R+V Berufs­haftpflicht­versicherung

Tarife, Testergebnisse und Erfahrungen.

Das erwartet Sie hier

Die R+V verkauft ihre Berufs­haftpflicht als Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung mit einem eigenen Tarifblatt je Branche. Dazu kommen zwei Haftpflicht-Bausteine in der UnternehmensPolice und ein eigener Vertrag für Architekten und Ingenieure. Was diese Verträge leisten, was sie kosten und wie das Haus in Tests und bei Kunden abschneidet, steht hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Auf einen Blick
  2. Aktuelle Testergebnisse
  3. Im Vergleich
  4. Tarife und Leistungen
  5. Für Ihre Gruppe
  6. Preise
  7. Stärken und Schwächen
  8. Erfahrungen und Beschwerden
  9. Unsere Einschätzung
  10. Häufige Fragen
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V erreicht in unserer Gesamtauswertung 55 von 100 Punkten und liegt punktgleich mit der Axa auf Rang neun der zehn gezeigten Anbieter.
  • Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG in Wiesbaden, eine Gesellschaft der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken.
  • Für die Vermögensschaden-Haftpflicht führt die R+V 22 Branchen-Tarife mit eigenem Beitragssatz, eigenem Mindestbeitrag und eigenen Ausschlüssen.
  • Ein Einzel-Rechtsanwalt zahlt für die gesetzliche Mindestdeckung von 250.000 € ab 154,80 € im Jahr.
  • Für Vereine, Heilwesen, Beratungsberufe und Planungsbüros passt das Tarifwerk, für Handel und produzierendes Gewerbe nicht: Dort deckt die Vermögensschaden-Haftpflicht nur ausgewählte Eigenschäden.
  • Abgeschlossen wird über Volksbanken, Raiffeisenbanken und R+V-Agenturen, einen öffentlichen Beitragsrechner gibt es für diese Sparte nicht.

R+V auf einen Blick

Wie gut ist die R+V?

55 von 100 Punkten
in unserer Gesamtauswertung

  • ServiceValue Fairness 2024: „Gut“, im Preis-Leistungs-Verhältnis „Sehr gut“
  • Focus 2021: „Ausreichend“
  • Offene Deckung: keine abschließende Liste der versicherten Tätigkeiten

Im Fairness-Urteil von ServiceValue aus dem Jahr 2024 erreicht die R+V ein „Gut“, im Preis-Leistungs-Verhältnis als einziger Dimension ein „Sehr gut“. Der Focus-Vergleich von 2021 endet bei „Ausreichend“, weil Beitragsrechner und Online-Abschluss fehlen.

In unserer Gesamtauswertung sind das 55 von 100 Punkten und Rang neun von zehn Anbietern. Getragen wird die Wertung vom Kundenurteil, gebremst vom Focus-Ergebnis zu den Zugangswegen.


Was kostet sie?

Der Beitrag hängt an drei Größen: am Tarifblatt Ihrer Branche, am Beitragsmaßstab dieses Blattes und an der gewünschten Versicherungssumme. Jedes Blatt nennt einen Beitragssatz und einen Mindestbeitrag, abgerechnet wird der höhere der beiden Werte.

ProfilVersicherungssummeMindestbeitrag im Jahr
Einzel-Rechtsanwalt, bis 125.000 € Jahreshonorar250.000 € gesetzliche Mindestsumme154,80 €
Unternehmensberater, bis 250.000 € Umsatz100.000 € Grundstufe173,55 €
Grafik- oder Webdesigner, bis 5.000.000 € Umsatz100.000 € Grundstufe300,00 €

Alle drei Werte sind Mindestbeiträge aus den Tarifblättern der R+V. Das Werk für Rechtsanwälte trägt den Stand 01/2018, das für Unternehmensberater 03/2021, das der Werbebranche 04/2026. Ein Fachanwalts- oder Fachberatertitel senkt den Beitrag um 15 Prozent, ein freiwilliger Selbstbehalt um bis zu 17 Prozent. Nachlässe werden je Risiko gerechnet und nicht addiert.


Für wen passt sie?

  • Vereine: eigenes Tarifblatt für Vereine, Verbände und Körperschaften, gerechnet je Mitglied
  • Heilberufe: Tarifblatt Heilwesen für Heime, Pflegedienste und Kitas, gerechnet je Platz und ohne Selbstbehalt
  • IT und Freelancer: eigene Tarife für Betriebe der Informations-Technologie mit Zuschlägen je Tätigkeit
  • Bau: eigener Vertrag für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure mit drei Millionen Euro für Personenschäden
  • Handel: in der Vermögensschaden-Haftpflicht nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden
  • Produktion: dieselbe Einschränkung, dazu beginnt die Grundstufe bei 100.000 Euro Versicherungssumme

Was hinter jeder Einordnung steckt, steht mit Konditionen und Stolperfallen im Kapitel Für Ihre Gruppe.


Wie sicher ist das Haus?

Risikoträger ist die R+V Allgemeine Versicherung AG mit Sitz in Wiesbaden, eine Gesellschaft des R+V-Konzerns in der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken. Ihre Solvenzquote liegt zum 31.12.2025 bei 241 Prozent, nach 213 Prozent ein Jahr davor, und zwar ohne Übergangs­maßnahmen und ohne Volatilitätsanpassung.

Die Konzernmutter R+V Versicherung AG trägt von Standard und Poor’s das Finanzstärke-Rating A+ mit stabilem Ausblick, zuletzt bestätigt im Rating-Report vom 13.05.2026. Auf Trustpilot kommt das Haus auf 1,6 von 5 bei 5.811 Bewertungen. Dieser Wert gilt dem Gesamtunternehmen über alle Sparten, nicht der Berufs­haftpflicht.

  • Risikoträger
    R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden, Konzern R+V Versicherung AG in der Genossen­schaftlichen FinanzGruppe Volksbanken Raiffeisenbanken
  • Tarife
    Vermögensschaden-Haftpflicht mit 22 Branchen-Tarifen, eigener Vertrag für Architekten und Ingenieure, dazu zwei Haftpflicht-Bausteine in der R+V-UnternehmensPolice
  • Finanzstärke
    Solvenzquote 241 Prozent zum 31.12.2025 (Vorjahr 213 Prozent), Rating A+ mit stabilem Ausblick von Standard und Poor’s für die R+V Versicherung AG (Report vom 13.05.2026)
  • Neugeschäft
    Offen, Abschluss über Volksbanken, Raiffeisenbanken und R+V-Agenturen, kein Beitragsrechner und kein Online-Abschluss

Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V im Test (2026)

Zwei Erhebungen bestimmen das Bild dieser Sparte: der Vergleich des Focus aus dem Jahr 2021 und das Fairness-Urteil von ServiceValue aus dem Jahr 2024. In beiden ist die R+V bewertet.

Gesamtwertung aus allen Testergebnissen

In unserer Gesamtauswertung kommt die R+V auf 55 von 100 Punkten und liegt punktgleich mit der Axa auf Rang neun von zehn Anbietern. Eingeflossen sind das Focus-Ergebnis von 2021 und das ServiceValue-Kundenurteil von 2024.

Die Gesamtwertung fasst die Ergebnisse von Focus (2021) und ServiceValue (2024) zusammen. Wurde ein Anbieter in einem Test nicht bewertet, fließt dieser Test nicht in seine Gesamtwertung ein.

Beide Erhebungen messen Zugangswege und Kundenwahrnehmung. Die Leistungen eines einzelnen Tarifs und die Höhe der Beiträge bewerten sie nicht.

Zur Gesamtauswertung der Berufs­haftpflicht­versicherung


Der Focus Vergleich

Der Focus hat 2021 sieben Anbieter der Berufs­haftpflicht­versicherung verglichen. Im Vordergrund standen die Vorteile für den Versicherungsnehmer: ein Beitragsrechner auf der Homepage, die Möglichkeit zum Online-Abschluss und eine persönliche Beratung vor Ort. Bewertet wurde in sechs Abstufungen von „sehr gut“ bis „ungenügend“.

KriteriumErgebnis für die R+V
BewertungAusreichend
BeitragsrechnerNein
Online abschließbarNein
Beratung vor OrtJa

Die R+V erhält in diesem Vergleich die Bewertung „ausreichend“. Sie punktet mit dem dichten Netz der Volksbanken und Raiffeisenbanken, verliert aber überall dort, wo der Focus digitale Abschlusswege gemessen hat.


Das ServiceValue-Kundenurteil

ServiceValue hat 2024 die Fairness von 29 Firmen­versicherern untersucht. 17 Gesellschaften nehmen ihre Kunden als überdurchschnittlich fair wahr, zehn davon mit „Sehr gut“ und sieben mit „Gut“. Die R+V Allgemeine Versicherung AG gehört zur zweiten Gruppe.

DimensionErgebnis für die R+V
KundenberatungGut
KundenkommunikationGut
KundenserviceGut
Schutz und VorsorgeGut
Preis-Leistungs-VerhältnisSehr gut
GesamtbewertungGut

Das „Sehr gut“ im Preis-Leistungs-Verhältnis ist die einzige Höchstwertung der R+V in dieser Erhebung. Die übrigen vier Dimensionen liegen gleichmäßig eine Stufe darunter.

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Im Vergleich zu anderen Berufs­haftpflicht­versicherungen

R+V im Marktvergleich

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo Debeka-GruppeDebeka–Sehr gut100
Logo Generali Deutschland AGGenerali–Sehr gut100
Logo LVM VersicherungLVM–Sehr gut100
Logo ProvinzialProvinzial–Sehr gut100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherung–Sehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGH–Sehr gut100
Logo Württembergische Versicherung AGWürttembergische–Sehr gut100
Logo Markel Insurance SEMarkelGut–83
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutGut82
AllianzAusreichendSehr gut73
Quelle: Focus, ServiceValue Kundenurteil Fairness, www.transparent-beraten.de; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Ein Strich bedeutet, dass der Anbieter in dieser Erhebung nicht untersucht wurde.

Mit 55 von 100 Punkten steht die R+V im hinteren Teil des Feldes, punktgleich mit der Axa auf Rang neun. Der Abstand nach vorn entsteht vor allem im Focus-Vergleich: Wer dort Beitragsrechner und Online-Abschluss anbietet, sammelt Punkte, die der R+V fehlen. Im Kundenurteil zur Fairness liegt sie dagegen über dem Marktdurchschnitt.

Stärker im Fairness-Urteil ihrer Kunden ist die Allianz mit 73 Punkten, die dort ein „Sehr gut“ erreicht. Digital schneller unterwegs ist die Hiscox mit 83 Punkten, die im Focus-Vergleich Beitragsrechner und Online-Abschluss mitbrachte. Die Spitze hält die Ergo mit 100 Punkten und einem „Sehr gut“ in beiden Erhebungen.

Alle Berufs­haftpflicht­versicherungen im Vergleich

Tarife und Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V

Die R+V verkauft keinen Einheitsvertrag. Sie trennt Vermögensschäden, Planungshaftung und Personen- und Sachschäden in eigene Verträge und Bausteine.

TarifFür wenGedeckte SchädenAbschlussform
Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherungBeratende Berufe, Dienstleister, Heime, Vereine und VerbändeVermögensschäden Dritter, Eigenschäden je nach BrancheEinzelvertrag mit Branchen-Tarifblatt
Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten und IngenieureArchitekten, Bauingenieure und Beratende IngenieurePersonen-, Sach- und Vermögensschäden aus Planung und ÜberwachungEinzelvertrag über einen eigenen Antrag
Baustein Vermögensschaden-Haftpflicht in der R+V-UnternehmensPoliceBetriebe ohne gesetzliche VersicherungspflichtVermögensschäden mit offener Deckung, Eigenschäden optionalBaustein im Versicherungspaket
Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht in der R+V-UnternehmensPoliceBetriebe mit Kunden-, Bau- oder ProduktkontaktPersonen- und Sachschäden, Vermögensschäden als ZusatzBaustein im Versicherungspaket

Vermögensschaden-Haftpflicht­versicherung

Der Grundvertrag deckt Ansprüche Dritter aus Vermögensschäden bei beruflicher oder ehrenamtlicher Tätigkeit. Die R+V prüft die Forderung, wehrt unberechtigte Ansprüche notfalls vor Gericht ab und trägt dabei Prozess-, Anwalts- und Gutachterkosten. Berechtigte Ansprüche ersetzt sie bis zur vereinbarten Versicherungssumme.

Die Versicherungssumme für Drittschäden liegt in der Grundstufe bei 100.000 Euro. Höhere Summen kosten Zuschläge auf Beitragssatz und Mindestbeitrag, 420 Prozent für eine Million Euro und 1.240 Prozent für fünf Millionen Euro. Für Rechtsanwälte, Steuerberater, Notare und weitere Pflichtberufe gilt stattdessen die gesetzlich vorgeschriebene Mindestsumme.

Mitarbeiter sind automatisch mitversichert. Wer zum ersten Mal abschließt, kann Fehler aus der Zeit vor Vertragsbeginn über einen rückwirkenden Versicherungsschutz einschließen. In der Pflicht­versicherung gilt eine unbegrenzte Nachmeldefrist für Verstöße während der Vertragslaufzeit, dazu die Übernahme von Nachmeldefristen aus Vorverträgen.


Berufs­haftpflicht­versicherung für Architekten und Ingenieure

Für Planungsleistungen führt die R+V einen eigenen Vertrag, getrennt vom Tarifwerk der Vermögensschaden-Haftpflicht. Versichert sind Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure, abgerechnet wird nach Jahreshonorarumsatz oder Bausumme.

Im Deckungsumfang mit Mängeln und Schäden am Objekt stehen je Versicherungsfall drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden. Die Jahreshöchstleistung liegt bei neun Millionen und einer Million Euro. Für sonstige Schäden gilt eine Selbst­beteiligung von 2.500 Euro, für das Bürorisiko und Privatrisiken nicht.

Eingeschlossen sind eine Umwelt­haftpflicht-Basis­versicherung und eine Umweltschaden-Basis­versicherung für das Büro- und Betriebsstättenrisiko, beide nur bei Jahresverträgen. Der Antrag trägt den Stand 01.01.2022. Ein Beitragssatz steht darin nicht, er wird je Tätigkeitsfeld eingetragen.


Baustein Vermögensschaden-Haftpflicht in der R+V-UnternehmensPolice

In der UnternehmensPolice ist die Vermögensschaden-Haftpflicht ein Baustein unter mehreren. Die Fassung für Nichtpflichtversicherte arbeitet mit offener Deckung: Eine abschließende Aufzählung der versicherten Tätigkeiten entfällt, spätere Aufgabenfelder sind damit mit drin.

Dazu kommen eine integrierte Vorsorge­versicherung, die Kostenübernahme für eine Gegendarstellung oder einen PR-Berater bei Reputationsschäden und Abwehrschutz auch bei bestrittener vorsätzlicher Pflicht­verletzung, bis diese rechtskräftig feststeht. Der Baustein kennt keinen Selbstbehalt, der Schutz gilt in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum.

Die R+V empfiehlt diesen Baustein für über 2.000 Berufsgruppen ohne Versicherungspflicht. Eigenschäden sind bei klassischen Risiken wie Werbeagenturen und Vereinen bereits umfassend enthalten, sonst optional. Für Handel und produzierendes Gewerbe gibt es nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden (Stand 04/2024).


Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht in der R+V-UnternehmensPolice

Personen- und Sachschäden laufen über einen eigenen Baustein, den die R+V zusammen mit der Umweltanlagen­versicherung anbietet. Gedeckt sind unter anderem Schäden an gemieteten Räumen, Schäden durch Schlüsselverlust, Bearbeitungsschäden, Schäden durch mangelhafte Produkte und Nachbesserungsbegleitschäden im Bauhandwerk.

Mitversichert sind außerdem Schäden durch nicht zulassungs- und nicht ­versicherungspflichtige Fahrzeuge einschließlich Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstaplern. Ersatzansprüche wegen Ungleichbehandlung nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz sind eingeschlossen, ebenso die Haftung für Fehler einer Fremdfirma.

Auslandsschäden in Europa sind bei direktem Export und Montage mitversichert, bei indirektem Export weltweit. Über die Umweltanlagen­versicherung lassen sich Schäden durch Heizöltanks und Leichtstoffabscheider einschließen. Vermögensschäden sind in diesem Baustein ausdrücklich ein Zusatz, kein Kern (Stand 05/2025). Wer beides braucht, ergänzt eine Betriebs­haftpflicht­versicherung oder den zweiten Baustein.


Betriebsarten und Berufsgruppen im Tarifwerk

Die R+V ordnet jede Betriebsart einem eigenen Tarifblatt zu, und mit dem Blatt wechseln Beitragsmaßstab, Risikofragen und Ausschlüsse. Das Vermittlersystem R+V CONNECT führt 22 Branchen-Tarife, darunter Dienstleistungsunternehmen, Finanzdienstleister, Gutachter und Sachverständige, Heilwesen, Immobilienwirtschaft, Informations-Technologie, Insolvenzverfahren, Notare, Patentanwälte, Publikationsrisiken, Rechtsanwälte, Steuerberater, Unternehmensberater, Vereine, Versicherungsvermittler, Werbebranche, Wohnimmobilienverwalter und Wohnungswirtschaft.

Der Beitragsmaßstab folgt der Branche: Bei Beratungsberufen ist es der Umsatz oder das Jahreshonorar, bei Heimen und Bildungseinrichtungen der belegte Platz, bei Vereinen die Zahl der Mitglieder. Anfragepflichtig sind Risiken, die die R+V nicht im Standardtarif zeichnet, etwa Influencer als eigenständiges Geschäftsmodell oder ausländische Rechtsformen.

Der jüngste Tarifstand liegt bei 04/2026 für die Werbebranche. Die meisten übrigen Blätter tragen 03/2021, das Werk für Rechtsanwälte 01/2018. Wer wissen will, welches Blatt für ihn gilt, klärt das vor dem Antrag: Mit dem Blatt wechseln auch die speziellen Ausschlüsse.

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Die Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V für Ihre Gruppe

IT und Freelancer

Für reine IT-Betriebe führt die R+V das Tarifblatt „Betriebe der Informations-Technologie“. Das Grundrisiko EDV-Beratung kostet bei bis zu 500.000 Euro Umsatz 1,07 Promille mit einem Mindestbeitrag von 213,60 Euro für 100.000 Euro Versicherungssumme. Programmierung und Implementierung kosten 50 Prozent Zuschlag, Internet-Providing 30 Prozent, ein Homepage-Service zehn Prozent.

Grafik- und Webdesigner gehören dagegen in das Tarifblatt der Werbebranche mit dem Stand 04/2026. Dort liegt der Beitragssatz bei 1,40 Promille, der Mindestbeitrag bei 300 Euro. Die Stolperfalle steht im Blatt selbst: Wer ausschließlich programmiert oder Systeme betreibt, ist über das Werbe-Tarifblatt nicht gedeckt und braucht die IT-Tarife. Wer sein Geld überwiegend mit bezahlter Marken- und Produktkommunikation über eigene Social-Media-Reichweite verdient, gilt als anfragepflichtiges Risiko.


Handwerk

Handwerksbetriebe sichern ihr Hauptrisiko über den Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht der UnternehmensPolice ab. Ausdrücklich gedeckt sind Bearbeitungsschäden, Schäden durch Arbeitsmaschinen sowie Hub- und Gabelstapler und Nachbesserungsbegleitschäden im Bauhandwerk. Auch die Haftung für Fehler einer Fremdfirma ist eingeschlossen.

Der Preis dafür ist die Struktur: Vermögensschäden sind in diesem Baustein nur ein Zusatz, die eigentliche Vermögensschaden-Haftpflicht ist ein zweiter Vertrag oder ein zweiter Baustein. Für einen Betrieb, der beides braucht, entstehen so zwei Beitragsposten statt einem. Ein Tarifblatt für einzelne Gewerke veröffentlicht die R+V nicht, die Einordnung übernimmt der Vermittler.


Bau

Für die Planungsseite am Bau gibt es den eigenen Vertrag für Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure mit drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall. Sachverständige am Bau laufen dagegen über das Tarifblatt Gutachter und Sachverständige, mit 1,60 Promille und 267 Euro Mindestbeitrag bei bis zu 250.000 Euro Umsatz. Energieberater und Aussteller von Energieausweisen zahlen 1,25 Promille bei 169,10 Euro Mindestbeitrag bis 500.000 Euro Umsatz.

Zwei Punkte sollten Baubeteiligte vorher klären. Erstens sind im Sachverständigen-Tarif Begutachtungen zu Altlasten, Baugrund, Bodensanierung und Umweltschäden nicht mitversichert. Zweitens greift dort ein Umweltausschluss, wenn der Zustand von Boden, Luft oder Wasser nicht oder fehlerhaft berücksichtigt wurde. Wer solche Gutachten macht, braucht eine andere Lösung.


Handel

Händler finden ihr Risiko im Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht: Schäden durch mangelhafte Produkte sind gedeckt, einschließlich der Kosten für Aus- und Einbau. Das gilt auch, wenn ein im eigenen Namen vertriebenes Fremdprodukt einen Defekt hat. Für die Vermittlung von Immobilien und Grundstücken gibt es ein eigenes Tarifblatt mit 2,40 Promille und 360 Euro Mindestbeitrag bis eine Million Euro Umsatz.

In der Vermögensschaden-Haftpflicht endet der Schutz dagegen früh: Für Risiken aus dem Handel bietet die R+V dort nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden, keine volle Drittschadendeckung. Wer im Handel überwiegend berät statt zu verkaufen, sollte prüfen, ob er nicht in den Tarif für Unternehmensberater gehört.


Heilberufe

Das Tarifblatt Heilwesen und Einrichtungen der Wohlfahrtspflege richtet sich an Alten- und Pflegeheime, ambulante Pflegedienste, Kinder- und Jugendheime sowie Kindertagesstätten. Gerechnet wird je Platz: vier Euro je Platz bei 600 Euro Mindestbeitrag, für Bildungseinrichtungen 2,23 Euro je Platz bei 178 Euro. Einen Selbstbehalt gibt es nicht, die Eigenschadendeckung ist in der Grundstufe beitragsfrei.

Für niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und Heilpraktiker ist dieses Blatt nicht gemacht. Behandlungsfehler sind Personenschäden und damit ein Fall für die Betriebs- und Berufs­haftpflicht, nicht für die Vermögensschaden-Haftpflicht. Kliniken und Krankenhäuser zeichnet die R+V nur nach eigener Risikoprüfung.


Produktion

Produzierende Betriebe treffen auf ihre beiden typischen Großrisiken. Der Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht deckt Schäden durch mangelhafte Produkte einschließlich Aus- und Einbaukosten, dokumentiert am Beispiel einer mangelhaften Parkettcharge mit 21.000 Euro Schadenhöhe. Umweltschäden lassen sich über Zusatzbausteine einschließen, dort ist eine Bodenkontamination über 25.000 Euro als Beispiel dokumentiert.

Die Grenze liegt in der Vermögensschaden-Haftpflicht: Für das produzierende Gewerbe bietet die R+V dort nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden. Dazu kommt die Höhe: Die Grundstufe beginnt bei 100.000 Euro, und die Erhöhung auf fünf Millionen Euro kostet 1.240 Prozent Zuschlag auf Beitragssatz und Mindestbeitrag.


Vereine

Vereine haben ein eigenes Tarifblatt für Vereine, Verbände und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Ein ideeller und geselliger Verein zahlt 0,36 Euro je Mitglied bei 160,20 Euro Mindestbeitrag. Der Umfang des Schutzes richtet sich nach der satzungsgemäßen Tätigkeit, in der Regel nach Paragraf zwei der Satzung. Versichert sind Schäden Dritter und Schäden des Vereins selbst.

Zwei Details sind für kleine Kassen wichtig: Das Schlüsselverlustrisiko kostet zehn Prozent Zuschlag und ist nicht automatisch dabei. Die Eigenschadendeckung dagegen ist in der Grundstufe beitragsfrei. Wer eine Haftung des Vorstands gegenüber dem eigenen Verein absichern will, braucht dafür eine eigene Organ­haftpflicht­versicherung.


Berufs­haftpflicht­versicherung für Ihre Berufsgruppe

Preise der Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V

Was Sie zahlen, hängt an drei Größen: am Tarifblatt Ihrer Branche, am Beitragsmaßstab dieses Blattes und an der gewünschten Versicherungssumme. Jedes Blatt nennt einen Beitragssatz und einen Mindestbeitrag, und abgerechnet wird der höhere der beiden Werte.

Das günstigste Beispiel aus dem eigenen Tarifwerk ist ein Einzel-Rechtsanwalt mit bis zu 125.000 Euro Jahreshonorar. Bei der gesetzlichen Mindest­versicherungssumme von 250.000 Euro liegt der Beitragssatz bei 6,88 Promille und der Mindestbeitrag bei 154,80 Euro im Jahr, also knapp 13 Euro im Monat. Der Selbstbehalt beträgt in der Pflicht­versicherung 250 Euro. Wählt derselbe Anwalt eine Million Euro Versicherungssumme, steigt der Mindestbeitrag auf 996 Euro im Jahr (Tarifblatt Rechtsanwälte, Stand 01/2018).

Für nicht pflichtversicherte Berufe liegen die Einstiegsbeiträge niedriger, weil die Grundstufe dort 100.000 Euro Versicherungssumme umfasst. Ein Unternehmensberater mit bis zu 250.000 Euro Umsatz zahlt 0,89 Promille bei 173,55 Euro Mindestbeitrag, ein Grafik- oder Webdesigner 1,40 Promille bei 300 Euro. Beide Tarife kennen keinen Selbstbehalt.

Sparen lässt sich auf zwei Wegen. Ein Fachanwalts- oder Fachberatertitel bringt 15 Prozent Nachlass. Ein freiwilliger Selbstbehalt senkt den Beitrag gestaffelt: sieben Prozent bei 500 Euro, 13 Prozent bei 750 Euro, 15 Prozent bei 1.000 Euro und 17 Prozent bei 1.500 Euro je Versicherungsfall. Nachlässe werden je Risiko gerechnet und nicht addiert.

Beiträge zur Berufs­haftpflicht vergleichen

Über unseren Partner Thinksurance sehen Sie die Konditionen mehrerer Versicherer auf einen Blick.

Stärken und Schwächen

Wichtige Leistungen einer Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden, die Dritten durch Fehler bei der Berufsausübung entstehen. Kern ist bei Beratungsberufen die Vermögensschaden­haftpflicht. Personen- und Sachschäden sind je nach Anbieter mitversichert oder brauchen eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer als passiver Rechtsschutz ab. Entscheidend sind eine zur Auftragsgröße passende Deckungssumme, eine kurze Ausschlussliste und eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Stärken der R+V

  • Offene Deckung im Baustein für Nichtpflichtversicherte: Eine abschließende Liste der versicherten Tätigkeiten entfällt, spätere Aufgabenfelder sind mit drin
  • Kein Selbstbehalt in den nicht pflichtversicherten Tarifen, in der Pflicht­versicherung 250 Euro
  • Abwehrschutz auch bei bestrittener vorsätzlicher oder wissentlicher Pflicht­verletzung, bis diese rechtskräftig feststeht
  • Unbegrenzte Nachmeldefrist für Verstöße während der Vertragslaufzeit, dazu Übernahme der Nachmeldefristen aus Vorverträgen
  • 22 Branchen-Tarife mit ausgewiesenem Beitragssatz, Mindestbeitrag und benannten Ausschlüssen statt Pauschalpreisen
  • Eigenschadendeckung für Fehler eigener Mitarbeiter, bei Werbeagenturen und Vereinen beitragsfrei
  • Reputationsschäden: Kosten für eine Gegendarstellung oder einen PR-Berater werden übernommen
  • Beratung vor Ort über das Netz der Volksbanken und Raiffeisenbanken

Schwächen der R+V

  • Kein öffentlicher Beitragsrechner und kein Online-Abschluss, der Weg führt immer über einen Beratungstermin
  • Die Grundstufe der Versicherungssumme liegt bei 100.000 Euro, die Erhöhung auf eine Million Euro kostet 420 Prozent Zuschlag, auf fünf Millionen Euro 1.240 Prozent
  • Personen- und Sachschäden brauchen den zusätzlichen Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht, also einen zweiten Beitrag
  • Für Handel und produzierendes Gewerbe gibt es in der Vermögensschaden-Haftpflicht nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden
  • Viele Tarifblätter tragen den Stand 03/2021, das Werk für Rechtsanwälte sogar 01/2018
  • Im Sachverständigen-Tarif sind Gutachten zu Altlasten, Baugrund, Bodensanierung und Umweltschäden ausgeschlossen
  • Das Tarifblatt der Werbebranche deckt reine IT-Tätigkeit nicht, dafür braucht es die Tarife der Informations-Technologie

Erfahrungen und Beschwerden

Bewertungen auf Bewertungsplattformen

Auf Trustpilot kommt die R+V auf 1,6 von 5 bei 5.811 Bewertungen (Stand 23.09.2026). Der Wert gilt dem Gesamtunternehmen über alle Sparten, nicht der Berufs­haftpflicht.

Der Wert gilt dem Konzern über alle Sparten und wird von Kfz-, Sach- und Lebensverträgen bestimmt, also von den Massensparten mit vielen Leistungsfällen. Die Verteilung ist gespalten: 50 Prozent der Bewertungen vergeben fünf Sterne, 33 Prozent nur einen. Für die Berufs­haftpflicht sagt das wenig, für den Umgang mit Beschwerden umso mehr: Die R+V antwortet nach Angaben der Plattform auf 96 Prozent der negativen Bewertungen, meist innerhalb eines Tages.


Was Kunden berichten

Das wiederkehrende Muster in den negativen Bewertungen ist die Bearbeitungsdauer im Schadenfall und die Erreichbarkeit während dieser Zeit. Drei Beispiele aus den jüngsten Rezensionen auf Trustpilot zeigen die Spannweite:

  • „Mehrfach widerrufen, keine Antwort“, ein Kunde mit einer Stern-Bewertung zu einem Widerruf, 17.09.2026
  • „Eigenmächtige Kürzung“, ein Kunde mit einer Stern-Bewertung zu einer Teilzahlung im Schadenfall, 31.08.2026
  • „Panne im Urlaub mit anschließenden Rücktransport“, ein Kunde mit fünf Sternen zur Notfall-Hotline, 03.09.2026

Die Lobstimmen betreffen auffällig oft die Soforthilfe am Telefon und die Betreuung in der Agentur, die Kritik dagegen die schriftliche Sachbearbeitung. Alle drei Stimmen beziehen sich auf andere Sparten als die Berufs­haftpflicht, ein Profil speziell für Gewerbeverträge führt die Plattform nicht.


Kundenurteil zur Fairness

ServiceValue hat 2024 die Urteile von 1.698 Kunden zur Fairness von Firmen­versicherern eingeholt. Die R+V Allgemeine Versicherung AG erhält das Ergebnis „Gut“, und das heißt in dieser Studie: besser als der Durchschnitt aller 29 untersuchten Gesellschaften. Sie ist eine von sieben Gesellschaften mit dieser Note.

Im Fünf-Jahres-Ranking derselben Studie, das dauerhafte Fairness auszeichnet, ist die R+V nicht gelistet. Am besten kommt bei ihren Kunden das Preis-Leistungs-Verhältnis weg, die einzige Dimension mit einem „Sehr gut“.

Unsere Einschätzung als Experten

Einordnung

Die R+V ist kein Spezial­versicherer für Berufs­haftpflicht, sondern ein Allrounder, der die Sparte über Branchen-Tarifblätter mitbedient. Das hat einen handfesten Vorteil: Beitragssatz, Mindestbeitrag und Ausschlüsse stehen je Branche schwarz auf weiß, und sie sind nachlesbar, bevor ein Angebot auf dem Tisch liegt.

Die Finanzlage ist solide. Die Solvenzquote der R+V Allgemeine Versicherung AG liegt zum 31.12.2025 bei 241 Prozent, nach 213 Prozent ein Jahr davor, und das ohne Übergangs­maßnahmen und ohne Volatilitätsanpassung. Wer hier abschließt, kauft Stabilität und Beratung vor Ort, nicht den schnellsten Abschlussweg und nicht die jüngste Tarifgeneration.


Für wen ja, für wen nein

Ja für Beratungsberufe, deren Branche ein eigenes Tarifblatt hat, und für alle, die ihre Verträge ohnehin über die Hausbank ordnen: Unternehmensberater, Personalberater, Mediatoren, Sachverständige, Werbe- und Designbetriebe, Heime, Vereine und Wohlfahrtseinrichtungen. Für sie stimmen Beitragsmaßstab, fehlender Selbstbehalt und offene Deckung. Auch Architektur- und Ingenieurbüros finden hier einen eigenen Vertrag mit hoher Personenschadensumme.

Nein für Handel und produzierendes Gewerbe, solange es um Vermögensschäden geht: Dort bleibt nur eine reine Eigenschadendeckung für ausgewählte Schäden. Nein auch für Betriebe, die eine hohe Deckungssumme sofort brauchen, und für alle, die online abschließen und den Beitrag vorher selbst rechnen wollen.

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Häufige Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung der R+V

Wie melde ich der R+V einen Schaden aus der Berufs­haftpflicht?

Über die Rufnummer des Schadenservice oder das Online-Formular. Die Hotline ist nach Angaben der R+V montags bis freitags von 7:30 bis 20:00 Uhr und samstags von 8:00 bis 14:00 Uhr erreichbar. Melden Sie den Fall, sobald ein Dritter Ansprüche stellt, und geben Sie den Vorwurf im Wortlaut weiter, nicht Ihre eigene Einschätzung dazu.

Kann ich die Berufs­haftpflicht der R+V online abschließen?

Nein. Der Abschluss läuft über Volksbanken, Raiffeisenbanken, R+V-Agenturen und Vermittler, die Produktseiten bieten nur einen Beratungstermin an. Einen öffentlichen Beitragsrechner für die Vermögensschaden-Haftpflicht führt die R+V nicht. Genau dafür gab es im Focus-Vergleich 2021 die Bewertung „ausreichend“.

Was kostet die Berufs­haftpflicht der R+V für einen Einzel-Rechtsanwalt?

Ab 154,80 Euro im Jahr. Dieser Mindestbeitrag gilt für einen Einzel-Rechtsanwalt mit bis zu 125.000 Euro Jahreshonorar und der gesetzlichen Mindest­versicherungssumme von 250.000 Euro, der Beitragssatz liegt bei 6,88 Promille des Honorars. Ein Fachanwaltstitel senkt den Beitrag um 15 Prozent.

Welche Deckungssumme brauche ich als Rechtsanwalt?

Mindestens 250.000 Euro je Versicherungsfall, so schreibt es § 51 BRAO vor, bei einer Jahreshöchstleistung von mindestens einer Million Euro. Seit der Berufsrechtsreform 2022 sind zusätzlich alle Berufsausübungsgesellschaften ­versicherungspflichtig, unabhängig von der Zulassungspflicht. Wer regelmäßig größere Mandate führt, sollte die Summe deutlich höher wählen. Mehr dazu steht auf unserer Seite zur Berufs­haftpflicht für Rechtsanwälte.

Was gilt für Architektur- und Ingenieurbüros bei der R+V?

Für sie gibt es einen eigenen Vertrag, getrennt vom Tarifwerk der Vermögensschaden-Haftpflicht. Versichert sind Architekten, Bauingenieure und Beratende Ingenieure, abgerechnet nach Jahreshonorarumsatz oder Bausumme. Im Standardumfang mit Mängeln am Objekt stehen drei Millionen Euro für Personenschäden und 300.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsfall bereit, mit 2.500 Euro Selbst­beteiligung für sonstige Schäden.

Versichert die R+V auch Eigenschäden im eigenen Betrieb?

Ja, über die Eigenschadendeckung. Sie greift, wenn Ihrem eigenen Unternehmen durch einen Fehler von Angestellten ein Vermögensschaden entsteht, in der Grundstufe mit 100.000 Euro Versicherungssumme. Bei Werbeagenturen und Vereinen ist sie beitragsfrei mitversichert, in anderen Tarifen kostet sie einen Pauschalbeitrag je Risikokategorie.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja, Mitarbeiter sind nach Angaben der R+V automatisch mitversichert. Das gilt für Ansprüche Dritter aus Fehlern Ihrer Angestellten und, wenn die Eigenschadendeckung vereinbart ist, auch für Schäden, die diese Fehler im eigenen Betrieb anrichten. Der praktische Vorteil: Sie müssen nicht gegen eigene Mitarbeiter vorgehen, um den Schaden ersetzt zu bekommen.

Gilt der Schutz auch für Aufträge im Ausland?

Beim Baustein der UnternehmensPolice gilt der Versicherungsschutz in der EU und im Europäischen Wirtschaftsraum. Beim Baustein Betriebs- und Berufs­haftpflicht sind Auslandsschäden in Europa bei direktem Export und Montage mitversichert, bei indirektem Export weltweit. Prüfen Sie die Klausel vor dem ersten Auftrag jenseits der Grenze.

Wie kündige ich meinen Vertrag bei der R+V?

Schriftlich oder per E‑Mail an das Servicecenter in Wiesbaden, in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres. Nach der Entscheidung über einen Schadenfall haben Sie zusätzlich ein Sonderkündigungsrecht, das laut § 111 VVG für beide Seiten gilt.

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Lena Mierbach
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