Dauerzulagenantrag: Wie bekommen Sie die Riester-Zulage jedes Jahr automatisch?

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Wie der Dauerzulagenantrag Ihnen die Riester-Zulage jedes Jahr sichert, wie Sie ihn stellen, welche Fristen gelten und was Sie trotzdem selbst melden müssen.

Inhalt dieser Seite
  1. Kurz beantwortet
  2. Die Regeln im Detail
  3. So gehen Sie vor
  4. Fehler und Fallstricke
  5. Häufige Fragen (FAQ)
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Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem Dauerzulagenantrag bevollmächtigen Sie Ihren Riester-Anbieter, die Zulagen jedes Jahr für Sie zu beantragen. Sie füllen den Antrag nur einmal aus.
  • Ohne Vollmacht müssen Sie die Zulage für jedes Beitragsjahr selbst beantragen, spätestens bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr.
  • Ein neues Kind, das Ende des Kindergelds oder ein anderer Förderstatus: Solche Änderungen müssen Sie Ihrem Anbieter trotz Dauerzulagenantrag selbst melden.
  • Für Ihren bestehenden Vertrag bleibt alles, wie es ist. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026, ab 2027 kommt das Altersvorsorgedepot.

Was ist ein Dauerzulagenantrag in der Riester-Rente?

Der Dauerzulagenantrag ist eine schriftliche Vollmacht an Ihren Riester-Anbieter, die Zulagen für Sie jedes Jahr bei der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zu beantragen. Sie füllen ihn einmal aus, danach kümmert sich der Anbieter, bis Sie die Vollmacht widerrufen.

Reform 2027: Was das für Ihren Dauerzulagenantrag bedeutet

Für Ihren bestehenden Riester-Vertrag ändert sich am Antragsverfahren nichts: Ihre Vollmacht läuft weiter, Frist und Melde­pflichten bleiben gleich, auch nach 2026 und bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot mit neuer Förderung, auch dort beantragt der Anbieter die Zulagen bei der Zulagenstelle.

Die Regeln auf einen Blick

Rechtsgrundlage ist § 89 EStG. Die Regeln gelten für alle Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sind, unbefristet weiter. Die Tabelle zeigt, was die Vollmacht für Sie übernimmt und was bei Ihnen bleibt.

RegelRiester-Vertrag bis 31.12.2026 (gilt unverändert weiter)
Wer stellt den AntragIhr Anbieter, jedes Jahr, auf Grundlage Ihrer Vollmacht
Frist ohne VollmachtBis Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr
WiderrufGegenüber dem Anbieter, bis zum Ende des Beitragsjahres, für das kein Antrag mehr gestellt werden soll
Was Sie selbst meldenJede Änderung, die die Zulage mindert oder entfallen lässt, außer geänderten renten­versicherungspflichtigen Einnahmen
Wer prüftDie Zentrale Zulagenstelle, seit dem Beitragsjahr 2024 vor der Auszahlung

Vorteile eines Dauerzulagenantrags

Der Dauerzulagenantrag verschafft Ihnen keine höhere Förderung. Er macht nur den Weg dorthin einfacher. Statt jedes Jahr ein Formular auszufüllen und fristgerecht abzugeben, stellt Ihr Anbieter den Antrag mit den Daten, die Sie ihm einmal gegeben haben. Wie Grundzulage, Kinderzulage und Steuervorteil zusammenspielen, zeigt unsere Übersicht zur Riester-Förderung.

Der wichtigste Vorteil ist die Frist. Wer den Zulagenantrag vergisst und ihn nicht bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr nachholt, verliert die Grundzulage und die Kinderzulage für dieses Jahr endgültig. Mit dem Dauerzulagenantrag kann Ihnen das nicht passieren, solange Ihre Angaben stimmen und Sie genug einzahlen.

Wie funktioniert der Dauerzulagenantrag?

Sie geben die Vollmacht Ihrem Anbieter, nicht der Zulagenstelle. Der Anbieter übermittelt Ihre Daten jedes Jahr an die ZfA, die ZfA prüft und zahlt die Zulage auf Ihren Vertrag.

Wer prüft was?

Sie als Riester-Sparer machen die Angaben im Antrag und melden Änderungen. Ihr Anbieter prüft Ihre Förderberechtigung nicht, ihm fehlen dafür die Daten. Er erfasst Ihre Angaben, Ihre Beiträge und die Vollmacht und übermittelt sie an die Zentrale Zulagenstelle. Erfährt der Anbieter selbst von einer Änderung, muss er die Zulagenstelle unterrichten.

Die eigentliche Prüfung liegt bei der Zentralen Zulagenstelle. Sie entscheidet, ob Sie förderberechtigt sind, ob Ihnen die Kinderzulage zusteht und ob Sie den Mindesteigenbeitrag erreicht haben. Seit dem Beitragsjahr 2024 zahlt sie die Zulagen erst nach vollständiger Prüfung aus. Bis das Geld auf Ihrem Vertrag ankommt, dauert es deshalb länger als früher.


Dauerzulagenantrag am besten bei Vertragsabschluss

Am einfachsten ist es, wenn Sie den Dauerzulagenantrag gleich beim Abschluss mit auswählen. Dann kann Ihr Anbieter von Anfang an alle Zulagen fristgerecht beantragen. Haben Sie das versäumt, können Sie den Antrag für ein Beitragsjahr nachträglich stellen, bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf dieses Beitragsjahr folgt.

Die Zulage für 2024 können Sie also noch bis zum 31.12.2026 beantragen. Danach ist der Anspruch für dieses Jahr verloren. Auch Beiträge für vergangene Jahre lassen sich nicht nachzahlen. Prüfen Sie deshalb, ob für alle Jahre ein Antrag vorliegt, und erteilen Sie die Vollmacht zusammen mit dem nachgeholten Antrag.


Dauerzulagenantrag widerrufen

Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen, und zwar gegenüber Ihrem Anbieter. Der Widerruf muss bis zum Ende des Beitragsjahres vorliegen, für das der Anbieter keinen Antrag mehr stellen soll. Ein Widerruf im Dezember wirkt also schon für das laufende Jahr, ein Widerruf im Januar erst ab diesem neuen Jahr.

Sinnvoll ist ein Widerruf, wenn Sie nicht mehr förderberechtigt sind und keine falschen Anträge laufen sollen, oder wenn Sie den Vertrag beitragsfrei stellen. Wer nur den Anbieter wechselt, braucht beim neuen Anbieter eine neue Vollmacht. Für die bereits gezahlten Zulagen hat der Widerruf keine Folgen.


Ehepaare und mittelbar Begünstigte

Jeder Ehepartner mit eigenem Riester-Vertrag braucht einen eigenen Antrag oder eine eigene Vollmacht. Das gilt auch für den mittelbar begünstigten Partner, der selbst nicht förderberechtigt ist und die Zulage über den anderen bekommt. Er muss mindestens 60 Euro im Jahr einzahlen und über seinen Anbieter eine Zulagenummer beantragen, falls er noch keine hat.

Haben Sie mehrere Riester-Verträge, bestimmen Sie im Antrag, auf welche Verträge die Zulage fließen soll. Gefördert werden höchstens zwei Verträge, bei mehr Anträgen die zwei mit den höchsten Beiträgen. Wie die mittelbare Förderung funktioniert, lesen Sie unter mittelbar begünstigt, Tipps für Paare unter Riester-Rente für Ehepaare.


Was müssen Beamte beachten?

Beamte, Richter und Soldaten sind nur gefördert, wenn sie gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich oder elektronisch einwilligen, dass ihre Daten an die Zulagenstelle gehen. Die Einwilligung muss bis zum Ende des Beitragsjahres vorliegen und gilt bis zum Widerruf. Wechseln Sie die Dienststelle, erteilen Sie sie neu. Der Dauerzulagenantrag ersetzt diese Einwilligung nicht.

Für die Kinderzulage brauchen Beamte im Antrag Angaben zum Kindergeld, die oft nicht bei der Familienkasse, sondern beim Dienstherrn liegen. Fragen Sie dort nach der Kindergeldnummer und nach den übrigen Angaben, die im Antrag gebraucht werden. Unvollständige Anträge führen zu Rückfragen und verzögern die Zulage. Mehr auf unserer Seite zur Riester-Rente für Beamte.

Wie stelle ich einen Dauerzulagenantrag?

Sie kreuzen die Vollmacht im Zulagenantrag Ihres Anbieters an oder schon im Antrag auf den Riester-Vertrag und schicken das Formular an Ihren Anbieter. Ein eigenes Formular bei der Zulagenstelle gibt es dafür nicht.

1. Formular vom Anbieter holen

Den Antrag auf Altersvorsorgezulage bekommen Sie von Ihrem Anbieter, viele stellen ihn auch auf ihrer Webseite zum Herunterladen bereit. Es ist ein amtlich vorgeschriebener Vordruck.

2. Angaben und Vollmacht eintragen

Füllen Sie Angaben zur Person, zur Förderberechtigung und zu Ihren Kindern aus und setzen Sie das Kreuz für die Vollmacht.

3. An den Anbieter schicken

Per Post oder elektronisch, wenn Ihr Anbieter das anbietet. Für Jahre ohne Antrag gilt die Frist bis Ende des zweiten Jahres nach dem Beitragsjahr.

4. Jahresbescheinigung prüfen

Ihr Anbieter bescheinigt jedes Jahr, welche Zulagen gutgeschrieben wurden. Fehlt etwas, können Sie binnen eines Jahres die Festsetzung beantragen.


Dauerzulagenantrag ausfüllen

Den Dauerzulagenantrag füllen Sie korrekt und wahrheitsgemäß aus. Sie übergeben ihn nicht der Zulagenstelle, sondern dem Anbieter, bei dem Sie Ihren Riester-Vertrag führen. Der Anbieter leitet Ihre Daten an die ZfA weiter. Mit der Vollmacht erlauben Sie ihm zugleich, den Antrag jedes Jahr neu für Sie zu stellen.

  • Angaben zur Person: Name, Geburtsdatum, Anschrift, Sozial­versicherungsnummer und Steuer-Identifikationsnummer
  • Angaben zur Förderberechtigung, bei Beamten die Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle
  • Daten des Ehepartners, wenn er mittelbar begünstigt ist
  • Jedes Kind mit Kindergeld für die Kinderzulage, mit Familienkasse und Kindergeldnummer
  • Das Kreuz für die Vollmacht an Ihren Anbieter

Dauerzulagenantrag im Zulagenantrag wählen: So geht’s

Haben Sie schon einen Riester-Vertrag, nehmen Sie den aktuellen Antrag auf Altersvorsorgezulage zur Hand. Füllen Sie die Angaben zur Zulagenberechtigung, zu Ihrer Person und zu Ihren Kindern wie gewohnt aus. In einem eigenen Abschnitt finden Sie das Feld für die Vollmacht. Wo es steht, unterscheidet sich je nach Anbieter, die Erläuterungen zum Formular helfen.

Ab dann übernimmt Ihr Anbieter das Stellen und Versenden des Zulagenantrags. Die Vollmacht können Sie jederzeit widerrufen. Vergessen Sie nicht, Änderungen in Familie und Förderstatus umgehend mitzuteilen. Ein neuer Antrag ist nur nötig, wenn Sie den Anbieter wechseln oder die Vollmacht widerrufen haben.


Dauerzulagenantrag bereits im Antrag wählen

Schließen Sie einen Riester-Vertrag ab, enthält der Vertragsantrag meist schon den ersten Zulagenantrag, oft unter einer Überschrift wie „Zusätzliche Daten zur Beantragung der staatlichen Zulagen“. Gegen Ende dieses Abschnitts steht die Vollmacht. Bei vielen Anbietern gilt sie mit Ihrer Unterschrift als erteilt, und Sie kreuzen nur an, wenn Sie sie nicht wünschen.

Neue Riester-Verträge gibt es allerdings nur noch bis zum 31.12.2026. Ab dem 01.01.2027 startet das Altersvorsorgedepot. Auch dort laufen die Zulagen über den Anbieter bei der Zentralen Zulagenstelle. Wer heute einen bestehenden Vertrag hat, muss wegen der Reform nichts neu beantragen.


An den Anbieter schicken, nicht an die ZfA

Unabhängig davon, wann Sie den Antrag stellen: Er geht immer an den Anbieter Ihres Riester-Vertrags. Schicken Sie ihn nicht an die Zentrale Zulagenstelle, auch wenn die Daten später dort landen. Der Anbieter sammelt die Anträge eines Vierteljahres und übermittelt sie bis zum Ende des Folgemonats elektronisch an die Zulagenstelle.


Zulage geprüft: Bescheinigung und Festsetzungsantrag

Ob die Zulage angekommen ist, sehen Sie in der Jahresbescheinigung Ihres Anbieters. Weicht die Zulagenstelle von Ihrem Antrag ab, erlässt sie seit dem Beitragsjahr 2024 von sich aus einen Festsetzungsbescheid. Sind Sie mit der gutgeschriebenen Zulage nicht einverstanden, können Sie selbst die Festsetzung beantragen.

Für diesen Festsetzungsantrag haben Sie ein Jahr Zeit, gerechnet ab dem Tag, an dem Ihr Anbieter die Jahresbescheinigung erteilt hat (§ 90 EStG). Den Antrag richten Sie schriftlich oder elektronisch direkt an die Zentrale Zulagenstelle. Bewahren Sie die Bescheinigungen deshalb auf und prüfen Sie sie jedes Jahr kurz, besonders nach Geburt eines Kindes oder Jobwechsel.

Welche Fehler beim Dauerzulagenantrag sollten Sie vermeiden?

Der Dauerzulagenantrag schützt vor der versäumten Frist, aber nicht vor falschen Angaben, zu niedrigen Beiträgen oder vergessenen Meldungen. Zu Unrecht gezahlte Zulagen fordert die Zulagenstelle auch Jahre später zurück.

Riester-Sparer haftet für Korrektheit

Der Anbieter ist nur für die Übermittlung zuständig. Für richtige und vollständige Angaben im Formular sind Sie verantwortlich. Prüfen Sie deshalb jede Angabe, bevor Sie unterschreiben, oder lassen Sie eine zweite Person darüber schauen. Fehler führen zu Rückfragen, Verzögerungen oder später zu einer Rückforderung.

  • Änderung nicht gemeldet: Neues Kind, Ende des Kindergelds, Trennung oder Wegfall der Förderberechtigung müssen Sie dem Anbieter unverzüglich mitteilen.
  • Beide Eltern beantragen die Kinderzulage: Sie gibt es je Kind nur einmal, die doppelt gezahlte Zulage wird zurückgeholt.
  • Mehr als zwei Verträge mit Antrag: Gefördert werden nur die zwei mit den höchsten Beiträgen.
  • Beamte ohne Einwilligung: Ohne Einwilligung gegenüber der Besoldungsstelle gibt es trotz Vollmacht keine Zulage.
  • Vertrag gekündigt: Eine Kündigung gilt als schädliche Verwendung, Zulagen und Steuervorteil gehen zurück.

Die 4-Prozent-Regel

Die volle Zulage bekommen Sie nur, wenn Sie den Mindesteigenbeitrag einzahlen. Er beträgt vier Prozent Ihrer beitragspflichtigen Einnahmen aus dem Vorjahr, höchstens 2.100 Euro, abzüglich Ihrer Zulagen, mindestens aber 60 Euro im Jahr. Zahlen Sie weniger ein, entfällt die Zulage nicht ganz, sie wird im gleichen Verhältnis gekürzt.

Steigt Ihr Einkommen, steigt im Folgejahr auch Ihr Mindesteigenbeitrag. Geänderte renten­versicherungspflichtige Einnahmen müssen Sie bei einem Dauerzulagenantrag nicht melden. Ihren Beitrag passen Sie aber selbst an, sonst kürzt die Zulagenstelle. Wie Sie den Betrag berechnen, steht unter Höchstbetrag und Mindesteigenbeitrag.


Rückforderung auch nach Jahren

Die Zentrale Zulagenstelle kann zu Unrecht gezahlte Zulagen zurückfordern, auch wenn der Fehler schon Jahre zurückliegt. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs holt sie das Geld direkt bei Ihnen, auch wenn der Vertrag aufgelöst ist und Sie keine Schuld trifft. Was Sie dann tun können, lesen Sie unter Rückforderung von Riester-Zulagen.


Vorsicht bei Wechsel und Neuabschluss ab 2027

Ab 2027 können Sie erklären, dass Ihre Verträge in die neue Förderung wechseln. Diese Erklärung geben Sie gegenüber dem Anbieter ab, sie ist unwiderruflich und gilt für alle Ihre Riester-Verträge zugleich. Dasselbe passiert automatisch, wenn Sie nach dem 31.12.2026 einen neuen geförderten Vertrag abschließen, etwa ein Altersvorsorgedepot.

Ob Ihre bestehende Vollmacht nach einem solchen Wechsel unverändert weiterläuft, ist noch nicht offiziell erläutert. Lassen Sie sich das von Ihrem Anbieter bestätigen, bevor Sie wechseln. Und rechnen Sie vorher durch, ob die neue Förderung für Sie besser ist. Alle Wege vergleicht unsere Seite Riester-Vertrag wechseln.

Experten-Tipp:
Die Vollmacht ersetzt nicht den Blick auf die Bescheinigung

„Der Dauerzulagenantrag ist für fast jeden Riester-Sparer richtig, weil er die Zweijahresfrist entschärft. Gefährlich wird er, wenn sich das Leben ändert und der Antrag mit alten Angaben weiterläuft. Dann kommt die Rückforderung oft erst Jahre später. Schauen Sie deshalb einmal im Jahr auf die Jahresbescheinigung, ob alle Zulagen angekommen sind.“

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Experte für Altersvorsorge

Lassen Sie prüfen, ob alle Zulagen auf Ihrem Vertrag ankommen

Wir prüfen kostenfrei, ob Ihr Dauerzulagenantrag stimmt, ob Ihr Eigenbeitrag für die volle Förderung reicht und ob sich ein Wechsel in die neue Förderung für Sie lohnt.

  • Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
  • Prüfung von Zulagen und Mindesteigenbeitrag
  • Ehrliche Rechnung alte gegen neue Förderung
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Experte für Altersvorsorge

Die häufigsten Fragen zum Dauerzulagenantrag

Was ist ein Dauerzulagenantrag bei der Riester-Rente?

Ein Dauerzulagenantrag ist eine schriftliche Vollmacht an Ihren Riester-Anbieter, die Zulagen jedes Jahr für Sie zu beantragen (§ 89 Absatz 1a EStG). Sie füllen den Antrag einmal aus, danach stellt der Anbieter ihn jährlich bei der Zentralen Zulagenstelle. Die Förderung wird dadurch nicht höher, Sie verpassen aber keine Frist mehr.

Wo bekomme ich das Formular für den Dauerzulagenantrag?

Bei Ihrem Riester-Anbieter. Die Vollmacht ist Teil des amtlichen Antrags auf Altersvorsorgezulage, den Ihnen der Anbieter schickt oder auf seiner Webseite zum Herunterladen anbietet. Bei neuen Verträgen steckt sie meist schon im Vertragsantrag.

Bis wann muss ich den Zulagenantrag stellen?

Bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres nach dem Beitragsjahr. Die Zulage für 2024 können Sie noch bis zum 31.12.2026 beantragen. Danach ist sie für dieses Jahr verloren, mit einem Dauerzulagenantrag kümmert sich Ihr Anbieter jedes Jahr rechtzeitig darum.

Kann ich die Riester-Zulage rückwirkend beantragen?

Ja, innerhalb der Frist. Für jedes Beitragsjahr können Sie den Antrag bis Ende des zweiten folgenden Kalenderjahres nachholen. Ältere Jahre sind verloren, und Beiträge für vergangene Jahre lassen sich nicht nachzahlen.

Wie widerrufe ich den Dauerzulagenantrag?

Mit einer Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter. Der Widerruf muss bis zum Ende des Beitragsjahres vorliegen, für das der Anbieter keinen Antrag mehr stellen soll. Bereits gezahlte Zulagen bleiben davon unberührt.

Was muss ich trotz Dauerzulagenantrag melden?

Jede Änderung, die Ihre Zulage mindert oder entfallen lässt: ein Ende des Kindergelds, eine Trennung, den Wegfall Ihrer Förderberechtigung. Ein neues Kind melden Sie ebenfalls, damit Sie die Kinderzulage bekommen. Geänderte renten­versicherungspflichtige Einnahmen müssen Sie nicht melden.

Was ist ein Festsetzungsantrag und welche Frist gilt?

Mit dem Festsetzungsantrag lassen Sie die Zulagenstelle verbindlich über Ihre Zulage entscheiden, wenn Sie mit der Gutschrift nicht einverstanden sind. Sie stellen ihn schriftlich oder elektronisch bei der Zentralen Zulagenstelle innerhalb eines Jahres, nachdem der Anbieter die Jahresbescheinigung erteilt hat.

Gilt mein Dauerzulagenantrag nach der Riester-Reform weiter?

Ja. Für Riester-Verträge, die bis zum 31.12.2026 abgeschlossen sind, bleibt das Antragsverfahren unverändert, auch nach 2026. Sie müssen wegen der Reform nichts neu beantragen. Nur wenn Sie ab 2027 in die neue Förderung wechseln, sollten Sie bei Ihrem Anbieter nachfragen, ob die Vollmacht weiterläuft.

Brauche ich beim Anbieterwechsel einen neuen Dauerzulagenantrag?

Ja. Die Vollmacht gilt nur gegenüber dem Anbieter, dem Sie sie erteilt haben. Übertragen Sie Ihr Riester-Guthaben auf einen anderen Anbieter, stellen Sie dort einen neuen Zulagenantrag mit Vollmacht.

Gibt es den Dauerzulagenantrag auch beim Altersvorsorgedepot?

Auch beim Altersvorsorgedepot beantragt der Anbieter die Zulagen bei der Zentralen Zulagenstelle. Wie die Vollmacht dort im Einzelnen aussieht, ist vor dem Start am 01.01.2027 noch nicht offiziell erläutert.

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Nachgelagerte Besteuerung Renten werden erst bei Auszahlung besteuert, während die Beiträge in der Ansparphase steuerfrei oder steuermindernd sind. Ziel ist es, die Steuerlast ins Rentenalter zu verlagern, wenn das Einkommen meist geringer ist.
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