Versicherung für die Klassenfahrt (Ratgeber inkl. Lehrer-Erfahrungsbericht aus der Praxis)

Das Wichtigste in Kürze

  • Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen, was bedeutet, dass bestimmte Risiken durch gesetzliche Versicherungen abgedeckt sind.
  • Allerdings gibt es trotzdem Versicherungslücken, die mit einer Gruppen­versicherung oder privaten Versicherungen der Schüler geschlossen werden können.
  • Wichtig ist zum Beispiel, dass die Schüler ­haftpflichtversichert sind. Gerade bei Reisen außerhalb der EU ist auch eine Auslandskranken­versicherung sinnvoll.
  • Bei besonders teuren Reisen sollten Sie über eine Reiserücktritts­versicherung nachdenken.

Das erwartet Sie hier

Welche Versicherungen auf Klassenfahrten greifen, welche nicht und welche Erfahrungen ein Lehrer in der Praxis gemacht hat.

Inhalt dieser Seite
  1. Unfall­­versicherung für Klassenfahrten
  2. Kranken­­versicherung
  3. Haftpflicht­­versicherung
  4. Reiserücktritt und Reiseabbruch
  5. Interview: Lehrer auf Klassenfahrt
  6. Wissenswertes zu Klassenfahrten
  7. Fazit

Klassenfahrt: Zahlt die gesetzliche Unfall­versicherung?

Schulveranstaltungen sind versichert

Grundsätzlich unterliegen Schüler allgemeinbildender Schulen dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfall­versicherung. Dieser gilt, solange es sich bei der Aktivität um eine schulische Veranstaltung wie einen Ausflug oder eine Klassenfahrt handelt. Dabei ist es unerheblich, ob sich der Veranstaltungsort im In- oder Ausland befindet.

Unfallschutz bei außerplanmäßigen Aktivitäten

Die gesetzliche Unfall­versicherung greift lediglich im Rahmen schulischer Veranstaltungen. Jedoch gibt es auf Klassenfahrten für die Schülerinnen und Schüler auch Zeiten zur freien Verfügung. Unter bestimmten Voraussetzungen besteht in diesen Zeiten kein Versicherungsschutz. Diesen würde jedoch eine private Unfall­versicherung leisten, die sämtliche Unfälle in Höhe der vereinbarten Versicherungssumme abdeckt, sofern eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit die Folge eines Unfalls ist. Damit das Kind rundum abgesichert ist, sollte die Police eine 24-Stunden-Deckung vorsehen und kosmetische Operationen sowie Bergungs- und Rettungskosten einschließen.

Icon Lupe

Schwierige Einordnung von Unfällen

Die Zuständigkeit der gesetzlichen Unfall­versicherung steht zum Beispiel infrage, wenn Aktivitäten nicht eindeutig der Klassenveranstaltung zugeordnet werden können. Das ist unter anderem dann der Fall, wenn Schüler ohne Erlaubnis das Gelände verlassen und einen Unfall haben.

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Kranken­versicherung auf der Klassenfahrt

Kostenerstattung richtet sich nach Art der Kranken­versicherung

Damit der Schutz der gesetzlichen Kranken­versicherung im Versicherungsfall in Anspruch genommen werden kann, müssen Schüler ihre Krankenversichertenkarte mit sich führen. Mithilfe der Karte können auch jegliche anfallenden medizinischen Kosten über die Unfall­versicherung abgerechnet werden. Die Eltern der erkrankten oder verletzten Kinder können allenfalls zur Zuzahlung für Medikamente aufgefordert werden.

Icon Kassenbon mit Haken

Erstattungsprinzip bei der privaten Kranken­versicherung

Anders gestaltet sich das Erstattungsprinzip, wenn das Kind Mitglied in der privaten Kranken­versicherung ist. In dem Fall müssen die in Anspruch genommenen Medikamente und die Behandlung im Vorhinein von den Eltern bezahlt werden.


Auslandskrankenschutz erspart hohe Krankenhaus- und Arztrechnungen

Deutschland unterhält mit einigen europäischen Nachbarländern Abkommen mit Sozial­versicherungsträgern, die im Leistungsfall denselben Versicherungsschutz bieten wie im Inland. Hierbei ist es wichtig, dass sich Lehrer vorab die Anschrift des zuständigen Sozial­versicherungsträgers im Ausland geben lassen. Ist die Bezahlung nicht geregelt, verweigern Ärzte die Behandlung, sodass im schlimmsten Fall nur eine Barzahlung möglich ist.

In anderen Ländern hingegen müssen die Patienten die Kosten selbst tragen, wenn sie keine Auslands- oder Reisekranken­versicherung abgeschlossen haben. Überführungen und Rücktransporte werden oftmals nur bei medizinischer Notwendigkeit von Krankenkassen bezahlt, sodass der Abschluss einer Auslandskranken­versicherung auch aus diesem Grund ratsam ist.

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Haftpflichtschutz für Lehrer und Schüler

Icon Unterricht

Dienst­haftpflicht­versicherung für Lehrer

Im Rahmen von Klassenfahrten müssen Lehrer den Nachweis einer Dienst­haftpflicht­versicherung erbringen. Die Versicherung sichert die Tätigkeit des Lehrers als Beaufsichtigter ab.


Darum brauchen Schüler eine Haftpflicht­versicherung

Tritt jedoch der Fall ein, dass der Schüler einem anderen einen Schaden zufügt oder das Mobiliar der Jugendherberge oder des Hotels beschädigt, ist er in vollem Umfang schuldfähig. Dies kann erhebliche Auswirkungen auf das Leben des Schülers und seiner Eltern haben. Umso sinnvoller erscheint der Abschluss einer Haftpflicht­versicherung. Häufig sind Kinder über die Versicherung ihrer Eltern ­haftpflichtversichert. Es ist auch möglich, Gruppen­haftpflicht­versicherungen abzuschließen, die bei nicht absehbaren Schäden zahlen.

Mehr zur Haftpflicht­versicherung für Familien

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Reiserücktritts­versicherung für die Klassenfahrt

Geld zurück, wenn die Klassenfahrt ausfällt

Eine Reiserücktritts­versicherung für die Klassenfahrt erstattet je nach Tarif:

  • Stornierungskosten, wenn die Klassenfahrt aus einem versicherten Grund nicht angetreten werden kann
  • Nicht in Anspruch genommene Leistungen, wenn man die Klassenfahrt erst später antreten kann
  • Ausfall der gesamten Klassenfahrt, weil die Begleitperson aus einem versicherten Grund verhindert ist

Versicherte Gründe sind beispielsweise Krankheiten und Unfälle, aber auch zum Beispiel die Notwendigkeit, eine Prüfung nachzuholen. Auch ein Reiseabbruch kann mit einer entsprechenden Versicherung versichert werden.

Expertinnen-Tipp:

„Eine Reiserücktritts­versicherung ist ein „Must-have“ für Klassenfahrten! Mit nur ein paar Euro sichert man sich für den Fall ab, dass zum Beispiel der Lehrer krank wird. Ohne diese Absicherung wird es für die gesamte Schulklasse schnell teuer.“

Foto von Gesa Aschmotat
Beraterin
Icon Paket

Versicherungspakete für Schülerreisen

Manche Versicherer bieten Pakete aus mehreren Reise­versicherungen für Reisegruppen an. Gruppentarife sind oft für die einzelnen Personen günstiger als individuelle Versicherungen. Prüfen Sie jedoch, welche Versicherungen tatsächlich nötig sind.

Lehrer auf Klassenfahrt: ein Erfahrungsbericht

Herr Nickel ist Lehrer und unterrichtet an einer Gesamtschule mit gymnasialer Oberstufe die Fächer Biologie, Physik, Naturwissenschaften und Geschichte. Er war schon häufiger auf Klassenfahrt und erzählt im Interview von seinen Erfahrungen, die er bisher als Aufsichtsperson gemacht hat.

transparent-beraten.de: Waren Sie schon mit Klassen auf Klassenfahrt? Wenn ja in welcher Größenordnung?

Nickel: Ich war schon häufig mit Klassen auf Klassenfahrt. Unter anderem mit einer 12. Klasse in Auschwitz und auf diversen Fahrten der Sekundarstufe I. Jeweils zwischen drei und fünf Übernachtungen.

tb: Welche typischen Unfälle/Zwischenfälle von Schülern haben Sie auf Klassenfahrten erlebt? Oder haben Sie eventuell von Unfällen gehört?

Nickel: Typische Zwischenfälle sind die Beschädigungen des Reisebusses (in einem Fall musste ein gesamter Sitz von einem Schüler ersetzt werden), Beschädigungen des Zimmerinventars, Diebstähle und Verletzungen. Schwere Unfälle oder Ähnliches habe ich bisher noch nicht erlebt und auch noch nicht davon gehört. Theoretisch kann auf einer Klassenfahrt aber natürlich alles passieren, was im normalen Alltag ebenfalls vorkommen kann. Hinzu kommt eine gewisse Affinität der Schülerinnen und Schüler zu Grenzüberschreitungen auf Klassenfahrten, die ein erhöhtes Risiko bergen können.

tb: Gab es auf einer Ihrer Klassenfahrten schonmal einen Zwischenfall, bei dem eine Versicherung in Anspruch genommen werden musste?

Nickel: Im Fall der Beschädigung des Busses musste die Haftpflicht­versicherung der Familie in Anspruch genommen werden.

tb: Gibt es einen Höchstbetrag für die Kosten einer Klassenfahrt?

Nickel: Der Höchstbetrag für eine Klassenfahrt ist je nach Klassenstufe sehr unterschiedlich. Von 75 Euro bis 500 Euro war schon alles dabei. Ich weiß aber, dass an Gymnasien für Kursfahrten der Oberstufe auch noch höhere Kosten entstehen können.

tb: Nach welchen Kriterien wird das Reiseziel ausgewählt?

Nickel: Kosten, Verfügbarkeit, Möglichkeiten vor Ort und Übereinstimmung mit den pädagogischen Zielen.

tb: Was gehört in den typischen „Exkursionsbeutel“ eines Lehrers?

Nickel: Ich denke, das ist von Lehrer zu Lehrer sehr verschieden. Ein Erste-Hilfe-Set ist aber immer mit dabei.

tb: Gerade auf Klassenfahrten neigen Schüler zu verbotenen Sachen wie Alkohol. Wie stehen Sie zum Thema Alkohol auf Klassenfahrten?

Nickel: Sind die Schüler unter 18 Jahre alt, ist das Trinken von Alkohol und das Rauchen von Zigaretten untersagt.

tb: Grundsätzlich sind Lehrer und Schüler während der Klassenfahrt über die gesetzliche Unfall­versicherung abgesichert. Haben Sie auch Versicherungen abgeschlossen, die über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehen? Wenn ja, welche?

Nickel: Bisher habe ich nur eine Reiserücktritts­versicherung abgeschlossen, falls ein Schüler kurzfristig ausfällt.

tb: Fürsorgliche Eltern drücken häufig große Sorgen aus, wenn ihr Kind auf Klassenfahrt fährt. Wie nehmen Sie den Eltern jegliche Sorgen bezüglich der Klassenfahrt?

Nickel: Je nach Bindung und Vertrauen in das eigene Kind sind die Einstellungen zu einer Klassenfahrt sehr unterschiedlich. Ich denke, man kann Eltern die Sorgen um ihre Kinder bezüglich einer Klassenfahrt nicht gänzlich nehmen. Meist sorgen sich die Eltern aber eher um die Finanzierbarkeit der Klassenfahrt als um das Wohlergehen während der Klassenfahrt.

tb: Als Schüler nimmt man nicht wahr, wie viel Arbeit hinter so einer Klassenfahrt steckt. Wie früh muss sich ein Lehrerkollegium um die Organisation einer Klassenfahrt kümmern und welche Einzelheiten beinhaltet die Organisation des Bildungsurlaubs?

Nickel: Die Organisation einer Klassenfahrt beginnt mindestens 1,5 Jahre vor der Klassenfahrt. Je nach Ziel müssen die Unterkunft, An- und Abreise, sowie die Aktivitäten vor Ort geplant werden. Außerdem müssen die Eltern bewegt werden über das Kurs-/ Klassenkonto das Geld rechtzeitig zu bezahlen. Hinzu kommen Informationsveranstaltungen und die Rechtfertigung und Anmeldung der Klassenfahrt bei der Schulleitung und beim Schulamt sowie die Organisation weiterer zuverlässiger Begleitpersonen.

tb: Welche Erfahrungen und Erkenntnisse nehmen Sie aus der Teilnahme an Klassenfahrten mit?

Nickel: Klassenfahrten als außerunterrichtliche Aktivitäten sind und bleiben sehr wichtig für die Entwicklung einer Klasse, sowie zur Erweiterung des Horizontes von Schülerinnen und Schülern. Sowohl für Schülerinnen und Schüler als auch für den Lehrer bieten sie eine gute Möglichkeit, sich außerhalb des schulischen Alltagsstresses kennenzulernen und aus einer anderen Perspektive zu betrachten. Sie machen viel Arbeit, lohnen sich in den meisten Fällen aber auch. Ich konnte bisher fast immer eine positive Entwicklung des Klassenklimas feststellen. Außerdem bieten sie besonders Schülerinnen und Schülern aus sozial schwachen Elternhäusern Aktivitäten und Einblicke, die ihnen ohne Schule als Institution sicher verwehrt geblieben wären.

tb: Haben Sie schon von einer Klassenfahrt- und Schülerreise­versicherung gehört? Was würden Sie sich von einer allumfassenden Versicherung für Klassenfahrten wünschen?

Nickel: Ich habe von diesem Versicherungstyp bisher noch nichts gehört. Interessant wäre, inwieweit eine solche Versicherung die eventuelle Verletzung der Aufsichtspflicht durch die begleitende Lehrperson schützt. In diesem Bereich kann es schließlich immer zu unvorhergesehenen Regelverstößen und Ereignissen kommen. Ich denke, die Notwendigkeit müsste je nach Einzelfall und Gefährdungspotenzial einzeln geprüft werden. Eine Reiserücktritts­versicherung halte ich bei höheren Kosten aber immer für sinnvoll. Alle weiteren Fälle werden meines Erachtens von den Versicherungen der Eltern beziehungsweise Schülern getragen.

tb: Vielen Dank für das Gespräch!

Wissenswertes zu Klassenfahrten

Klassenfahrten sind Schulveranstaltungen

Gemäß Schulordnung stellt die Klassenfahrt eine Schulveranstaltung dar und ist für jeden Schüler ver­pflichtend. Gemeinsame Fahrten sind fester Bestandteil des Lernens und ausschlaggebend für die Förderung des Zusammengehörigkeitsgefühls in der Klasse. Mit ihrem Erlebnis sollen Kompetenzen wie das gegenseitige Verständnis untereinander, Toleranz und Rücksichtnahme unterstützt werden.


Icon Schultasche

Die Schulpflicht muss erfüllt werden

Auch wenn es eher selten vorkommt, kann der Fall eintreten, dass der betreffende Schüler aus finanziellen oder religiösen Gründen von der Teilnahme befreit wird. Die Nichtteilnahme befreit ihn jedoch nicht von der Erfüllung der Schulpflicht. Während seine Klassenkameraden auf Klassenfahrt sind, muss der befreite Schüler entweder den Unterricht in einer anderen Klasse besuchen oder zu Hause aufgegebene Schulaufgaben erledigen.


Anspruch auf finanzielle Unterstützung

In der Regel werden Klassenfahrten frühzeitig angekündigt, sodass Eltern Gelegenheit haben, den finanziellen Eigenanteil an der Fahrt zu organisieren. Dennoch gibt es Familien, die nicht den finanziellen Spielraum haben, ihrem Kind diese Unternehmung zu ermöglichen. Dabei können sie auf unterschiedliche Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung zurückgreifen.

Die Schüler arbeitsloser Eltern werden bei der Finanzierung der Klassenfahrt vom Staat unterstützt. Einem Urteil des Bundessozialgerichts zufolge müssen die kompletten Reisekosten vom Staat übernommen werden, ohne etwaige Höchstgrenzen für die Erstattung zu beachten. Ferner erhalten auch Geringverdiener staatliche Zuschüsse zur Finanzierung einer Klassenfahrt. Hierbei richtet sich die Höhe des Zuschusses nach der jeweiligen Lebenssituation. Auch schulische Fördervereine können die Teilnahme finanziell unterstützen.

Fazit

Zur Schulzeit gehören auch Klassenfahrten. Diese gehen jedoch auch mit gesundheitlichen und finanziellen Risiken einher. Aus diesem Grund sollten sich Begleitpersonen und Eltern damit auseinandersetzen, welcher Versicherungsschutz bereits besteht und ob zusätzliche private Versicherungen oder eine Reiserücktritts­versicherung sinnvoll sind. Der Versicherungsbedarf hängt teilweise auch von der konkreten Gestaltung der Klassenfahrt ab.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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