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Wieso Sie sich zum Thema Organspende auf jeden Fall Gedanken machen sollten und wie Sie mit einem Organspendeausweis Ihren Hinterbliebenen eine schwere Entscheidung abnehmen.
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Wieso Sie sich zum Thema Organspende auf jeden Fall Gedanken machen sollten und wie Sie mit einem Organspendeausweis Ihren Hinterbliebenen eine schwere Entscheidung abnehmen.
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Was ist eine Organspende?
Generell wird bei der Organspende zwischen zwei Arten unterschieden: der postmortalen Organspende und der Lebendorganspende.
Postmortale Organspende
Bei einer postmortalen Organspende stellt ein Spender seine Organe nach dem Tod für eine Transplantation zur Verfügung. Die Organe werden dann an Patienten vermittelt, die auf ein neues Organ angewiesen sind.
Voraussetzungen
Höchstalter und Erkrankungen
Bei einer Organspende gibt es kein Höchstalter, bis zu dem Organe gespendet werden dürfen, da nur der Gesundheitszustand und der Zustand der Organe relevant sind. Bei Erkrankungen gibt es nur wenige Fälle, bei denen eine Organspende ausgeschlossen wird. Dies kann bei bestimmten Infektionen oder akuten Krebserkrankungen der Fall sein. Bei allen anderen Erkrankungen kommt es immer zu einer Entscheidung im Einzelfall.
Lebendorganspende
Bei einer Lebendorganspende wird ein Organ oder ein Teil eines Organs von einem lebenden Spender auf einen Patienten übertragen. Allerdings kommt eine Lebendorganspende nur dann infrage, wenn kein postmortal gespendetes Organ zur Verfügung steht. Zudem muss der Empfänger zwingend auf der Warteliste für ein postmortales Organ stehen. Sowohl Spender als auch Empfänger müssen strenge Voraussetzungen erfüllen, um medizinische Risiken zu vermeiden und Organhandel zu verhindern. Der Schutz des Spenders steht dabei an erster Stelle.
Voraussetzungen
Lebendspendekommission
Eine Lebendspende ist zudem nur zulässig, wenn sich der Spender und der Empfänger nahestehen. Zudem dürfen keine finanziellen Gründe vorliegen. Dies prüft unter anderem die Lebendspendekommission und nimmt dazu in einem Gutachten Stellung. Die Lebendspendekommission besteht dabei aus einem unabhängigen Arzt, einer Person mit der Befähigung zum Richteramt und einer in psychologischen Fragen erfahrenen Person.
Welche Organe dürfen gespendet werden?
Neben Organen kann auch Gewebe gespendet werden. Welche Organe und welches Gewebe genau gespendet werden können, ist gesetzlich streng geregelt.
Organe
Gewebe
Welche Organe dürfen lebend gespendet werden?
Medizinisch möglich und gesetzlich erlaubt ist die Übertragung der folgenden Organe von einem lebenden Spender auf einen Patienten:
- Niere
- Teile der Leber
- Teile der Lunge
- Teile des Dünndarms
- Teile der Bauchspeicheldrüse
Ablauf einer Organspende
Eine postmortale Organspende, also eine Organspende nach dem Tod, findet immer unter der Berücksichtigung fester Regeln statt. Diese sind im Transplantationsgesetz verankert. Die Organentnahme erfolgt dabei mit der gleichen Sorgfalt wie eine Operation am lebenden Menschen.
Schritt 1: Feststellung des Hirntods
Erhärtet sich der Verdacht eines Hirntodes, werden zunächst die Angehörigen darüber in Kenntnis gesetzt. Danach prüfen zwei Ärzte unabhängig voneinander, ob der Hirntod unumkehrbar eingetreten ist. Hierbei wird besonders darauf geachtet, dass die prüfenden Ärzte nicht an der Entnahme oder der Übertragung der Organe beteiligt sind. Mit der Feststellung des Hirntods wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation über einen potenziellen Spender informiert.
Schritt 2: Prüfung der Bereitschaft zur Organspende
Liegt kein Organspendeausweis vor, werden zunächst die Angehörigen gefragt. Sie können sich entweder für oder gegen eine Organspende entscheiden. Treffen Sie keinerlei Entscheidung, gilt dieses Stillschweigen als Ablehnung. Hat der Verstorbene eine Organspende abgelehnt und dies entsprechend in seinem Organspendeausweis vermerkt, kommt es zur Abschaltung der organerhaltenden Maßnahmen und die Körperfunktionen erlöschen. Wenn jedoch die Bereitschaft zur Organspende im Organspendeausweis vermerkt ist, wird die Organentnahme vorbereitet.
Schritt 3: Organentnahme und Transplantation
Wurde die Einwilligung zur Organspende entweder über den Organspendeausweis oder die Angehörigen eingeholt, findet eine ganzheitliche Untersuchung des Spenders statt. Dabei werden die Ergebnisse der Deutschen Stiftung Organtransplantation an Eurotransplant, die europaweite Vermittlungsstelle für Organtransplantationen, weitergeleitet. Anschließend werden die Organe entnommen. Zeitgleich begibt sich Eurotransplant auf die Suche nach einem passenden Organempfänger und erkundigt sich bei den entsprechenden Transplantationszentren. Nach der Entnahme werden die jeweiligen Organe nochmals untersucht und zu den Transplantationszentren geschickt, die einen Bedarf angemeldet haben. Dort findet die Transplantation der Organe statt.
Das Transplantationsgesetz regelt die Organspenden
Seit 1997 regelt das Transplantationsgesetz, unter welchen Voraussetzungen ein Organ zur Spende entnommen werden darf. Das Gesetz sieht die Regelung der Spende, Entnahme und Übertragung von Organen vor. Dem Transplantationsgesetz zufolge dürfen einem Verstorbenen nur Organe entnommen werden, wenn er im Vorfeld zugestimmt hat. Schließlich gilt der Wille des Verstorbenen auch über seinen Tod hinaus. Wenn der Wille des Verstorbenen in dieser Hinsicht nicht bekannt ist, entscheiden die nächsten Angehörigen über eine mögliche Organspende.
Krankenhäuser nur mit Transplantationsbeauftragtem
Seit dem 1. August 2012 sieht das Transplantationsgesetz neue Regelungen für Krankenhäuser und Versicherer vor. Demnach müssen Krankenhäuser mit Intensivstationen Transplantationsbeauftragte bestellen, die sich um die Koordination der Organspenden kümmern.
Lebendspender besser abgesichert
Mit der Änderung des Transplantationsgesetzes werden Lebendspender fortan sowohl rechtlich als auch finanziell besser abgesichert. Auch wenn das medizinische Risiko von Lebendspendern gering ist, ist ein derartiger Eingriff häufig mit finanziellen Einbußen wie etwa einem Verdienstausfall behaftet. Künftig kann ein Lebendspender Ansprüche gegen die Krankenkasse durchsetzen, vor allem bei der Krankenbehandlung, Vor- und Nachbetreuung, Rehabilitation und hinsichtlich des Krankengeldes und der Fahrtkosten. Daneben unterliegt ein Lebendspender auch dem Entgeltfortzahlungsgesetz. Somit hat er bis zu sechs Wochen nach Organentnahme Anspruch auf Lohnfortzahlung.
Regelmäßige Aufklärung der Bundesbürger
Die Bundesbürger sollen immer häufiger und direkter um ihre Meinung und eine eventuelle Einwilligung zur Organspende gebeten werden. Im Zuge dessen werden Versicherte der privaten Krankenversicherung und gesetzlichen Krankenversicherung angeschrieben und gefragt, ob sie nach ihrem Tod ihre Organe spenden wollen. Hierbei werden ihnen in der Regel drei Möglichkeiten zur Verfügung gestellt:
Drei Entscheidungen zur Organspende
Ein Spender retten gleichzeitig sieben Menschen das Leben
Nach dem Tod eines Menschen können Organe wie beispielsweise Herz, Leber, Lunge, Bauchspeicheldrüse, Dünndarm und Nieren zur Spende freigegeben werden und somit das Leben von sieben Menschen retten. Dabei werden Nieren am häufigsten transplantiert, während Dünndarmtransplantationen eher selten vorkommen. Nicht nur Organe selbst können gespendet werden, sondern auch andere Körperbestandteile. Im Gegensatz zu den Organen retten sie zwar keine Leben, mit ihrer Transplantation wird jedoch eine Verbesserung der Lebensqualität erreicht. So kann Hornhaut fast erblindeten Menschen einen Teil ihrer Sehkraft zurückgeben. Die Transplantation von Arm- und Beinknochen kann eventuelle Amputationen bei Unfallopfern und Krebskranken verhindern. Daneben kommt das Gewebe verstorbener Menschen auch in der Schönheitschirurgie zur Anwendung, beispielsweise um Lippen voller aussehen zu lassen.
Wie beantragt man einen Organspendeausweis?
Einen Organspendeausweis können Sie ganz unkompliziert bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) erhalten. Sie können Ihren Organspendeausweis entweder direkt online ausfüllen, als PDF herunterladen und ausdrucken, oder als Plastikkarte kostenfrei bestellen.
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