten-Tipp 1:
PKV nach Ablehnung?

„Leider lässt es sich nicht pauschal beantworten, wie Ihre Chancen auf Annahme nach einer Ablehnung durch einen privaten Kranken­versicherer stehen. Ausschlaggebend ist immer Ihre Gesundheitshistorie. Es gibt Diagnosen, da ist das Resultat bei allen Versicherern gleich. Bei anderen Diagnosen ist wiederum alles möglich: Der eine Versicherer lehnt ab, der andere will einen Zuschlag und ein weiterer Anbieter nimmt regulär an.“

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Experten-Tipp 2:
Unterschied zwischen anonymer Voranfrage und Probeantrag

„Möchten Sie prüfen, wie ein Versicherer aufgrund Ihrer Gesundheitshistorie entscheiden würde, dann sollten Sie eine anonyme Voranfrage machen lassen. Ein Probeantrag ergibt wiederum Sinn, wenn Ihr Antrag ungewöhnlich ist, wenn Sie zum Beispiel einen sehr speziellen Beruf haben oder Ähnliches. Die Voranfrage ist immer anonym. Auch der Probeantrag kann anonymisiert sein. Unabhängig von der Bezeichnung des Prozesses (ob Voranfrage oder Probeantrag) ist zu empfehlen, dass die Prüfung Ihrer Gesundheitsdaten immer anonymisiert erfolgt. In bestimmten Fällen kann es sein, dass der Versicherer auf einen Probeantrag besteht. Der ist dann allerdings nicht anonym, sondern alle Daten müssen angegeben werden.“

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Experten-Tipp 3:
Was bedeutet eine Schweigepflichtsentbindung?

„Ärzte und medizinische Einrichtungen sind normalerweise gesetzlich zum Schweigen verpflichtet (Quelle: Strafgesetzbuch, § 203). Mit einer sogenannten Schweigepflichtsentbindung können Sie Ihrem privaten Kranken­versicherer erlauben, medizinische Informationen über Sie bei Ärzten oder auch medizinischen Einrichtungen einzuholen. Bei Antragsstellung haben Sie in der Regel die Möglichkeit, eine pauschale Schweigepflichtsentbindung abzugeben oder abzulehnen. Stimmen Sie einer pauschalen Entbindung nicht zu, wird Sie der Versicherer kontaktieren, wenn er Ihren Fall prüft (Stichwort „vertragliche Anzeigepflicht“). Jetzt haben Sie entweder die Möglichkeit, für den Einzelfall, etwa einen bestimmten Arzt, eine Schweige­pflichtentbindung zu geben, oder die angeforderten Auskünfte selbst zu besorgen.

Wir raten dringend davon ab, eine pauschale Schweige­pflichtentbindung abzugeben, sondern empfehlen, dass der Versicherer Sie bei einer Prüfung kontaktiert. So haben Sie die Kontrolle, welche Informationen wohin gegeben werden. Zum Hintergrund: Ärzte haben nicht die Sichtweise eines Versicherers. Es kann passieren, dass der Arzt Informationen sendet, die ein anderes Bild für den Versicherer ergeben und zu einer negativen Entscheidung führen. Das zu korrigieren, ist oft nicht mehr möglich. Daher ist es wichtig, vorher zu kontrollieren und gegebenenfalls vom Arzt noch einmal genauer schreiben zu lassen, damit der Versicherer die richtige Entscheidung treffen kann.“

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Die häufigsten Fragen zu Gesundheitsfragen in der PKV

Warum muss ich überhaupt Gesundheitsfragen beantworten?

Die Gesundheitsfragen sind die Basis für die Risikobewertung durch den privaten Kranken­versicherer. Anders als in der gesetzlichen Kranken­versicherung, wo der Beitrag vom Einkommen abhängt, kalkuliert die private Kranken­versicherung ihre Beiträge nach dem individuellen Krankheits­risiko. Mit Ihren Antworten schätzt der Versicherer die Wahrscheinlichkeit und die Höhe zukünftiger Behandlungskosten ein. Dieses Vorgehen soll sicherstellen, dass die Beiträge für das gesamte Versichertenkollektiv fair und stabil bleiben.

Welche Konsequenzen haben falsche oder unvollständige Angaben?

Die wahrheitsgemäße und vollständige Beantwortung der Gesundheitsfragen ist eine gesetzliche Pflicht (vorvertragliche Anzeigepflicht). Stellen Sie Diagnosen falsch dar, verharmlosen Sie Beschwerden oder verschweigen Sie Behandlungen, riskieren Sie empfindliche Konsequenzen. Der Versicherer kann den Vertrag auch noch Jahre später anfechten, kündigen oder von ihm zurücktreten. Im schlimmsten Fall kann dies bedeuten, dass Sie Ihren Versicherungsschutz verlieren und bereits erstattete Behandlungskosten zurückzahlen müssen. Ein einziger fehlerhaft gestellter Antrag kann zudem zukünftige Anträge bei anderen Gesellschaften erschweren.

Welche Bereiche und Zeiträume werden bei den Gesundheitsfragen typischerweise abgefragt?

Die Fragen sind von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich, konzentrieren sich aber auf ähnliche Bereiche. Gängige Abfragezeiträume sind:

  • Ambulante Behandlungen (zum Beispiel beim Haus- oder Facharzt): meist die letzten 3 Jahre.
  • Stationäre Behandlungen (Krankenhausaufenthalte, OPs, Reha): meist die letzten 5 Jahre.
  • Psychotherapeutische Behandlungen: oft ein längerer Zeitraum von 5 bis 10 Jahren.

Gefragt wird nach Diagnosen, Beschwerden, Therapien, Operationen, regelmäßig eingenommenen Medikamenten sowie geplanten oder angeratenen Behandlungen. Auch Ihr Zahnstatus, Sehhilfen sowie Größe und Gewicht sind relevant.

Wie können Sie sich am besten auf die Beantwortung der Fragen vorbereiten?

Eine sorgfältige Vorbereitung auf die Beantwortung der Gesundheitsfragen ist entscheidend, um Fehler zu vermeiden. Fordern Sie bei Ihren behandelnden Ärzten und Ihrer Krankenkasse Auszüge aus Ihrer Patientenakte beziehungsweise eine Leistungsübersicht an. So erhalten Sie eine lückenlose Dokumentation aller Diagnosen und Behandlungen innerhalb der relevanten Abfragezeiträume. Dokumentieren Sie zudem alle Medikamente, die Sie regelmäßig einnehmen, inklusive Dosierung und Dauer der Einnahme.

Was ist eine anonyme Risikovoranfrage und warum ist sie sinnvoll?

Eine anonyme Risikovoranfrage ist der sicherste Weg, um Ihre Aufnahmechancen bei verschiedenen Versicherern zu prüfen, ohne einen offiziellen Antrag zu stellen. Dabei werden Ihre Gesundheitsdaten ohne persönliche, identifizierbare Informationen (wie Name oder Adresse) an die Versicherer übermittelt. Sie erhalten eine verbindliche Auskunft darüber, ob und zu welchen Konditionen Sie versichert würden. Der entscheidende Vorteil: Eine eventuelle Ablehnung wird nirgendwo gespeichert und hat somit keine negativen Auswirkungen auf zukünftige Anträge.

Gibt es eine private Kranken­versicherung komplett ohne Gesundheitsfragen?

Nein, eine vollwertige private Kranken­versicherung für Neukunden gibt es grundsätzlich nicht ohne Gesundheitsfragen. Die Risikoprüfung ist ein zentraler Bestandteil des Systems. Lediglich in Ausnahmefällen, wie bei speziellen Tarifen (zum Beispiel Basistarif) oder bestimmten Gruppen (zum Beispiel bei der Kindernach­versicherung), kann die Gesundheitsprüfung entfallen oder stark vereinfacht sein. Bei Krankenzusatz­versicherungen gibt es gelegentlich Angebote ohne Gesundheitsprüfung, dies gilt jedoch nicht für die private Krankenvoll­versicherung.

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