Das erwartet Sie hier
Wie Sie als Rentner Ihr Haus verkaufen und wohnen bleiben und ob Rente und Erlös die Miete tragen.
Inhalt dieser Seite- Lohnt sich ein Rückmietverkauf für Rentner?
- Warum steckt bei vielen Rentnern das Vermögen im Haus?
- Wie lange muss das Geld reichen?
- Wie verteilen Sie den Erlös auf die Jahre?
- Wie legen Sie den Erlös sicher an?
- Was müssen Rentner bei Steuern, Krankenkasse und Sozialleistungen beachten?
- Wann empfehlen wir Rentnern den Rückmietverkauf?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Rückmietverkauf im Alter: Sie verkaufen Haus oder Wohnung ganz, bekommen den Kaufpreis sofort und bleiben als Mieter wohnen. Dach und Heizung zahlt dann der Eigentümer.
- Länger planen als der Durchschnitt: 38 % der 70-jährigen Frauen werden 90. Bei Paaren mit 70 erlebt das meist mindestens einer.
- Erlös verteilen: 300.000 € auf 25 Jahre verteilt ergeben ohne Zinsen 1.000 € im Monat. Reserve oder Sofortrente sichern das hohe Alter ab.
- Stolperfallen kennen: Zinsen auf den Erlös sind steuerpflichtig und für freiwillig Krankenversicherte beitragspflichtig. Bei Grundsicherung und Wohngeld zählt der Erlös als Vermögen.
Lohnt sich ein Rückmietverkauf für Rentner?
Er lohnt sich, wenn Rente und Erlös die Miete bis ins hohe Alter tragen. Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Haus oder Wohnung vollständig, bekommen den ganzen Kaufpreis auf einmal und wohnen als Mieter weiter. Andere Namen für dasselbe Modell sind Rückmietkauf, Verkauf mit Rückmiete und Verkauf mit Mietvertrag.
Was sich nach dem Verkauf für Sie ändert
Aus Vermögen im Haus wird Geld auf dem Konto, und aus den Kosten des Eigentümers wird die Miete. Viele Rentner wollen damit die Rente aufbessern, ohne aus der vertrauten Umgebung wegzuziehen. Die Tabelle zeigt, was sich im Alltag verschiebt.
| Bereich | Als Eigentümer | Als Mieter nach dem Verkauf |
|---|---|---|
| Wohnkosten | Rücklagen für Reparaturen, Betriebskosten | Miete und umlagefähige Betriebskosten |
| Größere Reparaturen | Zahlen Sie selbst | Zahlt der Vermieter |
| Vermögen | Im Haus gebunden | Als Geld frei verfügbar |
| Erbe | Das Haus geht an die Erben | Nur der Rest des Erlöses |
| Grundsicherung | Das bewohnte Haus ist geschützt | Der Erlös zählt als Vermögen |
Ob ein Rückmietverkauf sinnvoll ist, hängt an Erbwunsch, Kreditmöglichkeit und Wohndauer. Für Rentner kommt die wichtigste Frage dazu: Trägt die Rechnung aus Rente und Erlös über Jahrzehnte? Darum geht es in den folgenden Kapiteln.
Unsere Empfehlung: die GNIW
Wir empfehlen die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW trägt sie als Eigentümerin nach dem Verkauf Erhaltungsinvestitionen wie Dach, Fenster und Heizung, Sie zahlen die Miete und die umlagefähigen Betriebskosten. Voraussetzung ist laut GNIW, dass alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und der Ankaufswert mindestens 100.000 Euro beträgt. Ob Ihre Region infrage kommt, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Warum steckt bei vielen Rentnern das Vermögen im Haus?
Weil die Rente oft knapp ist und das Ersparte im Haus steckt. Altersrenten der gesetzlichen Rentenversicherung lagen Ende 2025 im Schnitt bei 1.195 Euro im Monat. An den Wert des Hauses kommen Sie im Alltag dagegen nicht heran.
Was die gesetzliche Rente zahlt
Männer bekamen zum 31.12.2025 im Schnitt 1.449 Euro Altersrente, Frauen 994 Euro (Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2026). Das ist der Zahlbetrag nach Abzug der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, vor Steuern. Gut die Hälfte aller Altersrenten liegt unter 1.200 Euro. Ihren eigenen Betrag nennt die Mitteilung, die Ihnen die gesetzliche Rentenversicherung zu jeder Rentenanpassung schickt.
- Unter 600 Euro22,7 %
- 600 bis 1.200 Euro28,8 %
- 1.200 bis 1.800 Euro29,3 %
- 1.800 bis 2.400 Euro14,5 %
- 2.400 Euro und mehr4,7 %
Quelle: Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung in Zahlen 2026, Rentenbestand am 31.12.2025
Die Zahlen zeigen nur die gesetzliche Rente einer Person. Viele Haushalte haben dazu eine Witwenrente, eine Betriebsrente oder die Rente des Partners. Für die Rechnung zählt deshalb, was Ihr Haushalt im Monat netto zur Verfügung hat.
Wie viele Ältere armutsgefährdet sind
19,5 Prozent der Menschen ab 65 Jahren galten 2025 als armutsgefährdet, bei Frauen 21,3 Prozent, bei Männern 17,3 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt, EU-SILC 2025, Einkommen 2024). In der Gesamtbevölkerung waren es 16,1 Prozent. Als armutsgefährdet gilt, wer allein lebt und weniger als 1.445 Euro im Monat netto hat.
Viel Wert im Haus, hohe Miete aus der Rente
Unter den Haushalten ab 65 Jahren gibt es fast genauso viele Eigentümer wie Mieter. 78 Prozent der älteren Eigentümer wohnten 2022 schon länger als 23 Jahre in ihrem Haus oder ihrer Wohnung (Quelle: Statistisches Bundesamt, Zusatzprogramm Wohnen 2022). Ihr Vermögen steckt dann vor allem im Haus.
Wer als Rentner zur Miete wohnt, gibt dafür viel aus. Mieterhaushalte, die überwiegend von Rente oder Pension leben, zahlten 2022 im Schnitt 30,7 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Bruttokaltmiete, alle Mieterhaushalte 27,9 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt). Nach einem Rückmietverkauf sind Sie selbst ein solcher Mieterhaushalt. Dann muss der Erlös die Lücke zwischen Rente und Miete schließen.
Wie lange muss das Geld reichen?
Länger, als der Durchschnitt nahelegt. Eine 70-jährige Frau hat im Schnitt noch 17,04 Jahre vor sich, ein Mann 14,43 Jahre (Quelle: Statistisches Bundesamt, Sterbetafel 2023/2025). Jeder Zweite lebt aber länger, und die Miete läuft bis zum letzten Tag. Planen Sie deshalb bis 90 oder 95.
Wie viele 70-Jährige 85, 90 und 95 Jahre alt werden
Die Sterbetafel zeigt, wie viele Menschen eines Alters ein späteres Alter erreichen. Von den 70-jährigen Frauen werden 63 Prozent 85 Jahre alt und 38 Prozent 90 Jahre. Fast 14 Prozent erleben sogar ihren 95. Geburtstag. Bei Männern erreicht jeder Vierte die 90.
- Frauen bis 8563,3 %
- Frauen bis 9038,5 %
- Frauen bis 9513,8 %
- Männer bis 8549,1 %
- Männer bis 9025,0 %
- Männer bis 956,9 %
Für Paare zählt der Längerlebende, denn die Miete läuft weiter. Sind beide 70, wird in gut der Hälfte der Fälle mindestens einer 90 Jahre alt. In jedem fünften Fall erlebt einer den 95. Geburtstag. Die Sterbetafel bildet die heutige Sterblichkeit ab, eine weiter steigende Lebenserwartung ist nicht eingerechnet.
Miete und Rente entwickeln sich unterschiedlich
Die Miete kann über die Jahre steigen. Bei 2 Prozent im Jahr werden aus 1.200 Euro Kaltmiete nach zehn Jahren rund 1.463 Euro, nach 20 Jahren rund 1.783 Euro. Die Nettokaltmieten stiegen im September 2026 um 1,9 Prozent zum Vorjahr, die Verbraucherpreise um 3,3 Prozent (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Auch die Rente steigt, aber nicht nach festem Plan. Zum 01.07.2026 erhöhten sich die Renten um 4,24 Prozent (Quelle: Deutsche Rentenversicherung). Eine Indexmiete ist dagegen an die Verbraucherpreise gekoppelt und steigt mit ihnen. Wie Sie Mieterhöhungen im Vertrag begrenzen, erklärt der Ratgeber zum Mietvertrag beim Rückmietverkauf.
Wie verteilen Sie den Erlös auf die Jahre?
Rentner haben drei Wege: den Erlös über die geplante Wohnzeit verbrauchen, einen Teil als Reserve behalten oder einen Teil in eine lebenslange Rente wandeln. Welcher passt, hängt an Ihrer Rente, Ihrem Alter und Ihrem Sicherheitsbedürfnis.
Drei Wege für den Erlös
Die Wege lassen sich kombinieren. Wichtig ist, dass die Miete auch dann bezahlt ist, wenn Sie älter werden als geplant.
1. Erlös verbrauchen
Sie teilen den Erlös durch die Monate bis zum geplanten Endalter und entnehmen jeden Monat denselben Betrag. Das bringt die höchste Entnahme, ist aber mit dem Endalter aufgebraucht.
2. Reserve behalten
Sie legen einen festen Betrag für Pflege, Umzug oder ein langes Leben zur Seite und verteilen nur den Rest. Die Entnahme sinkt, der Puffer bleibt.
3. Teil verrenten
Sie wandeln einen Teil in eine Rente gegen Einmalbeitrag, die lebenslang zahlt. Das Langlebigkeitsrisiko trägt dann der Versicherer.
Das Beispiel: ein Paar mit 70
Beide sind 70 Jahre alt und bekommen zusammen 2.400 Euro Rente, etwa die Summe der durchschnittlichen Altersrenten von Mann und Frau. Ihr Haus bringt als bewohnte Immobilie 300.000 Euro Kaufpreis. Die Kaltmiete liegt bei 1.200 Euro für 120 Quadratmeter. Als Eigentümer haben sie bisher 200 Euro im Monat für Instandhaltung zurückgelegt.
Rechenbeispiel: Monatsbudget vorher und nachher
Paar mit 70, Rente zusammen 2.400 Euro, Erlös 300.000 Euro verteilt auf 25 Jahre bis 95, ohne Zinsen
| Posten | Als Eigentümer | Erlös ganz verteilt | Mit 50.000 € Reserve |
|---|---|---|---|
| Rente | 2.400 € | 2.400 € | 2.400 € |
| Plus Entnahme aus dem Erlös | 0 € | 1.000 € | 833 € |
| Minus Kaltmiete | 0 € | 1.200 € | 1.200 € |
| Minus Rücklage für Instandhaltung | 200 € | 0 € | 0 € |
| Frei im Monat | 2.200 € | 2.200 € | 2.033 € |
Mit dem auf 25 Jahre verteilten Erlös hat das Paar so viel frei wie vorher, die Betriebskosten zahlt es in beiden Fällen (Quelle: § 535 BGB).
Die Rechnung hat zwei Grenzen. Steigt die Miete in zehn Jahren auf rund 1.460 Euro, fehlen im Monat gut 260 Euro, die eine höhere Rente ausgleichen muss. Und mit 95 ist der Erlös im ersten Weg aufgebraucht, während die Miete weiterläuft.
Die Reserve von 50.000 Euro deckt zum Beispiel gut ein Jahr Eigenanteil im Pflegeheim. Im ersten Heimjahr zahlen Pflegebedürftige im Bundesschnitt 3.364 Euro im Monat (Quelle: vdek, Stand 01.07.2026). Wo Sie Reserve und Erlös anlegen, hängt davon ab, wann Sie das Geld brauchen. Welche Anlagen sich für Ältere eignen, zeigt unser Ratgeber zur Altersvorsorge.
Ihre eigenen Zahlen bekommen Sie mit einem Angebot. Welchen Kaufpreis und welche Miete die GNIW anbietet, ergibt sich laut GNIW aus der individuellen Bewertung. Rechnen Sie die Werte aus dem Angebot dann mit Ihrer Rente durch.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Wie legen Sie den Erlös sicher an?
Sicher heißt hier: verfügbar, wenn Sie es brauchen, und geschützt, wenn eine Bank ausfällt. Teilen Sie den Erlös nach Zeitpunkten auf. Was Sie in den nächsten Jahren für die Miete brauchen, gehört nicht in schwankende Anlagen.
Was die Einlagensicherung abdeckt
Guthaben bei einer Bank sind gesetzlich bis 100.000 Euro je Kunde geschützt. Für den Erlös aus dem Verkauf der selbst genutzten Wohnimmobilie gilt für sechs Monate nach der Gutschrift ein höherer Schutz von bis zu 500.000 Euro (Quelle: § 8 EinSiG). Danach zählt wieder die Grenze von 100.000 Euro.
Liegt der Erlös länger auf dem Konto, verteilen Sie ihn deshalb auf mehrere Banken. Eine Aufteilung nach Bedarf hilft: Geld für die nächsten zwei Jahre auf dem Tagesgeldkonto, Geld für später in Festgeld mit gestaffelten Laufzeiten. So ist die Miete jeden Monat gedeckt, ohne dass Sie Anlagen zur falschen Zeit verkaufen müssen.
Einen Teil in eine Sofortrente wandeln
Eine Sofortrente zahlt gegen einen Einmalbeitrag sofort eine Rente, so lange Sie leben. Damit sichern Sie genau das Risiko ab, das die Sterbetafel zeigt: ein Leben bis 90 oder 95, wenn der verteilte Erlös aufgebraucht ist. Der eingezahlte Betrag ist dafür gebunden, und die Höhe der Rente hängt von Alter, Garantiezeit und Anbieter ab.
Steuerlich zählt bei einer privaten Rente nur der Ertragsanteil. Bei Rentenbeginn mit 69 oder 70 Jahren sind das 15 Prozent der Rente, mit 75 Jahren 11 Prozent (Quelle: § 22 EStG). Welche Wege es außerdem gibt, eine größere Summe anzulegen, zeigt die Seite zur Altersvorsorge mit Einmalzahlung.
Was müssen Rentner bei Steuern, Krankenkasse und Sozialleistungen beachten?
Der Verkaufserlös selbst ist in der Regel steuerfrei. Die Erträge daraus sind es nicht, und bei manchen Rentnern verlangt auch die Krankenkasse Beiträge. Wer heute oder später auf Sozialleistungen angewiesen ist, muss außerdem wissen, dass der Erlös als Vermögen zählt.
Steuern auf Verkauf und Zinsen
Haben Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Gewinn aus dem Verkauf steuerfrei (Quelle: § 23 EStG). Bei Rentnern, die seit Jahrzehnten im eigenen Haus leben, ist das der Regelfall. Grunderwerbsteuer, Erbschaftsteuer und Sonderfälle wie eine Einliegerwohnung erklärt der Ratgeber zur Steuer beim Rückmietverkauf.
Zinsen auf den Erlös sind dagegen Kapitalerträge und kosten 25 Prozent Abgeltungsteuer (Quelle: § 32d EStG). Steuerfrei bleiben 1.000 Euro im Jahr, für zusammen veranlagte Ehepaare 2.000 Euro (Quelle: § 20 EStG). Erteilen Sie Ihrer Bank dafür einen Freistellungsauftrag.
Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung
Sind Sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, zahlen Sie Beiträge nur auf die gesetzliche Rente, auf vergleichbare Einnahmen wie Betriebsrenten und auf Arbeitseinkommen (Quelle: § 237 SGB V). Zinsen aus dem Erlös und eine private Sofortrente gehören nicht dazu.
Anders bei freiwillig Versicherten: Für sie zählt die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (Quelle: § 240 SGB V). Nach dem Katalog des GKV-Spitzenverbands sind dann auch Zinsen und Renten aus einer privaten Rentenversicherung beitragspflichtig. Fragen Sie vor dem Verkauf bei Ihrer Krankenkasse, wie Sie versichert sind.
Grundsicherung und Wohngeld
Ein angemessenes Haus, das Sie selbst bewohnen, ist bei der Grundsicherung im Alter geschütztes Vermögen. Nach dem Verkauf ist der Erlös dagegen einzusetzen, geschützt bleiben nur 10.000 Euro je volljähriger Person (Quelle: § 90 SGB XII, Verordnung zu § 90 SGB XII). Erst wenn der Erlös bis auf diesen Betrag verbraucht ist, kommt Grundsicherung infrage.
Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn Sie erhebliches Vermögen haben (Quelle: § 21 WoGG). Was das in Euro heißt und was im Pflegefall gilt, erklärt der Ratgeber Rückmietverkauf, Grundsicherung und Wohngeld. Den Erlös an die Kinder zu verschenken, schützt nicht: Werden Sie innerhalb von zehn Jahren bedürftig, kann die Schenkung zurückgefordert werden (Quelle: § 528 BGB).
Wann empfehlen wir Rentnern den Rückmietverkauf?
Wir empfehlen ihn, wenn Rente und Erlös die Miete bis mindestens 90 tragen und das Haus nicht vererbt werden soll. Dann gewinnen Sie im Alltag mehr Spielraum, ohne umzuziehen. Geht die Rechnung nicht auf, gibt es andere Wege.
Wenn die Rechnung nicht aufgeht
Reichen Rente und Erlös nicht, kann ein Kredit auf das Haus oder ein Verkauf mit Umzug in eine kleinere Wohnung besser passen. Wer statt eines Kaufpreises eine monatliche Zahlung auf Lebenszeit möchte, vergleicht Rückmietverkauf und Leibrente. Alle Wege mit ihren Vor- und Nachteilen zeigt die Übersicht der Alternativen zum Rückmietverkauf.
So gehen Sie vor
Mit diesen fünf Schritten wissen Sie vor der Anfrage, ob die Rechnung für Sie aufgeht.
- Haushaltsnetto aus allen Renten nach Krankenkassenbeitrag und Steuer ermitteln
- Miete und Betriebskosten gegen Rente und Entnahme aus dem Erlös rechnen, bis mindestens 90
- Reserve für Pflege und Notfälle festlegen und den Rest auf die Jahre verteilen
- Bei der Krankenkasse klären, ob Sie pflichtversichert oder freiwillig versichert sind
- Im Mietvertrag auf Kündigungsausschluss und Grenzen für Mieterhöhungen achten
Unsere Einschätzung: Für Rentner ist der Rückmietverkauf vor allem ein Weg, gebundenes Vermögen nutzbar zu machen, ohne umzuziehen. Er trägt, wenn die Rente einen guten Teil der Miete deckt und der Erlös den Rest bis ins hohe Alter. Planen Sie bis 90 oder 95, behalten Sie eine Reserve und prüfen Sie für einen Teil eine Sofortrente. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer. Laut GNIW trägt sie das Wohnungsrecht im ersten Rang ein, bei einer späteren Bankfinanzierung rückt es laut GNIW in den zweiten Rang.
Geht Ihre Rechnung auf und sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Mit den Zahlen aus dem Angebot rechnen Sie Ihr Monatsbudget dann genau.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Die häufigsten Fragen zum Hausverkauf im Alter
Wie kann ich als Rentner mein Haus verkaufen und darin wohnen bleiben?
Mit einem Rückmietverkauf: Sie verkaufen das Haus ganz und schließen mit dem Käufer einen Mietvertrag. Der Kaufpreis kommt auf einmal, danach zahlen Sie Miete. Größere Reparaturen trägt der Vermieter, laut § 535 BGB. Achten Sie im Vertrag auf den Ausschluss der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.
Ab welchem Alter lohnt sich ein Rückmietverkauf?
Eine feste Grenze gibt es nicht. Je älter Sie beim Verkauf sind, desto kürzer muss der Erlös die Miete mittragen. Mit 70 sollten Sie trotzdem bis 90 oder 95 planen, weil viele so alt werden. Manche Käufer setzen ein Mindestalter, die GNIW etwa 55 Jahre für alle künftigen Bewohner.
Wie lange reicht der Erlös für die Miete?
Das hängt davon ab, wie viel der Miete Ihre Rente trägt. Zahlen Sie aus 300.000 Euro jeden Monat 1.000 Euro dazu, reicht der Erlös ohne Zinsen 25 Jahre. Zahlen Sie die ganze Miete von 1.200 Euro daraus, sind es knapp 21 Jahre, bei steigender Miete weniger.
Wann muss ich den Verkaufserlös versteuern?
In der Regel gar nicht. Haben Sie das Haus im Verkaufsjahr und den beiden Jahren davor selbst bewohnt, ist der Gewinn steuerfrei, laut § 23 EStG. Steuerpflichtig sind aber die Zinsen, die der Erlös später bringt, oberhalb des Sparer-Pauschbetrags von 1.000 Euro im Jahr.
Zahle ich auf Zinsen aus dem Erlös Krankenkassenbeiträge?
Als Pflichtmitglied der Krankenversicherung der Rentner nicht, dort zählen nur Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen, laut § 237 SGB V. Freiwillig Versicherte zahlen dagegen auch auf Zinsen und private Renten Beiträge, weil ihre gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit zählt.
Was bedeutet der Verkauf für Grundsicherung und Wohngeld?
Solange der Erlös da ist, bekommen Sie meist keines von beiden. Das selbst bewohnte Haus ist bei der Grundsicherung geschützt, der Erlös nicht. Geschützt bleiben 10.000 Euro je volljähriger Person, laut Verordnung zu § 90 SGB XII. Wohngeld ist bei erheblichem Vermögen ausgeschlossen.
Wie sicher ist das Geld nach dem Verkauf auf dem Konto?
Bis 100.000 Euro je Bank ist es gesetzlich geschützt. Für den Erlös aus dem Verkauf der selbst genutzten Wohnimmobilie gilt sechs Monate nach der Gutschrift ein Schutz bis 500.000 Euro, laut § 8 EinSiG. Danach sollten Sie größere Beträge auf mehrere Banken verteilen.
Was ist besser: den Erlös behalten oder eine Sofortrente kaufen?
Beides hat seinen Platz. Behaltenes Geld bleibt verfügbar und vererbbar, ist aber irgendwann verbraucht. Eine Sofortrente zahlt lebenslang, bindet dafür das Geld. Viele kombinieren: einen Teil für die nächsten Jahre und eine Reserve behalten, einen Teil verrenten.
Was passiert mit dem Mietvertrag, wenn ein Ehepartner stirbt?
Stehen beide Partner im Mietvertrag, läuft er mit dem Überlebenden weiter, laut § 563a BGB. Steht nur der Verstorbene im Vertrag, tritt der Ehegatte ein, der mit im Haus lebt, und kann das binnen eines Monats ablehnen. Lassen Sie deshalb beide Partner in den Vertrag schreiben.
Hausverkauf im Alter: Rückmietverkauf oder Umzug in eine kleinere Wohnung?
Der klassische Verkauf mit Umzug bringt für das leere Haus in der Regel mehr Geld, und eine kleinere Wohnung kostet oft weniger Miete. Dafür verlassen Sie die vertraute Umgebung. Der Rückmietverkauf passt, wenn Sie bleiben wollen und die Miete für das ganze Haus tragbar ist.
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