Bauleistungs­versicherung

Was die Bauleistungsversicherung zahlt, was sie kostet und wie Sie Ihren Bau vor dem ersten Spatenstich richtig absichern

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Bauleistungs­versicherung ersetzt unvorhergesehene Schäden an Ihrem Bau während der Bauzeit und schützt Bauherr und alle beteiligten Firmen.
  • Feuer ist ausgeschlossen: Brand, Blitzschlag und Explosion sichern Sie über einen Zusatzbaustein, eine Feuerrohbau- oder eine Wohngebäude­versicherung ab.
  • Sie zahlen einen einmaligen Beitrag: Finanztest fand 2022 für 400.000 € Bausumme Angebote von 356 bis 1.071 €.
  • Rechnen Sie Eigenleistungen in die Bausumme ein, sonst kürzt der Versicherer jeden Schaden anteilig.
Benjamin Mai

Ausgerechnet einen Brand im Rohbau zahlt die Bauleistungs­versicherung nicht …

… und das ist nicht die einzige Lücke, die Sie als Bauherr kennen sollten. Die Bauleistungs­versicherung ersetzt unvorhergesehene Schäden an Ihrem Bau, etwa nach einem ungewöhnlichen Unwetter oder einem Missgeschick auf der Baustelle. Ohne sie zahlen Sie solche Schäden oft selbst. Bei einem Bauvertrag nach VOB/B zahlen Sie zerstörte Teile im schlimmsten Fall sogar doppelt. Feuer, Baugeräte und den Diebstahl loser Materialien deckt die Versicherung aber nicht. Auch eine zu niedrige Bausumme kostet im Schadenfall Geld. Wir zeigen, was die Versicherung zahlt und was nicht, was sie kostet, wie Sie die Bausumme richtig ansetzen und welche Versicherungen Sie zusätzlich brauchen.

Was ist eine Bauleistungs­versicherung?

Die Bauleistungs­versicherung ersetzt unvorhergesehene Sachschäden an Ihrem Bauvorhaben während der Bauzeit. Versichert sind die Bauleistungen und die eingebauten Baustoffe. Der Schutz gilt für jede Gefahr, die die Bedingungen nicht ausdrücklich ausschließen. Geschützt sind Sie als Bauherr und alle Firmen, die an Ihrem Bau arbeiten (Quelle: GDV-Musterbedingungen ABBL 2018).

Sie zahlen einen einmaligen Beitrag für die ganze Bauzeit. Eine gesetzliche Pflicht zur Bauleistungs­versicherung gibt es nicht. Für Schäden, die Ihre Baustelle bei anderen anrichtet, brauchen Sie zusätzlich eine Bauherren­haftpflicht­versicherung. Die wichtigsten Eckdaten der Bauleistungs­versicherung zeigt die Tabelle.

MerkmalBauleistungs­versicherung
VersichertBauleistungen und eingebaute Baustoffe Ihres Bauvorhabens
Versicherte PersonenBauherr und alle beteiligten Bauunternehmen samt Subunternehmern
BeitragEinmalig für die Bauzeit, Finanztest 2022: 356 bis 1.071 € bei 400.000 € Bausumme
Nicht versichertFeuer ohne Zusatzbaustein, Baugeräte und Werkzeug, Schäden bei Dritten
LaufzeitAb Baubeginn bis zur Bezugsfertigkeit, spätestens bis zum Datum im Vertrag

Bauwesen­versicherung und Bauleistungs­versicherung: Wie funktioniert der Schutz?

Bauwesen­versicherung ist ein älterer Name für die Bauleistungs­versicherung, gemeint ist dasselbe Produkt. Sie schließen einen Vertrag für ein bestimmtes Bauvorhaben ab und zahlen dafür einmal. Der Schutz läuft während der Bauzeit und endet, sobald das Haus bezugsfertig ist. Grundlage sind meist Bedingungen nach dem Muster des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

Wer ist in der Bauleistungs­versicherung versichert?

Versichert sind Sie als Bauherr und alle beteiligten Unternehmen, auch deren Subunternehmer. Jeder ist mit seiner eigenen Leistung geschützt. Im Schadenfall zählt, wer nach Vertrag oder Gesetz gerade die Gefahr trägt. Den Vertrag kann der Bauherr abschließen oder eine Baufirma. Ob sich die Firmen am Beitrag beteiligen, vereinbaren Sie im Bauvertrag.

Nach den Musterbedingungen darf der Versicherer bei einer versicherten Firma Rückgriff nehmen, die den Schaden verursacht hat. Eine Klausel kann diesen Rückgriff einschränken (Quelle: GDV-Klauseln TK ABBL 2018). Nach dem Muster verzichtet der Versicherer dann auf den Rückgriff gegen eine Firma, die Leistungen anderer beschädigt hat, soweit sie dafür keine Haftpflicht­versicherung hat.


Wann müssen Sie die Bauleistungs­versicherung abschließen?

Schließen Sie die Versicherung vor dem ersten Spatenstich ab. Versichert sind nur Schäden, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Ein Schaden aus der Zeit vor dem Vertrag bleibt Ihre Sache. Für den Abschluss brauchen Sie die Bausumme, die Wohnfläche, die geplante Bauzeit und den Wert Ihrer Eigenleistungen.


Wie lange gilt die Bauleistungs­versicherung?

Im Hochbau endet der Schutz nach den Musterbedingungen mit der Bezugsfertigkeit, sechs Werktage nach Beginn der Nutzung oder mit der behördlichen Gebrauchsabnahme. Es gilt, was zuerst eintritt. Für Restarbeiten bleibt der Schutz bestehen. Spätestens endet er zum Datum in Ihrem Versicherungsschein.

Die Höchstlaufzeit legt Ihr Tarif fest, ein Gesetz gibt sie nicht vor. Bei der VHV sind es zum Beispiel zwei Jahre. In der Premium-Deckung der Dialog lässt sich der Schutz beitragsfrei auf drei Jahre verlängern. Dauert Ihr Bau länger, beantragen Sie die Verlängerung, bevor der Vertrag abläuft.

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Was zahlt die Bauleistungs­versicherung und was nicht?

Sie zahlt, wenn Ihr Bau durch ein unvorhergesehenes Ereignis beschädigt oder zerstört wird. Unvorhergesehen heißt: Niemand hat den Schaden rechtzeitig vorhergesehen oder mit dem nötigen Fachwissen vorhersehen können. Ersetzt werden die Kosten, um den Zustand vor dem Schaden wiederherzustellen. Restwerte rechnet der Versicherer an.

Welche Schäden sind versichert?

Die Bauleistungs­versicherung ist eine Allgefahrendeckung. Versichert ist jede Ursache, die die Bedingungen nicht ausdrücklich ausschließen. Typische Schadenbeispiele sind ungewöhnliche Unwetter, Missgeschicke auf der Baustelle und Folgeschäden aus Baumängeln. Grobe Fahrlässigkeit führt zu einer Kürzung nach der Schwere des Verschuldens.

Ungewöhnliches Unwetter

Sturm, Starkregen oder Hagel, wie es sie an Ihrem Bauort zu dieser Jahreszeit in den letzten zehn Jahren nicht gab.

Missgeschick auf der Baustelle

Ein Lkw setzt rückwärts gegen die Kellerwand, oder ein Handwerker beschädigt fertige Bauteile.

Folgeschäden aus Baumängeln

Der Mangel selbst ist nicht versichert, wohl aber der Schaden, den er an anderen Bauteilen anrichtet.

Vandalismus durch Fremde

Zerstören Unbekannte Teile Ihres Baus, ist das nicht ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist nur Vorsatz von Ihnen oder einem Beteiligten.


Was ist nicht versichert?

Einige Ursachen und Sachen schließen die Musterbedingungen aus. Am wichtigsten ist Feuer: Brand, Blitzschlag und Explosion brauchen einen eigenen Schutz. Für Mängel und Pfusch am Bau selbst zahlt die Versicherung ebenfalls nicht. Nicht versichert sind außerdem:

  • Brand, Blitzschlag und Explosion ohne Zusatzbaustein
  • Normale Witterung, wie sie am Bauort regelmäßig vorkommt
  • Baugeräte, Werkzeug, Gerüste, Baucontainer und Fahrzeuge
  • Diebstahl, außer per Klausel für fest eingebaute Teile
  • Schäden durch Gewässer und von ihnen beeinflusstes Grundwasser
  • Vermögensschäden, etwa Mehrkosten durch eine spätere Fertigstellung

Welche Zusatzbausteine gibt es?

Mit Klauseln lassen sich viele Ausschlüsse aufheben. Der GDV hat dafür Musterklauseln formuliert, die Versicherer übernehmen oder abwandeln. Eine davon verlängert den Schutz gegen Leitungswasser, Sturm und Hagel für fertige Teile, bis der ganze Bau fertig ist. Die wichtigsten Bausteine für private Bauherren:

BausteinWas er ergänzt
FeuerBrand, Blitzschlag, Explosion und Absturz von Luftfahrzeugen
DiebstahlNur Teile, die fest mit dem Bau verbunden sind, etwa Heizkörper
AltbauVorhandene Bausubstanz bei einem Umbau
GewässerBauvorhaben im Bereich von Flüssen, Seen und Grundwasser
ZusatzkostenKosten der Schadensuche und zusätzliche Aufräumkosten

Wer braucht eine Bauleistungs­versicherung?

Sinnvoll ist sie für alle, die ein Haus neu bauen oder umbauen, und für die Firmen am Bau. Eine gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Ob Ihre Bank die Versicherung für den Baukredit verlangt, steht in Ihrem Kreditvertrag.

Bis zur Abnahme trägt grundsätzlich die Baufirma die Gefahr für ihr Werk (Quelle: § 644 BGB). Gilt die VOB/B, behält sie bei höherer Gewalt den Anspruch auf Bezahlung der schon ausgeführten Teile. Ob eine Bauleistungs­versicherung sinnvoll ist, hängt deshalb vor allem an Ihrem Bauvertrag und Ihren Eigenleistungen.

Private Bauherren

Gilt die VOB/B, zahlen Sie zerstörte Teile bei höherer Gewalt doppelt. Die Versicherung ersetzt den Wiederaufbau.

Bauherren mit Eigenleistung

Schäden an Ihrer eigenen Arbeit trägt sonst niemand. Der Versicherer ersetzt sie ohne Zuschläge für Gewinn und Gemeinkosten.

Bauträger

Ein Vertrag schützt die Leistungen aller Firmen, die Sie beauftragen. Im Schaden zahlt der Versicherer an den, der gerade die Gefahr trägt.

Bauunternehmen und Handwerker

Bis zur Abnahme tragen Sie die Gefahr für Ihr Werk. Die Versicherung des Bauherrn schützt Ihre Leistung mit.


Was gilt bei Umbau und Sanierung?

Bei einem Umbau ist die vorhandene Bausubstanz nach den Musterbedingungen nicht versichert, nur die neue Bauleistung. Den Altbau schließen Sie über einen Zusatzbaustein ein. Für Arbeiten an bestehenden Gebäuden hat der GDV außerdem eigene Musterbedingungen, die Baubestands­versicherung (Quelle: GDV). Fragen Sie bei einer Sanierung gezielt nach diesem Schutz.

Welche Versicherungen brauchen Bauherren außer der Bauleistungs­versicherung?

Die Bauleistungs­versicherung zahlt nur für Schäden an Ihrem Bau. Für Schäden bei anderen Menschen und für Feuer brauchen Sie eigenen Schutz. Stiftung Warentest hält eine Bauherren­haftpflicht für jeden Bauherrn für unerlässlich (Quelle: Stiftung Warentest).

Den Feuerschutz können Sie mit der Versicherung für das fertige Haus verbinden. Eine Wohngebäude­versicherung ab Baubeginn zahlt auch, wenn ein Brand den Rohbau beschädigt. Nach der Fertigstellung hält Stiftung Warentest sie für sehr empfehlenswert. Welche Versicherung bei welchem Schaden zahlt, zeigt die Tabelle.

SchadenZuständige VersicherungBeispiel
Schaden an Ihrem BauBauleistungs­versicherungEin Sturm reißt frisch gemauerte Wände um
Schaden bei DrittenBauherren­haftpflicht­versicherungEin Passant stürzt in die ungesicherte Baugrube
Feuer am RohbauFeuerrohbau­versicherung oder Wohngebäude­versicherungEin Blitz setzt den Dachstuhl in Brand
Streit am BauBauherren-Rechtsschutz­versicherung als OptionSie streiten mit der Baufirma vor Gericht

Was kostet eine Bauleistungs­versicherung?

Sie zahlen einen Einmalbeitrag für die ganze Bauzeit. Finanztest verglich 2022 die Angebote für einen Neubau mit 400.000 Euro Bausumme: Sie kosteten zwischen 356 und 1.071 Euro (Quelle: Stiftung Warentest). Neuere neutrale Preisvergleiche gibt es nicht. Ein Angebot für Ihren Bau erhalten Sie über unser Formular.

Was den Beitrag bestimmt

Jeder Versicherer berechnet den Beitrag für Ihr Bauvorhaben einzeln. Am stärksten wirkt die Bausumme. Dazu kommen die Art des Baus, die Selbst­beteiligung und Zusatzbausteine wie Feuer. Die Angebote liegen weit auseinander: Bei Finanztest kostete das teuerste rund dreimal so viel wie das günstigste.

FaktorWirkung auf den Beitrag
BausummeJe höher die Kosten aller Bauleistungen, desto höher der Beitrag
Neubau oder UmbauDer Altbau-Baustein für einen Umbau kostet extra
Selbst­beteiligungEine höhere Selbst­beteiligung senkt den Beitrag
ZusatzbausteineFeuer kostet extra, auch Diebstahl oder Gewässer können den Beitrag erhöhen

Wie berechnen Sie die Bausumme richtig?

Die Bausumme umfasst die Kosten aller Bauleistungen, einschließlich Stundenlohnarbeiten und Ihrer Eigenleistungen. Baustoffe zählen mit ihrem Neuwert samt Lieferung. Nicht dazu gehören Grundstück, Erschließung und Baunebenkosten. Ziehen Sie keine Vorsteuer ab, rechnen Sie die Umsatzsteuer mit ein.

Die Höhe Ihres Baukredits ist keine gute Grundlage, denn sie enthält Grundstück und Nebenkosten. Nehmen Sie stattdessen die Angebote der Firmen und den Wert Ihrer Eigenleistung. Bei der Schätzung der Baukosten hilft ein Bausachverständiger. Ist die Summe zu niedrig, ersetzt der Versicherer jeden Schaden nur anteilig.

Rechenbeispiel: Eigenleistung in der Bausumme vergessen
Firmenleistungen 360.000 Euro und Eigenleistungen 40.000 Euro, versichert sind nur 360.000 Euro

PostenBetrag
Schaden an der Bauleistung20.000 €
Versicherungssumme geteilt durch Bausumme360.000 ÷ 400.000 = 90 %
Entschädigung vor Selbst­beteiligung18.000 €

Weil die Eigenleistung fehlt, tragen Sie 2.000 Euro selbst, dazu die Selbst­beteiligung (Quelle: GDV-Musterbedingungen ABBL 2018).

Steigen die Baukosten, melden Sie die höhere Bausumme Ihrem Versicherer. Die Preise für neue Wohngebäude lagen im August 2026 um 5,5 Prozent über dem Vorjahr (Quelle: Statistisches Bundesamt). Nach Bauende setzt der Versicherer die Summe endgültig fest. Dafür kann er Belege wie die Schlussrechnung verlangen.

Baupreise für neue Wohngebäude: Anstieg zum Vorjahresmonat
  • Nov 20253,2 %
  • Feb 20263,3 %
  • Mai 20265,0 %
  • Aug 20265,5 %

Quelle: Statistisches Bundesamt, Baupreisindex Wohngebäude

Experten-Tipp:
Höhere Baukosten sofort melden

„Steigt die Bausumme nachträglich an, muss ein Bauherr dies umgehend dem Versicherer mitteilen. In der Regel steigen dadurch die Kosten der Versicherung an. Ist zuvor bereits ein Schaden eingetreten, hilft die Nachmeldung der höheren Bausumme jedoch nicht mehr. Die Gesellschaft kann dann die Leistungen kürzen. Bei der Einschätzung der Baukosten kann ein Bausachverständiger helfen.“

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Welche Selbst­beteiligung ist üblich?

Im Finanztest 2022 verlangten die meisten Versicherer 150 oder 250 Euro Selbst­beteiligung, ein Anbieter bot Schutz ganz ohne. Sie wird je Schaden abgezogen, bei mehreren Schäden jedes Mal. Die Höhe vereinbaren Sie frei. Wählen Sie einen Betrag, den Sie im Schadenfall ohne Mühe zahlen können.


Wann können Sie die Bauleistungs­versicherung von der Steuer absetzen?

Wenn Sie zur Vermietung bauen, ist der Beitrag als Werbungskosten absetzbar. Er gehört nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes und wird deshalb nicht über die Abschreibung verteilt (Quelle: Einkommensteuer-Handbuch, H 6.4). Bewohnen Sie das Haus selbst, können Sie den Beitrag nicht absetzen.

Die Bauherren­haftpflicht ist dagegen auch bei Eigennutzung absetzbar, im Rahmen der Höchstbeträge als Sonderausgabe (Quelle: § 10 Einkommensteuergesetz). Sach­versicherungen wie die Bauleistungs­versicherung zählen dort nicht dazu. Die Angaben sind ohne Gewähr und ersetzen keine Steuerberatung.

Welche Bauleistungs­versicherung ist gut?

In zwei Kundenbefragungen von ServiceValue aus dem Jahr 2026 schneiden GEV und VHV am besten ab. Einen Produkttest mit Noten für Bedingungen oder Preise gibt es nicht. Unser Experte Benjamin Mai empfiehlt im Test der Bauleistungs­versicherung die Dialog, die ERGO und die VHV, ohne Rangfolge.

Bei der Schadenregulierung liegt die GEV Grundeigentümer-Versicherung mit 2,51 vorn, sieben Versicherer erhalten „Sehr gut“ (Quelle: ServiceValue). Kleinere Werte sind besser. So schneiden die drei Empfehlungen und die GEV in beiden Studien ab:

AnbieterSchadenregulierung 2026Kunden­zufriedenheit 2026
DialogNicht in der StudieNicht in der Studie
ERGOSehr gut (2,60)TOP (2,43)
VHVOhne AuszeichnungBESTER (2,21)
GEV Grundeigentümer-VersicherungSehr gut (2,51)TOP (2,23)

In der Studie Beste Versicherer 2026 ist die VHV mit 2,21 der beste Bauleistungs­versicherer (Quelle: ServiceValue). Beide Studien messen, wie zufrieden Kunden sind, nicht was ein Tarif leistet oder kostet. Ob Feuer, Diebstahl oder ein Altbau eingeschlossen sind, prüfen Sie deshalb in jedem Angebot selbst.

Wie schließen Sie die passende Bauleistungs­versicherung ab?

Klären Sie zuerst die Bausumme und den Feuerschutz, dann vergleichen Sie Angebote. Schließen Sie den Vertrag vor Baubeginn ab und halten Sie ihn bis zum Bauende aktuell.

Für ein Angebot brauchen Sie wenige Angaben: die Baukosten, die Gesamt- und die Wohnfläche, den geplanten Baubeginn und das Bauende sowie Ihre Eigenleistungen. Ändert sich daran während des Baus etwas, informieren Sie Ihren Versicherer. Das gilt vor allem für steigende Baukosten. Diese vier Schritte führen Sie zum passenden Vertrag:

1. Bausumme ermitteln

Addieren Sie die Angebote aller Firmen und den Wert Ihrer Eigenleistungen, ohne Grundstück und Nebenkosten.

2. Feuer und Haftpflicht klären

Feuer sichern Sie per Zusatzbaustein oder Wohngebäude­versicherung ab, Schäden bei Dritten über eine Bauherren­haftpflicht.

3. Vor Baubeginn abschließen

Achten Sie auf Diebstahl fest eingebauter Teile, Zusatzkosten und bei einem Umbau auf den Altbau-Baustein.

4. Änderungen melden

Melden Sie höhere Baukosten sofort und beantragen Sie eine Verlängerung, bevor der Vertrag abläuft.

Welche Bausteine Ihr Bau braucht, hängt von Bauart, Lage und Eigenleistung ab. Ein Neubau in der Nähe eines Flusses braucht andere Klauseln als ein Umbau mit viel alter Bausubstanz. Lassen Sie das vor der Unterschrift prüfen.

Ihre Bauleistungs­versicherung vor Baubeginn abschließen

Mit Baukosten, Flächen, Bauzeit und Eigenleistungen erhalten Sie ein kostenfreies Angebot. Benjamin Mai stellt Bauleistung, Feuerschutz und Bauherren­haftpflicht passend zu Ihrem Bau zusammen.

  • Kostenfreies und unverbindliches Angebot
  • Eigenleistungen in der Bausumme berücksichtigt
  • Persönliche Beratung durch Benjamin Mai
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Berater

Die häufigsten Fragen zur Bauleistungs­versicherung

Was kostet eine Bauleistungs­versicherung?

Sie zahlen einen Einmalbeitrag für die ganze Bauzeit. Er hängt vor allem von der Bausumme, der Art des Baus, der Selbst­beteiligung und Zusatzbausteinen wie Feuer ab. Finanztest fand 2022 für einen Neubau mit 400.000 Euro Bausumme Beiträge zwischen 356 und 1.071 Euro. Neuere neutrale Preisvergleiche gibt es nicht.

Was ist eine Bauwesen­versicherung?

Bauwesen­versicherung ist ein älterer Name für die Bauleistungs­versicherung. Gemeint ist dieselbe Versicherung: Sie ersetzt unvorhergesehene Schäden an Bauleistungen und eingebauten Baustoffen während der Bauzeit. Versichert sind der Bauherr und alle beteiligten Bauunternehmen.

Wann ist eine Bauleistungs­versicherung Pflicht?

Gesetzlich nie, eine Versicherungspflicht für Bauherren gibt es nicht. Ob Ihre Bank die Versicherung für den Baukredit verlangt, regelt Ihr Kreditvertrag. Fragen Sie vor der Unterschrift nach, welche Nachweise die Bank sehen will.

Wann muss ich die Bauleistungs­versicherung abschließen?

Vor Baubeginn, denn versichert sind nur Schäden, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Für den Abschluss brauchen Sie die Bausumme mit Ihren Eigenleistungen, die Wohnfläche und die geplante Bauzeit. Klären Sie zugleich den Feuerschutz und die Bauherren­haftpflicht.

Wie lange läuft eine Bauleistungs­versicherung?

Bis Ihr Bau fertig ist, spätestens bis zum Datum im Versicherungsschein. Nach den Musterbedingungen endet der Schutz im Hochbau mit der Bezugsfertigkeit, sechs Werktage nach Beginn der Nutzung oder mit der Gebrauchsabnahme. Kündigen müssen Sie deshalb nicht. Die Höchstlaufzeit legt der Tarif fest, eine Verlängerung beantragen Sie vor Ablauf.

Wer bezahlt die Bauleistungs­versicherung?

Den Beitrag zahlt, wer den Vertrag abschließt. Das kann der Bauherr sein oder eine Baufirma. Ob sich die übrigen Firmen an den Kosten beteiligen, vereinbaren Sie im Bauvertrag. Geschützt sind in jedem Fall der Bauherr und alle beteiligten Unternehmen samt Subunternehmern.

Welche Selbst­beteiligung ist bei der Bauleistungs­versicherung üblich?

Im Finanztest 2022 verlangten die meisten Versicherer 150 oder 250 Euro je Schaden, ein Anbieter bot Schutz ohne Selbst­beteiligung. Die Höhe ist frei vereinbar. Eine höhere Selbst­beteiligung senkt den Beitrag, dafür zahlen Sie bei jedem Schaden mehr selbst.

Wie berechne ich die Bausumme für die Bauleistungs­versicherung?

Rechnen Sie die Kosten aller Bauleistungen zusammen, einschließlich Ihrer Eigenleistungen und der Baustoffe zum Neuwert. Grundstück, Erschließung und Baunebenkosten gehören nicht dazu. Ohne Vorsteuerabzug zählt die Umsatzsteuer mit. Die Höhe des Baukredits ist keine gute Grundlage.

Was passiert, wenn die Baukosten steigen?

Melden Sie die höhere Bausumme Ihrem Versicherer. Sonst ist die Summe zu niedrig, und der Versicherer kürzt jeden Schaden anteilig. Die Preise für neue Wohngebäude lagen im August 2026 um 5,5 Prozent über dem Vorjahr. Nach Bauende setzt der Versicherer die Summe endgültig fest.

Welche Besonderheiten gibt es bei einem Umbau?

Nach den Musterbedingungen ist nur die neue Bauleistung versichert, nicht die vorhandene Bausubstanz. Den Altbau schließen Sie über einen Zusatzbaustein ein. Für Arbeiten an bestehenden Gebäuden gibt es außerdem eigene Musterbedingungen für eine Baubestands­versicherung.

Welche Versicherungen brauchen Bauherren während der Bauphase?

Neben der Bauleistungs­versicherung eine Bauherren­haftpflicht für Schäden bei Dritten, die Stiftung Warentest für jeden Bauherrn für unerlässlich hält. Dazu kommt Schutz gegen Feuer über einen Zusatzbaustein, eine Feuerrohbau- oder eine Wohngebäude­versicherung. Eine Bauherren-Rechtsschutz­versicherung ist eine Option für Streit am Bau.

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