Altersvorsorgedepot für Beamte: Wer gefördert wird und was es bringt

Gefördert mit Einwilligung: Wir beraten Sie kostenfrei

Das erwartet Sie hier

Ob Sie als Beamter ab 2027 ein gefördertes Altersvorsorgedepot nutzen können, was die Einwilligung regelt und wann sich der Abschluss für Sie rechnet.

Inhalt dieser Seite
  1. Können Beamte ein Altersvorsorgedepot nutzen?
  2. Was gilt für Beamte beim Altersvorsorgedepot?
  3. Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte?
  4. Was raten wir Beamten zum Altersvorsorgedepot?
  5. Häufige Fragen (FAQ)
Fachlich geprüft durch Oliver Karp
Zuletzt aktualisiert am

Das Wichtigste in Kürze

  • Beamte sind auch beim Altersvorsorgedepot förderberechtigt. Wer keinen Riester-Vertrag hat, plant es ab 2027 als Baustein neben der Pension ein. Wer schon einen hat, rechnet vor dem Abschluss.
  • Voraussetzung bleibt die Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle, spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres. Gemeldet wird künftig nur noch, dass Sie zum geförderten Kreis gehören.
  • Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag gibt es bis zu 540 Euro Grundzulage, dazu bis zu 300 Euro je Kind. Ohne Kinder kommt ab einem Grenzsteuersatz von rund 23 Prozent ein Steuervorteil hinzu.
  • Abschließen lässt sich ein Altersvorsorgedepot erst ab dem 01.01.2027. Ein neuer Vertrag stellt alle Ihre Riester-Verträge unwiderruflich auf das neue Recht um.
Oliver Karp

Ohne eine einzige Erklärung an Ihre Besoldungsstelle bleibt das Altersvorsorgedepot für Beamte ohne Zulage…

… auch wenn Sie Monat für Monat einzahlen. Die Einwilligung geben Sie bei der Stelle ab, die Ihre Besoldung anordnet, für 2027 spätestens bis zum 31.12.2027. Ob eine Einwilligung aus Riester-Zeiten für das neue Recht reicht, sollten Sie beim Abschluss klären. Liegt sie vor, bekommen Sie dieselben Zulagen wie Angestellte: bis zu 540 Euro Grundzulage bei 1.800 Euro Eigenbeitrag und bis zu 300 Euro je Kind. Bei höherer Besoldung kommt ein Steuervorteil dazu. Wir rechnen vier typische Fälle durch, erklären, was für Richter, Soldaten, Lehrkräfte und Pensionäre gilt, und zeigen, warum Beamte mit Riester-Vertrag vor dem Abschluss rechnen sollten.

Können Beamte ein Altersvorsorgedepot nutzen und lohnt es sich?

Ja. Beamte, Richter und Soldaten können ab dem 01.01.2027 ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen, wenn sie in die Meldung an die Zulagenstelle einwilligen. Ohne Riester-Vertrag lohnt es sich für die meisten, mit Riester-Vertrag erst nach einer Rechnung, weil ein neuer Vertrag alle alten Verträge auf das neue Recht umstellt.

Reform 2027: Was sich für Beamte ändert

Das Altersvorsorgereformgesetz ist beschlossen, das Altersvorsorgedepot startet am 01.01.2027. Vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen. Beamte bleiben mit Einwilligung gefördert, die zuständige Stelle meldet aber nur noch ihre Zugehörigkeit zum geförderten Kreis. Offen sind die Produkte und Kosten der Anbieter und ein Anwendungsschreiben des Bundesfinanzministeriums, auch zur Frage, wann alte Einwilligungen weiter reichen.

Ihr Förderstatus auf einen Blick

FrageRiester bis 31.12.2026Altersvorsorgedepot ab 2027
Gefördert?Ja, unmittelbarJa, unmittelbar, Kreis der Berechtigten unverändert
VoraussetzungEinwilligung bis zum Ende des BeitragsjahresEinwilligung bis zum Ende des Beitragsjahres, gemeldet wird nur die Zugehörigkeit
Mindesteigenbeitrag4 % der Vorjahresbesoldung, höchstens 2.100 €, minus Zulagen, mindestens 60 €120 € im Jahr, ohne Bezug zur Besoldung
Grundzulage175 €Bis 540 €, gestaffelt nach Eigenbeitrag
BesonderheitAuszahlung frühestens mit 62, bei Verträgen bis 2011 mit 60Auszahlung ab 65 oder schon mit Beginn des Ruhegehalts

Was mit einem bestehenden Vertrag passiert, erklärt unsere Seite zur Riester-Rente für Beamte. Hier geht es um den neuen Vertrag ab 2027. Rechtsgrundlage ist § 10a EStG in der Fassung des Altersvorsorgereformgesetzes, den Wortlaut ab 2027 finden Sie in Artikel 2 des Gesetzes.

Was gilt für Beamte beim Altersvorsorgedepot?

Für Beamte gelten beim Altersvorsorgedepot dieselben Zulagen wie für Angestellte. Der Unterschied liegt im Zugang: Ohne Einwilligung gegenüber der zuständigen Stelle gibt es keine Förderung, auch wenn Sie Beiträge zahlen.

Die Einwilligung: Frist, Adressat, Inhalt

Die Einwilligung geben Sie schriftlich oder elektronisch ab, spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres, für 2027 also bis zum 31.12.2027. Zuständig ist die Stelle, die Ihre Besoldung anordnet, bei einer Beurlaubung für eine andere Beschäftigung der dortige Arbeitgeber. Neu ab 2027: Die Stelle bestätigt der Zulagenstelle jährlich mit Ihrer Steuer-Identifikationsnummer nur noch, dass Sie zum geförderten Kreis gehören.

Daten für den Mindesteigenbeitrag und die Kinderzulage übermittelt sie nicht mehr. Die Einwilligung gilt, bis Sie sie vor Beginn eines Kalenderjahres widerrufen. Haben Sie die Frist verpasst, können Sie die Einwilligung im Festsetzungs- oder Einspruchsverfahren nachholen, solange es nicht abgeschlossen ist. Die Zulagenstelle muss davon erfahren.


Reicht Ihre alte Einwilligung?

Für Einwilligungen aus der Zeit vor 2027 gelten die alten Regeln weiter, es sei denn, Sie teilen der zuständigen Stelle mit, dass Sie keinen Riester-Vertrag im alten Recht haben (§ 52 Absatz 18a EStG in der Fassung ab 2027). Ob eine solche Einwilligung auch für ein neues Altersvorsorgedepot genügt, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums dazu fehlt noch. Wir raten deshalb: Fragen Sie beim Abschluss eines Altersvorsorgedepots bei Ihrer Besoldungsstelle nach und geben Sie die Einwilligung im Zweifel für das Beitragsjahr neu ab. Nach einem Wechsel der Dienststelle verlangt die Zulagenstelle nach bisheriger Praxis ohnehin eine neue Erklärung.


Zulagen und Mindesteigenbeitrag

Die Grundzulage beträgt 50 Prozent auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag und 25 Prozent auf den Teil bis 1.800 Euro, höchstens 540 Euro im Jahr. Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig 200 Euro dazu, das betrifft vor allem Anwärterinnen und Anwärter. Einzahlen dürfen Sie bis 6.840 Euro im Jahr.

Der Mindesteigenbeitrag liegt für alle bei 120 Euro im Jahr, Ihre Besoldung spielt keine Rolle mehr. Zahlen Sie weniger, gibt es für dieses Jahr gar keine Zulage, auch keine anteilige. Gefördert werden höchstens zwei neue Verträge. Alle Zahlen und Rechenwege stehen auf unserer Seite zur Förderung im Altersvorsorgedepot.


Ehepartner und Kinder

Ist Ihr Ehepartner selbst nicht förderberechtigt, kann er über Sie mittelbar gefördert werden, wenn Sie eingewilligt haben. Er braucht einen eigenen Vertrag und zahlt mindestens 120 Euro im Jahr. Seine Grundzulage von höchstens 175 Euro wird aus Ihren Beiträgen berechnet. Neu: Sind Sie im Ausland tätig und erweitert unbeschränkt steuerpflichtig, darf er auch außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums wohnen.

Die Kinderzulage beträgt bis zu 300 Euro je Kind mit Kindergeld, das Geburtsjahr spielt keine Rolle mehr. Bei verheirateten Eltern geht sie 2027 an die Mutter, auf gemeinsamen Antrag an den Vater. Für Kinder selbst hat der Bundestag die Frühstart-Rente am 16.10.2026 beschlossen, die Zustimmung des Bundesrats steht noch aus.


Richter, Soldaten, Lehrer und Pensionäre

Gefördert sind alle, die Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz beziehen: Beamte von Bund, Ländern und Kommunen, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit. Anwärterbezüge zählen zur Besoldung. Auch ohne Besoldung beurlaubte Beamte können gefördert sein, etwa wenn sie Kindererziehungszeiten anrechnen lassen könnten. Unterschiede gibt es vor allem beim Ruhestand:

Lehrkräfte

Verbeamtete Lehrkräfte brauchen die Einwilligung. Angestellte Lehrkräfte sind gesetzlich rentenversichert und ohne Einwilligung gefördert. Mehr zum alten Vertrag auf unserer Seite zur Riester-Rente für Lehrer.

Soldaten

Berufs- und Zeitsoldaten sind mit Einwilligung gefördert wie Beamte. Wie ein alter Vertrag nach dem Dienstende weiterläuft, steht auf unserer Seite zur Riester-Rente für Soldaten.

Dienstunfähige

Wer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezieht, bleibt bis 67 gefördert, wenn er unmittelbar vorher gefördert war. Die Einwilligung geht dann an die Stelle, die die Versorgung anordnet.

Pensionäre wegen Alters

Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet die eigene Förderung. Ein Vertrag kann weiterlaufen und ausgezahlt werden. Zulagen gibt es dann nur noch mittelbar über einen geförderten Ehepartner, solange Ihre Auszahlung nicht begonnen hat.

Lohnt sich das Altersvorsorgedepot für Beamte?

Für Beamte ohne Riester-Vertrag meist ja: Bei 1.800 Euro Eigenbeitrag legt der Staat 540 Euro drauf, bei höherer Besoldung kommt ein Steuervorteil hinzu. Wer einen Riester-Vertrag mit Kinderzulage und kleinem Eigenbeitrag hat, fährt im alten Recht oft besser.

Rechenbeispiel: vier typische Beamte im Jahr 2027

Die Tabelle zeigt die Zulagen im Altersvorsorgedepot für das Beitragsjahr 2027, gerechnet nach §§ 84 und 85 EStG in der neuen Fassung (Rechnung unserer Redaktion). Angenommen ist, dass keiner der vier einen Riester-Vertrag hat und für die Kinder Kindergeld gezahlt wird. Der Steuervorteil aus der Günstigerprüfung kommt jeweils noch hinzu.

BeispielEigenbeitragZulagenIm Vertrag
Beamter, 40 Jahre, ledig, keine Kinder1.800 €540 €2.340 €
Anwärterin, am 01.01.2027 noch nicht 251.800 €740 €
im ersten Jahr
2.540 €
Beamtin, verheiratet, 2 Kinder, Kinderzulage bei ihr1.800 €1.140 €2.940 €
Beamter, Ehefrau ohne eigene Förderung, 2 Kinder1.800 €
und 120 €
1.315 €3.235 €
in beiden Verträgen

Im vierten Fall bekommt der Beamte 540 Euro Grundzulage. Seine Frau erhält als mittelbar Geförderte 175 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage, beides berechnet aus seinen Beiträgen. Mit zusammen 1.920 Euro Eigenbeitrag holt die Familie so 1.315 Euro vom Staat, ohne dass die Ehefrau selbst mehr als 120 Euro einzahlt.


Der Steuervorteil für Beamte

Zusätzlich setzen Sie Beiträge und Zulagen als Sonderausgaben ab, bis 1.800 Euro plus Zulage, ohne Kinder also bis 2.340 Euro. Das Finanzamt prüft in der Günstigerprüfung von Amts wegen, ob der Abzug mehr bringt als die Zulage. Nach unserer Näherung lohnt er sich ab einem Grenzsteuersatz von rund 23,1 Prozent.

Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von 30 Prozent bringt der Abzug dem ledigen Beamten aus der Tabelle rund 162 Euro mehr als die Zulage, bei 42 Prozent rund 442,80 Euro (ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer, Rechnung unserer Redaktion). Im Alter werden die geförderten Auszahlungen dafür voll versteuert, wie auf unserer Seite zur Auszahlung beschrieben.

Grundzulage und Steuerersparnis durch den Sonderausgabenabzug bei 1.800 Euro Eigenbeitrag ohne Kinder ab 2027
  • Steuerersparnis bei 42 Prozent Grenzsteuersatz982,80 €
  • Steuerersparnis bei 30 Prozent Grenzsteuersatz702 €
  • Grundzulage540 €

Quelle: Beispielrechnung nach §§ 10a und 84 EStG in der Fassung ab 2027, Näherung ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer (Stand 2026)


Sie haben schon einen Riester-Vertrag?

Dann gilt: Ein neues Altersvorsorgedepot stellt alle Ihre Riester-Verträge unwiderruflich auf das neue Förderrecht um. Garantie und Rechnungszins der alten Verträge bleiben dabei bestehen, nur die Förderung wechselt. Sie haben drei sinnvolle Wege, die wir auf unserer Seite zum Riester-Wechsel ausführlich erklären:

WegWas passiertPasst eher für
Riester behaltenAlte Förderung mit 175 € Grundzulage läuft weiter, kein neuer VertragBeamtinnen mit Kindern und kleinem Eigenbeitrag
In die neue Förderung umstellenVertrag bleibt, Zulagen nach neuem Recht für alle VerträgeBeamte ohne Kinderzulage mit hohem Eigenbeitrag
Ins Altersvorsorgedepot übertragenGuthaben wechselt förderunschädlich, Garantien endenTeure Verträge mit langer Restlaufzeit

Ein Beispiel für das Behalten: Wer im alten Recht wegen kleiner Teilzeitbesoldung nur den Sockelbetrag von 60 Euro zahlt und zwei Kinder ab Jahrgang 2008 hat, erhält 775 Euro Zulagen. Im neuen Recht braucht er für 750 Euro schon 300 Euro Eigenbeitrag. Beim Übertragen darf der alte Anbieter höchstens 150 Euro verlangen.

Vorsicht in der Ehe: Behalten Sie Ihren Riester-Vertrag und schließt nur Ihr mittelbar geförderter Partner ab 2027 einen neuen Vertrag ab, bekommt er dafür keine Zulage. Entscheiden Sie deshalb gemeinsam und lassen Sie beide Verträge prüfen, bevor einer von Ihnen unterschreibt. Die Regel steht in § 90 Absatz 2 EStG in der Fassung ab 2027.

Was raten wir Beamten zum Altersvorsorgedepot?

Beamten ohne Riester-Vertrag raten wir, das Altersvorsorgedepot ab Januar 2027 fest einzuplanen, am einfachsten als Standarddepot. Beamte mit Riester-Vertrag lassen vor jedem Abschluss rechnen, denn der Schritt stellt alle alten Verträge um und lässt sich nicht zurücknehmen.

Eine Vormerkung bei einer Bank bringt keinen Förder-Vorteil, gefördert wird für alle erst ab dem Beitragsjahr 2027. Das Standarddepot ist mit einem Kostendeckel von 1,0 Prozent im Jahr der einfachste Rahmen. Garantieprodukte kosten Rendite und haben keinen Kostendeckel, eine sichere Grundversorgung haben Sie mit der Pension bereits.

Klären Sie vor dem Abschluss drei Dinge: Liegt Ihre Einwilligung bei der aktuellen Stelle vor, und reicht sie für das neue Recht? Haben Sie oder Ihr Ehepartner einen Riester-Vertrag? Und wird Ihr Partner über Sie gefördert? Wer früh in Pension geht, kann sich das Altersvorsorgedepot schon ab Beginn des Ruhegehalts auszahlen lassen, auch vor 65.

Experten-Tipp:
Die Einwilligung entscheidet über jede Zulage

„Beamte bekommen im Altersvorsorgedepot dieselbe Zulage wie Angestellte, nur der Zugang ist anders. Ohne gültige Einwilligung bleibt das Geld aus, und ob eine alte Einwilligung für den neuen Vertrag reicht, ist noch nicht geklärt. Ich rate deshalb, sie beim Abschluss neu zu bestätigen. Wer verheiratet ist und noch Riester hat, rechnet vorher mit dem Partner, sonst kann dessen Zulage wegfallen.“

Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Altersvorsorgedepot für Beamte durchrechnen lassen

Wir rechnen mit Ihnen kostenfrei durch, was Ihnen das Altersvorsorgedepot ab 2027 bringt und ob Ihr Riester-Vertrag besser weiterläuft.

  • Förderung für Sie und Ihre Familie berechnet
  • Prüfung von Einwilligung und Riester-Vertrag
  • Ehrliche Empfehlung, auch zum Abwarten
Foto von Oliver Karp
Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zum Altersvorsorgedepot für Beamte

Können Beamte ein Altersvorsorgedepot mit Förderung nutzen?

Ja. Beamte, Richter und Soldaten sind ab dem 01.01.2027 auch beim Altersvorsorgedepot unmittelbar förderberechtigt. Voraussetzung ist ihre Einwilligung, dass die zuständige Stelle der Zulagenstelle jährlich die Zugehörigkeit zum geförderten Kreis meldet.

Ab wann können Beamte ein Altersvorsorgedepot abschließen?

Ab dem 01.01.2027. Vorher kann kein Anbieter einen geförderten Vertrag abschließen, heutige Angebote sind Vormerkungen oder Wartelisten. Eine Vormerkung bringt keinen Förder-Vorteil, gefördert wird ab dem Beitragsjahr 2027.

Kann ich als Beamter meinen Riester-Vertrag in ein Altersvorsorgedepot umwandeln?

Ja, ab 2027 können Sie das Guthaben förderunschädlich übertragen. Garantien und Rechnungszins gehen dabei verloren, der alte Anbieter darf bis zu 150 Euro verlangen. Alternativ stellen Sie den Vertrag selbst auf die neue Förderung um.

Brauche ich als Beamter eine neue Einwilligung für das Altersvorsorgedepot?

Das ist noch nicht abschließend geklärt. Alte Einwilligungen gelten nach altem Recht weiter, es sei denn, Sie melden der zuständigen Stelle, dass Sie keinen Riester-Vertrag im alten Recht haben. Ob sie auch für ein neues Altersvorsorgedepot reichen, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich, deshalb raten wir, beim Abschluss nachzufragen und sie im Zweifel neu abzugeben.

Bis wann muss die Einwilligung vorliegen?

Spätestens bis zum Ende des Beitragsjahres, für 2027 also bis zum 31.12.2027, schriftlich oder elektronisch. Wer die Frist verpasst, kann die Einwilligung im Festsetzungs- oder Einspruchsverfahren nachholen, solange es noch läuft.

Wie viel Förderung bekommen Beamte im Altersvorsorgedepot?

Auf die ersten 360 Euro Eigenbeitrag gibt es 50 Prozent Zulage, auf jeden weiteren Euro bis 1.800 Euro 25 Prozent, zusammen bis zu 540 Euro. Dazu kommen bis zu 300 Euro je Kind und einmalig 200 Euro, wenn Sie selbst zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 sind. Mittelbar geförderte Ehepartner bekommen diesen Bonus nicht.

Wie viel müssen Beamte mindestens einzahlen?

120 Euro im Jahr, also zehn Euro im Monat. Die alte Regel mit vier Prozent der Vorjahresbesoldung gilt im Altersvorsorgedepot nicht mehr. Wer weniger als 120 Euro zahlt, bekommt für das Jahr keine Zulage.

Wird mein Ehepartner über mich mitgefördert?

Ja, wenn er selbst nicht förderberechtigt ist, Sie eingewilligt haben und er einen eigenen Vertrag mit mindestens 120 Euro Beitrag hat. Er bekommt dann bis zu 175 Euro Grundzulage, berechnet aus Ihren Beiträgen. Behalten Sie selbst einen Riester-Vertrag im alten Recht, bekommt er für einen neuen Vertrag allerdings keine Zulage.

Sind Richter, Soldaten und verbeamtete Lehrer auch gefördert?

Ja. Gefördert sind alle Empfänger von Besoldung nach dem Bundesbesoldungsgesetz oder einem Landesbesoldungsgesetz, mit Einwilligung. Angestellte Lehrkräfte sind gesetzlich rentenversichert und brauchen keine Einwilligung.

Können Pensionäre ein gefördertes Altersvorsorgedepot abschließen?

Mit dem Ruhegehalt wegen Alters endet die eigene Förderung, Zulagen gibt es dann nur noch mittelbar über einen geförderten Ehepartner, solange Ihre Auszahlung nicht begonnen hat. Wer Versorgung wegen Dienstunfähigkeit bezieht, bleibt bis 67 gefördert, wenn er unmittelbar vorher gefördert war.

Wann wird das Altersvorsorgedepot bei Beamten ausgezahlt?

Frühestens mit 65 oder mit dem früheren Beginn des Ruhegehalts, spätestens mit 70. Sie wählen zwischen lebenslanger Rente und einem Auszahlungsplan bis mindestens 85, zu Beginn sind bis zu 30 Prozent auf einmal möglich.

Lohnt sich für Beamte zusätzlich der Steuerabzug?

Oft ja. Das Finanzamt prüft von Amts wegen, ob der Sonderausgabenabzug bis 1.800 Euro plus Zulage mehr bringt als die Zulage. Bei vollem Beitrag ohne Kinder ist das nach unserer Näherung ab einem Grenzsteuersatz von rund 23,1 Prozent der Fall.

Haben Sie alles gefunden?

Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?

Wir helfen Ihnen gern. Professionelle Beratung von echten Menschen. Rufen Sie uns zum Ortstarif an oder schreiben Sie uns per E‑Mail.

Foto von Lena Mierbach
Lena Mierbach
Ihre Ansprechpartnerin
transparent-beraten.de GmbH 685 Bewertungen auf ProvenExpert.com