Günstigerprüfung bei Riester: Wann bringt der Sonderausgabenabzug mehr als die Zulage?

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Wie die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente Zulage und Steuervorteil vergleicht, wann Sie Geld vom Finanzamt zurückbekommen und was die Reform 2027 daran ändert.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Die Regeln im Detail
  3. So gehen Sie vor
  4. Fehler und Fallstricke
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei der Günstigerprüfung vergleicht das Finanzamt Ihren Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug mit Ihren Riester-Zulagen. Ist der Steuervorteil höher, bekommen Sie die Differenz zusätzlich zur Zulage.
  • Absetzbar sind höchstens 2.100 Euro im Jahr, Ihre Zulagen eingerechnet. Wer mehr einzahlt, bekommt dafür keinen weiteren Steuervorteil.
  • Das Finanzamt prüft von Amts wegen, einen Antrag brauchen Sie nicht. Ihre Beiträge müssen aber in der Anlage AV Ihrer Steuererklärung stehen.
  • Ihr Vertrag behält die alten Regeln auch nach 2026. Wer ab 2027 in die neue Förderung wechselt oder neu abschließt, kann 1.800 Euro plus Zulage absetzen, die Günstigerprüfung bleibt.

Was ist die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?

Die Günstigerprüfung ist der automatische Vergleich, den das Finanzamt mit Ihrer Steuererklärung macht: Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug gegen Ihren Anspruch auf Riester-Zulagen. Ist der Steuervorteil höher, bekommen Sie die Differenz als Steuerermäßigung, die Zulagen behalten Sie in jedem Fall.

Reform 2027: Was das für Ihre Günstigerprüfung bedeutet

Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert sich nichts: Das Finanzamt rechnet auch nach 2026 mit höchstens 2.100 Euro einschließlich Zulagen, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 gilt für neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot und nach einem Wechsel in die neue Förderung ein Abzug von 1.800 Euro plus Zulage, geprüft wird weiter automatisch.

Alte und neue Regeln im Vergleich

Welche Spalte für Sie gilt, hängt davon ab, in welchem Förderrecht Ihr Vertrag läuft. Solange Sie nichts unternehmen, bleibt Ihr Riester-Vertrag im alten Recht. Die rechte Spalte betrifft Sie nur, wenn Sie ab 2027 ausdrücklich in die neue Förderung wechseln oder einen neuen geförderten Vertrag abschließen.

RegelRiester-Vertrag bis 31.12.2026Neues Recht ab 2027 (neuer Vertrag oder Wechsel)
Sonderausgabenabzughöchstens 2.100 Euro einschließlich Zulagenhöchstens 1.800 Euro Beiträge plus Zulage
Günstigerprüfungvon Amts wegen durch das Finanzamtbleibt, ebenfalls durch das Finanzamt
Grundzulage175 Eurobis 540 Euro, abhängig vom Beitrag
Kinderzulage185 Euro bis Jahrgang 2007, 300 Euro ab Jahrgang 2008100 Prozent des Beitrags, höchstens 300 Euro
Mindesteigenbeitragvier Prozent der Vorjahreseinnahmen, höchstens 2.100 Euro, minus Zulagen, mindestens 60 Euro120 Euro im Jahr

Rechtsgrundlage ist § 10a EStG, die Günstigerprüfung selbst steht in Absatz 2. Diese Seite erklärt den Vergleich zwischen Zulage und Steuervorteil. Wie Sie die Anlage AV Zeile für Zeile ausfüllen und wie die Riester-Rente in der Auszahlphase besteuert wird, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente in der Steuererklärung.

Wie berechnet das Finanzamt die Günstigerprüfung?

Das Finanzamt berechnet Ihre Einkommensteuer einmal mit und einmal ohne den Riester-Sonderausgabenabzug. Ist die Steuerersparnis größer als Ihr Zulagenanspruch, wird nur die Differenz zusätzlich angerechnet. Ist sie kleiner, entfällt der Abzug, und es bleibt bei den Zulagen.

Die staatlichen Zulagen

Die Riester-Förderung besteht zuerst aus Zulagen, die die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen direkt auf Ihren Vertrag zahlt. Die volle Zulage gibt es nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen: vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich der Zulagen, mindestens 60 Euro. Zahlen Sie weniger, wird die Zulage anteilig gekürzt.

ZulageHöhe im JahrWer sie bekommt
Grundzulage175 Eurojeder Förderberechtigte mit eigenem Vertrag
Kinderzulage185 Euro je Kind bis Jahrgang 2007, 300 Euro ab Jahrgang 2008solange Kindergeld festgesetzt ist, bei Ehepaaren die Mutter, auf gemeinsamen Antrag der Vater
Berufseinsteigerbonuseinmalig 200 Eurower zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist

Der Berufseinsteigerbonus bleibt bei der Günstigerprüfung außer Betracht, er wird also nicht gegen den Steuervorteil gerechnet. Grund- und Kinderzulagen dagegen zählen voll mit, deshalb kommt bei Familien mit mehreren Kindern selten ein Steuervorteil obendrauf. Alle Zulagen mit ihren Bedingungen erklären wir auf unserer Seite zur Riester-Förderung, die Einzelheiten zu Kindern unter Riester-Kinderzulage.


Der Sonderausgabenabzug

Zusätzlich dürfen Sie Ihre Riester-Beiträge als Sonderausgaben absetzen, zusammen mit den Zulagen höchstens 2.100 Euro im Jahr und je Person. Zahlen Sie zum Beispiel 1.625 Euro selbst ein und bekommen 475 Euro Zulagen (Grundzulage und eine Kinderzulage für ein Kind ab 2008), nutzen Sie den Höchstbetrag genau aus.

PostenBetrag
Selbst eingezahlter Riester-Beitrag1.625 Euro
Zulagen (Grundzulage und eine Kinderzulage)475 Euro
Sonderausgabenabzug in der Günstigerprüfung2.100 Euro

Je höher Ihr Einkommen und damit Ihr Steuersatz, desto eher ist der Sonderausgabenabzug mehr wert als die Zulage. Wer mehr als 2.100 Euro einzahlt, bekommt für den Rest keinen Steuervorteil. Wie sich Mindesteigenbeitrag und Höchstbetrag berechnen, steht auf unserer Seite Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.


Die Berechnungsformel

Die Formel der Günstigerprüfung lautet: Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug minus Zulagenanspruch ergibt die zusätzliche Steuerermäßigung. Ist das Ergebnis positiv, erhöht das Finanzamt Ihre Steuer zunächst um den Zulagenanspruch, weil Sie die Zulage schon auf dem Vertrag haben. Übrig bleibt für Sie genau die Differenz.

Der Bundesfinanzhof hat 2025 bestätigt, dass die Steuer mit und ohne Abzug verglichen und das Ergebnis dem Zulagenanspruch gegenübergestellt wird. Würde der Abzug Ihre Steuer erhöhen, entfällt er. Deshalb steht im Steuerbescheid manchmal, dass die Zulage zur Steuer hinzugerechnet wurde: Das ist kein Nachteil, sondern der Rechenweg, damit Sie die Förderung nicht doppelt bekommen.


Rechenbeispiele: Das bringt die Günstigerprüfung

Die drei Beispiele zeigen, wann der Steuervorteil die Zulage übersteigt. Wir rechnen vereinfacht mit einem angenommenen Grenzsteuersatz, also dem Steuersatz auf den letzten verdienten Euro. Das Finanzamt rechnet mit Ihrer tatsächlichen Steuer, das Ergebnis kann deshalb etwas abweichen. Alle Sparer zahlen den Mindesteigenbeitrag, Kinder sind ab 2008 geboren.

RechenschrittSingle, 40.000 EuroEhepaar, zweimal 35.000 Euro, zwei KinderSingle, 80.000 Euro
Eigenbeitrag1.425 Euro1.850 Euro (625 und 1.225 Euro)1.925 Euro
Zulagen175 Euro950 Euro175 Euro
Sonderausgabenabzug1.600 Euro2.800 Euro2.100 Euro
Steuerersparnis (angenommener Grenzsteuersatz)480 Euro (30 Prozent)784 Euro (28 Prozent)819 Euro (39 Prozent)
Zusätzlich vom Finanzamt305 Euronichts, die Zulagen sind höher644 Euro

Für Alleinstehende mit mittlerem Einkommen lohnt sich Riester oft wegen der Steuer: 480 Euro Ersparnis minus 175 Euro Zulage ergeben 305 Euro zusätzlich. Bei der Gutverdienerin wird der Höchstbetrag von 2.100 Euro voll ausgeschöpft, sie bekommt 644 Euro zusätzlich zur Zulage, zusammen also 819 Euro Förderung im Jahr.

Bei der Familie sind die Zulagen von 950 Euro höher als der Steuervorteil von 784 Euro. Die Günstigerprüfung lässt es dann bei den Zulagen, ohne Nachzahlung und ohne Rückforderung. Die Kinderzulagen stehen hier bei der Mutter, deshalb ist ihr Eigenbeitrag niedriger. Den Mindesteigenbeitrag rechnet jeder Partner für sich aus.

Zum Vergleich das neue Recht ab 2027, wenn die Gutverdienerin wechseln würde: Für 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es 540 Euro Grundzulage, absetzbar sind dann 2.340 Euro. Bei 39 Prozent ergibt das rund 913 Euro Steuerersparnis, also rund 373 Euro zusätzlich zur Zulage (Beispielrechnung unserer Redaktion nach § 10a und § 84 EStG in der Fassung ab 2027).

Günstigerprüfung bei Ehepaaren

Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt werden, hat jeder förderberechtigte Partner seinen eigenen Höchstbetrag von 2.100 Euro. Für die Günstigerprüfung setzt das Finanzamt aber die Zulagen beider Partner gemeinsam an (§ 10a Absatz 3 EStG). Eine festgestellte Steuerermäßigung wird danach im Verhältnis der Beiträge auf beide Partner verteilt.

Ist nur ein Partner selbst förderberechtigt und der andere mittelbar begünstigt, zählt das Finanzamt die Beiträge und Zulagen beider beim förderberechtigten Partner. Der Höchstbetrag steigt dann um 60 Euro. Wie die mittelbare Förderung funktioniert, erklären wir unter mittelbar begünstigt, die Abstimmung zweier Verträge auf der Seite Riester-Rente für Ehepaare.


Diese Faktoren beeinflussen die Günstigerprüfung

Ob und wie viel Steuervorteil zusätzlich ankommt, hängt von wenigen Größen ab. Die wichtigste ist Ihr Steuersatz: Je höher das zu versteuernde Einkommen, desto mehr ist jeder abgesetzte Euro wert. Kinder wirken in die andere Richtung, weil hohe Kinderzulagen den Steuervorteil oft übersteigen.

  • Ihr persönlicher Steuersatz, der sich vor allem aus der Höhe Ihres Einkommens ergibt.
  • Ihre Förderberechtigung: Nur wer unmittelbar begünstigt ist, kann den Abzug geltend machen.
  • Ihr Familienstand und die Frage, ob Sie mit Ihrem Partner zusammen veranlagt werden.
  • Der Status Ihres Partners: unmittelbar oder mittelbar begünstigt.
  • Die Höhe Ihres Beitrags im Verhältnis zum Mindesteigenbeitrag und zum Höchstbetrag.

Wie läuft die Günstigerprüfung in der Steuererklärung ab?

Sie geben Ihre Riester-Beiträge in der Anlage AV Ihrer Steuererklärung an, den Rest erledigt das Finanzamt. Es holt Ihre Zulagen bei der Zentralen Zulagenstelle ab, rechnet beide Wege durch und weist das Ergebnis im Steuerbescheid aus.

1. Anlage AV ausfüllen

Füllen Sie in der Steuererklärung die Anlage AV aus. Ohne sie gibt es keinen Sonderausgabenabzug, und die Günstigerprüfung findet nicht statt. Ihre Zulagen bekommen Sie trotzdem.

2. Zulage beantragen

Der Zulagenantrag läuft über Ihren Anbieter, am einfachsten mit Dauerzulageantrag. Er muss bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr vorliegen, für 2024 also bis zum 31.12.2026.

3. Vergleich durch das Finanzamt

Das Finanzamt rechnet die Steuer mit und ohne Abzug und vergleicht die Ersparnis mit Ihrem Zulagenanspruch. Das geschieht von selbst, ein Antrag ist nicht nötig.

4. Steuerbescheid prüfen

Im Bescheid steht, ob der Abzug gewährt wurde. Eine Steuerermäßigung über die Zulage hinaus stellt das Finanzamt gesondert fest und meldet sie der Zulagenstelle.


Ablauf im Finanzamt: So funktioniert die Prüfung

Ihr Riester-Anbieter übermittelt die Höhe Ihrer Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle, die übrigen Voraussetzungen gleicht sie automatisch ab. Das Finanzamt nutzt diese Daten für die Steuerberechnung. Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt die Zulagenstelle Zulagen erst nach vollständiger Prüfung aus, deshalb dauert die Gutschrift länger als früher.

Die Günstigerprüfung ist ver­pflichtend: Sie können nicht selbst wählen, ob Zulage oder Steuervorteil gilt, das Finanzamt rechnet immer den für Sie besseren Weg. Ist die Zulage höher, bleibt alles, wie es ist. Ist der Steuervorteil höher, senkt die Differenz Ihre Steuer im Bescheid, meist als höhere Erstattung.


Ergebnis im Steuerbescheid richtig lesen

Hat der Sonderausgabenabzug mehr gebracht als die Zulage, finden Sie im Bescheid die gesondert festgestellte über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung. Das ist genau die Differenz aus der Günstigerprüfung. Das Finanzamt meldet diesen Betrag an die Zulagenstelle, weil er bei einer Kündigung zusammen mit den Zulagen zurückgezahlt werden muss.

Steht im Bescheid kein solcher Betrag, war die Zulage für Sie günstiger, und es bleibt dabei. Prüfen Sie, ob die Beiträge aus der Anlage AV vollständig übernommen wurden. Ist etwas unklar, fragen Sie beim Finanzamt nach. Die Anlage AV füllen Sie mit unserer Anleitung auf der Seite zur Riester-Rente in der Steuererklärung aus.

Welche Fehler kosten Sie bei der Günstigerprüfung Geld?

Am häufigsten fehlt die Anlage AV, der Zulagenantrag kommt zu spät oder der Eigenbeitrag reicht nicht. Auch falsche Daten beim Anbieter und ein vorschneller Wechsel in die neue Förderung können Sie Förderung kosten.

1. Keine oder verspätete Zulagenbeantragung

Ohne Zulagenantrag oder Dauerzulageantrag gibt es keine Zulage. Der Antrag ist nur begrenzt rückwirkend möglich: Für das Beitragsjahr 2024 muss er bis zum 31.12.2026 beim Anbieter sein, danach ist die Zulage verloren. Beiträge für vergangene Jahre lassen sich nicht nachzahlen. Ein Dauerzulagenantrag nimmt Ihnen den jährlichen Antrag ab.


2. Falsche Kinderzulagen-Zuordnung

Die Kinderzulage geht bei verheirateten Eltern an die Mutter, auf gemeinsamen Antrag an den Vater. In allen anderen Fällen bekommt sie der Elternteil mit Kindergeld. Hat der zugeordnete Elternteil keinen eigenen Vertrag oder zahlt er zu wenig ein, geht Förderung verloren. Prüfen Sie die Zuordnung, Einzelheiten stehen unter Riester-Kinderzulage.


3. Rückforderungen wegen fehlender Mindestbeiträge

Für die volle Zulage müssen Sie vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen einzahlen, abzüglich der Zulagen. Liegt Ihr Beitrag darunter, kürzt die Zulagenstelle die Zulagen im gleichen Verhältnis und fordert zu viel gezahlte Beträge zurück. Steigt Ihr Gehalt, steigt auch der Mindesteigenbeitrag im Folgejahr. Was bei einer Rückforderung gilt, steht unter Rückforderung von Riester-Zulagen.


4. Fehlerhafte Datenübermittlung an die Zulagenstelle

Ihr Anbieter meldet Ihre Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle. Fehlerhafte Daten, etwa nach Heirat, Namensänderung oder Umzug, führen zu verzögerten oder abgelehnten Zulagen und zu einem falschen Abzug in der Steuer. Melden Sie Änderungen sofort Ihrem Anbieter und lassen Sie eine falsche Meldung von ihm korrigieren.


5. Unsicherheit beim Steuerbescheid

Viele Sparer sehen im Bescheid den Hinweis auf die Günstigerprüfung, wissen aber nicht, was berücksichtigt wurde. Maßgeblich ist der Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge und die gesondert festgestellte Steuerermäßigung. Fehlt der Abzug, obwohl Sie die Anlage AV abgegeben haben, fragen Sie beim Finanzamt nach. Weitere typische Fallen nennt unsere Seite Achtung Stolperfalle.


Vorsicht beim Wechsel in die neue Förderung

Ab 2027 können Sie erklären, dass Ihre Verträge in die neue Förderung wechseln. Die Erklärung ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Dasselbe passiert automatisch, wenn Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, etwa ein Altersvorsorgedepot. Danach gelten die neuen Grenzen auch für die Günstigerprüfung.

Für Gutverdiener ohne Kinder kann sich das lohnen, weil die Grundzulage bis 540 Euro steigt. Für Familien mit kleinem Einkommen ist der Wechsel oft schlechter, weil im alten Recht 60 Euro Eigenbeitrag für die vollen Zulagen reichen. Rechnen Sie beide Wege mit Ihrem eigenen Steuersatz durch, bevor Sie etwas erklären. Mehr unter Riester-Vertrag wechseln.

Achten Sie auch auf die Kündigung: Sie gilt als schädliche Verwendung. Dann zahlen Sie die Zulagen und die gesondert festgestellte Steuerermäßigung zurück, die Erträge werden steuerpflichtig. Fehlt Ihnen gerade das Geld, ist beitragsfrei stellen fast immer besser, weil die Förderung im Vertrag bleibt. Alle Folgen stehen unter Kündigung.

Experten-Tipp:
Ohne Anlage AV verschenken Gutverdiener Geld

„Die Günstigerprüfung ist bei gutem Einkommen das stärkste Argument für einen alten Riester-Vertrag, aber nur, wenn die Anlage AV in der Steuererklärung steht. Bei Ehepaaren setzt das Finanzamt die Zulagen beider Partner gemeinsam an. Wer 2027 in die neue Förderung wechseln will, sollte vorher beide Wege mit seinem eigenen Steuersatz durchrechnen lassen, denn der Wechsel gilt für alle Verträge und ist endgültig.“

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Experte für Altersvorsorge

Lassen Sie Ihren Steuervorteil durchrechnen

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Vertrag die volle Förderung bekommt, ob Ihr Eigenbeitrag zum Steuervorteil passt und ob sich ab 2027 der Wechsel in die neue Förderung für Sie lohnt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Prüfung von Eigenbeitrag und Zulagenantrag
  • Ehrliche Rechnung alte gegen neue Förderung
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zur Günstigerprüfung

Was genau ist die Günstigerprüfung bei der Riester-Rente?

Die Günstigerprüfung ist ein automatischer Vergleich durch das Finanzamt: Es prüft, ob für Sie der Steuervorteil aus dem Sonderausgabenabzug oder die Riester-Zulage mehr wert ist. Die Zulagen behalten Sie immer. Ist der Steuervorteil höher, bekommen Sie die Differenz zusätzlich über den Steuerbescheid.

Wie funktioniert die Günstigerprüfung technisch?

Ihr Anbieter meldet Ihre Beiträge elektronisch an die Zentrale Zulagenstelle. Mit der Anlage AV in Ihrer Steuererklärung stoßen Sie den Vergleich an. Das Finanzamt rechnet die Steuer mit und ohne Abzug, vergleicht die Ersparnis mit Ihrem Zulagenanspruch und berücksichtigt nur eine positive Differenz (§ 10a EStG).

Kann ich von der Günstigerprüfung auch nachträglich profitieren?

Ja. Haben Sie bisher nur die Zulage bekommen und reichen die Anlage AV später nach, kann das Finanzamt die Günstigerprüfung für dieses Jahr nachholen, solange der Steuerbescheid noch geändert werden kann. Die Differenz zur Zulage bekommen Sie dann als Steuererstattung.

Was passiert, wenn ich zu wenig eingezahlt habe?

Zahlen Sie weniger als den Mindesteigenbeitrag ein, also vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Vorjahreseinnahmen abzüglich Zulagen, mindestens 60 Euro, kürzt die Zulagenstelle die Zulagen anteilig (§ 86 EStG). Auch der Sonderausgabenabzug fällt dann kleiner aus. Rückforderungen entstehen, wenn zu hohe Zulagen schon gezahlt wurden.

Wie erkenne ich das Ergebnis der Günstigerprüfung im Steuerbescheid?

War der Sonderausgabenabzug günstiger, stellt das Finanzamt die über die Altersvorsorgezulage hinausgehende Steuerermäßigung gesondert fest und weist sie im Bescheid aus. Steht dort kein solcher Betrag, war die Zulage günstiger, und es bleibt bei ihr.

Gilt die Günstigerprüfung auch für meinen Ehepartner?

Ja. Bei Zusammenveranlagung hat jeder förderberechtigte Partner seinen eigenen Höchstbetrag von 2.100 Euro, für den Vergleich setzt das Finanzamt aber die Zulagen beider Partner gemeinsam an. Ist ein Partner nur mittelbar begünstigt, zählen seine Beiträge beim anderen Partner mit, der Höchstbetrag steigt um 60 Euro.

Muss ich jedes Jahr einen neuen Zulagenantrag stellen?

Nein, wenn Sie einen Dauerzulageantrag erteilt haben. Dann beantragt Ihr Anbieter die Zulage jedes Jahr für Sie (§ 89 EStG). Änderungen wie ein neues Kind oder ein neuer Status müssen Sie Ihrem Anbieter aber weiterhin selbst melden.

Was passiert, wenn mein Anbieter falsche Daten an das Finanzamt meldet?

Falsche oder fehlende Meldungen können dazu führen, dass keine Zulage gezahlt oder der Sonderausgabenabzug falsch berechnet wird. Wenden Sie sich in diesem Fall an Ihren Anbieter und lassen Sie die Meldung korrigieren. Danach kann das Finanzamt den Bescheid ändern.

Lohnt sich die Günstigerprüfung für Geringverdiener?

Für Geringverdiener mit Kindern ist meist die Zulage mehr wert als der Steuervorteil. Die Günstigerprüfung stellt dann sicher, dass Sie nicht schlechter gestellt werden: Sie behalten die vollen Zulagen, ohne Nachzahlung. Ein zusätzlicher Steuervorteil ist bei kleinem Einkommen nicht zu erwarten.

Muss ich die Günstigerprüfung beantragen?

Nein. Das Finanzamt nimmt die Günstigerprüfung von Amts wegen vor. Damit sie stattfinden kann, müssen Sie aber Ihre Riester-Beiträge in der Anlage AV der Steuererklärung angeben. Ohne Anlage AV bekommen Sie nur die Zulagen.

Gibt es die Günstigerprüfung auch nach der Reform 2027 noch?

Ja. Für Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sind, gilt sie unverändert mit 2.100 Euro einschließlich Zulagen weiter, bis die Auszahlung beginnt. Im neuen Recht ab 2027, etwa beim Altersvorsorgedepot, prüft das Finanzamt ebenfalls, dann mit 1.800 Euro Beiträgen plus Zulage.

Lohnt sich für Gutverdiener der Wechsel in die neue Förderung?

Häufig ja, weil die Grundzulage im neuen Recht bis 540 Euro beträgt und zusätzlich 1.800 Euro plus Zulage absetzbar sind. Der Wechsel ist aber unwiderruflich, gilt für alle Verträge und ändert nur die Förderung, nicht die Garantien Ihres Vertrags. Lassen Sie beide Wege vorher mit Ihrem Steuersatz durchrechnen.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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