Fremde Gäste im Haus: Versicherungsschutz bei Couchsurfing und Homesharing

Foto von Nina Ibach
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ob Couchsurfing oder Homesharing – das eigene Heim zu teilen, wird immer beliebter.
  • Allerdings geht dies auch mit Risiken einher, gegen welche die Gastgeber nicht immer ausreichend abgesichert sind.
  • Aus diesem Grund sollten Sie prüfen, wie Sie versichert sind, wenn Sie anderen Ihre Wohnung zur Verfügung stellen.
  • Achten Sie darauf, welchen Schutz Sie durch das Vermittlerportal haben, und klären Sie offene Fragen mit Ihren Versicherern.

Das erwartet Sie hier

Welcher Versicherungsschutz beim Couchsurfing unbedingt nötig ist und was Sie außerdem beachten sollten.

Inhalt dieser Seite
  1. Fallbeispiel: Lücke in der Absicherung
  2. So sichern Sie sich korrekt ab
  3. Couchsurfing und Homesharing erklärt
  4. Fazit

Wimdu zeigt: Vertragsklauseln im Vorhinein prüfen

Versicherungslücke Vandalismus

Ein Vorfall mit der Plattform Wimdu zeigte 2015, dass der Wohnungsbesitzer bei Vandalismus durch den Mieter nicht durch das Portal abgesichert ist. Und das, obwohl der Anbieter auf seiner Seite damit wirbt, dass Schadensfälle bis zu einer Versicherungssumme von bis zu 500.000 Euro abgesichert sind. Dies gilt jedoch nicht bei vorsätzlicher Beschädigung.

Bei der Haftpflicht­versicherung des Anbieters handelt es sich um eine sogenannte subsidiäre Absicherung. Sie greift nur, wenn der Verursacher des Schadens selbst keine Haftpflicht­versicherung besitzt. Und bei dieser Versicherung sind vorsätzliche Schäden nicht im Leistungsumfang enthalten.

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Vorsatz ist häufig ausgeschlossen

„Es ist in der Versicherungsbranche in Deutschland Standard, dass Vorsatz, wie zum Beispiel Vandalismus oder Diebstahl, grundsätzlich nicht versichert ist. Ansonsten wäre das Risiko für Missbrauch zu hoch“, so der Anbieter Wimdu gegenüber Zeit Online. Und an diesen Bedingungen möchte der Anbieter auch in Zukunft nichts ändern.

Unterschiede zwischen den Anbietern

Bei anderen Anbietern wie beispielsweise Airbnb sind im Rahmen von „AirCover“ etwas mehr Schäden versichert. Der Gastgeber ist gegen Schäden an der Wohnung, aber auch gegen Schadenersatzansprüche des Gastes versichert, wenn sich dieser verletzt. Nicht versichert ist jedoch zum Beispiel der Verlust von Geld. Schäden am Eigentum des Gastgebers sind mit drei Millionen US-Dollar, Schadenersatzansprüche des Gastes mit einer Million US-Dollar versichert.

Wie schützt sich der Wohnungsbesitzer bei Schäden?

Fragen Sie bei Ihren Versicherern nach

Um in solchen Schadensfällen abgesichert zu sein, sollte der Wohnungsvermieter vor der Vermietung seinen Versicherungsschutz überprüfen. Am besten fragt er im Vorhinein bei der Hausrat- und Haftpflicht­versicherung an, wie er in solchen Fällen abgesichert ist. Denn die kommerzielle Vermietung der Wohnung ist möglicherweise nicht vom Versicherungsschutz abgedeckt.


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Wann leistet die Hausrat­versicherung?

Wenn der Gast einen Schaden anrichtet und nicht ­haftpflichtversichert ist, kann in manchen Fällen die Hausrat­versicherung des Gastgebers die Kosten für den Schaden übernehmen. Wenn solche Schadensfälle allerdings zu oft auftreten, kann es zu einer Kündigung durch die Versicherung kommen.


Diebstahl ist nicht durch Hausrat­versicherung abgesichert

Wenn sich der Couchsurfer als Dieb entpuppt und bei seiner Abreise etwas vom Wohnungsbesitzer mitgehen lässt, so ist dieser Schaden nicht durch die Hausrat­versicherung des Besitzers abgedeckt. Denn diese übernimmt nur die Kosten für einen Einbruchdiebstahl. Da man den Couchsurfer aber selbst in die Wohnung gelassen oder ihm einen Schlüssel gegeben hat, handelt man nach eigenem Gewissen.

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Unter­vermietung ist nicht immer erlaubt

Bevor Sie beginnen, Ihre Wohnung Reisenden anzubieten, sollten Sie prüfen, ob Sie das überhaupt dürfen. Eine unerlaubte Unter­vermietung kann zur Kündigung eines Mietvertrags führen. Darum sollten Mieter das unbedingt mit ihren Vermietern klären. Prüfen Sie auch, ob es gesetzliche Regelungen gibt, welche die Zweckentfremdung von Wohnraum einschränken (Beispiel: Regelung in Berlin). Prüfen Sie auch, ob Sie Ihre Einnahmen aus der Vermietung in der Steuererklärung angeben müssen.

Gäste sollten ebenfalls ihre Versicherungen prüfen

Auch Gäste sollten ihre bestehenden Versicherungen prüfen. Denn es ist beispielsweise nicht selbstverständlich, dass die Haftpflicht­versicherung auch Mietsachschäden abdeckt.

So funktionieren Couchsurfing und Homesharing

Couchsurfing ist im Trend

Reisende, die gerne neue Menschen und Wohnungen kennenlernen, und dabei auch noch Geld sparen möchten, begeistern sich meist für das Konzept des Couchsurfens oder für Homesharing. Mittlerweile gibt es auch immer mehr Portale, die Kunden anbieten, ihre Privatwohnung für die Zeit ihrer Abwesenheit zu vermieten. Für Gastgeber und Vermieter stellt dies eine Möglichkeit dar, neue Kontakte zu knüpfen oder Geld zu verdienen. Sie sollten sich jedoch damit auseinandersetzen, ob Versicherungen auch bei Schäden durch Gäste leisten.


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So funktioniert Couchsurfen

Beim Couchsurfing stellt der Wohnungsbesitzer eine Schlafmöglichkeit und ist in der Regel anwesend, während der Besucher in der Wohnung ist. Beim Couchsurfing geht es hauptsächlich darum, neue Menschen und Länder kennenzulernen. Dem Gast steht in diesem Fall nicht die gesamte Wohnung zur Verfügung, sondern in der Regel nur ein Schlafplatz.


So funktioniert Homesharing

Beim Homesharing hingegen ist der Wohnungsbesitzer nicht anwesend, während der Besucher in der Wohnung übernachtet. Hierfür zahlt der Besucher in der Regel Geld an den Wohnungsbesitzer oder an den Betreiber des Homesharing-Portals. Sowohl beim Couchsurfing als auch beim Homesharing finden sich Gastgeber und Gäste meist online.

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Portale für Homesharing und Couchsurfing

  • Wimdu
  • Airbnb
  • Couchsurfing
  • 9Flats
  • HouseTrip
  • Gloveler
  • Haustauschferien

Fazit

Couchsurfing und Homesharing erfreuen sich immer größerer Beliebtheit. Wer seine Wohnung dafür zur Verfügung stellt, sollte vorher jedoch prüfen, welchen Schutz ihm seine privaten Versicherungen und die Absicherung über die Online-Plattform bieten. Auch andere rechtliche und steuerliche Details sind zu beachten.

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