Das erwartet Sie hier
Die Anbieter des Rückmietverkaufs 2026 im Vergleich nach sechs offenen Kriterien und die Empfehlung des transparent-beraten.de-Teams. Außerdem: was Tests, Verbraucherzentralen und Kunden zum Rückmietverkauf sagen.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Kein Fremdtest: Einen Test von Rückmietverkauf-Anbietern gibt es nicht; Stiftung Warentest und DISQ untersuchen andere Modelle.
- Empfehlung ab 55: Wir empfehlen die GNIW für Eigentümer, bei denen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind.
- 6 Kriterien: Wir prüfen Absicherung, Käufer, Voraussetzungen, Kosten, Transparenz und Bewertungen offen und vergeben keine Noten.
- Gewicht: Fehlt ein Kriterium mit hohem Gewicht, empfehlen wir den Anbieter nicht.
Unsere Empfehlung für den Rückmietverkauf
Das ist neu in 2026
Neuer Vergleich: Erstmals vergleichen wir die Anbieter des Rückmietverkaufs nach sechs offenen Kriterien. → Mehr dazu im Abschnitt „Kriterien“
Aktuelle Testlage: Einen Test, der Anbieter des Rückmietverkaufs vergleicht, gibt es auch im Oktober 2026 nicht. Geprüft haben wir Stiftung Warentest, DISQ, ServiceValue und die Verbraucherzentralen. → Mehr dazu im Abschnitt „Gibt es einen Test?“
Für Eigentümer, bei denen alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind, empfehlen wir die GNIW als Direktkäufer. Einen Testsieger gibt es nicht, weil es keinen Test des Rückmietverkaufs gibt. Unsere Empfehlung folgt sechs Kriterien, die wir vor dem Vergleich offenlegen.
Diesen Anbieter empfehlen wir
Die GNIW kauft selbst und trägt laut GNIW ein lebenslanges Wohnungsrecht im ersten Rang ein. Sie ist bundesweit tätig, finanziert ihre Ankäufe laut GNIW aus Eigenkapital und übernimmt als Eigentümerin die Instandhaltung. Sie kauft nur, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 sind, der Ankaufswert mindestens 100.000 Euro beträgt und die Lage passt. Die Einzelheiten stehen im GNIW-Steckbrief.
Beachten Sie: Wir erhalten von der GNIW eine Vergütung, wenn Sie über unseren Link eine Immobilie einreichen. Angaben der GNIW zu Wohnungsrecht, Rang und Kündigung kennzeichnen wir als solche. Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, finden Sie weitere Anbieter in unserer Anbieterübersicht.
Ihre Immobilie bei der GNIW einreichen
Die GNIW prüft Ihre Immobilie und macht Ihnen ein Angebot. Sie verkaufen zum Wert der bewohnten Immobilie und wohnen zur Miete weiter.
- Voller Kaufpreis nach dem Notartermin (laut GNIW)
- Unbefristeter Mietvertrag, Eigenbedarf ausgeschlossen (laut GNIW)
- Lebenslanges Wohnungsrecht im ersten Rang (laut GNIW)
*Wir stellen Ihnen die Inhalte auf unserer Webseite kostenfrei zur Verfügung, damit Sie sich über Versicherungs- und Finanzprodukte sowie über Möglichkeiten der Altersvorsorge umfassend informieren können. Die redaktionelle Arbeit auf unserer Webseite finanzieren wir unter anderem mit sogenannten Affiliate-Links. Diese erkennen Sie am Sternchen (*). Affiliate-Kooperationen gehen wir nur mit Anbietern ein, die wir wirklich weiterempfehlen können. Kommt es durch einen Klick auf unseren Affiliate-Link zu einem Vertragsabschluss, bekommen wir dafür eine Provision. Höhe und Umfang dieser Provision haben keinerlei Einfluss auf unsere Weiterempfehlung des Produkts.
Mehr über unsere Arbeitsweise erfahren Sie hier: Über transparent-beraten.de
Gibt es einen Test zum Rückmietverkauf?
Nein, einen Test von Rückmietverkauf-Anbietern gibt es nicht. Die Tests anderer Häuser betreffen verwandte Modelle und nennen die Rückmiete nicht oder prüfen nur den Service.
Was Tests und Verbraucherzentralen sagen
| Haus und Studie | Stand | Gegenstand | Aussage zur Rückmiete |
|---|---|---|---|
| Test.de und Finanztest zur Immobilienrente | 28.01.2025 | Leibrente, Nießbrauch, Teilverkauf, Wohnrecht und Kredite | Rückmiete im frei zugänglichen Text nicht enthalten, keine Anbieter genannt |
| DISQ Servicestudie Immobilienverrentung | 28.01.2025 | Service von 7 Anbietern | Weder GNIW noch Rückmiete genannt, DEGIV auf Rang 1 mit 74,3 Punkten |
| DISQ Servicestudie Teilverkauf | 11.11.2025 | Service von 6 Teilverkauf-Anbietern | Kein Rückmietverkauf, verkaufen aber bleiben auf Rang 1 (77,2), vobahome auf Rang 5 (67,0) |
| Verbraucherzentralen | 25.02.2025 und 15.04.2026 | Ratgebertexte zu Verkauf und Rückmietung | Beschreiben das Modell, bewerten keine Anbieter |
Die beiden DISQ-Studien messen nur den Service, nicht Kaufpreis, Vertrag oder Absicherung. Ein guter Platz sagt deshalb nicht, ob ein Rückmietverkauf fair ist. Die Tests zur Immobilienrente und zum Teilverkauf betreffen verwandte Modelle.
Nach welchen Kriterien vergleichen wir die Anbieter?
Wir vergleichen Anbieter nach sechs Kriterien und vergeben weder Punkte noch Noten. Die Kriterien stehen vor dem Vergleich, damit Sie unsere Empfehlung nachvollziehen können. Stand: 28.10.2026.
Welche vier Kriterien prüfen wir zuerst?
Absicherung und Käufer haben hohes Gewicht, Voraussetzungen und laufende Kosten mittleres. Diese vier Kriterien entscheiden, ob ein Rückmietverkauf Ihr Wohnen schützt und bezahlbar bleibt.
1. Absicherung des Wohnens (hohes Gewicht)
Steht ein Wohnungsrecht im Grundbuch, in welchem Rang, und ist die ordentliche Kündigung insgesamt ausgeschlossen? Ohne diese Absicherung entscheidet allein der Mietvertrag.
2. Käufer und Finanzierung (hohes Gewicht)
Wer kauft und wird Ihr Vermieter, und wie ist der Kauf finanziert? Eine Grundschuld vor dem Wohnungsrecht schwächt den Schutz in der Zwangsversteigerung.
3. Voraussetzungen (mittleres Gewicht)
Welches Alter, welchen Mindestwert und welche Regionen verlangt der Anbieter? Je enger die Grenzen, desto weniger Eigentümer kommen infrage.
4. Laufende Kosten (mittleres Gewicht)
Wer trägt Instandhaltung und Sanierung, und was zahlen Sie neben der Miete? Das Gesetz weist die Erhaltung dem Vermieter zu (§ 535 BGB), Verträge können Teile umlegen.
Welche Kriterien kommen hinzu?
5. Transparenz (mittleres Gewicht): Nennt der Anbieter Firma, Käufer, Konditionen und Stand öffentlich? Was nur auf Nachfrage zu erfahren ist, zählt als offene Frage.
6. Kundenbewertungen (geringes Gewicht): Wie viele Bewertungen gibt es, auf welcher Plattform und mit welchem Stand? Bewertungen zeigen Beratung und Service, über die Absicherung sagen sie wenig.
Gewicht heißt: Fehlt ein Kriterium mit hohem Gewicht, empfehlen wir den Anbieter nicht. Bei mittlerem Gewicht schränkt ein Mangel die Empfehlung ein. Punkte vergeben wir nicht, weil Kaufpreis und Miete nur im individuellen Angebot stehen.
Wie schneiden die Anbieter bei unseren Kriterien ab?
Bei Absicherung und Käufer gehen die Angaben der GNIW am weitesten. Bei den Voraussetzungen unterscheiden sich die Anbieter in Alter, Mindestwert und Lage. Verbindlich ist erst der Vertragsentwurf.
Die Anbieter im Überblick
Die Tabelle zeigt vier Anbieter der Rückmiete mit ihren Angaben zu den Kriterien. Lebenswert, HausplusRente und Hoffmann Hausrente finden Sie in der Anbieterübersicht.
| Anbieter | Absicherung des Wohnens | Käufer und Finanzierung | Voraussetzungen | Laufende Kosten |
|---|---|---|---|---|
| GNIW | Wohnungsrecht im ersten Rang, Kündigung nur aus wichtigem Grund (laut GNIW) | Kauft selbst aus Eigenkapital, Eigentümerin ist eine Zweckgesellschaft (laut GNIW) | Alle Bewohner ab 55, ab 100.000 €, passende Lage (laut GNIW) | Miete und Betriebskosten, Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW (laut GNIW) |
| Verkaufen aber bleiben | Kein Wohnungsrecht im Grundbuch, Kündigungsausschluss bis Lebensende im Vertrag | Kauft selbst über je eine Objektgesellschaft, ohne Bankdarlehen | Verkäufer ab 65, keine Region genannt | Instandhaltung beim Käufer, Mieter zahlt Verbrauch und Schönheitsreparaturen |
| Vobahome | Wohnungsrecht im Grundbuch, Rang nicht genannt | Käufer nicht angegeben | Mindestwert 150.000 €, bundesweit, Alter nicht genannt | Instandhaltung beim Anbieter, Mieter zahlt Schönheitsreparaturen |
| DEGIV | Hängt vom Vertrag mit dem Käufer ab | Vermittler, Käufer sind Kapitalanleger | Keine Altersgrenze genannt | Erstberatung kostenfrei, weitere Kosten nicht angegeben |
Absicherung und Käufer: Was die GNIW angibt
Nach den Angaben der Anbieter nennt die GNIW als einzige zugleich einen Direktkauf und ein Wohnungsrecht im ersten Rang. Der Anbieter verkaufen aber bleiben sichert nur über den Mietvertrag. Ein vertraglicher Kündigungsausschluss wirkt in einer Zwangsversteigerung nicht gegen den Ersteher, er braucht aber einen gesetzlichen Kündigungsgrund (Quelle: § 57a ZVG). Bei vobahome sind Käufer und Rang nicht angegeben.
Der Vorsprung hängt an den Angaben der GNIW. Rang und Eigentümerin sehen Sie erst im Vertragsentwurf. Nimmt die GNIW später einen Bankkredit auf, rückt das Wohnungsrecht laut GNIW in den zweiten Rang.
Voraussetzungen, Kosten und Transparenz
DEGIV nennt keine Altersgrenze, ob ein Käufer jüngere Eigentümer akzeptiert, klärt sich im Einzelfall. Bei der GNIW kommen der Mindestwert und die Lage hinzu. Das Alter ist bei verkaufen aber bleiben mit 65 höher als bei der GNIW.
Bei den laufenden Kosten sagen GNIW, verkaufen aber bleiben und vobahome übereinstimmend, dass die Instandhaltung beim Käufer liegt. Alle vier Anbieter nennen Firma, Sitz und Handelsregister im Impressum.
Was sagen Kunden über die Anbieter?
Die GNIW hat auf Trustpilot 4,2 von fünf Sternen bei 147 Bewertungen (Stand 28.10.2026). Bei den übrigen Anbietern sind die Bewertungen nicht vergleichbar. Bewertungen zeigen Beratung und Service, über die Absicherung sagen sie wenig.
Die Bewertungen im Überblick
| Anbieter | Plattform | Wert | Anmerkung |
|---|---|---|---|
| GNIW | Trustpilot | 4,2 von 5 bei 147 Bewertungen | 84 % 5 Sterne, 7 % ein Stern |
| Verkaufen aber bleiben | Nicht genannt | 4,5 von 5 bei 71 Bewertungen | Bewertung der Rückmiete-Seite selbst: 4,2 bei 269 Stimmen |
| Vobahome | Trustpilot | Keine Bewertungen | Teilverkauf-Profil mit 4,5 bei 134, betrifft nicht die Rückmiete |
| DEGIV | Nicht genannt | Gesamtnote 4,7 | Ohne Anzahl der Bewertungen |
Bei verkaufen aber bleiben ist die Zahl zur Rückmiete-Seite keine Kundenbewertung des Anbieters. Sie gibt die Antwort der Besucher auf die Frage wieder, ob ihnen die Informationen auf der Seite geholfen haben. Bei vobahome betrifft das Teilverkauf-Profil nicht die Rückmiete.
Was Kunden der GNIW loben und kritisieren
Gelobt werden eine freundliche, geduldige und transparente Beratung ohne Druck. Die Kritik dreht sich um Absagen wegen eines Alters unter 55, wegen Baujahr, Zustand oder Lage, einmal am selben Tag. Eine Bewertung nennt ein niedrigeres Angebot als bei einem anderen Anbieter (Quelle: Trustpilot).
Laut GNIW heißt eine Absage, dass das Objekt nicht zu den Ankaufskriterien passt, nicht dass es unverkäuflich ist. Die GNIW antwortet laut Trustpilot auf negative Bewertungen.
Wie finden Sie den besten Anbieter für sich?
Der beste Anbieter ist der, dessen Vertrag Ihr Wohnen am besten absichert und dessen Voraussetzungen Sie erfüllen. Prüfen Sie vorher einen Kredit und rechnen Sie, wie lange der Erlös die Miete trägt.
Sechs Fragen vor der Unterschrift
Diese sechs Fragen klären Sie, bevor Sie einen Kauf- oder Mietvertrag unterschreiben.
- Passt Ihr Fall? Alle künftigen Bewohner ab 55 bei der GNIW, Verkäufer ab 65 bei verkaufen aber bleiben, die Lage vorab prüfen
- Wer kauft, wird Ihr Vermieter und finanziert den Kauf?
- Steht ein Wohnungsrecht im Grundbuch, und in welchem Rang?
- Ist die ordentliche Kündigung insgesamt ausgeschlossen, schriftlich im Mietvertrag und im Kaufvertrag?
- Wie hoch sind Kaufpreis und Miete in Euro, und trägt Ihre Rente die Miete?
- Hat ein Anwalt oder die Verbraucherzentrale beide Verträge geprüft?
Sagt die GNIW ab, weil ein Bewohner jünger als 55 ist oder die Lage nicht passt, bleiben andere Wege. Das sind ein anderer Anbieter, ein Kredit, eine Leibrente, ein klassischer Verkauf oder der Teilverkauf. Das Wohnungsrecht als eigenen Weg erklärt die Seite zum Hausverkauf mit Wohnrecht.
Unsere Einschätzung: Ohne Test zählt der Vertrag. Der Rückmietverkauf passt, wenn Sie ab 55 sind, keine Immobilie vererben müssen und die Miete aus Erlös und Rente sicher tragbar ist. Prüfen Sie vorher einen Kredit, rechnen Sie die Reichweite des Erlöses und prüfen Sie Wohnungsrecht und Rang im Grundbuch. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW trägt sie das Wohnungsrecht im ersten Rang ein und übernimmt als Eigentümerin die Instandhaltung.
Ob die GNIW in Ihrer Region ankauft, zeigt vorab der Lage-Selbstcheck der GNIW. Die GNIW ist gewinnorientiert, ihr Interesse an einem guten Geschäft ist nicht automatisch Ihres.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs, Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Sie zahlen Miete und die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind
Häufige Fragen zum Rückmietverkauf im Test
Welche Tests gibt es zum Rückmietverkauf?
Keinen, der Rückmietverkauf-Anbieter vergleicht. Der frei zugängliche Text von Stiftung Warentest zur Immobilienrente enthält die Rückmiete nicht. Die DISQ-Studien von 2025 prüfen den Service bei Verrentung und Teilverkauf. Die Verbraucherzentralen beschreiben das Modell und bewerten keine Anbieter.
Wer ist der beste Anbieter für den Rückmietverkauf?
Das hängt von Alter und Lage ab. Wir empfehlen die GNIW, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 sind und die Lage passt. Laut GNIW kauft sie selbst und trägt das Wohnungsrecht im ersten Rang ein. Der Anbieter verkaufen aber bleiben richtet sich an Verkäufer ab 65, DEGIV nennt keine Altersgrenze.
Woran erkenne ich einen seriösen Rückmietverkauf-Anbieter?
Prüfen Sie vor der Unterschrift Käufer und Finanzierung, Wohnungsrecht und Rang, den schriftlichen Kündigungsausschluss und die Miete in Euro. Der Sachverständigenrat für Verbraucherfragen beschreibt den Rückmietkauf als Kauf mit anschließendem Mietvertrag (Gutachten 2025). Eine Finanzaufsicht gibt es nach unserer Einordnung nicht.
Wie gut bewerten Kunden die GNIW?
Auf Trustpilot hat die GNIW 4,2 von fünf Sternen bei 147 Bewertungen (Stand 28.10.2026). Gelobt wird die Beratung. Kritisiert werden Absagen wegen eines Alters unter 55, wegen Baujahr, Zustand oder Lage.
Warum empfehlen Sie die GNIW?
Wir empfehlen die GNIW nach den sechs Kriterien auf dieser Seite, vor allem wegen ihrer Angaben zu Wohnungsrecht, Rang und Kündigung. Diese Angaben stammen von der GNIW, verbindlich ist erst der Vertragsentwurf. Der Hinweis zur Vergütung steht unter dem ersten Button der Seite.
Was kostet der Rückmietverkauf bei den Anbietern?
Kaufpreis und Miete ergeben sich aus dem individuellen Angebot. Notar und Grundbuch trägt im Zweifel der Käufer (§ 448 BGB). Lassen Sie ein eigenes Gutachten erstellen und rechnen Sie, wie lange der Erlös die Miete trägt.
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