Das erwartet Sie hier
Ob Rückmietverkauf oder Leibrente besser zu Ihnen passt, was beide bringen und worauf Sie achten.
Inhalt dieser Seite- Was unterscheidet Rückmietverkauf und Leibrente?
- Wie unterscheiden sich beide Modelle in zehn Kriterien?
- Was bringt ein Haus mit 300.000 Euro in beiden Modellen?
- Wie werden Erlös und Leibrente besteuert?
- Wer bietet Leibrente und Rückmiete heute noch an?
- Lässt sich der Erlös in eine lebenslange Rente umwandeln?
- Wann passt der Rückmietverkauf, wann die Leibrente?
- Welches Modell empfehlen wir?
- Häufige Fragen (FAQ)
Das Wichtigste in Kürze
- Der Kernunterschied: Beim Rückmietverkauf bekommen Sie den Kaufpreis sofort und zahlen Miete, bei der Leibrente wohnen Sie mietfrei und erhalten monatlich Geld.
- Beispiel mit 300.000 €: Mit 70 Jahren ergibt die Modellrechnung rund 1.050 € Leibrente, ein Erlös von 230.000 € deckt 1.200 € Miete rund 16 Jahre.
- Steuer: Der Erlös aus dem Rückmietverkauf ist bei Eigennutzung steuerfrei, von der Leibrente sind bei Rentenbeginn mit 70 Jahren 15 % steuerpflichtig.
- Kaum Angebote: Lebenslange Leibrenten sind selten, der einzige Leibrenten-Anbieter im Branchenverband meldete bis Ende 2025 nur 13 Abschlüsse.
Was unterscheidet Rückmietverkauf und Leibrente?
Beim Rückmietverkauf verkaufen Sie Ihr Haus vollständig, bekommen den Kaufpreis auf einmal und wohnen als Mieter weiter. Bei der Leibrente verkaufen Sie ebenfalls, behalten aber ein Wohnungsrecht und bekommen statt eines Kaufpreises eine monatliche Rente. Beide Wege bringen Geld aus der Immobilie, ohne dass Sie ausziehen müssen.
Zwei Modelle, zwei Arten von Geld
Der Rückmietverkauf, auch Rückmietkauf oder Verkauf mit Rückmiete genannt, besteht aus einem Kaufvertrag und einem Mietvertrag. Den Kaufpreis für die bewohnte Immobilie bekommen Sie als eine Summe, über die Sie frei verfügen. Größere Reparaturen trägt im Grundsatz der neue Eigentümer als Vermieter (§ 535 BGB). Was vom Erlös übrig bleibt, gehört Ihnen und Ihren Erben.
Bei der Leibrente zahlt der Käufer Ihnen eine Rente, im Zweifel bis an Ihr Lebensende (§ 759 BGB). Sie wohnen mietfrei, weil ein Wohnungsrecht im Grundbuch steht. Dessen Wert zieht der Käufer vom Kaufpreis ab. Sterben Sie früh, endet die Rente, und Ihre Erben bekommen nichts mehr.
Die Entscheidung läuft deshalb auf eine Frage hinaus. Brauchen Sie jetzt viel Geld und wollen flexibel bleiben? Dann passt der Rückmietverkauf. Wollen Sie bis zum Lebensende ohne Miete wohnen und monatlich etwas dazubekommen, passt die Leibrente, sofern Sie einen Käufer finden.
Wie unterscheiden sich beide Modelle in zehn Kriterien?
Die größten Unterschiede liegen bei der Auszahlung, bei der Miete und beim Risiko eines langen Lebens. Beim Rückmietverkauf tragen Sie dieses Risiko selbst, bei der lebenslangen Leibrente trägt es der Käufer. Dafür ist beim Rückmietverkauf mehr Geld sofort verfügbar.
Was unterscheidet beide beim Geld?
Die erste Tabelle zeigt, was Sie bekommen und was Sie zahlen. Die mittlere Spalte nennt, was die GNIW laut eigener Auskunft beim Rückmietverkauf bietet. Wir empfehlen sie als Käufer, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind.
| Kriterium | Rückmietverkauf | Bei der GNIW (laut GNIW) | Leibrente |
|---|---|---|---|
| Auszahlung | Kaufpreis für die bewohnte Immobilie auf einmal | Voller Kaufpreis nach dem Notartermin | Monatliche Rente, oft nur als Zeitrente |
| Wohnen | Miete und Betriebskosten nach dem Mietvertrag | Miete und umlagefähige Betriebskosten | Mietfrei über ein Wohnungsrecht |
| Instandhaltung | Im Grundsatz beim Vermieter | Erhaltungsinvestitionen trägt die Eigentümerin | Gewöhnliche Unterhaltung bei Ihnen, Rest nach Vertrag |
| Langes Leben | Miete läuft weiter, auch wenn der Erlös aufgebraucht ist | Wie beim Rückmietverkauf | Lebenslange Rente läuft weiter |
| Steuer | Erlös bei Eigennutzung steuerfrei | Wie beim Rückmietverkauf | Ertragsanteil steuerpflichtig, mit 70 Jahren 15 % |
Was unterscheidet sie bei Sicherheit und Flexibilität?
Bei der Sicherheit kommt es auf das Grundbuch an. Bei der Leibrente sichern ein Wohnungsrecht und eine Reallast für die Rente Ihre Ansprüche (§ 1105 BGB). Beim Rückmietverkauf ist der Mietvertrag die Grundlage, ein Wohnungsrecht kommt je nach Käufer hinzu.
| Kriterium | Rückmietverkauf | Bei der GNIW (laut GNIW) | Leibrente |
|---|---|---|---|
| Absicherung | Mietvertrag mit Kündigungsausschluss, Wohnungsrecht möglich | Wohnungsrecht im ersten Rang, Kündigung nur aus wichtigem Grund | Wohnungsrecht und Reallast, möglichst im ersten Rang |
| Auszug | Kündigung mit 3 Monaten Frist, Rest des Erlöses bleibt | Jederzeit mit der gesetzlichen Frist von 3 Monaten | Rente läuft weiter, das Wohnungsrecht bleibt ungenutzt |
| Erben | Nicht verbrauchter Erlös geht in den Nachlass | Wie beim Rückmietverkauf | Lebenslange Rente endet mit dem Tod |
| Verkauf durch den Käufer | Neuer Eigentümer tritt in den Mietvertrag ein | Eigentümerin ist eine Zweckgesellschaft | Wohnungsrecht und Reallast bleiben bestehen |
| Angebot | Wenige Direktkäufer, keine Marktstatistik | Bundesweit, Mindestankaufswert 100.000 € | Kaum Anbieter für lebenslange Renten |
Rückmiete mit Wohnungsrecht: unsere Empfehlung
Das Wohnungsrecht im Grundbuch, das die Leibrente absichert, gibt es auch beim Rückmietverkauf. Dafür empfehlen wir die GNIW Gesellschaft für Nachhaltige Immobilienwirtschaft mbH aus Berlin. Laut GNIW trägt sie Ihr Wohnungsrecht im ersten Rang ein, weil sie Ankäufe seit 2026 aus Eigenkapital finanziert. Nimmt sie später einen Bankkredit auf, rückt das Wohnungsrecht laut GNIW in den zweiten Rang. Den unbefristeten Mietvertrag kündigt sie laut GNIW nur aus wichtigem Grund, Eigenbedarf ist ausgeschlossen.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
*Wenn Sie über diesen Link eine Immobilie einreichen, erhalten wir von der GNIW eine kleine Vergütung. Für Sie entstehen keine Kosten.
Was bringt ein Haus mit 300.000 Euro in beiden Modellen?
Im Beispiel bringt die Leibrente rund 1.050 Euro im Monat, mietfrei und lebenslang. Der Rückmietverkauf bringt 230.000 Euro sofort, die bei 1.200 Euro Miete rund 16 Jahre reichen. Welches Modell mehr bringt, entscheidet am Ende Ihre Lebensdauer.
Rechenbeispiel für eine 70-jährige Eigentümerin
Eine 70-jährige Frau besitzt ein Haus mit 120 Quadratmetern, unbewohnt 300.000 Euro wert. Die ortsübliche Miete liegt bei 1.200 Euro im Monat. Für die Leibrente rechnen wir mit dem Faktor des Bundesfinanzministeriums für das Wohnungsrecht. Für den Rückmietverkauf nehmen wir an, dass ein Käufer 230.000 Euro für die bewohnte Immobilie zahlt.
Rechenbeispiel: Leibrente und Rückmietverkauf für dasselbe Haus
Eigentümerin 70 Jahre, Haus 300.000 Euro, ortsübliche Miete 1.200 Euro im Monat
| Posten | Leibrente | Rückmietverkauf |
|---|---|---|
| Hauswert unbewohnt | 300.000 € | 300.000 € |
| Abzug für das Wohnen | Minus 159.941 € Wert des Wohnungsrechts (14.400 € mal 11,107) | Kaufpreis der bewohnten Immobilie: 230.000 € |
| Geld für Sie | 140.059 €, als Rente verteilt | 230.000 € sofort |
| Miete im Monat | Keine | 1.200 € |
| Ergebnis | Rund 1.050 € Rente im Monat, lebenslang | Erlös deckt die Miete rund 16 Jahre |
Lebt die Eigentümerin länger als im Schnitt (17,04 Jahre), läuft die Leibrente weiter, beim Rückmietverkauf zahlt sie die Miete dann aus Rente oder Vermögen (Quelle: Statistisches Bundesamt).
Beide Spalten sind Rechnungen unserer Redaktion, kein Angebot. Der Faktor 11,107 enthält einen Rechenzins von 5,5 Prozent (Quelle: § 14 BewG). Käufer einer Leibrente rechnen mit eigenem Zins und ziehen Kosten ab, ihr Angebot kann deshalb deutlich niedriger liegen. Den Erlös aus dem Rückmietverkauf können Sie dagegen verzinst anlegen, dann reicht er länger als 16 Jahre.
Was passiert, wenn die Miete steigt oder Sie älter werden?
Steigt die Miete jedes Jahr um 2 Prozent, reicht der Erlös im Beispiel nur noch rund 14 Jahre statt rund 16 Jahre. Eine 70-jährige Frau hätte den Erlös damit rund drei Jahre früher aufgebraucht, als sie im Schnitt lebt. Wie sich Miete und Reichweite des Erlöses genauer berechnen lassen, zeigt der Ratgeber zu den Kosten des Rückmietverkaufs.
- Erlös 230.000 Euro bei 1.200 Euro Miete16,0 Jahre
- Frauen mit 70 Jahren17,04 Jahre
- Männer mit 70 Jahren14,43 Jahre
- Frauen mit 75 Jahren13,22 Jahre
- Männer mit 75 Jahren11,16 Jahre
Bei der Leibrente wirkt das Alter umgekehrt. Je älter Sie beim Verkauf sind, desto kleiner ist der Wert des Wohnungsrechts und desto höher die Rente. Mit derselben Rechnung kommt eine 75-jährige Frau auf rund 1.460 Euro im Monat, eine 80-jährige auf rund 2.140 Euro. Männer bekommen wegen ihrer kürzeren Lebenserwartung mehr.
Wie werden Erlös und Leibrente besteuert?
Den Verkauf selbst behandelt das Finanzamt bei beiden Modellen gleich: Haben Sie die Immobilie selbst bewohnt, ist der Gewinn steuerfrei (§ 23 EStG). Unterschiedlich ist, was danach kommt. Von der Leibrente ist jedes Jahr ein Teil steuerpflichtig, beim Rückmietverkauf nur die Zinsen, wenn Sie den Erlös anlegen.
Rückmietverkauf: steuerfreier Erlös, steuerpflichtige Zinsen
Steuerfrei ist der Verkauf, wenn Sie die Immobilie seit dem Kauf oder im Verkaufsjahr und in den zwei Jahren davor selbst bewohnt haben (Quelle: § 23 EStG). Der Erlös kommt dann ohne Abzug bei Ihnen an. Legen Sie ihn an, sind die Zinsen Kapitalerträge. Bis 1.000 Euro im Jahr bleiben sie über den Sparer-Pauschbetrag steuerfrei, bei Ehepaaren mit gemeinsamer Veranlagung bis 2.000 Euro (Quelle: § 20 EStG).
Die Miete für die Wohnung, in der Sie selbst leben, können Sie nicht von der Steuer absetzen. Welche Steuern beim Verkauf sonst noch eine Rolle spielen, etwa die Grunderwerbsteuer, erklärt der Ratgeber zur Steuer beim Rückmietverkauf.
Leibrente: nur der Ertragsanteil zählt
Die lebenslange Leibrente ist nur mit ihrem Ertragsanteil steuerpflichtig. Er hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Mit 65 Jahren sind es 18 Prozent, mit 70 Jahren 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent und mit 80 Jahren 8 Prozent (Quelle: § 22 EStG). Bei 1.050 Euro Rente im Monat sind das mit 70 Jahren 1.890 Euro im Jahr, die zu Ihrem übrigen Einkommen zählen.
Wer bietet Leibrente und Rückmiete heute noch an?
Beide Modelle sind selten. Echte lebenslange Leibrenten sind laut Verbraucherzentrale kaum zu bekommen. Beim Rückmietverkauf gibt es wenige Direktkäufer, eine Marktstatistik fehlt.
Leibrente: wenige Anbieter, oft nur Zeitrente
Gewerbliche Anbieter bieten laut Verbraucherzentrale meist Zeitrenten an, zum Beispiel über zehn, 15 oder 20 Jahre (Quelle: Verbraucherzentrale, Stand 16.12.2024). Eine Zeitrente endet nach der Laufzeit, auch wenn Sie dann noch leben. Damit verliert die Leibrente ihren größten Vorteil, den Schutz bei einem langen Leben.
Im Bundesverband Immobilienverrentung ist die Stiftung Liebenau der einzige Leibrenten-Anbieter, sie meldete bis Ende 2025 insgesamt 13 Abschlüsse (Quelle: Bundesverband Immobilienverrentung, 10.03.2026). Die Website der früheren Deutschen Leibrenten nennt seit der Übernahme durch die GPEP Wohnen nur noch Ansprechpartner für bestehende Verträge (abgerufen am 29.10.2026). Wer trotzdem einen Käufer sucht, findet die aktiven Anbieter der Verrentung mit ihrem Stand 2026 im Test der Immobilienrente.
Rückmietverkauf: wenige Direktkäufer
Beim Rückmietverkauf kaufen nur wenige Anbieter selbst an. Dazu gehört die GNIW, die laut GNIW bundesweit kauft. Ein weiterer Direktkäufer ist verkaufen aber bleiben aus Hamburg, das sich nach eigener Angabe an Verkäufer ab 65 Jahren richtet (Stand 28.10.2026). Die Statistik des Branchenverbands weist Rückmietverkäufe nicht aus, wie viele Verträge jährlich geschlossen werden, ist deshalb unbekannt.
Lässt sich der Erlös in eine lebenslange Rente umwandeln?
Ja, mit einer Sofortrente. Sie zahlen einen Teil des Erlöses aus dem Rückmietverkauf als Einmalbeitrag bei einem Versicherer ein und bekommen dafür eine lebenslange Rente. So verbinden Sie das Geld des Rückmietverkaufs mit der Sicherheit einer Leibrente.
So verbinden Sie Rückmiete und Sofortrente
Mit einer Sofortrente zahlt Ihnen nicht der Käufer Ihres Hauses die Rente, sondern ein Versicherer. Die Rente läuft lebenslang und deckt einen Teil der Miete, auch wenn Sie sehr alt werden. Versteuert wird sie wie die Leibrente nur mit dem Ertragsanteil (§ 22 EStG). Den Rest des Erlöses behalten Sie als Rücklage, zum Beispiel für Pflege oder einen späteren Umzug.
Der Preis dafür: Was Sie in die Sofortrente stecken, steht Ihnen und Ihren Erben nicht mehr frei zur Verfügung. Wie viel Rente ein Einmalbeitrag bringt, hängt von Alter, Tarif und Zins ab. Welche Wege es für eine Einmalzahlung in die Altersvorsorge gibt, vergleichen Sie am besten vor dem Notartermin.
Wann passt der Rückmietverkauf, wann die Leibrente?
Der Rückmietverkauf passt, wenn Sie jetzt Geld brauchen, flexibel bleiben wollen oder Ihren Erben etwas hinterlassen möchten. Die Leibrente passt, wenn Sie älter sind, sicher bis zum Lebensende wohnen wollen und einen Käufer für eine lebenslange Rente finden.
Kaufpreis oder Rente: fünf Lebenslagen
Entscheidend ist weniger das Haus als die Frage, ob Sie Geld auf einmal oder Monat für Monat brauchen. Die Tabelle ordnet typische Lebenslagen zu.
| Ihre Lage | Eher passend | Warum |
|---|---|---|
| Sie brauchen jetzt viel Geld, etwa für Schulden, Umbau oder Pflege | Rückmietverkauf | Der Kaufpreis kommt auf einmal, die Leibrente zahlt nur monatlich |
| Sie wollen später vielleicht umziehen | Rückmietverkauf | Sie kündigen mit 3 Monaten Frist und behalten den Rest des Erlöses |
| Sie sind 75 oder älter und wollen sicher bis zum Lebensende wohnen | Leibrente | Mietfrei mit Wohnungsrecht, die Rente ist im Alter höher |
| Ihre Erben sollen etwas bekommen | Rückmietverkauf | Der nicht verbrauchte Erlös bleibt im Nachlass |
| Sie wollen Eigentümer bleiben | Keines von beiden | Ein Kredit oder eine Umschuldung lässt Ihnen das Haus |
Wenn keines der beiden Modelle passt
Vielleicht finden Sie keinen Käufer für eine Leibrente. Und die GNIW kommt nicht infrage, weil nicht alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind oder sie in Ihrer Region nicht ankauft. Dann bleiben vier andere Wege.
Kredit oder Umschuldung
Sie bleiben Eigentümer und zahlen Zinsen. Prüfen Sie diesen Weg zuerst, eine Umschuldung kann laufende Raten senken.
Teilverkauf
Beim Teilverkauf verkaufen Sie nur einen Anteil, wohnen mit Nießbrauch weiter und zahlen für den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt.
Klassischer Verkauf
Sie verkaufen unbewohnt und ziehen um. Der Erlös ist in der Regel höher, dafür verlassen Sie Ihr Zuhause.
Vermittler ohne Altersgrenze
Der Vermittler DEGIV nennt für den Rückmietverkauf keine Altersgrenze (Angabe des Anbieters, Stand 28.10.2026). Wie gut Sie abgesichert sind, entscheidet dann der Vertrag mit dem jeweiligen Käufer.
Welches Modell empfehlen wir?
Für die meisten Eigentümer ist der Rückmietverkauf der greifbarere Weg, weil lebenslange Leibrenten kaum angeboten werden. Rechnen Sie aber vorher, ob Erlös und Rente die Miete auf Dauer tragen.
Unsere Einschätzung: Die Leibrente schützt Sie vor einem langen Leben, weil die Rente bis zum Schluss läuft und Sie mietfrei wohnen. Sie ist aber kaum noch zu bekommen, und je jünger Sie sind, desto kleiner fällt die Rente aus. Der Rückmietverkauf bringt Ihnen den Kaufpreis sofort, lässt Ihnen die Freiheit zum Umzug und Ihren Erben den Rest des Geldes. Dafür zahlen Sie dauerhaft Miete. Prüfen Sie vorher einen Kredit, legen Sie die Reichweite des Erlöses neben Ihre Lebenserwartung und achten Sie auf Kündigungsausschluss und Wohnungsrecht. Unter diesen Bedingungen empfehlen wir die GNIW als bundesweiten Direktkäufer.
Passt der Rückmietverkauf zu Ihnen und sind alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt, reichen Sie Ihre Immobilie bei der GNIW ein. Der Mindestankaufswert liegt laut GNIW bei 100.000 Euro, Angebot und Besichtigung sind laut GNIW kostenfrei und unverbindlich. Ob Ihre Region infrage kommt, zeigt der Lage-Selbstcheck der GNIW.
Rückmietverkauf mit unserem Partner GNIW
Die GNIW kauft Ihre Immobilie zum Wert der bewohnten Immobilie und zahlt den vollen Kaufpreis nach dem Notartermin aus. Sie bleiben mit einem unbefristeten Mietvertrag wohnen, den die GNIW nach eigenen Angaben nur aus wichtigem Grund kündigen darf.
- Lebenslanges Wohnrecht im ersten Rang des Grundbuchs laut GNIW (bei späterer Bankfinanzierung zweiter Rang), Eigenbedarf ausgeschlossen
- Dach, Fenster, Heizung: Erhaltungsinvestitionen trägt die GNIW als Eigentümerin
- Neben der Miete zahlen Sie nur die umlagefähigen Betriebskosten
- Für Häuser und Wohnungen ab 100.000 Euro, wenn alle künftigen Bewohner mindestens 55 Jahre alt sind und die Lage passt
Die häufigsten Fragen zu Rückmietverkauf und Leibrente
Was ist besser, Leibrente oder Rückmietverkauf?
Entscheidend ist, wofür Sie das Geld brauchen. Der Rückmietverkauf bringt den Kaufpreis sofort und lässt Sie flexibel, dafür zahlen Sie Miete. Die lebenslange Leibrente zahlt monatlich bis zum Tod und Sie wohnen mietfrei, sie ist aber laut Verbraucherzentrale kaum zu bekommen. Wer jetzt Geld braucht oder Erben bedenken will, liegt beim Rückmietverkauf meist richtig.
Wie hoch ist eine Leibrente für ein Haus mit 300.000 Euro?
Bei einer 70-jährigen Frau und 1.200 Euro ortsüblicher Miete ergibt die Rechnung mit dem Faktor des Bundesfinanzministeriums rund 1.050 Euro im Monat. Vom Hauswert wird dafür der Wert des Wohnungsrechts von 159.941 Euro abgezogen. Echte Angebote können deutlich niedriger liegen, weil Käufer mit eigenem Zins rechnen und Kosten abziehen. Mit 75 Jahren ergibt dieselbe Rechnung rund 1.460 Euro.
Wie lange reicht der Erlös aus dem Rückmietverkauf für die Miete?
Teilen Sie den Erlös durch die Jahresmiete. Bei 230.000 Euro Erlös und 1.200 Euro Miete sind das rund 16 Jahre, ohne Mieterhöhung und ohne Zinsen. Steigt die Miete jedes Jahr um 2 Prozent, sind es rund 14 Jahre. Eine 70-jährige Frau lebt laut Statistischem Bundesamt im Schnitt noch 17,04 Jahre.
Wie wird eine Leibrente aus dem Hausverkauf versteuert?
Steuerpflichtig ist nur der Ertragsanteil, der vom Alter bei Rentenbeginn abhängt: mit 70 Jahren 15 Prozent, mit 75 Jahren 11 Prozent, laut § 22 EStG. Der Verkauf selbst bleibt steuerfrei, wenn Sie die Immobilie selbst bewohnt haben. Beim Rückmietverkauf ist der Erlös dann ganz steuerfrei, nur Zinsen aus der Anlage sind Kapitalerträge.
Was passiert bei einem Umzug ins Pflegeheim?
Bei der Leibrente läuft die Rente weiter, Ihr Wohnungsrecht bleibt aber ungenutzt. Vermieten dürfen Sie die Wohnung nur, wenn der Vertrag das erlaubt, laut § 1092 BGB. Beim Rückmietverkauf kündigen Sie als Mieter mit drei Monaten Frist und zahlen danach keine Miete mehr. Der Rest des Erlöses steht dann für das Heim zur Verfügung.
Was bekommen die Erben bei Leibrente und Rückmietverkauf?
Bei der lebenslangen Leibrente endet die Zahlung mit dem Tod, die Immobilie gehört schon dem Käufer. Ein früher Tod bedeutet für die Erben laut Verbraucherzentrale einen finanziellen Verlust. Beim Rückmietverkauf erben Ihre Angehörigen den Teil des Erlöses, den Sie nicht verbraucht haben, als Geldvermögen.
Wie ist eine Leibrente im Grundbuch abgesichert?
Ihr Wohnrecht steht als Wohnungsrecht im Grundbuch, die Rente sichert eine Reallast, laut § 1105 BGB. Beide Rechte sollten im ersten Rang stehen, also vor jeder Grundschuld einer Bank. Nur dann bleiben sie auch bestehen, wenn eine Bank das Haus versteigern lässt. Lassen Sie den Vertrag vor dem Notartermin prüfen.
Welchen Unterschied gibt es zwischen Leibrente und Zeitrente?
Die Leibrente zahlt bis zum Lebensende, die Zeitrente nur für eine feste Laufzeit. Gewerbliche Anbieter bieten laut Verbraucherzentrale meist Zeitrenten über zehn, 15 oder 20 Jahre an. Leben Sie länger, wohnen Sie mit dem Wohnungsrecht weiter mietfrei, bekommen aber kein Geld mehr.
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