D&O-Versicherung für Start-ups: Was Gründer wissen müssen

Tarifvergleich und Ratgeber (2026)

Das erwartet Sie hier

Warum Gründer einer UG oder GmbH persönlich haften, wie Sie als junges Unternehmen eine D&O-Versicherung bekommen und was sie kostet.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Haftung
  3. Gründungsphase
  4. Annahme
  5. Kosten
  6. Persönlicher Schutz
  7. Fehler
  8. Häufige Fragen (FAQ)
Von Lena Mierbach
Fachlich geprüft durch Benjamin Mai
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Gründer haften persönlich: Als Geschäftsführer einer UG oder GmbH haften Sie unbegrenzt mit Ihrem Privatvermögen, schon bei leichter Fahrlässigkeit.
  • Start-ups sind versicherbar: Eigene Start-up-Anträge nehmen junge Firmen meist bis einer Million € Versicherungssumme an, darüber prüft der Versicherer den Businessplan.
  • Aufschlag für junge Firmen: Im Marktbeispiel kostet eine Million € Summe für ein Start-up 1.610 € netto im Jahr (Stand 03/2025), fast doppelt so viel wie für ein etabliertes Unternehmen.
  • Persönliche D&O ist kein Ersatz: Bei Mandaten in jungen Firmen schließen Versicherer Insolvenz und Steuern oft aus, erste Wahl bleibt die Unternehmens-D&O.

Brauchen Start-ups eine D&O-Versicherung?

In aller Regel ja. Die Rechtsform UG oder GmbH beschränkt die Haftung der Gesellschafter, nicht die der Geschäftsführung. Als Gründer und Geschäftsführer haften Sie Ihrer Gesellschaft für jede Fahrlässigkeit, unbegrenzt und mit dem Privatvermögen. Gerade in der Gründungsphase mit knapper Liquidität und neuen Investoren ist dieses Risiko besonders greifbar.

FrageWas für Gründer gilt
Haften Sie als Geschäftsführer einer UG persönlich?Ja, wie in jeder GmbH: unbegrenzt und schon bei leichter Fahrlässigkeit
Wer kann Sie in Anspruch nehmen?Die eigene Gesellschaft, oft auf Beschluss der Investoren, dazu Finanzamt und Insolvenzverwalter
Bekommen Start-ups eine D&O?Ja, über Start-up-Anträge meist bis 1.000.000 € Summe, sonst per Einzelprüfung mit Businessplan
Was kostet sie?Im Marktbeispiel 700 € bis 1.610 € netto im Jahr (Stand 03/2025) für 100.000 € bis 1.000.000 € Summe
Reicht eine persönliche D&O?Nein, für junge Firmen gelten dort oft Ausschlüsse bei Insolvenz und Steuern

Wie die D&O grundsätzlich funktioniert, was sie prüft und zahlt, erklärt unser Ratgeber zur D&O-Versicherung. Auf dieser Seite geht es um das, was für Gründer anders ist: die Haftung in UG und GmbH, die Risiken der Gründungsphase, die Annahme bei Versicherern und die Kosten für junge Unternehmen.

Das Risiko ist nicht theoretisch. Die Versicherer zählten 2025 rund 3.000 D&O-Schäden, der Durchschnittsschaden lag bei rund 113.400 Euro (Quelle: GDV). Zugleich gab es 2025 über 24.000 Unternehmensinsolvenzen, so viele wie seit 2014 nicht mehr. Für junge Firmen, die von der nächsten Finanzierungsrunde abhängen, ist das ein Warnsignal.

Wie haften Gründer als Geschäftsführer einer UG oder GmbH?

Als Geschäftsführer haften Sie der Gesellschaft für jede Pflicht­verletzung, schon bei leichter Fahrlässigkeit und ohne gesetzliche Obergrenze (Quelle: § 43 GmbH-Gesetz). Die Gesellschaft muss den Schaden und seine Ursache belegen, Sie müssen beweisen, dass Sie sorgfältig gehandelt haben. Ansprüche verjähren erst fünf Jahre nach ihrer Entstehung.

Die UG beschränkt nicht Ihre Haftung als Geschäftsführer

Die Unternehmergesellschaft ist eine GmbH mit einem Stammkapital unter 25.000 Euro. Der Zusatz „haftungsbeschränkt“ betrifft die Gesellschafter, nicht die Geschäftsführung: Für Sie gilt dieselbe Haftung wie in der GmbH. Zusätzlich müssen Sie bei drohender Zahlungsunfähigkeit unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen (Quelle: § 5a GmbH-Gesetz).


Vor der Eintragung haften Sie für Verträge selbst

Bis zur Eintragung ins Handelsregister besteht die GmbH als solche noch nicht. Wer vorher in ihrem Namen handelt, haftet persönlich und gesamtschuldnerisch (Quelle: § 11 GmbH-Gesetz). Das ist Haftung für die Schuld selbst, kein Schadenersatz wegen einer Pflicht­verletzung. Für einen Mietvertrag, den Sie vor der Eintragung unterschreiben, zahlt deshalb keine D&O.


Investoren entscheiden über Ansprüche gegen Sie

Ob die Gesellschaft Ersatzansprüche gegen ihren Geschäftsführer geltend macht, beschließen die Gesellschafter (Quelle: § 46 GmbH-Gesetz). Haben Investoren nach einer Finanzierungsrunde die Mehrheit, können sie diese Innenhaftung auslösen. Selbst als Mehrheitsgesellschafter stimmen Sie über einen Anspruch gegen sich nicht mit (Quelle: § 47 GmbH-Gesetz), dann entscheiden die übrigen Gesellschafter. Genau das ist der Hauptfall der D&O: Das eigene Unternehmen verlangt Schadenersatz von seinem Organ.

Auch eine Weisung der Gesellschafter schützt Sie nicht immer. Soweit der Ersatz nötig ist, um Gläubiger zu befriedigen, entlastet Sie ein Gesellschafterbeschluss nicht. Welche weiteren Versicherungen für Sie als Geschäftsführer wichtig sind, zeigt unser Ratgeber zu den Versicherungen für Geschäftsführer.

Welche Haftungsrisiken sind für Gründer typisch?

Typisch sind Zahlungen in der Krise, nicht abgeführte Steuern, teure Entscheidungen nach einer Finanzierungsrunde und Datenschutz. Die meisten dieser Fälle trägt die D&O, solange kein Vorsatz im Spiel ist. Wichtig ist, dass Ihr Vertrag die Ansprüche des Insolvenzverwalters und Haftungsbescheide des Finanzamts ausdrücklich nennt.

Krise und Insolvenzreife

Geschäftsleiter müssen laufend über Entwicklungen wachen, die den Fortbestand gefährden, und gegensteuern (Quelle: § 1 Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz). Für Start-ups heißt das: eine Liquiditätsplanung bis zur nächsten Finanzierungsrunde. Platzt eine Runde, kann die Fortführungsprognose über zwölf Monate kippen. Deckt das Vermögen dann die Schulden nicht mehr, ist die Gesellschaft überschuldet.

Dann müssen Sie ohne schuldhaftes Zögern Insolvenz beantragen, spätestens drei Wochen nach Eintritt der Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen nach Eintritt der Überschuldung (Quelle: § 15a Insolvenzordnung). Wer die Frist versäumt, macht sich strafbar. In dieser Phase entscheiden oft wenige Tage über Ihre persönliche Haftung.

Ab der Insolvenzreife dürfen Sie nur noch Zahlungen leisten, die mit der Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsleiters vereinbar sind. Andere Zahlungen müssen Sie der Gesellschaft aus eigener Tasche erstatten (Quelle: § 15b Insolvenzordnung). Diesen Anspruch macht in der Regel der Insolvenzverwalter geltend, oft Monate nach der Zahlung.

Beispiel aus der Praxis eines Versicherers: Ein Start-up zahlt in der Krise 400.000 Euro an einen Zulieferer, kurz darauf folgt der Insolvenzantrag. Der Insolvenzverwalter verlangt die Summe vom Geschäftsführer zurück, der Anspruch ist begründet, die D&O zahlt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass solche Erstattungsansprüche unter die D&O fallen können; maßgeblich ist der Wortlaut des Vertrags (Urteil vom 18.11.2020, IV ZR 217/19).


Steuern und Sozialabgaben

Als Geschäftsführer müssen Sie die Steuern der Gesellschaft aus deren Mitteln zahlen. Führen Sie Umsatz- oder Lohnsteuer grob fahrlässig nicht ab, haften Sie persönlich per Haftungsbescheid (Quelle: § 69 Abgabenordnung). Diese Steuerhaftung ist in vielen, aber nicht in allen D&O-Tarifen ausdrücklich mitversichert. Vorsatz ist nie versichert.

Anders bei Sozialabgaben: Wer die Arbeitnehmerbeiträge vorenthält, macht sich strafbar (Quelle: § 266a Strafgesetzbuch). Weil das Vorsatz voraussetzt, greift die D&O hier in der Regel nicht. Prüfen Sie auch Ihren eigenen Status: Mit weniger als 50 Prozent Anteil und ohne Sperrminorität im Gesellschaftsvertrag sind Gesellschafter-Geschäftsführer meist sozial­versicherungspflichtig (Bundessozialgericht, Urteil vom 14.03.2018, B 12 KR 13/17 R).


Datenschutz und Cyber-Risiken

Bußgelder nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) treffen das Unternehmen, und ihr Rückgriff auf den Geschäftsführer ist in den Musterbedingungen ausgeschlossen. Gerichte haben Geschäftsführer aber schon neben der GmbH persönlich für Schadenersatz haften lassen (Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 30.11.2021, 4 U 1158/21). Gegen Angriffe auf Ihre IT schützt eine Cyber-Versicherung, die D&O schützt die Geschäftsführung.

Bekommen Start-ups eine D&O-Versicherung?

Ja, aber nicht bei jedem Versicherer und nicht in jeder Höhe. Mehrere Versicherer haben eigene Start-up-Anträge für Firmen, die höchstens 18 oder 36 Monate alt sind, mit einer Versicherungssumme bis rund einer Million Euro. Darüber und bei anderen Versicherern entscheidet eine Einzelprüfung mit Businessplan.

Welche Wege es für junge Unternehmen gibt

Die Tabelle zeigt die vier Wege, die sich in den Anträgen der Versicherer finden. Die Grenzen sind Marktbeispiele einzelner Versicherer, kein Standard. Welcher Weg für Sie offensteht, hängt vom Alter Ihrer Firma, vom Umsatz und von der gewünschten Summe ab.

WegFür wenGrenzen im Marktbeispiel
Start-up-Antrag mit 18 MonatenGründung höchstens 18 Monate her, auch neu gegründete VereineUmsatz bis 5.000.000 €, Summe 100.000 € bis 1.000.000 €
Start-up-Antrag mit 36 MonatenHöchstens 36 Monate im Handelsregister oder noch ohne ersten JahresabschlussUmsatz bis 5.000.000 €, Summe bis 1.000.000 €, Laufzeit 1 oder 3 Jahre
EinzelprüfungJunge Firmen außerhalb der Start-up-AnträgeBusinessplan und Planzahlen, Angebot nach Prüfung
StandardantragErst ab 2 Jahren in der Rechtsform oder 3 Jahren GeschäftstätigkeitEin Versicherer nimmt im Standardtarif gar keine Start-ups

Wie die neun Versicherer aus unserem eigenen Test mit jungen Firmen umgehen, zeigt im D&O-Test die Spalte „Start-ups versicherbar“. Dort sehen Sie, wer Start-ups annimmt, bis zu welcher Summe und wo nur eine Einzelanfrage hilft. Für die Auswahl lohnt sich der Blick, bevor Sie Anträge ausfüllen.


Was Versicherer von Gründern wissen wollen

Für die Einzelprüfung und die Start-up-Anträge fragen Versicherer deutlich mehr ab als bei etablierten Firmen, weil es noch keine Jahresabschlüsse gibt. In den Fragebögen und Anträgen der Versicherer geht es um vier Themen. Legen Sie die Unterlagen bereit, bevor Sie anfragen, dann geht die Prüfung schneller und das Angebot kommt früher.

Gesellschafter und Kapital

Wer welche Anteile hält und woher das Kapital kommt: von den Gründern, einer Bank, Wagniskapitalgebern oder anderen Geldgebern.

Planzahlen

Umsatz, Ergebnis, Kosten und Eigenkapital für fünf Jahre, dazu die Frage, ob die Gewinnzone binnen drei Jahren nach der Gründung erreicht wird.

Liquidität

Bis wann das Geld reicht und ob laut Businessplan in den nächsten 18 Monaten weiteres Kapital nötig ist.

Krise und Vorschäden

Ob ein Insolvenzgrund besteht, ob das Eigenkapital negativ ist und ob es in den letzten drei Jahren Schäden gab.

Beantworten Sie diese Risikofragen wahrheitsgemäß und vollständig. Verschweigen Sie bekannte Umstände, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten (Quelle: § 19 VVG). Schließen Sie die D&O deshalb früh ab: Pflicht­verletzungen, die bei Abschluss schon bekannt sind, sind nicht versichert, auch nicht über die Rückwärtsdeckung.


Was ein Start-up-Tarif leisten sollte

Nach eigenen Angaben eines Versicherers rechnet sein Start-up-Tarif die Abwehrkosten nicht auf die Versicherungssumme an, versichert Ansprüche des Insolvenzverwalters und zahlt in der Krise ein Sanierungsgutachten. Die Nachmeldefrist ist unbegrenzt. In den Musterbedingungen der Versicherer werden Kosten dagegen auf die Summe angerechnet. Diese Punkte sollten Sie im Angebot vergleichen.


Die Kapitalbeteiligungsklausel

Gründer halten oft hohe Anteile. Nach den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ist bei Ansprüchen der eigenen Gesellschaft der Teil nicht versichert, der Ihrer Beteiligung entspricht (Quelle: GDV-Musterbedingungen D&O). Bei 40 Prozent Anteil blieben also 40 Prozent eines Innenanspruchs ungedeckt.

Im Markt ist die Klausel selten, viele Versicherer verzichten in ihren Bedingungen darauf. Prüfen Sie Ihren Vertrag trotzdem darauf, denn wenn sie greift, trifft sie gerade die Insolvenz: Erstattungsansprüche nach § 15b Insolvenzordnung stehen der Gesellschaft zu, der Insolvenzverwalter macht sie nur für sie geltend. Als Alleingesellschafter wären Sie mit einer solchen Klausel dann ohne Schutz. Von außen kommen vor allem Haftungsbescheide des Finanzamts.

Was kostet eine D&O-Versicherung für Start-ups?

Im veröffentlichten Start-up-Tarif eines Versicherers kostet eine Versicherungssumme von 100.000 Euro 700 Euro netto im Jahr, eine Million Euro kostet 1.610 Euro netto (Stand der Beitragstabelle 03/2025). Dazu kommen 19 Prozent Versicherungsteuer. Junge Unternehmen zahlen damit deutlich mehr als etablierte Firmen beim selben Versicherer.

Beiträge im Marktbeispiel

VersicherungssummeNetto im JahrBrutto mit 19 % Versicherungsteuer
100.000 €700 €833,00 €
250.000 €990 €1.178,10 €
500.000 €1.190 €1.416,10 €
1.000.000 €1.610 €1.915,90 €

Die Tabelle gilt für Start-ups bis fünf Millionen Euro Umsatz, mit einfacher Maximierung und jährlicher Zahlung (Quelle Steuersatz: § 6 Versicherungsteuergesetz). Eine Million Euro Summe kostet also rund 160 Euro im Monat brutto. Halbjährliche Zahlung kostet drei Prozent mehr, vierteljährliche fünf Prozent.

Mit zweifacher Maximierung steht die Summe im Jahr zweimal zur Verfügung, je Versicherungsfall aber nur einmal. Dafür verlangt der Versicherer zehn Prozent Zuschlag. Andere Start-up-Tarife zeigen ihren Beitrag nur im Online-Rechner nach Eingabe Ihrer Daten, eine feste Tabelle veröffentlichen sie nicht.


Wie hoch ist der Aufschlag für junge Firmen?

Beim selben Versicherer zahlt ein etabliertes Unternehmen, das mindestens 36 Monate im Register steht oder einen ersten Jahresabschluss hat, für 100.000 Euro Summe 400 Euro und für eine Million Euro 840 Euro netto (Stand 05/2025). Der Aufschlag für Start-ups liegt in diesem Marktbeispiel bei rund 75 Prozent für die kleine und gut 90 Prozent für die große Summe.


Wovon der Beitrag abhängt

Neben Umsatz und Versicherungssumme zählen vor allem die Branche, negatives Eigenkapital oder negative Ergebnisse, Geschäft in den USA, Tochtergesellschaften und Vorschäden. Eine Faustformel für die Summe gibt es nicht. Ein Versicherer empfiehlt für Unternehmen bis fünf Millionen Euro Umsatz eine Million Euro, Abwehrkosten zehren die Summe dabei oft mit auf.

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Ist eine persönliche D&O für Gründer ein Ersatz?

Nein, für Mandate in jungen Unternehmen ist die persönliche D&O kein gleichwertiger Ersatz. Versicherer nehmen Gründungen der letzten drei Jahre nur mit Einschränkungen an oder verlangen 36 Monate im Handelsregister. Gerade die typischen Start-up-Risiken Insolvenz, Steuern und Sozialabgaben sind dann oft ausgeschlossen.

Was Versicherer bei Mandaten in jungen Firmen einschränken

Ein Versicherer fragt im Antrag zur persönlichen D&O, ob das Unternehmen in den letzten drei Jahren gegründet wurde. Bei Ja gilt sein Schutz ohne Rückwärtsdeckung und ohne Nachmeldefrist. Ansprüche wegen Insolvenzverschleppung sind ausgeschlossen, ausdrücklich auch die von Sozial­versicherung, Finanzamt und Insolvenzverwalter. Dasselbe gilt nach negativen Jahresergebnissen in den letzten zwei Jahren.

Gab es in den letzten drei Jahren einen Insolvenzgrund oder ein Restrukturierungsverfahren, nimmt dieser Versicherer gar nicht an. Ein zweiter Versicherer verlangt, dass das Unternehmen mindestens 36 Monate im Handelsregister steht und einen Jahresabschluss erstellt hat, sonst ist das Mandat nicht versichert. Für Gründer bleibt die Unternehmens-D&O im Start-up-Tarif deshalb die erste Wahl.


Wann die persönliche D&O dazukommt

Die Frage lautet nicht oder, sondern und. Die Unternehmens-D&O ist das Fundament, die persönliche D&O Ihre eigene Sicherheitsebene, sobald Ihr Unternehmen etabliert ist. Sie bringt eine eigene Versicherungssumme und eigene Kontrolle über den Vertrag, auch wenn das Unternehmen kündigt oder die gemeinsame Summe verbraucht ist.

Wichtig wird das beim Verkauf Ihres Start-ups oder beim Ausscheiden. Die Haftung endet nicht mit dem Abschied, Ansprüche der GmbH verjähren erst nach fünf Jahren. Über den Unternehmensvertrag entscheidet dann der neue Eigentümer, und nach den Musterbedingungen gibt es bei einem Kontrollwechsel kein Recht, eine längere Nachmeldefrist zuzukaufen.

Welche Fehler sollten Gründer bei der D&O vermeiden?

Der folgenreichste Fehler ist, die D&O erst abzuschließen, wenn es schon kriselt: Was bei Abschluss bekannt ist, ist nicht versichert. Dazu kommen falsche Annahmen über die UG, über Verträge vor der Eintragung und über die persönliche D&O. Die folgenden Punkte sollten Sie vor dem Antrag einmal durchgehen.

Typische Fehler in der Gründungsphase

In der Gründungsphase stehen Produkt, Kunden und die nächste Finanzierungsrunde im Vordergrund. Die Versicherung der Geschäftsführung rutscht dann leicht nach hinten, obwohl gerade jetzt die Weichen gestellt werden. Diese sechs Fehler sollten Sie vermeiden, denn nach einem Anspruch lassen sie sich nicht mehr korrigieren.

  • Die D&O erst nach der Finanzierungsrunde oder in der Krise abschließen, wenn Probleme schon bekannt sind
  • Den Zusatz „haftungsbeschränkt“ für einen Schutz der Geschäftsführung halten
  • Verträge, die vor der Eintragung im Namen der GmbH geschlossen wurden, für einen D&O-Fall halten
  • Die Versicherungssumme nur nach dem Beitrag wählen, obwohl Abwehrkosten die Summe oft aufzehren
  • Risikofragen zu Planzahlen, Liquidität und Eigenkapital ungenau beantworten
  • Auf die persönliche D&O ausweichen, ohne ihre Ausschlüsse für junge Firmen zu kennen

So gehen Sie vor

Klären Sie zuerst, ob Ihr Unternehmen in einen Start-up-Antrag passt, und legen Sie Businessplan, Planzahlen und Gesellschafterliste bereit. Unsere Checkliste enthält alle Punkte, die Sie vor dem Abschluss prüfen sollten, von der Versicherungssumme bis zu Ihren Pflichten im Haftungsfall. Wie wir Sie dabei begleiten, lesen Sie auf unserer Seite zur D&O-Beratung.

Checkliste D&O-Schutz prüfen als PDF herunterladen

Experten-Tipp:
Warum Gründer nicht bis zur Finanzierungsrunde warten sollten

„Eine D&O lohnt sich für Gründer nicht erst nach der Finanzierungsrunde, sondern davor, denn was bei Abschluss bekannt ist, versichert kein Versicherer mehr. Bei jungen Firmen achte ich darauf, dass Ansprüche des Insolvenzverwalters und Haftungsbescheide des Finanzamts ausdrücklich mitversichert sind und die Abwehrkosten die Summe nicht aufzehren. Und ich frage bei mehreren Versicherern an, weil die Annahme von Start-ups von Haus zu Haus sehr verschieden ist.“

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  • Anfrage bei mehreren Versicherern mit Start-up-Tarif
  • Prüfung von Summe, Nachmeldefrist und Insolvenzhaftung
  • Begleitung im Haftungsfall
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Berater

Die häufigsten Fragen zur D&O-Versicherung für Start-ups

Braucht eine UG eine D&O-Versicherung?

In aller Regel ja. Der Geschäftsführer einer UG haftet wie in jeder GmbH unbegrenzt und schon bei leichter Fahrlässigkeit, der Zusatz „haftungsbeschränkt“ schützt nur die Gesellschafter. Laut § 5a GmbH-Gesetz muss er bei drohender Zahlungsunfähigkeit zudem unverzüglich die Gesellschafterversammlung einberufen.

Ab wann sollte ein Start-up eine D&O-Versicherung abschließen?

Möglichst früh, spätestens vor der ersten Finanzierungsrunde. Pflicht­verletzungen, die bei Abschluss schon bekannt sind, versichert kein Vertrag. Viele Start-up-Anträge gelten nur in den ersten 18 oder 36 Monaten nach der Gründung, danach prüft der Versicherer wie bei etablierten Firmen.

Was kostet eine D&O-Versicherung für ein Start-up?

Im veröffentlichten Start-up-Tarif eines Versicherers zwischen 700 Euro netto im Jahr für 100.000 Euro Summe und 1.610 Euro netto für eine Million Euro, Stand 03/2025. Dazu kommen 19 Prozent Versicherungsteuer, für eine Million Euro also 1.915,90 Euro brutto im Jahr.

Verlangen Investoren eine D&O-Versicherung?

Häufig ja. In der US-Mustervereinbarung für Wagniskapitalgeber verpflichtet sich das Unternehmen, binnen 90 Tagen eine D&O abzuschließen und sie nur mit Zustimmung des Aufsichtsgremiums zu kündigen. Für Deutschland gibt es kein öffentliches Standardmuster, prüfen Sie deshalb Ihren Beteiligungsvertrag.

Zahlt die D&O, wenn mein Start-up insolvent wird?

Für Pflicht­verletzungen vor dem Insolvenzantrag ja, sofern Ihr Vertrag Ansprüche des Insolvenzverwalters und Zahlungen nach Insolvenzreife einschließt und Sie nicht wissentlich gegen Ihre Pflichten verstoßen haben. Laut § 15b Insolvenzordnung müssen Geschäftsführer solche Zahlungen erstatten. Für Pflicht­verletzungen nach dem Antrag besteht nach den Musterbedingungen kein neuer Schutz.

Bin ich als alleiniger Gesellschafter-Geschäftsführer versichert?

Ja. Ansprüche der eigenen Gesellschaft drohen Ihnen im laufenden Betrieb kaum, wohl aber in der Insolvenz: Dann macht der Insolvenzverwalter sie für die Gesellschaft geltend. Enthält Ihr Vertrag eine Kapitalbeteiligungsklausel, kürzt der Versicherer diese Ansprüche um Ihren Anteil, als Alleingesellschafter also ganz. Im Markt ist die Klausel selten, achten Sie beim Abschluss trotzdem darauf.

Welche Unterlagen brauche ich für den Antrag?

Für einen Start-up-Antrag meist Angaben zu Umsatz, Gesellschaftern und Gründungsdatum. Bei einer Einzelprüfung fragen Versicherer zusätzlich nach dem Businessplan mit Planzahlen für fünf Jahre, der Herkunft des Kapitals, der Reichweite der Liquidität und nach Vorschäden der letzten drei Jahre.

Was ist der Unterschied zur Betriebs­haftpflicht?

Die Betriebs­haftpflicht deckt Personen- und Sachschäden, die Ihr Unternehmen Dritten zufügt. Die D&O deckt Vermögensschäden aus Pflicht­verletzungen der Geschäftsführung, vor allem Ansprüche der eigenen Gesellschaft. Beide ergänzen sich, mehr dazu in unserem Ratgeber zur Betriebs­haftpflicht­versicherung.

Sind auch Beiräte und Prokuristen versichert?

Nach den Musterbedingungen sind Mitglieder von Aufsichtsrat, Vorstand und Geschäftsführung versichert, auch ehemalige. Viele Bedingungen erweitern den Kreis auf Beiräte, Prokuristen, leitende Angestellte und Beauftragte für Datenschutz. Prüfen Sie, ob Ihr Beirat im Vertrag ausdrücklich genannt ist.

Was passiert mit meinem Schutz, wenn ich das Start-up verlasse?

Pflicht­verletzungen aus Ihrer Zeit bleiben über den Unternehmensvertrag versichert, solange er besteht oder eine Nachmeldefrist läuft. Über den Vertrag entscheidet aber das Unternehmen. Ansprüche der GmbH verjähren erst fünf Jahre nach ihrer Entstehung, eine persönliche D&O hält den Schutz in Ihrer Hand.

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