VGH Berufs­haftpflicht­versicherung

Das erwartet Sie hier

Die VGH ist der öffentlich-rechtliche Regional­versicherer Niedersachsens und versichert Freiberufler und Betriebe nur in ihrem eigenen Geschäftsgebiet. In der Fairness-Erhebung von ServiceValue schneidet das Haus stark ab, in den Publikumsbewertungen dagegen schwach. Was die Berufs­haftpflicht der VGH leistet, für wen sie passt und wo ihre Grenzen liegen, steht hier.

Inhalt dieser Seite
  1. Steckbrief
  2. Aktuelle Testergebnisse
  3. Im Vergleich
  4. Tarife und Leistungen
  5. Für Ihre Gruppe
  6. Preise
  7. Stärken und Schwächen
  8. Erfahrungen und Beschwerden
  9. Unsere Einschätzung
  10. Häufige Fragen
Foto von Nina Ibach
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH erreicht in unserer Gesamtauswertung 100 von 100 Punkten und liegt punktgleich mit Ergo und SV Sparkassen­versicherung auf Rang eins der zehn gezeigten Anbieter.
  • Die VGH arbeitet nach dem Regionalitätsprinzip: Verträge gibt es nur im Geschäftsgebiet in Niedersachsen, für Betriebe außerhalb ist das Haus keine Option.
  • Die Berufs­haftpflicht ist in zwei Konzepte geteilt, eines für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte, eines für Architekten, Ingenieure und andere planende Berufe.
  • Beratungsberufe mit reinem Vermögensschadenrisiko brauchen bei der VGH die Vermögensschaden­haftpflicht als eigenen Vertrag.
  • Es gibt weder Beitragsrechner noch Online-Abschluss: Beitrag und Angebot kommen über den Berater vor Ort oder die niedersächsischen Sparkassen.
  • Auf Trustpilot fällt das Bild deutlich kritischer aus als in der Fairness-Erhebung, dort bewerten Kunden den Konzern über alle Sparten.

VGH im Steckbrief

224,6 %

Solvenzquote

Landschaftliche Brandkasse Hannover, SFCR-Bericht 2025, Vorjahr 208,9 %

1,7 von 5 Sternen

Kundenbewertungen bei Trustpilot

138 Bewertungen, abgerufen am 10.09.2026

RisikoträgerLandschaftliche Brandkasse Hannover, Anstalt des öffentlichen Rechts, Mutterunternehmen der VGH Versicherungen
MarktpositionÖffentlich-rechtlicher Regional­versicherer mit Geschäftsgebiet in Niedersachsen (Regionalitätsprinzip nach dem NöVersG)
Aktuellstes TestergebnisServiceValue Fairness von Firmen­versicherern 2024: Sehr gut
Status NeugeschäftAktiv, Abschluss über Berater vor Ort und niedersächsische Sparkassen

Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH im Test (2026)

Zwei Erhebungen bestimmen das Bild dieser Sparte: der Focus-Vergleich und das Fairness-Urteil von ServiceValue. Für die VGH liegt eines der beiden Ergebnisse vor.

Gesamtwertung aus allen Testergebnissen

In unserer Gesamtauswertung kommt die VGH auf 100 von 100 Punkten und liegt damit punktgleich mit Ergo und der SV Sparkassen­versicherung auf Rang eins von zehn Anbietern. Getragen wird das Ergebnis allein vom Fairness-Urteil von ServiceValue aus dem Jahr 2024. Focus hat die VGH in seinem Vergleich 2021 nicht untersucht.

Die Gesamtwertung fasst die Ergebnisse von Focus (2021) und ServiceValue (2024) zusammen. Wurde ein Anbieter in einem Test nicht bewertet, fließt dieser Test nicht in seine Gesamtwertung ein.

Zur Gesamtauswertung der Berufs­haftpflicht­versicherung


Der ServiceValue Fairness-Test

ServiceValue prüft in der Wettbewerbsanalyse zur Fairness von Firmen­versicherern die Wahrnehmung der Kunden. 2024 gingen die Urteile von 1.698 Kunden zu 29 Firmen­versicherern ein, verteilt auf fünf Kategorien. „Sehr gut“ erhält, wer besser bewertet wurde als der Durchschnitt der mit „gut“ ausgezeichneten Anbieter.

KategorieBewertung der VGH
KundenberatungSehr gut
KundenkommunikationGut
KundenserviceSehr gut
Schutz und VorsorgeSehr gut
Preis-Leistungs-VerhältnisSehr gut
GesamtbewertungSehr gut

Vier der fünf Kategorien tragen die Höchstwertung, nur die Kundenkommunikation liegt eine Stufe darunter. Was diese Erhebung nicht misst, sind der Leistungsumfang eines Tarifs und der Beitrag: Bewertet wird, wie fair Firmenkunden ihren Versicherer erleben.

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Im Vergleich zu anderen Berufs­haftpflicht­versicherungen

VGH im Marktvergleich

FocusServiceValue FairnessGesamtwertung von 100
Logo ERGO Direkt AGErgoSehr gutSehr gut100
Logo Sparkassen-FinanzgruppeSV Sparkassen­versicherungSehr gut100
Logo VGH VersicherungenVGHSehr gut100
Logo HiscoxHiscoxGut83
Logo Markel Insurance SEMarkelGut83
AllianzAusreichendSehr gut73
HDIAusreichendSehr gut73
Logo GothaerGothaerGut60
Logo R+V Allgemeine Versicherung AGR+VAusreichendGut55
Logo AXA Konzern AGAxaAusreichendGut55
Quelle: Focus, ServiceValue Kundenurteil Fairness, www.transparent-beraten.de; für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr und keine Haftung übernommen

Ein Strich bedeutet, dass der Anbieter in dieser Erhebung nicht untersucht wurde.

Die VGH steht mit 100 von 100 Punkten an der Spitze der Auswertung, gemeinsam mit Ergo und der SV Sparkassen­versicherung. Praktisch heißt das: Wo die VGH überhaupt versichern darf, gehört sie zu den am besten bewerteten Häusern der Sparte. Für Betriebe außerhalb Niedersachsens hilft die Spitzenposition allerdings nicht weiter, weil dort kein Vertrag zustande kommt.

Bundesweit stärker aufgestellt ist Ergo, das einzige Haus mit „Sehr gut“ in beiden Erhebungen. Wer einen Beitragsrechner und den Online-Abschluss braucht, ist bei der Hiscox besser bedient, die im Focus-Vergleich 2021 in genau diesen Punkten überzeugt hat. Für Beratungsberufe außerhalb des VGH-Gebiets bietet sich die Allianz an, die bei ServiceValue 2024 in allen fünf Kategorien die Höchstwertung erhielt.

Alle Berufs­haftpflicht­versicherungen im Vergleich

Tarife und Leistungen der Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH

Die VGH verkauft keinen Einheitsvertrag, sondern je Berufsbild ein eigenes Konzept. Personen-, Sach- und Vermögensschäden liegen dabei in unterschiedlichen Verträgen.

Berufs­haftpflicht für Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte

Das Konzept richtet sich an Heilberufe in freier Praxis. Versichert sind Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die im Rahmen der beruflichen Tätigkeit entstehen, in der Praxis wie beim Patientenbesuch. Als Deckungssumme empfiehlt die VGH hier fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden (eigene Angabe der VGH, abgerufen am 10.09.2026).

Mitversichert sind neben dem Inhaber die gesetzlichen Vertreter, fest angestellte Mitarbeiter, Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende. Die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht für das betriebliche Grundstück ist eingeschlossen, ebenso eine Umweltschaden-Basis­versicherung.


Berufs­haftpflicht für Architekten und Ingenieure

Für planende Berufe deckt die VGH ausdrücklich Fehler bei Planung, Statik, Beratung, Begutachtung und Bauleitung. Die Deckungsempfehlung des Hauses liegt hier bei drei Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden (eigene Angabe der VGH, abgerufen am 10.09.2026).

Die Aufteilung ist wichtig: Der teure Teil eines Planungsfehlers ist meist der Vermögensschaden, und dafür steht die niedrigere Summe zur Verfügung. Bei größeren Bauvolumen gehört die Deckungssumme deshalb ins Beratungsgespräch.


Vermögensschaden­haftpflicht für Beratungs- und Dienstleistungsberufe

Berufe, die beraten, betreuen, beurkunden, begutachten, vermitteln, verwalten oder vollstrecken, versichert die VGH über einen eigenen Vertrag. Genannt werden unter anderem Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater, für die der Schutz gesetzlich vorgeschrieben ist, dazu Treuhänder, Dienstleister, Vereine, Verbände, Wohlfahrtseinrichtungen und Stiftungen.

Der Vertrag prüft die Haftpflichtfrage, wehrt unberechtigte Ansprüche ab und zahlt bei berechtigten Forderungen. Typische Fälle sind Beratungsfehler, versäumte Fristen, Kalkulations- und Formfehler, Datenverlust und falsche Auskünfte. Auf Wunsch lassen sich Schäden einschließen, die vor Vertragsbeginn verursacht wurden; für spät bekannt werdende Schäden besteht Schutz auch nach Vertragsende.


Vereins­haftpflicht für Vorstand und Ehrenamt

Die Vereins­haftpflicht der VGH leistet bei Personen- und Sachschäden auf Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen. Die Haftpflicht für vereinseigene Grundstücke ist enthalten. Vermögensschäden aus Vorstandsentscheidungen gehören dagegen in die Vermögensschaden­haftpflicht oder in eine Manager­haftpflicht für Vorstände, die die VGH ebenfalls führt.


Betriebsarten und Branchenlösungen

Personen- und Sachschäden aus dem laufenden Betrieb versichert nicht die Berufs­haftpflicht, sondern die Betriebs­haftpflicht­versicherung. Die VGH führt sie nach Branchen getrennt, unter anderem für Bauhauptgewerbe, Baunebengewerbe, Handel und Dienstleistung, Gesundheits- und Wellness-Dienstleistungen, Hotel- und Gastronomiebetriebe, Kfz-Dienstleister, verarbeitendes Gewerbe und Handwerk, IT-Dienstleister, Immobilien- und Wohnungsunternehmen, gewerbliche Tierhaltung, Baubetreuer und Bauträger sowie kirchliche und karitative Einrichtungen.

Der Schutz gilt für den Firmensitz und alle rechtlich unselbständigen Betriebsstätten in Deutschland, auch auf Baustellen und beim Kunden. Als Deckungssumme empfiehlt die VGH mindestens drei Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Eingeschlossen sind eine Umweltschaden-Basis­versicherung, die Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht und der Zugang zur Unterweisungsakademie, mit der Betriebe ihre Arbeitsschutz-Unterweisungen erledigen.

Die Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH für Ihre Gruppe

Ob die VGH überhaupt in Frage kommt, entscheidet zuerst die Adresse des Betriebs und erst danach die Branche.

IT und Freelancer

Für IT-Dienstleister hat die VGH eine eigene Branchenlösung in der Betriebs­haftpflicht, das reine Projektrisiko läuft aber über die Vermögensschaden­haftpflicht. Dort sind Datenverlust, Beratungsfehler und versäumte Fristen ausdrücklich genannt, also die Schäden, die Freelancer in Projekten wirklich treffen.

Angriffe auf eigene Systeme und die Folgen für Kundendaten deckt keiner der beiden Verträge, dafür führt das Haus den VGH CyberSchutz als eigenes Produkt. Stolperfalle für Freelancer ist der Vertriebsweg: Es gibt keinen Beitragsrechner und keinen Online-Abschluss, jedes Angebot läuft über einen Berater.

Handwerk

Handwerksbetriebe versichert die VGH über die Branchengruppen Baunebengewerbe und verarbeitendes Gewerbe. Der Schutz gilt auf der Kundenbaustelle und in fremden Räumen, mitversichert sind Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende, was bei saisonal wechselnden Teams zählt.

Die Berufs­haftpflicht selbst ist auf Heilberufe und planende Berufe zugeschnitten, für das Handwerk ist die Betriebs­haftpflicht der richtige Vertrag. Wer plant und ausführt, braucht deshalb zwei Verträge und sollte die Schnittstelle im Beratungsgespräch klären.

Bau

Architekten und Ingenieure sind die Kernzielgruppe des zweiten Berufs­haftpflicht-Konzepts, inklusive Statik, Bauleitung und Begutachtung. Für Baubetreuer, Bauträger und Generalübernehmer gibt es eine eigene Branchenlösung in der Betriebs­haftpflicht, das Bauhauptgewerbe mit Hoch-, Tief-, Garten- und Landschaftsbau ebenfalls.

Die Stolperfalle steht in der Deckungsempfehlung: 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden sind bei größeren Bauvolumen knapp bemessen. Wer Projekte in dieser Größenordnung plant, muss die Summe aktiv höher vereinbaren.

Handel

Für Handel und Dienstleistung führt die VGH eine eigene Branchengruppe in der Betriebs­haftpflicht. Abgedeckt sind damit die klassischen Risiken im Ladengeschäft und beim Kunden vor Ort, einschließlich der Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht für die Betriebsräume.

Beratungs- und Kalkulationsfehler mit reinem Vermögensschaden fallen nicht darunter, sie gehören in die Vermögensschaden­haftpflicht. Händler mit eigener Produktion oder Import sollten die Produkthaftung im Angebot ausdrücklich abfragen, die Produktseiten der VGH nennen dazu keine Einzelheiten.

Gastro

Hotel- und Gastronomiebetriebe haben bei der VGH eine eigene Branchenlösung. Personen- und Sachschäden von Gästen im Betrieb und auf dem Betriebsgelände sind der Kern dieses Vertrags, die Haftpflicht für das betriebliche Grundstück ist enthalten.

Veranstaltungen außerhalb des normalen Betriebs sind in der Vereins­haftpflicht bis 1.000 Personen genannt, für gewerbliche Feste gilt das nicht automatisch. Wer regelmäßig größere Veranstaltungen ausrichtet, sollte sie einzeln in den Vertrag aufnehmen lassen.

Heilberufe

Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis sind die am klarsten bediente Gruppe: eigenes Konzept, Deckungsempfehlung von fünf Millionen Euro, Schutz in der Praxis und beim Patientenbesuch. Angestellte Kräfte und Auszubildende sind eingeschlossen, ohne dass sie namentlich gemeldet werden müssen.

Für Gesundheits- und Wellness-Dienstleistungen ohne Heilbehandlung gibt es eine eigene Branchengruppe in der Betriebs­haftpflicht. Stolperfalle bleibt die Delegation an Fremdpersonal: Wer regelmäßig mit freien Mitarbeitern arbeitet, sollte deren Status im Vertrag klären lassen, weil die Aufzählung der versicherten Personen auf angestellte Kräfte zielt.

Produktion

Verarbeitendes Gewerbe versichert die VGH über eine eigene Branchengruppe der Betriebs­haftpflicht, die Umweltschaden-Basis­versicherung ist eingeschlossen. Das deckt die typischen Grundrisiken eines Fertigungsbetriebs am Standort ab.

Für erweiterte Produkt­haftpflicht und für Umweltrisiken über die Basisdeckung hinaus nennen die Produktseiten keine Grenzen und keine Bausteine. Produzierende Betriebe müssen diese Punkte im Angebot einzeln klären, sonst bleibt die wichtigste Deckung unbestimmt.

Vereine

Vereine, Verbände, Wohlfahrtseinrichtungen und Stiftungen nennt die VGH ausdrücklich als Zielgruppe der Vermögensschaden­haftpflicht, dazu kommt die Vereins­haftpflicht für Personen- und Sachschäden auf Veranstaltungen mit bis zu 1.000 Personen.

Kirchliche und karitative Einrichtungen haben zusätzlich eine eigene Branchenlösung in der Betriebs­haftpflicht. Stolperfalle für kleine Vereine mit knappem Budget: Ohne Beitragsrechner lässt sich der Beitrag nicht vorab prüfen, er steht erst im Angebot des Beraters.


Berufs­haftpflicht­versicherung für Ihre Berufsgruppe

Preise der Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH

Was Sie am Ende zahlen, hängt bei der VGH vom Berufsbild, vom Umsatz oder Honorarvolumen, von der Zahl der Mitarbeiter und von der vereinbarten Deckungssumme ab. Die VGH veröffentlicht für die Berufs­haftpflicht keine Beiträge und stellt auch keinen Beitragsrechner bereit (eigene Angabe der VGH, abgerufen am 10.09.2026).

Der Beitrag steht damit erst im persönlichen Angebot fest, das ein Berater vor Ort oder eine niedersächsische Sparkasse erstellt. Wer vorher eine Größenordnung braucht, kommt an einem Vergleich mit Anbietern nicht vorbei, die ihre Beiträge online ausweisen.

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Stärken und Schwächen

Wichtige Leistungen einer Berufs­haftpflicht­versicherung

Eine Berufs­haftpflicht­versicherung deckt Schäden, die Dritten durch Fehler bei der Berufsausübung entstehen. Kern ist bei Beratungsberufen die Vermögensschaden­haftpflicht. Personen- und Sachschäden sind je nach Anbieter mitversichert oder brauchen eine eigene Betriebs­haftpflicht­versicherung. Unberechtigte Ansprüche wehrt der Versicherer als passiver Rechtsschutz ab. Entscheidend sind eine zur Auftragsgröße passende Deckungssumme, eine kurze Ausschlussliste und eine zeitlich unbegrenzte Nachhaftung.

Stärken der VGH

  • Zwei fertige Berufsbild-Konzepte für Heilberufe und für planende Berufe, statt eines Einheitsvertrags.
  • Vermögensschaden­haftpflicht mit optionaler Rückwärtsdeckung für Schäden vor Vertragsbeginn und Schutz für spät bekannt werdende Schäden nach Vertragsende.
  • Umweltschaden-Basis­versicherung und Haus- und Grundbesitzer­haftpflicht für das betriebliche Grundstück sind eingeschlossen, nicht Aufpreis.
  • Mitversichert sind neben dem Inhaber auch Zeitarbeitskräfte, Aushilfen und Auszubildende.
  • Betriebs­haftpflicht nach Branchen getrennt, von Bauhauptgewerbe bis IT-Dienstleistung, dazu die kostenfreie Unterweisungsakademie für den Arbeitsschutz.

Schwächen der VGH

  • Verträge gibt es nur im Geschäftsgebiet in Niedersachsen, außerhalb ist die VGH nicht zugänglich.
  • Kein Beitragsrechner und kein Online-Abschluss, jedes Angebot läuft über Berater oder Sparkasse.
  • Für planende Berufe empfiehlt das Haus selbst nur 500.000 Euro für Sach- und Vermögensschäden, das ist bei größeren Bauvolumen knapp.
  • Personen-, Sach- und Vermögensschäden verteilen sich auf mehrere Verträge, Beratungsberufe brauchen die Vermögensschaden­haftpflicht zusätzlich.
  • Zu Ausschlüssen, Selbstbehalten und zur Dauer der Nachhaftung veröffentlicht die VGH keine Angaben.

Erfahrungen und Beschwerden

Bewertungen auf Bewertungsplattformen

Auf Trustpilot steht die VGH bei 1,7 von 5 Sternen aus 138 Bewertungen (abgerufen am 10.09.2026). 89 Prozent der Bewertungen vergeben einen Stern, 9 Prozent fünf Sterne. Das Profil bewertet den Konzern über alle Sparten, nicht die Berufs­haftpflicht, und es sammelt vor allem Stimmen aus dem Privatkundengeschäft.

Publikumsbewertungen und Fairness-Erhebung messen Verschiedenes: Auf Trustpilot schreiben überwiegend Kunden mit einem laufenden Schadenfall, in der Erhebung von ServiceValue urteilen Firmenkunden über ihren Versicherer allgemein.


Was Kunden berichten

Häufigster Kritikpunkt in den Trustpilot-Bewertungen ist die Dauer der Schadenbearbeitung, dazu kommen fehlende Antworten auf E‑Mails und wiederholte Nachforderungen von Vergleichsangeboten. Die positiven Stimmen beschreiben genau das Gegenteil, nämlich eine Regulierung innerhalb weniger Tage.

  • „Im Schadensfall erfährt man, was man wirklich gekauft hat, nämlich wenig.“ (Trustpilot, ein Stern, 04.06.2026)
  • „Online wird mir seit Monaten ‘Technischer Fehler’ auf der Homepage angezeigt. Auf eMails wird nicht geantwortet.“ (Trustpilot, ein Stern, 31.08.2026)
  • „Sie sagten zu und wir haben die Bilder zugeschickt und 3 Tage später hatten wir das Geld.“ (Trustpilot, fünf Sterne, 03.06.2026)
  • „Schaden gemeldet und nach einem Tag kam schon die Kostenübernahmeerklärung.“ (Trustpilot, fünf Sterne, 25.01.2026)

Kundenurteil zur Fairness

In der Fairness-Erhebung von ServiceValue aus dem Jahr 2024 gehört die VGH zu den zehn Gesellschaften mit dem Urteil „Sehr gut“. Von 29 untersuchten Firmen­versicherern nehmen die Kunden 17 als überdurchschnittlich fair wahr, die übrigen zwölf stehen ohne Bewertung in der Ergebnistabelle.

Die einzige Kategorie ohne Höchstwertung ist bei der VGH die Kundenkommunikation. Das deckt sich mit dem Muster der kritischen Publikumsbewertungen, in denen es fast immer um Antwortzeiten und Erreichbarkeit geht.

Unsere Einschätzung als Experten

Einordnung

Die VGH ist ein öffentlich-rechtlicher Regional­versicherer, dessen Geschäftsgebiet gesetzlich auf Niedersachsen begrenzt ist. Das prägt das Angebot mehr als jede Tarifgestaltung: Wer dort sitzt, bekommt ein durchgerechnetes Berufsbild-Konzept mit einem Berater in erreichbarer Nähe, wer außerhalb sitzt, kommt gar nicht ins Geschäft.

Fachlich ist der Zuschnitt eng und dafür präzise. Heilberufe und planende Berufe finden fertige Lösungen, alle anderen Freiberufler landen in der Vermögensschaden­haftpflicht, die die VGH breit aufstellt. Die Kehrseite ist der Vertriebsweg: Ohne Beitragsrechner und Online-Abschluss ist ein Vergleich vor dem Gespräch nicht möglich.

Für wen ja, für wen nein

Ja für Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Architekten und Ingenieure mit Sitz in Niedersachsen, die einen Ansprechpartner vor Ort wollen und Wert auf die eingeschlossene Umwelt- und Grundbesitzer­haftpflicht legen. Ja auch für Vereine und karitative Einrichtungen, die Vorstands- und Veranstaltungsrisiken aus einer Hand absichern wollen.

Nein für jeden Betrieb außerhalb des Geschäftsgebiets, weil dort kein Vertrag möglich ist. Nein außerdem für Selbständige, die Beitrag und Bedingungen digital vergleichen und sofort abschließen wollen, und für Planer mit großen Bauvolumen, die eine hohe Vermögensschaden-Deckung brauchen, ohne sie einzeln zu verhandeln.

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Häufige Fragen zur Berufs­haftpflicht­versicherung der VGH

Kann ich die Berufs­haftpflicht der VGH überall in Deutschland abschließen?

Nein. Die VGH arbeitet nach dem Regionalitätsprinzip, ihr Geschäftsgebiet liegt in Niedersachsen, das Konzern-Geschäftsgebiet umfasst Niedersachsen, Bremen und Sachsen-Anhalt. Rechtlicher Rahmen ist das Gesetz über die öffentlichen Versicherungs­unternehmen in Niedersachsen. Betriebe außerhalb dieses Gebiets brauchen einen anderen Anbieter, eine Übersicht finden Sie in unserem Vergleich der Berufs­haftpflicht­versicherer.

Welche Berufe versichert die VGH über die Berufs­haftpflicht?

Die Berufs­haftpflicht der VGH ist auf zwei Gruppen zugeschnitten: Ärzte, Zahnärzte und Tierärzte in freier Praxis sowie Architekten, Ingenieure und andere planende Berufe. Andere Freiberufler und Dienstleister versichert das Haus über die Vermögensschaden­haftpflicht, Gewerbebetriebe über die branchenspezifische Betriebs­haftpflicht.

Welche Deckungssumme empfiehlt die VGH?

Für Heilberufe empfiehlt die VGH fünf Millionen Euro für Personen- und Sachschäden. Für Architekten und Ingenieure nennt sie drei Millionen Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für sonstige Schäden, in der Betriebs­haftpflicht mindestens drei Millionen Euro. Das sind Empfehlungen, keine Obergrenzen: Höhere Summen lassen sich im Angebot vereinbaren.

Sind Vermögensschäden in der Berufs­haftpflicht der VGH mitversichert?

Bei den Berufsbild-Konzepten für Heilberufe und Planer sind Vermögensschäden eingeschlossen, bei planenden Berufen allerdings mit einer eigenen, niedrigeren Deckungssumme. Beratungsberufe ohne Personen- und Sachschadenrisiko brauchen die Vermögensschaden­haftpflicht als eigenen Vertrag.

Kann ich die Berufs­haftpflicht der VGH online abschließen?

Nein, die VGH bietet für diese Verträge weder einen Beitragsrechner noch einen Online-Abschluss. Der Weg führt über die Beratersuche, die Servicehotline oder eine Beratungsanfrage für Firmenkunden. Hauptvertriebswege des Hauses sind die eigene Ausschließlichkeitsorganisation und die niedersächsischen Sparkassen.

Wie melde ich einen Haftpflichtschaden bei der VGH?

Schäden lassen sich rund um die Uhr online melden, entweder über das Schadenformular oder über das Kundenportal „Meine VGH“. Im Portal sehen Sie den Bearbeitungsstand, reichen Unterlagen zur Schadennummer nach und werden per E‑Mail über neue Nachrichten informiert.

Wer trägt bei der VGH das Risiko?

Risikoträger der Sach-, Haftpflicht- und Unfallverträge ist die Landschaftliche Brandkasse Hannover, eine Anstalt des öffentlichen Rechts und Mutterunternehmen der VGH Versicherungen. Träger sind die sechs historischen Landschaften Niedersachsens. Die Solvenzquote lag laut SFCR-Bericht Ende 2025 bei 224,6 Prozent.

Was kostet die Berufs­haftpflicht der VGH?

Einen Listenpreis gibt es nicht. Der Beitrag richtet sich nach Berufsbild, Umsatz oder Honorarvolumen, Mitarbeiterzahl und Deckungssumme und steht erst im persönlichen Angebot fest. Weil die VGH keine Beiträge veröffentlicht, lohnt vor dem Termin ein Blick auf Anbieter, die ihre Beiträge online ausweisen.

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Lena Mierbach
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