Das erwartet Sie hier
Wie Sie Ihr Haus trotz Kredit verkaufen und wohnen bleiben, was die Bank verlangt und was Ihnen bleibt.
Inhalt dieser Seite- Können Sie Ihr Haus trotz Kredit verkaufen und wohnen bleiben?
- Wie zahlt der Notar Ihre Bank aus dem Kaufpreis aus?
- Muss die Grundschuld gelöscht werden?
- Wann verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung?
- Wie viel Geld bleibt Ihnen nach der Ablösung?
- Wann ist der Rückmietverkauf besser als eine Umschuldung?
- Was gilt, wenn schon eine Zwangsversteigerung droht?
- Wann empfehlen wir den Rückmietverkauf trotz Kredit?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Verkauf trotz Kredit: Die Restschuld wird beim Notartermin aus dem Kaufpreis an Ihre Bank gezahlt, den Rest bekommen Sie, und Sie bleiben als Mieter wohnen.
- Entschädigung nur bei Zinsbindung: Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt nur während der Zinsbindung an, 10 Jahre nach der vollständigen Auszahlung kündigen Sie ohne sie.
- Was übrig bleibt: Bei 300.000 € Kaufpreis und 120.000 € Restschuld bleiben nach Entschädigung und Grundbuchkosten im Beispiel rund 177.400 € frei.
- Umschuldung zuerst prüfen: Gibt Ihnen die Bank einen Anschlusskredit und tragen Sie die Rate, bleiben Sie Eigentümer, statt dauerhaft Miete zu zahlen.
Können Sie Ihr Haus trotz Kredit verkaufen und wohnen bleiben?
Ja. Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Haus oder Wohnung ganz und bleiben als Mieter wohnen. Läuft noch ein Kredit, zahlt der Käufer die Restschuld beim Notartermin direkt an Ihre Bank. Die Bank gibt dafür die Grundschuld frei, den Rest des Kaufpreises bekommen Sie.
Was mit Kredit, Grundschuld und Kaufpreis passiert
Ein laufender Kredit verbietet den Verkauf nicht. Eine Abrede, mit der Sie sich gegenüber der Bank verpflichten, das Haus nicht zu verkaufen, ist nichtig (Quelle: § 1136 BGB). Die Grundschuld bleibt aber im Grundbuch, bis die Bank ihre Löschung bewilligt. Deshalb wird der Kredit beim Verkauf abgelöst.
| Was | Beim Rückmietverkauf mit Restschuld |
|---|---|
| Kredit | Wird aus dem Kaufpreis an die Bank zurückgezahlt |
| Grundschuld | Wird nach der Zahlung im Grundbuch gelöscht |
| Vorfälligkeitsentschädigung | Kann anfallen, solange die feste Zinsbindung läuft |
| Kreditrate | Entfällt, stattdessen zahlen Sie Miete |
| Rest des Kaufpreises | Geht auf Ihr Konto, frei verwendbar |
Rückmietverkauf oder Teilverkauf mit Restschuld?
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie alles, der Kredit ist danach vollständig getilgt. Beim Teilverkauf trotz Kredit verkaufen Sie nur einen Anteil und bleiben Miteigentümer. Für den verkauften Anteil zahlen Sie ein Nutzungsentgelt. Wer das Haus nicht vererben will und den ganzen Kaufpreis sofort braucht, ist beim Rückmietverkauf richtig.
Unsere Empfehlung: die GNIW
Wir empfehlen die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW kommen auch Immobilien mit Restschuld infrage, die Restschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst. Voraussetzung ist laut GNIW, dass alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und der Ankaufswert mindestens 100.000 Euro beträgt. Ob die GNIW in Ihrer Region ankauft, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Wie zahlt der Notar Ihre Bank aus dem Kaufpreis aus?
Der Notar steuert die Ablösung. Er holt die Löschungsunterlagen bei Ihrer Bank ein und teilt dem Käufer mit, wann er zahlen muss. Der Käufer zahlt den Ablösebetrag direkt an Ihre Bank und den Rest an Sie.
So läuft die Ablösung in vier Schritten
Die Schritte greifen so ineinander, dass niemand vorleisten muss. Ihre Bank bekommt ihr Geld, bevor die Grundschuld verschwindet, und der Käufer zahlt erst, wenn die Löschung gesichert ist.
1. Ablösebetrag anfordern
Sie fragen bei Ihrer Bank die Restschuld zum geplanten Termin an, mit Zinsen und einer möglichen Vorfälligkeitsentschädigung. Lassen Sie sich den Betrag schriftlich geben.
2. Kaufvertrag beurkunden
Der Notar beurkundet den Kaufvertrag. Darin steht, dass ein Teil des Kaufpreises an Ihre Bank geht und die Grundschuld gelöscht wird.
3. Unterlagen mit Auflage
Ihre Bank schickt dem Notar die Löschungsbewilligung. Er darf sie erst verwenden, wenn der Ablösebetrag bei der Bank eingegangen ist.
4. Zahlung nach Fälligkeit
Liegen alle Unterlagen vor, teilt der Notar die Fälligkeit mit. Der Käufer zahlt an Ihre Bank und an Sie, danach löscht das Grundbuchamt die Grundschuld.
Notaranderkonto oder Direktzahlung?
Der Regelfall ist die Direktzahlung. Der Notar darf Geld nur verwahren, wenn dafür ein berechtigtes Sicherungsinteresse der Beteiligten besteht (Quelle: § 57 BeurkG). Die Auflage Ihrer Bank, die Unterlagen erst nach Zahlung zu verwenden, sichert den Ablauf auch ohne Treuhandkonto ab.
Ein Notaranderkonto ist ein Konto, auf dem der Notar das Geld treuhänderisch hält. Es kommt nur in Ausnahmefällen in Betracht, wenn die Direktzahlung die Beteiligten nicht ausreichend schützt. Es kostet zusätzliche Gebühren, nämlich eine volle Notargebühr je Auszahlung (Quelle: GNotKG, Nr. 25300). Fragen Sie deshalb nach, wenn ein Entwurf ein Anderkonto vorsieht.
Was passiert, wenn der Kaufpreis die Restschuld nicht deckt?
Dann müssen Sie die Differenz selbst aufbringen. Zur Löschung der Grundschuld ist die Bank erst verpflichtet, wenn der gesicherte Kredit bezahlt ist. Ohne Löschung bekommt der Käufer kein lastenfreies Haus, und der Verkauf platzt. Der Anbieter vobahome nennt als Bedingung, dass die Restschuld die Auszahlung nicht übersteigt (Angabe des Anbieters, Stand 28.10.2026).
Muss die Grundschuld gelöscht werden?
Beim Rückmietverkauf ja. Eine Grundschuld ist das Sicherungsrecht Ihrer Bank am Grundstück. Bleibt sie stehen, steht sie im Grundbuch vor Ihrem Wohnungsrecht, und das schwächt Ihre Absicherung als Mieter.
Warum die Löschung Ihr Wohnungsrecht schützt
Der Rang im Grundbuch richtet sich nach der Reihenfolge der Eintragung (Quelle: § 879 BGB). In einer Zwangsversteigerung bleiben nur Rechte bestehen, die dem betreibenden Gläubiger im Rang vorgehen. Ein Wohnungsrecht hinter einer Grundschuld kann deshalb mit dem Zuschlag erlöschen. Was das Wohnungsrecht im Grundbuch leistet, hängt also am ersten Rang.
Laut GNIW trägt sie Ihr Wohnungsrecht im ersten Rang ein. Das setzt voraus, dass Ihre alte Grundschuld vorher gelöscht wird. Nimmt die GNIW später einen Bankkredit auf, rückt das Wohnungsrecht laut GNIW in den zweiten Rang.
Kann der Käufer die Grundschuld übernehmen?
Möglich ist es. Ihre Bank kann die Grundschuld an die Bank des Käufers abtreten, die sie dann für ihren eigenen Kredit nutzt. Das spart die Kosten für Löschung und neue Eintragung. Beim Rückmietverkauf bleibt die Grundschuld dann aber vor Ihrem Wohnungsrecht stehen. Bestehen Sie deshalb auf der Löschung, oder lassen Sie sich den Rang Ihres Wohnungsrechts im Vertrag zusichern.
Was kostet die Löschung der Grundschuld?
Das Grundbuchamt berechnet eine halbe Gebühr nach dem Nennbetrag der Grundschuld (Quelle: GNotKG, Nr. 14140). Bei einer Grundschuld über 200.000 Euro sind das 217,50 Euro. Dazu kommen Notarkosten für die Beglaubigung Ihrer Zustimmung zur Löschung. Maßgeblich ist der eingetragene Betrag, meist die ursprüngliche Kreditsumme, nicht die Restschuld.
Die Kosten der Löschung tragen in der Regel Sie als Verkäufer. Sie müssen dem Käufer das Haus frei von Rechten Dritter verschaffen (Quelle: § 433 BGB). Notar und Grundbuch für den Kaufvertrag selbst zahlt im Zweifel der Käufer. Wer die übrigen Kosten beim Rückmietverkauf trägt, regelt der Kaufvertrag.
Wann verlangt die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung?
Die Vorfälligkeitsentschädigung ist der Ausgleich für die Zinsen, die Ihrer Bank durch die vorzeitige Rückzahlung entgehen. Sie fällt nur an, solange Ihr Kredit noch eine feste Zinsbindung hat. Wie hoch sie ist, hängt am Abstand zwischen Ihrem Sollzins und dem heutigen Zinsniveau.
Wann die Bank sie verlangen darf
Bei einem Immobilienkredit mit fester Zinsbindung dürfen Sie vorzeitig zurückzahlen, wenn Sie ein berechtigtes Interesse haben (Quelle: § 500 BGB). Das Gesetz nennt als solches Interesse ausdrücklich, dass Sie das beliehene Haus anderweitig verwerten wollen (Quelle: § 490 BGB). Der Verkauf gehört dazu. Ihre Bank darf die Ablösung also nicht verweigern.
Im Gegenzug darf die Bank eine angemessene Entschädigung für den Schaden verlangen, der unmittelbar aus der vorzeitigen Rückzahlung entsteht. Voraussetzung ist, dass Sie zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzins schulden (Quelle: § 502 BGB). Der Sollzins ist der Zins, den Sie auf die Kreditsumme zahlen, ohne Nebenkosten.
Wann keine Entschädigung anfällt
In vier Fällen zahlen Sie keine Vorfälligkeitsentschädigung. Die Fristen und Ausnahmen stehen im Gesetz, Ihre Bank kann sie nicht wegverhandeln (Quelle: § 489 BGB).
- Die Zinsbindung endet: Sie kündigen mit einem Monat Frist zum Ende der Zinsbindung
- Zehn Jahre sind vorbei: Zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung kündigen Sie mit sechs Monaten Frist
- Der Zins ist variabel: Sie kündigen jederzeit mit drei Monaten Frist
- Der Vertrag erklärt die Berechnung unzureichend: Dann ist der Anspruch der Bank ausgeschlossen (§ 502 Abs. 2 BGB)
Den letzten Punkt hat der Bundesgerichtshof 2025 bestätigt. Er verlangt, dass der Vertrag die wesentlichen Rechengrößen in groben Zügen nennt. Fehlt das, muss die Bank eine gezahlte Entschädigung zurückzahlen, im entschiedenen Fall gut 7.600 Euro (Quelle: BGH, Urteil vom 20.05.2025, XI ZR 22/24). Lassen Sie Ihren Kreditvertrag vor dem Verkauf prüfen, etwa bei der Verbraucherzentrale.
So rechnet die Bank
Die Bank vergleicht die Zinsen, die Sie bis zum Ende der Zinsbindung gezahlt hätten, mit dem Ertrag aus einer sicheren Wiederanlage des Geldes. Als Wiederanlage gelten Hypothekenpfandbriefe mit passender Laufzeit. Von der Differenz zieht sie ersparte Risiko- und Verwaltungskosten ab. Weil sie das Geld früher bekommt, rechnet sie den Rest außerdem auf seinen heutigen Wert herunter. So rechnet die Rechtsprechung seit dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 07.11.2000 (XI ZR 27/00).
Ersetzt wird nur der Zeitraum bis zum Ende der Zinsbindung, höchstens bis zur ersten Kündigungsmöglichkeit nach zehn Jahren. Je höher die Pfandbriefrenditen steigen, desto kleiner wird die Entschädigung. Hypothekenpfandbriefe mit drei bis vier Jahren Restlaufzeit brachten im September 2026 im Schnitt 3,5 Prozent, im April waren es 2,9 Prozent (Quelle: Deutsche Bundesbank).
- April2,9 %
- Mai3,0 %
- Juni2,9 %
- Juli3,1 %
- August3,1 %
- September3,5 %
Quelle: Deutsche Bundesbank, Kapitalmarktstatistik, Monatsdurchschnitte, Stand 29.10.2026
Der folgende Überschlag zeigt, warum der Sollzins Ihres Kredits so viel ausmacht. Er rechnet ohne Tilgung, Abzinsung und Abzüge, die genaue Zahl liegt deshalb meist etwas darunter.
Rechenbeispiel: Vorfälligkeitsentschädigung im Überschlag
Restschuld 120.000 Euro, Zinsbindung läuft noch vier Jahre, Wiederanlage in Pfandbriefen zu 3,5 Prozent
| Posten | Sollzins 3,0 % | Sollzins 4,0 % |
|---|---|---|
| Ihre Zinsen in 4 Jahren | 14.400 € | 19.200 € |
| Minus Ertrag der Bank aus der Wiederanlage | 16.800 € | 16.800 € |
| Entgangener Zins der Bank | 0 € | 2.400 € |
Liegt Ihr Sollzins unter der heutigen Pfandbriefrendite, entsteht der Bank kein Zinsschaden, eine Entschädigung entfällt im Ergebnis (Quelle: § 502 BGB).
Wie viel Geld bleibt Ihnen nach der Ablösung?
Vom Kaufpreis gehen Restschuld, Vorfälligkeitsentschädigung und die Löschung der Grundschuld ab. Der Rest gehört Ihnen. Im Beispiel bleiben von 300.000 Euro Kaufpreis rund 177.400 Euro frei.
Vom Kaufpreis zur Auszahlung
Das Beispielhaus hat als bewohnte Immobilie einen Kaufpreis von 300.000 Euro. Auf ihm lasten noch 120.000 Euro Restschuld, die Zinsbindung läuft noch vier Jahre, die Grundschuld lautet über 200.000 Euro.
Rechenbeispiel: Auszahlung nach Ablösung des Kredits
Kaufpreis 300.000 Euro, Restschuld 120.000 Euro, Grundschuld über 200.000 Euro
| Posten | Betrag |
|---|---|
| Kaufpreis der bewohnten Immobilie | 300.000 € |
| Minus Restschuld an Ihre Bank | 120.000 € |
| Minus Vorfälligkeitsentschädigung im Überschlag | 2.400 € |
| Minus Gebühr für die Löschung im Grundbuch | 217,50 € |
| Frei verfügbar für Sie | Rund 177.400 € |
Die Restschuld schmälert Ihren Erlös um den vollen Betrag, die Kreditrate entfällt dafür vom ersten Tag an (Quelle: Verbraucherzentrale).
Kreditrate gegen Miete
Mit dem Verkauf tauschen Sie die Kreditrate gegen die Miete. Im Beispiel zahlen Sie bisher 800 Euro Rate und legen 200 Euro für Instandhaltung zurück. Als Mieter zahlen Sie 1.500 Euro Kaltmiete, Dach und Heizung trägt dann der Eigentümer.
Rechenbeispiel: Monatliche Belastung vorher und nachher
Kreditrate 800 Euro, Rücklage für Instandhaltung 200 Euro, Kaltmiete nach dem Verkauf 1.500 Euro
| Posten | Als Eigentümer | Als Mieter |
|---|---|---|
| Kreditrate | 800 € | 0 € |
| Rücklage für Instandhaltung | 200 € | 0 € |
| Kaltmiete | 0 € | 1.500 € |
| Belastung im Monat | 1.000 € | 1.500 € |
Sie zahlen im Monat 500 Euro mehr, dafür muss der Vermieter das Haus erhalten und trägt größere Reparaturen (Quelle: § 535 BGB).
Die Mehrkosten von 500 Euro im Monat deckt der Erlös von rund 177.400 Euro gut 29 Jahre. Der Vergleich hat aber einen Haken: Die Kreditrate endet, wenn der Kredit abbezahlt ist, im Beispiel nach gut 17 Jahren. Die Miete läuft dagegen weiter, solange Sie dort wohnen. Zahlen Sie die ganze Miete aus dem Erlös, reicht er nur 118 Monate, knapp zehn Jahre.
Mit 70 Jahren haben Frauen im Schnitt noch 17,04 Jahre vor sich, Männer 14,43 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025). Ihre Rente muss deshalb einen großen Teil der Miete tragen. Rechnen Sie Miete, Betriebskosten und Versicherungen gegen Ihre Rente, bevor Sie verkaufen.
Ihre eigenen Zahlen bekommen Sie mit einem Angebot. Welchen Kaufpreis und welche Miete die GNIW anbietet, ergibt sich laut GNIW aus der individuellen Bewertung. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich, die Restschuld nennen Sie gleich bei der Anfrage.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Wann ist der Rückmietverkauf besser als eine Umschuldung?
Eine Umschuldung lohnt sich, wenn die Bank Ihnen einen Anschlusskredit gibt und Sie die Rate dauerhaft tragen. Dann bleiben Sie Eigentümer und behalten Haus, Wertsteigerung und Erbe. Der Rückmietverkauf passt, wenn genau das nicht gelingt.
Was ein Anschlusskredit kostet
Neue Wohnungsbaukredite mit mehr als zehn Jahren Zinsbindung kosteten im August 2026 im Schnitt 4,04 Prozent Effektivzins (Quelle: Deutsche Bundesbank). Der Effektivzins enthält neben dem Sollzins auch die Kosten des Kredits. Vor jedem Kredit prüft die Bank Ihre Kreditwürdigkeit (Quelle: § 505a BGB). Entscheidend ist dann, ob Ihre Rente die Rate dauerhaft trägt.
Rechenbeispiel: Anschlusskredit für die Restschuld
Restschuld 120.000 Euro, gerechnet mit 4,0 Prozent, Kredit am Ende ganz abbezahlt
| Posten | In 10 Jahren getilgt | In 15 Jahren getilgt |
|---|---|---|
| Restschuld | 120.000 € | 120.000 € |
| Monatsrate | 1.215 € | 888 € |
| Zinsen insgesamt | 25.793 € | 39.773 € |
Eine Rate unter 900 Euro ist günstiger als die Beispielmiete, dafür tragen Sie als Eigentümer Instandhaltung und Sanierung weiter selbst (Quelle: Deutsche Bundesbank).
Welcher Weg zu Ihrer Lage passt
Entscheidend sind drei Fragen: Bekommen Sie einen Kredit, tragen Sie die Rate, und soll das Haus in der Familie bleiben? Die Tabelle ordnet typische Lagen ein.
| Ihre Lage | Besser passt | Warum |
|---|---|---|
| Die Bank gibt einen Anschlusskredit, die Rente trägt die Rate | Umschuldung | Sie bleiben Eigentümer und behalten das Erbe |
| Die Bank lehnt den Anschlusskredit ab | Rückmietverkauf | Der Kaufpreis löst den Kredit ab, ein neuer Kredit ist nicht nötig |
| Die Rate und anstehende Sanierungen übersteigen die Rente | Rückmietverkauf | Rate und Instandhaltung entfallen, dafür zahlen Sie Miete |
| Das Haus soll an die Kinder gehen | Umschuldung oder Teilverkauf | Beim Rückmietverkauf geht das Eigentum ganz an den Käufer |
Was gilt, wenn schon eine Zwangsversteigerung droht?
Auch dann ist ein Verkauf noch möglich, solange der Zuschlag nicht erteilt ist. Ihre Bank muss aber mitspielen, und nicht jeder Käufer kauft in dieser Lage. Handeln Sie deshalb so früh wie möglich.
Verkaufen, bevor der Zuschlag fällt
Bewilligt die Bank die Einstellung, ruht das Versteigerungsverfahren (Quelle: § 30 ZVG). Nimmt sie ihren Antrag zurück, wird das Verfahren aufgehoben. Darauf lässt sich eine Bank ein, wenn ein Verkauf sie sicher bezahlt. Legen Sie ihr dafür ein schriftliches Kaufangebot mit Termin vor.
Ob ein Käufer bei laufender Zwangsversteigerung ankauft, entscheidet jeder Anbieter selbst. Der Anbieter vobahome nennt einen Zwangsversteigerungsvermerk im Grundbuch als Ausschluss (Angabe des Anbieters, Stand 28.10.2026). Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer Bank, solange noch kein Versteigerungstermin feststeht. Welche Wege es bei Schulden und drohender Zwangsversteigerung sonst gibt, erklärt ein eigener Ratgeber.
Wann empfehlen wir den Rückmietverkauf trotz Kredit?
Wir empfehlen ihn, wenn der Kredit Sie belastet, eine Umschuldung nicht gelingt oder nicht trägt und das Haus nicht vererbt werden soll. Vorher sollten Sie Restschuld und Entschädigung schriftlich kennen und die Miete gegen Ihre Rente rechnen.
So gehen Sie vor
Mit diesen fünf Schritten wissen Sie vor der Anfrage, was Ihnen bleibt.
- Ablösebetrag und Vorfälligkeitsentschädigung zum geplanten Termin schriftlich bei der Bank anfordern
- Ende der Zinsbindung und Datum der vollständigen Auszahlung im Kreditvertrag nachsehen
- Bei der Hausbank ein Angebot für einen Anschlusskredit einholen
- Miete, Betriebskosten und Versicherungen gegen Rente und Erlös rechnen
- Im Vertragsentwurf auf Löschung der Grundschuld und Rang des Wohnungsrechts achten
Unsere Einschätzung: Ein laufender Kredit spricht nicht gegen den Rückmietverkauf. Er macht aber den Erlös kleiner, und der Puffer für die Miete schrumpft. Prüfen Sie zuerst einen Anschlusskredit, legen Sie den Notartermin möglichst auf das Ende der Zinsbindung und bestehen Sie auf der Löschung der Grundschuld. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW kauft sie auch Immobilien mit Restschuld und trägt das Wohnungsrecht im ersten Rang ein.
Passt die Rechnung und sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Der Mindestankaufswert liegt laut GNIW bei 100.000 Euro. Ihre Restschuld und die Angaben der Bank geben Sie gleich mit an.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Die häufigsten Fragen zum Hausverkauf trotz Kredit
Wie verkaufe ich ein Haus, das noch nicht abbezahlt ist?
Sie verkaufen es wie jedes andere Haus. Der Käufer zahlt die Restschuld beim Notartermin direkt an Ihre Bank, den Rest bekommen Sie. Die Bank bewilligt danach die Löschung der Grundschuld. Ein Verkaufsverbot der Bank wäre nichtig, laut § 1136 BGB.
Was passiert mit meinem Kredit beim Rückmietverkauf?
Er wird aus dem Kaufpreis vollständig zurückgezahlt. Danach entfällt die Kreditrate, und Sie zahlen Miete an den neuen Eigentümer. Läuft die Zinsbindung noch, verlangt die Bank meist eine Vorfälligkeitsentschädigung. Den genauen Ablösebetrag nennt Ihnen die Bank auf Anfrage für den geplanten Termin.
Wann muss ich eine Vorfälligkeitsentschädigung zahlen?
Wenn Sie einen Kredit mit festem Sollzins während der Zinsbindung zurückzahlen. Der Verkauf des Hauses berechtigt Sie zur Ablösung, die Bank darf dafür aber eine angemessene Entschädigung verlangen, laut § 502 BGB. Bei variablem Zins fällt keine an.
Wie hoch ist die Vorfälligkeitsentschädigung?
Das hängt vor allem an der Differenz zwischen Ihrem Sollzins und der Rendite von Hypothekenpfandbriefen. Bei 120.000 Euro Restschuld, vier Jahren Restlaufzeit und einem Prozentpunkt Differenz ergibt der Überschlag rund 4.800 Euro. Liegt Ihr Sollzins unter der Pfandbriefrendite, entsteht der Bank kein Zinsschaden.
Wann fällt keine Vorfälligkeitsentschädigung an?
Am Ende der Zinsbindung, zehn Jahre nach der vollständigen Auszahlung mit sechs Monaten Kündigungsfrist und bei variablem Zins, laut § 489 BGB. Sie entfällt auch, wenn der Kreditvertrag die Berechnung nur unzureichend erklärt.
Was passiert, wenn der Kaufpreis die Restschuld nicht deckt?
Dann zahlen Sie die Differenz aus eigenem Geld. Die Bank muss die Grundschuld erst löschen, wenn der Kredit vollständig bezahlt ist. Ohne Löschung bekommt der Käufer kein lastenfreies Haus, und beim Rückmietverkauf bliebe die Grundschuld vor Ihrem Wohnungsrecht.
Wer bezahlt die Löschung der Grundschuld?
In der Regel Sie als Verkäufer, weil Sie das Haus frei von Rechten Dritter übergeben müssen. Das Grundbuchamt verlangt eine halbe Gebühr nach dem Nennbetrag der Grundschuld, bei 200.000 Euro sind das 217,50 Euro, laut GNotKG. Dazu kommen kleinere Notarkosten.
Welche Rolle spielt das Notaranderkonto?
Meist keine. Der Notar darf Geld nur verwahren, wenn ein berechtigtes Sicherungsinteresse besteht, laut § 57 BeurkG. Üblich ist die Direktzahlung: Der Käufer zahlt nach Mitteilung des Notars an Ihre Bank und an Sie.
Wie lässt sich eine Zwangsversteigerung noch abwenden?
Solange der Zuschlag nicht erteilt ist, können Sie das Haus noch verkaufen. Die Bank kann das Verfahren einstellen lassen oder ihren Antrag zurücknehmen, laut § 30 ZVG. Darauf lässt sie sich ein, wenn ein Verkauf sie sicher bezahlt.
Haben Sie alles gefunden?
Hier finden Sie weitere interessante Inhalte zum Thema:
Schnelle Frage, Kritik oder Feedback?
Wir können Sie zwar nicht explizit zum Thema beraten, sind jedoch offen für Verbesserungsvorschläge oder Anmerkungen, die Sie zu diesem Artikel haben. Schreiben Sie uns gern eine E‑Mail:
