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Flug verspätet oder storniert: So kommen Sie an Ihre Entschädigung

Foto von Swantje Niemann
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Je nach Länge des Fluges und Ausmaß der Verspätung stehen Ihnen 250-600 € Entschädigung zu.
  • Bei einer Fluganullierung hängt Ihr Anspruch auf eine Entschädigung davon ab, wann Sie darüber informiert wurden.
  • Bei einer Verspätung oder Annullierung haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung und Unterbringung durch die Airline, falls Sie lange oder über Nacht warten müssen.
  • Wenn die Airline nicht zahlt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden, selbst klagen oder einen Rechtsdienstleister hinzuziehen, der Ihre Forderung gegen eine Provision vertritt.
  • Bei den Fluggastrechtportalen gibt es Inkassodienstleister und Sofortentschädiger. Beide haben ihre Vor- und Nachteile.

Das erwartet Sie hier

Wann Ihnen wegen eines verspäteten oder gestrichenen Flugs eine Entschädigung zusteht und was Sie tun können, damit die Airline auch wirklich zahlt.

Inhalt dieser Seite
  1. Wann gibt es eine Entschädigung?
  2. Rechte bei Verspätung
  3. Flug annuliert: Fluggastrechte
  4. Wann muss die Airline nicht zahlen?
  5. Entschädigung einfordern: So geht’s
  6. Airline zahlt nicht
  7. Checkliste: Vor und nach dem Flug
  8. Gepäck verloren: Was tun?
  9. Fazit

Wann steht mir eine Entschädigung zu?

Diese Regelungen gelten

Welche Entschädigungsansprüche Sie im Fall eines verspäteten oder ausgefallenen Fluges haben, hängt davon ab, welchen gesetzlichen Regelungen Ihr Flug unterliegt. Gilt die EU-Verordnung, auf die sich auch dieser Artikel konzentriert, haben Sie zum Beispiel Anspruch auf bis zu 600 Euro, je nachdem, wie gravierend die Verspätung war.


Wo gelten die EU-Fluggastrechte?

  • Flüge innerhalb der EU unabhängig von der Airline
  • Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU, die von euer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt werden
  • Flüge aus der EU in ein Nicht-EU-Land

Der Anspruch auf eine Entschädigung unter Berufung auf die EU-Fluggastrechte besteht unter der Voraussetzung, dass man noch keine Leistungen für dieselbe Reise nach den Vorschriften eines Nicht-EU-Lands erhalten hat. Das kann sich zum Beispiel auf anderweitige Beförderung oder eine Entschädigungszahlung beziehen. Haftbar für Probleme beim Flug ist immer das ausführende Flugunternehmen.

EU-Verordnung zu Fluggastrechten

Für welche Länder gilt die Verordnung?

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Beachten Sie, dass England nicht länger ein EU-Land ist. Dafür gelten die EU-Fluggastrechte jedoch nicht nur für die 27 EU-Länder inklusive Guadeloupe, Martinique, Réunion, Mayotte, Französisch-Guayana, Azoren, Madeira und den Kanarischen Inseln, sondern auch für Island, Norwegen und die Schweiz.

Icon Zeit ist Geld

Wie lange gilt der Entschädigungsanspruch?

Wenn Sie sich nicht unmittelbar nach dem Flug um eine Entschädigung gekümmert haben, ist das nicht notwendigerweise ein Problem. Der Entschädigungsanspruch bleibt für bis zu drei Jahre nach dem Flug erhalten.

Fluggastrechte außerhalb der EU

Auch wenn ein Flug nicht unter die Regelungen der EU-Verordnung zu Fluggastrechten fällt, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu. Zum Beispiel gibt es das Montrealer Übereinkommen. Dieses wurde von der Mehrheit der Staaten unterzeichnet und regelt die Haftung bei Schäden an Personen und Gütern während eines internationalen Fluges. Hier sind auch Obergrenzen für Entschädigungen festgelegt

Das Montrealer Abkommen unterscheidet sich von der EU-Verordnung unter anderem darin, dass sich Fluggäste bei einem Flug, der bei einer Airline gebucht, aber der von einer anderen Airline durchgeführt wurde, frei entscheiden können, an welche Airline sie sich wenden. Ist das Montrealer Übereinkommen im Abflug- und Zielstaat des Fluges nicht ratifiziert, kann man auf noch frühere Übereinkommen zurückgreifen.

Was sind Sonderziehungsrechte?

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Die Obergrenzen für Entschädigungen bei Verspätungen, Gepäckverlust und andere Schäden werden in Sonderziehungsrechten (SZR oder auf Englisch SDR für Special Drawing Rights) angegeben. Es handelt sich um eine künstliche Währungseinheit, deren Wert vom internationalen Währungsfond tagesaktuell festgestellt und veröffentlicht wird.

Fluggastrechte innerhalb der USA

Bei Flügen innerhalb der USA gibt es keine gesetzliche Regelung für Entschädigungen bei Flugannullierungen und Flugverspätungen. In diesem Fall müssen Sie in den AGB der verantwortlichen Airline nachlesen, ob diese in solchen Situationen eine Entschädigung vorsieht und wie umfassend diese ist.

Passagiere, die gegen ihren Willen aufgrund einer Überbuchung nicht befördert werden, haben jedoch einen gesetzlichen Anspruch auf eine Entschädigung. Kommt es dadurch zu einer Verspätung zwischen einer und zwei Stunden steht ihnen eine Entschädigung von 200 % des Ticketpreises (maximal jedoch 657 Dollar) zu, bei einer Verspätung von mehr als zwei Stunden oder mehr als vier Stunden bei internationalen Flügen steht Ihnen eine Entschädigung von 400 % des Ticketpreises bis maximal 1.350 Dollar zu).

Flugverspätung: Das steht Ihnen zu

Wie hoch ist die Entschädigung für eine Verspätung?

Die Höhe der Entschädigung nach hängt von der Länge des Fluges ab. Bei Flugzielen außerhalb der EU gilt bei Flügen, die unter die EU-Verordnung fallen:

FlugstreckeVerspätungEntschädigung
Kurzstrecke (bis 1.500 km)min. 3 Stunden250 €
Mittelstrecke (bis 3.500 km)min. 3 Stunden400 €
Langstrecke (ab 3.500 km)3 – 4 Stunden300 €
Langstrecke (ab 3.500 km)min. 4 Stunden600 €

Bei Flugzielen innerhalb der EU sehen die Ansprüche wie folgt aus:

FlugstreckeVerspätungEntschädigung
Kurzstrecke (bis 1.500 km)min. 3 Stunden250 €
mehr als 1.500 kmmin. 3 Stunden400 €

Für die Berechnung der Entschädigungszahlung wird die Länge des Fluges als die Entfernung in Luftlinie zwischen dem Start- und dem Zielflughafen festgelegt, auch wenn es Zwischenstopps gab. Verzögert sich der Abflug um mindestens fünf Stunden, können Sie vom Vertrag zurücktreten. Die Airline muss Ihnen den Preis des Tickets erstatten.


Fluggastrechte bei Verspätung

  • Kommt der Flug mehr als drei Stunden zu spät und ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, können die Fluggäste gemäß der EU-Verordnung eine Entschädigung fordern. Diese bewegt sich zwischen 250 und 600 Euro.
  • Darüber hinaus haben Sie ab einer Abflugverspätung von zwei Stunden einen Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen und zwei kostenlose Telefonate, Faxe oder E‑Mails. Wie viel Verpflegung die Airline stellen muss, hängt von der Länge der Wartezeit ab. Einen Anspruch auf kostenlose Snacks und Getränke haben Sie bereits ab zwei Stunden Wartezeit.
  • Wird der Flug auf den nächsten Tag verschoben, steht Ihnen, falls Sie das brauchen, eine Hotelunterbringung inklusive Transfer vom und zum Flughafen zu.

Unterbringung und Transfer muss theoretisch die Fluggesellschaft organisieren, aber in der Praxis läuft es oft darauf hinaus, dass sich Fluggäste selbst kümmern müssen. Hierzu müssen Sie die Airline zuerst auffordern, dies für Sie zu tun. Bietet Sie Ihnen trotzdem keine Übernachtung oder Verpflegung an, können Sie selbst aktiv werden und der Airline die Kosten in Rechnung stellen.


Icon Person mit Laptop

Verspätung auf Dienstreisen

Auch Dienstreisende haben einen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn sich ihre Flüge stark genug verspäten. Die Zahlung erhält nicht der Arbeitgeber, sondern der Dienstreisende selbst, da er von der Verspätung betroffen war, auch wenn er das Ticket nicht selbst bezahlt hat.


Weiterer Schadenersatz

Sind Ihnen durch eine Verspätung Schäden entstanden, können Sie gemäß dem Montrealer Abkommen, der Fluggastrechteverordnung und dem BGB weiteren Schadenersatz fordern. Solche Schäden können zum Beispiel durch verpasste Termine entstehen. Es ist allerdings möglich, dass die Ausgleichszahlungen auf die Schadenersatzansprüche angerechnet werden.


Icon Vertrag

Informations­pflichten der Airline

Bei Verspätungen ab zwei Stunden ist die Fluggesellschaft verpflichtet, den Passagieren unaufgefordert schriftliche Informationen über ihre Entschädigungsansprüche nach der Fluggästeverordnung zu geben. Versäumt sie dies, muss sie außergerichtliche Anwaltskosten tragen.

Ihre Rechte bei Flugannullierung

Es kommt auf den Zeitpunkt der Information an

Welche Ansprüche Sie haben, wenn Ihr Flug annulliert wurde, hängt davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden.

Annullierung mindestens 14 Tage vor dem Abflug

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In diesem Fall muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten, Sie muss Ihnen jedoch eine andere Beförderung anbieten oder Ihnen den vollen Ticketpreis erstatten. Die alternative Beförderung muss nicht notwendigerweise per Flugzeit stattfinden. Sie können der Fluggesellschaft eine Frist setzen, innerhalb derer diese eine alternative Beförderung für Sie arrangieren soll. Erhalten Sie im Rahmen dieser Frist kein Angebot, können Sie selbst einen anderen Flug buchen und die Kosten dafür von der Fluggesellschaft einfordern.

Wenn Sie entweder auf diese Weise einen anderen Flug buchen oder den Ersatzflug nutzen, den Ihnen die Airline anbietet, haben Sie einen Anspruch auf Betreuungsleistungen, wenn Ihnen dadurch längere Wartezeiten am Flughafen entstehen oder eine Übernachtung nötig wird. Haben Sie sich jedoch den Preis zurückerstatten lassen und sich dann ohne Beteiligung der Fluggesellschaft um einen anderen Flug gekümmert, bedeutet das einen Rücktritt vom Beförderungsvertrag. Sie können zwar Mehrkosten als Schadenersatz zurückfordern, aber haben keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen.

Annullierung 13 bis sieben Tage vor dem Abflug

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Auch bei einer Annullierung, von der Sie 13 bis 7 Tage vor dem Abflug erfahren, muss die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten, wenn Sie innerhalb dieser Frist eine Ersatzbeförderung anbietet. Der Ersatzflug darf maximal zwei Stunden vorher starten und maximal vier Stunden später ankommen. Bietet Ihnen die Airline keine Ersatzbeförderung oder nur eine Ersatzbeförderung mit stärker abweichenden Zeiten an, haben Sie Anspruch auf eine Zahlung von 250, 400 oder 600 Euro. Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Länge des Fluges, die jedoch je nachdem, ob das Flugzeug in Europa startet oder landet, verschieden bewertet wird.

Auch hier gilt, dass Sie vom Vertrag zurücktreten und sich den kompletten Preis erstatten lassen können. Wenn Sie nicht vom Vertrag zurücktreten, die Airline aber die Frist dafür verstreichen lässt, Ihnen eine adäquate Ersatzbeförderung zu organisieren, können Sie auch hier selbst aktiv werden und die Kosten für Ihre selbst organisierte Beförderung dann der Airline in Rechnung stellen. Nutzen Sie den von der Airline vorgeschlagenen Ersatzflug oder kümmern Sie sich notgedrungen selbst darum, stehen Ihnen auch wieder Betreuungsleistungen zu.

Annullierung weniger als sieben Tage vor dem Abflug

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Auch in diesem Fall schuldet die Fluggesellschaft Ihnen keine Ausgleichszahlung, wenn Sie Ihnen eine Ersatzbeförderung mit nur geringfügig abweichenden Flugzeiten bieten kann. Als geringfügig abweichende Flugzeiten gelten bei einer Information so kurz vor dem Flug ein Abflug, der maximal eine Stunde früher stattfindet, und eine Ankunft am Endziel maximal zwei Stunden später. Ansonsten muss Ihnen je nach Länge des Fluges 250 bis 600 Euro zahlen.

Kürzungen dieser Ausgleichszahlungen sind zulässig, wenn die Verspätung am Endziel bei einem Mittelstreckenflug maximal drei und bei einem Langstreckenflug maximal vier Stunden beträgt. Es gelten die gleichen Regelungen in Bezug auf das eigenständige Organisieren von Flügen, Vertragsrücktritte und Betreuungsleistungen wie bei den beiden anderen Szenarien.

Überbuchung und Nichtbeförderung

Werden Sie wegen Überbuchung nicht befördert, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung. Beachten Sie: Treten Sie freiwillig von Ihrem Flug zurück und akzeptieren den Gutschein oder Platz im nächsten Flieger, den die Airline Ihnen anbietet, verzichten Sie damit auf ihre Entschädigungsansprüche.

Auch im Fall einer Überbuchung haben Sie den Anspruch darauf, von der Airline Verpflegung und gegebenenfalls eine Übernachtungsmöglichkeit sowie ein Transfer vom und zum Flughafen zu erhalten. Nichtbeförderung ist gestattet, wenn Passagiere ein Sicherheitsrisiko darstellen, starke gesundheitliche Probleme haben oder bestimmte wichtige Dokumente wie zum Beispiel den Reisepass oder ein Visum nicht vorlegen können.

Flug storniert oder verpasst – welche Ansprüche haben Sie?

Ob ein Flug kostenfrei storniert werden kann, hängt davon ab, ob dies explizit vereinbart wurde, zum Beispiel mit einem Flex-Tarif. Ansonsten haben Sie nur einen Anspruch darauf, Steuern und Gebühren und vergleichbare Entgelte zurückgezahlt zu bekommen. Ein Musterschreiben für die Rückforderung von Steuern und Gebühren stellt die Verbraucherzentrale NRW zur Verfügung. Ein Recht auf diese Erstattung gibt es auch, wenn man den Flug verpasst. Der Großteil des Ticketpreises ist in diesem Fall allerdings verloren.


Icon Ticket

Reiserücktritts- oder Flugticket­versicherung

Sie können Ihre Flugreisen für den Fall versichern, dass Sie krank werden, aus anderen schwerwiegenden Gründen doch nicht verreisen können oder dass beim Umsteigen etwas schief geht. In diesem Fall trägt die Versicherung die Storno- und Umbuchungsgebühren und erstattet die Kosten für einen anderen Anschlussflug sowie die einer gegebenenfalls notwendigen Übernachtung. Eine reine Flugticket­versicherung kostet in der Regel weniger als eine Reiserücktritts­versicherung.

Wann muss die Airline nicht zahlen?

Wann muss eine Airline keine Entschädigung zahlen?

Die Fluggesellschaft ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung oder der Übernahme von Mehrkosten verpflichtet, wenn die Verspätung oder das Ausfallen des Fluges von äußeren Umständen beeinflusst wurde, auf die sie keinen Einfluss hatte. Das kann zum Beispiel in den folgenden Situationen der Fall sein:

  • Extreme Wetterverhältnisse (Es sei denn, die Maschine hätte bei besserer Vorbereitung durch die Fluggesellschaft starten können.)
  • Unter Umständen ein Streik von Piloten, Fluglotsen oder Flughafenpersonal – hier kommt es auf die genaue Situation an
  • Unerwartete äußere Umstände während des vorherigen Flugs, die den betroffenen Flug verzögern oder ausfallen lassen
  • Zusammenstoß mit Vögeln
  • Technische Probleme auf der Seite des Flughafens

Aber auch wenn die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen muss, muss sie sich trotzdem um einen Alternativflug kümmern oder das Ticket erstatten.


Sonderfall Pauschalreise

Bei einer Pauschalreise haben Sie keinen Vertrag mit einer Fluggesellschaft, sondern mit einem Reiseveranstalter – darum ist dieser auch Ihr Ansprechpartner, wenn Sie eine Entschädigung für eine Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges einfordern möchten.

Bei einer Flugannullierung handelt es sich um einen sogenannten Reisemangel, der Sie berechtigt, einen Preisnachlass zu fordern. Kündigen können Sie die Pauschalreise wegen einer Flugannullierung nur, wenn es sich um eine Reise mit wenigen Übernachtungen handelt, die Sie wegen der Flugannullierung nicht mehr alle nutzen können.

Entschädigung einfordern: So gehen Sie vor

Airline oder Reiseveranstalter

Der erste Ansprechpartner bei einer Verspätung oder einem gestrichenen Flug ist die für den Flug verantwortliche Fluggesellschaft. Die Ausnahme sind Pauschalreisen: Hier sollten sich die Passagiere an den Reiseveranstalter wenden.

Wenn die Airline auch nach Aufforderung nicht zahlt, können Sie sich an eine Schlichtungsstelle wenden oder klagen. Alternativ können Sie ein Unternehmen im Austausch gegen einen Anteil der Entschädigungssumme mit der Durchsetzung Ihrer Rechte beauftragen oder Ihre Ansprüche verkaufen (mehr dazu). Ein Musterschreiben für das Geltendmachen Ihrer Ansprüche finden Sie zum Beispiel hier.


Icon Smartphone

Tipp: Nutzen Sie die App “Flugärger”

Wurde ein Flug gestrichen, umgebucht oder hat sich verspätet oder haben Sie Probleme mit Ihrem Gepäck, können Sie die Flugärger-App nutzen: Mit dieser können Sie Ansprüche berechnen und bei der Fluggesellschaft geltend machen. Die Nutzung der App ist kostenlos.

Ihre Optionen, wenn die Airline nicht zahlt

Schlichtungsstelle

Es gibt zwei Schlichtungsstellen, die zwischen Verbrauchern und Fluggesellschaften vermitteln. Ist die Airline, von der Sie eine Erstattung einfordern, Mitglied bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (Sie können hier nachsehen, ob dies der Fall ist), müssen Sie sich an diese wenden. Ist Ihre Fluggesellschaft nicht Mitglied dort, ist die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz verantwortlich.

Voraussetzung für eine Schlichtung durch die Schlichtungsstellen ist, dass Sie aus überwiegend privaten Gründen geflogen sind und die Airline Ihnen in Antwort auf Ihre Entschädigungsforderung geschrieben hat, dass sie Sie entweder nicht oder nur teilweise entschädigen wird. Kommt keine Antwort, können Sie sich nach zwei Monaten an die Schlichtungsstelle wenden.


Icon Richterhammer und Gesetz

Klage

Airlines sind nicht verpflichtet, der Empfehlung der Schlichtungsstelle zu folgen. Tun Sie das nicht, können Sie bei Gericht einen Mahnbescheid beantragen oder einen Anwalt einschalten, um Ihre Entschädigung zu erhalten. Es gibt Anwälte, die sich auf diese Art von Klage spezialisiert haben, einige davon finden Sie in dieser Datenbank. Allerdings besteht bei einer Klage immer das Risiko, dass Sie verlieren. In diesem Fall müssen Sie nicht nur auf die Entschädigung verzichten, sondern darüber hinaus auch die Prozesskosten tragen.

Die Rechtsschutz­versicherung hilft

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Haben Sie eine Rechtsschutz­versicherung, besteht das Risiko, durch einen Prozess viel Geld zu verlieren, nicht. In diesem Fall zahlen Sie nur die vereinbarte Selbst­beteiligung. Diese Art von Streitigkeit ist bei den meisten Rechtsschutz­versicherungen mitversichert.

Inkasso-Portale bzw. Fluggastrechte-Portale

Wollen Sie sich nicht persönlich mit der Airline auseinandersetzen, können Sie einen Entschädigungsdienst damit beauftragen, die Forderung für Sie geltend zu machen. Hat der Dienst die Zahlung erfolgreich eingefordert oder eingeklagt, erhalten Sie das Geld abzüglich einer Provision. Gerade, wenn eine Klage nötig ist, kann es länger dauern, bis Sie Ihr Geld erhalten – teilweise mehr als ein Jahr. Im Fall eines Misserfolgs entstehen Ihnen keine Kosten. Die Höhe der Erfolgsprovision hängt auch davon ab, ob eine Klage durch einen Partneranwalt des Inkassoportals nötig war. Bevor ein Inkasso-Portal eine Forderung akzeptiert, prüft es diese, allerdings weniger streng als ein Sofortentschädiger.


Sofortentschädiger

Sofortentschädiger prüfen Ihre Forderung an die Airline auf ihre Erfolgschancen. Sehen diese gut aus, kaufen sie die Forderung, zahlen also sofort eine Entschädigung – allerdings abzüglich einer Provision. Die Summe, die Sie erhalten haben, können Sie behalten – unabhängig davon, ob das Unternehmen es tatsächlich schafft, dass die Airline die Entschädigung auszahlt. Sofortentschädiger nehmen in der Regel eine höhere Provision als Inkassounternehmen.


Icon Internetsuche

Sofortentschädiger oder Inkasso-Portal?

Manche Fluggastrechtportale bieten sowohl Sofortentschädigungen als auch Inkasso-Leistungen an. Achten Sie bei solchen Portalen gut darauf, dass Sie wirklich die Art Leistung erhalten, die Sie haben wollen. Denn wie bereits erwähnt können sich Inkassoverfahren lange hinziehen, was ungünstig ist, wenn Sie in erster Linie schnell die Entschädigung wollen.


Fluggasthelfer im Vergleich von Stiftung Warentest (2020)

2020 verglich Stiftung Warentest die Provisionen beziehungsweise Abzüge von Inkassodienstleistern und Sofortentschädigern.

Die günstigsten Fluggastrecht-Portale (Inkasso)

  • Captain-frank.com (23,8 Prozent Provision)
  • Flightright.de (23,8 – 52,36 Prozent Provision)
  • Flugrecht.de (ab 23,8 – 52,36 Prozent Provision)
  • Fairplane.de (24 – 35 Prozent Provision)

Die günstigsten Sofortentschädiger

  • Ersatz-pilot.de (25 bis 40 Prozent Abzug)
  • Compensation2go.com (34,5 Prozent Abzug)
  • Captain-frank.com (35,7 Prozent Abzug)

Bei einigen Anbietern werden die Abzüge individuell festgelegt, was einen direkten Vergleich erschwert.

Erfahrung und Transparenz

Stiftung Warentest merkt zu dem Anbieter EUclaim an, dass Kunden hier über ihren Account Einblick in die Korrespondenz des Dienstleisters mit der Airline und Anwälten nehmen können. Bei den Abietern Fairplane und Flightright lobt der Artikel, dass diese langjährige Erfahrung damit haben, Entschädigungen zu erwirken. Da Flugrecht Forderungen zusammen mit Flightright durchsetzt, profitiere dieses Unternehmen ebenfalls von dieser Erfahrung (Quelle).

Checkliste: So sichern Sie sich Ihre Entschädigung

Vor dem Flug

  • Seien Sie rechtzeitig am Flughafen (informieren Sie sich zum Beispiel vorher über den Verkehr auf den Weg dorthin)
  • Dokumentieren Sie den Fakt, dass Sie rechtzeitig da waren, mit Handyfotos
  • Behalten Sie Ihr Gepäck im Blick oder, im Fall von Wertgegenständen, unmittelbar bei sich

Während der Verspätung oder Annullierung

  • Wenden Sie sich zuerst an die Airline, bevor Sie selbst Verpflegung oder eine Übernachtung organisieren
  • Bewahren Sie Belege und Reisedokumente auf
  • Dokumentieren Sie auch sonst möglichst viel. Das geht zum Beispiel durch Fotos der Anzeigetafel oder schriftliche Notizen, die Sie sich von anderen Anwesenden bestätigen lassen. Lassen Sie sich von letzteren ihre Kontaktdaten geben.
  • Fordern Sie bei einer Flugannullierung einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketpreises an
  • Handelt es sich um eine Pauschalreise, informieren Sie Ihren Reiseveranstalter umgehend über über die Annullierung und lassen Sie sich bestätigen, dass er diese Information erhalten hat.
  • Wenn Sie auf Ihrer Entschädigung bestehen wollen, treten Sie bei einer Überbuchung nicht freiwillig von Ihrem Anspruch auf einen Sitzplatz zurück
  • Informieren Sie Ihre Unterkunft und gegebenenfalls auch Mietwagenfirma, dass Sie nicht zum erwarteten Zeitpunkt da sein werden

Nach dem Flug

  • Falls Ihr Koffer nicht eingetroffen ist, melden Sie dies beim Lost-and-Found-Schalter am Flughafen und informieren Sie Ihren Reiseveranstalter so, dass Sie nachweisen können, dies getan zu haben
  • Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf eine Kostenerstattung haben
  • Fordern Sie diese von der Fluggesellschaft ein
  • Falls keine Antwort oder eine Ablehnung kommt, entscheiden Sie, an wen Sie sich wenden wollen: Ihre Optionen sind die zuständige Schlichtungsstelle, ein Anwalt oder Rechtsdienstleister wie Inkasso-Portale oder Sofortentschädiger
  • Wollen Sie vor allem eine Sofortentschädigung, probieren Sie es zuerst bei einem reinen Sofortentschädiger – lehnt dieser die Forderung ab, können Sie es danach an anderen Stellen probieren

Was tun bei verlorenem oder verspätetem Gepäck?

Gepäckverspätung: Diese Ansprüche haben Sie

Trifft ihr Gepäck zu spät ein, können sich Reisende vor Ort neue Sachen kaufen und diese Kosten bei der Fluggesellschaft einfordern – allerdings in angemessenem Umfang. Kaufen sie zu viel oder zu teure Produkte, muss die Airline nicht alles bezahlen. Zusätzlich zur Erstattung von Ersatzkäufen können Reisende auch eine Erstattung des Reisepreises fordern. Darüber hinaus schulden Fluggesellschaften es den Reisenden, ihnen das wieder aufgetauchte oder verspätet eingetroffene Gepäck kostenlos ins Hotel zu bringen.


Icon roter Koffer

Gepäck verloren: Airline ersetzt die Kosten

Tauchen Koffer nicht wieder auf, entschädigen Airlines ihre Kunden bis zu einer bestimmten Obergrenze, allerdings müssen die Kunden belegen können, welchen Wert ihr Kofferinhalt hatte. Wertsachen sollten nicht im Koffer transportiert, sondern im Handgepäck mitgeführt werden. Fluggesellschaften erstatten den Zeitwert der verlorenen Gegenstände. Die Ansprüche von Kunden im Fall verlorenen oder beschädigten Gepäcks sowie die Obergrenze für eine Entschädigung sind im Montrealer Übereinkommen geregelt.


Lohnt sich eine Reisegepäck­versicherung?

Wegen der Überschneidungen mit Kostenerstattungen durch Reiseunternehmen und der Außen­versicherung der Hausrat­versicherung, die bei Einbrüchen in Hotelzimmer zahlt, ist eine Reisegepäck­versicherung in vielen Fällen unnötig. Ein Vorteil gegenüber anderen Versicherungen ist jedoch, dass man sich mit einer solchen Versicherung auch gegen einfachen Diebstahl absichern kann. Dieser ist in vielen Hausrat­versicherungen nicht versichert. Allerdings kann es sein, dass die Versicherung mit einem Verweis auf fahrlässiges Verhalten nicht leistet.

Während zum Beispiel eine Auslandskranken­versicherung in der Regel empfehlenswert ist und auch eine Reiserücktritts­versicherung oder Reiseabbruch­versicherung einer Überlegung wert sind, sollten Sie erst prüfen, welchen Schutz Sie sowieso schon haben und ob eine Gepäck­versicherung diesen tatsächlich signifikant ergänzt, bevor Sie diese Versicherung abschließen.

Fazit

Kommt es zu einer erheblichen Verspätung bei einem Flug oder wird Ihr Flug annulliert, können Sie in Situationen, die der EU-Verordnung zu Fluggastrechten unterliegen, Ansprüche auf Entschädigung oder Betreuung geltend machen. Steht Ihnen eine Entschädigung zu, aber die Airline verweigert die Zahlung, können Sie sich als Alternative zur Klage zunächst an eine Schlichtungsstelle wenden. Sie können jedoch auch ein Inkasso- oder Sofortentschädiger-Portal wenden, damit dieses sich für Sie darum kümmert, dass die Airline zahlt. Gelingt dies nicht, entstehen Ihnen in der Regel keine Kosten, ist der Dienstleister erfolgreich, behält er einen Teil der Entschädigung als Provision.

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Foto von Katharina Burnus
Katharina Burnus
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