Rückmietverkauf sinnvoll? Fünf Fragen und ein Rechenweg

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Das Wichtigste in Kürze

  • Sinnvoll bei tragfähiger Rechnung: Ein Rückmietverkauf passt, wenn Sie bleiben wollen, nicht vererben müssen und Erlös plus Rente die Miete tragen.
  • 37 von 100 Frauen: So viele 65-Jährige erleben ihren 90. Geburtstag. Rechnen Sie deshalb bis 95, nicht nur bis zum Durchschnitt.
  • 667 € aus der Rente: So viel muss ein Paar mit 65 bei 300.000 € Erlös und 1.500 € Miete monatlich zuschießen, wenn es bis 95 plant.
  • 5 Fragen: Wohndauer, Erbe, Kredit, Reichweite und Sozialleistungen entscheiden, ob Rückmietverkauf, Kredit, Teilverkauf, Leibrente oder Umzug passt.

Wann ist ein Rückmietverkauf sinnvoll?

Ein Rückmietverkauf ist sinnvoll, wenn Sie in Ihrem Zuhause wohnen bleiben wollen, Geld aus der Immobilie brauchen und sie nicht vererben müssen. Entscheidend ist die Rechnung: Erlös und Rente müssen die Miete bis ins hohe Alter tragen. Wer Eigentümer bleiben möchte, prüft vorher einen Kredit.

Was beim Verkauf mit Rückmiete passiert

Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Haus oder Wohnung ganz und bleiben als Mieter darin wohnen. Andere Namen dafür sind Rückmietkauf, Verkauf mit Rückmiete oder Sale-and-Lease-Back. Sie bekommen den Kaufpreis der bewohnten Immobilie auf einmal und zahlen ab dann Miete. Eigentum, Wertsteigerung und Erbe gehen an den Käufer.

Die bekannten Vor- und Nachteile gelten für jeden Verkäufer. Ob sie für Sie überwiegen, zeigt erst Ihre eigene Lage. Fünf Fragen führen zur Antwort. Sie betreffen Ihre Wohndauer, das Erbe, einen möglichen Kredit, die Reichweite des Geldes und Sozialleistungen.

Wie finden Sie in fünf Fragen den passenden Weg?

Gehen Sie die fünf Fragen der Reihe nach durch. Jede Antwort führt zur nächsten Frage oder zu einem anderen Weg: Verkauf mit Umzug, Kredit, Teilverkauf oder Leibrente. Wer alle fünf Fragen passend beantwortet, für den ist der Rückmietverkauf eine gute Wahl.

Fünf Fragen, fünf Ausgänge

Beginnen Sie in der ersten Zeile und folgen Sie der Spalte, die zu Ihrer Antwort passt. „Weiter“ heißt, dass die nächste Frage entscheidet. Die Ausgänge sind eine erste Orientierung und ersetzen nicht die Rechnung mit Ihren eigenen Zahlen.

Ihre FrageWenn jaWenn nein
1. Wollen Sie noch viele Jahre im Haus wohnen?Weiter mit Frage 2Verkauf und Umzug: höherer Preis ohne Mieter im Haus
2. Soll das Haus ganz oder zum Teil in der Familie bleiben?Kredit oder Teilverkauf eines AnteilsWeiter mit Frage 3
3. Bekommen Sie einen Kredit, dessen Rate Ihre Rente sicher trägt?Kredit oder Umschuldung: Sie bleiben EigentümerWeiter mit Frage 4
4. Tragen Erlös und Rente die Miete bis ins hohe Alter?Weiter mit Frage 5Leibrente oder Verkauf mit Wohnungsrecht: Wohnen ohne Miete
5. Brauchen Sie heute oder absehbar Grundsicherung oder Wohngeld?Erst mit dem Sozialamt klärenDer Rückmietverkauf passt zu Ihrer Lage

Führt Sie der Baum zu einem anderen Ausgang, ist das kein Urteil über Ihre Immobilie, sondern ein Hinweis auf den passenderen Weg. Die Alternativen zum Rückmietverkauf unterscheiden sich vor allem darin, ob Sie Eigentümer bleiben und ob Sie Miete zahlen. Beim Teilverkauf geben Sie nur einen Anteil ab und zahlen für diesen Teil ein Nutzungsentgelt.


Unsere Empfehlung beim Ausgang Rückmietverkauf

Führt Sie der Baum zum Rückmietverkauf, empfehlen wir die GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein, der Mindestankaufswert liegt bei 100.000 Euro. Ob Ihre Region infrage kommt, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW. Das Angebot ist laut GNIW kostenfrei und unverbindlich.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.

Was sollten Sie vor dem Rechnen klären?

Bevor Sie Erlös und Miete durchrechnen, klären Sie drei Fragen: Wie lange wollen Sie bleiben, soll das Haus vererbt werden, und reicht ein Kredit? Passt eine dieser Antworten nicht zum Verkauf, ist ein anderer Weg meist besser.

Wie lange wollen Sie im Haus bleiben?

Der Rückmietverkauf lohnt sich, wenn Sie noch viele Jahre in Ihrem Zuhause wohnen wollen. Dafür nehmen Sie einen Kaufpreis hin, der unter dem einer leeren Immobilie liegt. Die Verbraucherzentrale schreibt, der Verkehrswert bewohnter Immobilien sei regelmäßig niedriger (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Wer ohnehin bald umziehen will, verkauft deshalb besser leer und frei.

Kürzere Wohnzeiten sind trotzdem möglich. Als Mieter kündigen Sie spätestens am dritten Werktag eines Monats zum Ende des übernächsten Monats (Quelle: § 573c BGB). Laut GNIW eignet sich ihr Modell auch als Zwischenlösung, etwa vor einem geplanten Umzug. Rechnen Sie dann nach, ob das Bleiben den niedrigeren Kaufpreis aufwiegt.


Soll das Haus in der Familie bleiben?

Nach dem Verkauf gehört die Immobilie dem Käufer, Ihre Erben bekommen kein Haus mehr, sondern nur, was vom Erlös übrig ist, und zwar als Geldvermögen. Die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim entfällt damit (§ 13 ErbStG). Für Geld gelten die allgemeinen Freibeträge, für jedes Kind 400.000 Euro (Quelle: § 16 ErbStG).

Soll das Haus ganz oder zum Teil in der Familie bleiben, passen ein Kredit oder ein Teilverkauf besser. Wie viel Ihren Erben nach dem Rückmietverkauf bleibt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie Miete aus dem Erlös zahlen. Auch der Ehepartner hat beim Verkauf ein Wort mitzureden. Verheiratete brauchen im gesetzlichen Güterstand die Einwilligung des Ehepartners, wenn das Haus fast ihr ganzes Vermögen ist (Quelle: § 1365 BGB).


Reicht ein Kredit statt eines Verkaufs?

Mit einem Kredit bleiben Sie Eigentümer und behalten die Wertsteigerung. Neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung kosteten im August 2026 im Schnitt rund 4,0 Prozent Effektivzins, also Zins einschließlich aller Kreditkosten (Quelle: Deutsche Bundesbank). Für 100.000 Euro sind das rund 333 Euro Zinsen im Monat, noch ohne Tilgung. Brauchen Sie nur diesen Betrag, zahlen Sie beim Rückmietverkauf dagegen die volle Miete für das ganze Haus.

Ob Sie im Alter einen Kredit bekommen, hängt an Ihrem Einkommen. Die Bank muss vorher prüfen, ob Sie ihn wahrscheinlich vertragsgemäß zurückzahlen (Quelle: § 505a BGB). Holen Sie deshalb zuerst ein Angebot Ihrer Hausbank ein. Lehnt die Bank ab oder trägt die Rente die Rate nicht, ist ein Kredit im Alter keine Lösung, und der Verkauf rückt nach vorn.

Reicht der Erlös für die Miete bis ins hohe Alter?

Der Erlös reicht, wenn er zusammen mit Ihrer Rente die Miete bis ins hohe Alter trägt. Ein einfacher Rechenweg in drei Schritten zeigt, was jeden Monat aus Rente oder Ersparnissen kommen muss.

Wie lange Sie planen sollten

Die Sterbetafel nennt nur einen Durchschnitt. Eine 65-jährige Frau hat im Schnitt noch 21,10 Jahre vor sich, ein Mann 17,97 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025). Von 100 Frauen dieses Alters erleben aber 37 ihren 90. Geburtstag und 13 ihren 95. Wir rechnen deshalb vorsichtig bis zum 95. Geburtstag.

Wie viele Jahre Männer und Frauen im Schnitt noch leben, nach Alter (Sterbetafel 2023/2025)
  • Männer mit 65 Jahren17,97 Jahre
  • Frauen mit 65 Jahren21,10 Jahre
  • Männer mit 70 Jahren14,43 Jahre
  • Frauen mit 70 Jahren17,04 Jahre
  • Männer mit 75 Jahren11,16 Jahre
  • Frauen mit 75 Jahren13,22 Jahre
  • Männer mit 80 Jahren8,20 Jahre
  • Frauen mit 80 Jahren9,73 Jahre

Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025

Der Rechenweg hat drei Schritte. Teilen Sie den Erlös durch die Zahl der Monate bis zu Ihrem 95. Geburtstag. Ziehen Sie das Ergebnis von der Monatsmiete ab. Der Rest ist der Betrag, den Ihre Rente jeden Monat zur Miete beisteuern muss. Je nach Alter fällt dieser Betrag sehr unterschiedlich aus.


Paar mit 65 Jahren: Die Rente muss mittragen

Ein Ehepaar, beide 65 Jahre, verkauft sein Einfamilienhaus für 300.000 Euro und zahlt danach 1.500 Euro Kaltmiete im Monat. Stirbt einer der beiden, setzt der andere den Mietvertrag fort (Quelle: § 563 BGB). Gerechnet wird deshalb, bis der länger Lebende 95 wird. Das sind 30 Jahre oder 360 Monate.

Rechenbeispiel: Paar mit 65 Jahren
Kaufpreis 300.000 Euro, Kaltmiete 1.500 Euro im Monat, geplant bis 95, ohne Zinsen und Mieterhöhung

PostenBetrag
Kaltmiete im Monat1.500 €
Minus Anteil aus dem Erlös (300.000 € geteilt durch 360 Monate)833 €
Aus der Rente zu zahlen667 € im Monat

Ohne Rente wäre der Erlös nach 16,7 Jahren aufgebraucht, das Paar braucht also dauerhaft einen Teil seiner Rente für die Miete.


Frau mit 75 Jahren: Eine kleine Rente genügt

Eine alleinstehende Frau, 75 Jahre, verkauft ihr Reihenhaus für 260.000 Euro. Die Kaltmiete beträgt danach 1.200 Euro im Monat. Frauen ihres Alters haben im Schnitt noch 13,22 Jahre vor sich, von 100 erleben 15 ihren 95. Geburtstag. Bis dahin plant sie 20 Jahre oder 240 Monate ein.

Rechenbeispiel: Frau mit 75 Jahren
Kaufpreis 260.000 Euro, Kaltmiete 1.200 Euro im Monat, geplant bis 95, ohne Zinsen und Mieterhöhung

PostenBetrag
Kaltmiete im Monat1.200 €
Minus Anteil aus dem Erlös (260.000 € geteilt durch 240 Monate)1.083 €
Aus der Rente zu zahlen117 € im Monat

Schon eine kleine Rente sichert hier die Miete bis 95, der Erlös allein reicht rund 18 Jahre.


Witwe mit 80 Jahren: Der Erlös reicht allein

Eine Witwe, 80 Jahre, verkauft ihre Eigentumswohnung für 180.000 Euro und zahlt danach 800 Euro Kaltmiete. Bis zu ihrem 95. Geburtstag sind es 15 Jahre oder 180 Monate. Hier dreht sich die Rechnung um: Der Erlös trägt die Miete allein, und es bleibt Geld übrig.

Rechenbeispiel: Witwe mit 80 Jahren
Kaufpreis 180.000 Euro, Kaltmiete 800 Euro im Monat, geplant bis 95, ohne Zinsen und Mieterhöhung

PostenBetrag
Erlös aus dem Verkauf180.000 €
Minus Miete bis 95 (180 Monate mal 800 €)144.000 €
Frei für Pflege, Hilfe und Rücklagen36.000 €

Je älter Sie beim Verkauf sind, desto eher trägt der Erlös die Miete ohne Zuschuss aus der Rente.

In allen drei Beispielen kommen Betriebskosten zur Kaltmiete hinzu. Prüfen Sie Ihre Rente deshalb gegen die Warmmiete, nicht nur gegen die Kaltmiete. Kaufpreise und Mieten sind Beispielwerte, kein Angebot eines Käufers. Welchen Kaufpreis und welche Miete Sie bekommen, zeigt erst die Bewertung Ihrer Immobilie.

Was passiert, wenn die Miete steigt oder das Geld nicht reicht?

Steigt die Miete, reicht der Erlös kürzer. Zinsen auf das angelegte Geld verlängern die Reichweite dagegen. Ist der Erlös aufgebraucht, zahlen Sie die Miete aus der Rente, und erst dann kommen Grundsicherung oder Wohngeld infrage.

Wie stark eine steigende Miete wirkt

Ohne Regel im Vertrag darf der Vermieter die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, in drei Jahren um höchstens 20 Prozent (Quelle: § 558 BGB). Eine Indexmiete folgt den Verbraucherpreisen. Schon eine Erhöhung von 2 Prozent im Jahr summiert sich über 20 Jahre deutlich.

Rechenbeispiel: Miete über 20 Jahre mit und ohne Erhöhung
Kaltmiete zu Beginn 1.200 Euro im Monat, 20 Jahre Wohndauer

PostenMiete bleibt gleichMiete steigt jedes Jahr um 2 %
Monatsmiete im elften Jahr1.200 €1.463 €
Miete in 20 Jahren zusammen288.000 €350.000 €
Mehrkosten durch die Erhöhung0 €62.000 €

Bei 260.000 Euro Erlös fehlen mit steigender Miete nach 20 Jahren rund 90.000 Euro, die aus der Rente kommen müssen.

Vereinbaren Sie deshalb einen Verzicht auf Mieterhöhungen oder eine Staffel in festen Eurobeträgen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, Erhöhungen für drei bis fünf Jahre oder dauerhaft auszuschließen (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 25.02.2025). Eine feste Regel zur Miete nach dem Verkauf macht Ihre Rechnung verlässlich.


Was Zinsen auf den Erlös bringen

Legen Sie den Erlös an, verlängern Zinsen die Reichweite. Bei 300.000 Euro Erlös und 1.500 Euro Miete reicht das Geld mit 2 Prozent Guthabenzins rund 20 statt 16,7 Jahre. Zinsen sind allerdings steuerpflichtig. Wie hoch die Zinsen über Jahrzehnte ausfallen, weiß heute niemand. Rechnen Sie deshalb ohne Zinsen und sehen Sie Zinserträge als Puffer.


Was gilt bei Grundsicherung und Wohngeld?

Solange Sie den Erlös haben, zählt er bei Sozialleistungen als Vermögen. Das selbst bewohnte Haus war in der Sozialhilfe geschützt, der Erlös ist es nicht. In der Grundsicherung im Alter bleiben nur 10.000 Euro je volljähriger Person als Schonvermögen geschützt (Quelle: Verordnung zu § 90 SGB XII). Beim Wohngeld kann erhebliches Vermögen den Anspruch ausschließen (§ 21 WoGG).

Wer heute Grundsicherung bekommt, verliert sie nach dem Verkauf, solange der Erlös über dem geschützten Betrag liegt. Ist das Geld aufgebraucht, kann ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld wieder entstehen. Klären Sie vor dem Notartermin mit dem Sozialamt, was der Verkauf für Ihren Anspruch bedeutet.

Wann lohnt sich der Verkauf mit Rückmiete und wann nicht?

Am häufigsten passt der Rückmietverkauf, wenn Geld für einen klaren Zweck fehlt und niemand das Haus erben soll. Gegen ihn sprechen ein absehbarer Auszug, eine Rente, die keinen Teil der Miete trägt, und ein jüngerer Mitbewohner.

Vier Lagen, in denen er oft passt

Vier Lebenslagen führen besonders oft zum Verkauf mit Rückmiete. Gemeinsam ist ihnen, dass Sie bleiben wollen und das Geld jetzt brauchen.

Ruhestand mit wenig Rücklagen

Die Rente reicht für den Alltag, aber nicht für größere Ausgaben. Für Rentner schafft der Erlös Spielraum, solange die Rente einen Teil der Miete trägt.

Sanierungsstau ohne Rücklagen

Dach, Heizung oder Fenster stehen an. Größere Reparaturen trägt nach dem Verkauf im Grundsatz der Vermieter (§ 535 BGB). Allein der Fenstertausch kostet im Beispielhaus von co2online 40.000 Euro (Quelle: co2online, Stand Februar 2026).

Restschuld im Ruhestand

Ein Kredit läuft noch, und die Rate drückt. Beim Verkauf trotz Kredit wird die Restschuld aus dem Kaufpreis abgelöst, danach zahlen Sie Miete statt Rate.

Allein im Haus, ohne Erben

Die Kinder sind versorgt, oder es gibt keine. Was vom Erlös übrig bleibt, erben Ihre Angehörigen später als Geld.


Drei Lagen, in denen er selten passt

In drei Lagen spricht meist mehr gegen den Verkauf als dafür. Prüfen Sie dann zuerst einen Kredit, eine Leibrente oder den Verkauf mit Umzug.

  • Ein Umzug in eine kleinere Wohnung oder ins Pflegeheim steht in wenigen Jahren an
  • Ihre Rente trägt keinen Teil der Miete, und der Erlös reicht nicht bis ins hohe Alter
  • Ein Partner oder Angehöriger unter 55 Jahren soll mit im Haus wohnen

Steht ein Umzug ins Heim absehbar an, lohnt der niedrigere Preis einer bewohnten Immobilie für wenige Jahre im Haus selten. Ein Verkauf nach dem Auszug bringt meist mehr. Das Geld wird dann auch gebraucht: Im ersten Heimjahr zahlen Pflegebedürftige im Schnitt 3.364 Euro im Monat selbst (Quelle: vdek, Stichtag 01.07.2026).

Beim Alter gelten die Regeln des Käufers. Laut GNIW müssen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein. Der Vermittler DEGIV nennt für den Rückmietverkauf keine Altersgrenze (Angabe des Anbieters, Stand 28.10.2026). Mit einem jüngeren Partner im Haus prüfen Sie deshalb andere Käufer.

Für wen empfehlen wir den Verkauf mit Rückmiete?

Wir empfehlen den Rückmietverkauf, wenn die Rechnung mit Ihrer Rente aufgeht und das Haus nicht in der Familie bleiben soll. Wie sicher Sie danach wohnen, entscheidet der Vertrag.

Unsere Einschätzung: Ob ein Rückmietverkauf sinnvoll ist, entscheidet weniger das Modell als Ihre Rechnung. Teilen Sie den Erlös durch die Monate bis zu Ihrem 95. Geburtstag und vergleichen Sie das Ergebnis mit der Warmmiete. Trägt Ihre Rente den Rest sicher, ist der Verkauf mit Rückmiete eine gute Lösung. Je älter Sie beim Verkauf sind, desto eher reicht der Erlös allein. Sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Erhaltungsinvestitionen wie Dach, Fenster und Heizung trägt laut GNIW die Eigentümerin.

Geht Ihre Rechnung auf, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Das Angebot ist laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Vergleichen Sie Kaufpreis und Miete daraus mit Ihrer eigenen Rechnung. Vor dem Notartermin prüfen Sie die Risiken im Vertrag, vor allem Kündigungsausschluss und Wohnungsrecht.

Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW

Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.

  • Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
  • Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
  • Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
  • Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt

Die häufigsten Fragen, ob sich ein Rückmietverkauf lohnt

Wann ist ein Verkauf mit Rückmietung sinnvoll?

Er ist sinnvoll, wenn Sie lange in Ihrem Zuhause bleiben wollen, Geld aus der Immobilie brauchen und sie nicht vererben müssen. Entscheidend ist, dass Erlös und Rente die Miete bis ins hohe Alter tragen. Wer Eigentümer bleiben will und einen bezahlbaren Kredit bekommt, prüft zuerst den Kredit. Soll das Haus in der Familie bleiben, passt der Verkauf nicht.

Wie rechne ich aus, ob sich ein Rückmietverkauf für mich lohnt?

Teilen Sie den Erlös durch die Monate bis zu Ihrem 95. Geburtstag und ziehen Sie das Ergebnis von der Monatsmiete ab. Der Rest muss jeden Monat aus Rente oder Ersparnissen kommen. Rechnen Sie vorsichtig ohne Zinsen und mit steigender Miete. In unseren Beispielen muss die Rente mit 65 Jahren einen großen Teil der Miete tragen, mit 80 reicht der Erlös allein.

Wie lange muss der Erlös für die Miete reichen?

Planen Sie bis ins hohe Alter, nicht bis zum Durchschnitt. Eine 65-jährige Frau hat laut Statistischem Bundesamt im Schnitt noch 21,10 Jahre vor sich. Von 100 Frauen dieses Alters erleben aber 37 ihren 90. Geburtstag. Reicht der Erlös nicht bis 95, muss die Rente einen Teil der Miete tragen.

Ab welchem Alter lohnt sich ein Rückmietverkauf?

Ein gesetzliches Mindestalter gibt es nicht, die Käufer setzen eigene Grenzen. Bei der GNIW müssen laut GNIW alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sein. Rechnerisch gilt: Je älter Sie beim Verkauf sind, desto kürzer muss der Erlös die Miete tragen.

Warum sollte ich vor dem Verkauf einen Kredit prüfen?

Mit einem Kredit bleiben Sie Eigentümer, behalten die Wertsteigerung und können das Haus vererben. Neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung kosteten im August 2026 im Schnitt rund 4,0 Prozent Effektivzins, laut Deutscher Bundesbank. Brauchen Sie nur einen Teil des Hauswerts, sind die Zinsen oft niedriger als eine volle Miete. Voraussetzung ist, dass Ihre Rente die Rate sicher trägt.

Was bleibt den Erben nach einem Rückmietverkauf?

Die Erben bekommen kein Haus, sondern das Geld, das vom Erlös übrig ist. Die Steuerbefreiung für das selbst genutzte Familienheim entfällt. Für Geld gelten die allgemeinen Freibeträge, für Kinder 400.000 Euro, laut § 16 ErbStG. Wie viel übrig bleibt, hängt vor allem davon ab, wie lange Sie Miete aus dem Erlös zahlen.

Wie wirkt sich der Erlös auf Grundsicherung und Wohngeld aus?

Der Erlös zählt als Vermögen, das selbst bewohnte Haus war dagegen geschützt. In der Grundsicherung im Alter bleiben 10.000 Euro je volljähriger Person geschützt, laut Verordnung zu § 90 SGB XII. Beim Wohngeld kann erhebliches Vermögen den Anspruch ausschließen. Erst wenn der Erlös weitgehend aufgebraucht ist, kommen diese Leistungen wieder infrage.

Wann eignet sich ein Rückmietverkauf als Zwischenlösung?

Wenn Sie einige Jahre bleiben wollen, das Geld aber schon jetzt brauchen. Als Mieter kündigen Sie mit einer Frist von rund drei Monaten, laut § 573c BGB. Bedenken Sie aber, dass eine bewohnte Immobilie meist weniger bringt als eine leere. Für sehr kurze Wohnzeiten ist ein Verkauf nach dem Auszug deshalb oft besser.

Was passiert, wenn das Geld für die Miete nicht mehr reicht?

Ist der Erlös aufgebraucht, zahlen Sie die Miete aus Rente und Ersparnissen. Geraten Sie mit zwei aufeinanderfolgenden Mieten in Rückstand, darf der Vermieter fristlos kündigen, laut § 543 BGB. Ein Kündigungsausschluss hilft dann nicht. Ist kein Vermögen mehr da, kann ein Anspruch auf Grundsicherung oder Wohngeld entstehen.

Wann ist ein Rückmietverkauf nicht sinnvoll?

Wenn das Haus in der Familie bleiben soll, ein bezahlbarer Kredit reicht oder ein Umzug in wenigen Jahren ansteht. Auch wenn Ihre Rente keinen Teil der Miete tragen kann und der Erlös nicht bis ins hohe Alter reicht, passt er selten. Dann kommen Leibrente oder Verkauf mit Wohnungsrecht infrage, weil Sie dort keine Miete zahlen.

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