Was ist die Kapitalertragsteuer?

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Das erwartet Sie hier

Was die Kapitalertragsteuer ist, wie Sie den Freibetrag nutzen und Ihre Steuerlast berechnen.

Inhalt dieser Seite
  1. Was ist die Kapitalertragsteuer?
  2. Wer muss sie zahlen?
  3. Den Freibetrag richtig nutzen
  4. Kapitalertragsteuer berechnen
  5. Wie wird die Kapitalertragsteuer gezahlt?
  6. Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Auf alle Kapitalerträge müssen in der Regel 25 % Kapitalertragsteuer gezahlt werden, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
  • Grundsätzlich müssen alle Menschen, die Kapitalerträge erzielen, diese versteuern – auch Kinder und Rentner. Bei geringem Einkommen können sie sich jedoch von der Steuer befreien lassen.
  • Bis zu einer bestimmten Höhe sind Kapitalerträge steuerfrei. Um diesen Sparer-Pauschbetrag zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag stellen.
  • Die Kapitalertragssteuer wird direkt von Banken, Brokern oder auch Versicherern einbehalten. Sie müssen in der Regel nichts weiter tun.
  • Haben Sie zu viel Steuern gezahlt, können Sie sich diese über die Einkommensteuererklärung zurückholen.

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Was ist die Kapitalertragsteuer?

Die Kapitalertragsteuer, abgekürzt KapESt, ist eine Steuer, die für alle inländischen Kapitalerträge gezahlt werden muss, egal ob sie einem Empfänger im Inland oder Ausland zufließen.

Beispiele: Was muss versteuert werden?

  • Zinsen vom Girokonto, Tagesgeld- oder Festgeldkonto
  • Gewinne aus Verkäufen von Geldanlagen
  • Dividenden aus Aktien
  • Renditen aus Fonds und ETFs
  • Auszahlungen von Lebens­versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden
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Wie hoch ist sie?

In der Regel müssen Sie 25 Prozent Kapitalertragsteuer zahlen, zuzüglich des Solidaritätszuschlags in Höhe von 5,5 Prozent. Sind Sie Kirchenmitglied, kommt je nach Bundesland Kirchensteuer von acht oder neun Prozent hinzu. Der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer werden dabei nicht auf die Kapitalerträge erhoben, sondern auf die 25 Prozent Kapitalertragsteuer. Somit ergeben sich folgende Prozentsätze für die Kapitalertragsteuer:

Mit Solidaritätszuschlag, ohne KirchensteuerMit Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
26,38 %27,82 bis maximal 27,99 %
Zur Berechnung

5,5 Prozent Solidaritätszuschlag von 25 Prozent Kapitalertragsteuer sind 1,38 Prozent. Solidaritätszuschlag und Kapitalertragsteuer zusammen ergeben also 26,38 Prozent.

Beim Abzug der Kirchensteuer gibt es eine Besonderheit zu beachten. Die Kapitalertragsteuer ermäßigt sich um 25 Prozent der auf die Kapitalerträge entfallenden Kirchensteuer (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 43a). Die dazugehörige Formel lautet: 100 / (4 + 0,08 beziehungsweise 0,09). Wird diese Formel angewendet, sind die Werte 27,82 und 27,99 Prozent das Ergebnis.

Nur bei Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) beträgt die Kapitalertragsteuer 15 Prozent (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 43a). BgA gehören juristischen Personen des öffentlichen Rechts, etwa Gemeinden, Städten oder auch Kirchen. BgA müssen nicht zwingend Gewerbebetriebe sein, sondern können auch gemeinnützige Teile haben.


Kapitalertragsteuer oder Abgeltungssteuer? Was ist der Unterschied?

Oft werden die Bezeichnungen „Kapitalertragsteuer“ und „Abgeltungssteuer“ synonym verwendet. Es gibt aber einen Unterschied. Die Kapitalertragsteuer wird nur dann als Abgeltungssteuer bezeichnet, wenn sie automatisch von der Bank abgeführt wird. Muss sie hingegen von der Person selbst an das Finanzamt gezahlt werden, handelt es sich um eine Kapitalertragsteuer. Dieser Fall tritt zum Beispiel ein, wenn Sie Erträge an ausländischen Banken oder bei ausländischen Anbietern erwirtschaften.


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Kapitalertragsteuer und Einkommensteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine Form der Einkommensteuer. Sie ist daher im Einkommensteuergesetz geregelt. Wenn Sie also die Rechtsgrundlage der Kapitalertragsteuer nachlesen wollen, finden Sie diese im Einkommensteuergesetz ab § 43 (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 43, § 44).

Wer muss Kapitalertragsteuer zahlen?

Grundsätzlich müssen alle Menschen in Deutschland, die Kapitalerträge erzielen und die einen bestimmten Steuerfreibetrag überschreiten, Kapitalertragsteuer zahlen. Viele fragen sich jedoch, ob Kinder und Rentner auch Kapitalertragsteuer zahlen müssen.

Müssen Kinder Kapitalertragsteuer zahlen?

Ja. Auch Minderjährige müssen generell die Kapitalertragsteuer zahlen, wenn sie Einnahmen aus Kapitalvermögen haben. Kinder können neben dem Sparer-Pauschbetrag (1.000 Euro) jedoch auch den Grundfreibetrag (12.348 Euro) und einen Sonderausgaben-Pauschbetrag (36 Euro) steuerlich geltend machen (Quelle: Einkommensteuergesetz § 10c). Die Kapitalerträge Ihres Kindes bleiben somit bis zu 13.132 Euro steuerfrei (2025).

Icon Kind mit Mütze

Müssen Rentner Kapitalertragsteuer zahlen?

Ja. Grundsätzlich gelten für Rentner die gleichen Regelungen wie für andere Steuerpflichtige auch. Rentner haben ebenfalls Anspruch auf den Steuerfreibetrag von 1.000 Euro.

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Steuerbefreiung durch Nichtveranlagungsbescheinigung

„Liegt Ihr Einkommen inklusive Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2025) – bei Verheirateten und Verpartnerten 24.696 Euro –, können Sie sich von der Steuer befreien lassen. Vor allem für Rentner, Studenten oder Geringverdiener kann dies eine Option sein. Denn dann werden die Kapitalerträge zum Einkommen gezählt, solange der Grundfreibetrag nicht überschritten wird. Dafür beantragen Sie beim Finanzamt eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung). Beachten Sie: Mit einer NV-Bescheinigung können Sie keinen Freistellungsauftrag mehr stellen.


Günstigerprüfung: Steuererstattung bei geringem Einkommensteuersatz

Liegt Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent, kann sich eine Steuererklärung lohnen. Das Finanzamt prüft dann, ob für Sie ein niedrigerer Steuersatz („Günstigerprüfung“) gilt, und erstattet gegebenenfalls einen Teil der bereits gezahlten Kapitalertragsteuer. Diese Prüfung erfolgt allerdings erst im Folgejahr. Anders als bei der Nichtveranlagungsbescheinigung werden also bei einer Günstigerprüfung auf die Kapitalerträge erst Steuern gezahlt, die dann später rückerstattet werden. Mit einer Nichtveranlagungsbescheinigung sind die Kapitalerträge direkt steuerfrei.


Wer muss sie nicht zahlen?

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So nutzen Sie Ihren Freibetrag

Wie kann ich mich von der Steuer befreien lassen?

Bis zu einer bestimmten Höhe sind Kapitalerträge von der Steuer befreit. Dieser sogenannte Sparer-Pauschbetrag liegt 2025 bei Ledigen bei 1.000 Euro und bei gemeinsam veranlagten Verheirateten bei 2.000 Euro pro Jahr (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 20 Absatz 9). Um diese Steuerbefreiung zu nutzen, müssen Sie einen Freistellungsauftrag stellen. Ohne einen Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuern ab.


Wie Sie einen Freistellungsauftrag stellen

Damit Ihr Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Verheirateten pro Jahr (2026) vom Finanzamt berücksichtigt wird, müssen Sie einen Freistellungsauftrag stellen. In den meisten Fällen stellen Banken und Broker einen Freistellungsauftrag online zur Verfügung.

Erwarten Sie nur bei einer Bank Kapitalerträge, ist dies relativ einfach: Sie stellen bei dieser Bank einen Freistellungsauftrag in Höhe Ihres Sparer-Pauschbetrags. Rechnen Sie bei mehreren Instituten mit Kapitalerträgen, können Sie den Sparer-Pauschbetrag strategisch unter mehreren Freistellungsaufträgen aufteilen:

So stellen Sie Ihren Auftrag richtig

  • Überblick über alle Konten und Depots verschaffen
    Machen Sie eine Bestandsaufnahme: Welche Banken und Broker nutzen Sie? Wo könnten Sie Krediterträge erwarten (zum Beispiel Tagesgeld, Festgeld, ETFs, Einzelaktien)? Welche Zinsen oder Erträge werden voraussichtlich anfallen?
  • Erwartete Kapitalerträge pro Bank oder Broker ermitteln
    Schätzen Sie für jedes Finanzprodukt die Kapitalerträge. Bei Tagesgeld und Festgeld kann dies durch vertraglich vereinbarte Zinsen einfach sein. Falls die Kapitalerträge schwer zu schätzen sind, nutzen Sie grobe Richtwerte.
  • Sparer-Pauschbetrag proportional aufteilen
    Teilen Sie nun den Sparer-Pauschbetrag entsprechend der erwarteten Kapitalerträge auf. Erwarten Sie bei der Bank A Kapitalerträge von 600 Euro und bei Bank B von 400 Euro, dann sollten Sie die Freistellungsaufträge mindestens in der Höhe erteilen. Vergessen Sie aber nicht, auch einen Sicherheitspuffer einzuplanen.
  • Freistellungsaufträge jährlich überprüfen
    Prüfen Sie am besten einmal jährlich, ob Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag neu aufteilen müssen. Sie haben etwa nach einer Heirat Anrecht auf einen höheren Sparer-Pauschbetrag. Auch bei Schließung eines Depots, Zinsveränderungen oder einem Bankwechsel sollten Sie kontrollieren, ob Sie Freistellungsaufträge löschen, anpassen oder neu stellen müssen.

Bei einem Freistellungsauftrag müssen Sie Ihre Steueridentifikationsnummer angeben. Diese finden Sie in der Regel auf Ihrem letzten Steuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Diese Fehler sollten Sie vermeiden

  • Freistellungsauftrag zu niedrig ansetzen
    Wird der Auftrag zu klein gewählt, behält die Bank unnötig Steuern ein, die sich aber zurückholen können.
  • Freistellungsauftrag bei neuer Bank vergessen
    Ein neu eröffnetes Konto oder Depot ohne Auftrag führt sofort zum Steuerabzug.
  • Zu viel Sparer-Pauschbetrag beantragen
    Überziehen mehrere Banken zusammen den Freibetrag, droht Nachzahlung.
  • Freistellungsaufträge nicht aktualisieren
    Bei Heirat steigt der Freibetrag etwa – bleibt der Auftrag unverändert, verschenken Sie Geld.

So berechnen Sie Ihre Steuerlast Schritt-für-Schritt

Icon Taschenrechner

Gesamte Kapitalerträge ermitteln

Zuerst müssen Sie alle Ihre Kapitalerträge eines Jahres zusammenrechnen. Dazu gehören unter anderem:

  • Zinsen
  • Dividenden
  • Gewinne aus Fonds
  • Kursgewinne aus Wertpapierverkäufen
  • Erträge aus Zertifikaten oder Derivaten

Icon Halbkreis mit Pfeil

Sparer-Pauschbetrag abziehen

Berücksichtigen Sie Ihren Sparer-Pauschbetrag und ziehen Sie diesen von Ihren Kapitalerträgen ab.

Beispiel:

Kapitalerträge2.500 €
Abzüglich Pauschbetrag1.000 €
Zu versteuern1.500 €

Icon Kreisdiagramm

Kapitalertragsteuer berechnen

Auf die verbleibenden zu versteuernden Kapitalerträge fällt eine Steuer von 25 Prozent an.

Kapitalertragsteuer = steuerpflichtige Erträge × 25 %

Bei Kapitalerträgen in Höhe von 1.500 Euro würde die Kapitalertragssteuer zum Beispiel bei 375 Euro liegen.


Icon Händeschütteln

Solidaritätszuschlag ausrechnen

Der „Soli“ von 5,5 Prozent wird nicht auf den Gewinn, sondern auf die Kapitalertragsteuer berechnet. Die zur Berechnung benötigte Formel lautet:

Solidaritätszuschlag = Kapitalertragsteuer × 5,5 %

Bei einem Kapitalertrag von 375 Euro müssten Sie 20,63 Euro Solidaritätszuschlag zahlen.


Icon Kirche

Kirchensteuer ermitteln (optional)

Wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, wird je nach Bundesland folgender Steuersatz fällig:

  • 8 Prozent der Kapitalertragsteuer (Bayern, Baden-Württemberg)
  • 9 Prozent der Kapitalertragsteuer (alle anderen Bundesländer)

Liegt die Kirchensteuer zum Beispiel bei neun Prozent, dann beträgt sie bei einer Kapitalertragsteuer von 375 Euro 33,75 Euro.


Icon Puzzle

Gesamte Steuerlast addieren

Berechnen Sie nun Ihre gesamte Steuerlast. Dazu gehört:

  • Kapitalertragsteuer
  • Solidaritätszuschlag
  • Kirchensteuer (falls zutreffend)

Liegt etwa Ihre Kapitalertragsteuer bei 375 Euro und Ihr Solidaritätszuschlag bei 20,63 Euro, dann beträgt Ihre Steuerlast insgesamt 395,63 Euro. Sind Sie zusätzlich verpflichtet, neun Prozent Kirchensteuer zu zahlen, kommen Sie auf 429,38 Euro Steuern.


Icon Hand mit Pfeil

Ergebnis: Nettogewinn erhalten

Ziehen Sie jetzt Ihre Steuerlast vom Kapitalertrag ab. Für unser Beispiel bedeutet dies: Die Kapitalerträge liegen bei 2.500 Euro. Die gesamte Steuerlast ohne Kirchensteuer beträgt 395,63. Die Differenz ist 2.104,37 Euro. Das ist der Kapitalertrag, den Sie nach Steuern erhalten.

Wie wird die Kapitalertragsteuer gezahlt?

Finanzdienstleister führen Kapitalertragsteuer ab

Die Kapitalertragsteuer müssen Sie in aller Regel nicht selbst einzahlen. Vielmehr wird diese Steuer direkt durch Ihren Finanzdienstleister wie Banken, Versicherungen, Kapitalgesellschaften oder auch Broker einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Weil diese Steuer also direkt am Ort und zur Zeit der Entstehung einbehalten wird, wird sie auch „Quellensteuer“ genannt (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 44).

Icon Gebäude

Erzielen Sie Kapitalerträge bei ausländischen Finanzdienstleistern, dann wird die deutsche Kapitalertragsteuer nicht automatisch abgeführt. Dann müssen Sie selbst über die Anlage KAP der Einkommensteuererklärung Ihre Erträge angeben.


Wie Sie die Kapitalertragsteuer zurückholen

Es kann passieren, dass für Sie zu viel Kapitalertragsteuer abgeführt wurde. Sie können sich jedoch die zu viel gezahlte Steuer über die Anlage „Einkünfte aus Kapitalvermögen“ (KAP) der Einkommensteuererklärung zurückholen (Quelle: Einkommensteuergesetz, § 44). Folgende Szenarien sind zum Beispiel denkbar:

SzenarioBerücksichtigter FreibetragBeispielhafte Aufteilung
(Bank A/Bank B)
Rückerstattung über Anlage KAP möglich?
Alleinstehend, zwei Depots1.000 €700 €/300 €Nur bei Fehlverteilung
Ehepaar, gemeinsames Depot2.000 €2.000 €Nein
Ehepaar, zwei Depots2.000 €1.200 €/800 €Nur bei Fehlverteilung
Kein Freistellungsauftrag gestellt0 €Ja
Freistellungsauftrag zu niedrig (ledig)500 €Bank führt ab 501 € Steuer abJa
Stand 2025. Freibetrag gilt pro Person und Kalenderjahr.

Die häufigsten Fragen zur Kapitalertragsteuer

Was ist die Kapitalertragsteuer und welche Erträge sind davon betroffen?

Die Kapitalertragsteuer (KapESt) ist eine Form der Einkommensteuer auf Einkünfte aus Kapitalvermögen. Sie fällt auf inländische Kapitalerträge an, unabhängig davon, ob der Empfänger im In- oder Ausland lebt. Typische Beispiele sind Zinsen vom Giro-, Tages- oder Festgeldkonto, Dividenden aus Aktien, Gewinne aus Verkäufen von Aktien, Fonds oder ETFs, Renditen aus Fonds sowie bestimmte Auszahlungen aus Lebens­versicherungen, die nach 2005 abgeschlossen wurden. Nur in wenigen Sonderfällen, etwa bei bestimmten betrieblichen Strukturen, gelten abweichende Steuersätze.

Wie hoch ist die Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer?

Der reguläre Steuersatz für Kapitalerträge beträgt 25 Prozent. Hinzu kommt der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent auf diese Steuer, sodass sich ohne Kirchensteuer insgesamt 26,38 Prozent ergeben. Sind Sie kirchensteuerpflichtig, werden zusätzlich 8 oder 9 Prozent Kirchensteuer auf die Kapitalertragsteuer erhoben, je nach Bundesland. In der Praxis führt dies zu einer Gesamtbelastung von rund 27,82 bis maximal 27,99 Prozent; nur bei Leistungen aus einem Betrieb gewerblicher Art beträgt die Kapitalertragsteuer 15 Prozent.

Wer muss Kapitalertragsteuer zahlen und ab wann werden Kapitalerträge besteuert?

Grundsätzlich müssen alle in Deutschland unbeschränkt Steuerpflichtigen Kapitalertragsteuer zahlen, wenn sie Kapitalerträge erzielen, die über dem Sparer-Pauschbetrag liegen. Der Pauschbetrag beträgt 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Erst wenn die gesamten Kapitalerträge eines Jahres diesen Freibetrag überschreiten und kein ausreichender Freistellungsauftrag oder eine Nichtveranlagungsbescheinigung vorliegt, wird Kapitalertragsteuer fällig. Liegen die Erträge darunter oder sind durch Freibeträge abgedeckt, fällt keine Steuer an.

Müssen Kinder und Rentner ebenfalls Kapitalertragsteuer zahlen?

Ja, auch Kinder und Rentner sind grundsätzlich kapitalertragsteuerpflichtig, wenn sie entsprechende Einnahmen aus Kapitalvermögen erzielen. Für Kinder können neben dem Sparer-Pauschbetrag auch der allgemeine Grundfreibetrag und ein Sonderausgaben-Pauschbetrag genutzt werden, sodass Kapitalerträge eines Kindes bis zu einem bestimmten Betrag – derzeit rund 13.132 Euro (2025) – steuerfrei bleiben können. Rentner werden bei Kapitalerträgen wie andere Steuerpflichtige behandelt und haben ebenfalls Anspruch auf den Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro. In beiden Fällen kann sich bei geringem Einkommen zusätzlich eine Nichtveranlagungsbescheinigung oder eine Günstigerprüfung lohnen.

Wie funktioniert der Sparer-Pauschbetrag und wie nutze ich ihn mit einem Freistellungsauftrag?

Der Sparer-Pauschbetrag sorgt dafür, dass Kapitalerträge bis 1.000 Euro pro Person (2.000 Euro bei zusammen veranlagten Ehepaaren) im Jahr steuerfrei bleiben. Damit die Bank diesen Freibetrag automatisch berücksichtigt, müssen Sie einen Freistellungsauftrag erteilen und dabei Ihre Steuer-Identifikationsnummer angeben. Haben Sie mehrere Banken oder Broker, können Sie den Pauschbetrag auf verschiedene Institute aufteilen, idealerweise entsprechend der erwarteten Erträge. Ohne Freistellungsauftrag führt die Bank ab dem ersten Euro Kapitalertrag Steuer ab; zu viel einbehaltene Beträge lassen sich später über die Steuererklärung zurückholen.

Wer führt die Kapitalertragsteuer ab und muss ich selbst etwas überweisen?

In der Regel müssen Sie die Kapitalertragsteuer nicht selbst an das Finanzamt überweisen. Banken, Versicherungen, Kapital­verwaltungsgesellschaften und Broker sind verpflichtet, die Steuer direkt bei Entstehung der Kapitalerträge einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Deshalb wird die Kapitalertragsteuer auch als Quellensteuer bezeichnet. Nur wenn Kapitalerträge nicht von einem inländischen Finanzdienstleister erfasst werden, müssen Sie diese selbst in der Einkommensteuererklärung – insbesondere in der Anlage KAP – angeben.

Wie kann ich zu viel gezahlte Kapitalertragsteuer über die Steuererklärung zurückholen?

Wurde mehr Kapitalertragsteuer einbehalten, als tatsächlich geschuldet ist, können Sie sich diese über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen. Dazu geben Sie Ihre Kapitalerträge und die bereits abgeführten Steuern in der Anlage KAP an. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn kein oder ein zu niedriger Freistellungsauftrag vorlag oder Ihr persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 Prozent liegt und sich eine Günstigerprüfung lohnt. Das Finanzamt verrechnet dann die Angaben mit Ihrer gesamten Steuerlast und erstattet zu viel gezahlte Beträge.

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Lena Mierbach
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50–30–20-Regel Eine Sparformel, nach der man 50 % seines Nettoeinkommens für Fixkosten, 30 % für persönliche Bedürfnisse und Freizeit und 20 % fürs Sparen aufwendet. Zinseszinseffekt Auf bereits verdiente Zinsen werden neue Zinsen berechnet. Dies führt zu einem exponentiellen Wachstum des investierten Kapitals über die Zeit. Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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