Wir haben die AGB deiner Bank, Versicherung und Tickets gelesen, damit du es nicht musst

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Das Wichtigste in Kürze

  • Wir haben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von gängigen Verträgen gelesen, die wir alle tagtäglich abschließen.
  • Zum Beispiel des Deutschlandtickets, eines Bankkontos, einer Versicherung usw.
  • Dabei haben wir so einige überraschende Paragraphen entdeckt, die man unbedingt kennen sollte.

Das erwartet Sie hier

Was in den AGB und im Kleingedruckten, die wir uns nie richtig durchlesen, wirklich steht.

Inhalt dieser Seite
  1. Deutschlandticket
  2. Debitkarte
  3. Mietvertrag
  4. Versicherungen

Die AGB des Deutschlandtickets

§ 2: Das mobile Ticket

Das Deutschlandticket kann man nicht nur als Chipkarte bekommen, sondern auch als mobiles Ticket auf dem Smartphone speichern. Ziffer 2 der AGB fordert jedoch, dass man zu jeder Zeit in der Lage sein muss, dieses digitale Ticket einem Kontrolleur vorzeigen zu können. Kann man dies aufgrund technischer Mängel nicht – zum Beispiel, weil das Smartphone hängt oder keinen Akku mehr hat – zählt das grundsätzlich als Schwarzfahren.


§ 8: Zahlung der Lastschrift

Das Verkehrsunternehmen kann Ihnen das Ticket auch fristlos kündigen. Einer der Gründe ist in Ziffer 8, Absatz b) beschrieben: Wenn die Zahlung per Lastschrift nicht funktioniert hat und man damit drei Lastschriften innerhalb von 12 Monaten versäumt hat.


Icon offener Karton

§ 10: Umzug sofort melden

Ist man umgezogen, so muss man vielen Behörden und Ämtern seine neue Adresse mitteilen. So auch dem Verkehrsunternehmen, bei dem man sein Deutschlandticket erworben hat. Laut Ziffer 10 muss ein Umzug unverzüglich gemeldet werden.

§ 9: Karte verloren oder beschädigt

Wenn man seine Chipkarte verliert oder sie kaputtgeht, muss man laut Ziffer 9 eine Gebühr von 10 Euro zahlen, um eine neue Karte zu bekommen. Benötigt man innerhalb von 12 Monaten erneut eine neue Karte, dann werden 20 Euro Gebühren fällig.

§ 7 und 8: Kartenrückgabe nach Kündigung

Kündigt man sein Deutschlandticket, dann muss man die Chipkarte dem Verkehrsunternehmen zurücksenden. Tut man dies nicht, dann wird nach Ziffer 7 und 8 eine Mahngebühr von 10 Euro fällig.


Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass sich die konkreten AGB je nach Region und Verkehrsunternehmen leicht unterscheiden können! Wir haben hier die ABG des Deutschlandtickets der VRR genutzt. Es kann sein, dass andere Verkehrsunternehmen beispielsweise keine Rückgabe der Karte nach Kündigung verlangen.

Die AGB einer Debitkarte

Abschnitt II, Punkt 13: Schadensersatz bei Fehlern der Bank

Man hat das Recht, Schadensersatz von der Bank zu fordern, falls eine Kartenverfügung fehlerhaft ist oder nicht ausgeführt wird. Dies gilt allerdings nur, wenn die Bank beziehungsweise die Sparkasse den Fehler zu vertreten hat, zum Beispiel bei doppelten Abbuchungen, falschen Beträgen, verzögerten Transaktionen oder fehlerhaften Währungsumrechnungen.

Dies gilt nicht, wenn der Fehler nicht bei der Bank lag, zum Beispiel bei technischen Störungen von Drittanbietern. In solchen Fällen ist die Sparkasse von der Haftung befreit.


Abschnitt III, Punkt 2.7.3 Haftung bis 50 Euro

Man haftet für Schäden, die durch unbefugtes Aufladen der Karte entstehen, zum Beispiel, wenn Dritte sich Zugang zu Ihrer Karte verschaffen oder Sie Opfer eines Phishing-Angriffs werden. In solchen Fällen ist die Haftung jedoch auf 50 Euro begrenzt, vorausgesetzt, Sie melden den Vorfall rechtzeitig und lassen die Karte sperren. Es ist daher wichtig, dass Sie bei Verdacht auf Missbrauch sofort handeln und eine sogenannte Widerrufsanzeige machen.

Abschnitt III, Punkt 1.1 Verfügungsrahmen ist nicht gleich Kontostand

Der Verfügungsrahmen legt fest, wie viel Geld man maximal abheben oder ausgeben kann. Dieser Betrag ist jedoch unabhängig vom tatsächlichen Kontostand. Hat man beispielsweise 5.000 Euro auf dem Konto, aber nur einen Verfügungsrahmen von 1.000 Euro, kann man trotzdem nur 1.00 Euro ausgeben.

Umgekehrt gilt aber auch: Bei einem Kontostand von 100 Euro und einem Verfügungsrahmen von 1.000 Euro können Sie dennoch nur 100 Euro ausgeben. Der Verfügungsrahmen setzt zwar eine Obergrenze, jedoch gilt der Kontostand als tatsächliche Begrenzung der realen Ausgaben, wenn dieser niedriger als der Verfügungsrahmen ist.

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass sich die konkreten AGB je nach Bank oder Geldinstitut leicht unterscheiden können! Wir haben hier die ABG der Debitkarte der Berliner Sparkasse genutzt. Es kann sein, dass andere Banken andere Regelungen haben.

Die AGB eines Mietvertrages

§2: Eigenbedarfskündigung ausgeschlossen

Ein Standard-Mietvertrag wird oftmals für unbestimmte Zeit geschlossen. Im gleichen Abschnitt wird erklärt, für wie viele Jahre eine Eigenbedarfskündigung durch den Vermieter ausgeschlossen ist. Daran hat er sich auch zu halten.


§17: Haftung bei fristloser Kündigung

Wenn der Vermieter dem Mieter fristlos kündigt, so muss der Mieter für den entstandenen Schaden aufkommen – jedoch nur bis maximal zwei Monatsmieten. Angenommen, ein Mieter zahlt seine Miete für mehrere Monate nicht und der Vermieter kündigt diesem daraufhin fristlos. In diesem Fall würde der Mieter für die entgangenen Mieteinnahmen und eventuelle Kosten für die Neu­vermietung der Wohnung haften und müsste dafür aufkommen. Der Mietvertrag regelt jedoch, dass diese Haftung auf das zweifache der Monatskaltmiete begrenzt ist. Höhere Summen darf der Vermieter nicht verlangen.


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§16: Auskunfts­pflichten des Vermieters

Der Vermieter ist verpflichtet, dem Mieter alle notwendigen Auskünfte kurzfristig und zeitnah zu erteilen. Dies betrifft neben der rechtzeitigen Mitteilung über die Nebenkostenabrechnung oder etwaigen Mieterhöhungen auch Angaben, die Mieter benötigen, um Wohngeld oder andere öffentliche Zuschüsse zu erlangen.

§8: Unter­vermietung

In den meisten Mietverträgen ist die Unter­vermietung erlaubt, sofern der Vermieter zustimmt. Solange der Vermieter keinen sachlichen Grund zur Verweigerung hat, ist eine Unter­vermietung also problemlos möglich. Sollte der Vermieter einer Unter­vermietung willkürlich verweigern, so haben Mieter ein Sonderkündigungsrecht und können aus dem Mietverhältnis vorzeitig und mit einer Frist von einem Monat austreten.

§18: Tod des Mieters

Verstirbt der Mieter, so treten in der Regel die Ehegatten, Lebenspartner oder Familienangehörige in das Mietverhältnis ein, wenn sie in einem gemeinsamen Haushalt gelebt haben. Handelt es sich um eine Wohn­gemeinschaft, dann müssen die anderen Mitbewohner einspringen. Es gibt jedoch ein Sonderkündigungsrecht, sodass die verbleibenden Personen aus dem Mietverhältnis austreten können.


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§19 Bei Auszug „besenrein“

Zieht man aus der Wohnung aus, so müssen die Räume „besenrein zurückgegeben“ werden. Der Begriff und letztlich der Zustand, der mit „besenrein“ gemeint ist, kann von Vermieter und Mieter unterschiedlich interpretiert werden, sodass es zu Streitigkeiten kommen kann.

Eine gesetzliche Definition gibt es nicht. Nach heutigem Stand gilt jedoch, dass die Wohnung frei von Dreck, Kalkablagerungen, Essensreste, Spinnweben und Ähnliches befreit werden muss. Löcher in der Wand müssen unter Umständen gestopft werden. Schönheitsreparaturen wie das Streichen der Wände zählen nicht dazu, es sei denn, dies wurde im Mietvertrag oder der Übergabe festgehalten (Quelle: Mietrecht.com).


Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass sich die konkreten Bedingungen je nach Vermieter beziehungsweise Haus­verwaltung leicht unterscheiden können! Wir haben hier den Standard-Mietvertrag vom Mieterschutzbund genutzt. Es kann sein, dass andere Mietverträge anders gestaltet werden.

Die AGB (AVB) deiner Versicherungen

Die Grundlage für jede Versicherung bilden jeweils die sogenannten Allgemeinen Versicherungs­bedingungen – kurz AVB.

Private Haftpflicht­versicherung

  • Punkt 7.5.
    Ansprüche gegen Sie aus Schadensfällen der Angehörigen, die mit dir in einer häuslichen Gemeinschaft leben und in deinem Vertrag mitversichert sind, sind nicht abgedeckt. Dazu gehören Ehe- und Lebenspartner, Eltern, Kinder, Geschwistern. Beispiel: Dein Lebenspartner beschädigt ein wertvolles Gemälde, während er versucht, es neu aufzuhängen.
  • Punkt 7.7.
    Schäden an fremden Sachen sind nicht abgedeckt, wenn du diese Schäden beim Ausüben deiner beruflichen Tätigkeit herbeigeführt haben. Beispiel: Du bist selbständiger Handwerker und beschädigst beim Ausführen eines Auftrages in der Wohnung eines Kunden den hochwertigen Parkettboden (mehr zu Schäden durch Handwerker).

Schadensfälle der Haftpflicht­versicherung

Kfz-Haftpflicht­versicherung

  • Punkt A.1.4
    Die Kfz-Haftpflicht­versicherung gilt nur innerhalb der geographischen Grenzen Europas sowie in den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Außer, man hat eine internationale Versicherungskarte. Dann gilt der Versicherungsschutz auch auf die dort genannten nichteuropäischen Länder. Beispiel: Ihr plant eine Autoreise nach Kroatien, einem EU-Mitgliedstaat. Euer Versicherungsschutz würde automatisch die gesetzlichen Anforderungen Kroatiens erfüllen. Wenn ihr zusätzlich beschließt, einen Ausflug nach Serbien zu machen und Serbien auf eurer Internationalen Versicherungskarte aufgeführt ist, wäre euer Fahrzeug auch dort versichert.
  • Punkt A.1.5.5
    Schadensersatzansprüche wegen Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommens von Sachen besteht, die mit dem versicherten Fahrzeug befördert werden. Ausnahme: Versicherungsschutz besteht für Gegenstände, die Insassen eines Kraftfahrzeugs üblicherweise mit sich führen, wie beispielsweise Kleidung, Brille oder Brieftasche. Bei Fahrten, die hauptsächlich der Personenbeförderung dienen, sind zudem Gegenstände versichert, die Insassen zum persönlichen Gebrauch mit sich führen, wie Reisegepäck oder Reiseproviant. Aber Achtung: Für Sachen unberechtigter Insassen besteht kein Versicherungsschutz. Beispiel: Ihr fahrt mit einigen Freunden in den Urlaub. Einer der Freunde legt seine teure Kamera ins Handschuhfach. Bei einem Unfall wird die Kamera beschädigt. Da die Kamera zu den persönlichen Gegenständen zählt, die man üblicherweise mit sich führt, würde die Kfz-Haftpflicht­versicherung in diesem Fall für den Schaden aufkommen. Wenn jedoch ein unberechtigter Insasse, wie ein Anhalter, seine Sachen im Auto transportiert und diese bei einem Unfall beschädigt werden, wäre der Schaden an diesen Sachen nicht durch die Versicherung gedeckt.
  • Punkt A.1.5.3
    Die Kfz-Haftpflicht­versicherung greift nicht bei Beschädigung, die Zerstörung oder das Abhandenkommen des versicherten Fahrzeugs. Dafür ist die Kfz-Kasko­versicherung zuständig, die nicht Teil der gesetzlichen Versicherungspflicht ist und die man demnach freiwillig hinzubuchen muss (also Teil- oder Vollkasko).

Schadensfälle in der Kfz-Versicherung

Icon Haus

Hausrat­versicherung

  • Punkt A.4
    Einfacher Diebstahl ist in der Regel nicht versichert – nur Einbruchdiebstahl, d. h. das gewaltsame Eindringen in die versicherte Wohnung oder die Beschädigung von Sicherheitseinrichtungen als Folge des Einbruchs. Schäden durch Raub ist ebenfalls versichert, d. h. ein Räuber droht eine Gewalttat mit Gefahr für Leib und Leben an.
  • Nicht versichert sind
    Schäden durch Erdbeeben, Verbrennungsmotoren, Plansch- oder Reinigungswasser, Grundwasser, Erdbeben, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch, Sprinkler, Wasser aus Aquarie, Sturmflut, Eindringen von Regen durch nicht ordnungsgemäß geschlossene Fenster; Schäden an Gebäuden oder Teilen, die nicht bezugsfertig sind.

Schadensfälle in der Hausrat­versicherung

Berufs­unfähigkeits­versicherung

  • § 5 Versicherungsschutz ausgeschlossen
    Kein Versicherungsschutz besteht, wenn die Berufs­unfähigkeit durch vorsätzliche Straftaten, Teilnahme an inneren Unruhen, absichtliche Herbeiführung von Krankheit, Selbst­verletzung, versuchte Selbsttötung, widerrechtliche Handlungen oder durch bestimmte Ereignisse im Zusammenhang mit Kernenergie, Kriegsereignissen oder Einsatz von Massenvernichtungswaffen verursacht ist.
  • § 9 Nach Anerkennung der Berufs­unfähigkeit
    Der Versicherer darf jederzeit eine Nachprüfung zum Fortbestehen der Berufs­unfähigkeit durchführen und entsprechende sachdienliche Nachweise anfordern. Dies gilt, wenn die Versicherung ihre Leistungspflicht unbefristet anerkannt hat.
  • § 6 Vorvertragliche Anzeigepflicht
    Bei Vertragsabschluss muss man die vorvertragliche Anzeigepflicht befolgen und alle bekannten gefahrerheblichen Umstände wahrheitsgemäß und vollständig offenlegen. Verschweigt man etwas, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten, den Vertrag kündigen, ändern oder wegen arglistischer Täuschung anfechten. Im Leistungsfall kann die Leistung verweigert werden.

Leistungsantrag bei der BU stellen

Disclaimer: Bitte beachten Sie, dass sich die konkreten Versicherungs­bedingungen je nach Anbieter und Tarif leicht unterscheiden können! Wir haben hier die Musterbedingungen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. genutzt:

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Katharina Burnus
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