Das erwartet Sie hier
Ob eine Riester-Rente für Kinder etwas bringt, wie Familien stattdessen über die Kinderzulage gefördert werden und was zur geplanten Frühstart-Rente bekannt ist.
Inhalt dieser SeiteDas Wichtigste in Kürze
- Kinder sind bei der Riester-Rente nicht selbst förderberechtigt. Ein Vertrag auf den Namen eines Kindes bekommt keine Zulagen, solange das Kind nicht rentenversicherungspflichtig arbeitet.
- Gefördert wird über die Eltern: Für jedes Kind mit Kindergeld fließen 185 Euro (bis Jahrgang 2007) oder 300 Euro (ab Jahrgang 2008) Kinderzulage in den Vertrag eines Elternteils.
- Neue Riester-Verträge gibt es nur noch bis zum 31.12.2026. Ab der Ausbildung fördert der Staat Ihr Kind künftig über neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot.
- Die Frühstart-Rente mit zehn Euro im Monat vom Staat ist geplant, aber noch nicht beschlossen. Die Gesetzgebung läuft.
Können Kinder eine Riester-Rente bekommen?
Einen Vertrag auf den Namen eines Kindes gibt es zwar, Zulagen bekommt das Kind dafür aber nicht, weil Kinder nicht förderberechtigt sind. Die Riester-Förderung für Kinder läuft über die Kinderzulage im Vertrag der Eltern. Ein eigener Anspruch entsteht erst, wenn Ihr Kind rentenversicherungspflichtig arbeitet, etwa in der Ausbildung.
Reform 2027: Was das für Familien bedeutet
Ihr eigener Riester-Vertrag behält die Kinderzulage von 185 oder 300 Euro je Kind auch nach 2026, bis die Auszahlung beginnt. Neue Riester-Verträge dürfen nur bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Ab dem 01.01.2027 gibt es neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot mit einer Kinderzulage von bis zu 300 Euro je Kind. Die Frühstart-Rente für Kinder ist geplant, das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen.
Ihr Förderstatus auf einen Blick
| Frage | Riester-Vertrag bis 31.12.2026 | Neues Recht ab 2027 |
|---|---|---|
| Ist das Kind selbst gefördert? | nein, kein eigener Fördertatbestand | nein, ebenfalls nicht |
| Kinderzulage für die Eltern | 185 Euro bis Jahrgang 2007, 300 Euro ab Jahrgang 2008 | 100 Prozent des Beitrags, höchstens 300 Euro je Kind |
| Eigener Vertrag ab der Ausbildung | Riester-Abschluss nur bis 31.12.2026 | neue Verträge wie das Altersvorsorgedepot, Grundzulage bis 540 Euro |
| Berufseinsteigerbonus | 200 Euro einmalig, unter 25 zu Beginn des Beitragsjahres | 200 Euro einmalig, gleiche Altersgrenze |
| Frühstart-Rente | gibt es nicht | geplant, noch nicht beschlossen |
Wer gefördert wird, regelt § 10a EStG: vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung, Beamte und ihre Ehepartner. Kinder ohne eigenes versicherungspflichtiges Einkommen gehören nicht dazu. Alles zur Zulage für Eltern lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Kinderzulage.
Was gilt für Kinder bei der Riester-Förderung?
Für Kinder gelten zwei Wege der Förderung: indirekt über die Kinderzulage im Vertrag eines Elternteils und später direkt über einen eigenen Vertrag, sobald das Kind rentenversicherungspflichtig arbeitet. Ein Vertrag auf den Namen eines kleinen Kindes ist dagegen nur ein Sparvertrag ohne Zulagen.
Können Kinder riestern?
Grundsätzlich lässt sich ein Riester-Vertrag auch für ein Kind abschließen. Gefördert wird er aber nicht, denn die Zulagen bekommen nur förderberechtigte Personen. Das sind vor allem Pflichtversicherte der gesetzlichen Rentenversicherung und Beamte, mittelbar auch ihre Ehepartner. Kinder fallen in keine dieser Gruppen.
Bis das Kind selbst förderberechtigt wird, sammeln sich im Vertrag nur die eigenen Beiträge und ihre Erträge. Abschluss- und Verwaltungskosten fallen trotzdem an. Neue Riester-Verträge dürfen außerdem nur bis zum 31.12.2026 abgeschlossen werden. Einen Vertrag für ein Kind neu abzuschließen, raten wir deshalb nicht.
Die Förderung läuft über die Eltern
Für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, bekommt ein Elternteil die Kinderzulage in seinen eigenen Riester-Vertrag. Sie beträgt 185 Euro im Jahr für Kinder bis Jahrgang 2007 und 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008. Die Zulage läuft so lange, wie das Kindergeld läuft, also auch während Ausbildung oder Studium.
Bei verheirateten Eltern bekommt die Mutter die Kinderzulage, auf gemeinsamen Antrag beider der Vater. Voraussetzung ist, dass der Elternteil selbst förderberechtigt ist und einen Vertrag hat. Jede Kinderzulage senkt den Eigenbeitrag, den Sie für die volle Förderung zahlen müssen. Mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente für Familien.
Ab der Ausbildung: eigener Anspruch und Berufseinsteigerbonus
Sobald Ihr Kind rentenversicherungspflichtig arbeitet, etwa in einer Ausbildung oder einem Minijob ohne Befreiung, ist es selbst unmittelbar förderberechtigt. Ein bestehender Vertrag auf seinen Namen bekommt dann die Grundzulage von 175 Euro. Ein Studium allein reicht nicht, Studierende sind nur mit versicherungspflichtiger Beschäftigung gefördert.
Wer zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist, bekommt einmalig den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro. Hatte Ihr Kind im Vorjahr noch kein versicherungspflichtiges Einkommen, reicht der Sockelbetrag von 60 Euro im Jahr für die vollen Zulagen. Mehr zur Förderung in der Ausbildung lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente für Azubis.
Riester-Rente an Kinder vererben
Eltern können ihre Riester-Rente an ihre Kinder vererben. Das Guthaben geht an die Kinder, die Zulagen und Steuervorteile aber an den Staat zurück. Die Förderung bleibt nur, wenn der Vertrag eine Hinterbliebenenrente vorsieht und für das Kind Anspruch auf Kindergeld besteht. Auf einen eigenen Vertrag übertragen können Kinder das Guthaben nicht.
Was beim Vererben und Erben einer Riester-Rente zu beachten ist und wie Sie Ihren Vertrag für Ihre Familie gestalten, lesen Sie auf unserer Seite zur Riester-Rente für Erben. Was im Todesfall konkret zu tun ist, steht auf unserer Seite zur Riester-Rente im Todesfall.
Was sollten Eltern jetzt tun?
Prüfen Sie zuerst Ihren eigenen Riester-Vertrag, denn dort steckt die Förderung für Ihre Kinder. Hat Ihr Kind schon einen Vertrag auf seinen Namen, lassen Sie ihn ruhen oder bis zur Ausbildung klein laufen, statt ihn zu kündigen.
Ein Riester-Vertrag auf den Namen Ihres Kindes
Solange Ihr Kind nicht förderberechtigt ist, bringt ein solcher Vertrag keine Zulagen, die Kosten laufen aber weiter. Sie können ihn beitragsfrei stellen, dann ruht er, nur die Verwaltungskosten fallen noch an. Beginnt Ihr Kind später eine Ausbildung, kann es den Vertrag selbst weiter besparen und bekommt dann Zulagen.
Eine Kündigung ist hier weniger teuer als bei geförderten Verträgen, weil keine Zulagen zurückzuzahlen sind. Abschlusskosten und mögliche Steuern auf die Erträge mindern das Guthaben aber trotzdem. Lassen Sie den Vertrag deshalb vorher prüfen. Wie das Stilllegen funktioniert, erklärt unsere Seite zum Beitragsfrei stellen.
Achtung ab 2027: Schließt Ihr Kind später einen neuen geförderten Vertrag ab, etwa ein Altersvorsorgedepot, gilt für alle seine bestehenden Riester-Verträge automatisch das neue Förderrecht. Das gilt auch für einen alten Vertrag, den Sie als Eltern für das Kind abgeschlossen haben.
Ihren eigenen Vertrag prüfen: Kinderzulage sichern
Für die meisten Familien liegt der Hebel im eigenen Vertrag. Prüfen Sie, ob Ihr Anbieter alle Kinder kennt, ob der Zulagenantrag gestellt ist und ob Ihr Eigenbeitrag den Mindesteigenbeitrag erreicht. Sonst wird die Zulage gekürzt. Das Beispiel zeigt eine Mutter mit 25.000 Euro Vorjahreseinkommen und zwei Kindern der Jahrgänge 2014 und 2018.
| Recht | Eigenbeitrag im Jahr | Zulagen im Jahr |
|---|---|---|
| Riester-Vertrag, altes Recht | 225 Euro | 775 Euro |
| Neues Recht ab 2027 | 600 Euro | 840 Euro |
Im alten Recht zahlt sie vier Prozent von 25.000 Euro, also 1.000 Euro, abzüglich 175 Euro Grundzulage und zweimal 300 Euro Kinderzulage. Im neuen Recht gibt es für 600 Euro Eigenbeitrag 240 Euro Grundzulage und 600 Euro Kinderzulage. Für jeden Euro Eigenbeitrag bringt das alte Recht hier deutlich mehr. Der Wechsel ist unwiderruflich und gilt für alle Verträge.
Frühstart-Rente: Gesetzgebung läuft
Die Frühstart-Rente ist eine geplante staatliche Einzahlung für Kinder, kein Riester-Vertrag. Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf am 12.08.2026 auf den Weg gebracht, am 25.09.2026 war die erste Lesung im Bundestag (Drucksache 21/7864). Jetzt berät der Finanzausschuss. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Geplant sind zehn Euro im Monat vom Staat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, erstmals für Kinder des Jahrgangs 2020. Das Geld soll auf ein Standarddepot fließen, das die Eltern für das Kind eröffnen, ausgezahlt wird frühestens mit 65. Bis zur Verabschiedung kann sich noch einiges ändern. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
Alternativen für die private Altersvorsorge von Kindern
Ohne Zulagen hat eine Riester-Rente für Kinder keinen Vorteil gegenüber anderen Sparformen, aber Kosten und lange Bindung. Für das Sparen auf den Namen eines Kindes eignen sich deshalb eher flexible Anlagen wie ein Fondssparplan mit kostengünstigen Indexfonds oder ein Tagesgeldkonto. Diese lassen sich jederzeit auflösen, wenn das Geld für Ausbildung oder Führerschein gebraucht wird.
Ab 2027 kommt die geplante Frühstart-Rente hinzu, sobald das Gesetz beschlossen ist. Für Eltern gilt außerdem: Wer seine eigene Altersvorsorge mit Kinderzulage gut aufstellt, entlastet später auch die Kinder. Wie Sie Vermögen für Ihr Kind anlegen, lesen Sie auf unserer Seite zur Vermögensverwaltung für Kinder.
Was raten wir Eltern?
Wir raten Eltern, keinen Riester-Vertrag für ein Kind mehr abzuschließen, sondern den eigenen Vertrag mit der Kinderzulage voll auszuschöpfen. Einen bestehenden Kindervertrag sollten Sie nicht vorschnell kündigen, sondern prüfen, ob er bis zur Ausbildung ruhen kann.
Vor jeder Entscheidung ab 2027 sollten drei Dinge geklärt sein: Bekommen Sie für alle Kinder die volle Kinderzulage? Bringt Ihnen die alte Förderung mit kleinem Eigenbeitrag mehr als die neue? Und welche Kosten hat ein Vertrag, den Sie für Ihr Kind abgeschlossen haben? Erst dann lässt sich ehrlich sagen, ob Behalten, Wechseln oder Ruhenlassen am meisten bringt.
Die Frühstart-Rente sollten Sie im Blick behalten, aber erst einplanen, wenn sie beschlossen ist. Einen Wechsel in die neue Förderung oder einen neuen Vertrag ab 2027 sollten Familien vorher durchrechnen, weil beide Schritte für alle Riester-Verträge gelten und sich nicht zurücknehmen lassen.
Experten-Tipp:
Die Förderung für Kinder steckt im Vertrag der Eltern
„Eltern fragen oft nach einer Riester-Rente für ihr Kind. Ich rate dann, zuerst in den eigenen Vertrag zu schauen. Dort bringen die Kinderzulagen mit kleinem Eigenbeitrag viel Geld, und genau die geht oft verloren, weil ein Kind nicht gemeldet oder der Beitrag zu niedrig ist. Ein Vertrag auf den Namen des Kindes bekommt dagegen erst mit der Ausbildung Zulagen.“
Lassen Sie den Riester-Vertrag Ihrer Familie prüfen
Wir prüfen kostenfrei, ob alle Kinderzulagen ankommen, was mit einem Vertrag auf den Namen Ihres Kindes passieren sollte und ob sich ein Wechsel ab 2027 lohnt.
- Prüfung Ihres Vertrags, eines neuen Riester-Vertrags und des Altersvorsorgedepots
- Prüfung von Kinderzulage und Mindesteigenbeitrag
- Einschätzung bestehender Kinderverträge
Die häufigsten Fragen zur Riester-Rente für Kinder
Kann ich eine Riester-Rente für mein Kind abschließen?
Rechtlich ja, aber nur noch bis zum 31.12.2026 und ohne Zulagen, weil Kinder nicht förderberechtigt sind. Der Vertrag spart dann nur Ihre Beiträge an, die Kosten laufen trotzdem. Wir raten deshalb davon ab und empfehlen, den eigenen Vertrag mit der Kinderzulage voll zu nutzen.
Bekommen Kinder Riester-Zulagen?
Nein, nicht für einen eigenen Vertrag, solange sie nicht rentenversicherungspflichtig arbeiten. Für Kinder gibt es stattdessen die Kinderzulage im Vertrag eines Elternteils. Ein eigener Anspruch auf Grundzulage entsteht erst mit einer Ausbildung oder einem versicherungspflichtigen Job.
Wie hoch ist die Kinderzulage bei der Riester-Rente?
185 Euro im Jahr für Kinder, die bis zum 31.12.2007 geboren sind, und 300 Euro für Kinder ab Jahrgang 2008 (§ 85 EStG). Die Zulage gibt es für jedes Kind, für das Kindergeld festgesetzt ist, und sie fließt in den Vertrag eines Elternteils.
Wer bekommt die Kinderzulage, Mutter oder Vater?
Bei verheirateten Eltern, die nicht dauernd getrennt leben, bekommt die Mutter die Kinderzulage. Auf gemeinsamen Antrag beider Eltern geht sie an den Vater. In allen anderen Fällen bekommt sie der Elternteil, dem das Kindergeld zusteht.
Wie lange gibt es die Kinderzulage?
So lange, wie für das Kind Kindergeld festgesetzt ist. Für minderjährige Kinder ist das immer der Fall, für volljährige vor allem während Ausbildung oder Studium. Endet das Kindergeld, endet auch die Kinderzulage, und Sie sollten das Ihrem Anbieter melden.
Was passiert mit dem Riester-Vertrag meines Kindes, wenn es eine Ausbildung beginnt?
Mit der rentenversicherungspflichtigen Ausbildung wird Ihr Kind selbst förderberechtigt. Der Vertrag bekommt dann die Grundzulage von 175 Euro und einmalig den Berufseinsteigerbonus von 200 Euro, wenn Ihr Kind zu Beginn des Beitragsjahres jünger als 25 ist. Dafür muss es den Zulagenantrag stellen und den Mindesteigenbeitrag zahlen.
Bekommt mein Kind den Berufseinsteigerbonus?
Ja, einmalig 200 Euro, wenn es unmittelbar förderberechtigt ist und zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Maßgeblich ist das Alter am Jahresanfang, nicht das Datum des Vertragsabschlusses. Im neuen Recht ab 2027 gilt dieselbe Altersgrenze.
Was ist die Frühstart-Rente?
Eine geplante staatliche Einzahlung von zehn Euro im Monat für jedes Kind vom sechsten bis zum 18. Geburtstag, angelegt in einem Standarddepot. Sie ist kein Riester-Vertrag und noch nicht beschlossen, der Gesetzentwurf liegt im Bundestag. Bis zur Verabschiedung können sich Details ändern.
Ab wann gibt es die Frühstart-Rente?
Geplant ist ein Start am 01.01.2027, erstmals für Kinder des Jahrgangs 2020, die 2026 sechs Jahre alt werden. Das Gesetz ist aber noch nicht beschlossen, die zweite und dritte Lesung im Bundestag stehen aus. Den aktuellen Stand finden Sie auf unserer Seite zum Altersvorsorgedepot.
Können Kinder die Riester-Rente ihrer Eltern erben?
Ja, das Guthaben geht an die Kinder, die Zulagen und Steuervorteile aber an den Staat zurück. Die Förderung bleibt nur bei einer im Vertrag vereinbarten Hinterbliebenenrente für Kinder mit Kindergeldanspruch. Mehr dazu auf unserer Seite zur Riester-Rente für Erben.
Lohnt sich die Riester-Rente für Kinder?
Ein eigener Vertrag für ein kleines Kind lohnt sich nicht, weil es keine Zulagen gibt, aber Kosten und eine lange Bindung. Für Familien lohnt sich dagegen der eigene Riester-Vertrag der Eltern, weil die Kinderzulagen schon mit kleinem Eigenbeitrag viel Förderung bringen.
Ändert die Riester-Reform 2027 etwas an der Kinderzulage?
Für bestehende Riester-Verträge nicht, sie bekommen weiter 185 oder 300 Euro je Kind. Wer ab 2027 in die neue Förderung wechselt oder einen neuen Vertrag abschließt, bekommt 100 Prozent seines Beitrags als Kinderzulage, höchstens 300 Euro je Kind, egal in welchem Jahr das Kind geboren ist.
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