PKV-Beitragserhöhung: Was tun bei einer Beitragsanpassung?

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Was Sie bei einer PKV-Beitragserhöhung sofort tun sollten, wann eine Erhöhung unwirksam ist und wie Sie Ihren Beitrag dauerhaft senken.

Inhalt dieser Seite
  1. PKV Beitragserhöhung — was tun?
  2. Wann ist eine PKV Beitragserhöhung unwirksam?
  3. Was tun bei einer berechtigten Beitragserhöhung?
  4. Beitrag im Alter und als Rentner
  5. PKV Beitragserhöhung 2026
  6. Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?
  7. Die häufigsten Fragen zur PKV Beitragserhöhung
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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine PKV-Beitragserhöhung ist nur wirksam, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als zehn Prozent von den kalkulierten abweichen und der Versicherer die Erhöhung ausreichend begründet (§ 155 VAG).
  • Ist die Erhöhung unwirksam, können Sie zu viel gezahlte Beiträge der letzten drei Jahre verzinst zurückfordern – diese Verjährungsfrist hat der Bundesgerichtshof 2021 geklärt.
  • Zahlen Sie den erhöhten Beitrag vorerst weiter und stellen Sie die Zahlung höchstens unter ausdrücklichem Vorbehalt ein – sonst drohen Mahnverfahren und der Notlagentarif.
  • Bei einer berechtigten Erhöhung senken Sie Ihren Beitrag am sichersten durch einen Tarifwechsel beim selben Versicherer (§ 204 VVG), bei dem die Altersrückstellungen voll erhalten bleiben.

Ein Brief Ihres Versicherers liegt auf dem Tisch …

… und der neue Beitrag ist spürbar höher als zuvor. Das löst zuerst Ärger aus, dann die Frage: Darf der das überhaupt? Eine PKV-Beitragserhöhung ist grundsätzlich erlaubt, aber an strenge gesetzliche Regeln gebunden – und nicht jede Erhöhung hält einer Prüfung stand. Wichtig ist jetzt vor allem, nichts Vorschnelles zu tun und den Beitrag zunächst weiterzuzahlen. Welche Schritte sich wirklich lohnen, hängt davon ab, ob die Erhöhung berechtigt ist oder nicht. Hier erfahren Sie, wie Sie das herausfinden und wie Sie Ihren Beitrag dauerhaft senken.

PKV-Beitragserhöhung — was tun?

Das ist neu in 2026

Beitragssteigerungen um durchschnittlich rund 13 Prozent: Für rund 60 Prozent der Privatversicherten steigen die Beiträge 2026 um durchschnittlich rund 13 Prozent. → Mehr dazu im Abschnitt „PKV-Beitragserhöhung 2026“

Icon Kalender

Bei einer PKV-Beitragserhöhung sollten Sie drei Dinge tun: das Schreiben mit der Begründung genau lesen, den neuen Beitrag vorerst weiterzahlen und prüfen lassen, ob die Erhöhung wirksam ist. Erst danach entscheiden Sie über Widerspruch, Tarifwechsel oder Rückforderung.

Versicherte der privaten Kranken­versicherung (PKV) bekommen fast jedes Jahr einen Brief mit den neu kalkulierten Beiträgen. Typisch sind Phasen relativer Beitragsstabilität, auf die ein größerer Sprung folgt. Eine Erhöhung ist also normal – sie ist aber an strenge Regeln gebunden.

Experten-Tipp:
Ein Erhöhungsschreiben selbst zu prüfen, ist schwer

Ein Erhöhungsschreiben sicher selbst zu prüfen, ist für Laien kaum möglich – die Kalkulation dahinter ist komplex. Wir lesen die Begründung für Sie und sagen Ihnen kostenfrei, ob sich ein genauerer Blick lohnt. So wissen Sie schnell, woran Sie sind.

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So gehen Sie nach dem Erhöhungsschreiben vor

  • Lesen Sie die Mitteilung und vor allem die Begründung genau. Nennt der Versicherer die Rechnungsgrundlage, die sich verändert hat (Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten)?
  • Zahlen Sie den neuen Beitrag zunächst weiter. Eine Zahlungsverweigerung kann teuer enden.
  • Lassen Sie die Erhöhung prüfen, wenn die Begründung dünn wirkt – durch einen erfahrenen Experten und gegebenenfalls einen Fachanwalt für Versicherungs­recht.
  • Entscheiden Sie danach: Erhöhung hinnehmen, Beitrag durch Tarifwechsel senken oder unwirksame Erhöhung anfechten.

Eine eigenmächtige rechtliche Prüfung ist für Laien kaum möglich, weil die zugrunde liegende Kalkulation komplex ist. Eine erste Einschätzung, ob sich ein genauerer Blick lohnt, bekommen Sie aber schnell.


Warum Sie nicht einfach die Zahlung einstellen sollten

Wer den erhöhten Beitrag eigenmächtig nicht zahlt, riskiert ernste Folgen. Der Versicherer darf bei Zahlungsverzug mahnen und den Vertrag in den Notlagentarif überführen – dann sind nur noch Notfälle und Schmerzbehandlungen abgedeckt. Selbst eine möglicherweise unwirksame Erhöhung berechtigt nicht, die Zahlung schlicht zu stoppen.

Der richtige Weg ist anders

Sie zahlen den Beitrag unter Vorbehalt weiter und fordern parallel zu viel gezahlte Beträge zurück. So bleibt Ihr Versicherungsschutz unangetastet, während die Wirksamkeit geprüft wird. Den Vorbehalt erklären Sie am besten schriftlich gegenüber dem Versicherer.

Icon grüner Kreis abgehakt

Experten-Tipp:
Wer kämpferischen Kanzleien folgt und einfach nicht zahlt, verspielt seinen Schutz

„Die Versprechen mancher Kanzleien verleiten dazu, den Mehrbetrag einfach zu stoppen. Genau das ist der teuerste Fehler – am Ende droht der Notlagentarif. Zahlen Sie weiter, aber erklären Sie dem Versicherer schriftlich einen ausdrücklichen Vorbehalt: Sie zahlen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. So bleibt Ihr Schutz unangetastet und Ihr Geld zurückholbar.“

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Widerspruch gegen die Beitragserhöhung

Gegen eine vermeintlich unwirksame PKV-Beitragserhöhung sollten Sie aktiv und schriftlich widersprechen – am besten per Einschreiben. Der Bundesgerichtshof hat klargestellt, dass Versicherte ihre Ansprüche aktiv geltend machen müssen; allein das Abwarten wahrt die Rückforderung nicht (Quelle: BGH IV ZR 113/20).

Der Widerspruch hat zwei Funktionen

Er dokumentiert, dass Sie die Erhöhung nicht als rechtmäßig anerkennen, und er hält Ihren Rückforderungsanspruch wach. Den erhöhten Beitrag zahlen Sie trotzdem weiter – eben unter Vorbehalt. Eine Rechtsschutz­versicherung deckt das Kostenrisiko ab, falls es zur Klage kommt.

Icon Vertrag

Ihre PKV-Beitragserhöhung kostenfrei prüfen lassen

Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen. Wir sagen Ihnen, ob sich ein genauerer Blick auf Ihr Erhöhungsschreiben lohnt. Unsere Ersteinschätzung ist kostenfrei und unverbindlich.

  • Wir lesen die Begründung Ihres Versicherers im Detail
  • Erste Einschätzung, ob die Erhöhung angreifbar wirkt
  • Sie behalten Ihren Schutz — wir empfehlen keine voreilige Kündigung
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Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?

Eine PKV-Beitragserhöhung ist unwirksam, wenn der Versicherer sie nicht ausreichend begründet oder die gesetzlichen Voraussetzungen nicht eingehalten hat. In diesem Fall können Sie zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Die häufigste Angriffsfläche ist eine formelhafte Begründung, die nur den Gesetzeswortlaut wiederholt.

Beitragserhöhungen können aus diesen Gründen zurückgewiesen werden:

  • Keine ausreichende Begründung der maßgeblichen Rechnungsgrundlage
  • Zu niedrig kalkulierter Beitrag bei Vertragsabschluss
  • Verstoß gegen die gesetzlichen Schwellenwerte für eine Anpassung

Was der Bundesgerichtshof entschieden hat

Die Rechtslage ist heute klar – anders als bei den älteren Oberlandesgericht-Einzelfällen von 2020. Maßgeblich sind die Grundsatzurteile des Bundesgerichtshofs (BGH). Sie betreffen die Begründungspflicht, die Verjährung und die Grenzen der gerichtlichen Prüfung.

UrteilDatum / Az.KernaussageBedeutung für Versicherte
BGH16.12.2020, IV ZR 294/19 und IV ZR 314/19Eine Beitragsanpassung muss die geänderte Rechnungsgrundlage (Leistungsausgaben oder Sterbewahrscheinlichkeiten) benennen. Eine bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts genügt nicht.Unzureichend begründete Erhöhungen sind formell unwirksam — der wichtigste Angriffspunkt.
BGH17.11.2021, IV ZR 113/20Rückforderungsansprüche verjähren in der regelmäßigen Frist von drei Jahren (§§ 195, 199 BGB), gerechnet ab Ende des Jahres der Mitteilung.Sie können in der Regel nur die letzten drei Jahre zurückfordern — schnelles Handeln zahlt sich aus.
BGH17.01.2024, IV ZR 51/22Auch im Beitragsentlastungstarif muss die Anpassung nach § 203 Abs. 5 VVG begründet werden.Die Begründungspflicht gilt umfassend, nicht nur für klassische Tarife.
BGH20.03.2024, IV ZR 68/22Eine Beitragsanpassung bleibt wirksam, auch wenn eine begleitende Limitierungsmaßnahme fehlerhaft war.Formfehler bei Rabatt-/Limitierungs­maßnahmen machen die Erhöhung nicht automatisch unwirksam.
BGH2024 / 2025 (unter anderem 29.01.2025)Die Unabhängigkeit des Treuhänders prüfen Zivilgerichte nicht; maßgeblich ist die Bestätigung durch die BaFin. Geprüft wird aber die materielle Richtigkeit der Kalkulation.Das Argument „Treuhänder nicht unabhängig“ zieht vor Gericht regelmäßig nicht — entscheidend bleibt die Begründung.
Quelle: BGH Pressemitteilung IV ZR 294/19, 16.12.2020; BGH Pressemitteilung Limitierung 2024; BGH IV ZR 51/22, 17.01.2024

Zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern

Erweist sich eine Beitragsanpassung als unwirksam, können Versicherte ihre in den letzten drei Jahren zu viel gezahlten Beiträge verzinst zurückfordern. Die früher offene Frage, ob auch zehn Jahre möglich sind, ist geklärt: Der BGH hat 2021 die regelmäßige Verjährung von drei Jahren festgelegt (Quelle: BGH IV ZR 113/20).

Wie viel das ausmacht, zeigt eine einfache Rechnung

Bei einer unwirksamen Erhöhung von 100 Euro im Monat summieren sich über drei Jahre rund 3.600 Euro plus Zinsen. In Gerichtsverfahren wurden Erstattungen von mehreren tausend Euro zugesprochen – abhängig von Tarif, Höhe und Dauer der unwirksamen Anpassung.

Icon Taschenrechner

Experten-Tipp:
Auf das angeblich unabhängige Treuhänder-Argument zu setzen, kostet Sie nur Zeit

„Viele Rückforderungen scheitern, weil Betroffene auf den Treuhänder zielen – den prüfen Zivilgerichte gar nicht. Entscheidend ist allein die Begründung der Erhöhung. Sammeln Sie deshalb von Anfang an alle Erhöhungsschreiben der letzten Jahre samt Begründungstext. Wer die Originalschreiben lückenlos vorlegt, erkennt schnell, ob eine formelhafte Begründung angreifbar ist.“

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Klagen – ja oder nein? Eine neutrale Einordnung

Ob sich eine Klage lohnt, lässt sich nicht pauschal beantworten – die Wahrheit liegt zwischen den kämpferischen Versprechen mancher Kanzleien und der Beschwichtigung durch die Versichererseite. Ein Urteil gilt zunächst nur für den einzelnen Kläger und seine Versicherung, nicht automatisch für alle Betroffenen.

Dafür spricht

Bei einer klar mangelhaften Begründung und einer hohen, lange zurückliegenden Erhöhung kann die Rückforderung mehrere tausend Euro betragen. Mit einer Rechtsschutz­versicherung ist das Kostenrisiko gering.

Icon grüner Kreis abgehakt

Dagegen spricht

Verfahren sind langwierig, der Ausgang ist nie sicher, und seit den BGH-Urteilen sind viele Versicherer-Begründungen rechtssicher formuliert. Verlieren Sie, tragen Sie ohne Rechtsschutz Anwalts- und Gerichtskosten selbst.

Icon rotes X

Sinnvoll ist deshalb eine nüchterne Vorprüfung: Ist die konkrete Begründung angreifbar, und steht der mögliche Ertrag in einem vernünftigen Verhältnis zum Aufwand? Erst dann sollten Sie über eine Rechtsschutz­versicherung und einen Fachanwalt entscheiden.

Lohnt sich der Streit um Ihre Beitragserhöhung? Wir prüfen es neutral

Statt pauschaler Versprechen bekommen Sie von uns eine ehrliche Einordnung Ihres konkreten Falls – ob sich Widerspruch oder Rückforderung überhaupt lohnt. Finanztip empfiehlt uns für die Beratung zur PKV.

  • Wir bewerten Ihre konkrete Begründung, nicht Durchschnittsfälle
  • Klare Aussage: aussichtsreich, grenzwertig oder wenig erfolg­versprechend
  • Wir begleiten Sie auch, wenn der Versicherer zunächst ablehnt
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Was tun bei einer berechtigten Beitragserhöhung?

Bei einer berechtigten Erhöhung haben Sie mehrere Optionen, den Beitrag zu senken – die beste ist meist der Tarifwechsel beim selben Versicherer nach § 204 VVG. Dabei bleiben Ihre Altersrückstellungen in voller Höhe erhalten, und der Versicherer darf den Wechsel in einen gleichartigen Tarif nicht ablehnen.

Tarifwechsel beim gleichen Anbieter – die sicherste Option

Der Wechsel in einen gleichartigen Tarif desselben Versicherers ist die risikoärmste Lösung. Versicherer bringen laufend neue Tarife auf den Markt; oft gibt es einen, der dem bisherigen ähnelt, aber günstiger ist. Versicherer können einen solchen Wechsel nicht verweigern, dürfen aber für Mehrleistungen Zuschläge oder Leistungsausschlüsse vereinbaren.

Der entscheidende Vorteil

Die Altersrückstellungen werden vollständig übertragen, weil Sie beim selben Unternehmen bleiben. Achten Sie nur darauf, wie sich eventuelle Leistungsausschlüsse auswirken. Ihr Versicherer ist verpflichtet, Ihnen auf Anfrage passende Alternativtarife zu nennen.

Icon Daumen hoch

Günstigeren Tarif beim eigenen Versicherer finden

Viele Versicherer führen vergleichbare, aber günstigere Tarife, die sie nicht aktiv anbieten. Wir spüren diese verdeckten Tarife auf und prüfen, ob ein Wechsel nach § 204 VVG für Sie passt — mit voll erhaltenen Altersrückstellungen.

  • Wir kennen die Tariflandschaft Ihres Versicherers
  • Wir prüfen Leistungsausschlüsse, bevor Sie wechseln
  • PKV-Beratung von Finanztip empfohlen
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Experten-Tipp:
Den Anbieter zu wechseln klingt verlockend – meist ist es der Umweg

„Bei einer berechtigten Erhöhung denken viele zuerst an einen neuen Versicherer. Dabei sitzt die günstigere Lösung oft im eigenen Haus: günstigere, kaum beworbene Tarife, in die Sie ohne neue Gesundheitsprüfung wechseln. Fordern Sie Ihren Versicherer schriftlich auf, Ihnen alle gleichartigen Tarife nach § 204 VVG zu nennen – die Altersrückstellungen bleiben dabei voll erhalten.“

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Anbieterwechsel – nur in Ausnahmefällen

Ein Wechsel des PKV-Versicherers ist deutlich riskanter. Er bringt einige Nachteile mit sich:

  • Es erfolgt eine erneute Gesundheitsprüfung, die zu einer Schlechterstellung führen kann.
  • Altersrückstellungen können nicht vollständig mitgenommen werden.
  • Erkrankungen aus der jüngeren Vergangenheit können erhebliche Risikoaufschläge beim neuen Versicherer bedeuten.

Für die meisten Bestandskunden überwiegen diese Nachteile den möglichen Beitragsvorteil. Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem für jüngere, gesunde Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit.


Sonderkündigungsrecht bei Beitragserhöhung

Nach einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht: Sie können binnen zwei Monaten ab Zugang der Mitteilung kündigen (§ 205 Abs. 4 VVG). Eine echte PKV-Kündigung ist allerdings nur sinnvoll, wenn ein Anschlussschutz gesichert ist – sonst riskieren Sie eine Lücke im Versicherungsschutz. Wer trotzdem die private Kranken­versicherung kündigen will, sollte Frist und Folgen genau prüfen.

Icon Stift

Innerhalb des Tarifs Kosten senken

Ein Tarifwechsel ist nicht immer nötig. Sie können den Beitrag auch im bestehenden Tarif reduzieren:

  • Den Selbstbehalt erhöhen – lohnend für Versicherte, die selten in Behandlung sind.
  • Auf optionale Mehrleistungen verzichten, etwa die Chefarztbehandlung.

Seien Sie beim Verzicht auf Leistungen vorsichtig: Was kurzfristig spart, kann im Ernstfall teuer werden. Sind herkömmliche Tarife finanziell nicht mehr tragbar, bleibt der Wechsel in den Basistarif, den jeder PKV-Anbieter anbieten muss (§ 152 VAG).

Beitrag im Alter und als Rentner

Im Alter wird der PKV-Beitrag für viele Versicherte nicht teurer, sondern oft sogar günstiger – durch mehrere Entlastungsmechanismen. Die häufige Sorge, die PKV werde im Ruhestand unbezahlbar, trifft in dieser Pauschalität nicht zu, sollte aber frühzeitig eingeplant werden.

Mehrere Faktoren entlasten privat versicherte Rentner:

  • Der gesetzliche 10-Prozent-Zuschlag, den Versicherte zwischen 21 und 60 zahlen, entfällt ab dem 60. Lebensjahr.
  • Das Krankentagegeld wird im Ruhestand nicht mehr benötigt und kann gestrichen werden.
  • Die Deutsche Renten­versicherung zahlt einen Beitragszuschuss zur Kranken­versicherung von Rentnern.
  • Die über Jahrzehnte angesparten Altersrückstellungen dämpfen den Beitragsanstieg im Alter.

Optionen gegen steigende Beiträge

Wer früh vorsorgen will, kann gegen steigende Beiträge gezielt gegensteuern. Ein Beitragsentlastungstarif legt heute zusätzliches Geld zurück, um den Beitrag ab Rentenbeginn zu senken. Reicht das nicht, sichern der Standardtarif (für ältere Bestandsverträge) und der Basistarif eine bezahlbare Grundabsicherung.

Auch ein Tarifwechsel innerhalb des Versicherers bleibt im Alter ein wirksames Mittel, weil die Altersrückstellungen erhalten bleiben. Welche Kombination im Einzelfall passt, hängt von Tarif, Alter und Gesundheitszustand ab – hier lohnt sich eine vorausschauende Beratung.

Icon gegensätzliche Pfeile

Experten-Tipp:
Die Angst vor der unbezahlbaren PKV im Alter ist meist unbegründet

„Die Sorge, die PKV werde im Ruhestand unbezahlbar, hält sich hartnäckig – dabei entlasten Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab 60, Renten-Zuschuss und gestrichenes Krankentagegeld spürbar. Ein Beitragsentlastungstarif rechnet sich vor allem, wenn Sie ihn früh und mit langer Laufzeit abschließen. Prüfen Sie aber die garantierte Entlastung im Vertrag – nicht die unverbindliche Prognose.“

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PKV-Beitragserhöhung 2026

Für 2026 steigen die Beiträge für rund 60 Prozent der Privatversicherten – und zwar für diese Betroffenen um durchschnittlich rund 13 Prozent (Quelle: PKV-Verband). Die 13 Prozent gelten also nicht für alle Versicherten, sondern für die tatsächlich betroffene Gruppe; die übrigen rund 40 Prozent zahlen 2026 unverändert oder weniger.

Die meisten Erhöhungen liegen zwischen 10 und 20 Prozent. Der Sprung fällt deshalb so deutlich aus, weil viele Tarife in den Vorjahren stabil blieben und sich der gesetzliche Anpassungsbedarf aufgestaut hat.


Die Kostentreiber 2026 im Detail

Hinter der Erhöhung 2026 stehen konkret gestiegene Gesundheitskosten – nicht das Verhalten einzelner Versicherter. Die wichtigsten belegten Treiber:

  • Krankenhauskosten: Für allgemeine Krankenhausleistungen zahlte die PKV 2024 über zehn Prozent mehr als im Vorjahr (Quelle: PKV-Verband).
  • Fallzahlen: Zwischen 2022 und 2024 stieg die Zahl der stationären Behandlungen Privatversicherter um rund 10,9 Prozent (Quelle: PKV-Verband).
  • Arzneimittel und Behandlungen: Arzneimittel und stationäre Versorgung verteuerten sich um rund zehn Prozent, Heilmittel um rund neun Prozent.
  • Pflege: Die private Pflegepflicht­versicherung wird 2026 ebenfalls teurer.

Beispiel: So kann eine Beitragsentwicklung aussehen

Damit Sie ein Gefühl für die Größenordnung bekommen, hier ein Beispiel. Der Kunde ist 1983 geboren und seit 2018 privat versichert. In den meisten Jahren stieg sein Beitrag moderat, 2026 folgte ein deutlicher Sprung.

JahrMonatlicher BeitragVeränderung zum VorjahrVeränderung in Prozent
2018348,70 €
2019355,39 €6,69 €1,9 %
2020365,38 €9,99 €2,8 %
2023388,90 €Schnitt 2020–20232,1 % pro Jahr
2026439,45 €50,55 €13,0 %
Das Beispiel zeigt das typische Muster: mehrere ruhige Jahre, dann ein Anpassungssprung. Über den gesamten Zeitraum entspricht das einem durchschnittlichen Anstieg von rund vier Prozent pro Jahr – die Werte sind illustrativ und kein Tarifangebot.

Zweites Beispiel: Wenn die Erhöhung angreifbar ist

Ein zweiter Fall zeigt die rechtliche Seite. Eine Versicherte, seit 2015 in einem Tarif, erhielt 2017 eine Erhöhung von rund 90 Euro im Monat. Die Begründung wiederholte nur den Gesetzeswortlaut, ohne die geänderte Rechnungsgrundlage zu benennen.

Nach den BGH-Maßstäben war diese Erhöhung formell unwirksam. Die Versicherte forderte die zu viel gezahlten Beiträge der letzten drei Jahre zurück – rund 3.200 Euro plus Zinsen. Entscheidend war nicht die Höhe der Erhöhung, sondern allein die mangelhafte Begründung.

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Beitragsentwicklung im Vergleich zur GKV

Langfristig steigen die Beiträge in beiden Systemen ähnlich. Das Wissenschaftliche Institut der PKV (WIP) ermittelte für die PKV einen durchschnittlichen Anstieg von 3,9 Prozent pro Jahr zwischen 2015 und 2025 (Quelle: WIP). In der gesetzlichen Kranken­versicherung stiegen die Beiträge zwischen 2014 und 2024 um durchschnittlich 3,3 Prozent pro Jahr.

In der GKV wirken andere Hebel:

der Zusatzbeitrag, das steigende beitragspflichtige Einkommen und die jährlich angehobene Beitragsbemessungsgrenze. Ein pauschales „die PKV ist teurer“ greift damit zu kurz – entscheidend ist der individuelle Tarif.

Icon Lupe

Warum kommt es zu Beitragsanpassungen?

Beitragsanpassungen sorgen dafür, dass die Einnahmen des Versicherers seine Ausgaben für Behandlungen decken. Sie erfolgen unabhängig vom Verhalten des Einzelnen – wie oft Sie zum Arzt gehen, spielt für allgemeine Anpassungen keine Rolle. Nur teilweise Beitragsrückerstattungen belohnen geringe Inanspruchnahme.

Umgekehrt müssen Sie nicht mit einer Erhöhung nach einer schweren Krankheit rechnen. Die einzige Ausnahme: Der Versicherer kann nachweisen, dass Sie ein Gesundheitsrisiko bereits vor Vertragsschluss kannten und nicht korrekt angegeben haben (§ 19 VVG).


So kalkuliert die private Kranken­versicherung

In die Beitragskalkulation fließen drei Faktoren ein: der Leistungsumfang, Alter und Gesundheitszustand der Versicherten sowie die Altersrückstellungen. Anders als die gesetzliche Kranken­versicherung garantiert die PKV die dauerhafte Übernahme der vertraglich vereinbarten Leistungen – durch den medizinischen Fortschritt werden diese mit der Zeit oft sogar besser.

Icon Person mit Pfeilen

Gut zu wissen:
Altersrückstellungen und Zinsen

Damit die Beiträge im Alter nicht zur Belastung werden, zahlen jüngere Versicherte Altersrückstellungen (auch Alterungsrückstellungen). Die Versicherung legt dieses Geld an und nutzt es später, um die höheren Gesundheitskosten im Alter zu decken.

Niedrige Zinsen haben das jahrelang erschwert, weil die erwarteten Kapitalerträge fehlten – das musste über höhere Beiträge ausgeglichen werden. Die Zinslage wirkt zeitversetzt auf die Beiträge. Ein Aktuar (ein Mathematiker für Versicherungsrisiken) berechnet, wie hoch die Rückstellungen sein müssen.


Wann dürfen Versicherer ihre Beiträge ändern?

Versicherer dürfen Beiträge nur ändern, wenn die tatsächlichen Ausgaben deutlich von den kalkulierten abweichen. Zur Prüfung teilen sie ihre Kunden nach Altersgruppen ein und vergleichen die erwarteten mit den tatsächlichen Leistungsausgaben.

Bei einer Abweichung von mehr als zehn Prozent bei den Leistungsausgaben werden die Beiträge geprüft und angepasst – in beide Richtungen. Für die Rechnungsgrundlage „Sterbewahrscheinlichkeiten“ gilt eine niedrigere Schwelle von fünf Prozent (§ 155 VAG). Die Schwellenwerte können vertraglich abgesenkt sein; gerade ein abgesenkter Wert war in der Vergangenheit ein Angriffspunkt. Da die Abweichung nicht jedes Jahr hoch genug ist, vergehen oft Jahre ohne Anpassung.

Icon Prozent in Kreis mit Pfeil

Gut zu wissen:
Wer eine Beitragsanpassung kontrolliert

Bei einer Beitragsanpassung muss der Versicherer genaue gesetzliche Bestimmungen beachten. Ein Aktuar berechnet die Anpassung, ein mathematischer Treuhänder muss ihr zustimmen, und die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht das Verfahren.

Wichtig für die Praxis: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Zivilgerichte die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht überprüfen – dafür ist allein die Bestätigung durch die BaFin maßgeblich. Gerichte prüfen aber die materielle Richtigkeit der Kalkulation und vor allem die Begründung. Geregelt sind die Auflagen in § 155 VAG (Quelle: § 155 VAG).

Auch eine berechtigte Erhöhung müssen Sie nicht hinnehmen

Oft gibt es beim selben Versicherer einen vergleichbaren, günstigeren Tarif. Wir finden ihn, prüfen die Bedingungen und erhalten Ihre Altersrückstellungen. Welche Option zu Ihnen passt, klären wir in einer kostenfreien Beratung. Unsere PKV-Beratung wird von Finanztip empfohlen.

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Die häufigsten Fragen zur PKV-Beitragserhöhung

Was kann ich bei einer PKV-Beitragserhöhung tun?

Lesen Sie zuerst die Begründung des Erhöhungsschreibens und zahlen Sie den neuen Beitrag vorerst weiter. Lassen Sie die Erhöhung prüfen, wenn die Begründung dünn wirkt. Ist sie unwirksam, können Sie widersprechen und zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern; ist sie berechtigt, senken Sie den Beitrag am sichersten durch einen Tarifwechsel beim selben Versicherer.

Wann ist eine PKV-Beitragserhöhung unwirksam?

Eine PKV-Beitragserhöhung ist unwirksam, wenn der Versicherer die geänderte Rechnungsgrundlage nicht ausreichend begründet. Das hat der Bundesgerichtshof am 16.12.2020 (Az. IV ZR 294/19) entschieden. Eine bloße Wiederholung des Gesetzeswortlauts reicht als Begründung nicht aus.

Wie lege ich Widerspruch gegen eine PKV-Beitragserhöhung ein?

Widersprechen Sie schriftlich und am besten per Einschreiben gegenüber Ihrem Versicherer. Zahlen Sie den erhöhten Beitrag dabei unter Vorbehalt weiter, um Ihren Versicherungsschutz nicht zu gefährden. Der Widerspruch dokumentiert, dass Sie die Erhöhung nicht anerkennen, und hält Ihren Rückforderungsanspruch wach.

Wie lange kann ich zu viel gezahlte PKV-Beiträge zurückfordern?

In der Regel drei Jahre. Der Bundesgerichtshof hat am 17.11.2021 (Az. IV ZR 113/20) entschieden, dass die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt, gerechnet ab Ende des Jahres, in dem die Erhöhung mitgeteilt wurde.

Welche Frist gilt für das Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung?

Sie können binnen zwei Monaten ab Zugang der Erhöhungsmitteilung kündigen, geregelt in § 205 Abs. 4 VVG. Eine Kündigung ist allerdings nur sinnvoll, wenn ein Anschlussschutz gesichert ist, sonst riskieren Sie eine Lücke im Versicherungsschutz.

Warum wird die PKV im Alter meist nicht unbezahlbar?

Sie wird es in aller Regel nicht. Im Alter entlasten der Wegfall des 10-Prozent-Zuschlags ab 60, der Beitragszuschuss der Deutschen Renten­versicherung, der Wegfall des Krankentagegelds und die angesparten Altersrückstellungen. Wer früh einen Beitragsentlastungstarif abschließt, kann den Beitrag im Ruhestand zusätzlich senken.

Wie wirkt sich eine schwere Krankheit auf meinen PKV-Beitrag aus?

Gar nicht. PKV-Beiträge hängen nicht vom individuellen Krankheits­verlauf ab. Die einzige Ausnahme: Der Versicherer kann nachweisen, dass Sie ein Gesundheitsrisiko schon bei Vertragsschluss kannten und nicht angegeben haben (§ 19 VVG).

Lohnt sich eine Klage gegen die PKV-Beitragserhöhung?

Das hängt vom Einzelfall ab. Eine Klage kann sich lohnen, wenn die Begründung des Versicherers klar mangelhaft ist und eine hohe, lange zurückliegende Erhöhung im Raum steht – dann sind Rückforderungen von mehreren tausend Euro möglich. Dagegen sprechen die lange Verfahrensdauer und der ungewisse Ausgang. Seit den Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofs sind viele Versicherer-Begründungen rechtssicher formuliert. Ein Urteil gilt zudem nur für den einzelnen Kläger, nicht automatisch für alle Betroffenen. Sinnvoll ist deshalb eine nüchterne Vorprüfung, ob die konkrete Begründung angreifbar ist.

Wie erfolg­versprechend ist das Argument, der Treuhänder sei nicht unabhängig gewesen?

Vor Zivilgerichten ist es in aller Regel wenig erfolg­versprechend. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Entscheidungen bis 2025 klargestellt, dass Zivilgerichte die Unabhängigkeit des Treuhänders nicht überprüfen – dafür ist allein die Bestätigung durch die BaFin maßgeblich. Wer eine Beitragserhöhung angreifen will, sollte sich deshalb nicht auf den Treuhänder stützen. Erfolg­versprechender ist die Frage, ob der Versicherer die geänderte Rechnungsgrundlage ausreichend begründet hat. Die materielle Richtigkeit der Kalkulation prüfen Gerichte dagegen sehr wohl.

Wie gelten die Regeln zur Beitragserhöhung für Beamte mit Beihilfe?

Sie gelten uneingeschränkt. Die gesetzlichen Anpassungsregeln nach § 155 VAG gelten auch für Beihilfetarife. Beamte und Beihilfeberechtigte können eine Erhöhung also genauso prüfen lassen und bei mangelhafter Begründung zurückweisen. Beim Tarifwechsel innerhalb des Versicherers bleibt der Beihilfebezug erhalten, weil Sie im selben Unternehmen bleiben. Prüfen Sie, ob bei Ihrem Versicherer ein günstigerer Beihilfetarif existiert, der zu Ihrem Beihilfesatz passt. So senken Sie den Beitrag, ohne den Anspruch auf Beihilfe zu verlieren.

Wann sollte ich bei einer starken Erhöhung den PKV-Versicherer wechseln?

In den meisten Fällen ist ein Anbieterwechsel keine gute Idee. Beim Wechsel zu einem anderen Versicherer steht eine erneute Gesundheitsprüfung an, und die Altersrückstellungen lassen sich nur teilweise mitnehmen. Erkrankungen aus der jüngeren Vergangenheit können beim neuen Versicherer hohe Risikoaufschläge auslösen. Sicherer ist meist der Tarifwechsel beim selben Versicherer nach § 204 VVG, bei dem die Altersrückstellungen voll erhalten bleiben. Ein Anbieterwechsel lohnt sich vor allem für jüngere, gesunde Versicherte mit kurzer Vertragslaufzeit.

Ab welcher Abweichung darf der Versicherer den Beitrag überhaupt erhöhen?

Der Versicherer darf den Beitrag erst anpassen, wenn die tatsächlichen Leistungsausgaben um mehr als zehn Prozent von den kalkulierten abweichen. Für die Rechnungsgrundlage der Sterbewahrscheinlichkeiten gilt eine niedrigere Schwelle von fünf Prozent, geregelt in § 155 VAG. Diese Schwellenwerte können im Vertrag abgesenkt sein. Weil die Abweichung nicht jedes Jahr hoch genug ausfällt, vergehen oft mehrere Jahre ohne Anpassung – und dann folgt ein größerer Sprung. Die Anpassung wirkt übrigens in beide Richtungen, Beiträge können also auch sinken.

Was ist der Notlagentarif und wie lande ich darin?

Der Notlagentarif ist eine abgespeckte Absicherung, in die der Versicherer Ihren Vertrag bei länger anhaltendem Zahlungsverzug überführen darf. Abgedeckt sind dann nur noch Notfälle, akute Erkrankungen und Schmerzbehandlungen – der reguläre Leistungsumfang entfällt. Sie landen darin, wenn Sie Beiträge trotz Mahnung nicht zahlen. Genau deshalb sollten Sie den erhöhten Beitrag auch bei Zweifeln an der Wirksamkeit zunächst weiterzahlen, am besten unter ausdrücklichem Vorbehalt. So bleibt Ihr voller Versicherungsschutz erhalten, während die Erhöhung geprüft wird.

Welche Unterlagen brauche ich, um zu viel gezahlte Beiträge zurückzufordern?

Hilfreich sind alle Erhöhungsschreiben der vergangenen Jahre mit den jeweiligen Begründungen, Ihr Versicherungsschein und Nachweise über die tatsächlich gezahlten Beiträge, etwa Kontoauszüge oder Beitragsrechnungen. Aus den Erhöhungsschreiben ergibt sich, ob der Versicherer die geänderte Rechnungsgrundlage benannt hat – der entscheidende Punkt für die Wirksamkeit. Liegen Ihnen ältere Schreiben nicht mehr vor, können Sie diese beim Versicherer anfordern. Da Rückforderungen meist nur drei Jahre rückwirkend möglich sind, lohnt es sich, die Unterlagen zügig zusammenzustellen.

Warum kann der Versicherer den Beitrag auch ohne Leistungsfall erhöhen?

Das ist sogar der Normalfall. Beitragsanpassungen erfolgen unabhängig davon, wie oft Sie zum Arzt gehen oder welche Behandlungen Sie hatten. Sie sorgen dafür, dass die Einnahmen des Versicherers seine gestiegenen Ausgaben für alle Versicherten eines Tarifs decken. Auslöser sind allgemein gestiegene Gesundheitskosten, höhere Fallzahlen oder die Zinslage, die auf die Altersrückstellungen wirkt – nicht Ihr persönliches Verhalten. Nur eine teilweise Beitragsrückerstattung belohnt geringe Inanspruchnahme; sie ist aber kein Schutz vor einer allgemeinen Anpassung des Tarifs.

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Beitragsbemessungsgrenze Die Beitragsbemessungsgrenze ist eine Rechengröße, die festlegt, bis zu welchem Betrag das Einkommen von gesetzlich Versicherten zur Beitragsberechnung der gesetzlichen Sozialversicherungen herangezogen wird. Es gibt verschiedene Werte für die Kranken- und Rentenversicherung.
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