Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was bringt mehr?

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Was ein ETF-Sparplan im Altersvorsorgedepot gegenüber einem freien Depot bringt, was er Sie an Flexibilität kostet und wann der freie Sparplan vorn liegt.

Inhalt dieser Seite
  1. Altersvorsorgedepot oder ETF Sparplan?
  2. Worin unterscheiden sie sich?
  3. Was bringt mehr?
  4. Worauf vor der Entscheidung achten?
  5. Häufige Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Im Altersvorsorgedepot sparen Sie ab 2027 in ETFs mit Förderung: bis zu 540 € Grundzulage im Jahr, bis zu 300 € je Kind und keine Steuer auf Erträge bis zur Rente. Dafür wird die Auszahlung voll versteuert.
  • Ein freier ETF-Sparplan bekommt keine Förderung, und auf Gewinne fällt Abgeltungsteuer an. Dafür kommen Sie jederzeit an Ihr Geld und können es ohne Rückzahlung vererben.
  • In unserer Beispielrechnung mit 1.800 € Eigenbeitrag über 30 Jahre liegt das Altersvorsorgedepot vorn, solange Ihr Steuersatz im Alter unter rund 28 bis 31 % bleibt. Rendite und Steuersatz sind Annahmen.
  • Für viele passt die Kombination: bis 1.800 € im Jahr ins Altersvorsorgedepot, Rücklagen und alles darüber in den freien Sparplan. Mit Riester-Vertrag rechnen Sie vorher, denn ein neuer Vertrag stellt alle Riester-Verträge um.
Oliver Karp

Wer seinen Notgroschen ins Altersvorsorgedepot steckt, zahlt bei einer Kündigung alle Zulagen zurück…

… und versteuert obendrein die Erträge. Genau hier liegt der Unterschied zum freien ETF-Sparplan: Beide können in dieselben breit gestreuten Aktien-ETFs investieren, doch nur das Altersvorsorgedepot bringt ab 2027 Zulagen und steuerfreie Erträge bis zur Rente. Dafür ist das Geld dort gebunden, und die Auszahlung wird voll versteuert, auch der Teil aus Ihren eigenen Beiträgen. Wir rechnen mit 1.800 Euro Eigenbeitrag über 30 Jahre durch, ab welchem Steuersatz im Alter der freie Sparplan aufholt, und zeigen, warum für viele die Kombination aus beidem passt. Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, erklären wir außerdem, was ein neuer geförderter Vertrag mit ihm macht.

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was passt zu wem?

Wer förderberechtigt ist und Geld bis zur Rente fest anlegen kann, fährt mit dem Altersvorsorgedepot meist besser, vor allem mit Kindern oder kleinen Beiträgen. Der freie ETF-Sparplan passt für Geld, das Sie vor der Rente brauchen könnten oder ohne Abzüge vererben wollen, und für alles über 1.800 Euro im Jahr.

Reform 2027: Was das für Ihren ETF-Sparplan bedeutet

Mit dem beschlossenen Altersvorsorgereformgesetz gibt es ab dem 01.01.2027 Zulagen für ETFs in einem eigenen Vertrag ohne Beitragsgarantie, dem Altersvorsorgedepot. Vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen. Ihr bestehender ETF-Sparplan ändert sich nicht und wird weiter wie bisher besteuert. Offen sind noch Produkte und Kosten der Anbieter und ein Anwendungsschreiben des Finanzministeriums.

Der Vergleich auf einen Blick

Beide Wege können in breit gestreute Aktien-ETFs investieren. Der Unterschied liegt im Rahmen: Das Altersvorsorgedepot ist ein zertifizierter Vorsorgevertrag mit Förderung und festen Regeln bis ins Alter, der freie Sparplan ein normales Wertpapierdepot. Die Tabelle zeigt, was das für Förderung, Steuer, Zugriff auf das Geld und Vererbung bedeutet.

MerkmalAltersvorsorgedepotFreier ETF-Sparplan
FörderungBis 540 € Grundzulage, bis 300 € je Kind, Steuerabzug möglichKeine
Steuer bis zur RenteKeine Steuer auf ErträgeAbgeltungsteuer auf Ausschüttungen und Vorabpauschale
Steuer bei AuszahlungGesamte geförderte Auszahlung zum persönlichen SteuersatzAbgeltungsteuer nur auf den Gewinn, bei Aktien-ETFs 30 % davon steuerfrei
Zugriff vor der RenteGebunden bis frühestens 65, Kündigung kostet die FörderungJederzeit
VererbungFörderung wird zurückgefordert, außer bei Übertragung auf den EhepartnerOhne Rückzahlung

Worin unterscheiden sich Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan?

Das Altersvorsorgedepot gewinnt bei Förderung und beim Schutz des Geldes, der freie Sparplan bei Flexibilität, Anlagefreiheit und Vererbung. Bei der Steuer entscheidet Ihr Steuersatz im Alter, weil das Altersvorsorgedepot erst bei der Auszahlung voll besteuert wird und der freie Sparplan schon vorher, aber nur auf Gewinne.

Förderung: Zulagen gibt es nur im Altersvorsorgedepot

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag im Jahr zahlt der Staat 50 Prozent Grundzulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent, zusammen höchstens 540 Euro. Je Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 Euro Kinderzulage dazu. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro zusätzlich.

Zulagen gibt es nur, wenn Sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro im Jahr, gefördert werden 1.800 Euro. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob Ihnen der Abzug als Sonderausgaben mehr bringt als die Zulage, mehr dazu unter Förderung des Altersvorsorgedepots. Ein freier ETF-Sparplan bekommt nichts davon.

Kleine Beiträge werden am stärksten gefördert. Wer 360 Euro im Jahr einzahlt, bekommt 180 Euro Grundzulage, also 50 Prozent auf den eigenen Beitrag. Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag sind es 540 Euro oder 30 Prozent. Diesen Vorsprung muss ein freier Sparplan erst über die Jahre aufholen (Rechnung unserer Redaktion nach § 84 EStG in der Fassung ab 2027).


Steuer: heute ein wenig oder später voll

Im freien Sparplan fallen auf Gewinne 25 Prozent Abgeltungsteuer plus Solidaritätszuschlag an, zusammen 26,375 Prozent, mit Kirchensteuer etwas mehr. Bei Aktien-ETFs bleiben 30 Prozent der Erträge steuerfrei. Jedes Jahr sind 1.000 Euro Kapitalerträge frei, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro. Bei thesaurierenden ETFs wird jährlich eine Vorabpauschale versteuert.

Im Altersvorsorgedepot bleiben Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne bis zur Rente steuerfrei (§ 16 InvStG). Dafür wird die Auszahlung aus geförderten Beiträgen, Zulagen und allen Erträgen voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert, ohne Teilfreistellung und ohne Sparer-Pauschbetrag (§ 22 Nummer 5 EStG).

Beiträge über 1.800 Euro im Jahr sind im Altersvorsorgedepot nicht gefördert. Bei ihnen wird im Alter nur der Ertrag besteuert, bei einer Rente der Ertragsanteil. Wie das beim Auszahlungsplan genau gilt, ist noch nicht abschließend geklärt. In der Kranken­versicherung der Rentner bleiben die Auszahlungen beitragsfrei. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen darauf dagegen grundsätzlich Beiträge.


Anlage und Kosten: gesetzlicher Rahmen gegen freie Wahl

Im Altersvorsorgedepot dürfen nur Fonds bis Risikoklasse 5 und Euro-Anleihen öffentlicher Stellen liegen. Welche ETFs zur Wahl stehen, legt der Anbieter fest, selbst auswählen dürfen Sie nur, wenn Ihr Vertrag das vorsieht. Im Standarddepot sind es zwei voreingestellte Fonds mit Umschichtung vor der Rente.

Beim Standarddepot sind die Effektivkosten auf 1,0 Prozent im Jahr gedeckelt, beim freien Altersvorsorgedepot müssen sie nur ausgewiesen werden. Für einen freien ETF-Sparplan gibt es keinen gesetzlichen Kostenrahmen, dafür die volle Auswahl. Vergleichen Sie bei beiden Wegen Depotkosten, Ordergebühren und die laufenden Kosten der Fonds.


Verfügbarkeit: gebunden bis zur Rente oder jederzeit

Geld im Altersvorsorgedepot ist bis zum Auszahlungsbeginn gebunden, frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Kündigen Sie vorher mit Auszahlung, gehen alle Zulagen und der Steuervorteil zurück, und die Erträge werden versteuert. Ruhen lassen und zu einem anderen Anbieter wechseln können Sie ohne Förderverlust.

Zu Beginn der Auszahlung können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Eine Entnahme für die selbst genutzte Wohnung ist nur möglich, wenn Ihr Vertrag sie vorsieht. Im freien ETF-Sparplan kommen Sie dagegen jederzeit an Ihr Geld, beim Verkauf zahlen Sie Steuer auf den Gewinn.


Vererbung und Schutz

Stirbt der Sparer, kann das Altersvorsorgedepot ohne Förderverlust auf einen Vertrag des Ehepartners übergehen. Andere Erben bekommen das Restkapital, Zulagen und Steuervorteile werden aber zurückgefordert. Bei einer lebenslangen Rente bleibt nur über eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren etwas für die Erben. Ein freies ETF-Depot erben Ihre Erben ohne solche Rückzahlung.

Beim Schutz liegt das Altersvorsorgedepot vorn. Gefördertes Vermögen ist in der Ansparphase nicht pfändbar, soweit es tatsächlich gefördert wurde, und bei der Grundsicherung im Alter geschützt. Ein freies Depot müssen Sie dort bis auf einen Barbetrag von 10.000 Euro verwerten. Beim Grundsicherungsgeld bleibt das Altersvorsorgedepot unberücksichtigt, beim freien Depot gelten Freibeträge von 5.000 bis 20.000 Euro je nach Alter.

Was bringt mehr: Förderung oder freier Sparplan?

In unserem Beispiel mit gleichem Eigenbeitrag liegt das Altersvorsorgedepot nach Steuern vorn, solange der Steuersatz im Alter unter rund 28 bis 31 Prozent bleibt. Darüber holt der freie Sparplan auf, weil das Altersvorsorgedepot voll versteuert wird. Alle Werte beruhen auf Annahmen, nicht auf Zusagen eines Anbieters.

Die Annahmen der Rechnung

Rechnung unserer Redaktion: Eine förderberechtigte Person ohne Kinder zahlt 30 Jahre lang 1.800 Euro im Jahr ein, also 150 Euro im Monat. Einmal fließt das Geld in ein Altersvorsorgedepot mit 540 Euro Grundzulage im Jahr, einmal in einen freien Sparplan. Beide enthalten denselben Aktien-ETF mit denselben Kosten.

Unsere Annahmen: fünf Prozent Wertentwicklung im Jahr nach Kosten und 25 Prozent persönlicher Steuersatz im Alter. Vereinfacht fließen Beiträge und Zulage einmal jährlich am Jahresende, die Steuer fällt auf einen Schlag zum Rentenbeginn an. Beim Sparplan rechnen wir ohne Kirchensteuer und ohne Sparer-Pauschbetrag. Das ist keine Prognose, Kurse können auch fallen.

PostenAltersvorsorgedepotFreier ETF-Sparplan
Eigenbeitrag in 30 Jahren54.000 €54.000 €
Zulagen vom Staat16.200 €Keine
Kapital zum RentenbeginnRund 155.500 €Rund 119.600 €
SteuerRund 38.900 € (25 % auf alles)Rund 12.100 € (26,375 % auf 70 % des Gewinns)
Nach SteuernRund 116.600 €Rund 107.500 €

Unter diesen Annahmen bleiben im Altersvorsorgedepot nach Steuern rund 9.100 Euro mehr. Der Vorsprung kommt in dieser Rechnung allein aus den Zulagen. Er schrumpft, weil das Altersvorsorgedepot auch die eigenen Beiträge im Alter voll versteuert, während beim Sparplan nur ein Teil des Gewinns besteuert wird.

Kapital nach 30 Jahren mit 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr vor und nach Steuer, Beispielrechnung
  • Altersvorsorgedepot vor Steuer155.500 €
  • ETF-Sparplan vor Steuer119.600 €
  • Altersvorsorgedepot nach Steuer116.600 €
  • ETF-Sparplan nach Steuer107.500 €

Quelle: Beispielrechnung, Annahmen 5 Prozent Rendite nach Kosten und 25 Prozent Steuersatz im Alter (Stand 2026)


Wie stark der Steuersatz im Alter entscheidet

Wie hoch Ihr Steuersatz im Rentenalter sein wird, weiß heute niemand. Er hängt von gesetzlicher Rente, Betriebsrente und anderen Einkünften ab. Deshalb rechnen wir das Beispiel mit vier Steuersätzen und zwei Renditen durch. Alle anderen Annahmen bleiben gleich, die Tabelle zeigt, welcher Weg nach Steuern vorn liegt.

Steuersatz im AlterVorsprung bei drei Prozent RenditeVorsprung bei fünf Prozent Rendite
20 %Altersvorsorgedepot rund 9.300 €Altersvorsorgedepot rund 16.900 €
25 %Altersvorsorgedepot rund 3.700 €Altersvorsorgedepot rund 9.100 €
30 %ETF-Sparplan rund 1.900 €Altersvorsorgedepot rund 1.300 €
35 %ETF-Sparplan rund 7.400 €ETF-Sparplan rund 6.400 €

Die Grenze liegt in unserem Beispiel bei rund 28 Prozent Steuersatz im Alter, wenn die Anlage drei Prozent im Jahr bringt, und bei rund 31 Prozent bei fünf Prozent Rendite. Wer im Alter viel versteuern muss oder den Sparer-Pauschbetrag für Entnahmen nutzen kann, kommt mit dem freien Sparplan näher heran.

Für das Altersvorsorgedepot spricht mehr, als die Tabelle zeigt, wenn Sie Kinder haben: Je Kind kommen bis zu 300 Euro Zulage im Jahr dazu. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 Prozent im Berufsleben bringt der Steuerabzug zusätzlich rund 162 Euro im Jahr, bei 42 Prozent 442,80 Euro. Beides ist in der Rechnung nicht enthalten.


Für wen passt was?

Altersvorsorgedepot

Wenn Sie förderberechtigt sind, das Geld bis zur Rente nicht brauchen und eher mit einem mittleren Steuersatz im Alter rechnen. Mit Kindern oder kleinen Beiträgen besonders stark.

Freier ETF-Sparplan

Für Rücklagen, für Ziele vor der Rente, für Geld, das Sie vererben wollen, und für alles über 1.800 Euro im Jahr. Auch wenn Sie nicht förderberechtigt sind.

Beides kombinieren

Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag ins Altersvorsorgedepot, den Rest und den Notgroschen in den freien Sparplan. So nehmen Sie die Förderung mit und bleiben trotzdem flexibel.

Riester-Vertrag zuerst prüfen

Wer einen Riester-Vertrag hat, rechnet vor dem Abschluss: Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle Riester-Verträge unwiderruflich auf die neue Förderung um.

Rechnen Sie mit Ihren Zahlen statt mit Annahmen

Wir rechnen kostenfrei mit Ihrem Einkommen, Ihrer Familie und Ihrem Riester-Vertrag durch, wie viel Altersvorsorgedepot und wie viel freier Sparplan für Sie sinnvoll ist.

  • Rechnung mit Ihren eigenen Werten
  • Prüfung Ihres Riester-Vertrags
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Abwarten
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Worauf sollten Sie achten, bevor Sie sich entscheiden?

Achten Sie vor allem darauf, kein Geld fest bis zur Rente zu binden, das Sie früher brauchen könnten. Prüfen Sie außerdem, was ein neuer geförderter Vertrag mit Ihren bestehenden Riester-Verträgen macht, und rechnen Sie mit Ihrem eigenen Steuersatz statt mit Durchschnittswerten aus Werbung oder Rechnern.

Die typischen Fehler

  • Den Notgroschen ins Altersvorsorgedepot stecken:
    Wer vor der Rente kündigt und sich auszahlen lässt, zahlt alle Zulagen und den Steuervorteil zurück und versteuert die Erträge.
  • Erwarten, dass ein bestehendes ETF-Depot gefördert wird:
    Gefördert werden nur Einzahlungen in einen zertifizierten Vertrag. Wer ETFs verkauft, um umzuschichten, versteuert den Gewinn.
  • Mehr als 1.800 Euro einzahlen und mit Förderung rechnen:
    Darüber gibt es keine Zulage mehr, das Geld ist aber trotzdem bis zur Rente gebunden.
  • Den Steuersatz im Alter unterschätzen:
    Die Auszahlung wird voll versteuert, auch der Teil aus Ihren eigenen Beiträgen.
  • Mit Vererbung an die Kinder planen:
    Außer an den Ehepartner geht die Förderung im Todesfall zurück an den Staat.
  • Neben einem Riester-Vertrag ungeprüft abschließen:
    Der neue Vertrag stellt alle Riester-Verträge unwiderruflich auf die neue Förderung um, auch wenn die alte für Sie günstiger war.
  • Eine Vormerkung für einen Vertrag halten:
    Abschließen können Sie erst ab dem 01.01.2027, eine Warteliste bringt keinen Vorteil.

Wenn Sie schon einen Riester-Vertrag haben

Dann ist die Frage nicht nur Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan, sondern auch, was mit Ihrem Vertrag passiert. Ein guter Riester-Vertrag mit Kinderzulage läuft oft am besten weiter, ergänzt um einen freien Sparplan. Welche Alternativen es zur Riester-Rente gibt, lesen Sie unter Kritik und Alternativen zur Riester-Rente.

Wollen Sie ein teures Riester-Guthaben ins Altersvorsorgedepot übertragen, darf der alte Anbieter in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss höchstens 150 Euro verlangen, danach ist die Übertragung kostenfrei. Der neue Anbieter darf auf das übertragene Kapitel keine Abschlusskosten berechnen, nur eine Pauschale von höchstens 150 Euro. Garantien des alten Vertrags gehen dabei verloren. Wie Sie einen freien ETF-Sparplan aufbauen, erklärt unsere Seite zum ETF-Sparplan für die Altersvorsorge.

Experten-Tipp:
Förderung für die Rente, Freiheit für den Rest

„Bis 1.800 Euro im Jahr ist die Förderung ein Vorsprung, den ein freier Sparplan nur bei hohem Steuersatz im Alter einholt. Aber jeder Euro im Altersvorsorgedepot ist bis zur Rente festgelegt. Ich rate deshalb zur Aufteilung: Der geförderte Teil geht ins Altersvorsorgedepot, Notgroschen und Geld für frühere Ziele in den freien Sparplan. Wer schon einen Riester-Vertrag hat, rechnet vorher, denn der neue Vertrag stellt alle alten um.“

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Experte für Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot und Sparplan richtig aufteilen

Wir besprechen mit Ihnen kostenfrei, welcher Anteil Ihrer Sparrate gefördert sein sollte, was das für Ihren Riester-Vertrag heißt und wann sich Abwarten lohnt.

  • Klare Aufteilung zwischen gefördert und frei
  • Prüfung Ihres Riester-Vertrags
  • Immer ein direkter Ansprechpartner
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zu Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan

Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan: Was lohnt sich mehr?

Für Förderberechtigte, die bis zur Rente sparen, meist das Altersvorsorgedepot, solange der Eigenbeitrag bis 1.800 Euro im Jahr bleibt. In unserem Rechenbeispiel liegt es vorn, solange der Steuersatz im Alter unter rund 28 bis 31 Prozent bleibt. Für Rücklagen und frei verfügbares Geld bleibt der ETF-Sparplan die bessere Wahl.

Welche ETFs sind im Altersvorsorgedepot erlaubt?

Erlaubt sind Investmentfonds nach EU-Standard, offene Publikumsfonds und europäische langfristige Investmentfonds, jeweils bis Risikoklasse 5 im Basisinformationsblatt, dazu Euro-Anleihen öffentlicher Stellen. Welche ETFs Sie konkret bekommen, bestimmt der Anbieter. Selbst auswählen dürfen Sie nur, wenn Ihr Vertrag das vorsieht.

Muss ich im Altersvorsorgedepot Abgeltungsteuer zahlen?

Nein. Bis zur Rente fallen auf Ausschüttungen, Vorabpauschalen und Kursgewinne keine Steuern an. Dafür wird die Auszahlung im Alter aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert.

Kann ich mein bestehendes ETF-Depot in ein Altersvorsorgedepot übertragen?

Gefördert werden nur Einzahlungen in einen zertifizierten Vertrag, bis 6.840 Euro im Jahr, davon 1.800 Euro mit Zulage. Ihr bestehendes Depot bleibt, wie es ist. Wer ETFs verkauft, um das Geld umzuschichten, zahlt auf den Gewinn Abgeltungsteuer.

Was passiert, wenn ich vor der Rente an das Geld muss?

Beim Altersvorsorgedepot kostet eine Kündigung mit Auszahlung alle Zulagen und den Steuervorteil, die Erträge werden zusätzlich versteuert. Ohne Verlust können Sie den Vertrag nur ruhen lassen oder wechseln. Ein freier ETF-Sparplan lässt sich jederzeit verkaufen.

Ab welchem Steuersatz im Alter lohnt sich der freie ETF-Sparplan mehr?

In unserem Beispiel mit 1.800 Euro Eigenbeitrag über 30 Jahre ab rund 28 Prozent bei drei Prozent Rendite und ab rund 31 Prozent bei fünf Prozent Rendite. Mit Kindern oder zusätzlichem Steuervorteil im Berufsleben verschiebt sich die Grenze nach oben. Rendite und Steuersatz sind Annahmen.

Kann ich Altersvorsorgedepot und ETF-Sparplan kombinieren?

Ja, und für viele ist das die beste Lösung. Der geförderte Teil bis 1.800 Euro im Jahr geht ins Altersvorsorgedepot, Rücklagen und höhere Sparraten in den freien Sparplan. So nutzen Sie die Zulagen und bleiben trotzdem flexibel.

Wie viel darf ich in ein Altersvorsorgedepot einzahlen?

Bis zu 6.840 Euro im Jahr, Zulagen zählen nicht mit. Gefördert werden davon 1.800 Euro. Für die Zulagen müssen Sie mindestens 120 Euro im Jahr einzahlen.

Was bekommen meine Erben?

Beim Altersvorsorgedepot bekommt der Ehepartner das Kapital ohne Förderverlust auf seinen eigenen Vertrag. Andere Erben bekommen das Restkapital, Zulagen und Steuervorteile werden aber zurückgefordert. Ein freies ETF-Depot geht ohne solche Rückzahlung an die Erben.

Ist das Geld vor Pfändung und bei der Grundsicherung geschützt?

Im Altersvorsorgedepot ja, soweit es gefördert ist: In der Ansparphase ist es nicht pfändbar und bei der Grundsicherung im Alter geschützt. Ein freies ETF-Depot hat keinen besonderen Schutz und muss bei der Grundsicherung im Alter bis auf einen Barbetrag von 10.000 Euro verwertet werden.

Was bedeutet ein Altersvorsorgedepot für meinen Riester-Vertrag?

Schließen Sie ab 2027 ein Altersvorsorgedepot ab, gilt für alle Ihre Riester-Verträge automatisch die neue Förderung. Die Vertragsbedingungen bleiben, die alte Zulage nicht. Ein freier ETF-Sparplan hat dagegen keine Folgen für Ihren Riester-Vertrag.

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