Das erwartet Sie hier
Welche Versicherung welchen Sturmschaden übernimmt, ab wann ein Sturm für den Versicherer ein Sturm ist, was Sie tun müssen, damit gezahlt wird, und wann der Versicherer ablehnen darf.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Vier Versicherungen teilen sich Sturmschäden: Gebäudeversicherung (Dach, Fassade, fest Verbautes), Hausratversicherung (Möbel und Geräte im Haus), Kfz-Kasko (Auto) und Haftpflicht (Schäden bei anderen, wenn Sie schuld sind).
- Windstärke 8 ist die Schwelle. Ab 62 km/h gilt eine Luftbewegung nach den Musterbedingungen des GDV als Sturm. Darunter zahlt in der Regel nur die Vollkasko.
- Unverzüglich melden und nichts wegräumen, bevor der Schaden dokumentiert ist. Beides sind Pflichten aus dem Versicherungsvertragsgesetz, ihre Verletzung kürzt die Leistung.
- Nach dem Schaden dürfen beide Seiten den Vertrag kündigen. Wer künftig besser dastehen will, prüft Elementarschutz, Nebengebäude-Einschluss und den Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Wer zahlt bei einem Sturmschaden? Die Zuordnung auf einen Blick
Für einen Sturmschaden ist die Versicherung zuständig, die die beschädigte Sache versichert: das Gebäude, den Hausrat oder das Auto. Nur wenn ein anderer den Schaden verschuldet hat, etwa durch einen ungepflegten Baum, zahlt dessen Haftpflichtversicherung.
Vier Versicherungen, vier Zuständigkeiten
Gebäudeversicherung
Dach, Schornstein, Fassade, Fenster und alles, was fest verbaut ist. Auch der Regen, der danach eindringt.
Hausratversicherung
Möbel, Teppiche, Elektrogeräte und Kleidung in der Wohnung, wenn der Sturm das Gebäude geöffnet hat.
Kfz-Kasko
Teilkasko bei Ästen und Ziegeln auf dem parkenden Auto, Vollkasko auch bei Ausweichunfällen im Sturm.
Haftpflicht des Verursachers
Nur wenn ein anderer schuld ist: der morsche Baum des Nachbarn, der ungesicherte Blumentopf auf dem Balkon.
Haus und Garten: Welcher Fall, welche Versicherung?
| Was ist passiert? | Wer zahlt | Nur wenn |
|---|---|---|
| Dach abgedeckt, Fenster oder Fassade beschädigt | Wohngebäudeversicherung | Windstärke 8 nachweisbar, keine Vorschäden |
| Regen dringt durch das offene Dach ein | Wohngebäudeversicherung | Folgeschaden eines Sturmschadens, kein offenes Fenster |
| Möbel und Geräte durchnässt | Hausratversicherung | Der Sturm hat das Gebäude geöffnet |
| Markise, Solaranlage, Carport, Zaun, Gartenhaus | Wohngebäudeversicherung | Im Vertrag als Zubehör oder Nebengebäude eingeschlossen |
| Gartenmöbel, Pavillon, Trampolin | Hausratversicherung | Außenklausel im Tarif, oft mit Summengrenze |
Auto: Welcher Fall, welche Versicherung?
| Was ist passiert? | Wer zahlt | Nur wenn |
|---|---|---|
| Ast, Ziegel oder Baum trifft das parkende Auto | Teilkasko oder Vollkasko | Windstärke 8, unmittelbare Einwirkung |
| Sie weichen im Sturm aus oder fahren auf einen liegenden Baum | Vollkasko | Teilkasko schließt Fahrverhalten aus |
| Nur Kfz-Haftpflicht vorhanden | Niemand | Sturmschäden am eigenen Auto sind ohne Kasko nicht versichert |
Nachbar: Wer haftet für fremde Schäden?
| Was ist passiert? | Wer zahlt | Nur wenn |
|---|---|---|
| Baum oder Ziegel des Nachbarn trifft Ihr Haus oder Auto | Haftpflicht des Nachbarn | Er hat Kontrolle oder Sicherung vernachlässigt; sonst Ihre Gebäude- oder Kaskoversicherung |
| Ihr Blumentopf oder Ziegel trifft das Auto des Nachbarn | Ihre Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht | Sie haben die Sicherung unterlassen; bei ordentlich gesichertem Eigentum trägt der Nachbar den Schaden selbst |
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Wann gilt Wind als Sturm und wer beweist das?
Windstärke 8 ist die Schwelle
Ein Sturm ist für Versicherer eine wetterbedingte Luftbewegung von mindestens Windstärke 8 nach der Beaufort-Skala, also ab 62 Kilometern pro Stunde. So steht es in den Musterbedingungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) für die Wohngebäudeversicherung (VGB 2022) und für die Kfz-Versicherung (AKB). Wer sein Dach bei Windstärke 7 verliert, hat rechtlich keinen Sturmschaden.
| Windstärke (Beaufort) | Bezeichnung | Geschwindigkeit | Versicherungsfall? |
|---|---|---|---|
| 7 | Steifer Wind | 50–61 km/h | Nein, Ausnahme Vollkasko |
| 8 | Stürmischer Wind | 62–74 km/h | Ja |
| 9 | Sturm | 75–88 km/h | Ja |
| 10 | Schwerer Sturm | 89–102 km/h | Ja |
| 12 | Orkan | ab 118 km/h | Ja |
So weisen Sie den Sturm nach
Beweisen müssen Sie die Windstärke als Versicherungsnehmer. Die Musterbedingungen helfen Ihnen dabei: Lässt sich die Windstärke am Schadenort nicht feststellen, wird Sturm unterstellt, wenn der Wind in Ihrer Umgebung Schäden an einwandfreien Gebäuden oder ähnlich widerstandsfähigen Sachen angerichtet hat.
- Fotos von beschädigten Nachbardächern, umgestürzten Bäumen und abgedeckten Garagen in Ihrer Straße
- Pressemeldungen, Feuerwehr- und Polizeiberichte zum Sturm in Ihrem Ort
- Ein kostenpflichtiges Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zu Ort und Uhrzeit, wenn der Versicherer streitet
Notieren Sie darum immer, wann und wo genau der Schaden entstand. Ohne Uhrzeit lässt sich kein Gutachten erstellen.
Die Ursache entscheidet über den Zahler
Der Sturm muss die Sache unmittelbar getroffen haben. Löst sich ein Dachziegel, weil das Dach seit Jahren sanierungsbedürftig war, kann der Versicherer auf Verschleiß verweisen. Fällt ein Baum, weil er morsch war, ist nicht der Sturm die Ursache, sondern die fehlende Kontrolle durch den Besitzer. Dann wechselt die Zuständigkeit von Ihrer eigenen Versicherung zur Haftpflicht des Verantwortlichen.
Was zahlt welche Versicherung bei Sturm?
Jede der vier Versicherungen hat einen klaren Zuständigkeitsbereich, feste Ausschlüsse und einen typischen Streitpunkt. Hier stehen sie nebeneinander.
Wohngebäudeversicherung: Dach, Fassade und alles, was fest verbaut ist
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Reparatur des Gebäudes und seiner festen Bestandteile. Sie zahlt auch Folgeschäden, wenn Regen durch das abgedeckte Dach eindringt, und in vielen Tarifen die Aufräum- und Abbruchkosten.
- Dach, Schornstein, Fassade, Fenster, Türen, Rollläden
- Fest montierte Markisen, Antennen und Solaranlagen, wenn eingeschlossen
- Durchnässte Decken, Wände und Böden nach dem abgedeckten Dach
- Aufräum- und Abbruchkosten in vielen Tarifen
- Carport, Gartenhaus, Zaun und Gartenmauer, wenn sie nicht im Vertrag stehen
- Beseitigung umgestürzter Bäume ohne eigene Klausel
- Ziegel, die schon vor dem Sturm lose waren (Verschleiß)
Typischer Streitpunkt: der Zustand des Dachs vor dem Sturm. Ein Versicherer darf kürzen, wenn ein Sachverständiger nachweist, dass die Ziegel schon vorher lose waren. Wartungsrechnungen des Dachdeckers sind hier Ihr bestes Argument.
Experten-Tipp:
Folgeschäden gehören dazu
„Die Versicherungen sichern nicht nur direkte Schäden ab: Hat beispielsweise ein Sturm das Dach abgedeckt oder Fensterscheiben eingeschlagen, sind Folgeschäden etwa durch eindringenden Regen ebenfalls versichert!“
Hausratversicherung: Möbel und Geräte im Haus
Die Hausratversicherung zahlt für bewegliche Sachen in der Wohnung, die durch Sturm beschädigt werden, in der Regel zum Wiederbeschaffungswert. Voraussetzung ist, dass der Sturm das Gebäude geöffnet hat, etwa durch ein zerbrochenes Fenster oder ein abgedecktes Dach.
- Möbel, Teppiche, Kleidung, Bücher und Elektrogeräte in der Wohnung
- Gartenmöbel, Grill und Trampolin, wenn der Tarif eine Außenklausel hat
- Regen durch ein offen gelassenes Fenster oder Dachfenster
- Hausrat im Freien ohne Außenklausel oder oberhalb der Summengrenze
Typischer Streitpunkt: die Außenklausel. Viele Tarife begrenzen Schäden im Garten auf einen festen Betrag. Ein Blick in den Versicherungsschein klärt das vor dem Schaden.
Kfz-Versicherung: Teilkasko oder Vollkasko
Die Teilkasko zahlt Sturmschäden am Auto, wenn der Sturm unmittelbar auf das Fahrzeug eingewirkt hat oder Gegenstände durch den Sturm auf das Auto geworfen wurden. Auch hier gilt Windstärke 8 als Schwelle. Schäden durch Ihr eigenes Fahrverhalten sind in der Teilkasko ausgeschlossen, dafür braucht es die Vollkasko.
- Teilkasko: Äste, Dachziegel, Mülltonnen und umgestürzte Bäume auf dem parkenden Auto
- Vollkasko: zusätzlich Ausweichunfälle und der Aufprall auf einen bereits liegenden Baum
- Teilkasko: keine Rückstufung in der Schadenfreiheitsklasse
- Teilkasko: Unfälle durch Ihr Fahrverhalten im Sturm
- Vollkasko: Rückstufung nach einem Unfallschaden
- Beide: die vereinbarte Selbstbeteiligung tragen Sie selbst
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Haftpflichtversicherung: wenn ein anderer schuld ist
Fällt der Baum des Nachbarn auf Ihr Auto, haftet der Nachbar nur, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, also den Baum nicht regelmäßig kontrolliert oder erkennbare Schäden ignoriert hat. Für Gebäudeteile wie Ziegel oder Balkonbrüstungen geht das Gesetz sogar von einer Pflichtverletzung des Besitzers aus, solange er nicht das Gegenteil nachweist (§ 836 BGB).
- Der Nachbar zahlt über seine Privathaftpflicht oder Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, wenn er die Pflege vernachlässigt hat
- Ihre eigene Versicherung prüft den Regress, wenn Sie den Schaden zuerst dort melden
- Ohne Verschulden des Nachbarn gilt der Schaden als höhere Gewalt, dann zahlt nur Ihre Gebäude- oder Kaskoversicherung
Praktischer Weg: Melden Sie den Schaden immer zuerst Ihrer eigenen Versicherung. Sie reguliert und holt sich das Geld beim Nachbarn zurück, wenn dessen Haftung feststeht. Sie selbst müssen dann nicht mit dem Nachbarn streiten.
Was muss ich tun, damit die Versicherung zahlt?
Sechs Pflichten entscheiden über die Regulierung. Sie stehen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG) und in jedem Vertrag. Wer sie verletzt, bekommt weniger oder nichts.
Die sechs Pflichten in der richtigen Reihenfolge
1. Schaden mindern
Weitere Schäden abwenden, soweit zumutbar (§ 82 VVG): Plane über das offene Dach, Fenster abdichten. Die Kosten erstattet der Versicherer. Aufs Dach steigt der Dachdecker, nicht Sie.
2. Unverzüglich melden
Ohne schuldhaftes Zögern (§ 30 VVG), nicht sofort. Erst telefonisch, dann schriftlich mit Versicherungsscheinnummer, Datum, Ort und Beschreibung.
3. Dokumentieren
Fotos und Videos vor dem Aufräumen: Übersicht und Details, beim Auto zusammen mit dem Baum oder Ziegel. Datum, Uhrzeit und Ort notieren.
4. Nichts reparieren oder entsorgen
Der Versicherer darf den Schaden begutachten lassen. Was schon repariert oder weggeworfen ist, kann er nicht mehr prüfen. Nur Notsicherungen aus Punkt 1 sind erlaubt, Rechnungen aufheben.
5. Fristen im Blick
Ein bis drei Tage Meldeverzug sind unproblematisch, bis zu einer Woche mit Grund meist akzeptiert. Mehrere Wochen führen häufig zu Kürzungen.
6. Mitwirken
Kostenvoranschläge einholen, wenn verlangt, Gutachtertermin wahrnehmen, Unterlagen vorlegen. Sonst liegt eine Obliegenheitsverletzung nach § 28 VVG vor.
Ratgeber: Versicherungsschäden richtig melden
Ratgeber: Schäden mit der Handykamera dokumentieren
Wann zahlt die Versicherung nicht oder weniger?
Die häufigsten Ablehnungsgründe
- Windstärke 8 lässt sich nicht nachweisen
- Verschleiß oder Vorschäden am Dach
- Hausrat im Freien ohne Außenklausel
- Nebengebäude und Zubehör, die nicht im Vertrag stehen
- Verspätete Meldung oder fehlende Dokumentation
Grobe Fahrlässigkeit kürzt die Leistung
Die ausgefahrene Markise trotz Sturmwarnung, das offene Dachfenster, der ungesicherte Bauzaun: Nach § 81 VVG darf der Versicherer die Leistung dann im Verhältnis zur Schwere des Verschuldens kürzen. Ausnahme ist ein Tarif mit Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit. Bei Obliegenheitsverletzungen wie einer verspäteten Meldung gilt dieselbe Quotenregel nach § 28 VVG.
Nach dem Schaden darf gekündigt werden
Nach der Regulierung haben beide Seiten ein Sonderkündigungsrecht (§ 92 VVG). Es gilt einen Monat lang, nachdem die Verhandlungen über die Entschädigung abgeschlossen sind. Kündigt der Versicherer, ist ein neuer Vertrag schwieriger, weil Sie die Vorkündigung angeben müssen. Bitten Sie in diesem Fall darum, selbst kündigen zu dürfen.
Zur Einordnung der Summen: Der GDV meldet für 2025 rund eine Milliarde Euro versicherte Sturm- und Hagelschäden in der Sachversicherung bei etwa 479.000 Schäden, im Durchschnitt rund 2.100 Euro je Schaden (GDV-Medieninformation zur Sachversicherung 2025). Ein abgedecktes Dach liegt deutlich darüber.
Ratgeber: Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Wie sichere ich mich für den nächsten Sturm ab?
Der beste Schutz ist ein Vertrag, der im Fall nicht diskutiert. Sechs Punkte machen den Unterschied zwischen Basis- und Premium-Tarif.
Darauf kommt es im Vertrag an
Diese Bausteine sollten in Gebäude- und Hausratvertrag stehen. Sie kosten wenig Beitrag und entscheiden im Sturm über volle oder gekürzte Leistung.
- Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit, damit ein Fehler im Sturm nicht den ganzen Anspruch kostet
- Nebengebäude und Grundstücksbestandteile namentlich eingeschlossen: Carport, Gartenhaus, Zaun, Solaranlage, Markise
- Beseitigungskosten für umgestürzte Bäume und Aufräum- und Abbruchkosten ohne enge Grenze
- Elementarschutz dazu. Sturm ist Standard, Starkregen und Überschwemmung nicht. Nur rund 59 Prozent der Wohngebäude in Deutschland haben diesen Baustein (GDV)
- Außenklausel in der Hausratversicherung, wenn Gartenmöbel und Spielgeräte einen relevanten Wert haben
- Vollkasko statt Teilkasko für Autos, die dauerhaft im Freien stehen, weil nur sie Ausweichunfälle und Windstärke 7 abdeckt
Pflichten, die Ihren Anspruch sichern
Bäume auf dem Grundstück regelmäßig kontrollieren, nach einer Faustregel der Stiftung Warentest zweimal im Jahr, einmal belaubt und einmal unbelaubt. Dachziegel, Antennen und Markisenhalterungen nach jedem Winter prüfen lassen. Bei Sturmwarnung Markisen einfahren, Fenster schließen, lose Gegenstände sichern und das Auto möglichst unter Dach stellen.
Lohnt sich eine Elementarschadenversicherung?
Die häufigsten Fragen
Wie schnell muss ich einen Sturmschaden melden?
Unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern nach § 30 VVG. In der Praxis sind ein bis drei Tage unproblematisch, bis zu einer Woche mit Grund meist noch akzeptiert. Melden Sie zuerst telefonisch und reichen Sie die schriftliche Schadenanzeige nach.
Was zählt als Sturmschaden?
Ein Schaden, den eine wetterbedingte Luftbewegung ab Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) unmittelbar verursacht hat, einschließlich Schäden durch Gegenstände, die der Sturm geworfen hat. Folgeschäden wie eindringender Regen durch das abgedeckte Dach zählen dazu.
Ab welcher Windstärke zahlt die Versicherung?
Ab Windstärke 8 nach Beaufort. Das gilt für Gebäude-, Hausrat- und Teilkaskoversicherung. Die Vollkasko zahlt Sturmschäden am Auto auch bei geringerer Windstärke.
Wer zahlt, wenn der Baum des Nachbarn auf mein Auto fällt?
Der Nachbar nur dann, wenn er seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat, etwa bei einem erkennbar morschen Baum. Sonst ist es höhere Gewalt, und Ihre Teil- oder Vollkasko zahlt. Melden Sie den Schaden Ihrer Kasko, sie prüft den Regress.
Zahlt die Versicherung Sturmschäden im Garten?
Gartenmöbel, Pavillon und Trampolin nur mit Außenklausel in der Hausratversicherung, oft mit Summengrenze. Zaun, Gartenhaus und Carport nur, wenn sie als Nebengebäude oder Grundstücksbestandteile in der Gebäudeversicherung stehen.
Wer zahlt Sturmschäden am Dach?
Die Wohngebäudeversicherung des Eigentümers, einschließlich der Folgeschäden durch eindringenden Regen. Mieter melden den Schaden dem Vermieter, ihre Hausratversicherung übernimmt beschädigte Möbel.
Zahlt die Versicherung bei einer ausgefahrenen Markise?
Häufig nur gekürzt oder gar nicht. Eine bei Sturmwarnung ausgefahrene Markise gilt vielen Versicherern als grob fahrlässig. Anders mit dem Tarifbaustein Verzicht auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit.
Wie weise ich die Windstärke nach?
Über Schäden an einwandfreien Gebäuden in der Umgebung, über Wetterberichte und Feuerwehrmeldungen oder über ein kostenpflichtiges Wettergutachten des Deutschen Wetterdienstes für Ort und Uhrzeit.
Wird mein Auto durch einen Sturmschaden in der Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft?
Nein, wenn die Teilkasko zahlt. Ja, wenn die Vollkasko einen Unfallschaden reguliert, etwa nach einem Ausweichmanöver. In beiden Fällen gilt die vereinbarte Selbstbeteiligung.
Darf die Versicherung nach dem Sturmschaden kündigen?
Ja, innerhalb eines Monats nach Abschluss der Regulierung (§ 92 VVG). Dasselbe Recht haben Sie. Bitten Sie den Versicherer, Ihnen die Kündigung zu überlassen, das erleichtert den nächsten Abschluss.
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