Altersvorsorgedepot für Selbständige: Wer gefördert wird und was es bringt

Ab 2027 erstmals gefördert: Wir beraten Sie kostenfrei

Das erwartet Sie hier

Ab 2027 sind Selbständige erstmals selbst gefördert: welche Voraussetzungen gelten, wie viel Zulage es gibt und wie das Altersvorsorgedepot zur Rürup-Rente passt.

Inhalt dieser Seite
  1. Können Selbständige ein Altersvorsorgedepot nutzen?
  2. Welche Voraussetzungen gelten für Selbständige?
  3. Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbständige?
  4. Was raten wir Selbständigen?
  5. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Oliver Karp
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Selbständige und Freiberufler sind ab 2027 erstmals selbst förderberechtigt. Für die meisten lohnt sich das Altersvorsorgedepot als erster geförderter Baustein, vor allem bis 1.800 € Eigenbeitrag im Jahr.
  • Voraussetzungen: jünger als 67, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit im Beitragsjahr und eine abgegebene Steuererklärung für dieses Jahr.
  • Bei 1.800 € Eigenbeitrag gibt es bis zu 540 € Grundzulage, dazu bis zu 300 € je Kind. Wer deutlich mehr zurücklegen will, ergänzt die Rürup-Rente.
  • Abschließen lässt sich ein Altersvorsorgedepot erst ab dem 01.01.2027.
  • Pflichtversicherte Selbständige wie Handwerker in der Handwerksrolle sind schon heute gefördert.
Oliver Karp

Für Selbständige hängt die neue Zulage an einem Papier, das viele ohnehin abgeben: der Steuererklärung…

… und zwar für genau das Beitragsjahr, für das Sie die Zulage wollen. Fehlt sie, gibt es für dieses Jahr nichts, und eine schon gezahlte Zulage fordert die Zulagenstelle zurück. Ab dem 01.01.2027 sind Selbständige und Freiberufler unter 67 erstmals selbst gefördert: bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Beiträge und Zulagen zählen dabei als Sonderausgaben, nicht als Betriebsausgaben. Wir rechnen vier typische Selbständige durch, zeigen, wie das Altersvorsorgedepot neben der Rürup-Rente passt, und erklären, warum pflichtversicherte Handwerker und über die Künstlersozialkasse versicherte Künstler schon heute gefördert sind.

Können Selbständige ein Altersvorsorgedepot nutzen und lohnt es sich?

Ja. Ab dem 01.01.2027 können Selbständige unter 67 ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, wenn sie im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben und eine Steuererklärung abgeben. Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr lohnt sich das für die meisten, für größere Summen passt die Rürup-Rente dazu.

Reform 2027: Was sich für Selbständige ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen: Ab dem 01.01.2027 sind Selbständige ohne Renten­versicherungspflicht erstmals selbst förderberechtigt, mit einem Altersvorsorgedepot oder einem anderen neuen geförderten Vertrag. Vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen. Offen sind Einzelheiten zur Altersgrenze, zu Nebeneinkünften und zum Zeitpunkt der Steuererklärung, ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums fehlt noch.

Ihr Förderstatus auf einen Blick

FrageRiester bis 31.12.2026Altersvorsorgedepot ab 2027
Gefördert?Nur mit Renten­versicherungspflicht oder mittelbar über den EhepartnerSelbst gefördert, auch ohne Renten­versicherungspflicht
VoraussetzungPflicht­versicherung, etwa als Handwerker in der HandwerksrolleUnter 67, Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit, Steuererklärung für das Jahr
MindesteigenbeitragPflichtversichert 4 % der Vorjahreseinnahmen minus Zulagen, mindestens 60 €; mittelbar 60 €120 € im Jahr
Grundzulage175 €Bis 540 €, gestaffelt nach Eigenbeitrag
BesonderheitSelbständigkeit allein bringt keine FörderungPrüfung der Voraussetzungen über Daten der Finanzämter

Wie ein bestehender Riester-Vertrag bei Selbständigen weiterläuft, erklären unsere Seiten zur Riester-Rente für Selbständige und für Freiberufler. Diese Seite behandelt den neuen Vertrag ab 2027. Die neue Regel steht in § 10a Absatz 1 Satz 5 EStG, den Wortlaut ab 2027 finden Sie in Artikel 2 des Gesetzes.

Welche Voraussetzungen gelten für Selbständige?

Gefördert wird, wer im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hat, für dieses Jahr eine Steuererklärung abgibt und das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Eine Mindesthöhe der Einkünfte nennt das Gesetz nicht.

Welche Einkünfte zählen

Erfasst sind Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus freiberuflicher Tätigkeit, etwa als Ärztin, Anwalt, Designerin oder Ingenieur. Dazu kommen Einnehmer staatlicher Lotterien und sonstige selbständige Arbeit wie Testamentsvollstreckung, Vermögens­verwaltung oder Vergütungen als Aufsichtsrat. Nicht erfasst sind Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, wer dort in der Alterssicherung der Landwirte pflichtversichert ist, war aber schon bisher gefördert.

Offen ist, ob Verlustjahre, kleine Nebeneinkünfte neben einer Anstellung oder Beteiligungen als Mitunternehmer genügen. Nach dem Wortlaut reichen Einkünfte der genannten Art, eine Mindesthöhe oder einen Hauptberuf verlangt das Gesetz nicht. Ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums fehlt noch. Planen Sie in solchen Fällen nicht fest mit der Zulage, bis die Frage geklärt ist.


Steuererklärung und Antrag

Die Steuererklärung für das Beitragsjahr ist Voraussetzung für die Förderung. Die Zulage beantragen Sie über Ihren Anbieter, einzeln oder mit einem Dauerzulagenantrag, die Zulagennummer gleich mit. Die Zulagenstelle prüft Ihre Voraussetzungen mit Daten der Finanzämter. Den zusätzlichen Steuervorteil ermittelt das Finanzamt in der Günstigerprüfung von Amts wegen.

Bis wann die Steuererklärung vorliegen muss und wie die Zulagenstelle das vor der Auszahlung prüft, ist noch nicht geregelt. Den Zulagenantrag können Sie bis zum Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr stellen, für 2027 also bis zum 31.12.2029. Die Zulage fließt erst nach vollständiger Prüfung, rechnen Sie also mit Wartezeit.


Altersgrenze 67 und Jahre ohne Voraussetzungen

Gefördert werden Selbständige nur, solange sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es dabei auf den Anfang, das Ende oder das ganze Beitragsjahr ankommt, sagt das Gesetz nicht. Wer im Jahr seines 67. Geburtstags noch einzahlen will, sollte das vorher klären lassen und nicht fest mit der Zulage für dieses Jahr rechnen.

Erfüllen Sie die Voraussetzungen in einem Jahr nicht, etwa ohne Steuererklärung, gibt es für dieses Jahr keine Zulage. Eine schon gezahlte fordert die Zulagenstelle zurück. Frühere Zulagen bleiben, das ist keine schädliche Verwendung. Die Beiträge des Jahres gelten als ungefördert und werden im Alter nur teilweise besteuert. Sie können den Vertrag auch ruhen lassen.


Pflichtversicherte Selbständige: schon heute gefördert

Wer als Selbständiger in der gesetzlichen Renten­versicherung pflichtversichert ist, wird schon heute gefördert, ohne Altersgrenze 67 und ohne Steuererklärung als Voraussetzung. Dazu gehören Handwerker in der Handwerksrolle, Künstler und Publizisten über die Künstlersozialkasse, Hebammen, selbständige Lehrer und Erzieher ohne ­versicherungspflichtige Angestellte und arbeitnehmerähnliche Selbständige (§ 2 SGB VI).

Der Bundestag hat am 16.10.2026 mit dem Gesetz zur Frühstart-Rente klargestellt, dass diese Gruppe die zusätzlichen Voraussetzungen für Selbständige nicht erfüllen muss. Sicher ist das erst, wenn der Bundesrat zugestimmt hat. Wer nur freiwillig in die Renten­versicherung einzahlt, ist dadurch allein nicht gefördert, sondern nur über die neue Regel für Selbständige.


Ehepartner und Kinder

Mit Kindern kommt eine Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind mit Kindergeld dazu, das Geburtsjahr spielt keine Rolle. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro Berufseinsteigerbonus. Ist Ihr Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über Sie mittelbar gefördert werden, mit eigenem Vertrag und mindestens 120 Euro Beitrag.

Werden Sie heute selbst über Ihren Ehepartner mittelbar gefördert, rechnen Sie gemeinsam. Ein neuer geförderter Vertrag stellt Ihre eigenen Riester-Verträge auf das neue Recht um, in dem Sie dann selbst gefördert sind. In Jahren, in denen Sie die Voraussetzungen für Selbständige nicht erfüllen, bleibt die mittelbare Förderung über den Partner möglich, außer Ihr Partner hat noch einen Riester-Vertrag im alten Recht.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Selbständige?

Für Selbständige ohne Pflicht­versicherung ja, denn bisher gab es für sie keine eigene Zulage. Bis 1.800 Euro Eigenbeitrag im Jahr bringt das Altersvorsorgedepot viel, für größere Summen ist die Rürup-Rente mit ihrem hohen Steuerabzug die passende Ergänzung.

Rechenbeispiel: vier typische Selbständige im Jahr 2027

Die Tabelle zeigt die Zulagen für das Beitragsjahr 2027, gerechnet nach §§ 84 und 85 EStG in der neuen Fassung (Rechnung unserer Redaktion). Angenommen ist, dass alle vier jünger als 67 sind, Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit haben, ihre Steuererklärung abgeben und für Kinder Kindergeld bekommen. Der Steuervorteil kommt jeweils noch hinzu.

BeispielEigenbeitragZulagenIm Vertrag
IT-Berater, ledig, keine Kinder1.800 €540 €2.340 €
Gründerin, am 01.01.2027 noch nicht 251.800 €740 €
im ersten Jahr
2.540 €
Unternehmensberaterin, verheiratet, 2 Kinder, Kinderzulage bei ihr1.800 €1.140 €2.940 €
Übersetzerin mit kleinem Budget360 €180 €540 €

Am stärksten wirkt die Förderung auf die ersten 360 Euro, dort legt der Staat 50 Prozent drauf. Danach sind es noch 25 Prozent bis 1.800 Euro. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro im Jahr, auf den Teil über 1.800 Euro gibt es aber weder Zulage noch Steuerabzug nach diesen Regeln. Alle Rechenwege stehen auf unserer Seite zur Förderung.


Der Steuervorteil für Selbständige

Beiträge und Zulagen sind Sonderausgaben, keine Betriebsausgaben, sie mindern also nicht Ihren Gewinn. Abziehen können Sie bis 1.800 Euro plus Zulage, ohne Kinder also bis 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage. Nach unserer Näherung lohnt er sich ab rund 23,1 Prozent Grenzsteuersatz.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 42 Prozent bringt der Abzug dem IT-Berater aus der Tabelle rund 442,80 Euro mehr als die Zulage, bei 30 Prozent rund 162 Euro (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Rechnung unserer Redaktion). Im Alter werden die geförderten Auszahlungen voll versteuert. Wie das läuft, steht auf unserer Seite zur Auszahlung.

Grundzulage und Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ohne Kinder ab 2027
  • Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz982,80 €
  • Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatz702 €
  • Grundzulage540 €

Quelle: Beispielrechnung nach §§ 10a und 84 EStG in der Fassung ab 2027, Näherung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Stand 2026)


Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente?

Die Rürup-Rente ist der klassische Steuerweg für Selbständige: 2026 lassen sich bis 30.826 Euro im Jahr absetzen, zusammenveranlagt bis 61.652 Euro, gemeinsam mit Beiträgen zur gesetzlichen Rente oder zum Versorgungswerk. Das Altersvorsorgedepot läuft daneben als eigener Abzug. Ein Wechsel von der Rürup-Rente ins Altersvorsorgedepot ist nicht möglich.

MerkmalAltersvorsorgedepotRürup-Rente
FörderungZulagen bis 540 € plus 300 € je Kind, Abzug bis 1.800 € plus ZulageSteuerabzug bis 30.826 € (2026)
AuszahlungAb 65, Rente oder Auszahlungsplan bis mindestens 85, bis 30 % auf einmalNur lebenslange Rente, frühestens mit 62
VererbungAn den Ehepartner ohne Förderverlust, sonst geht die Förderung zurückNicht vererblich, nur mit einer Hinterbliebenenabsicherung
Passt vor allem fürDie ersten 1.800 € im JahrHöhere Beträge bei hohem Steuersatz

Für die meisten Selbständigen heißt das: zuerst die Zulagen im Altersvorsorgedepot mitnehmen, darüber hinaus die Rürup-Rente nutzen, wenn der Steuersatz hoch ist. Wer flexibel bleiben will, legt einen Teil in ein freies Depot und verzichtet dort auf Förderung. Den Vergleich zeigt unsere Seite Altersvorsorgedepot oder ETF-Sparplan.


Sie haben schon einen Riester-Vertrag?

Ein alter Riester-Vertrag bleibt im alten Recht, in dem die Selbständigkeit allein nicht zählt. Gefördert wird er im neuen Recht erst, wenn Sie Ihrem Anbieter die Umstellung erklären oder ab 2027 einen neuen geförderten Vertrag abschließen. Beides gilt unwiderruflich für alle Ihre Verträge, Garantie und Rechnungszins des alten Vertrags bleiben dabei bestehen.

Statt umzustellen können Sie das Guthaben auch ins Altersvorsorgedepot übertragen. Der alte Anbieter darf dafür in den ersten fünf Jahren nach Vertragsabschluss höchstens 150 Euro verlangen, danach ist die Übertragung kostenfrei. Die Garantien enden. Für pflichtversicherte Selbständige mit Kindern und kleinem Beitrag ist das alte Recht oft besser. Wie Sie vorgehen, erklärt unsere Seite zum Riester-Wechsel.

Was raten wir Selbständigen zum Altersvorsorgedepot?

Selbständigen ohne Pflicht­versicherung raten wir, das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 als ersten geförderten Baustein einzuplanen, am einfachsten als Standarddepot. Wer mehr zurücklegen will, ergänzt die Rürup-Rente, wer schon Riester hat, rechnet vor dem Abschluss.

Eine Vormerkung bei einer Bank bringt keinen Förder-Vorteil, gefördert wird ohnehin erst ab dem Beitragsjahr 2027. Das Standarddepot kostet höchstens 1,0 Prozent im Jahr. Garantieprodukte haben keinen Kostendeckel und kosten Rendite. Weil das Geld bis zur Rente gebunden ist, halten Sie daneben eine frei verfügbare Rücklage für schwache Geschäftsjahre.

Denken Sie an die Steuererklärung für jedes Beitragsjahr, sonst fehlt die Zulage. Prüfen Sie außerdem, ob Sie über die Künstlersozialkasse oder die Handwerksrolle pflichtversichert sind, denn dann gelten die Regeln für Pflichtversicherte. Angestellte Ärzte, Anwälte und Apotheker im Versorgungswerk finden ihre Regeln auf unserer Seite zum Versorgungswerk.

Experten-Tipp:
Erst die Zulage, dann der Steuerabzug

„Für Selbständige ist das Altersvorsorgedepot die erste eigene staatliche Zulage, die nicht an einer Pflicht­versicherung hängt. Auf die ersten 360 Euro im Jahr legt der Staat 50 Prozent drauf, bevor der Fonds überhaupt etwas verdient hat. Darüber hinaus rechnen wir mit Ihnen, ob die Rürup-Rente mehr bringt. Und bitte nicht vergessen: ohne Steuererklärung für das Jahr keine Zulage.“

Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot für Selbständige durchrechnen lassen

Wir rechnen mit Ihnen kostenfrei durch, was Ihnen das Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt, wie es zur Rürup-Rente passt und ob Ihr Riester-Vertrag weiterlaufen sollte.

  • Rechnung mit Ihrem Beitrag und Ihrer Familie
  • Abstimmung mit Rürup-Rente und Versorgungswerk
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Abwarten
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot für Selbständige

Können Selbständige ein Altersvorsorgedepot mit Förderung nutzen?

Ja, das ist neu. Ab 2027 sind Selbständige unter 67 förderberechtigt, wenn sie im Beitragsjahr Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit haben und für dieses Jahr eine Steuererklärung abgeben. Eine Renten­versicherungspflicht brauchen sie dafür nicht.

Ab wann können Selbständige ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ab dem 01.01.2027. Vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen, heutige Angebote sind Vormerkungen oder Wartelisten. Eine Vormerkung bringt keinen Förder-Vorteil, gefördert wird ab dem Beitragsjahr 2027.

Wie viel Förderung bekommen Selbständige?

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Prozent, zusammen bis zu 540 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro, wenn Sie zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Der Steuerabzug kann zusätzlich etwas bringen.

Gilt die Förderung auch für Freiberufler?

Ja. Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zählen genauso wie Einkünfte aus Gewerbebetrieb, auch bei niedergelassenen Ärzten oder Anwälten mit eigener Kanzlei. Angestellte Pflichtmitglieder eines Versorgungswerks werden über eine eigene Regel mit Einwilligung gefördert.

Warum brauche ich für die Zulage eine Steuererklärung?

Weil das Gesetz sie zur Voraussetzung macht: Gefördert wird nur, wer für das Beitragsjahr eine Einkommensteuererklärung abgegeben hat. Die Zulagenstelle prüft das mit Daten der Finanzämter. Ohne Erklärung gibt es für dieses Jahr keine Zulage.

Was passiert in einem Jahr, in dem ich die Voraussetzungen nicht erfülle?

Dann gibt es für dieses Jahr keine Zulage, eine bereits gezahlte fordert die Zulagenstelle zurück. Frühere Zulagen bleiben im Vertrag, und der Vertrag kann weiterlaufen oder ruhen. Ist Ihr Ehepartner förderberechtigt, ist in diesem Jahr eine mittelbare Förderung möglich, solange er nicht selbst noch einen Riester-Vertrag im alten Recht hat.

Ich bin als Handwerker pflichtversichert. Was gilt für mich?

Sie sind schon heute gefördert, ohne Altersgrenze 67 und ohne Steuererklärung als Voraussetzung. Der Bundestag hat am 16.10.2026 klargestellt, dass pflichtversicherte Selbständige die zusätzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen müssen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.

Gibt es für Selbständige eine Altersgrenze?

Ja. Gefördert werden Selbständige nur, solange sie das 67. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Ob es auf den Anfang oder das Ende des Beitragsjahres ankommt, regelt das Gesetz nicht.

Kann ich die Beiträge als Betriebsausgabe absetzen?

Nein. Beiträge zum Altersvorsorgedepot sind private Vorsorge und zählen als Sonderausgaben, bis 1.800 Euro plus Zulage im Jahr. Ihren Gewinn mindern sie nicht.

Altersvorsorgedepot oder Rürup-Rente: Was passt für Selbständige?

Oft beides. Für die ersten 1.800 Euro im Jahr bringt das Altersvorsorgedepot Zulagen von bis zu 540 Euro. Wer mehr zurücklegen will und einen hohen Steuersatz hat, nutzt zusätzlich die Rürup-Rente mit einem Steuerabzug bis 30.826 Euro im Jahr 2026.

Bin ich als freiwillig Rentenversicherter gefördert?

Nicht allein durch die freiwilligen Beiträge. Als Selbständiger sind Sie aber über die neue Regel gefördert, wenn Sie jünger als 67 sind, Einkünfte aus Gewerbe oder selbständiger Arbeit haben und eine Steuererklärung abgeben.

Kann ich meinen Riester-Vertrag als Selbständiger in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Ja, ab 2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich übertragen. Der alte Anbieter darf dafür in den ersten fünf Jahren bis zu 150 Euro verlangen, danach nichts, und die Garantien enden. Alternativ holen Sie den alten Vertrag mit einer Erklärung an den Anbieter in die neue Förderung, Garantie und Rechnungszins bleiben dann.

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Lena Mierbach
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