Gesundheitsprüfung und Gesundheitsfragen in der PKV

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Von Maureen Menger
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Gesundheitsprüfung in der PKV ist die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss – dabei beantworten Sie im Antrag Gesundheitsfragen zu Vor­erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten.
  • Der Versicherer schätzt aus Ihren Antworten Ihr Krankheits­risiko ein und entscheidet über Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung.
  • Ihre Angaben müssen wahr und vollständig sein: Falsche Angaben können Sie über die vorvertragliche Anzeigepflicht noch Jahre später den Versicherungsschutz kosten.
  • Mit einer anonymen Voranfrage prüfen Sie Ihre Aufnahmechancen, ohne dass eine Ablehnung in der zentralen Wagnisdatei der Versicherer (HIS) gespeichert wird.
  • Eine vollwertige PKV gibt es nicht ohne Gesundheitsfragen – nur im Basistarif führen die Fragen nicht zu Zuschlägen, Ausschlüssen oder einer Ablehnung.

Bei den Gesundheitsfragen entscheidet sich, ob und wie Sie in die PKV kommen …

Sie haben sich für die private Kranken­versicherung entschieden und stehen nun vor dem Antrag mit seinen Gesundheitsfragen. Genau an dieser Stelle entscheidet sich, ob Sie regulär angenommen werden, einen Zuschlag zahlen oder abgelehnt werden. Viele unterschätzen, wie sehr es auf die richtige Formulierung und eine gute Vorbereitung der Angaben ankommt. Ein einziger unbedachter Fehler kann Sie den Versicherungsschutz kosten, manchmal erst Jahre später. Damit Ihnen das nicht passiert, erfahren Sie hier, welche Fragen gestellt werden, welche Fristen gelten und wie Sie mit einer anonymen Voranfrage auf der sicheren Seite bleiben.

Warum gibt es die Gesundheitsprüfung in der PKV?

Die Gesundheitsprüfung in der PKV ist die Risikoprüfung vor Vertragsabschluss. Dabei beantworten Sie im Antrag Gesundheitsfragen der PKV zu Vor­erkrankungen, Behandlungen und Medikamenten. Der Versicherer schätzt daraus Ihr Krankheits­risiko ein und entscheidet über Annahme, Risikozuschlag, Leistungsausschluss oder Ablehnung.

Icon Ordner

Diese Risikoeinschätzung ist nötig, damit der Versicherer die Kosten realistisch kalkulieren kann. Wer kerngesund ist, verursacht einem privaten Kranken­versicherer weniger Kosten als eine schwer chronisch erkrankte Person. Ohne Risikoprüfung müsste der Versicherer die Beiträge aller Versicherten anheben, um die Ausgaben zu decken.

Dieses Vorgehen unterscheidet die private Kranken­versicherung zentral von der gesetzlichen Kranken­versicherung (GKV). Dort richten sich die Beiträge nach dem Einkommen, nicht nach dem individuellen Risiko. Mehr dazu lesen Sie unter Unterschiede zwischen GKV und PKV.

Die Gesundheitsfragen sind Teil der Gesundheitsprüfung und werden nicht bei einem Vor-Ort-Termin gestellt. Es gibt keine ärztliche Untersuchung – die Fragen sind in aller Regel Teil des Antragsformulars, das Sie schriftlich ausfüllen.


Mögliche Ergebnisse der Gesundheitsprüfung

Sieht der Versicherer bei Ihnen kein besonderes Risiko, kann er Sie normal annehmen. Sieht er ein erhöhtes Risiko für Erkrankungen und damit Behandlungskosten, sind drei Reaktionen auf Ihren Antrag möglich:

  • Risikozuschlag: Der Versicherer verlangt als Ausgleich für das erhöhte Risiko einen höheren Beitrag. Reduziert sich Ihr Risiko später, weil Sie zum Beispiel geheilt sind, können Sie die Herabsetzung oder Aufhebung des Zuschlags beantragen (Quelle: VVG § 41).
  • Leistungsausschluss: Der Versicherer vereinbart vertraglich, dass bestimmte Behandlungen oder Krankheits­bilder nicht versichert sind. Kosten im Zusammenhang mit der ausgeschlossenen Erkrankung tragen Sie dann vollständig selbst.
  • Ablehnung: Schätzt der Versicherer Ihr Risiko als zu hoch ein, kann er den Antrag ablehnen. Eine Ablehnung sollten Sie unbedingt vermeiden, weil sie spätere Anträge erschwert.

Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie sich gar nicht privat versichern können. Sie können bei nachlassenden Beschwerden einen neuen Antrag stellen, sich im Basistarif absichern oder freiwillig in der GKV bleiben und eine private Zusatz­versicherung abschließen. Lassen Sie sich vorher fachkundig beraten.


Drei Wege durch die Gesundheitsprüfung: drei Beispiele

Wie die Gesundheitsprüfung ausgeht, hängt vom Einzelfall ab. Drei anonymisierte Beispiele aus unserer Beratungspraxis zeigen die typischen Wege durch die Prüfung.

Icon Person mit Pfeilen

Weg 1: reguläre Annahme

Eine Antragstellerin ohne dokumentierte Vor­erkrankungen gibt Bagatellen wie gelegentlichen Heuschnupfen korrekt an. Der Versicherer sieht kein erhöhtes Risiko und nimmt sie zum regulären Beitrag an.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Weg 2: Annahme mit Zuschlag oder Ausschluss

Ein Antragsteller mit einer dokumentierten Vorerkrankung lässt zuerst eine anonyme Voranfrage stellen. Ein Teil der Anbieter votiert mit einem Risikozuschlag, ein anderer mit einem Leistungsausschluss. Er wählt die für ihn günstigere Zusage und stellt erst dann den echten Antrag.

Icon Kreis aus Pfeilen

Weg 3: neuer Anlauf nach einer Ablehnung

Ein Interessent war zuvor bei einem direkten Antrag abgelehnt worden. Statt es erneut auf eigene Faust zu versuchen, klärten wir über eine anonyme Voranfrage bei gezielt passenden Anbietern, wo eine Annahme realistisch war.


Wann werden Gesundheitsfragen gestellt?

Gesundheitsfragen werden immer dann gestellt, wenn ein neues Risiko geprüft wird: beim Neuabschluss, beim Wechsel des Versicherers und beim Wechsel in einen Tarif mit besseren Leistungen.

Schließen Sie eine private Kranken­versicherung neu ab, findet immer eine Gesundheitsprüfung statt. Dasselbe gilt, wenn Sie den Anbieter wechseln – der neue Versicherer prüft Ihr Risiko erneut.

Beim internen Tarifwechsel kommt es auf die Leistungen an. Wechseln Sie in einen Tarif mit Mehrleistungen, ist eine erneute Gesundheitsprüfung üblich. Wechseln Sie in einen Tarif mit gleichwertigen oder geringeren Leistungen, dürfen keine Gesundheitsfragen verlangt werden (Quelle: VVG § 204).

Icon Blatt mit Kopie

So sehen typische Gesundheitsfragen der PKV aus

Die Gesundheitsfragen der PKV konzentrieren sich auf Vor­erkrankungen, Behandlungen und Ihren aktuellen Gesundheitszustand. Abgefragt werden je nach Versicherer diese Bereiche:

Icon Person

Größe

Icon Waage

Gewicht

Icon Brille

Sehhilfen

Icon Zahn

Zahnzustand

Icon Baum

Allergien

Icon dunkelhaarige Frau

Schwangerschaft

Icon Pille und Tablette

Regelmäßige Einnahme von Medikamenten

Icon Arzt

Operationen

Icon Yoga

Rehas und Kuren

Icon Person mit Pfeilen

Chronische Krankheiten

Icon Krankenhaus

Ambulante und stationäre Behandlungen

Icon Kopfschmerzen

Psychische Erkrankungen

Icon Flaschen

Sucht­erkrankungen

Icon Mikroskop

HIV-Infektionen

Icon Rollstuhl

Behinderungen und körperliche Gebrechen

Icon durchgestrichene Zigarette

Raucher-/Nichtraucherstatus

Versicherer beurteilen Vor­erkrankungen, Behandlungen oder körperliche Gebrechen unterschiedlich und entscheiden je nach Einzelfall. Eine bestimmte Erkrankung ist also nicht automatisch ein Ausschlusskriterium. Unsere Berater kennen das Annahmeverhalten vieler Anbieter und schätzen ein, wo Sie mit welcher Vorerkrankung gute Chancen zu fairen Konditionen haben.

Nur dokumentierte Diagnosen zählen, nicht Ihre eigenen Vermutungen. Bagatellen wie gelegentlicher Heuschnupfen oder eine kieferorthopädische Behandlung in der Jugend sind bei vielen Anbietern unkritisch, sofern sie korrekt und vollständig angegeben werden.


Beispiele für Gesundheitsfragen

„Ist bei Ihnen eine ambulante oder stationäre Operation, Behandlung, Untersuchung oder Beratung durch einen Arzt, Heilpraktiker oder anderen Therapeuten angeraten, beabsichtigt oder geplant (zum Beispiel Desensibilisierung gegenüber Allergenen, Entfernung der Gallenblase)?“

„Wurde in den letzten zehn Jahren eine psychotherapeutische Behandlung durchgeführt oder angeraten?“

„Besteht oder bestand in den letzten drei Jahren eine Parodontose/Parodontitis?“

„Fehlen Zähne (ausgenommen Weisheitszähne oder Milchzähne)? Sind Zähne überkront oder ersetzt?“


Gesundheitsfragen der Versicherer als PDF

Sie möchten einen Überblick, welche Gesundheitsfragen beim Abschluss einer privaten Kranken­versicherung möglich sind? Wir haben Ihnen typische Originaldokumente mehrerer Versicherer zusammengestellt.

Gesundheitserklärung der Allianz als PDF

Hier finden Sie die ausführliche „Risikovorprüfung“ des Versicherers Allianz (gültig vom 1.1.2025–31.12.2025) zum Herunterladen.

Gesundheitserklärung der Barmenia als PDF

Lesen Sie nach, welche Gesundheitsfragen der Versicherer Barmenia bei Abschluss einer Kranken­versicherung stellt (Stand: 07/2025).

Gesundheitserklärung von Signal Iduna als PDF

Welche Fragen Signal Iduna bei Antragsstellung an zu versichernde Personen stellt, können Sie im folgenden PDF nachlesen (Stand: Juli 2025).

Welche Vorerkrankung bei welchem Versicherer zum Problem wird, ist von Anbieter zu Anbieter verschieden. Wir kennen das Annahmeverhalten vieler Gesellschaften und schätzen ein, wo Sie mit Ihrer Diagnose gute Chancen zu fairen Konditionen haben.

Anonyme Voranfrage und Probeantrag: der sichere erste Schritt

Eine anonyme Voranfrage ist der sicherste Weg, um Ihre Aufnahmechancen zu prüfen, ohne einen offiziellen Antrag zu stellen. Dabei übermitteln wir Ihre Gesundheitsdaten ohne Ihren Namen an mehrere Versicherer. Sie erfahren vorab, ob und zu welchen Bedingungen Sie aufgenommen würden – bei unveränderten Angaben ist dieses Votum in der Praxis belastbar.

Der Vorteil ist entscheidend, gerade wenn Sie eine Vorerkrankung haben oder schon einmal abgelehnt wurden: Weil kein Personenbezug besteht, kann eine mögliche Ablehnung nirgends gespeichert werden. Erst wenn Sie sich für eine Gesellschaft mit Zusage entschieden haben, legen Sie Ihre persönlichen Daten für den finalen Antrag offen.

Anonyme Voranfrage und Probeantrag werden oft verwechselt, sind aber nicht dasselbe. Die anonyme Voranfrage ist immer namenlos. Ein Probeantrag kommt in Frage, wenn Ihr Fall ungewöhnlich ist, etwa bei einem sehr speziellen Beruf, und kann anonymisiert werden. In bestimmten Fällen besteht der Versicherer auf einem Probeantrag mit vollständigen Daten.

Icon Sprechblase mit Haken

Die folgende Übersicht stellt beide Wege direkt gegenüber:

MerkmalAnonyme VoranfrageProbeantrag
AnonymitätImmer namenlos, kein PersonenbezugKann anonymisiert werden, teils sind vollständige Daten nötig
Datenspeicherung und HIS-RisikoKein Eintrag in der Wagnisdatei HIS möglichBei vollständigen Daten und einer Ablehnung ist ein Eintrag möglich
Wann sinnvollStandardweg zur Prüfung der Aufnahmechancen, besonders bei Vorerkrankung oder früherer AblehnungBei ungewöhnlichen Fällen, etwa einem sehr speziellen Beruf
ErgebnisverbindlichkeitBei unveränderten Angaben in der Praxis belastbarBelastbar, kann aber Ihre Daten offenlegen

Experten-Tipp:
Voranfrage und Probeantrag sind nicht dasselbe – ein teurer Irrtum

„Viele halten anonyme Voranfrage und Probeantrag für dasselbe – ein teurer Irrtum. Nur die anonyme Voranfrage bleibt garantiert namenlos; ein Probeantrag kann volle Daten verlangen und im Ablehnungsfall einen Eintrag hinterlassen. Mein Rat: Klären Sie Ihre Wunschtarife zuerst über eine anonyme Voranfrage ab. Der echte Antrag folgt erst, wenn eine belastbare Zusage vorliegt.“

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Die Wagnisdatei HIS: was Versicherer über Sie speichern

Das Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS) ist eine zentrale Datenbank, in der Versicherer auffällige Vorgänge speichern und untereinander abgleichen. Umgangssprachlich heißt es Wagnisdatei. Seit dem 1. Oktober 2025 wird es von der Besurance HIS GmbH betrieben (Quelle: Besurance HIS).

Für die private Kranken­versicherung ist wichtig: Wenn Sie einen offiziellen Antrag stellen und abgelehnt werden, kann dieser Vorgang für andere Versicherer sichtbar werden. Bei jedem weiteren Antrag müssen Sie frühere Ablehnungen angeben – das verschlechtert Ihre Chancen erheblich.

Genau hier schützt Sie die anonyme Voranfrage: Ohne Namen entsteht kein Eintrag in der Wagnisdatei, egal wie ein Versicherer votiert. So sondieren Sie den Markt, ohne sich den Weg für spätere Anträge zu verbauen.


Beispiel: Erst anonyme Voranfrage, dann Antrag

In unserer Beratungspraxis klären wir den Gesundheitszustand für die Wunschtarife zunächst über anonyme Voranfragen beim Versicherer ab, bevor ein echter Antrag gestellt wird. So vermeiden Sie einen Antrag „auf eigene Faust“, der bei einer Ablehnung einen HIS-Eintrag nach sich ziehen kann. Der Antrag folgt erst, wenn eine belastbare Zusage vorliegt.

Icon Sprechblase mit Gesicht

Mit der anonymen Voranfrage sicher in die private Kranken­versicherung

Wir stellen Ihre Voranfrage namenlos bei mehreren Versicherern. So bleibt eine mögliche Ablehnung ohne Eintrag in der Wagnisdatei, und Sie erfahren vorab, zu welchen Konditionen Sie aufgenommen würden. Wir sind für die PKV-Beratung von Finanztip empfohlen, unsere Beratung ist kostenfrei.

  • Anfrage ohne Ihren Namen bei mehreren Versicherern
  • Kein HIS-Eintrag, auch wenn ein Versicherer ablehnt
  • Konditionen und mögliche Zuschläge vorab im Blick
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Experte für Gesundheitsvorsorge

Tipps für das Beantworten der Gesundheitsfragen

Beantworten Sie die Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß, vollständig und gut vorbereitet – das ist der wichtigste Schutz vor späteren Problemen. Vier Punkte sind dabei entscheidend.

Fragen ehrlich beantworten

Sie sind durch die vorvertragliche Anzeigepflicht gesetzlich verpflichtet, die Fragen wahrheitsgemäß zu beantworten (Quelle: VVG § 19). Verschweigen Sie Krankheiten oder machen Sie falsche Angaben, kann der Versicherer den Vertrag rückwirkend beenden oder Leistungen zurückfordern. Nutzen Sie keine ausweichenden Beschreibungen, sondern geben Sie offizielle Diagnosen und Codes an.

Icon Vertrag mit Unterschrift

Abfragezeiträume beachten

Versicherer fragen Krankheiten und Behandlungen meist für einen festen Zeitraum ab, zum Beispiel die vergangenen drei, fünf oder zehn Jahre. Lag eine Erkrankung davor, müssen Sie sie in der Regel nicht angeben. Die Zeiträume variieren je Anbieter: Wo einer psychische Erkrankungen zehn Jahre zurück abfragt, interessiert sich ein anderer nur für fünf Jahre.

Icon Uhr Zeit Achtung

Achten Sie darauf, dass einige Fragen keine zeitliche Grenze haben. Schwere Erkrankungen wie Krebs, eine HIV-Infektion oder Implantate und Prothesen werden häufig zeitlich unbegrenzt abgefragt.


Nur dokumentierte Krankheiten zählen

Für den Versicherer sind nur dokumentierte Krankheiten, Behandlungen und Medikamente relevant, nicht Ihre persönlichen Einschätzungen. Was dokumentiert ist, entnehmen Sie Ihrer Patientenakte, Facharztberichten, Entlassungsbriefen oder Medikamentenlisten.

Icon Blatt mit Lupe

Wichtig ist auch der Umgang mit Verdachtsdiagnosen. Ärzte kodieren einen Verdacht mit dem Zusatz „V. a.“ (Verdacht auf) in ihren Abrechnungsdaten, auch wenn sich der Verdacht später nicht bestätigt. Fordern Sie zur Vorbereitung eine Patientenquittung beziehungsweise die Abrechnungsdaten bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an, damit Sie kodierte Verdachtsdiagnosen kennen und korrekt angeben können.

Experten-Tipp:
Verlassen Sie sich beim Antrag nicht auf Ihr Gedächtnis

„Sich beim Ausfüllen auf das eigene Gedächtnis zu verlassen, ist die häufigste Fehlerquelle. In den Abrechnungsdaten stehen oft kodierte Verdachtsdiagnosen, von denen Sie nichts wissen – und die später Ärger machen. Fordern Sie vor der ersten Einschätzung die Patientenquittung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse an. Nur so geben Sie vollständig an, was wirklich dokumentiert ist.“

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Nachmeldepflicht bis zum Vertragsbeginn beachten

Ihre Anzeigepflicht endet nicht mit dem Absenden des Antrags. Tritt zwischen Antrag und dem endgültigen Vertragsabschluss eine neue Erkrankung auf oder erhalten Sie eine neue Diagnose, müssen Sie das dem Versicherer nachmelden. Diese Nachmeldepflicht wird oft übersehen, kann aber im Leistungsfall genauso relevant sein wie die ursprünglichen Angaben.

Icon Stethoskop

Fehler schnell korrigieren

Fällt Ihnen nach der Antragstellung ein Fehler in Ihren Angaben auf, nehmen Sie unverzüglich Kontakt mit Ihrem Versicherer auf und bitten Sie um Korrektur. Je früher Sie einen Fehler melden, desto eher lässt er sich ohne Nachteile bereinigen.

Icon Sprechblasen

Schweige­pflichtentbindung: pauschal oder im Einzelfall?

Ärzte und medizinische Einrichtungen sind gesetzlich zum Schweigen verpflichtet (Quelle: StGB § 203). Mit einer Schweige­pflichtentbindung erlauben Sie Ihrem Versicherer, medizinische Informationen bei Ärzten einzuholen. Bei der Antragstellung können Sie zwischen einer pauschalen und einer auf den Einzelfall bezogenen Entbindung wählen.

Bei der pauschalen Entbindung darf der Versicherer selbst und ohne Rückfrage bei Ärzten Auskünfte einholen. Bei der Einzelfall-Lösung kontaktiert der Versicherer erst Sie, wenn er im Rahmen der Anzeigepflicht etwas prüfen möchte. Dann entscheiden Sie, ob Sie für einen bestimmten Arzt eine Entbindung erteilen oder die Auskunft selbst besorgen.

Wir raten von einer pauschalen Schweige­pflichtentbindung ab. Ärzte haben nicht die Sichtweise eines Versicherers, und eine ungünstig formulierte Auskunft kann zu einer negativen Entscheidung führen, die sich kaum noch korrigieren lässt. Mit der Einzelfall-Lösung behalten Sie die Kontrolle darüber, welche Informationen wohin gehen.

Icon Achtung

Experten-Tipp:
Die pauschale Schweige­pflichtentbindung nehmen Sie besser nicht

„Die pauschale Schweige­pflichtentbindung wird gern als Formsache abgehakt, dabei geben Sie damit die Kontrolle aus der Hand. Ein Arzt formuliert nicht mit der Brille des Versicherers, und eine ungünstige Auskunft lässt sich kaum noch korrigieren. Wählen Sie die Einzelfall-Lösung: Dann entscheiden Sie bei jeder Anfrage neu, welche Information wohin geht – und behalten die Deutungshoheit über Ihre Akte.“

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Was passiert bei falschen Angaben?

Falsche oder unvollständige Angaben können Sie den Versicherungsschutz kosten – je nach Verschulden greifen abgestufte Rechtsfolgen. Der Versicherer kann vom Vertrag zurücktreten, ihn kündigen, die Beiträge anpassen oder den Vertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Entscheidend ist, wie schwer die Anzeigepflicht­verletzung wiegt. Die folgende Übersicht zeigt die Rechtsfolgen und Fristen:

Art der VerletzungRechtsfolge des VersicherersFrist
Einfache FahrlässigkeitKündigung oder Vertragsanpassung, kein Rücktritt5 Jahre
Grobe FahrlässigkeitRücktritt; Vertragsanpassung, wenn er auch bei Kenntnis geschlossen worden wäre5 Jahre
VorsatzRücktritt vom Vertrag10 Jahre
Arglistige TäuschungAnfechtung des Vertrags10 Jahre
Die Rechte des Versicherers ergeben sich aus dem Versicherungs­vertrags­gesetz und dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Quelle: VVG § 19; VVG § 22; BGB § 123). Die genannten Fristen und die Voraussetzungen des Rücktritts regelt § 21 VVG (Quelle: VVG § 21).

Im schlimmsten Fall verlieren Sie den Versicherungsschutz und müssen bereits erstattete Behandlungskosten zurückzahlen. Ein einziger fehlerhafter Antrag kann zudem künftige Anträge bei anderen Gesellschaften erschweren. Genau deshalb lohnt sich die sorgfältige, begleitete Vorbereitung Ihrer Angaben.

Sie sehen: An der richtigen Formulierung Ihrer Angaben hängt Ihr gesamter Versicherungsschutz. Genau hier setzen wir an und bereiten den Fragebogen gemeinsam mit Ihnen vor, bevor etwas Verbindliches beim Versicherer landet.

Ihre Gesundheitsfragen richtig beantworten – wir begleiten Sie

Ob Sie Diagnosen, Abfragezeiträume und dokumentierte Verdachtsfälle korrekt angeben, entscheidet über Annahme oder Ablehnung. Wir bereiten Ihre Angaben gemeinsam mit Ihnen vor und prüfen Ihr Risiko individuell, bevor etwas Verbindliches beim Versicherer landet.

  • Gemeinsame Vorbereitung des Gesundheitsfragebogens
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
  • Kostenfrei und ohne Verpflichtung
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PKV trotz Vorerkrankung und nach einer Ablehnung

Eine Vorerkrankung schließt die private Kranken­versicherung nicht automatisch aus – entscheidend sind Ihre individuelle Gesundheitshistorie und die Wahl des richtigen Versicherers. Der eine Anbieter lehnt eine Diagnose ab, der nächste verlangt einen Zuschlag, ein dritter nimmt regulär an.

PKV trotz Vorerkrankung

Ob Sie mit einer Vorerkrankung angenommen werden, hängt von der Diagnose, ihrer Aktualität und dem Annahmeverhalten des Versicherers ab. Bei manchen Diagnosen ist das Ergebnis bei allen Anbietern gleich, bei anderen ist von Ablehnung bis regulärer Annahme alles möglich. Eine anonyme Voranfrage bei mehreren Versicherern zeigt, wo Sie realistisch die besten Chancen haben. Mehr dazu erfahren Sie unter PKV trotz Vorerkrankung.

Icon Krankenakte

Weitere Informationen zur PKV mit Vor­erkrankungen

Asthma ist ein Spezialfall der PKV mit Vorerkrankung. Wie Versicherer mit anderen chronischen Erkrankungen umgehen, lesen Sie hier:

Depression · Alkoholentzug · HIV · Diabetes

Experten-Tipp:
Eine Ablehnung ist nicht das Aus für Ihre PKV

„Eine Ablehnung gilt vielen als Endstation für die PKV. Das stimmt so nicht: Was der eine Versicherer ablehnt, nimmt der nächste regulär an, das Annahmeverhalten ist höchst unterschiedlich. Der Fehler wäre jetzt ein zweiter Antrag auf eigene Faust. Klüger ist die anonyme Voranfrage bei gezielt passenden Anbietern – so prüfen Sie neue Chancen, ohne Ihre Lage weiter zu verschlechtern.“

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PKV nach einer Ablehnung

Mit jeder Ablehnung eines offiziellen Antrags wird ein PKV-Abschluss schwieriger, weil Sie Ablehnungen in Folgeanträgen angeben müssen und Versicherer sie einsehen können. Wurden Sie bereits abgelehnt, ist der nächste Schritt keine erneute Anfrage auf eigene Faust, sondern eine anonyme Voranfrage bei passenden Anbietern. So prüfen Sie neue Chancen, ohne die Lage weiter zu verschlechtern.

Icon Vertrag kündigen

Schritt für Schritt: der richtige Weg nach einer Ablehnung

Nach einer Ablehnung gehen Sie am besten Schritt für Schritt vor – vom sichersten Weg bis zum letzten Ausweg.

  • Kein zweiter Antrag auf eigene Faust: Jede weitere Ablehnung müssen Sie künftig angeben, und sie verschlechtert Ihre Chancen zusätzlich.
  • Anonyme Voranfrage bei passenden Anbietern: Gibt es eine Zusage zu fairen Konditionen? Wenn ja, stellen Sie erst dann den offiziellen Antrag.
  • Kein Anbieter sagt zu? Prüfen Sie den Basistarif mit Kontrahierungszwang – hier ist die Annahme garantiert, ohne Zuschlag oder Ausschluss.
  • Ist die private Kranken­versicherung insgesamt nicht der richtige Weg? Dann bleiben Sie in der gesetzlichen Kranken­versicherung und ergänzen sie um eine private Zusatz­versicherung.

Beispiel: Wenn der Wechsel sich nicht lohnt

Ein Kunde wollte in die PKV wechseln, weil er glaubte, damit Geld zu sparen. In der Beratung zeigte sich: Die Ersparnis wäre nur bei deutlich schlechterer Absicherung möglich gewesen, und gute Leistungen waren dem Kunden ohnehin nicht wichtig. Statt einen Abschluss zu forcieren, rechneten wir das offen vor und rieten vom Wechsel ab. Der Kunde entschied sich informiert dagegen. Sein O-Ton sinngemäß: Er sei wirklich beraten und ihm nichts aufgeschwatzt worden

Icon Pfeil Reduktion

Ob eine Diagnose zur Ablehnung führt oder nur zu einem Zuschlag, entscheidet der einzelne Versicherer. Welche Anbieter für Ihre Situation in Frage kommen, lässt sich ohne Marktkenntnis kaum abschätzen. Wir prüfen das für Sie, anonym und mit Blick auf das Annahmeverhalten vieler Gesellschaften.

Trotz Vorerkrankung oder Ablehnung in die PKV

Wir schätzen Ihre Annahmechancen realistisch ein und finden über eine anonyme Voranfrage die Versicherer, bei denen Sie faire Konditionen bekommen. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV, unsere Einschätzung ist kostenfrei.

  • Persönliche Einschätzung Ihrer Annahmechancen
  • Anonyme Voranfrage bei passenden Anbietern
  • Kein Risiko eines Eintrags in der Wagnisdatei
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Private Kranken­versicherung ohne Gesundheitsprüfung?

Eine vollwertige private Kranken­versicherung gibt es für Neukunden nicht ohne Gesundheitsfragen – die Risikoprüfung ist fester Bestandteil des Systems. Auch der oft genannte Basistarif ist keine Ausnahme von den Fragen.

Im Basistarif werden ebenfalls Gesundheitsfragen gestellt. Der Unterschied ist der Kontrahierungszwang: Die Antworten führen dort nicht zu Risikozuschlägen, Leistungsausschlüssen oder einer Ablehnung wegen Vor­erkrankungen. Die Leistungen ähneln denen der gesetzlichen Kranken­versicherung. Rechtsgrundlage ist § 152 des Versicherungs­aufsichts­gesetzes (Quelle: VAG § 152).

Der frühere Standardtarif ist für Neukunden seit 2009 geschlossen und nur noch für Bestandskunden relevant, die vor 2009 privat versichert waren. Für Neuabschlüsse steht als Auffanglösung ausschließlich der Basistarif der PKV zur Verfügung.

Ohne Gesundheitsprüfung geht es nur in Sonderfällen: Bei der Kindernach­versicherung können Neugeborene ohne erneute Prüfung mitversichert werden, wenn der Vertrag eines Elternteils mindestens drei Monate besteht und der Schutz nicht höher ist (Quelle: VVG § 198). Auch einzelne Krankenzusatz­versicherungen verzichten gelegentlich auf die Prüfung – für die private Krankenvoll­versicherung gilt das nicht.

Icon Baby

Kurzes Glossar: die wichtigsten Antragsbegriffe

Rund um die Gesundheitsprüfung der PKV tauchen immer wieder dieselben Fachbegriffe auf. Die folgende Übersicht erklärt die sechs wichtigsten Begriffe kurz und verständlich.

BegriffBedeutung
Vorvertragliche AnzeigepflichtGesetzliche Pflicht, alle im Antrag gestellten Gesundheitsfragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten (§ 19 VVG).
KontrahierungszwangAufnahmezwang des Versicherers: Im Basistarif muss er Sie trotz Vor­erkrankungen annehmen, ohne Zuschlag oder Ausschluss.
HIS / WagnisdateiHinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft, eine zentrale Datenbank, in der Versicherer auffällige Vorgänge wie Ablehnungen speichern und abgleichen.
RisikozuschlagHöherer Beitrag als Ausgleich für ein erhöhtes Gesundheitsrisiko; die betroffene Erkrankung bleibt dabei voll versichert.
LeistungsausschlussVertragliche Vereinbarung, dass bestimmte Behandlungen oder Krankheits­bilder nicht versichert sind; der Beitrag bleibt unverändert.
Anonyme VoranfrageNamenlose Anfrage bei mehreren Versicherern, um die Aufnahmechancen zu prüfen, ohne dass eine mögliche Ablehnung gespeichert wird.

Die häufigsten Fragen zu Gesundheitsfragen in der PKV

Wie läuft die Gesundheitsprüfung ab und muss ich dafür zum Arzt?

Nein, in aller Regel nicht. Die Gesundheitsprüfung der PKV läuft über die schriftlichen Gesundheitsfragen im Antrag, eine ärztliche Untersuchung vor Ort ist nicht vorgesehen. Nur in Ausnahmefällen, etwa bei sehr hohen Leistungen oder unklaren Befunden, kann der Versicherer ein ärztliches Attest oder einen Bericht Ihres Arztes verlangen. Ihre Angaben stützen Sie am besten auf vorhandene Unterlagen wie Arztberichte und Ihre Patientenakte.

Welche Abfragezeiträume gelten für die Gesundheitsfragen?

Die Zeiträume hängen von der Art der Behandlung ab und unterscheiden sich je Versicherer. Üblich sind rund drei Jahre für ambulante Behandlungen, etwa fünf Jahre für stationäre Aufenthalte und Operationen sowie fünf bis zehn Jahre für psychotherapeutische Behandlungen. Wichtig zu wissen: Einige Fragen haben gar keine zeitliche Grenze. Schwere Erkrankungen wie Krebs, eine HIV-Infektion oder Implantate und Prothesen werden häufig zeitlich unbegrenzt abgefragt.

Was ist der Unterschied zwischen einem Risikozuschlag und einem Leistungsausschluss?

Beides sind Reaktionen des Versicherers auf ein erhöhtes Risiko, sie wirken aber unterschiedlich. Beim Risikozuschlag zahlen Sie einen höheren Beitrag und sind voll versichert, auch für die betroffene Erkrankung. Beim Leistungsausschluss bleibt Ihr Beitrag gleich, dafür sind bestimmte Behandlungen oder Krankheits­bilder vom Schutz ausgenommen. Kosten für eine ausgeschlossene Erkrankung tragen Sie dann vollständig selbst. Welche Variante günstiger ist, hängt davon ab, wie wahrscheinlich und wie teuer Behandlungen der betroffenen Erkrankung sind.

Wie werde ich einen Risikozuschlag später wieder los?

Das ist möglich. Sinkt Ihr Gesundheitsrisiko nach Vertragsabschluss, können Sie die Herabsetzung oder Aufhebung des Zuschlags beantragen. Das kommt zum Beispiel in Frage, wenn eine Erkrankung ausgeheilt ist oder eine Behandlung dauerhaft nicht mehr nötig ist. Ihren Anspruch darauf regelt § 41 VVG. Den Nachweis über die verbesserte Gesundheit müssen Sie dem Versicherer allerdings selbst erbringen.

Was passiert, wenn ich eine Erkrankung versehentlich vergessen habe?

Entscheidend ist, ob Sie die Angabe schuldhaft oder nur aus Versehen ausgelassen haben. Bei einem ehrlichen Versehen (einfache Fahrlässigkeit) darf der Versicherer den Vertrag nicht rückwirkend beenden, sondern ihn nur für die Zukunft anpassen oder kündigen. Anders sieht es bei bewusstem Verschweigen aus: Dann drohen Rücktritt oder Anfechtung. Ihre Anzeigepflicht und die abgestuften Folgen regelt § 19 VVG. Fällt Ihnen ein Fehler auf, melden Sie ihn dem Versicherer am besten sofort.

Wie unterscheiden sich die Gesundheitsfragen einer Krankenzusatz­versicherung von denen der PKV-Voll­versicherung?

Die Prüfung fällt meist schlanker aus. Zusatz­versicherungen wie eine Zahn- oder Krankenhauszusatz­versicherung stellen in der Regel weniger und speziellere Gesundheitsfragen als die private Krankenvoll­versicherung. Manche Zusatztarife verzichten sogar ganz auf die Gesundheitsprüfung. Für die private Krankenvoll­versicherung gilt das nicht, hier ist die Risikoprüfung fester Bestandteil. Prüfen Sie deshalb genau, welcher Tarif welche Fragen stellt.

Wie erfahre ich, was in der Wagnisdatei HIS über mich gespeichert ist?

Über Ihr Recht auf Selbstauskunft. Auf Antrag teilt Ihnen die Betreibergesellschaft der Wagnisdatei kostenlos mit, ob und welche Daten dort zu Ihrer Person gespeichert sind. Dieses Auskunftsrecht ergibt sich aus Art. 15 DSGVO. So können Sie schon vor einem Antrag prüfen, ob ein früherer Vorgang eingetragen ist. Am sichersten vermeiden Sie einen Eintrag von vornherein über eine anonyme Voranfrage.

Welche Gesundheitsfragen gelten für mitversicherte Familienmitglieder?

Für jede zu versichernde Person gelten eigene Gesundheitsfragen, denn jede durchläuft eine eigene Gesundheitsprüfung. Für Ihren Partner und jedes Kind werden die Fragen also getrennt beantwortet und einzeln bewertet. Eine Ausnahme ist die Kindernach­versicherung: Neugeborene können ohne erneute Prüfung mitversichert werden, wenn der Vertrag eines Elternteils mindestens drei Monate besteht und der Schutz nicht höher ausfällt. Das regelt § 198 VVG.

Wie wirkt sich eine frühere Psychotherapie auf die Aufnahme in die PKV aus?

Nicht automatisch ablehnend. Ob eine psychotherapeutische Behandlung zum Problem wird, hängt von der Diagnose, der Dauer, dem Abschluss der Behandlung und dem jeweiligen Versicherer ab. Eine einmalige, abgeschlossene Behandlung wird oft anders bewertet als eine laufende Therapie über Jahre. Manche Versicherer reagieren mit einem Zuschlag oder einem Ausschluss, andere nehmen regulär an. Eine anonyme Voranfrage zeigt, wie verschiedene Anbieter Ihren konkreten Fall einschätzen.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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