Frühstart-Rente: Was ist geplant und ab wann gibt es sie?

Geplant für Kinder von sechs bis 18: Wir beraten Sie kostenfrei zur Vorsorge für Ihre Kinder und zum Altersvorsorgedepot

Das erwartet Sie hier

Was die geplante Frühstart-Rente für Kinder bringen soll, wie weit das Gesetz ist und wie sie mit dem Altersvorsorgedepot zusammenhängt.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Die Regeln im Detail
  3. So gehen Sie vor
  4. Fehler und Fallstricke
  5. Häufige Fragen (FAQ)
Foto von Nina Ibach
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Einzahlung von zehn Euro im Monat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
  • Der Gesetzentwurf liegt im Bundestag: erste Lesung am 25.09.2026, Anhörung im Finanzausschuss am 05.10.2026. Ein Termin für die Abstimmung steht noch nicht fest.
  • Das Geld soll in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes fließen, die einfachste Form des Altersvorsorgedepots. Ausgezahlt wird frühestens mit 65.
  • Geplant ist der Start für den Jahrgang 2020, rückwirkend für 2026. Ihr eigener Riester-Vertrag mit Kinderzulage bleibt davon unberührt.

Frühstart-Rente: Was ist das und wie viel zahlt der Staat?

Die Frühstart-Rente ist ein Plan der Bundesregierung: Für jedes Kind zwischen sechs und 18 Jahren soll der Staat zehn Euro im Monat in ein Altersvorsorgedepot einzahlen. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht, der Bundestag berät den Entwurf seit dem 25.09.2026.

Reform 2027: Wie Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot zusammenhängen

Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und startet am 01.01.2027, Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Die geplante Frühstart-Rente baut darauf auf: Sie soll in ein Standarddepot fließen, die einfachste Variante des Altersvorsorgedepots. Für Ihren eigenen Riester-Vertrag ändert die Frühstart-Rente nichts, die Kinderzulage läuft weiter.

Die geplanten Eckdaten

Alle Angaben stammen aus dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 21/7864). Bis zur Abstimmung im Bundestag und im Bundesrat können sich Beträge, Alter und Ablauf noch ändern. Planen Sie deshalb mit der Frühstart-Rente erst fest, wenn sie beschlossen und im Bundesgesetzblatt verkündet ist.

EckpunktGeplant laut GesetzentwurfWas das für Sie heißt
Betragzehn Euro je Monat und Kindhöchstens 120 Euro im Jahr vom Staat
Altervom sechsten bis zum 18. GeburtstagKind mit erstem Wohnsitz in Deutschland und Steuer-Identifikationsnummer
StartInkrafttreten 01.01.2027, erstmals für das Jahr 2026zuerst für Kinder des Jahrgangs 2020, danach jedes Jahr der neue Jahrgang
VertragStandarddepot auf den Namen des Kindesohne Vertrag legt der Bund das Geld ab 2028 gesammelt an
Auszahlungnur als Altersleistung, frühestens mit 65Geld ist bis zur Rente gebunden

Stand der Gesetzgebung

Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen. Am 25.09.2026 folgten die erste Lesung im Bundestag und die Stellungnahme des Bundesrats. Federführend berät jetzt der Finanzausschuss, der am 05.10.2026 Sachverständige angehört hat. Danach stehen noch die zweite und dritte Lesung und der zweite Durchgang im Bundesrat aus.

DatumSchrittStand
12.08.2026Beschluss im Bundeskabinetterledigt
25.09.2026erste Lesung im Bundestag, Stellungnahme des Bundesratserledigt
05.10.2026öffentliche Anhörung im Finanzausschusserledigt
noch offenzweite und dritte Lesung, Bundesrat, Verkündungkein Termin bekannt

Der Bundesrat hat Änderungen angeregt: Je Kind soll nur ein steuerbegünstigter Vertrag möglich sein, ein ruhender Vertrag soll automatisch und kostenfrei wieder anlaufen. Ob der Bundestag das übernimmt, ist offen. Wie Kinder heute schon über die Riester-Rente der Eltern gefördert werden, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente für Kinder.

Wer bekommt die Frühstart-Rente und wie funktioniert sie?

Die Frühstart-Rente soll jedes Kind bekommen, für das Kindergeld in Frage kommt, das zwischen sechs und 18 Jahre alt ist und in Deutschland gemeldet ist. Das Geld fließt vierteljährlich in ein Standarddepot, das auf den Namen des Kindes läuft.

Welche Kinder die Frühstart-Rente bekommen sollen

Anspruch haben sollen Kinder im Sinne des Einkommensteuergesetzes, die das sechste Lebensjahr vollendet haben und noch nicht 18 sind. Sie müssen mit erstem Wohnsitz im Inland gemeldet sein und eine Steuer-Identifikationsnummer haben. Gezahlt wird ab dem Monat, in dem alle Voraussetzungen erfüllt sind, bis zum Monat vor dem 18. Geburtstag.

Den Anfang macht der Jahrgang 2020, also Kinder, die 2026 sechs Jahre alt werden. Für sie gilt die Frühstart-Rente rückwirkend für 2026. Ab 2027 kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu. Ältere Kinder bis 18 dürfen ein solches Depot eröffnen, bekommen aber kein Geld vom Staat.

Rechenbeispiel: Zehn Euro im Monat ergeben 120 Euro im Jahr. Bekommt ein Kind die Frühstart-Rente vom sechsten bis zum 18. Geburtstag durchgehend, zahlt der Staat in zwölf Jahren insgesamt bis zu 1.440 Euro ein. Dazu kommen die Erträge der Anlage (Rechnung unserer Redaktion nach § 2 des Gesetzentwurfs, Drucksache 21/7864).

Das Standarddepot auf den Namen des Kindes

Das Geld soll in einen zertifizierten Standarddepot-Vertrag fließen, den die Eltern für ihr Kind abschließen. Das Standarddepot gibt es ab dem 01.01.2027 bei jedem Anbieter von Altersvorsorgedepots: zwei voreingestellte Fonds, automatische Umschichtung vor Rentenbeginn und Kosten von höchstens 1,0 Prozent im Jahr.

Bis zum 18. Geburtstag darf der Anbieter laut Entwurf keine Abschluss- und Vertriebskosten verlangen, auch nicht bei einem Wechsel zu einem anderen Anbieter. Eine Beratung schuldet er dafür nicht. Der Entwurf lässt zwei Verträge je Kind zu, der Bundesrat will die Förderung auf einen Vertrag begrenzen. Die Zahlung beantragt der Anbieter einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle.


Eigene Einzahlungen der Familie

Eltern, Großeltern oder das Kind selbst dürfen zusätzlich einzahlen, bis zu 6.840 Euro im Jahr. Die Erträge im Depot bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Absetzen können Eltern oder Großeltern diese Einzahlungen nach dem Entwurf aber nicht, auch die Frühstart-Rente selbst ist kein steuerlich geförderter Beitrag der Eltern.

Zulagen auf eigene Beiträge gibt es nur, wenn das Kind selbst förderberechtigt ist, etwa später als Auszubildender in der gesetzlichen Renten­versicherung. Ist im Vertrag ein Eigenbeitrag vereinbart und wird er nicht gezahlt, ruht nur dieser Teil. Die zehn Euro vom Staat fließen weiter.


Auszahlung im Alter und Steuern

Das Geld aus der Frühstart-Rente darf nur als Altersleistung ausgezahlt werden, grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag. Es ist nicht beleihbar, nicht verkäuflich und nicht pfändbar. Eine Verwendung für die selbst genutzte Wohnung im Rahmen der Wohnförderung soll aber möglich bleiben.

Versteuert wird erst die Auszahlung im Alter, die Zahlung des Staates selbst ist steuerfrei. Kündigen lässt sich bis zum 18. Geburtstag nur der Teil aus eigenen Einzahlungen oder ein Wechsel zu einem anderen Anbieter. Stirbt das Kind vor dem 18. Geburtstag, zahlt der Anbieter die Frühstart-Rente an den Staat zurück.

Wie beantrage ich die Frühstart-Rente?

Einen eigenen Antrag sollen Eltern nicht stellen müssen. Sie schließen ab 2027 ein Standarddepot für ihr Kind ab, der Anbieter beantragt die Frühstart-Rente dann bei der Zentralen Zulagenstelle. Vorher muss das Gesetz beschlossen sein.

1. Beschluss abwarten

Solange der Bundestag nicht abgestimmt hat, gibt es keinen Anspruch. Vormerkungen bei Banken sichern Ihnen keine Frühstart-Rente und auch keinen früheren Start.

2. Standarddepot eröffnen

Ab dem 01.01.2027 können Sie als Eltern ein Standarddepot auf den Namen Ihres Kindes abschließen, bei einer Bank, Fondsgesellschaft oder einem Versicherer.

3. Anbieter beantragt

Mit dem Vertrag gilt der Anbieter als bevollmächtigt, die Frühstart-Rente einmalig zu beantragen. Er braucht dafür Geburtsdatum, Wohnsitz und Steuer-Identifikationsnummer des Kindes.

4. Gutschrift abwarten

Die Zulagenstelle prüft den Anspruch und zahlt vierteljährlich rückwirkend. Für 2027 dürfen Anbieter Anträge aus technischen Gründen bis zum 31.12.2027 nachreichen.


Was passiert, wenn Sie keinen Vertrag abschließen?

Das Geld geht laut Entwurf nicht verloren. Für Kinder ohne Vertrag legt der Bund die Frühstart-Rente ab 2028 gesammelt in einem Sondervermögen an, verwaltet von der Bundesbank. Schließen Sie oder Ihr Kind später einen Vertrag ab, spätestens vor dem 35. Geburtstag, wird das angesammelte Geld samt Erträgen als Startkapital eingezahlt.

Wer ab dem achten Lebensjahr einen Vertrag nachholt, bekommt die laufenden zehn Euro ab dem folgenden Quartal direkt in den Vertrag. Für die Zeit davor zählt das Startkapital aus der gesammelten Anlage. Monate ohne Anspruch werden dabei abgezogen. Wie gut diese Anlage abschneidet, lässt sich heute nicht sagen.


Und Ihr eigener Riester-Vertrag?

Die Frühstart-Rente ist ein Vertrag Ihres Kindes und ersetzt nicht Ihre eigene Vorsorge. Ihr Riester-Vertrag bekommt weiter die Kinderzulage von 185 Euro je Kind bis Jahrgang 2007 und 300 Euro ab Jahrgang 2008, solange Kindergeld gezahlt wird. Wie Sie die Zulage sichern, erklärt unsere Seite zur Riester-Kinderzulage.

Vorsicht, wenn Sie für sich selbst ab 2027 ein Altersvorsorgedepot abschließen: Damit wechseln alle Ihre Riester-Verträge unwiderruflich in die neue Förderung. Dort gibt es bis zu 300 Euro je Kind, aber nur bei eigenem Beitrag in gleicher Höhe. Lassen Sie das vorher durchrechnen, bevor Sie für die Familie neu planen.

Worauf müssen Eltern bei der Frühstart-Rente achten?

Der größte Fehler wäre, heute schon fest mit der Frühstart-Rente zu planen oder dafür die eigene Vorsorge umzubauen. Das Gesetz ist nicht beschlossen, und Geld im Standarddepot ist bis zur Rente gebunden.

Die typischen Fehler

  • Mit dem Geld rechnen, bevor das Gesetz beschlossen ist: Beträge, Alter und Start können sich im Bundestag noch ändern.
  • Eine Vormerkung für einen Anspruch halten: Geförderte Verträge lassen sich erst ab dem 01.01.2027 abschließen, eine Warteliste bringt keinen Vorteil.
  • Zwei Verträge für ein Kind abschließen: Der Entwurf lässt zwei zu, der Bundesrat will die Förderung auf einen Vertrag je Kind begrenzen. Warten Sie die Entscheidung ab.
  • Freies Geld für Ausbildung oder Führerschein erwarten: Die Frühstart-Rente ist für das Alter gedacht und wird frühestens mit 65 ausgezahlt.
  • Den eigenen Riester-Vertrag kündigen, um stattdessen für das Kind zu sparen: Dann gehen alle Zulagen samt Kinderzulage und der Steuervorteil zurück an den Staat.

Was eigene Einzahlungen bedeuten

Wer zusätzlich in das Depot des Kindes einzahlt, bindet das Geld bis zur Rente. Für Ausbildung, Studium oder den ersten Umzug ist es nicht verfügbar. Prüfen Sie deshalb, welchen Teil des Sparbetrags Ihre Familie wirklich bis ins Rentenalter des Kindes festlegen will und welcher Teil frei bleiben soll.

Eine Alternative für frei verfügbares Geld ist ein normales Depot für das Kind. Was dabei zu beachten ist, lesen Sie auf unserer Seite zur Vermögens­verwaltung für Kinder. Für die Vorsorge im Alter bleibt das Standarddepot mit Kostendeckel und Steuerstundung der günstigere Rahmen.

Experten-Tipp:
Die zehn Euro sind ein Anfang, kein Vorsorgeplan

„Die Frühstart-Rente ist eine gute Idee, aber sie ist noch nicht beschlossen, und zehn Euro im Monat machen allein keine Rente. Viel wichtiger ist, dass die Eltern selbst gut vorsorgen. Wer einen Riester-Vertrag mit Kinderzulage hat, sollte ihn nicht vorschnell für ein Kinderdepot aufgeben. Sobald das Gesetz steht, rechnen wir mit den Familien durch, was für Eltern und Kind zusammen sinnvoll ist.“

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Experte für Altersvorsorge

Vorsorge für Ihre Kinder richtig planen

Wir besprechen mit Ihnen kostenfrei, wie Sie Ihre Kinder fördern, was das Altersvorsorgedepot für Ihre Familie bringt und ob Ihr Riester-Vertrag weiterlaufen sollte.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Klare Einordnung zu Frühstart-Rente und Altersvorsorgedepot
  • Prüfung Ihres Riester-Vertrags samt Kinderzulage
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Frühstart-Rente

Was ist die Frühstart-Rente?

Die Frühstart-Rente ist eine geplante Einzahlung des Staates von zehn Euro im Monat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag. Das Geld soll in ein Standarddepot auf den Namen des Kindes fließen und erst im Alter ausgezahlt werden. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.

Ist die Frühstart-Rente schon beschlossen?

Nein. Das Kabinett hat den Entwurf am 12.08.2026 beschlossen, am 25.09.2026 war die erste Lesung im Bundestag und am 05.10.2026 die Anhörung im Finanzausschuss. Die zweite und dritte Lesung sowie die Abstimmung im Bundesrat stehen noch aus.

Ab wann gibt es die Frühstart-Rente?

Geplant ist das Inkrafttreten zum 01.01.2027, erstmals für das Jahr 2026. Den Anfang macht der Jahrgang 2020, danach kommt jedes Jahr der neue Jahrgang der Sechsjährigen dazu. Das gilt nur, wenn das Gesetz wie geplant beschlossen wird.

Wie viel Geld bekommt mein Kind?

Geplant sind zehn Euro im Monat, also 120 Euro im Jahr. Über zwölf Jahre vom sechsten bis zum 18. Geburtstag sind das bis zu 1.440 Euro vom Staat. Dazu kommen die Erträge im Depot und alles, was die Familie zusätzlich einzahlt.

Wie beantrage ich die Frühstart-Rente?

Nach dem Entwurf gar nicht selbst. Sie schließen ab dem 01.01.2027 ein Standarddepot für Ihr Kind ab, der Anbieter beantragt die Frühstart-Rente einmalig bei der Zentralen Zulagenstelle. Dafür braucht er die Steuer-Identifikationsnummer Ihres Kindes.

Was passiert, wenn ich kein Depot für mein Kind eröffne?

Dann legt der Bund das Geld ab 2028 gesammelt an. Wird später ein Vertrag abgeschlossen, spätestens vor dem 35. Geburtstag des Kindes, fließt das angesammelte Geld samt Erträgen als Startkapital hinein. Verloren geht der Anspruch nach dem Entwurf also nicht.

Dürfen Eltern und Großeltern zusätzlich einzahlen?

Ja, bis zu 6.840 Euro im Jahr. Die Erträge bleiben bis zur Auszahlung steuerfrei. Steuerlich absetzen können Eltern oder Großeltern diese Einzahlungen nicht. Das Geld ist bis zur Rente gebunden.

Wann wird die Frühstart-Rente ausgezahlt?

Nur als Altersleistung, grundsätzlich nicht vor dem 65. Geburtstag. Für Ausbildung oder Studium steht das Geld nicht zur Verfügung. Erst die Auszahlung im Alter wird versteuert.

Was hat die Frühstart-Rente mit dem Altersvorsorgedepot zu tun?

Die Frühstart-Rente soll in ein Standarddepot fließen, die einfachste Variante des Altersvorsorgedepots. Das Altersvorsorgedepot ist beschlossen und startet am 01.01.2027, die Frühstart-Rente ist noch geplant.

Ändert die Frühstart-Rente etwas an meinem Riester-Vertrag?

Nein. Ihr Riester-Vertrag läuft mit der bisherigen Förderung weiter, auch die Kinderzulage von 185 oder 300 Euro je Kind. Nur wenn Sie für sich selbst ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, wechseln alle Ihre Riester-Verträge in die neue Förderung.

Bekommen ältere Kinder auch eine Frühstart-Rente?

Nein. Kinder, die 2026 schon älter als sechs sind, bekommen nach dem Entwurf kein Geld vom Staat. Sie dürfen bis 18 aber ein Standarddepot nach denselben Regeln eröffnen, etwa für Einzahlungen der Familie.

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