Bund und Länder: Wer macht was?

Das Wichtigste in Kürze

  • In Deutschland gibt es eine Arbeitsteilung beim Bevölkerungsschutz zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen.
  • Der Bund unterstützt die Länder bei bestimmten Gefahrenlagen und arbeitet eng mit ihnen zusammen.
  • Zudem gibt es unterschiedliche Krisen­managements und Krisenstäbe, die sowohl national als auch international agieren.

Das erwartet Sie hier

Wann Bund und Länder in Gefahrenlagen oder Katastrophenfall verantwortlich sind und welche Maßnahmen sie ergreifen können.

Inhalt dieser Seite
  1. Hilfeleistungssystem
  2. Hilfsangebote des Bundes
  3. Zuständigkeitsbereiche
  4. Wichtige Versicherungen

Das integrierte Hilfeleistungssystem

Aufgrund des föderalen Staatsaufbaus der Bundesrepublik Deutschland findet eine Arbeitsteilung beim Bevölkerungsschutz zwischen den verschiedenen Verwaltungsebenen statt. Kommunen und Kreise stellen mit Feuerwehren und mit Unterstützung privater Hilfsorganisationen den Brandschutz, die Technische Hilfe und den Rettungsdienst rund um die Uhr sicher. Auch bei lokalen Katastrophen sind die Kommunen und Kreise mithilfe der ihnen zur Verfügung stehenden Einsatzpotentiale für die Bewältigung dieses Ereignisses verantwortlich und können dabei nach Anforderung auf überregionale oder Bundeshilfe zurückgreifen.


Icon Sprechblasen

Erster Ansprechpartner

Ihre Stadt- oder Kreis­verwaltung ist ebenso wie Ihre lokale Feuerwehr oder Ihre lokale Hilfsorganisation erster Ansprechpartner für Fragen zum Rettungsdienst, Brandschutz, zur Technischen Hilfe. Oder aber wenn Sie Selbstschutz- und Selbsthilfe­maßnahmen sowie Erste Hilfe erlernen oder auffrischen wollen (siehe Links im Text zu den Behörden, Institutionen und Organisationen).

Hilfsangebote des Bundes

Icon gegensätzliche Pfeile

Der Bund unterstützt die Länder bei besonders großflächigen Gefahren-, Schadens- und Katastrophenlagen oder solchen von nationaler Bedeutung in vielfältiger Weise (Information, Beratung und Bereitstellung von Ressourcen). Zugleich findet lagebedingt eine enge Abstimmung zwischen Bund und Ländern bei Fahndungs­maßnahmen und Gefährdungsbeurteilungen (zum Beispiel Gemeinsames Terrorismusabwehrzentrum [GTAZ], Havariekommando, Nationales Lage- und Führungszentrum für Sicherheit im Luftraum [NLFZ]) statt.

Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Neben den operativen Möglichkeiten der Unterstützung durch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) sowie die Bundespolizei und die Bundeswehr im Zuge der Amtshilfe, ist das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern, ein wichtiger Partner im gemeinsamen integrierten Hilfeleistungssystem. Mit seinem Gemeinsamen Melde- und Lagezentrum (GMLZ) und dem psychosozialen Nachsorge- und Betreuungsangebot NOAH bietet das BBK im Einsatzfall konkrete Hilfeleistung vom bundesweiten und internationalen Ressourcen­management (Engpassressourcen) bis hin zur Vermittlung von Notfallpsychologen und Seelsorgern.

An der Akademie für Krisen­management, Notfallplanung und Zivilschutz des BBK, werden pro Jahr rund 10.000 Mitarbeiter aus Kommunen, Kreisen, Länder- und Bundesbehörden sowie den Hilfsorganisationen fortgebildet. In den Fachabteilungen des BBK werden darüber hinaus Gefährdungsanalysen und Schutzkonzepte, Masterpläne für das Notfall­management und die medizinische Versorgung sowie neue Techniken und Produkte entwickelt, um durch Analysen und Schutzkonzepte bereits präventiv tätig zu werden und Schadensereignisse möglichst verhindern zu können.

Unterschiedliche Zuständigkeitsbereiche

Icon Netzwerk

Netzwerk und Strukturen

Für das Krisen­management auf Bundesebene ist in Abhängigkeit von der konkreten Gefahren- oder Schadenslage das jeweils fachlich überwiegend zuständige Bundesressort federführend. Der Bundeskanzler kann jedoch die Koordination beziehungsweise Führung vor dem Hintergrund der besonderen Bedeutung einer eingetretenen Lage übernehmen.

Krisen­management und Krisenstäbe

In den Ressorts, die zur Bewältigung einer Gefahren- oder Schadenslage beitragen können, wurden Vorkehrungen getroffen, um kurzfristig spezifische Krisenstäbe aufrufen zu können. Der Krisenstab des federführenden Ressorts übernimmt die Koordinierung im Bund sowie die Abstimmung mit den von der Gefahren- oder Schadenslage betroffenen Ländern. Zugleich gewährleisten die anderen Ressorts, dass kurzfristig Verbindungspersonen in den Krisenstab des federführend koordinierenden Ressorts entsandt werden können. Alle Ressorts der Bundesregierung stellen eine Erreichbarkeit auch außerhalb der Bürodienstzeiten sicher und teilen diese den Lagezentren im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Innern mit.

Krisen­management im Bundesministerium des Innern

Eine besondere Rolle im Krisen­management im Inland nimmt das Bundesministerium des Innern ein. Bei schwerwiegenden Gefahren für die Innere Sicherheit kann der Krisenstab des Bundesministeriums des Innern zur Bewältigung dieser Lage aufgerufen werden. Seine Aufgaben sind die Koordination von Maßnahmen im BMI, im Geschäftsbereich, zwischen den Ressorts und den Ländern sowie die Beratung der politischen Ebene.

Gemeinsame Krisenstäbe

Um in länderübergreifenden Lagen, von denen mehrere Bundesressorts besonders betroffen sind, eine bundeseinheitliche Vorgehensweise sicherstellen zu können, haben sich das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit im Falle von gravierenden Gefahren- oder Schadenslagen durch Straftaten mit radioaktiven Stoffen sowie das Bundesministerium des Innern und das Bundesministerium für Gesundheit im Falle einer Pandemie und von Bioterrorismus auf die Bildung gemeinsamer Krisenstäbe nach dem Modell des Krisenstabes des Bundesministeriums des Innern verständigt.

Durch die Bildung ressortübergreifender Krisenstäbe werden ressortspezifische Interessen gebündelt und ein einheitlicher ressortübergreifender Krisenbewältigungsansatz gewählt, der die Möglichkeiten einräumt, alle vorhandenen Handlungsoptionen ergänzend auszunutzen.


Icon Weltkugel

Krisenstab des Auswärtigen Amtes

Bei Krisen im Ausland, von denen deutsche Staatsangehörige beziehungsweise deutsche Interessen betroffen sind (zum Beispiel konsularische Großschadensereignisse, Terrorbedrohungen und -anschläge im Ausland, Entführungen beziehungsweise Geiselnahmen im Ausland, politische und militärische Krisen im Ausland sowie Naturkatastrophen im Ausland), wird bei Bedarf im Auswärtigen Amt ein Krisenstab eingerichtet. Die an der Lagebewältigung beteiligten Ressorts beziehungsweise deren nachgeordnete Behörden wirken in diesem Krisenstab mit.


Krisen­management in den Ländern

Die Bundesländer sind unter anderem für die Gesetzgebung im Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz zuständig. Sie unterstützen die Kreise und Kommunen bei der Durchführung ihrer Aufgaben und übernehmen bei großflächigen Gefahren-, Schadens- und Katastrophenlagen die Gesamtkoordinierung des Einsatzgeschehens durch die Bildung von Krisenstäben. Das geschaffene System von Krisenstäben gewährleistet ein effizientes Zusammenwirken der Länder, Regierungspräsidien, Kreise, Städte und Gemeinden im Ereignisfall. Zur Abstimmung der Ministerien auf Landesebene werden interministerielle Krisenstäbe aufgerufen beziehungsweise die Verbindungspersonen betroffener Ministerien in den federführenden Krisenstab eingebunden.

Icon Landkarte

Vereinheitlichung der Führungsstrukturen

Auf der Basis dieser Ländergesetze für die polizeiliche Gefahrenabwehr, das Rettungswesen sowie den Brand- und Katastrophenschutz sind in der Vergangenheit voneinander abweichende Strukturen in Führung, Ausbildung und Ausstattung entstanden. Um eine Vereinheitlichung der Führungsstrukturen auf den unterschiedlichen Ebenen des Krisen­managements herzustellen, haben sich die Länder in den Jahren 2001 bis 2004 auf vereinheitlichende Grundsatzempfehlungen verständigt. So sollen auf der operativ-taktischen Ebene (Einsatzleitung an Gefahren- und Schadensstellen) organisationsübergreifend die „Feuerwehr-Dienstvorschrift 100“ und im administrativ-organisatorischen Bereich die „Hinweise zur Bildung von Stäben der administrativ – organisatorischen Komponente“ angewandt werden.

Länderübergreifende Katastrophenhilfe

Wenn im Katastrophenfall die im Land verfügbaren Kräfte und Mittel nicht ausreichen, bedarf es der Unterstützung von außen. So kann ein Land (gemäß Artikel 35 Abs. 2 Satz 2 Grundgesetz) Polizeikräfte anderer Länder, Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen sowie der Bundespolizei und der Bundeswehr anfordern. Auch die Bundesanstalt Technisches Hilfswerk kann zur Unterstützung herangezogen werden. Die Anforderung wird dabei direkt an die Ansprechpartner auf örtlicher Ebene (zum Beispiel Bundeswehr und Technisches Hilfswerk) oder über die Länderinnenministerien gerichtet. Vor diesem Hintergrund wurde auch das Konzept für eine bundesweite länderübergreifende Katastrophenhilfe aktualisiert und zwischen den Ländern vereinbart.

Icon Händeschütteln

Krisen­managementübungen

Um das effiziente Zusammenwirken der Krisenstäbe des Bundes und der Länder zu üben, werden seit dem Jahr 2004 ressort- und länderübergreifende Krisen­managementübungen (LÜKEX) und Planbesprechungen der Interministeriellen Koordinierungsgruppe durchgeführt. Zwischen Bund und Ländern wurde vereinbart, diese Übungsserie in einem zweijährigen Rhythmus fortzuführen.


Leistungsfähiges System bei Gefahren

Bund, Länder, Kreise und Kommunen haben ihr Gefahrenabwehr- und Krisen­management effektiv organisiert. Die Polizeien des Bundes und der Länder und die Behörden des Katastrophenschutzes arbeiten eng zusammen, um die Bürger dieses Landes vor diesen Gefahren zu schützen, Schadensereignisse möglichst zu vermeiden beziehungsweise diese so gut wie möglich zu bewältigen. Großschadenslagen wie das ICE-Unglück in Eschede oder die schlimme Hochwasserkatastrophe im Sommer 2002 haben die Leistungsfähigkeit des Systems nachdrücklich bewiesen. In regelmäßigen Übungen auf lokaler und regionaler Ebene wird das Zusammenspiel von operativen Einsatzkräften und Krisenstäben der Verwaltungsbehörden trainiert.

Wichtige Versicherungen

In Deutschland empfehlen wir vor allem folgende Versicherungen und Vorsorge:

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