Behördengänge vor der Geburt des Kindes

Eine Schwangerschaft ist in den meisten Fällen ein Grund zur Freude. Doch es gibt auch jede Menge zu organisieren. Gerade wenn die Eltern nicht verheiratet sind, stehen viele Formalitäten an. Viele Behördengänge können bereits vor der Geburt des Kindes erledigt werden.

Behördengänge vor der Geburt – Verheiratet oder nicht?

Der Umfang der Behördengänge richtet sich stark nach dem Familienstand. Verheiratete Paare müssen sich beispielsweise keine Gedanken um die Vaterschaftsanerkennung und die Verteilung des Sorgerechts machen. Bei ihnen gehen die Behörden automatisch davon aus, dass der Ehemann auch der Vater ist. Auch das Sorgerecht für das Kind erhalten in einer Ehe automatisch beide Elternteile gemeinsam. Bei unverheirateten Paaren stellt sich die Sachlage allerdings anders dar.


recht

So definiert das Gesetz die Vaterschaft

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 1592 Vaterschaft

Vater eines Kindes ist der Mann,

  1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
  2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder
  3. dessen Vaterschaft […] gerichtlich festgestellt ist.

Behördengänge vor der Geburt – Die Vaterschaftsanerkennung

Väter, die nicht mit der Mutter des Kindes verheiratet sind und während der Schwangerschaft auch nicht vorhaben, diese zu heiraten, können die Vaterschaft behördlich anerkennen lassen. Dies ist allerdings nur mit Einverständnis der Mutter möglich.

Die Vaterschaftsanerkennung können werdende Eltern bei verschiedenen Stellen beantragen:

  • Standesamt
  • Jugendamt
  • Amtsgericht
  • Notar

Kostenlos ist die Vaterschaftsanerkennung allerdings nur beim Standesamt und beim Jugendamt. Außerdem werden einige Unterlagen für die Anerkennung der Vaterschaft benötigt. Welche Dokumente im Einzelnen vorgelegt werden und ob beide Elternteile persönlich im Amt erscheinen müssen, ist von Gemeinde zu Gemeinde anders.

Diese Dokumente sollten Sie in jedem Fall mitbringen

  • gültigen Ausweis oder Reisepass
  • Mutterpass

In Berlin müssen Mutter und Vater des Kindes persönlich auf dem Amt vorsprechen. Außerdem benötigen sie ihre jeweiligen Geburtsurkunden im Original.

Telefonische Terminvereinbarung

Vereinbaren Sie den Termin am besten telefonisch. So können Sie eventuelle Fragen im Vorhinein klären und in Erfahrung bringen, welche Unterlagen Sie in Ihrer Gemeinde vorlegen müssen.


Behördengänge vor der Geburt – Das gemeinsame Sorgerecht

Die Anerkennung der Vaterschaft allein hat noch keinen Einfluss auf das Sorgerecht. Sind die Eltern nicht verheiratet, hat erst einmal die Mutter das alleinige Sorgerecht für das Kind. Möchten die Eltern sich das Sorgerecht teilen, müssen sie so genannte Sorgeerklärungen abgeben. Dies kann beim Jugendamt oder bei einem Notar erfolgen.

Gemeinsames Sorgerecht

Für die Abgabe einer Sorgeerklärung gibt es keine Fristen. Eltern können dies bis zur Volljährigkeit ihres Kindes tun. Doch andererseits kann eine einmal abgegebene und öffentlich beurkundete Sorgeerklärung nicht widerrufen werden. Nur ein Familiengericht kann diese beenden.

Die Sorgeerklärungen müssen in jedem Fall persönlich erfolgen. Die Eltern müssen sich ausweisen und den Mutterpass vorlegen. Außerdem wird der Nachweis über die Vaterschaftsanerkennung benötigt.

Termin im Jugendamt vereinbaren

Sowohl die Vaterschaftsanerkennung als auch die Sorgeerklärung können im Jugendamt vorgenommen werden. Daher bietet es sich an, diese Möglichkeit zu nutzen. So können Sie gleich beide Formalitäten erledigen und sich einen Ämtergang sparen.

Dafür benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes

Bestimmte Dinge können Sie allerdings erst nach der Geburt des Kindes beantragen. Dazu gehören das Elterngeld, das Kindergeld und auch die Aufnahme in die Krankenkasse (Private Kranken­versicherung für Familien). Für diese Anträge benötigen Sie die Geburtsurkunde des Kindes. Trotzdem können Sie auch hier schon Vorbereitungen treffen.

Anträge vorbereiten

Für eine Reihe von Anträgen wird die Geburtsurkunde des Neugeborenen benötigt. Daher können diese Anträge auch erst nach der Geburt des Kindes eingereicht werden. Trotzdem empfiehlt es sich, bereits vorher alle wichtigen Unterlagen bereitzulegen und die Anträge so weit wie möglich auszufüllen.

Gerade der Elterngeldantrag ist sehr umfangreich und benötigt Zeit und Ruhe. Schließlich beeinflusst das Elterngeld und die Elternzeit Ihr Leben in den nächsten ein bis drei Jahren in nicht unerheblichem Maße.

Reisen in der Elternzeit

Viele Eltern nehmen gemeinsam Elternzeit und nutzen diese, um längere Zeit zu verreisen. Hierbei gilt es zu beachten, dass bereits Kinder bei Auslandsreisen einen eigenen Reisepass benötigen.

Versicherungsschutz anpassen

Neben den behördlichen Formalitäten sollten werdende Eltern auch über eine Anpassung ihres Versicherungsschutzes nachdenken. Es gibt einige Fragen, die eventuell geklärt werden müssen. Beispielsweise sollten werdende Eltern bei der Haftpflicht­versicherung nachfragen, ob diese auch Schäden, die ein nicht deliktfähiges Kind verursacht, abdeckt (Haftpflicht­versicherung Familie).

Auch mit dem Kundenservice der Hausrat­versicherung lohnt ein Telefonat. Kinderwagen und andere Neuanschaffungen erhöhen den Wert des Besitzes. Das könnte bedeuten, dass die Versicherungssumme erhöht werden muss. Außerdem sollte geklärt werden, inwieweit der Kinderwagen versichert ist, wenn er beispielsweise vor einem Restaurant stehen gelassen wird. Muss der Kinderwagen angeschlossen werden? Ist der Kinderwagen auch mit versichert, wenn er über Nacht im Hausflur steht?

Mit Gründung einer Familie steigt auch das Bedürfnis diese finanziell abzusichern. hier eignet sich eine Risikolebens­versicherung. Wer eine solche Absicherung bereits hat, kann die Versicherungssumme an die neue Lebenssituation anpassen, wenn der Versicherungsvertrag eine Nach­versicherungsgarantie enthält. Mehr zum Thema Risikolebens­versicherung Familie.


Nicht verrückt machen lassen

Auch wenn mit einer Schwangerschaft, der bevorstehenden Geburt und schließlich dem neuen Erdenbürger einiges an Organisatorischem einhergeht, sollte man dieses neue Kapitel vor allem entspannt und mit Vorfreude angehen. Wenn man einige Dinge beachtet und die möglichen Behördengänge vor der Geburt beizeiten erledigt, steht einer entspannten Schwangerschaft und Elternzeit nichts im Weg.

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