Altersvorsorgedepot Förderung: Wie viel Zulage und Steuervorteil gibt es ab 2027?

Fachlich geprüft durch Oliver Karp
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Wie viel Förderung das Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und Steuervorteil, mit Rechenbeispielen für Singles und Familien.

Inhalt dieser Seite
  1. Wie hoch ist die Förderung?
  2. Welche Zulagen gibt es?
  3. Wie bekomme ich die Förderung?
  4. Wann geht die Förderung verloren?
  5. Häufige Fragen (FAQ)

Das Wichtigste in Kürze

  • Beim Altersvorsorgedepot zahlt der Staat ab 2027 eine Grundzulage von 50 % auf die ersten 360 € Eigenbeitrag und 25 % auf jeden weiteren Euro bis 1.800 €, zusammen bis zu 540 € im Jahr.
  • Für jedes Kind mit Kindergeld kommen bis zu 300 € Kinderzulage dazu, für Sparer unter 25 einmalig 200 € Berufseinsteigerbonus.
  • Ohne 120 € Eigenbeitrag im Jahr gibt es keine Zulage, auch keine anteilige. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Steuerabzug bis 1.800 € plus Zulage mehr bringt.
  • Wer einen Riester-Vertrag hat, rechnet vor dem Abschluss: Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle Riester-Verträge unwiderruflich auf die neue Förderung um.
Oliver Karp

Eine Mutter mit zwei Kindern zahlt 300 Euro ein, der Staat legt 750 Euro drauf…

… und genau diese Rechnung zeigt, wie anders die Förderung im Altersvorsorgedepot funktioniert. Kleine Beiträge bekommen prozentual am meisten, die Kinderzulage verdoppelt Ihren Beitrag bis 300 Euro je Kind, und wer jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro dazu. Unter 120 Euro Eigenbeitrag gibt es dagegen gar nichts, auch keine anteilige Zulage. Wir rechnen durch, was Singles, Familien und Ehepaare bekommen, ab welchem Steuersatz der Steuerabzug mehr bringt als die Zulage und wie Sie die Antragsfrist nicht versäumen. Und wir zeigen, wann ein bestehender Riester-Vertrag mehr wert ist: Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle Ihre Riester-Verträge unwiderruflich um, und für Familien mit kleinem Einkommen kann das teuer werden.

Wie hoch ist die Förderung beim Altersvorsorgedepot?

Beim Altersvorsorgedepot fördert der Staat Eigenbeiträge bis 1.800 Euro im Jahr mit einer Grundzulage von bis zu 540 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind, einmalig 200 Euro für Sparer unter 25 und ein möglicher Steuervorteil. Voraussetzung sind mindestens 120 Euro Eigenbeitrag im Jahr.

Reform 2027: Was ab 2027 für Ihre Förderung gilt

Die neue Förderung steht im Altersvorsorgereformgesetz, verkündet am 29.05.2026, und gilt ab dem Beitragsjahr 2027. Vor dem 01.01.2027 kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen, eine Vormerkung bringt keinen Förder-Vorteil. Bestehende Riester-Verträge behalten ihre alte Förderung. Ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, das Einzelheiten wie die Günstigerprüfung klärt, fehlt noch. Alles zum Start lesen Sie auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.

Riester-Förderung und Altersvorsorgedepot im Vergleich

Welche Förderung für Sie gilt, hängt vom Förderrecht Ihrer Verträge ab, nicht vom Anbieter. Ein Altersvorsorgedepot läuft immer im neuen Recht. Ein Riester-Vertrag, den Sie bis zum 31.12.2026 abschließen, bleibt im alten Recht, bis Sie selbst in die neue Förderung wechseln oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen.

RegelRiester-Vertrag bis 31.12.2026Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027
Grundzulage175 € im Jahr50 % auf die ersten 360 €, 25 % bis 1.800 €, höchstens 540 €
Kinderzulage185 € bis Jahrgang 2007, 300 € ab Jahrgang 2008100 % des Beitrags, höchstens 300 € je Kind
Mindesteigenbeitrag4 % der Vorjahreseinnahmen minus Zulagen, mindestens 60 €120 € im Jahr, darunter keine Zulage
SteuerabzugBis 2.100 € einschließlich ZulagenBis 1.800 € zuzüglich Zulage
GefördertPflichtversicherte, Beamte mit EinwilligungZusätzlich Selbständige und angestellte Mitglieder von Versorgungswerken unter 67

Rechtsgrundlage sind die §§ 84 bis 86 und § 10a EStG in der Fassung ab 2027 (Artikel 2 des Reformgesetzes). Wie die alte Förderung Ihres Vertrags im Einzelnen funktioniert, erklären unsere Seiten zur Riester-Förderung und zur Riester-Kinderzulage. Diese Seite zeigt nur die Förderung im neuen Recht.

Welche Zulagen gibt es beim Altersvorsorgedepot und wie werden sie berechnet?

Die Förderung hat vier Bausteine: Grundzulage, Kinderzulage, Berufseinsteigerbonus und den Sonderausgabenabzug. Alle Zulagen fließen direkt in Ihren Vertrag und werden dort mit angelegt, der Steuervorteil kommt über die Steuererklärung.

Grundzulage: Sie wächst mit Ihrem Beitrag

Die Grundzulage ist in zwei Stufen gestaffelt. Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag zahlt der Staat 50 Prozent, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro noch 25 Prozent. Prozentual bekommen kleine Beiträge am meisten, in Euro bringt der volle Beitrag von 1.800 Euro mit 540 Euro die höchste Zulage.

Eigenbeitrag im JahrGrundzulageZulage im Verhältnis zum Eigenbeitrag
Unter 120 €Keine0 %
120 €60 €50 %
600 €240 €40 %
1.200 €390 €32,5 %
1.800 €540 €30 %

Die Werte sind eine Rechnung unserer Redaktion nach § 84 und § 86 EStG in der Fassung ab 2027. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro im Jahr, Zulagen zählen dabei nicht mit. Was über 1.800 Euro hinausgeht, bringt weder Zulage noch Steuerabzug. Dieser ungeförderte Teil wird später bei der Auszahlung milder besteuert.


Kinderzulage: bis 300 Euro je Kind

Für jedes Kind, für das Ihnen gegenüber Kindergeld festgesetzt ist, gibt es eine Kinderzulage von 100 Prozent Ihres Beitrags, höchstens 300 Euro je Kind. Das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr. Nach dem Wortlaut des Gesetzes gilt die Grenze je Kind, 300 Euro Eigenbeitrag reichen also für die volle Kinderzulage, egal wie viele Kinder Sie haben.

Bei verheirateten Eltern verschiedenen Geschlechts bekommt im Beitragsjahr 2027 die Mutter die Kinderzulage, auf gemeinsamen Antrag der Vater. Ab 2028 geht sie an den Elternteil, dem gegenüber das Kindergeld festgesetzt ist, der andere bekommt sie nur auf übereinstimmende Erklärung beider. Bei nicht verheirateten oder getrennten Eltern zählt, wer das Kindergeld bekommt.

Rechenbeispiel: Eine Mutter mit zwei Kindern zahlt 300 Euro im Jahr ein. Sie bekommt 150 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage, zusammen 750 Euro. In ihren Vertrag fließen 1.050 Euro, davon 750 Euro vom Staat, das sind 250 Prozent ihres Eigenbeitrags (Rechnung unserer Redaktion nach §§ 84 und 85 EStG in der Fassung ab 2027).

Zulagen ab 2027 für eine Mutter mit zwei Kindern nach Eigenbeitrag im Jahr
  • Eigenbeitrag 120 Euro300 €
  • Eigenbeitrag 300 Euro750 €
  • Eigenbeitrag 600 Euro840 €
  • Eigenbeitrag 1.200 Euro990 €
  • Eigenbeitrag 1.800 Euro1.140 €

Quelle: Beispielrechnung nach §§ 84 bis 86 EStG in der Fassung ab 2027 (Altersvorsorgereformgesetz 2026)

Für die Kinder selbst ist zusätzlich die Frühstart-Rente vorgesehen: zehn Euro im Monat vom Staat in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes. Der Bundestag hat sie am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus. Mit Ihrer eigenen Kinderzulage hat sie nichts zu tun, sie läuft über einen eigenen Vertrag.


Berufseinsteigerbonus: einmalig 200 Euro

Wer zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, bekommt die Grundzulage einmalig um 200 Euro erhöht. Maßgeblich ist Ihr Alter am 1. Januar des Beitragsjahres, nicht der Tag des Abschlusses. Den Berufseinsteigerbonus bekommen nur unmittelbar Förderberechtigte, mittelbar geförderte Ehepartner gehen leer aus.

Mit dem vollen Beitrag von 1.800 Euro kommen im ersten Jahr also 740 Euro Zulagen zusammen. Bei der Günstigerprüfung wird der Bonus nicht gegengerechnet, er bleibt Ihnen auch neben einem Steuervorteil. Ob jemand, der den Bonus schon in einem Riester-Vertrag bekommen hat, ihn im neuen Recht noch einmal erhält, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.


Steuervorteil: Sonderausgabenabzug und Günstigerprüfung

Zusätzlich können Sie Beiträge bis 1.800 Euro zuzüglich Ihrer Zulage als Sonderausgaben ansetzen, ohne Kinder also bis 2.340 Euro. Bei Riester lag die Grenze bei 2.100 Euro einschließlich Zulage. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob die Steuerersparnis höher ist als die Zulage. Nur den Teil darüber bekommen Sie zusätzlich als Steuerermäßigung.

Angenommener GrenzsteuersatzSteuerersparnis durch 2.340 € AbzugVorteil über 540 € Zulage hinaus
20 %468 €Keiner, es bleibt bei der Zulage
30 %702 €162 €
42 %982,80 €442,80 €

Rechnung unserer Redaktion für einen Single mit 1.800 Euro Eigenbeitrag, als Näherung über den Grenzsteuersatz, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Der Abzug bringt erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 23,1 Prozent mehr als die Zulage. Exakt rechnet das Finanzamt, ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums zur Günstigerprüfung im neuen Recht gibt es noch nicht.


Ehepaare und Familien: So rechnet sich die Förderung

Sind beide Ehepartner förderberechtigt, hat jeder seinen eigenen Anspruch und Höchstbetrag. Ist nur einer förderberechtigt, wird der andere mittelbar gefördert, mit eigenem Vertrag und mindestens 120 Euro Eigenbeitrag. Seine Grundzulage von höchstens 175 Euro und eine ihm zugeordnete Kinderzulage richten sich nach den Beiträgen des förderberechtigten Partners.

Ehepaar mit zwei Kindern, Kindergeld bei der MutterEigenbeiträge zusammenZulagen zusammenZulagen im Verhältnis zum Eigenbeitrag
Beide pflichtversichert, jeder zahlt 1.800 €3.600 €1.680 €46,7 %
Mutter zahlt 300 €, Vater 1.800 €2.100 €1.290 €61,4 %
Nur der Vater förderberechtigt, Mutter zahlt 120 €1.920 €1.315 €68,5 %

Rechnung unserer Redaktion nach §§ 79, 84 und 85 EStG in der Fassung ab 2027. Im dritten Fall bekommt die Mutter 175 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage, beides berechnet aus den 1.800 Euro des Vaters. Wer Kindererziehungszeiten hat, in der Regel die ersten 36 Monate, ist selbst pflichtversichert. Mehr unter mittelbar begünstigt.

Wie bekomme ich die Förderung für mein Altersvorsorgedepot?

Die Zulagen beantragen Sie über Ihren Anbieter, am einfachsten einmalig mit einem Dauerzulageantrag. Den Steuervorteil holen Sie über die Steuererklärung. Vorher sollten Sie klären, ob Sie förderberechtigt sind und was ein neuer Vertrag mit Ihren bestehenden Riester-Verträgen macht.

1. Förderberechtigung klären

Pflichtversicherte sind gefördert, Beamte nur mit Einwilligung, angestellte Mitglieder von Versorgungswerken unter 67 mit Einwilligung, Selbständige unter 67 mit abgegebener Steuererklärung.

2. Riester-Verträge prüfen

Ein neuer geförderter Vertrag stellt alle Ihre Riester-Verträge unwiderruflich auf die neue Förderung um. Rechnen Sie vorher, ob sich das lohnt.

3. Ab Januar abschließen

Geförderte Verträge gibt es ab dem 01.01.2027. Erteilen Sie beim Abschluss einen Dauerzulageantrag, dann beantragt der Anbieter die Zulage jedes Jahr.

4. Frist und Steuer beachten

Ohne Dauerzulageantrag muss der Antrag bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr vorliegen, für 2027 also bis zum 31.12.2029.


Wer gefördert wird

Neben Pflichtversicherten der gesetzlichen Renten­versicherung und Beamten mit Einwilligung sind ab 2027 erstmals Selbständige und angestellte Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungswerke gefördert, jeweils solange sie jünger als 67 sind. Die Voraussetzungen jeder Gruppe erklären unsere Seiten für Beamte, Selbständige und Mitglieder von Versorgungswerken.


Dauerzulageantrag, Zulagenummer und Gutschrift

Mit dem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen Sie Ihren Anbieter, die Zulage jedes Jahr für Sie zu beantragen. Änderungen müssen Sie trotzdem melden, etwa ein neues Kind, das Ende des Kindergelds oder eine Heirat. Ein höheres oder niedrigeres Gehalt spielt keine Rolle mehr, weil der Mindesteigenbeitrag nicht mehr vom Einkommen abhängt.

Die Zulage kommt nicht sofort: Die Zentrale Zulagenstelle zahlt erst nach vollständiger Prüfung aus. Stimmt die Zulage in der Jahresbescheinigung des Anbieters nicht, können Sie eine Festsetzung beantragen. Die nötige Zulagennummer beantragen Selbständige und mittelbar geförderte Ehepartner über den Anbieter, Beamte über ihre zuständige Stelle.


Was Riester-Sparer vor dem Abschluss wissen müssen

Wer nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließt, für den gilt das neue Recht automatisch für alle Verträge. Ihre Riester-Verträge bleiben mit Garantien und Kosten bestehen, bekommen aber nur noch die neue Förderung. Dasselbe passiert, wenn Sie gegenüber Ihrem Anbieter den Wechsel erklären. Beides lässt sich nicht rückgängig machen.

Behält ein förderberechtigter Partner seinen Riester-Vertrag im alten Recht und schließt nur der mittelbar geförderte Ehepartner ein Altersvorsorgedepot ab, bekommt dieser dafür keine Zulage. Gefördert werden außerdem höchstens zwei neue Verträge. Welche Wege es für Ihren bestehenden Vertrag gibt, erklärt unsere Seite Riester-Rente wechseln.

Wann geht die Förderung beim Altersvorsorgedepot verloren?

Förderung geht verloren, wenn Sie weniger als 120 Euro einzahlen, den Antrag versäumen, Änderungen nicht melden oder den Vertrag kündigen. Für Riester-Sparer kommt eine Falle dazu: Ein neuer Vertrag kann sie die bessere alte Förderung kosten.

Die typischen Fehler

  • Weniger als 120 Euro im Jahr einzahlen:
    Dann gibt es für dieses Jahr weder Grund- noch Kinderzulage. Eine anteilige Zulage wie bei Riester sieht das neue Recht nicht mehr vor.
  • Auf eine Vormerkung vertrauen:
    Gefördert wird erst ein Vertrag ab dem 01.01.2027, eine Warteliste bringt keine zusätzliche Zulage.
  • Einen dritten neuen Vertrag abschließen:
    Ab dem dritten nach dem 31.12.2026 abgeschlossenen Vertrag gibt es keine Förderung mehr.
  • Den Antrag versäumen:
    Ohne Dauerzulagenantrag ist die Zulage verloren, wenn der Antrag nicht bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr vorliegt.
  • Mehr einzahlen, um mehr Zulage zu bekommen:
    Über 1.800 Euro Eigenbeitrag steigt die Förderung nicht weiter.
  • Vor der Rente kündigen und auszahlen lassen:
    Das ist schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile gehen zurück und die Erträge werden steuerpflichtig.

Wann die alte Riester-Förderung mehr bringt

Für Familien mit kleinem Einkommen kann ein bestehender Riester-Vertrag deutlich mehr wert sein. Im alten Recht reicht oft der Sockelbetrag von 60 Euro für die vollen Zulagen, im neuen Recht braucht die volle Kinderzulage 300 Euro Eigenbeitrag. Das Beispiel zeigt eine Mutter mit zwei Kindern ab Jahrgang 2008 und angenommen 18.000 Euro beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen.

Eigenbeitrag im JahrZulagen im Riester-Vertrag, altes RechtZulagen im neuen Recht
60 €775 €Keine
120 €775 €300 €
300 €775 €750 €

Rechnung unserer Redaktion: Im alten Recht sind vier Prozent von 18.000 Euro 720 Euro. Abzüglich 775 Euro Zulagen bleibt nichts, also gilt der Sockelbetrag von 60 Euro. Wer so dasteht und nur wenig einzahlen kann, fährt mit dem Riester-Vertrag im alten Recht besser und sollte kein Altersvorsorgedepot abschließen. Für Gutverdiener ohne Kinder ist es oft umgekehrt.

Experten-Tipp:
Die neue Förderung belohnt hohe Beiträge

„Die neue Grundzulage ist für alle gut, die 1.800 Euro im Jahr sparen können. Dafür gibt es 540 Euro vom Staat. Familien mit kleinem Einkommen stehen im alten Riester-Recht oft besser da, weil dort schon 60 Euro für die vollen Zulagen reichen. Ein neuer Vertrag stellt alle Riester-Verträge endgültig um. Deshalb rechnen wir vor jedem Abschluss beide Wege mit den echten Zahlen durch.“

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Experte für Altersvorsorge

Wie viel Förderung bekommen Sie wirklich?

Wir rechnen mit Ihnen kostenfrei durch, welche Zulagen Ihnen im Altersvorsorgedepot zustehen und ob Ihr Riester-Vertrag im alten Recht mehr bringt.

  • Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen
  • Prüfung Ihres bestehenden Riester-Vertrags
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Abwarten oder Behalten
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Förderung im Altersvorsorgedepot

Wie viel Förderung gibt es beim Altersvorsorgedepot?

Bis zu 540 Euro Grundzulage im Jahr, wenn Sie 1.800 Euro selbst einzahlen. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind mit Kindergeld und einmalig 200 Euro für Sparer unter 25. Zusätzlich prüft das Finanzamt, ob der Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro plus Zulage mehr bringt als die Zulage.

Welche Zulagen gibt es beim Altersvorsorgedepot?

Es gibt drei Zulagen: die Grundzulage mit 50 Prozent auf die ersten 360 Euro und 25 Prozent bis 1.800 Euro, die Kinderzulage mit 100 Prozent des Beitrags bis 300 Euro je Kind und den einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Alle fließen direkt in Ihren Vertrag.

Wie hoch ist der Mindestbeitrag für die Förderung?

120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Die alte Riester-Regel mit vier Prozent des Vorjahreseinkommens gilt im Altersvorsorgedepot nicht mehr. Mittelbar geförderte Ehepartner zahlen ebenfalls mindestens 120 Euro auf ihren eigenen Vertrag.

Was passiert, wenn ich weniger als 120 Euro im Jahr einzahle?

Dann bekommen Sie für dieses Jahr keine Grundzulage, keine Kinderzulage und keinen Berufseinsteigerbonus. Eine anteilige Kürzung wie bei Riester gibt es im neuen Recht nicht mehr. Ihr Vertrag und die Zulagen aus früheren Jahren bleiben erhalten.

Wie viel muss ich für die volle Kinderzulage einzahlen?

300 Euro im Jahr. Die Kinderzulage beträgt 100 Prozent Ihres Beitrags, höchstens 300 Euro je Kind. Nach dem Wortlaut des Gesetzes reichen 300 Euro für jedes Kind, bei zwei Kindern bekommen Sie also 600 Euro Kinderzulage und 150 Euro Grundzulage.

Wer bekommt den Berufseinsteigerbonus?

Unmittelbar Förderberechtigte, die am 1. Januar des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Sie bekommen einmalig 200 Euro zusätzlich zur Grundzulage. Mittelbar geförderte Ehepartner erhalten ihn nicht. Der Tag des Vertragsabschlusses spielt keine Rolle.

Kann ich die Beiträge von der Steuer absetzen?

Ja, bis 1.800 Euro zuzüglich Ihrer Zulage als Sonderausgaben. Das Finanzamt rechnet von selbst, ob das mehr bringt als die Zulage, und gewährt nur den Teil darüber zusätzlich. Bei einem Single mit vollem Beitrag lohnt sich das nach unserer Rechnung erst ab einem Grenzsteuersatz von rund 23,1 Prozent.

Bekommt mein Ehepartner ohne eigene Förderberechtigung auch Zulagen?

Ja, wenn Sie selbst förderberechtigt sind und er einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 Euro Eigenbeitrag hat. Seine Grundzulage beträgt höchstens 175 Euro und richtet sich nach Ihren Beiträgen. Haben Sie selbst noch einen Riester-Vertrag im alten Recht, bekommt er für ein neues Altersvorsorgedepot keine Zulage.

Bekommt mein Riester-Vertrag ab 2027 automatisch die neue Förderung?

Nein. Ihr Riester-Vertrag behält die alte Förderung bis zur Auszahlung. Die neue Förderung gilt nur, wenn Sie den Wechsel gegenüber Ihrem Anbieter erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Beides gilt dann für alle Ihre Verträge und ist unwiderruflich.

Sichert eine Vormerkung heute schon Förderung?

Nein. Geförderte Verträge lassen sich erst ab dem 01.01.2027 abschließen, die Förderung beginnt mit dem Beitragsjahr 2027. Vormerkungen und Wartelisten von Banken und Versicherern bringen keine zusätzliche Zulage.

Wann kommt die Zulage auf meinem Vertrag an?

Erst nach dem Antrag und der vollständigen Prüfung durch die Zentrale Zulagenstelle, also nicht sofort mit Ihrer Einzahlung. Mit einem Dauerzulageantrag stellt Ihr Anbieter den Antrag jedes Jahr für Sie. Ohne ihn muss der Antrag für 2027 bis zum 31.12.2029 vorliegen.

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Lena Mierbach
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