Das erwartet Sie hier
Wann das Altersvorsorgedepot ausgezahlt wird, welche Formen es gibt, was an Steuer und Krankenkasse abgeht und was Ihre Erben bekommen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70. Den Start wählen Sie in einem vereinbarten Zeitraum von mindestens fünf Jahren.
- Es gibt drei Formen: lebenslange Rente, Rente mit 20 % variablem Anteil oder Auszahlungsplan bis mindestens 85. Zu Beginn sind bis zu 30 % auf einmal möglich.
- Der geförderte Teil wird voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen darauf keine Beiträge.
- Im Todesfall geht das Kapital ohne Förderverlust auf einen Vertrag des Ehepartners. Andere Erben bekommen den Rest, Zulagen und Steuervorteile gehen dann zurück.

Oliver Karp
Unser Experte für Altersvorsorge
Wer im Auszahlungsplan mit Geld bis ans Lebensende rechnet, erlebt mit 85 eine Überraschung…
… denn danach wird nur noch das Restkapital ausgezahlt, eine lebenslange Rente entsteht daraus nicht. Beim Altersvorsorgedepot entscheiden Sie selbst, wer das Risiko eines langen Lebens trägt: bei der lebenslangen Rente der Anbieter, beim Auszahlungsplan Sie. Dazu kommen Fragen, die bares Geld kosten können. Die Teilauszahlung von bis zu 30 Prozent ist voll steuerpflichtig, freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen auf die Auszahlungen grundsätzlich Krankenkassenbeiträge, und ohne Förderverlust vererben lässt sich das Kapital nur an den Ehepartner. Wir zeigen, ab wann das Geld fließt, wie hoch die Raten mindestens sind, was an Steuer abgeht und welche der drei Auszahlungsformen zu Ihrer Lage passt.
Wann und wie zahlt das Altersvorsorgedepot aus?
Das Altersvorsorgedepot zahlt frühestens ab 65 aus oder ab dem früheren Bezug einer gesetzlichen Altersrente oder Pension. Spätestens mit 70 muss die Auszahlung beginnen. Sie bekommen eine lebenslange Rente oder Raten aus einem Auszahlungsplan bis mindestens 85. Auf Wunsch wird Ihnen zu Beginn bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal ausgezahlt.
Reform 2027: Was ab 2027 für die Auszahlung gilt
Die Auszahlungsregeln stehen im Altersvorsorgereformgesetz und gelten für Verträge, die ab dem 01.01.2027 abgeschlossen werden, vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen. Neu ist vor allem der Auszahlungsplan ohne Pflicht zur Verrentung. Für Riester-Verträge bleibt es bei den alten Regeln. Offen ist noch, wie Sozialämter lange Auszahlungspläne bei der Grundsicherung behandeln. Mehr zum Start auf der Seite zum Altersvorsorgedepot.
Riester-Auszahlung und Altersvorsorgedepot im Vergleich
Für die Auszahlung zählt, nach welchem Recht Ihr Vertrag abgeschlossen ist. Ein Riester-Vertrag mit Abschluss bis zum 31.12.2026 zahlt nach den bisherigen Regeln aus, auch wenn Sie ihn später in die neue Förderung umstellen. Ein Altersvorsorgedepot folgt immer den neuen Regeln, auch wenn Sie Ihr Riester-Guthaben dorthin übertragen haben.
| Regel | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Altersvorsorgedepot ab 01.01.2027 |
|---|---|---|
| Frühester Beginn | Mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60 | Mit 65 oder ab früherer gesetzlicher Altersrente, spätestens mit 70 |
| Auszahlungsplan | Mit Verrentung ab spätestens 85, ohne nur mit Zustimmung des Anbieters | Bis mindestens 85, danach wird das Restkapital ausgezahlt |
| Rente mit variablem Anteil | Nicht vorgesehen | 80 % feste Rente plus 20 % variable lebenslange Zahlungen |
| Teilauszahlung | Bis 30 % zu Beginn, voll steuerpflichtig | Bis 30 % zu Beginn, voll steuerpflichtig |
| Steuer | Geförderter Teil voll mit persönlichem Steuersatz | Geförderter Teil voll mit persönlichem Steuersatz |
Rechtsgrundlage sind § 1 Absatz 1 und 1b des Zertifizierungsgesetzes in der Fassung ab 2027 (Artikel 6 des Reformgesetzes) und § 22 Nummer 5 EStG. Wie Ihr bestehender Riester-Vertrag ausgezahlt wird und was davon an Steuer und Krankenkasse abgeht, erklärt unsere Seite zur Riester-Auszahlung.
Welche Regeln gelten für Beginn, Form und Steuer der Auszahlung?
Das Gesetz legt fest, wann die Auszahlung frühestens und spätestens beginnt, welche Formen erlaubt sind und wie hoch die Raten im Auszahlungsplan mindestens sein müssen. Steuer, Krankenkasse und Grundsicherung folgen eigenen Regeln.
Beginn: frühestens mit 65, spätestens mit 70
Die Auszahlung darf nicht vor dem 65. Geburtstag beginnen, außer Sie beziehen vorher eine Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte oder eine Beamtenpension. Nach dem 70. Geburtstag darf sie nicht erstmals beginnen. Ohne Vereinbarung startet sie bei Verträgen ab 2027 mit 65.
Im Altersvorsorgedepot wählen Sie den Start frei in einem vereinbarten Zeitraum von mindestens fünf Jahren und kündigen ihn spätestens drei Monate vorher an. Frühestens zwei Jahre vor Beginn informiert Sie der Anbieter über Form, Höhe, Dauer und Kosten der Auszahlung. Kosten, die er dort nicht ausweist, schulden Sie nicht.
Die drei Auszahlungsformen und wer das Risiko trägt
Das Gesetz erlaubt drei Formen. Entscheidend ist, wer das Risiko eines langen Lebens trägt: Bei der lebenslangen Rente der Anbieter, beim Auszahlungsplan Sie selbst. Zusatzabsicherungen wie eine Berufsunfähigkeitsrente sind nicht erlaubt, nur eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren bei der Rente.
| Form | Was Sie bekommen | Risiko eines langen Lebens | Im Todesfall |
|---|---|---|---|
| Lebenslange Rente | Gleichbleibend oder steigend bis zum Lebensende | Trägt der Anbieter | Zahlung endet, mit Garantiezeit bis zu deren Ende |
| Rente mit variablem Anteil | 80 % feste Rente, 20 % variable lebenslange Zahlungen | Anbieter für den festen, Sie für den variablen Teil | Wie bei der Rente |
| Auszahlungsplan | Raten bis mindestens 85, danach das Restkapital | Tragen Sie | Restkapital geht an die Erben |
Bis zu zwölf Monatsleistungen darf der Anbieter in einer Zahlung zusammenfassen, Erträge aus der Auszahlungsphase darf er gesondert auszahlen. Sieht Ihr Altersvorsorgedepot keine lebenslange Rente vor, können Sie zum Beginn der Auszahlung kündigen und das Kapital auf einen Vertrag mit Rente oder ein Auszahlungsprodukt übertragen.
Auszahlungsplan: wie hoch die Raten mindestens sind
Im Auszahlungsplan legt der Anbieter die Rate zu Beginn und danach in Abständen von höchstens drei Jahren neu fest. Sie muss mindestens 80 Prozent des verbleibenden Kapitals geteilt durch die Monate bis zum Laufzeitende betragen. Mit 85 oder dem vereinbarten späteren Ende wird das Restkapital ausgezahlt, eine Pflicht zur Verrentung gibt es nicht.
Rechenbeispiel mit angenommen 60.000 Euro Kapital bei Beginn mit 65 und einem Auszahlungsplan bis 85, also 240 Monaten: Die Rate beträgt mindestens 80 Prozent von 60.000 Euro geteilt durch 240, also 200 Euro im Monat. Wer zu Beginn 30 Prozent entnimmt, hat noch 42.000 Euro, die Mindestrate sinkt auf 140 Euro (Rechnung unserer Redaktion ohne Wertentwicklung).
Teilauszahlung und Kleinbetragsrente
Zu Beginn der Auszahlung dürfen Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals einmalig entnehmen, laut Bundesfinanzministerium ohne Zweckbindung. Der Betrag ist voll steuerpflichtig und kommt zu Ihrem übrigen Einkommen in diesem Jahr hinzu. Eine Steuerermäßigung über die Fünftelregelung gibt es dafür nicht, die gilt nur für die Kleinbetragsrente.
Ist Ihr Vertrag sehr klein, darf der Anbieter alles auf einmal auszahlen. Die Grenze liegt bei 1,5 Prozent der monatlichen Bezugsgröße, 2026 also bei 59,33 Euro Monatsrente, 2027 voraussichtlich bei 61,95 Euro. Ab 2027 gilt das auch für Auszahlungspläne. Alle geförderten Verträge beim selben Anbieter werden zusammengerechnet (§ 93 Absatz 3 EStG).
Die Abfindung einer Kleinbetragsrente ist keine schädliche Verwendung, Sie behalten also die Förderung. Versteuert wird sie mit der Fünftelregelung, die die Steuerlast mildert. Ihr Vertrag kann vorsehen, dass Sie die Auszahlung innerhalb von vier Wochen nach der Mitteilung auf den 1. Januar des Folgejahres verschieben, wenn das steuerlich günstiger ist.
Steuer: geförderter und ungeförderter Teil
Was aus geförderten Beiträgen, also Eigenbeiträgen bis 1.800 Euro im Jahr, Zulagen und deren Erträgen stammt, wird bei der Auszahlung voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuert. Während der Ansparphase fiel darauf keine Steuer an. Beiträge über 1.800 Euro oder aus Jahren ohne Förderung sind ungefördert und werden milder besteuert.
| Teil des Kapitals | Lebenslange Rente | Auszahlungsplan |
|---|---|---|
| Geförderter Teil | Voll steuerpflichtig | Voll steuerpflichtig |
| Ungeförderter Teil | Nur der Ertragsanteil, bei Beginn mit 65 sind das 18 % | Nur der Unterschied zwischen Auszahlung und eingezahlten Beiträgen |
Den Werbungskosten-Pauschbetrag von 102 Euro gibt es für gesetzliche Rente und Altersvorsorgedepot zusammen nur einmal. Auf den geförderten Teil kann zusätzlich der Altersentlastungsbetrag greifen, wenn Sie vor Beginn des Jahres 64 waren. Wer 2027 64 wird, bekommt ab 2028 lebenslang 12,0 Prozent, höchstens 570 Euro im Jahr. Die Bescheinigung schickt der Anbieter jährlich.
Krankenversicherung in der Rente
Pflichtversicherte in der Krankenversicherung der Rentner zahlen auf Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Beitragspflichtig sind dort nur gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge wie Betriebsrenten und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Das Bundesfinanzministerium bestätigt die Beitragsfreiheit für private geförderte Verträge.
Anders ist es bei freiwillig gesetzlich Versicherten. Ihre Kasse berücksichtigt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (§ 240 SGB V), die Auszahlungen sind damit grundsätzlich beitragspflichtig. Wie Kassen Teilauszahlung und laufende Raten genau bewerten, ist noch nicht geklärt. Fragen Sie vor Beginn bei Ihrer Krankenkasse nach.
Grundsicherung und Pfändung
Gefördertes Vermögen im Altersvorsorgedepot ist bei der Grundsicherung im Alter geschützt, in der Auszahlung aber nur bei monatlicher oder regelmäßiger Zahlung (§ 90 SGB XII). Der ungeförderte Teil zählt dagegen als Vermögen, das Sie vorrangig einsetzen müssen. Beim Grundsicherungsgeld für Erwerbsfähige bleibt gefördertes Altersvorsorgevermögen ganz außer Betracht.
Von einer lebenslangen Rente bleiben 100 Euro im Monat plus 30 Prozent des Betrags darüber anrechnungsfrei, höchstens die Hälfte der Regelbedarfsstufe 1, 2026 also 281,50 Euro (§ 82 SGB XII). Für lange Auszahlungspläne gilt dieser Freibetrag laut Bundesfinanzministerium nicht, obwohl der Gesetzeswortlaut weiter reicht. Eine Klärung durch Ministerium oder Gerichte fehlt.
Laufende Raten und Renten aus gefördertem Vermögen sind wie Arbeitseinkommen pfändbar, also nur oberhalb der Pfändungsfreigrenzen (§ 851d ZPO). In der Ansparphase ist gefördertes Vermögen dagegen vor Pfändung geschützt, soweit es tatsächlich gefördert wurde. Was für bestehende Riester-Verträge gilt, lesen Sie auf unserer Seite Riester-Rente pfändbar.
Vererben: was im Todesfall passiert
Stirbt der Sparer, kann das Kapital ohne Förderverlust auf einen Altersvorsorgevertrag des Ehepartners übertragen werden, wenn beide nicht dauernd getrennt lebten und in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum wohnen. Bei allen anderen Erben gilt die Auszahlung als schädliche Verwendung: Zulagen und Steuervorteile werden zurückgefordert, die Erträge sind steuerpflichtig.
| Situation beim Tod | Was die Hinterbliebenen bekommen | Was mit der Förderung passiert |
|---|---|---|
| Ansparphase oder Auszahlungsplan, Erbe ist der Ehepartner | Kapital auf seinem eigenen Vertrag | Bleibt erhalten |
| Ansparphase oder Auszahlungsplan, andere Erben | Restkapital als Auszahlung | Wird zurückgefordert, Erträge steuerpflichtig |
| Lebenslange Rente mit Rentengarantiezeit | Zahlungen bis zum Ende der Garantiezeit | Für den Anteil der Garantiezeit keine Rückzahlung, Einzelheiten offen |
| Lebenslange Rente ohne Rentengarantiezeit | Nichts | Entfällt |
Wer vererben möchte, ist mit dem Auszahlungsplan oder einer Rente mit Garantiezeit besser bedient. Ob Garantiezahlungen an andere Erben als den Ehepartner vollständig förderunschädlich sind, wie das Bundesfinanzministerium es darstellt, lässt der Gesetzeswortlaut offen. Wie es bei bestehenden Verträgen läuft, erklärt unsere Seite Riester-Rente im Todesfall.
Wie läuft die Auszahlung des Altersvorsorgedepots ab?
Die Auszahlung organisiert Ihr Anbieter. Entscheidend sind drei Termine: die Information des Anbieters frühestens zwei Jahre vorher, Ihre Ankündigung spätestens drei Monate vorher und der Beginn selbst. Davor sollten Sie Form, Steuer und Krankenkasse klären.
In vier Schritten zur ersten Auszahlung
1. Information abwarten
Frühestens zwei Jahre vor dem geplanten Beginn informiert Sie der Anbieter über Form, Höhe, Dauer und Kosten der Auszahlung. Prüfen Sie die Angaben genau.
2. Start ankündigen
Wählen Sie den Beginn im vereinbarten Zeitraum und teilen Sie ihn spätestens drei Monate vorher mit. Ohne Vereinbarung beginnt die Auszahlung mit 65.
3. Form festlegen
Klären Sie, welche Formen Ihr Vertrag vorsieht. Fehlt die lebenslange Rente, können Sie zum Beginn kündigen und auf einen Vertrag mit Rente übertragen.
4. Steuer und Kasse prüfen
Rechnen Sie vor einer Teilauszahlung die Steuer im ersten Jahr durch und fragen Sie als freiwillig Versicherter Ihre Krankenkasse.
Kommen Sie vor 65 an das Geld?
Nur wenn Sie vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension beziehen, beginnt auch die Auszahlung früher. Sonst bleibt das Geld bis 65 gebunden. Eine Kündigung mit Auszahlung ist schädliche Verwendung und kostet die Förderung. Brauchen Sie eine Pause bei den Beiträgen, können Sie den Vertrag bis zur Auszahlung ruhen lassen.
Eine Entnahme für die selbst genutzte Wohnung ist nur möglich, wenn Ihr Vertrag sie vorsieht, denn im neuen Recht ist sie kein Pflichtbestandteil mehr. Ab dem 01.01.2028 gelten dafür neue Regeln, etwa eine Versteuerung über fünf Jahre ab Beginn der Auszahlung. Wie die Wohnförderung bei bestehenden Verträgen funktioniert, erklärt unsere Seite zu Wohn-Riester.
Was Riester-Sparer vor einer Übertragung wissen sollten
Übertragen Sie Ihr Riester-Guthaben ab 2027 in ein Altersvorsorgedepot, gelten für die Auszahlung die neuen Regeln: frühestens mit 65 statt mit 62. Ein Wechsel kurz vor dem 62. Geburtstag kann den Rentenbeginn also verschieben. Garantien und Rechnungszins des alten Vertrags gehen nicht mit, übertragen wird nur das angesparte Kapital.
Behalten Sie den Riester-Vertrag, haben Sie keinen Anspruch auf einen Auszahlungsplan ohne lebenslange Rente. Das geht nur, wenn Ihr Anbieter einer Vertragsänderung zustimmt. Welche Möglichkeiten Sie mit Ihrem bestehenden Vertrag haben und was eine Übertragung kostet, lesen Sie auf unserer Seite Riester-Rente wechseln.
Welche Fehler kosten bei der Auszahlung Geld?
Die teuersten Fehler sind eine schlecht geplante Teilauszahlung, ein Auszahlungsplan ohne Plan für die Zeit nach 85 und eine Kündigung vor Rentenbeginn. Auch Wegzug und Erbfolge können die Förderung kosten.
Die typischen Fehler
- Teilauszahlung ins Jahr mit Gehalt legen:
Die bis zu 30 Prozent sind voll steuerpflichtig, eine Fünftelregelung gibt es dafür nicht. - Mit 85 noch Geld aus dem Auszahlungsplan erwarten:
Danach wird nur das Restkapital ausgezahlt, eine lebenslange Rente entsteht nicht. - Auf den Grundsicherungs-Freibetrag beim Auszahlungsplan bauen:
Laut Bundesfinanzministerium gilt er für lange Auszahlungspläne nicht. - Vor der Rente kündigen und auszahlen lassen:
Das ist schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteile gehen zurück und die Erträge werden steuerpflichtig. - Im Alter außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen:
Ab Beginn der Auszahlung führt das zur Rückzahlung der Förderung wie bei einer Kündigung. - Den Lebensgefährten ohne Trauschein als Erben einplanen:
Förderunschädlich ist nur die Übertragung auf den Vertrag des Ehepartners.
Rente oder Auszahlungsplan: Was passt zu Ihnen?
Die lebenslange Rente passt, wenn Sie sich gegen ein langes Leben absichern wollen oder im Alter eine kleine gesetzliche Rente erwarten, denn nur für sie ist der Grundsicherungs-Freibetrag sicher. Der Auszahlungsplan passt, wenn Sie flexibel bleiben, Kapital vererben möchten und für die Zeit nach 85 anders vorgesorgt haben.
Die Rente mit 20 Prozent variablem Anteil ist ein Mittelweg: Der feste Teil sichert Sie lebenslang ab, der variable Teil kann steigen oder sinken. Welche Form Ihr Vertrag anbietet, sollten Sie schon beim Abschluss prüfen. Wie Sie die passende Vertragsart finden, erklärt unsere Seite zum Standarddepot.
Experten-Tipp:
Der Auszahlungsplan ist Freiheit mit Haken
„Der Auszahlungsplan ohne Pflicht zur Verrentung klingt nach Freiheit, hat aber zwei Haken: Mit 85 ist das Geld aufgebraucht, und ob der Freibetrag in der Grundsicherung greift, ist offen. Wer eine kleine gesetzliche Rente erwartet, fährt mit der lebenslangen Rente sicherer. Und die 30 Prozent Teilauszahlung rechnen wir immer nach Steuer durch, denn im ersten Rentenjahr kommt oft noch Gehalt dazu.“
Planen Sie Ihre Auszahlung rechtzeitig
Wir besprechen mit Ihnen kostenfrei, welche Auszahlungsform zu Ihnen passt, und prüfen, ob Ihr Riester-Vertrag besser weiterläuft oder übertragen werden sollte.
- Beratung zum Altersvorsorgedepot vor dem Abschluss
- Prüfung Ihres bestehenden Riester-Vertrags
- Ehrliche Rechnung, auch wenn Behalten besser ist
Die häufigsten Fragen zur Auszahlung des Altersvorsorgedepots
Wie wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Als lebenslange Rente, als Rente mit 20 Prozent variablem Anteil oder als Auszahlungsplan bis mindestens 85. Zu Beginn können Sie bis zu 30 Prozent des Kapitals auf einmal entnehmen. Die Auszahlung beginnt frühestens mit 65 oder mit einer früheren gesetzlichen Altersrente, spätestens mit 70.
Wie wird das Altersvorsorgedepot versteuert?
In der Ansparphase gar nicht. Die Auszahlung aus geförderten Beiträgen, Zulagen und Erträgen ist voll mit Ihrem persönlichen Steuersatz steuerpflichtig. Der ungeförderte Teil, etwa Beiträge über 1.800 Euro im Jahr, wird milder besteuert: bei einer Rente nur mit dem Ertragsanteil, beim Auszahlungsplan nur der Ertrag.
Kann ich ein Altersvorsorgedepot vererben?
Ja. Auf den Vertrag des Ehepartners geht das Kapital ohne Förderverlust über. Andere Erben bekommen das Restkapital, Zulagen und Steuervorteile werden dann aber zurückgefordert. Bei einer lebenslangen Rente gibt es nur etwas zu vererben, wenn eine Rentengarantiezeit von zehn oder 20 Jahren vereinbart ist.
Ab welchem Alter wird das Altersvorsorgedepot ausgezahlt?
Frühestens mit 65. Beziehen Sie vorher eine gesetzliche Altersrente oder eine Pension, darf auch die Auszahlung früher beginnen. Spätestens mit 70 muss sie starten. Ohne Vereinbarung beginnt sie mit 65.
Kann ich mir das ganze Geld auf einmal auszahlen lassen?
Nur bei einer Kleinbetragsrente, also wenn die Monatsrente 2026 nicht über 59,33 Euro läge. Sonst sind zu Beginn höchstens 30 Prozent auf einmal möglich, der Rest fließt als Rente oder Rate. Eine Kündigung mit Auszahlung kostet die gesamte Förderung.
Was passiert beim Auszahlungsplan mit 85?
Dann wird das Restkapital auf einmal ausgezahlt. Eine Pflicht, einen Teil des Kapitals in eine lebenslange Rente umzuwandeln, gibt es im Altersvorsorgedepot nicht mehr. Wer länger lebt, braucht für die Zeit danach andere Einkünfte.
Muss ich auf die Auszahlung Krankenkassenbeiträge zahlen?
Als Pflichtversicherter in der Krankenversicherung der Rentner nicht, Leistungen aus dem Altersvorsorgedepot sind dort beitragsfrei. Freiwillig gesetzlich Versicherte zahlen grundsätzlich Beiträge, weil ihre Kasse die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit berücksichtigt.
Wird die Auszahlung auf die Grundsicherung angerechnet?
Ja, aber nicht voll. Von einer lebenslangen Rente bleiben 100 Euro im Monat plus 30 Prozent des Betrags darüber frei, 2026 höchstens 281,50 Euro. Für lange Auszahlungspläne gilt dieser Freibetrag laut Bundesfinanzministerium nicht, abschließend geklärt ist das noch nicht.
Komme ich vor 65 an das Geld?
Nur mit einer früheren gesetzlichen Altersrente oder Pension. Ansonsten bleibt das Geld bis 65 gebunden. Eine Kündigung ist schädliche Verwendung, dann gehen Zulagen und Steuervorteile zurück. Eine Entnahme für die eigene Wohnung geht nur, wenn Ihr Vertrag sie vorsieht.
Was passiert, wenn mein Anbieter keine lebenslange Rente anbietet?
Dann können Sie Ihren Vertrag zum Beginn der Auszahlung kündigen und das Kapital förderunschädlich auf einen Vertrag mit lebenslanger Rente oder ein Auszahlungsprodukt übertragen. Das Auszahlungsprodukt muss das gesamte übertragene Kapital für Ihre Leistungen verwenden.
Gelten die neuen Auszahlungsregeln auch für meinen Riester-Vertrag?
Nein. Ihr Riester-Vertrag zahlt nach seinen bisherigen Regeln aus, frühestens mit 62 oder bei Verträgen bis 2011 mit 60. Einen Auszahlungsplan ohne lebenslange Rente gibt es dort nur mit Zustimmung des Anbieters. Erst eine Übertragung ins Altersvorsorgedepot bringt die neuen Regeln.
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